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Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Am 25.03.2015 stimmte im Stadtrat der Stadt Halle (Saale) eine Koalition aus CDU/FDP, SPD, und AfD der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisen-see“ zu. Damit verbunden gaben diese Stadträte grünes Licht für die Er-richtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotel sowie weite-rer Nebenanlagen wie Parkplätzen und asphaltierten Wegen. Dieser Be-schluss, welcher somit lobbyistisch die Partikularinteressen der Unterneh-mung der Familie Labuschke den Vorrang vor dem Gesamtinteresse der Stadt Halle (Saale) gab, führt somit zur einseitigen Ausrichtung des Hufei-sensees als Touristen- und Wassersportzentrum.

Die Gesamtplanungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  1. Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungs-prozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel erscheinen.
  2. Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung ber-gen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität sowie die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzen-arten beeinträchtigen kann.
  3. Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich ab-gedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.
Dieser Entwicklung gilt es Alternativen entgegenzustellen! Daher ruft der AHA für den Dienstag, den 14.07.2015 zu einer Protestexkursion zum Hufeisensee in Halles Osten auf! Treff: 17:30 Uhr Straßenbahnhaltestelle der Linie 7 „Bitterfelder Straße“

Event auf Facebook: https://www.facebook.com/events/1630136210564749/

Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Am 25.03.2015 stimmte im Stadtrat der Stadt Halle (Saale) eine Koalition aus CDU/FDP, SPD, und AfD der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ zu. Damit verbunden gaben diese Stadträte grünes Licht für die Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotel sowie weiterer Nebenanlagen wie Parkplätzen und asphaltierten Wegen. Dieser Beschluss, welcher somit lobbyistisch die Partikularinteressen der Unternehmung der Familie Labuschke den Vorrang vor dem Gesamtinteresse der Stadt Halle (Saale) gab, führt somit zur einseitigen Ausrichtung des Hufeisensees als Touristen- und Wassersportzentrum.

Die Gesamtplanungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  1. Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel erscheinen.
  2. Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität sowie die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigen kann
  3. Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.
Dieser Entwicklung gilt es Alternativen entgegenzustellen! Daher ruft der AHA für den Dienstag, den 14.07.2015 zu einer Protestexkursion zum Hufeisensee in Halles Osten auf! Treff: 17:30 Uhr Straßenbahnhaltestelle der Linie 7 „Bitterfelder Straße“

Event auf Facebook: https://www.facebook.com/events/1630136210564749/

Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Im Interesse der Allgemeinheit bedarf der Hufeisensee im Osten der Stadt Halle (Saale) eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes, welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Genau in diese Richtung wirkt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits seit dem Jahr 1983. Der damals in Büschdorf gegründete und von Jürgen Bernt-Bärtl einst geleitete Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt der DDR im Kulturbund der DDR entwickelte konzeptionelle Vorschläge und führte vor Ort Arbeitseinsätze durch. Der AHA legte zudem dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen am 11.06.2001 erstellten „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, um ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine wissenschaftliche Gesamtbearbeitung unter Zusammenführung bestehender Dokumentationen und neuer Erfassungen zu erreichen. Leider ist das Vorhaben noch nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt, was aber keinesfalls etwas an der Dringlichkeit im Interesse des Hufeisensees ändert. Der AHA hält es ebenfalls für erforderlich den räumlichen und ökologischen Zusammenhang zur Reide zu festigen und zu vertiefen. Mit dem Überlauf vom Hufeisensee zur Reide ist der erste Schritt getan.

