Schlagwort: Petition

Gemeinsame Petition mit der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt

Petition: Keine Vorverlegung des Deiches und nachhaltiger Hochwasserschutz in Halle  (Saale) 

Bitte verhindern Sie mit allen politischen Mitteln die Vorverlegung des Gimritzer Deiches in  Halle (Saale), geplant durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft  (LHW) und stoppen Sie den „vorgezogenen Maßnahmebeginn“ durch das  Landesverwaltungsamt, um zu verhindern, dass in Halle das Hochwasserabflussprofil um 170  m eingeengt und somit das Hochwasserrisiko für die ganze Stadt erhöht wird.  

Eine Ertüchtigung des Gimritzer Dammes in der vorhandenen Linienführung, die  Herausnahme der Gebäude und künstlichen Geländeerhöhungen im Deichvorland  entsprechen einem nachhaltigen wasserökologischen Schutz im Rahmen einer ganzheitlichen  Hochwasserschutzstrategie des Landes Sachsen‐Anhalt. Dazu gehören die Rückgabe von  Altauen als Retentionsraum sowie ein besonders auf den Hochwasserschutz orientiertes  Talsperrenmanagement. Da der Deich erheblich erhöht werden soll, bedarf es dringend direkt  begleitender, präventiver Ausgleichsmaßnahmen für die Gebäude der weiteren Altstadt  Halles.  

Wir bitten Sie herzlich und dringend, unser Anliegen in einer Anhörung vortragen zu dürfen. 

Begründung: 

Der Deich zum Schutz von ca. 30.000 Menschen der Neustadt Halles westlich der Saale ist  zwar sicherlich nicht alternativlos, sollte aber aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftlich  spannungsgeladenen Situation so rasch wie möglich erfolgen. Die Obhut von 5.000 Menschen  auf der rechten Flussseite der Saale, die im Gegensatz zur Neustadt vom Hochwasser 2013  stark betroffen wurden, darf durch diese Maßnahmen jedoch keinerlei Beeinträchtigung  erfahren. Dies wäre möglich, wenn statt der gegenwärtigen Planung der Ausbau von  Retentionsflächen bzw. ein geändertes Talsperrenmanagement ins Zentrum der Bemühungen rücken würden. 
Stattdessen wird in Halle ohne ein übergreifendes Hochwasserschutzkonzept der Gimritzer Deich durch 
die Neuplanungen des LHW in das Hochwasserabflussgebiet  vorgerückt, auf diese Weise 7,84 ha Retentionsraum vernichtet und das Talprofil erheblich  eingeengt. Selbst der LHW weist durch diese Maßnahmen eine Wasserspiegellageerhöhung von ca. 2‐4 cm aus, wobei wir die Grundlage dieser Modellierung als sehr ungenau und  verharmlosend betrachten. In das Simulationsmodell sind Daten eingegangen, die die  örtlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigen. Die weit an die Wilde Saale herangeführte  Hochwasserwand soll fast quer zum Abfluss angeordnet werden. Hier wird ein  Abflusshindernis geplant, das die Hochwassergefährdung erhöht.  

Solche Planungen widersprechen sowohl den EU‐Richtlinien zum Hochwasserschutz, den  Richtlinien der Sonderumweltministerkonferenz vom September 2013 und den uns bekannten  gesetzlichen Bestimmungen, etwa den §§ 76, 77 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen widerspricht, dass statt dem notwendigen  Planfeststellungsverfahren für einen Neubau ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt  wird. Zur geplanten Ausführung kommt die einzige Variante, die den Auenwald beeinträchtigt  und zwei geschützte Biotope vernichtet. Dies widerspricht § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Das Landesverwaltungsamt hat trotz der hochstrittigen Angelegenheit auf eine  Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und am 26. September 2014 einen vorzeitigen  Maßnahmebeginn genehmigt. Grundsätzlich wird die Mauer um fast einen Meter höher  gebaut werden als der bisherige Gimritzer Damm. Bisher wurden der Öffentlichkeit keinerlei  Entlastungs‐ oder Ausgleichsmaßnahmen im Oberlauf der Saale für die Erhöhung des  Hochwasserstandes infolge der Abflusseinengung vorgestellt. 

