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Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort stoppen

Mit fortgesetzter großer Sorge und Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die nunmehr vier sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens, zweimal auf der Peißnitzinsel sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.
An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Somit dient die Saaleinsel als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in der Stadt Halle (Saale). Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die drei Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Ein VEP hat genau das zu berücksichtigen. Die Aussagen des Leiters des Fachbereiches Planen im Geschäftsbereich II – Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Lars Loebner in der halleschen Beigeordnetenkonferenz vom 25.08.2015 lassen deutlich erkennen, dass die zusätzlichen Verkehrsbelastungen gegenüber dem Entlastungseffekt deutlich überwiegen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 26.08.2015 gab dazu folgende Zahlen an: Eine Brücke im Norden führe an der Giebichensteinbrücke zu einer Entlastung von 18 % und an der Hochstraße sind gerade mal 2 % vermerkt. Dagegen nehme im Brandbergweg das Verkehrsaufkommen um sage und schreibe 72 % zu. Mit einer Brücke im Süden Halles prognostiziert man eine Entlastung für die B 80 um 10 %, dem aber eine zusätzliche Belastung am Böllberger Weg in Höhe von 20 % gegenübersteht. Beide Prognosen sollten auch dahingehend zu Bedenken geben, dass es dadurch verstärkte Verkehrsbelastungen an und in Wohngebieten gäbe.

Darüber hinaus zeigt ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, wie sie die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) darstellt, dass der momentane Bevölkerungsanstieg im Jahre 2013 in etwa das Niveau der Jahre 1980 und 2007 erreicht hat.

1960 277.855
1970 257.300
1980 232.294
1990 309.406 mit Zusammenschluss der Städte Halle
und Halle-Neustadt im Mai 1990
1991 305.451
1992 300.536
1993 295.741
1994 289.909
1995 282.349
1996 275.604
1997 267.776
1998 259.925
1999 253.224
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705

Nach Auffassung des AHA rechtfertigt die Bevölkerungsentwickung keinesfalls eine derartige Verkehrsplanung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.

An der Stelle möchte der AHA noch einmal betonen, dass die Stadt Halle (Saale) und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund unbedingt die Möglichkeiten der Einführung des „fahrscheinfreien ÖPNV“ prüfen sollte. Dem AHA ist bewusst, dass es dazu bisher recht unterschiedliche Ergebnisse gibt, jedoch verweisen wissenschaftliche Dokumente auf Möglichkeiten der erfolgreichen Einführung. Hierzu zählen die Publikation „Kostenloser ÖPNV: Utopie oder plausible Zukunft?“ von Kai Gondlach in „Internationales Verkehrswesen (66) 3 | 2014“ sowie „FAHRSCHEINFREI IM ÖPNV“, ein Diskussionspapier aus dem Jahre 2014 von den Autoren Marvin Gehrke/Stefan Groß von der Technischen Universität Berlin.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Anhang:

PDF: 1409_Gondlach-Kostenloser-OePNV_-Utopie-oder-plausible-Zukunft—Internationales-Verkehrswesen_-Heft-3-2014

PDF: DP3_GehrkeFahrscheinloserÖPNV_TUBerlin2014

Mit Weiterbau der Osttangente setzt Stadt Halle (Saale) auf falsche Verkehrskonzepte

Im Zuge der sehr umstrittenen, ökologisch sehr fragwürdigen Osttangente gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bereits am 06.01.1999 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost Industriestraße bis Dieselstraße Im Zusammenhang der Errichtung der Straße sind folgende Maßnahmen als erforderlich anzusehen:

  1. Reduzierung der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße auf insgesamt 2 Fahrspuren zugunsten von Rad- und Fußwegen sowie eines üppigen Grünstreifens, da laut der vorliegenden Planungsunterlagen der betreffende Abschnitt künftig verkehrsreduziert sein soll.
  2. Fahrverbot für Schwerlastzüge aller Art in der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße
  3. Einrichtung einer 30 km/h – Zone in unter 1.) und 2.) genanntem Abschnitt
  4. In dem unter 1.) und 2.) genannten Abschnitt ist das Befahren nur für Anlieger zuzulassen.
  5. Bodenflächen sind andere Flächen zu entsiegeln, welche nicht mehr benötigt werden (z.B. im Bereich der Auenlandschaften). Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit interessierten Umweltvereinen heraus zu suchen