Der AHA betrachtet daher mit sehr großer Sorge, aber auch mit Unverständnis und Ablehnung, dass mit einer Mehrheit aus einer Koalition aus CDU, SPD, FDP und AfD am 25.03.2015 der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) der Errichtung eines 27-Loch-Golf-platzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen seine Zustimmung erteilt hat. Dieser Beschluss, welcher somit lobbyistisch die Partikularinteressen der Familie Labuschke und ihrer Unternehmung den Vorrang vor dem Gesamtinteresse der Stadt Halle (Saale) gab, führt somit zur einseitigen Ausrichtung des Hufeisensees als Touristen- und Wassersportzentrum. Gerade insbesondere die Errichtung eines 27-Loch-Golf-platzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen sowie der damit verbundenen Einbeziehung der geschlossenen Mülldeponie Kanena und landwirtschaftlicher Flächen ruft besonders große Besorgnis hervor. Ebenso besorgniserregend sieht es der AHA an, dass willkürlich eine räumliche und bauliche Ausdehnung der Wassersportanlagen auf die Landzunge im Mittelbereich des Hufeisensees erfolgt, welches eine weitere Verbauung dieses bisher weitegehend unverbauten Landschaftssteiles hat. Nunmehr besteht die Gefahr weiterer Verbauungen im Umfeld des Hufeisensees, welche zu einer dringend notwendigen ökologisch zu orientierten Entwicklung im Widerspruch steht. Bereits mit der Errichtung der Osttangente sind massive Verbauungen und Zerschneidungen erfolgt.

Die gegenwärtig bestehenden Pläne entsprechen, nach Auffassung des AHA, keinesfalls dem gegenwärtigen ökologischen und landschaftlichem Potential des Hufeisenseegebietes. Im Rahmen seiner Stellungnahmen vom 28.11.2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ hat der AHA u.a. folgendes ausgeführt: Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeitund Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vor.

Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohnund Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Daher fordert der AHA nunmehr das Land Sachsen-Anhalt und das zu ihr gehörende Landesverwaltungsamt auf, diesen Beschluss aufzuheben, um den Weg zu einer Planung unter Berücksichtigung aller Notwendigkeiten und Bedürfnisse zu eröffnen. Der Labuschke-Golfplatz gehört keinesfalls dazu, da dessen Umsetzung die Abwägung aller Bedürfnisse behindert, Einzelinteressen bedient und somit dem Interesse der Allgemeinheit entgegensteht. Der Beschluss des halleschen Stadtrates vom 25.03.2015 orientiert sich daher nur an den Profitinteressen einzelner Personen, was aber dem Auftrag dieses Gremiums widerspricht. Das Gleiche gilt der Funktion und Aufgabe des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale). Um die landschaftliche Vielfalt zu sichern hält es der AHA für sinnvoll ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) einzurichten. Inwieweit es in ein dringend gebotenes LSG „Reidetal“ eingebettet sein oder als eigenständiges Schutzgebiet errichtet werden soll, gilt es wissenschaftlich zu prüfen.

Im Interesse einer ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Der hallesche Hufeisensee ist keine Ramschmeile

Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits mehrfach dargelegt hat, bedarf es für den halleschen Hufeisensee im Osten der Stadt Halle (Saale) eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes, welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Genau in diese Richtung wirkt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits seit dem Jahr 1983. Der damals in Büschdorf gegründete und von Jürgen Bernt-Bärtl einst geleitete Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt der DDR im Kulturbund der DDR entwickelte konzeptionelle Vorschläge und führte vor Ort Arbeitseinsätze durch. Der AHA legte zudem dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen am 11.06.2001 erstellten „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, um ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine wissenschaftliche Gesamtbearbeitung unter Zusammenführung bestehender Dokumentationen und neuer Erfassungen zu erreichen. Leider ist das Vorhaben noch nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt, was aber keinesfalls etwas an der Dringlichkeit im Interesse des Hufeisensees ändert. Der AHA hält es ebenfalls für erforderlich den räumlichen und ökologischen Zusammenhang zur Reide zu festigen und zu vertiefen. Mit dem Überlauf vom Hufeisensee zur Reide ist der erste Schritt getan. Der AHA betrachtet daher weiterhin mit sehr großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) den Hufeisensee einseitig als Touristen- und Wassersportzentrum ausrichten möchte. Insbesondere die Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen sowie der damit verbundenen Einbeziehung der geschlossenen Mülldeponie Kanena und landwirtschaftlicher Flächen ruft besonders große Besorgnis hervor. Ferner sind weitere Verbauungen im Umfeld des Hufeisensees zu verhindern. Bereits mit der Errichtung der Osttangente sind massive Verbauungen und Zerschneidungen erfolgt. Die gegenwärtig bestehenden Pläne entsprechen, nach Auffassung des AHA, keinesfalls dem gegenwärtigen ökologischen und landschaftlichem Potential des Hufeisenseegebietes. Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vor. Um die landschaftliche Vielfalt zu sichern hält es der AHA für sinnvoll ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) einzurichten. Inwieweit es in ein dringend gebotenes LSG „Reidetal“ eingebettet sein oder als eigenständiges Schutzgebiet errichtet werden soll, gilt es wissenschaftlich zu prüfen.

