Fotos: Andreas Liste
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Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen. Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, diente eine jüngst durchgeführte Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum.
Der Beginn der Fahrradexkursion führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle.
Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass der Restauenwald umfassend mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Neben einer umfassenden Beräumung, sind ver-schärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.
Der einst, denkbar mit viel finanziellem und sächlichem Aufwand gestaltete Bereich der einstigen Getreidewirtschaft, war von umfassenden Schachtungsarbeiten und als Parkplatz für Autos gekennzeichnet. Es ist unverständlich, dass keine Realisierung derartiger massive Schachtungen, welche zu umfassenden Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.
Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Teilnehmer immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig gravierend bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Teilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom AHA geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.
Auffällig für die Teilnehmer waren auch, die landschaftszerschneidenden und –prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkor-betha.
Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Teilnehmer, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten. Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und –wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmer ein umfassendes, länderübergreifendes, wis-senschaftlich fundiertes Hochwasserkonzept an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Hochwasserschutz dienen muss.
Südlich von Großkorbetha nahmen die Teilnehmer eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmer gilt es unbedingt Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.
Die Saalealtarme zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welche offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzen, haben ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, zum Exkursionszeitpunkt mit Mais bestandenen Äcker geschuldet sind. Derartige Altarme bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der an-grenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.
Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmer ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im Bereich der Mündung des Ellerbaches erörterten die Teilnehmer, das seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau nahmen die Exkursionsteilnehmer die Erläuterungen des AHA zur „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 entgegen. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis. Die Exkursionsteilnehmer begrüßen und unterstützen die Konzeption und appelliert daher an den Landkreis Saalekreis sich endlich des Themas anzunehmen. Ferner halten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden. Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Auf-wand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.
Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden -bis zur Totalvernichtung davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung. Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA über-ein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro u.a. für Kanal und Schiffshebewerk wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt die Neuversiegelung von Boden am Tag immer wieder zwischen 80 bis 120 ha hin und her schwankt, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.
Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Ferner unterstützten die Teilnehmer die Prüfung des Wiederanschlusses der Saalealtarme an die Saale, einer umfassen-den Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 10 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hoch-wassers beitragen kann.
In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen.
Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des Unrates, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern.
Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmer den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehe-maligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat.
Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Teilnehmer den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Die Teilnehmer mahnen daher eine schnellstmögliche, wissenschaftlichkonzeptionelle Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg an.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmern die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nun mehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der in Merseburg bestehenden ehrenamtlichen Ortsgruppe, welche mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich eng verbunden ist, rufen die Teilnehmer zur Mitwirkung im AHA auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der Regional- bzw. Ortsgruppen in Leipzig und Merseburg sowie die Bildung einer Gruppe in und um Weißenfels.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Im Rahmen des Umwelttages am 05.06.2014 führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. eine Exkursion zum flächenhaften Naturdenkmal (FND) sowie zum Naturschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie Forstwerder in Halle-Trotha.
Die erste Station bildeten die ca. 4,9 ha großen, zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale liegenden und vom Oberen Halleschen Porphyr geprägten Klausberge, welche zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören. Das einst von Einsiedlern, den Klausnern, besiedelte Gebiet, welche hier ein kleines Kloster betrieben, zeichnet sich durch Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen sowie einst vom Halleschen Verschönerungsverein Anfang des 20. Jahrhunderts gepflanzte Fliederbestände aus. Sie dienen somit zum einem als sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zum anderen als Erholungsraum für die Bevölkerung. Bereits der große Lyriker Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff, welcher sich in den Jahren 1805, 1840/41 und 1855 in Halle aufhielt, liebte diesen Ort. Seine Empfindungen sind in einem 1897 an der heutigen Eichendorffbank errichtetem Obelisk festgehalten.
Im Zusammenhang mit der ökologischen, landschaftlichen, historischen und lyrischen Bedeutung der Klausberge seien zudem die durch Verwitterungsprozesse und Sickerwasserwirkung entlang von Gesteinsklüften entstandene Jahnhöhle erwähnt, wo sich der Turnvater Friedrich Ludwig Jahn in den Jahren 1796 bis 1799 vor dem Zorn einiger konservativer Studentenverbindungen versteckt hielt.