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den in der Agenda 21 formulierten Zielen, welchen nunmehr auch die Stadt Halle (Saale) beigetreten ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet hiermit seine Mitarbeit an.“, Zitat Ende

Aufbauend auf einer Stellungnahme vom 11.08.2009, gab der AHA am 06.12.2012 nachfolgende Positionierung ab, Zitat:

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost, Delitzscher Straße bis B 100

I. Grundsätzliches

Es ist unumstritten, dass weltweit ein nicht mehr aufzuhaltender Klimawandel eingesetzt hat. Dieser Wandel dokumentiert sich durch Extremwetterlagen, welche sich gegenwärtig hauptsächlich bei Anrainern des Pazifischen und Atlantatischen Ozeans sowie in Ländern in der südlichen Hemisphäre durch langanhaltende Dürren, starke Stürme und Starkniederschläge. Aber auch in den gemäßigten Zonen zeichnen sich schrittweise ähnlich geartete Veränderungen ab. Die Konferenzen in Rio de Janeiro und in Kyoto haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Allein in Deutschland gehen täglich etwa 130 ha Boden für Baumaßnahmen –insbesondere für verkehrstrassen- verloren. Das entspricht in etwa 66 Fußballfelder und jährlich die Fläche der Stadt München. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren schrittweise der Eintrag von Stickstoff aus der Luft von jährlich 40 kg auf 50 kg erhöht. Entsprechende Veränderungen an der Vegetation sind deutlich zu erkennen.
Die Stadt Halle (Saale) hatte sich Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zum Agenda 21 – Prozess und zum Klimabündnis bekannt. Jedoch zeugt das praktische Handeln eher von einer anderen Entwicklung, wie das konkrete Vorhaben erneut zeigt. Man setzt auf extensive „Verkehrslösungen“, welche auf mehr und nicht weniger Kfz.-Verkehr setzen. Dazu beabsichtigt man den Verkehr an den Rand der Stadt Halle (Saale) zu verlegen, ohne konkrete Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den zentrumsnaheren Gebieten zu benennen und den Einwohnerschwund zu berücksichtigen. Landschaft, Natur, Erholungs- und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze opfert man dafür ohne Rücksicht auf Verluste. Fakt ist, die Stadt Halle (Saale) hat in einem ernstgemeinten Klimabündnis nichts mehr zu suchen.
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 11.08.2009 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

II. Erläuterungsbericht

Zu 1.1. und 2.2.:
Diese Darstellung beruht auf Mutmaßungen. Hier wäre aufzuzählen, welche Entlastungen schon die bereits bestehenden Straßenabschnitte gebracht haben. Darüber hinaus erscheint es wichtig zu benennen, welche verkehrsordnungspolitische Maßnahmen ergriffen worden, um den „Entlastungseffekt“ zu verstärken. Mutmaßungen und Wunschvorstellungen können nicht eine Sinnhaftigkeit eines derartigen Straßenbauvorhabens begründen.

Zu 2.1.:
Wie kann es sein, dass die Vorhabensbehörde auch die Behörde ist, welche dann die Abwägungen im Beteiligungsverfahren und letztendlich den Planfeststellungsbeschluss zu fassen hat. Als Einwender bezweifeln wir eindeutig die angemessene Objektivität.

Zu 2.3.:
Den Verkehr per Autobahnen an die Stadt Halle (Saale) heranzuführen, welcher die Stadt Halle (Saale) heranzuführen haben die Umweltverbände schon immer kritisiert. Stattdessen traten und treten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) genau für derartige unlogische Verkehrsvorhaben ein (siehe Unterschriftenkampagne der früheren halleschen Oberbürgermeisterin). Die bisherigen Erfahrungen und fehlenden Nachweise lassen daher die sogenannten Entlastungseffekte ernsthaft bezweifeln. Prognosen ersetzen keinesfalls die Darstellung der tatsächlichen Entlastungseffekte. Eine derartige Darstellung fehlt komplett.

