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AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

Dazu zählen auch Abholzungsmaßnahmen, welche jüngst in dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ stattgefunden haben. Im Ostbereich des Restauenwaldes erfolgte die Fällung einer Gemeinen Esche. Darüber hinaus befuhr man mit schwerer Technik das Auenwaldgebiet und zerfuhr die Wege im dem Naturschutz- und FFH-Gebiet. Der AHA fordert nunmehr die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Derartige Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten ist.

Wer sich dazu ebenso ehrenamtlich mit einbringen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

AHA fordert Beibehaltung eines unbefestigten Weges zwischen Amselgrund und Schwanenbrücke

Der Weg zwischen dem Amselgrund und der Schwanenbrücke verläuft an der Nahtstelle zwischen den von Hangwäldern, Hochstaudenflächen und Strauchgruppen geprägten Osthängen der halleschen Weinberge zur vielseitigen Saaleaue. Im nördlichen Bereich ist noch der Mündungsbereich des weitgehend verschütteten und überbauten Veithbaches in die Saale erkennbar. Beide arten- und strukturreichen Gebiete sind eng miteinander verknüpft und das gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch unbedingt aufrecht zu erhalten und nachhaltig zu schützen. Das diese Gebiete sich weitgehend sukzessiv entwickeln können hat dazu beigetragen, dass sie immer als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dienen und dies auch immer wieder Erholungssuchende einlädt den bisher unverbauten Weg zum Spaziergang zu nutzen. Die Schutzbedürftigkeit des Gesamtgebietes erhöht sich mit der Nähe zum ca. 11 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und zur westlich und nördlich angrenzenden Wilden Saale. Somit sind die Landschaften im Saaletal und an den Weinbergen eng in ein Biotop- und Grünverbund des Saaletals und weiterer angrenzender Gebiete eingebunden, wozu in nächster Nähe die Aue des Saugrabens, der Amselgrund mit Kreuzer Teichen und Fiebiger Grund sowie nicht zuletzt das aus Feuchtgebieten, Altgehölzen, Sukzessionsflächen und Hochstauden bestehende Gelände des früheren Kompostplatzes zwischen Wilder Saale und Halle-Saale-Schleife gehören.

Der AHA sieht daher mit großer Sorge die Pläne der Stadt Halle (Saale) den Weg zwischen Amselgrund und Schwanenbrücke zu asphaltieren. Neben der Tatsache, dass man weitere Flächen ohne Grund neu versiegelt und dabei das Landschaftsbild nachteilig prägt, führen derartige Baumaßnahmen zur Erhöhung der Barriere Wirkung für Klein- und Kleinsttiere, wozu Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen gehören, zur Erhöhung der Umfallgefahr, da mit der verstärkten Nutzung durch Motorräder, Mopeds und Mofas zu rechnen ist sowie sich durch schnelleres Fahrradfahren die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Alles Fakten, welche sich u.a. bereits im Bereich des Weges zwischen Heideallee, über Schwanenbrücke, Peißnitz und Ziegelwiese beobachten lassen.

Es ist unverständlich wie eine angeblich finanziell klamme Stadt Halle (Saale) immer wieder Mittel zur Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaft zur Verfügung stellen kann und möchte. Hier ist daher auch das Land Sachsen-Anhalt in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht gefragt. Auf Grund der obengenannten Tatsachen hält es der AHA für dringend geboten eine Asphaltierung des Weges zwischen Amselgrund und Schwanenbrücke zu unterlassen.

Fotos Andreas Liste

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. So ist es beispielsweise unverständlich, warum nun ausgerechnet am 30/31.05.2015 das siebente Hansefest in dem Bereich der Saaleaue stattfinden musste. Ferner hält es der AHA für dringenden erforderlich, dass die Wiese im Amselgrund aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf endlich alles zu unternehmen, dass ebengenannte Aktivitäten und Veranstaltungen nicht weiter den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschädigen. Von daher sind solche Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.

Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterzuordnen hat. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

Fotos Andreas Liste

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen Klausberge und Riveufer für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen Riveufer und Klausberge wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutz- und FFH-Gebiet Peißnitznordspitze, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. So ist es beispielsweise unverständlich, warum nun ausgerechnet am 30/31.05.2015 das siebente Hansefest in dem Bereich der Saaleaue stattfinden muss. Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt. Solche Veranstaltungen wie das Hansefest verstoßen nach Ansicht des AHA gegen den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Von daher sind solche Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.

Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterordnet. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

AHA hält Schutz und Entwicklung der Saaleauenlandschaft zwischen Unterer Aue und Peißnitz für dringend geboten

Die Stadt Halle (Saale) ist u.a. stark von der insgesamt 413 km langen Saale und ihrer Aue geprägt. Besonders nennenswert sind dabei die Saale-Elster-Luppe-Aue, die Naturschutzgebiete Pfingstanger, Saaleauenschaft bei Böllberg und Rabeninsel, Peißnitznordspitze sowie Forstwerder in Trotha. Ebenso erwähnenswert sind aber u.a. auch die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, der Sandanger, der Amselgrund, der Saalwerder und das Mündungsgebiet der Götsche. Einen besonderen Abschnitt bildet die Saaleaue zwischen der Altstadt Halle und Halle-Neustadt bzw. zwischen der Unteren Aue über Pulverweiden/Holzplatz bis zur Peißnitzinsel.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Der Gutspark Gimritz im Süden war schon zu slawischer Zeit Siedlungsgebiet. Die Bewohner des Dorfes gingen dem Fischfang und der Viehhaltung nach. Aus Letzterem leitet sich auch die älteste Namensform „Gumnisti“ ab, was übersetzt „Platz, wo die Rinder Getreide treten“ lautet. Der Amtsrat und Großgrundbesitzer Bartels, welcher die Peißnitzinsel 1821 für 22.530 Taler von der Stadt Halle (Saale) kaufte, gestaltete große Teile der Insel um. So auch den Südteil der Insel, wo nun ein Gutspark mit dendrologischen Besonderheiten entstand. Die Peißnitzinsel ist südöstlich von der Elisabethsaale, in Fortsetzung nordöstlich von der Stromsaale sowie südlich, südwestlich, westlich und nordwestlich von der Wilden Saale umströmt. Seit dem endgültigen Aus der wassertouristischen Nutzung Anfang/Mitte der achtziger Jahre konnte sich der Teil der Saale auf großen Strecken naturnaher entwickeln. Somit dient die Wilde Saale u.a. zahlreichen Vogelarten als Lebens- und Nahrungsraum. Dazu zählen neben Wasservögeln auch der Eisvogel und vereinzelt die Beutelmeise.

An der Schnittstelle zwischen der Peißnitzinsel und Sandanger am Südteil des Gimritzer Gutspark haben sich sogar Inseln aus Schotter, Kies und Auenlehm gebildet. Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass eine Wiederherstellung der wassertouristischen Nutzung der Wilden Saale zur Störung bzw. Beendigung der naturnaheren Entwicklung führen könnte. Im gegenüber dem südlichen Bereich der Peißnitzinsel angrenzenden Nordostteil des Sandangers ist deutlich der in den Jahren 1968 bis 1978 verschüttete Verbindungsarm zwischen Elisabethsaale und Wilder Saale erkennbar. Im Jahre 1987 verkippte man im dem Bereich massiv Schotter, umso diesen Prozess zu verstetigen. Der Saalealtarm durchfloss einst den Sandanger und bildete auch einen Bogen im Westteil des Holzplatzes. Dieser Saalebogen fand ebenfalls in den Jahren 1968 bis 1978 sein verschüttetes Ende. Im Bereich des Anglerheims in der Mansfelder Straße ist der Verlauf des Teils der Saale noch am deutlichsten erkennbar. Als Grund fungierte der Schnellstraßen- und Brückenneubau zwischen den einst in den Jahren 1967 bis 1990 eigenständigen Städten Halle (Saale) und Halle-Neustadt. Zusammen mit der massiven Verschmutzung der Saale bildeten diese Bauarbeiten den massivsten Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft in dem Teil der halleschen Saaleaue. Trotzdem war es möglich, dass große Teile des Saaleabschnitts zwischen Unterer Aue und Peißnitzinsel nicht nur erhalten blieben, sondern sich naturnaher weiter entwickeln konnten. Dazu zählen auch die ausgedehnten Auenwaldreste beidseitig der Elisabethsaale westlich zwischen Unterer Aue und Mündungsgebiet des 8,2 km langen Roßgraben/Zscherbener Bachs sowie östlich zwischen Pulverweiden und Sophienhafen. Diese sich sukzessiv entwickelten und entwickelnden Auenwaldreste bedürfen eines massiven Schutzes. Gegenwärtig hat am östlichen Ufer mit dem Massivbau eines ca. 2,5 m breiten asphaltierten Radwanderweges zwischen Holzplatz und Sophienhafen ein verheerender Eingriff in ein sukzessives Auenwaldentstehungsgebiet stattgefunden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder ganz deutlich und eindringlich auf diesen Umstand hingewiesen und somit vor Eingrif-fen in dem Teil der Saaleaue gewarnt. Zudem der Teil der Saaleaue eindeutig zum Hochwassereinzugsgebiet gehört, was erst das Winterhochwasser im Jahr 2011 und das Sommerhochwasser im Jahr 2013 ganz deutlich aufgezeigt hatten. Der AHA ver-wies ferner darauf, dass mit dem Holzplatz und der Hafenstraße angemessene Alter-nativen bestanden. Somit fanden ohne ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprü-fung und unter offensichtlich massiven Einsatz öffentlicher Mittel umfassende und sinnlose Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt in dem Teil der Saaleaue statt. Nunmehr besteht darüber hinaus die Gefahr, dass diese Asphaltstraße bald auch als Rennstrecke für Quads, Motorräder und Mopeds dient.