Ferner sind am Fuße der Klausberge noch die Reste des Weges der Treidler erkennbar, welche noch bis zur vorletzten Jahrhundertwende Lastkähne flussaufwärts zogen.
Alles im allem schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, den immer wieder formulierten Auffassungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ an, dass das im Jahre 1995 zum flächenhaften Naturdenkmal erklärte Felsengebiet, ganz dringend eines besonderen Schutzes bedarf. Das bedeutet nach Meinung Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, im Einklang mit beiden Organisationen, u.a. die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Ausschilderung, Verhinderung des Betretens der Felsenhänge sowie ganz besonders die Unterbindung des Missbrauches des Plateaus im Nordteil des Felsenmassivs für Spontanpartys und für größere und kleinere Feuerstellen. Hierzu sind zudem entsprechende Kontrollen dringend nötig.
Ebenso begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Überlegungen von AHA und Initiative „Pro Baum“ einen Naturerkenntnispfad einzurichten, welcher sich in einem wiederzubelebenden Saalenaturerkenntnispfad, einfügen ließe.
Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die gegenwärtigen massiven Abholzungen im Süden und entlang des Weges im Westteil des flächenhaften Naturdenkmals Klausberge auf. Weitgehend wahllos fielen umfassende Teile von entwickelten Hang- und Auenwaldbereichen sowie dazugehöriger Übergangsbereiche der Säge zum Opfer. Dabei verschonte man weder Nistbäume, Überwinterungs- und Schlafplätze von Vögeln, Kleinsäugern, Insekten und Spinnen. Auf, von der Stadt Halle (Saale) aufgestellten Tafeln, rechtfertigte man diese massiven Eingriffe mit dem Erhalt und Schutz von Halb- und Trockenrasengesellschaften sowie der Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg.
Nur haben sich offenbar diese Planer nicht eindeutig und gründlich mit der Entwicklung und Zusammensetzung der Landschaft und Natur sowie mit den generellen Standortbedingungen auseinandergesetzt. Der Großteil der abgeholzten Flächen ist durch massive Bodenaufträge gekennzeichnet, welche sich über die Jahrzehnte entwickelt haben, im Überflutungsbereich der Saale mit Auenlehm versetzt haben und somit sich sehr nährstoffreich darstellen. Darüber hinaus haben die humosen, teilweise auenlehmhaften Böden ein umfassendes Wasserspeichervermögen. Somit bieten sie die ideale Basis für verschiedene, arten- und strukturreiche Waldgesellschaften, aber keinesfalls für Halbtrocken- und Trockenrasengesellschaften. Diese gedeihen eher auf blanken Felsen mit geringen, nährstoffärmeren Bodengesellschaften, welche auch in den Klausbergen weiter oben vorkommen und nicht in den erst einmal abgeholzten Wald- bzw. Gehölzflächen.
Ebenfalls hält die Begründung, Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg einer näheren Betrachtung nicht Stand, da diese auch vorher ausreichend bestanden hat.
Während man im gewissen Umfang Verbesserungen an den Absperrungen bzw. Geländern sowie Ausbesserungen an Wegen und Treppen noch nachvollziehen kann, rufen die massiven Ab- und Ausholzungen kein bzw. kaum Verständnis hervor. Wer Eschen und Ahorn, neben der seit dem 17. Jahrhundert in Europa angepflanzten und aus dem atlantischen Nordamerika stammenden Robinie, als nicht heimisch bezeichnet, lässt mangelnde Fach- und Sachkompetenz erkennen und Schlimmes für den stabilen und sehr vielfältigen Gehölzbestand erahnen.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sollten maximal zum Schutz und Erhalt der Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften konzipierte Maßnahmen Umsetzung finden. Dazu zählen stark begrenzte Ausholzungs- und Mahdarbeiten genauso, wie das Unterbinden des Betretens der Hänge.
Ansonsten sind jegliche Ab- und Ausholzungsarbeiten an den Gehölzbeständen sofort zu stoppen.
Auf dem Weg zum ca. 7 ha großen NSG und FFH-Gebiet Forstwerder diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über die Notwendigkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Saaleufers, einer vielfältigen, baldigen Nutzung des Geländes der früheren Kröllwitzer Papierfabrik, welche ebenso wie die touristische Nutzung auf dem gegenüberliegenden Ufer dem Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft Rechnung tragen muss. Ebenso gilt es den Fakt zu berücksichtigen, dass zu Fluss- und Auenlandschaften immer wiederkehrende Hochwasser jeglichen Ausmaßes dazugehören. Dabei stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder klar, dass Hochwasser keine Katastrophen sind, sondern der Mensch u.a. durch Einengungen und Bebauungen von Auen diese zur Katastrophe gemacht haben.