Das nunmehrige Bestreben des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand per Widerspruch gegen einen Beschluss des halleschen Stadtrates vom 17.12.2014 vorzugehen, welcher einem Ramschverkauf von Teilen des Hufeisensees die Zustimmung verweigert hatte, betrachtet der AHA als Skandal. Eine Reduzierung des Kaufpreises von dem geschätzten Wert im Umfang von 2.100.000 Euro, um 1.168.000 Euro auf einen Verkaufspreis im Umfang von 932.000 Euro stellt nach Ansicht des AHA eine Schädigung zum Nachteil öffentlichen Eigentums dar. Abgesehen davon, dass der AHA das Gesamtvorhaben und somit den Verkauf weiteren öffentlichen Eigentums ablehnt und stattdessen eine auf der Basis eines wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptes erstellten Plan für eine umwelt-, landschafts- und naturfreundliche Naherholung favorisiert. Somit fordert der AHA den Oberbürgermeisters Halles auf, den Widerspruch sofort zurückzuziehen und das Votum des Stadtrates anzuerkennen. Ferner ruft der AHA das Land Sachsen-Anhalt, den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt und auch die zuständige Staatsanwaltschaft auf, den Vorgang in allen Richtung zu prüfen, da hier eine Verschwendung öffentlicher Mittel zu erwarten bzw. befürchten ist. Der AHA fordert ferner wiederholt sämtliche geplante Bauvorhaben sofort zu stoppen und stattdessen eine wissenschaftlich fundierte Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale) anzugehen. Im Interesse einer ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Der Hufeisensee im Osten der Stadt Halle (Saale) bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes, welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Genau in diese Richtung wirkt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits seit dem Jahr 1983. Der damals in Büschdorf gegründete und von Jürgen Bernt-Bärtl einst geleitete Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt der DDR im Kulturbund der DDR entwickelte konzeptionelle Vorschläge und führte vor Ort Arbeitseinsätze durch. Der AHA legte zudem dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen am 11.06.2001 erstellten „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, um ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine wissenschaftliche Gesamtbearbeitung unter Zusammenführung bestehender Dokumentationen und neuer Erfassungen zu erreichen. Leider ist das Vorhaben noch nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt, was aber keinesfalls etwas an der Dringlichkeit im Interesse des Hufeisensees ändert. Der AHA hält es ebenfalls für erforderlich den räumlichen und ökologischen Zusammenhang zur Reide zu festigen und zu vertiefen. Mit dem Überlauf vom Hufeisensee zur Reide ist der erste Schritt getan. Der AHA betrachtet daher mit sehr großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) den Hufeisensee einseitig als Touristen- und Wassersportzentrum ausrichten möchte. Insbesondere die Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen sowie der damit verbundenen Einbeziehung der geschlossenen Mülldeponie Kanena und landwirtschaftlicher Flächen ruft besonders große Besorgnis hervor. Ebenso besorgniserregend sieht es der AHA an, dass willkürlich eine räumliche und bauliche Ausdehnung der Wassersportanlagen auf die Landzunge im Mittelbereich des Hufeisensees erfolgt, welches eine weitere Verbauung dieses bisher weitegehend unverbauten Landschaftssteiles hat. Ferner sind weitere Verbauungen im Umfeld des Hufeisensees zu verhindern. Bereits mit der Errichtung der Osttangente sind massive Verbauungen und Zerschneidungen erfolgt. Die gegenwärtig bestehenden Pläne entsprechen, nach Auffassung des AHA, keinesfalls dem gegenwärtigen ökologischen und landschaftlichem Potential des Hufeisenseegebietes. Im Rahmen seiner Stellungnahmen vom 28.11.2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ hat der AHA u.a. folgendes ausgeführt:

Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vor. Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Um die landschaftliche Vielfalt zu sichern hält es der AHA für sinnvoll ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) einzurichten. Inwieweit es in ein dringend gebotenes LSG „Reidetal“ eingebettet sein oder als eigenständiges Schutzgebiet errichtet werden soll, gilt es wissenschaftlich zu prüfen.

Der AHA hat erfreulicherweise im Rahmen der Abwägungsmitteilung der Stadt Halle (Saale) zur Kenntnis genommen, dass eine räumliche und bauliche Ausweitung der Wassersportanlage –beispielsweise auf den Bereich der Innenkippe nicht mehr erfolgen soll. Ansonsten sieht der AHA in diesem Abwägungsbeschluss ein Sammelsurium aus mangelnder Fachlich- und Wissenschaftlichkeit, fehlender Transparenz, trotz mehrfacher Planungsphasen sowie der massive Ansatz von Abspeisung und Abwiegelung. Diese Qualität der Abwägung passt daher zu Plänen der Stadt Halle (Saale) statt des geschätzten Wertes im Umfang von 2.100.000 Euro, sich mit einem Verkaufspreis im Umfang von 932.000 Euro zufrieden zu geben. Das stellt einen Verlust in Höhe von 1.168.000 Euro dar. Die wirtschaftliche und regionale Bedeutung der Golfanlage als Begründung anzugeben ist zu mindestens genauso skandalös, wie das Gesamtvorhaben an sich. Das Vorhaben trägt im Falle der Umsetzung somit nicht nur zu massiven Störungen in Natur, Landschaft und Umwelt sowie zur Hebung von Umweltgefahren bei, sondern führt zu erheblichen Verlusten eines steuer- und gebührenfinanzierten öffentlichen Haushaltes bei. Hier sind somit das Land Sachsen-Anhalt in der Eigenschaft der Kommunalaufsicht und nicht zuletzt der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt sowie ggf. die zuständige Staatsanwaltschaft gefragt. Der AHA fordert daher sämtliche geplante Bauvorhaben sofort zu stoppen und stattdessen eine wissenschaftlich fundierte Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale) anzugehen. Im Interesse einer ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 3.1.1.:

Mit den gegenwärtigen Planungen tragen zu umfassenden Störungen und Zerstörungen der ökologischen Funktionen bei. Insbesondere die Errichtung der Golfanlage im Bereich der Altdeponie und die damit verbundenen Erweiterungsbauten sowie die überdimensionalen Ausweitung der Wassersportanlagen im zentralen Bereich des Hufeisensees/Innenkippe – TG 4- sorgen für massive Einschränkungen der ökologischen Funktion des Gebietes. Somit besteht nicht nur die ernsthafte Gefahr, dass bestehende Rückzugs- und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, sondern auch die Funktion eines Vorbehaltgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.

Zu 3.1.2.:

Die gegenwärtige Flächennutzungsplanung geht richtigerweise von einer besonderen ökologischen und landschaftlichen Bedeutung des Gesamtgebietes aus. Dem haben sich die Planungen für Naherholung/Tourismus und Sport ein- bzw. unterzuordnen. Das ist nicht nur wichtig, weil sich weitgehend sukzessiv ein vielfältiger Natur- und Landschaftsraum entwickelt hat, sondern in Folge der bergbaulichen Nutzung und teilweisen Nutzung als Mülldeponie bestimmte Gefahren für die Umwelt und Sicherheit bestehen.
Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 3.1.3., 3.2., 6.1. und 11.1:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraums“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind jedoch umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung. In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen. Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.Der gegenwärtige Zustand der einstigen Deponie stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 3.3.:

Bereits aus obengenannten Gründen sind die angedachten Errichtungen eines Golfplatzes sowie eines Campingplatzes planungs- und baurechtlich weiterhin auszuschließen.