Diese Baumaßnahmen ordnen sich verheerender Weise in den Neubau des riesigen, im Jahre 2010 eröffneten Sportboothafens am Südostufer der Elisabethsaale und nordwestlich des in den Jahren 1857 bis 1926 betriebenen Sophienhafens ein. Bereits die Errichtung des Sportboothafens führte zu massiven Eingriffen in das Landschafts-bild und Hochwassereinzugsgebiet der Saale. Eine Verschärfung der Situation tritt mit der Umsetzung des im Jahre 2010 vom halleschen Stadtrat beschlossenen Bebau-ungsplans Nr. 151 „Wohngebiet am Sophienhafen, Nord- und Westseite“, welcher ein Gebiet mit einer Fläche von 4,7 Hektar umfasst. Nach Auffassung des AHA sind das Entwicklungen in dem Teil der halleschen Saa-leaue, welche klar und deutlich im Widerspruch zu einem nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft steht sowie zeitgemäßen Um-gang mit Hochwasser und seinen Einzugsgebieten steht. Wider besseren Wissens ha-ben nach Auffassung des AHA haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr vollendete Tatsachen zu Lasten von Umwelt, Natur und Landschaft geschaf-fen.

Der AHA hat mit Konzeption aus dem Jahre 1996 die Wiederherstellung der Saale-schleifen im Holzplatzgebiet und auf dem Sandanger vorgeschlagen. Das Vorhaben trägt im Falle seiner Umsetzung nicht nur zur Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaft bei, sondern gehört unweigerlich zum ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser dazu. Der vom halleschen Oberbürgermeister im Jahre 2013 widerrecht-lich begonnene, zwischenzeitlich vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geneh-migte und vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppte Deichneubau gehört auf keinem Fall dazu.

Ferner regt der AHA an den im Teutschenthaler Ortsteil Zscherben entspringenden Roßgraben Möglichkeiten für eine naturnahere Entwicklung einzuräumen sowie zu prüfen, inwieweit eine Aufhebung der ca. 180 m langen Verrohrungen im Bereich des Gewerbegebietes Halle-Neustadt und im Gebiet des Südparks umsetzbar ist. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahre 2000 schlägt der AHA daher die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungs-konzeption vor. Als wissenschaftliche Partner könnten die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg dienen. Darüber hinaus hält der AHA eine Regelung der Angelstandorte sowie der Art und Weise des Angelns für dringend geboten. Gegenwärtig beanspruchen Angler immer mehr Uferabschnitte an den Fließgewässern. Die Folgen sind heruntergetretene Ufer, Störung, Vergrämung und Beeinträchtigungen der Tierwelt –insbesondere von Brut-vögeln- im Uferbereich sowie häufig Vermüllung. Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf.

In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt einzusetzen sowie ggf. aktiv mitzuwirken. Wer Interesse hat in einer ehrenamtlichen AHA-Gruppe mitzu-wirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

AHA führt Radexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) veranstaltet am Samstag, den 16.05.2015 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern. Der Weg führt dabei zum Dröbelschen Busch, vorbei an dem Mündungsbereich der Wipper, durch das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig. Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung dieses wichtigen Teils der Saaleaue darzulegen und auf die umfassende arten- und strukturreiche Landschaft, ihre Schutzwürdigkeit, Gefahrenpotenziale sowie auf Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt hinzuweisen. Besondere Augenmerke sollen dabei u.a. auf die Gefahren eines Saaleausbaus, der Errichtung und Inbetriebnahme der gigantischen Müllverbrennungsanlage auf dem Werksgelände von Solvay, des Baus der B 6n sowie Abholzungen in Auenwaldgebieten gerichtet sein. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine eigenen umfassenden Schutz- und Entwicklungsvorschläge, zum Beispiel für den Dröbelschen Busch, das Wippermündungsgebiet, das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig, vorstellen. Ferner beabsichtigt der AHA das diesbezügliche Wirken seiner Regionalgruppe Wettin – Könnern – Bernburg und Möglichkeiten einer Mitarbeit zu erläutern.

Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Bernburg. Die Fahrradexkursion endet am Bahnhof Könnern.

Wer noch mehr über Vorstellungen und Aktivitäten des AHA erfahren bzw. gar im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen- und Flusslandschaften mitwirken möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435; Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif
E-Mail: aha_halle@yahoo.de;

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