Zu 2.5.:
Eine Behauptung, dessen Beweis fehlt. Eine wahre Umweltentlastung kann u.a. nur durch eine vollkommen geänderte Verkehrspolitik erfolgen. Dazu gehören Verkehrsvermeidung sowie die Beförderung von Schienenverkehr sowie ÖPNV. Des Weiteren gilt es großflächige Flächenentsiegelungen vorzunehmern.

Zu 3.:
Entgegen aller verbalen Darstellungen handelt es sich um das Gesamtgebiet, welches man mit einer weiteren Straße zerschneiden und auf ca. 5,4 ha neu versiegeln (einst 5,3 ha) möchte, um partiell schon existierende ökologisch wertvolle Bereiche sowie potenziell wertvolle Entwicklungsgebiete. Schwerpunkte sind dabei im weiteren und näheren Sinne die Reide und ihre Aue, der Sagisdorfer Park, die Dautzscher Felskuppe, der Goldberg, das Gehölz bei Büschdorf sowie die Gehölz- und Krautstrukturen im Bereich des Bahndammes und im Oberlauf des Diemitzer Grabens. Ein biotopverbindenes Entwicklungspotenzial bietet der Diemitzer Graben. Das weitgehend naturferne und stark eingetiefte Fließgewässer und Nebengewässer der Reide lässt aber Bemühungen einer naturnaheren Mäandrierung sowie Gehölz- und Krautbewuchs an den Ufern erkennen. Jedoch selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von 5 m Breite beiderseitig der Ufer sind nicht umgesetzt. Als zuständige Behörde war die Stadt Halle (Saale) bisher nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen verpflichtet auch die WRRL der EU die Umsetzung von gewässerverbessernden Maßnahmen, wozu folgende Maßnahmen gehören sollten:

  • Einrichtung eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um Abdrift von den Äckern in das Gewässer zu mindern und Entwicklungsräume für eine sukzessive Pflanzenentwicklung zu ermöglichen.
  • Zulassung einer sukzessiven Pflanzenentwicklung. Keine Pflanzung und schon gar nicht Abholzungen, wie vom Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gefordert.
  • Einbringen von Störsteinen und –hölzern, um bei strömungsstarken Zeiten eine Mäandrierung sowie die Schaffung wechselvoller Ufer –flach und steil- zu ermöglichen.

Die angedachte Straße versiegelt nicht nur ca. 5,4 ha der Gesamtfläche, sondern zerschneidet wichtigen Lebens- und Erholungsraum. Ferner belegen die vorliegenden Gutachten, dass sich der Lärm und die Abgasbelastungen empfindlich erhöhen. Die angedachten Lärmschutzwände bestätigen das Problem. Zudem sprechen folgende Verluste ihre eigene Sprache:

  • 2,0 (einst 1,9 ha) weg- und straßenbegleitende krautige Vegetation, feuchte Hochstaudenfluren und Ruderalflächen
  • 275 m² Heckenbiotop
  • 190 m² Gebüsch
  • 2.495 m² Heckenbiotope an der B 100
  • 89 Einzelbäume (Laub- und Obstbäume)
  • 30 m² vom Diemitzer Graben
  • 15,5 ha (einst 15 ha) Ackerflächen
  • 0,1 ha diverse Gärten

Wie Landschaften zerschnitten und zerstört werden zeigt ganz deutlich der Straßenabschnitt westlich des Hufeisensees. Derartige Verluste können nicht „ausgeglichen“ oder „ersetzt“ werden, da sie überbaut werden sollen. Daher gelten folgende Forderungen:

  • Kein Straßenbau mit den obengenannten und anderen bekannten Folgen
  • Verstärkung der Biotopfunktionen
  • Renaturierung des Diemitzer Grabens mit Schaffung bzw. Durchsetzung der Gewässerschonstreifen
  • Entwicklung von vielfältigem Wegbegleitgrün in Form von Pflanzungen und sukzessiver Entwicklung
  • Erhalt und Entwicklung eines sanften Tourismus
  • Erhalt des Gesamtgebietes als Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere.
  • Nutzung der wertvollen Ackerböden für eine biologisch ausgerichtete Landwirtschaft
  • Im Bereich des Graebsees gilt es die angedachte Fläche zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Noch naturnaher und kostengünstiger geht es wahrlich nicht.