Zu 3.4.:
Auf Grund der angedachten massiven Eingriffe in Umwelt und Natur hat eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände zu erfolgen.

Zu 5.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne angemessene Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.
Von daher sind derartige Ausweitungen der sportlichen Nutzungen sowie die Neueinführung der Golfanlage mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und zusätzlichen verkehrlichen Anlagen komplett auszuschließen.

Zu 5.2., 5.3. und 6.3:

In den Planungszeichnungen und –unterlagen ist nicht erkennbar, wie die räumliche Ausdehnung der Badestrände aussehen soll. Die Einrichtung der Bademöglichkeiten gilt es auf jeden Fall insbesondere im Nord- und Westbereich räumlich stark einzuschränken. Jegliche Befestigungen der Wege mit Asphalt oder Beton gilt es auszuschließen, um a) die Landschaft nicht zu zerschneiden, b) unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen und c) nicht den Verkehr mit Motorrädern, Mopeds und Motorrollern zu begünstigen. Die Verbindungsmöglichkeit zwischen Hufeisensee und Reide entlang des Überlaufes gilt es auf die gegenwärtig entwickelte Qualität zu belassen, um a) die ebengenannten Situationen herbeizuführen und somit b) den Biotop- und Grünverbundcharakter des Gebietes nicht einzuschränken oder gar zu zerstören. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich, da das Gebiet gut mit dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit den ÖPNV so zu organisieren, dass entlang der Zufahrtsstraßen Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Errichtung einer Fußgängerbrücke am südwestlichen Teil ist aus folgenden Gründen als problematisch anzusehen:

  • Das Gebiet zählt zu dem bedeutsamsten Rückzugsgebiet des Bibers und von verschieden Vogelarten. Der Bau einer Brücke könnte zur Verdrängung beitragen und die Einflugsbahnen behindern.
  • In dem Bereich entwickelt sich sukzessiv ein interessanter, natur- und landschaftsprägender Pflanzenbestand, welcher zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert.
  • Ein derartiges Bauwerk stört bzw. beeinträchtigt nachhaltig das Landschaftsbild und die Sichtachse in Richtung Norden.

Eine Errichtung einer Golfanlage mit Neben- und Anschlussbauten am Hufeisensee an dem Standort ist aus bekannten Gründen aus Sicht des Umwelt- und Landschutzes sowie des mangelnden öffentlichen Interesses nicht akzeptabel. Die bisher getätigten Angaben zu den Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden. Dafür Eingriffe in den Pflanzenbestand vorzunehmen ist nicht akzeptabel, da sich sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Bereiche entwickelt haben. Sie dienen zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten sowie dienen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und tragen zur Verbesserung des Klimas bei.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 7.:
Die hier aufgeführten Angaben begründen schon an sich die Nichtmachbarkeit der angedachten Vorhaben in dem Entwurf des Bebauungsplans. Insofern dienen sie zur Begründung zur Ablehnung der Vorhaben. Nur so kann die Stadt Halle (Saale) ihren allgemeinverpflichtenden Aufgaben und Fürsorgeverantwortungen nachkommen.

Zu 11.2.:
Das die angedachten Maßnahmen zu einem positiven Image der Stadt Halle (Saale) sind unterstellte Vermutungen, welche durch nichts bestätigt erscheint. Angesichts der zu befürchtenden Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur und Landschaft ist eher mit einem negativen Image zu rechnen. Auf Grund der fortgesetzten Unbelehrbarkeit und fehlenden Lernbereitschaft ist es in dem Zusammenhang notwendig die Öffentlichkeit umfassend über die drohenden Gefahren in Kenntnis zu setzen.