Halle besitzt durch die vielen Gewässerverzweigungen in der Stadt eine sehr schwierige  Situation, die den Hochwasserschutz zu einer sehr anspruchsvollen Angelegenheit macht.  Nicht alle Einwohner können mit technischen Anlagen versorgt werden. Deichbauten zum  Schutz des Einen führen zwangsläufig zu einer Benachteiligung des Anderen. Lediglich der  Gewinn von neuen Retentionsflächen bietet einen ausgewogenen und nachhaltigen Schutz für  alle Menschen, auch über Halle hinaus. Sich nicht mit immer höheren Deichen abzuriegeln  bedeutet notwendigerweise, die Gefahr zuzulassen und die Häuser für den Hochwasserfall  baulich zu ertüchtigen. Retentionsraumgewinn und bauliche Ertüchtigung von Häusern  müssen daher (besonders bei dem geplanten Deichneubau) Hand in Hand gehen. Dazu sind  dringend finanzielle Förderprogramme notwendig, die auch private Hausbesitzer in die Lage  versetzen, ihre Häuser ohne Verlust von Flächen mit Hochwasserschotten und  Schutzvorrichtungen zu sichern und entsprechend der Hochwasserfibel baulich zu ertüchtigen.  Als Förderbedingung könnte hier der Abschluss einer Hochwasserversicherung formuliert  werden, der Betroffene zur privaten finanziellen Vorsorge im Schadensfall zwingt. Solche  baulich‐präventiven Maßnahmen konnten aus der Hochwasserhilfe leider nicht finanziert  werden, was mitunter schon groteske Züge besitzt. Wider besseren Wissens musste z. T.  aufgrund der Förderbedingungen auf ein hochwassersicheres Bauen verzichtet werden. Für  die Stadt Halle sind präventive Förderprogramme unerlässlich, weil die Benachteiligung der  Altstadtbewohner die Menschen ansonsten zu Klagen gegen den Bau der abflussmindernden Mauer zwingt, obwohl sie die Ertüchtigung des vorhandenen Dammes grundsätzlich  unterstützen und das hohe Schutzbedürfnis in der Neustadt anerkennen.  

Es ist dringend erforderlich, den LHW und das Landesverwaltungsamt auch mit politischen  Mitteln auf diese Mängel des geplanten Bau‐ und Genehmigungsverfahrens hinzuweisen und  das Planungsverfahren dementsprechend zu korrigieren. Grundsätzlich muss der LHW auf  eine nachhaltigere Hochwasserschutzpolitik verpflichtet werden. Gegenwärtig sind in  Sachsen‐Anhalt zahlreiche Deiche geplant, die großflächig Retentionsräume vernichten. Dies  wird in der Summe erhebliche Auswirkungen auf die Unterlieger haben. § 77 des  Wasserhaushaltsgesetzes bestimmt, dass Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als  Rückhalteflächen zu erhalten oder rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu  treffen sind. 

Die Petenten halten es für dringend geboten, für die gesamt Stadt Halle (Saale) eine aktuelle  und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine  Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist.  Notwendig ist eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen, die Verringerung von  Versiegelungsflächen und andere Maßnahmen, die einer Verschärfung von  Hochwasserereignissen entgegenwirken. 

Petition zum Erhalt aller Linden in der Fiete-Schulze-Straße/Erhalt der Lindenallee

An:

Stadt Halle (Saale)
Beigeordneter
Herr Uwe Stäglin
Marktplatz 01
06108 Halle (Saale)

nachrichtlich
an alle Fraktionen des Stadtrates der
Stadt Halle (Saale)

An den Oberbürgermeister
der Stadt Halle (Saale)
Herrn Dr. Bernd Wiegand

Petition zum Erhalt aller Linden in der Fiete-Schulze-Straße/Erhalt der Lindenallee.