Beim Betreten des größtenteils als Restauenwald geprägten Forstwerders erläuterte der heutige AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, seine bereits im Jahre 1983 als Forstwerdergruppe des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR begonnenen Schutzaktivitäten, welche zehn Jahre zum Antrag und Unterschutzstellung als NSG führten. Ferner erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die gegenwärtig massiven Bedrohungen und Beeinträchtigungen des sehr wertvollen, arten- und strukturreichen Restauenwaldes mit Hochstaudenflächen und Strauchbereichen in Halles Nordens. Dazu zählen Betreten der Uferzonen mit Campieren, Spontanpartys, Angeln, Heruntertreten und Zerstören von Vegetation und Uferkanten, Zunahme von Trampelpfaden durch das gesamte Gebiet sowie das Laufen lassen unangeleinter Hunde. Eng damit verbunden sind Verlärmungen und Vermüllungen. Der AHA stellte zudem dar, dass er durch Anzeigen bei den zuständigen Behörden und Absperrungen der zahlreichen Trampelpfade sowie mit Exkursionen und Hinweisen an Besucherinnen und Besucher der Insel, dem sehr ernsthaften Problem entgegenzuwirken. Leider ist der Erfolg bisher nur von mäßigem Erfolg gekrönt. Ebenfalls erwägt der AHA aus der Not der Situation heraus, sich an die EU-Kommission zu wenden, um hier Abhilfe zu schaffen. Als erste Maßnahmen gehören dabei aus Sicht des AHA die ordnungsgemäße Ausschilderung, der Widerruf der Genehmigung des Angelns am Westufer des NSG und FFH-Gebietes sowie verstärkte Kontrollen im Gebiet durch die Naturschutzbehörden, dem Ordnungsamt und die Polizei dazu. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erklärten daraufhin, dass es aus der Sicht momentan sinnvoller erscheint, dass Gebiet für mindestens ein bis zwei Jahre komplett zu sperren und später, ähnlich wie am Brückenzugang zur Rabeninsel im NSG und FFH-Gebiet Saaleauenlandschaft bei Böllberg und Rabeninsel, ab Abend zu verschließen. Auf Grund des einzigen Zugangs über die Bogenbrücke ließe sich das mit dem Wiedereinbau einer Tür leicht umsetzen.
Im Ergebnis bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass das FND Klausberge sowie das NSG und FFH-Gebiet Forstwerder dringend eines besseren Schutzes bedürfen, was auch u.a. auf die anderen Teile der halleschen Saaleaue zutrifft. Von daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zuständigen Behörden auf, endlich und unverzüglich zu handeln und somit dem Schutz, Erhalt und darauf abgestimmten Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft auf wissenschaftlich – fachlicher Basis mehr Augenmerk und Sorgfalt zu widmen sowie damit ihrem gesellschaftlichen und rechtlichen Auftrag nachzukommen.
Neben die an die Verantwortlichen gerichteten Hinweise und Aufforderungen, unterstützen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Aufruf von AHA und Initiative „Pro Baum“ an die interessierte Bevölkerung, sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt der Klausberge und dem Forstwerder einzusetzen.
Wer Interesse hat ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Bilder der Exkursion von Christine Fröhlich:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Mehrfachlärmbelastung durch die Motorcrossanlage sowie den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen.
Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die in Bau befindliche ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin lassen noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenscheinen. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Feistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.
Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.
Bilder: Andreas Liste
Mit Entsetzen hat die Initiative „Pro Baum“ die Antwort der halleschen Stadtverwaltung auf die Anfrage der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hinsichtlich des Umfangs der gefällten Bäume im Jahr 2013 aufgenommen. Bereits die offizielle Zahl in Höhe von 941 gefällten Bäumen ist schon erschreckend genug.