Gegenwärtig werden ein Großteil der Ackerflächen nicht den Bodenwerten angemessen genutzt. Nicht Monokulturen dürfen die Flächen prägen, sondern eine vielfältige und konsequente Fruchtfolge. Dies trägt u.a. zur Verbesserung der Bodenqualität, Verbesserung der ackerbaulichen Struktur sowie des Nahrungsangebotes für viele Tiere bei. Der Straßenbau würde auf einer Fläche von ca. 5,3 ha dem Boden genau diese Funktion nehmen. Es gilt zukunftsorientiert und nachhaltig zu denken und zu handeln.

Zu 4.2.:
Die Senkung der Prognosen für Kfz in 24 h in Höhe von z.B. 3.357, 3.434 und gar 6.176 lässt die Notwendigkeit des Vorhabens noch mehr bezweifeln. Nach der Auffassung des Einwenders scheinen die Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis bei den Prognosen zu wenig Berücksichtigung zu finden.

III. Schalltechnische Untersuchungen

Zu 5.3.:
Die beste Lärmvermeidung ist die Nichtdurchführung der Baumaßnahme. Im konkreten Fall ist keinesfalls die Notwendigkeit des Bauvorhabens plausibel nachgewiesen worden. Daher gilt es auch die Nullvariante aufzunehmen.

IV. Schadstoffuntersuchungen

Auf Grund der Existenz einzelner Straßenabschnitte dieser Umgehung wäre es auch mal ratsam gewesen aufzuführen die Schadstoffbelastungen dort geändert haben. Hier lassen sich durchaus Vergleiche zu dem Planungsgebiet ziehen. Die Untersuchung erscheint hier wenig aufklärend.

V. Landschaftliche Beleitplanung

Siehe zu Punkt 3 des Erläuterungsberichtes. Hinweis: Ebereschen sind keine standortgerechten Gehölze!

VI. Zusammenfassung

Die Planungsunterlagen verdeutlichen erwartungsgemäß weiterhin keinesfalls die Notwendigkeit der angedachten Straße. Stattdessen setzt man traditionell auf eine Extensivierung des Straßenverkehrs. Dass damit bekanntermaßen eher eine Mehrung des Verkehrs erfolgt, findet keine Berücksichtigung. Daher kann aus obengenannten Gründen das angedachte Straßenvorhaben keine Zustimmung finden.“, Zitat Ende

Der AHA betrachtet daher mit großer Sorge den Baubeginn des letzten Abschnittes der Osttangente, da offenbar die vielfältigen Einwendungen –insbesondere von Anwohnern- keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

