Schlagwort: Salegast

AHA führt Exkursion zum Schlangenberg/Forsthaus Salegast bei Jeßnitz durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 17.10.2015 eine ca. fünfstündige Herbstexkursion zum Schlangenberg/Forsthaus Salegast bei Jeßnitz mit folgender
Marschroute durch: Auenrestwald „Wolfener Busch“ mit den alten Pumpenhäuschen, die zu Winterquartieren für Fledermäuse umfunktioniert worden sind; Wegekreuzung Invalidendreieck, Katzenbrücke, Waldweg am Schlangengraben entlang bis zur Mulde-Leine-Aue, auf dem Muldental-Radwanderweg bis zur Katzenbrücke, Waldweg nach Jeßnitz, Forsthaus Salegast bei Jeßnitz, Conradilinde, Schlangenberg und Schlangengrabenbrücke unweit von Jeßnitz, Wald- und Wiesenweg zu den Auenwiesen Jeßnitz, Standgewässer „Mittellache“ im Salegaster Forst, Rückmarsch zum Bahnhof.
Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. Im dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben.

Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Wer noch mehr zu der Exkursion und der Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA beklagt Fällungen im Forst Salegast in Landkreis Anhalt-Bitterfeld

An:
Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Präsident
Herrn Thomas Pleye
Ernst-Kamieth-Straße 02
06112 Halle (Saale)

Halle (Saale), den 27.05.2014

Anzeige eines Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes im Forst Salegast, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Sehr geehrter Herr Pleye,

als ehrenamtlich tätiger und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher sich insbesondere dem Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften widmet, führen wir regelmäßig Begehungen in Schutzgebieten und schützenswerten Gebieten durch. Im Rahmen einer solchen, unlängst erst durchgeführten Begehung im Forst Salegast, ist uns aufgefallen, dass unmittelbar am Waldweg – an der Wegstrecke zwischen der defekten Brücke und der Wegkreuzung „Invalidendreieck“ – mehrere Bäume gefällt worden sind.
. Darunter befanden sich u. a. auch 3 Exemplare der Baumart Feldahorn. Die Baumstämme wurden offenbar rasch in transportable Stücke zerteilt und weggebracht, während Äste und Zweige am Wegrand aufgeschichtet worden sind. Aus unserer Sicht ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Für uns ist somit weder rechtlich, noch naturschutzfachlich akzeptabel, dass es immer wieder zu mehr oder minder umfänglichen Fällungen in diesem sehr wichtigen und schützenswerten Teil der Auenlandschaft der Mulde kommt. Als einen Beleg senden wir Ihnen anbei 4 diesbezügliche Bilder zu.
Von daher bitten wir darum, dass Sie als zuständige obere Naturschutzbehörde unverzüglich die Angelegenheit untersuchen, die Verantwortlichen ermitteln und die strafrechtliche Relevanz prüfen. Ferner gibt uns die fortgesetzten Fällaktivitäten den Anlass verstärkt Begehungen im Forst Salegast durchzuführen. Darüber hinaus bitten wir Sie zu prüfen, ob der Einsatz von Parkrangern erfolgen kann, um somit einen allumfassenden Schutz des Naturschutzgebietes gewährleisten zu können.
Für eine alsbaldige Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

Anhang Bilder:

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04