Jedoch bezweifelt die Initiative „Pro Baum“, dass in dieser Zahl die umfassenden Fällungen an den Ufern der Saale enthalten sind, welche das Wasserschifffahrtsamt des Bundes und der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt veranlasst und somit zu verantworten haben. Ebenso fehlen garantiert die zahlenmäßigen Angaben zu den illegalen Fällungen, welche in die Verantwortung aller möglichen Personen und Einrichtungen fallen. Genauso ist es schwer vorstellbar, dass die vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand veranlassten Massenfällungen am Gimritzer Damm in diesen Zahlen aufgeführt sind.
Die Initiative „Pro Baum“ geht daher schätzungsweise davon aus, dass mindestens noch einmal 900 bis 1.000 Bäume und Sträucher weiteren Fällungen zum Opfer gefallen sind. Außerdem sieht die Initiative „Pro Baum“ sieht in den sogenannten Ersatzpflanzungen im Umfang von 957 Bäumen keinesfalls einen zahlenmäßigen Ausgleich und schon gar keinen ökologischen Ersatz.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ ist ein komplettes Umdenken der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Sachen Schutz von Bäumen und Sträuchern erforderlich. Das fängt mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzept für die Stadt Halle (Saale) an und geht mit der Verabschiedung einer halleschen Gehölzschutzsatzung weiter. Hierzu legte die Initiative „Pro Baum“ einen Antrag vom 29.10.2007 auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001 vor.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Anregung der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt in Halle (Saale) einen Hochwasserschutzrat zu bilden sowie die Bereitschaft des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, ein solches Gremium einzurichten. Nach Auffassung des AHA besteht dadurch die Möglichkeit unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten gemeinsame Lösungen zum Umgang mit künftigen Hochwassersituationen zu suchen und zu finden.
Nur gibt der AHA zu bedenken, dass ein nachhaltiges Hochwasserkonzept nur länderübergreifend nach Flusseinzugsgebieten, unter aktiver Mitwirkung des Bundes, der Länder, Kommunen, Flächeneigentümer sowie der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen entstehen kann. Dazu hatte der AHA erst jüngst am 09.02.2014 erneut den Vorschlag unterbreitet, dass die Verantwortlichkeiten für sogenannte Gewässer I. Ordnung gekoppelt mit „kleineren“ Bundeswasserstraßen“ wie z.B. Saale, Havel, Werra/Fulda/Weser nach Flusseinzugsgebieten zu ordnen sind. Als Grundlage könnten zum Beispiel die 7 bzw. 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR gelten, welche es von 1958 bis 1975 bzw. von 1975/1976 bis 1990 gab und sich nach Flusseinzugsgebieten strukturierten. Somit lässt sich nach Meinung des AHA ein nach Flusseinzugsgebieten orientiertes Fließgewässerkonzept entwickeln, welches die Flüsse und ihre Auen aus hydrologischer und ökologischer Sicht betrachten, den Umgang mit dem Hochwasser nach diesen Gesichtspunkten regelt und steuert sowie darauf aufbauend Hochwasserschutzkonzepte für notwendige Siedlungsbereiche erarbeitet.
Nach Meinung könnte hierfür u.a. der am 17.03.2014 gegründete Europäische Metropolregionen Mitteldeutschland e.V., in welchem 54 Unternehmen, 7 Städte, 7 Landkreise und 3 Industrie- und Handelskammern Mitglied sind, eine sehr wichtige Plattform darstellen, um hier auch dahingehend Wirksamkeit zu entfalten. Das setzt aber eine umfassende Erweiterung der Zielstellung und der Mitwirkenden voraus.
Ferner dürfen im Vorfeld der Bildung eines halleschen Hochwasserrates keine vollendeten Tatsachen entstehen, wie bereits mit den katastrophalen Aktivitäten am Gimritzer Damm seit Juli 2013 begonnen. Dann sieht der AHA im einem Hochwasserrat nur eine Alibi- und Feigenblattfunktion, was aber keinesfalls dem Anliegen -nachhaltiger Umgang mit Hochwasser- dienen kann. Von daher muss, nach Meinung des AHA, die Aufnahme der Arbeit eines Hochwasserrat frei von derartigen Hypotheken möglich sein. Der Hochwasserrat ist unbedingt als eine fachlich-inhaltliche Plattform –unter Berücksichtigung der obengenannten Punkte- zu aufzubauen, um wissenschaftlich, fachlich-fundiert, nachhaltige Konzepte entwickeln und erarbeiten zu können.