Zu 11.3.:
Die angedachten Planungen tragen zu massiven Störungen des Ortsbildes bei. Insbesondere die zu der Golfanlage zugeordneten Bebauungen tragen zu negativen Veränderungen bei. Ebenso die angedachte Brücke über den Südwestteil des Sees. Diese Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind zudem eng mit ökologischen Problemen und Störungen des Landschaftsbildes verbunden.

Zu 11.4. und 11.5:
Schon eine geringe Mehrung des Verkehrs stellt zusätzliche Belastungen der Umwelt dar. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen, Störungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie weitere Zunahmen von Flächenversiegelungen. Angesichts der bekannten Bedrohungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima ist auch mit Beeinträchtigungen für den Mensch sowie des Wertes als Naherholungsraum zu rechnen.

Zu 11.6.:
Inwieweit es wirklich wirtschaftliche Effekte positiver Art geben könnte ist zur Zeit überhaupt nicht erkennbar. Insofern sind die Annahmen spekulativ. Eine genauere Bezifferung und Prognose wäre sinnvoll gewesen.

Zu 12.2.:
Die Auswirkungen der sogenannten Europachaussee sind spekulativer Art und sind durch nichts belegt. Bereits jetzt müsste ja schon der sogenannte Entlastungseffekt erkennbar sein. Diesen gilt es zu bestreiten, da eine fortgesetzte massive Verkehrslenkung in das Stadtzentrum gar keine nennenswerte Entlastung zulassen kann. Zudem sind keine Verkehrseinschränkungen erkennbar.
Ein ökologisches Verbundsystem kann sich mit den geschilderten Maßnahmen nicht ausreichend genug entwickeln. Anstatt weitere Verbauungen vorzunehmen und verstärkt motorisiert Besucherströme heranzuführen, gilt es eher über räumliche Ausweitungen des Gesamtgebietes und der Verbindungsräume nachzudenken. Insbesondere in Richtung Reide gilt es den bestehenden Verbindungsraum räumlich zu erweitern. In diesen Erweiterungsraum ließen sich durchaus auch unversiegelte Wegeverbindungen einbinden. Ebenso gilt es im näheren Umfeld des Hufeisensees weitere Räume zu erhalten, um eine vielfältigen Landschaftsraum entstehen zu lassen. Das könnte in Form einer Mischung von prioritären Sukzessionsgebieten, Schaffung von Streuobstwiesen und einer extensiven Landwirtschaft erfolgen. Darin einzubetten sind touristischen und sportliche Nutzungen.

Zu 13.:
Die dort getätigten Angaben bestätigen nur den bestehenden und entwicklungsfähigen Arten- und Strukturreichtum, welcher noch zu klärender Schutzmaßnahmen und –einstufungen bedarf. Ebenso erfolgt eine Unterstreichung der klimatischen Bedeutung des Gebietes. Im Falle der Umsetzung der Planungen ist jedoch mit massiven Beeinträchtigungen, Störungen bzw. Zerstörungen in vielfältiger Form zu rechnen. Die daraus herausgetroffenen Bewertungen gehen jedoch leider nicht auf die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ein, sondern beschäftigen sich eher damit die Rechtfertigung für die Bebauungsplanung zu geben. Somit besteht ein massiver Widerspruch zwischen Analyse und Bewertung. Die Zusammenfassung der Bewertung bestätigt diesen massiv vorgetragenen Widerspruch.
Eine Einschränkung des Raumes für Baden und Beibehaltung der gegenwärtigen Wassersportnutzung sowie der Ausschluss der Errichtung des Golfplatzes und der Nebenanlagen und der flächendeckenden Versiegelung von Flächen –z.B. für Wegebau- könnten die Grundlage für weitere ökologisch orientierte Entwicklung bilden.

Abschließendes

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

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