Sehr geehrter Herr Stäglin,

wenn man den Mitteilungen in den Medien Glauben schenken sollte, beabsichtigen Sie ab 01.03.2013 die Fällung von 97 Linden in der Fiete-Schulze-Straße vorzunehmen und somit die Zerstörung einer etwa 100jährigen, ökologisch bedeutsamen und stadtbildprägenden Lindenallee zu verantworten. Dagegen möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ per Petition Einspruch erheben. Begründung:
Wie einst in der Otto-Stomps-Straße hat die ca. 100jährige Lindenallee in der Fiete-Schulze-Straße einen ökologisch bedeutsamen und stadtbildprägenden Charakter. So tragen die Bäume umfassend zur flächendeckenden Sauerstoff- und Frischluftversorgung des ansonsten eher gehölzarmen Teils des Stadtteiles bei. Daher genießen Alleen auf der Basis des § 21 Naturschutzgesetzes Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 29 Bundesnaturschutzgesetz einen entsprechenden gesetzlichen Schutz. Darüber hinaus dienen die Bäume als Brut- und Schlafplatz für zahlreiche Tierarten. In dem Zusammenhang ist uns nicht bekannt, inwieweit eine FFH-taugliche Untersuchung dahingehend stattgefunden hat, ob gefährdete bzw. bedrohte Tierarten, wie z.B. der Eremit, Einzug in die Bäume gehalten haben könnten. Insofern ist auch das als problematisch anzusehen. Hinsichtlich der immer wieder angeführten eingeschränkten bzw. gar fehlenden Verkehrssicherheit sei folgendes angemerkt: Die uns vorliegenden Einschätzungen des Herrn Dengler gehen erst von Standsicherheitsproblemen aus, wenn entsprechende Baumaßnahmen weitere Einschränkungen des Wurzelraumes hervorrufen und sich auf Bordsteinkanten aufstützende Wurzeln ihre Stützen durch Verlust der Bordsteine verlören. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es natürlich wachstums- und Vitalitätseinschränkungen bei etwa 100jährigen Bäumen gibt. Jedoch gerade das Alter und der weitgehend geschlossene Baumbestand bilden die Grundlage für die besonders herausgehobene stadtbildprägende und ökologische Bedeutung der Bäume. Der Gegensatz der unbegründet gefällten Linden in der Otto-Stomps-Straße lässt das deutlich erkennen. Auch sei darauf verwiesen, dass alle Linden ohne Probleme sämtliche Sturmereignisse überstanden haben. Selbst die einst bereits auf rechtswidrige Art und Weise freigegrabenen, nunmehr gefällten Linden in der Otto-Stomps-Straße, zeigten bis zum Schluss Standfestigkeit. Abgesehen davon, dass trotz massiver Eingriffe im Rahmen des Trinkwasserrohrbaus im Jahre 2006, offenbar eine Erholung der Wurzeln eingetreten sein muss. Insofern kann die Begründung der fehlenden Standfestigkeit keinesfalls
fachlich-inhaltlich und sachlich greifen. Der Gutachter hat Lebenserhaltungszeiträume bei 60 % von max. 10 bis 15 Jahren sowie bei den anderen 40 % von max. 5 – 8 Jahren angegeben. Dabei fanden möglicheVerbesserungen im Wurzelraum nicht ausreichend Berücksichtigung. Ebenso fehlen Angaben zu Vorschlägen zur baulichen Umplanung und zu durchaus möglichen sanfteren Baumpflegeschnitten. Nach eigener Inaugenscheinnahme, anders hat unseres Erachtens der Gutachter hier auch nicht seine Einschätzung formuliert, reichen momentan die Entfernung von Totholz, Beseitigung von beschädigten Ästen und Zweigen sowie ein umfassender Nachschnitt von Auskugelungen, Ausbrüchen und in der Vergangenheit fehlerhaft vorgenommener Schnittmaßnahmen aus. Die Notwendigkeit
größerer Eingriffe –schon gar nicht im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 30.09.- sind zur Zeit nicht erkennbar. Auf Grund dessen bitten wir um Prüfung folgender Alternativmöglichkeiten:

  • Reduzierung des Ausbaumaßes auf die zu erwartende verkehrliche Bedeutung der Straße. Das bedeutet Einrichtung zweier angemessener Randstreifen mit Ausweitung der Baumscheiben auf Straßenseite und Belassen eines wenigstens teilweise durchlässigen Pflasters zur Wasser- und Luftversorgung der Wurzeln. Die überwachsenden Bordsteine sollten am Standort verbleiben. Dieser Streifen könnte zudem als Parkstreifen fungieren.
  • Angemessener Umbau der Fußwege, welche so ausreichend sind, wenn sich zwei Personen gegenläufig begegnen können.
  • Maximale Entfernung von Totholz und bereits stark beschädigten Ästen, welche in den Fahrraum hineinreichen. Die Auswahl sollte unter strenger Regie der unteren Naturschutzbehörde und sachkundiger Bürgerinnen bzw. Bürger zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Bauausführenden erfolgen. Ein entsprechendes Begehungsprotokoll gilt es zu fertigen. Weitere Schnittmaßnahmen sind außerhalb des Zeitraums vom 01.03. bis 30.09. vorzunehmen.
  • Umfassender Schutz der Bäume im Stamm-, Kronen und Wurzelbereich. Arbeiten in der Nähe der Wurzelbereiche haben grundsätzlich zu unterbleiben und bei eindeutig nachgewiesener Notwendigkeit per Handschachtung zu erfolgen.

Sehr geehrter Herr Stäglin, die Lösungsfindung zum Preßlersberg hat gezeigt, dass es auch möglich ist, gemeinsam Lösungswege zu suchen und zu finden, welche letztendlich umsetzbar sein können und einen guten Ansatz von gelebter Demokratie darstellt. Diesen Ansatz gilt es nach unserer Auffassung auch bei der Entwicklung der Fiete-Schulze-Straße zu Grunde zu legen. Eine Fällung aller Linden ist nach unserer Ansicht nicht nötig und planungs- sowie bautechnisch vermeidbar. In Anknüpfung an den positiven Verlauf des Dialogs zum Preßlersberg appellieren wir an Sie alle Aktivitäten zur Fällung der mindestens 97 Linden zu stoppen und mit allen Interessenten, Beteiligten und Verantwortlichen ein lösungs- und sachorientiertes Gespräch zu suchen.

In dem Sinne
mit freundlichen Grüßen
Andreas Liste
Vorsitzender des AHA
und vorsitzendes Mitglied
des Sprecherrates der
Initiative „Pro Baum“