Bäume und Sträucher, zusammengefasst als Gehölze bezeichnet, haben eine sehr wichtige, grundsätzliche Funktion zum Erhalt und zur Entwicklung von Leben auf der Erde. Sie geben in Folge der Photosynthese Sauerstoff und Wasser an die Atmosphäre ab und tragen somit zur Lebensfähigkeit auf der Erde bei. Ferner fungieren sie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten, beeinflussen durch ebengenannte Prozesse und Schattenbildung positiv das Klima in Stadt und Land, dienen der Stadtund Landschaftsgestaltung, der Mythenbildung und als Grundlage für Kultur, Kunst und Literatur sowie haben eine Funktion zur Vermeidung von Wind- und Wassererosion.

Von daher muss es für den Menschen ein absolutes Muss sein, Gehölze im Ganzen und Einzeln massiv und vollumfänglich zu schützen. Passend zu den zahlreichen flächendeckenden Abholzungen im Stadtgebiet von Halle (Saale), wozu beispielhaft die Gehölzfällungen in der Delitzscher und Beesener Straße, am Saaleufer zwischen Genzmer Brücke und Karl-Meseberg-Brücke, auf der Ziegelwiese, am künftigen Sitz der Leopoldina sowie in der Otto-Stomps-Straße gehören, verabschiedete der hallesche Stadtrat am 23.11.2011 eine stark verwässerte Baumschutzsatzung, welche mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.12.2011 endgültig in Kraft trat. Diese Baumschutzsatzung stellt nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ eine starke und massive Verschlechterung zur vorangegangenen Satzung vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001 dar.

Schon der pauschale Ausschluss von Nadelgehölzen außer der Eibe-, von Laubgehölzen wie Eschenahorn, Götterbaum, Robinie und Pappel außer Schwarzpappel und Zitterpappel- sowie die weitere Ausgrenzung von Sträuchern ab 1m Höhe tragen zur weiteren Reduzierung eines nachhaltigen Gehölzschutzes in Halle bei. Bereits jetzt zeigt sich wie schnell, unkompliziert und rücksichtslos Fällungen von Gehölzen in Halle möglich sind. Das Schlimme dabei ist, dass beispielsweise der hallesche Fachbereich Umwelt mit schlechtem Beispiel vorangeht. Ferner ist die Rolle der Baumschutzkommission sehr vage geregelt. Jedoch ist klar, dass die für Fällungsgenehmigung zuständige untere Naturschutzbehörde sich nicht weiter hinter der ehrenamtlichen Baumschutzkommission verstecken darf und kann.

Die Initiative „Pro Baum“ sieht in der nunmehrigen Baumschutzsatzung einen weiteren Schritt rückwärts in Sachen Gehölzschutz, obwohl massive fachlich-inhaltliche und rechtliche Verbesserungen dringend vonnöten wären. Die nunmehrige Baumschutzsatzung erfüllt nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ keinesfalls den obengenannten Anforderungen. Zudem kritisiert die Initiative „Pro Baum“, dass sich weder Stadtverwaltung, noch der Stadtrat mit ihrem Änderungsentwurf vom 29.10.2007 ernsthaft auseinandergesetzt hat. Wahre Demokratie sowie die Nutzung und Einbeziehung bürgerschaftlicher Fach- und Sachkompetenz sehen anders aus.

Nunmehr findet in der „Mitteldeutschen Zeitung“ eine sehr eigenartige Diskussion zum Schutz von Gehölzen in Gartenanlagen und Privatgrundstücken statt. Es ist unverständlich, dass sich Gartennutzer- und Eigentümer derartig heftig für weitere Lockerungen im Schutz von Gehölzen einsetzen. Dabei setzt nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“, die Stadtverwaltung Halle lediglich Festlegungen um, welche sie noch vor obengenannten Änderungen der Baumschutzsatzung im Jahr 2011 erlassen hatte. Dies verdeutlicht sich zum Beispiel insbesondere bei den Ausführungen zu den Ereignissen von Michèle Kramm aus dem Rosengartenviertel, welche im Jahr 2010 eine Fällgenehmigung zur Fällung einer Blaufichte erhielt. Die Initiative „Pro Baum“ sieht hier in den genannten konkreten Fall ein klar rechtlich und fachlich exaktes Handeln, da die Erteilung der Fällgenehmigungen noch vor den Änderungen der Baumschutzsatzung im Jahre 2011 erfolgten. Dieses Handeln fällt unter Gewährung der Rechtssicherheit und ist daher vom Grundsatz her nicht zu bemängeln.

Derartige Diskussionen zeigen aber deutlich auf, dass die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes, Erhaltes und einer umfassenden Weiterentwicklung und Mehrung der Gehölzbestände noch lange nicht in großen Teilen der Bevölkerung angekommen ist. Öffentliche Verwaltungen, so auch der hallesche Fachbereich Umwelt, gehen dabei auch häufig genug nicht mit gutem Beispiel voran.

Von daher fordert die Initiative „Pro Baum“ den Schutz von Gehölzen voranzutreiben, wozu eine umfassende Aufklärungs- und Umweltbildungsarbeit gehört. Das setzt aber voraus, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) ihr Verhältnis zum Gehölzschutz grundsätzlich ändern. Dazu zählt die Erarbeitung einer Gehölzschutzsatzung, welche den Namen auch verdient. Eine darauf aufbauende hallesche Gehölzschutzkonzeption, als Grundsatzhandlungsrichtlinie zum Schutz, Erhalt, Weiterentwicklung und Mehrung der Gehölzbestände in der Stadt Halle (Saale) ist dringend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte fachlich-inhaltliche und rechtliche Handlungsgrundlage im Umgang mit Gehölzen auf öffentlichen und privaten Flächen zu besitzen.

Die ehrenamtliche Initiative „Pro Baum“ erklärt sich bereit im Rahmen ihrer Möglichkeit mitzuwirken. Von daher ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung auf, sich verstärkt für einen nachhaltigen Gehölzschutz in fachlich-inhaltlicher sowie rechtlicher Hinsicht einzusetzen.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Initiative „Pro Baum“
c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de