AHA fordert endlich alle Planungen zum Saale-Elbe-Kanal endgültig zu stoppen

Die Errichtung eines sogenannten Schleusenkanals Tornitz, was eine klare Ausbaumaßnahme der Saale darstellt, ist nach der Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein weiterer erschreckender Ausdruck der Ignoranz der klaren Fakten und Tatsachen in Sachen Ökonomie, Ökologie und Klimaschutz. Der angedachte ca. 7,5 km lange sogenannte Schleusenkanal Tornitz soll eine garantierte Tiefe von 3,00 m haben, während die Elbe nur eine garantierte Tiefe von 1,40 m aufweist. Somit ist der nachfolgende Ausbau der Elbe vorprogrammiert, da ansonsten die 1.000 bis 1.350 Tonnen-Schiffe diesen Fluss nicht befahren können. So hat laut Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg in den Jahren 1990 bis 2007 die Elbe durchschnittlich nur an 111 Tagen die erforderliche Fahrrinnentiefe von 2,50 m erreicht. In den Jahren zwischen 1997 und 2012 waren zwischen Saalemündung und Magdeburg 135 Tage und zwischen Tschechischer Republik und Saalemündung waren nur 125 Tage zu verzeichnen. Darüber hinaus wäre auch die Saale zwischen Halle (Saale) und Calbe (Saale) für Begegnungen zu schmal, so dass zumindestens in gewissen Abständen Ausweichstellen und am halleschen Hafen eine Wendestelle zu bauen sind. Außerdem baut in der Bundesrepublik keiner mehr 1.000 und 1.350 t-Schiffe, sondern stattdessen 2.500 t-Schiffe, welche eine garantierte ganzjährige Tiefe von 3,00-4,00 m benötigen.
Darüber hinaus gibt es auch ein hydrologisches Problem. Zwar nimmt die Saale mit einem mittleren Abfluss von 115 m³/s zusammen mit der Havel Platz 2 hinter der Moldau als wasserreichster Nebenfluss ein, jedoch durchquert sie ein umfassendes Gebiet im Regenschatten des Harzes. Dieses Gebiet ist von einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge in Höhe von 450 mm gekennzeichnet. Klimaprognosen für den mitteldeutschen Raum lassen eine weitere Verringerung der Niederschlagsmengen auf ca. 300 mm erwarten. Somit ist es als problematisch zu sehen, wie die Saale den eigentlichen Lauf und einen ca. 7 km langen und ca. 3 m tiefen Kanal zusätzlich mit Wasser speisen soll.

Des weiteren gehen weiterhin wertvoller Ackerboden verloren. Schon jetzt sind von 33.000 Hektar großen Acker-Wirtschaftsflächen des früheren Landkreises Schönebeck 9.000 Hektar „bergbaurechtlich“ verkauft. Ein Saale-Elbe-Kanal trägt zur Verschärfung dieser Situation bei.

Daran ändert, nach Auffassung des AHA, auch eine vom Schönebecker Diplom-Ingenieur Christian Jung ins Gespräch gebrachte Abkürzung über die Kiesseen zwischen Calbe (Saale) und Barby (Elbe) nichts. Hier besteht sogar noch die Gefahr, dass die Kiesseen durch Eintrag von Auenschlick und Nährstoffen zusehend an Wasserqualität verlieren und verlanden könnten. Dem müsste man mit umfassenden und sehr kostenintensiven Ausbaggerungen begegnen. Auf Grund der Tatsache, dass Saaleschlamm noch immer sehr stark schwermetallbelastet ist, wäre dieser als Sondermüll zu behandeln und könnte nicht einfach im offenen Gelände gelagert oder gar auf Flächen aller Art ausgebracht werden. Und das Ganze soll ja dann bis zu 150 Millionen Euro kosten. Nur immer wieder neue Gutachten und deren Auswertung erhöhen nur noch die Kosten, so dass man bestimmt bald von mehr als 200 Millionen Euro Kosten sprechen muss.

Dabei sind alle diese Tatsachen nun schon oft genug begutachtet worden und somit umfassend und ausreichend bekannt. Sie lassen wenig Umweltverträgliches an der Form des Ausbaus und der Saaleschifffahrt erkennen. Außerdem haben z.B. der hallesche Wirtschaftsprofessor Zabel im Jahre 2008 und die jüngste Studie vom Bundesverkehrsministerium im Auftrag gegebene Studie der Planco Consulting GmbH nachgewiesen, dass ein Saaleseitenkanal wirtschaftlich betrachtet, vollkommen überflüssig erscheint. Bereits die Prognosen der Planco-Studie von 230.000 bis 560.000 Tonnen Transportgut im Jahr erscheinen, angesichts der bisherigen Flaute im Schifffahrtsverkehr auf Elbe und Saale, sehr hoch gegriffen. Wenn selbst, die offenbar mit der heißen Nadel gestrickte Studie der vom Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts beauftragten Dresdner Firma LUB Consulting mit utopischen 1,5 Millionen Tonnen jährlich zum Tragen kämen, ergäbe dies (Zabel 2008) immer noch eine Subventionshöhe von 18,18 Euro/t. Das entspreche bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr eine jährliche Subvention in Höhe von 28.200.000 Euro an Steuergeldern.
Somit ist weiterhin weder eine ökonomische, noch eine ökologische Basis für ein derartiges Vorhaben gegeben.

