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AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen.
Ebenso sieht der AHA es mit fachlich-inhaltlichem Unverständnis die Ausbaupläne für den 550 m langen Uferweg mit seinen gegenwärtig vorhandenen Terrassen, welche man offenbar mit der Vernichtung von 31 Bäumen verbindet. Nach Auffassung des AHA sind naturnahere Konzepte erforderlich, welche zum einen die vorhandene Struktur an Vegetation berücksichtigt und zum anderen die Tatsache beachtet, dass es sich hier um die Aue bzw. Hochwasserraum der Saale handelt. Ferner bildet dieser Landschaftsraum einen wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, sowie den geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge.

Im gleichen Blickwinkel betrachtet ist das Vorhaben zu sehen, wonach der Saaleuferbereich zwischen dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge und dem Naturschutzgebiet” Forstwerder“ zu einem „Erholungspark mit Kunstobjekten“ umzugestalten. Bereits die bisherigen Maßnahmen mit den Liegebänken haben zu Störungen im Landschaftsbild in dem Teil des Saaletals beigetragen. Der AHA ist der Auffassung, dass Kunstwerke auch in den Wohngebieten des halleschen Ortsteils Trotha ihren angemessenen Platz finden können. Für den AHA jedenfalls ist eine weitere Bestückung des Teils des Saaletals mit „Kunstwerken“ aller Art vollkommen inakzeptabel, da dieses Gebiet in der Saaleaue Bestandteil der Retentionsfläche der Saale ist sowie als sehr wichtiger Biotop- und Grünverbundraum fungiert.

Der AHA fordert daher alle Beteiligten auf endlich Landschaft und Natur des Saaletals naturnaher entwickeln zu lassen sowie von unnötiger Bebauung zu befreien und erst Recht von künftigen Baumaßnahmen zu verschonen. Von daher ruft der AHA zum Umdenken aller Beteiligten auf und in dem Zusammenhang endlich die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu erkennen, zu beachten und zu akzeptieren.

Ferner hält es der AHA für dringenden erforderlich, dass die Wiese im Amselgrund aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen sowie Neu- und Umbauten zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf endlich alles zu unternehmen, dass ebengenannte Aktivitäten und Veranstaltungen nicht weiter den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschädigen. Von daher sind solche Bauaktivitäten und Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.
Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterzuordnen hat. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

AHA führt Exkursion zum Schillerpark und in das NSG Untere Mulde durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 03.10.2015 eine Exkursion teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“ durch.
Im Rahmen der ca. vierstündigen Exkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit der weitgehend unverbauten Mulde als Bestandteil eines weitläufigen Naturschutz- und FFH-Gebietes sowie des weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreiches als einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsraum darzustellen. Darüber hinaus ist seitens des AHA vorgesehen die damit eng verbundene ökologische und kulturelle Bedeutung des Gebietes um die Stillinge und den Schillerpark sowie die umfassenden Bedrohungspotenziale darzustellen. In dem Zusammenhang hat der AHA das dringende und zwingende Bedürfnis seine ablehnende Haltung zu den Plänen der Stadt Dessau-Rosslau eine Nordostumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei.

Ferner beabsichtigt der AHA seine Überlegungen zur Betreuung zweier Streuobstwiesen in dem Gebiet vorstellen und den Stand der Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Rosslau darlegen.
Der AHA hält es ebenfalls für dringend geboten im Rahmen der Exkursion das Thema Hochwasser sowie seine Vorschläge zum Umgang damit aufzuwerfen.
Darüber hinaus möchte der AHA die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Rosslau sowie das Vorhaben der Entstehung eines Naturerkenntnispfades Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe vorstellen.

Treff ist um 10.00 Uhr Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der FaunaFlora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFHGebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 31.01.2015, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen. Entlang der Geisel hat man massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.

Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten

Die gegenwärtigen Aktivitäten in dieser Richtung bestätigen die Bedenken und unterstreichen ganz deutlich die Notwendigkeit der Vorschläge des AHA. Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes. Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.

Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar. Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern. Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen. Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg.

Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek
Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA führt Radexkursion in die Fuhneaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 24.05.2014 eine ca. sechsstündige Radexkursion entlang der Fuhne zur Fuhnevogtei sowie zum NSG „Cösitzer Teich“ durch.

Fahrtroute: Fuhnetalweg mit kurzem Abstecher in das Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen mit dem Gondelteich, Fortsetzung der Radtour über den Fuhnetalweg bis zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ im Wolfener Naherholungsgebiet und Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ und weiter über Salzfurtkapelle – mit Aufenthalt im NSG „Vogtei“ – Wehlau, Zehbitz, Radegast nach Cösitz, Besichtigung des Parkes und Wanderung auf dem Uferweg zwischen der Fuhne und dem Cösitzer Teich, Rückfahrt über Löberitz, Zschepkau, Thalheim nach Wolfen

Im Rahmen dieser Radexkursion beabsichtigt der AHA neben der Vorstellung dieser wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturräume eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Betreuung darzulegen.

Darüber hinaus ist vorgesehen aufzuzeigen, wie Interessenten ehrenamtlich mitwirken können. In dem Zusammenhang möchte der AHA für seine Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben.

Treff: 10.00 Uhr Bahnhof Wolfen

AHA führt Exkursion zum NSG Untere Mulde durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 05.04.2014 eine Exkursion in das Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe mit Vorstellung des geplanten Naturerkenntnispfades durch.

Im Rahmen der ca. sechsstündigen Exkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit der weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe als Bestandteil eines weitläufigen Naturschutz- und FFH-Gebietes sowie des weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreiches als einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsraum darzustellen. Darüber hinaus ist seitens des AHA vorgesehen die Vorstellungen zu Inhalt und Stand zu den umfassenden Planungen zur Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe einer interessierten Öffentlichkeit darzulegen und Möglichkeiten der Mitarbeit aufzuzeigen.

In dem Zusammenhang ist vorgesehen, wie sich massiv die Kulturstiftung Dessau Wörlitz und der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt Stephan Dorgerloh mit fadenscheinigen Begründungen gegen das ehrenamtlich erstellte Vorhaben stemmen. Beide steuerfinanzierten Einrichtungen drücken somit eine sehr hohes Maß an Arroganz, Ignoranz, fachliche Inkompetenz und Überheblichkeit aus, was in keiner Weise und Form Toleranz und Duldung finden darf. Es ist zu hoffen, dass sich alsbald der Petitionsausschuss und somit die Fraktionen des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Angelegenheit befassen. Der AHA fordert in dem Zusammenhang auch klare und deutliche personelle und fachlich-inhaltliche Konsequenzen, damit sich eine derartige Antihaltung gegenüber bürgerschaftlichem Engagement nicht wiederholen kann!

Ferner hat der AHA das dringende und zwingende Bedürfnis seine ablehnende Haltung zu den Plänen der Stadt Dessau-Rosslau eine Nordumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei. Ebenso hält es der AHA für dringend geboten erneut und verstärkt auf die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Waldentwicklung im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ hinzuweisen. Die gegenwärtig stattfindenden Abholzungen an Teilen der Exkursionsstrecke werden seitens des AHA massiv kritisiert und als ungeeignet angesehen die Gehölzstruktur ökologisch vernünftig entwickeln zu lassen, was zudem zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte beiträgt.Darüber hinaus möchte der AHA die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Rosslau vorstellen.

Treff ist um 10.00 Uhr Bahnhof Rosslau

Wer noch mehr zur Exkursion und zu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Rosslau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift sowie kann nachfolgende Sprechzeit persönlich oder telefonisch nutzen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Rosslau
Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180 – 573 737 6961 (Verbindungen deutschlandweit zum Ortstarif)
Sprechzeit:
Donnerstag: von 19.00 bis 20.00 Uhr

AHA führt Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 29.06.2013 eine ca. vierstündige Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch. Marschroute: Auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ Im Rahmen der Exkursion ist vorgesehen die Arten- und Strukturvielfalt, die ökologische und landschaftliche Bedeutung sowie die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes zu erläutern, aber Bedrohungs- und Gefährdungsfaktoren aufzuzeigen. Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzeigen und dabei die Arbeit der Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Rosslau erläutern.
Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Raguhn

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