Derweil hat die Deutsche Bahn auf der Strecke Halle-Magdeburg nur eine Transportauslastung von 30 %. U.a. auf Grund derartiger Mangelbelastungen haben bei der Deutschen Bahn seit dem Beginn der Bahnreform im Jahre 1994 bundesweit ca. 160.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren.

Der AHA hält es weiterhin für dringend geboten die Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Zudem gilt es die wertvolle, arten- und strukturreiche Natur und Landschaft für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft sowie einen gleichgearteten Tourismus zu nutzen, um hier ernsthaft gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.

Daher hält es der AHA für dringend geboten das Vorhaben Saale-Elbe-Kanal nun endlich sowie endgültig zu stoppen und nicht weiter unnütz Steuermittel und personelle Ressourcen dafür einzusetzen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es daher nur folgerichtig, wenn die Bundesregierung am Stopp des Vorhabens Saaleseitenkanal festhält. Ferner wäre es dringend erforderlich, dass sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit einer Änderung des Bundesverkehrswegeplans endgültig von den Planungen für den ökologisch unverträglichen und ökonomisch unsinnigen Saaleseitenkanal verabschieden und in dem Zusammenhang auch einer weiteren diesbezüglichen Verschwendung von Steuermitteln einen Riegel vorschiebt.

Nunmehr führt der AHA diesbezüglich am Samstag, den 25.07.2015 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Mündungsgebiet der Saale in die Elbe durch. Als Route ist folgende ca. 25 km lange Strecke vorgesehen: Schönebeck (Elbe) -> Gnadau -> Calbe (Saale) mit Standort für geplanten Kanalbeginn -> Tornitz -> Barby (Elbe) am Elbe-Saale-Camp unweit der Fähre.

Die Fahrradexkursion beginnt um 08:00 Uhr am Salzblumenplatz in Schönebeck (Elbe)

Im Rahmen der Fahrradexkursion möchte der AHA vor Ort auf die Problematik Saaleseitenkanal und der Gefahr eines Ausbaus der Elbe hinweisen. Inhaltlich ist ferner vorgesehen auf Fragen des Hochwassers und Anstieg des Grundwassers einzugehen.
In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA auf Möglichkeiten der Mitwirkung ehrenamtlich Interessierter im Rahmen einer angedachten AHA-Gruppe Elbe-Saale-Winkel hinzuweisen.

AHA fordert sofortige Einstellung der Wohnbebauungsplanung der GWG in Halle – Dölau

Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Absicht der Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH (GWG) aufgenommen auf dem Gelände des früheren Ausflugslokals „Heideschlösschen“ eine Trabantensiedlung bestehend aus viergeschossigen Mehrfamilienhäusern mit mehr als 50 Wohnheiten zu errichten. Nach Auffassung des AHA stellt eine derartige Bebauung einen massiven Eingriff in die Struktur des historischen Ortskerns dar. Noch dazu die Notwendigkeit der Errichtung weiteren Wohnraums in Halle (Saale) im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung nicht erkennbar ist. Nach Angaben der halleschen Stadtverwaltung hatte Halle im Jahr 2012 einer Einwohnerzahl in Höhe von 232.535, was zwar gegenüber dem Jahr 2011 eine Erhöhung, ausgehend von 231.639 Menschen, um 896 Personen darstellt, aber trotzdem noch nicht einmal die Einwohnerzahl des Jahres 2006 mit 233.874 erreichte. Laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) für das „Stadtumbaugebiet Neustadt“ aus dem Jahre 2007 hatte alleine Halle – Neustadt bis dahin seit dem 30.06.1990 39.252 Einwohner verloren.
Aus dem Konzept ist folgendes zum Leerstand und Gebäudeabbruch vermerkt, Zitat:

„Leerstand und Gebäudeabbruch
Im Jahr 2002 standen von den vorhandenen 35.500 Wohnungen etwa 7.300, das sind etwa 20 % des Bestandes, leer.
Bis Ende 2005 wurden 2.140 Wohnungen abgebrochen, weitere 3.316 Wohnungen sind für einen Abbruch bis zum Jahr 2010 angemeldet. Nach Umsetzung aller angemeldeten Abbrüche würden den Neustädtern ca. 30.000 Wohnungen zur Verfügung stehen. Entsprechend dem projizierten Einwohnerrückgang auf ca. 44.000 Einwohner im Jahr 2015 und einem Haushaltsfaktor von ca. 1,8 Bewohnern / Wohnung werden aber langfristig nur ca. 24.600 Wohnungen benötigt, so dass auch nach Umsetzung der angemeldeten Gebäudeabbrüche weiterhin mit ca. 5.400 leer stehenden Wohnungen zu rechnen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 18 % entspricht.)“, Zitat Ende
Weiter führt das Konzept aus, dass der GWG mit Stand vom 31.12.2005 in Halle-Neustadt auf einer Fläche von 66,928 ha einen Wohneinheitsteil in Höhe von 11.891 Wohneinheiten (WE) gehört. Das entspricht ein Flächenanteil von 10 % und WE-Anteil von 35,6 %.
Das Konzept führt zum angedachten über KfW-Förderung finanzierte Abbruchvolumen in Halle-Neustadt aus, Zitat:
„Mit der Fortschreibung wird das mit den abbruchbereiten Eigentümern abgestimmte
Abbruchvolumen gegenüber dem 2001 beschlossenen Konzept von 4.500 auf 5.500 WE erhöht. Die Fortschreibung wird notwendig, um die entstandenen Problemlagen vertiefend zu betrachten und das städtebauliche Leitbild für die Neustadt zu schärfen.“

, Zitat Ende. Die GWG zählt eindeutig zu den „abbruchbereiten Eigentümern“. Daraus ergibt sich für den AHA die Frage, wozu ist dann eine Wohnbebauung der GWG in Halle – Dölau erforderlich?
Mit einer Bebauung ist zudem der Bestand des 1870 errichteten Heideschlösschen in Gefahr. Ebenso bedroht eine derartige Bebauung den Altbaumbestand, welcher ebenso ortsprägend ist wie die Altbebauung, der nordwestlich angrenzende Hechtgraben und die sich südöstlich anschließende Dölauer Heide. Bezüglich des Hechtgrabens sowie der angrenzenden Restaue hat der AHA immer wieder gefordert dem ca. 5 km langem Fließgewässer mehr Raum zurückzugeben, um somit Überflutungsflächen und Entwicklungsraum für eine naturnahere Entwicklung von Fauna und Flora zu ermöglichen. Darauf verweisen auch Studien der Martin-Luther-Universtät und des Planungsbüros TRIOPS aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der AHA hatte ebenfalls seit dem Zeitraum die Bedeutung des Hechtgrabens als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftbahn zwischen Dölauer Heide und Saaleaue hingewiesen. Damit verbunden forderte der AHA immer wieder ein, eine Umbauung der Dölauer Heide nicht zuzulassen, um sie nicht noch weiter ihrer ökologisch notwendigen landschaftlichen und räumlichen Verbindungen zum Umland zu berauben.
Für den AHA tun sich massive Parallelen zu der vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Bebauung des Paulusparks auf. Daher appelliert der AHA an den Stadtrat der Stadt Halle (Saale), den halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und nicht zuletzt an die GWG die Planungen zur Wohnbebauung auf dem Gelände des Heideschlösschen in Halle – Dölau sofort einzustellen.

Andreas Liste
Vorsitzender