Im Rahmen einer am 23.07.2015 durchgeführten Fahrradrundexkursion nahmen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Gebiete im Norden der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis sowie angrenzender Teile des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Augenschein. Die erste Station bildete die Fasanerie am Rande des Seebener Busches. Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutzonline e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen. Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Zu dem Gesamtprojekt hat der AHA der Stadt Halle (Saale) eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ vom 03.03.2008 vorgelegt.
Der AHA möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der AHA aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken. Auf dem Weg zum Petersbergmassiv befasste man sich in Höhe des zur Gemeine Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch. Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis. Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus läßt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“.
Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum. Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden. Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:
- Zone: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden
- Zone: 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen
- Zone: Feuchtwiese
- Zone: Trockenhänge
Nach Auffassung des AHA gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom AHA im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den AHA ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen. Im Bereich der BAB 14 verdeutlichten sich der landschaftszerschneidende Charakter, der umfassende, von dem dortigen Kraftfahrzeugverkehr ausgehende Lärm sowie die Tatsache, dass ca. jedes 4. Fahrzeug ein LKW war. Somit lässt sich immer wieder feststellen, dass auch diese Autobahn als eine vom Steuerzahler finanzierte, rollende Lagerhalle darstellt.
Beim Blick in Richtung des zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortsteiles Brachstedt sowie zu der Stadt Landsberg gehören Stadtteilen Niemberg und Oppin rückte das Thema Gesteinsabbau in den Mittelpunkt. Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte –wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben. Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen. Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Nunmehr ist deutlich der Versuch der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH (MDB) zu erkennen, der Bevölkerung der Gemeinde Petersberg und ihrer Ortsteile, welche momentan den Folgen des jahrzehntelangen Abbaus von Porphyr in einem immer größer und tiefer werdenden Steinbruch ausgesetzt sind, den berechtigten und wissenschaftlich fundierten Widerstand in Niemberg, Brachstedt und Oppin gegen einen „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ als Ursache ihrer Probleme unterzuschieben. Der Geschäftsführer der MDB Peter Müller stellte nämlich –laut „Mitteldeutscher Zeitung“ vom 30.03.2015 den vom Steinbruch in Petersberg geplagten Bewohnern eine Stilllegung in Aussicht, sobald der Gesteinsabbau am Burgstetten beginnen kann. Derartige unseriöse Äußerungen zeugen davon, dass man nun versucht die Bevölkerung in der Region aufeinanderzuhetzen. Dabei liegt es in der Hand von Herrn Müller sofort den Gesteinsabbau am Petersberg zu beenden. Ferner verdeutlicht ein derartig populistisches Herangehen, dass es keine triftigen Gründe und Argumente des Aufschlusses eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ gibt. Daher fordert der AHA den Geschäftsführer der MDB Peter Müller mit allem Nachdruck auf, derartige Aktivitäten sofort einzustellen. Inwieweit der Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt gilt es dann zu prüfen, wenn Herr Müller sein diesbezügliches Verhalten fortsetzt.
Darüber hinaus bietet der AHA der bergbaugeschädigten Bevölkerung vom Petersberg und seiner betroffenen Ortsteile eine intensivere und verstärkte Kooperation an. In dem Zusammenhang hält der AHA eine verstärkte Aktivität im Dreieck Burgstetten sowie des 149,4 m hohen Abatassinenberges sowie des Massives des 172,80 m hohen Petersberg mit ihren jeweils angrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie wichtigen Landschaftsbestandteilen wie die Auen von Götsche, Fuhne und Rieda, der angrenzenden Agrarlandschaften und Streuobstwiesen für dringend notwendig. Schließlich am Massiv des Petersbergs angekommen, führte der Weg zum Waldgebiet des Bergholzes. Der 240 ha große Bergholz gehört als Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (galio sylvatici carpinetum betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist, zu den bedeutsamsten Gehölzgebieten des Saalekreises und darüber hinaus. Ganz besonders schützenswert ist das über 79 ha große Naturschutzgebiet (NSG), welches sich in 2 Teilflächen teilt. Das sind zum einen die Teilfläche 1 im Südosten ca. 36 ha groß, seit 1961 unter Schutz gestellt sowie zum Zweiten im Nordosten Teilfläche 2, eine Erweiterung im Jahre 1983 um ca. 43 ha. Ferner ist das NSG Vorschlagsgebiet 116 für Schutzgebietssystem NATURA 2000 Land Sachsen-Anhalt.
Im Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen musste der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder feststellen, dass selbst am NSG massive Abholzungen stattgefunden sowie die Räumgeräte massive Schädigungen am Waldboden und somit auch an der Bodenvegetation und dem Wurzelsystem der anderen Gehölze hinterlassen haben. Zudem hat man der Bevölkerung Genehmigungen erteilt, so dass sie nun ihrerseits mit Motorsägen ausgerüstet weiter in dem Bergholz Unheil verbreitet. Neben den genannten Beeinträchtigungen führt das zu massiven Störungen in der Beginnphase der Brutphase der Vogelwelt. Zudem besteht die Gefahr, dass Winterschlafquartiere –zum Beispiel des Igels- in Mitleidenschaft gezogen worden.
Auf Grund dieses Holzungsvandalismus hält es der AHA die sofortige Einstellung aller Abholzungen vorzunehmen sowie der damit eng verbundenen Störungen bzw. Zerstörungen am Gehölzbestand und der Bodenstruktur Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus gilt es die Vergabe von Holzscheinen an die Bevölkerung sofort zu beenden. Stattdessen hält es der AHA geboten, endlich die voranschreitende naturnahe Entwicklung zuzulassen. Dazu gehört auch die sukzessive Wiederentstehung eines naturnahen Waldes, des zwischen 1825 und 1839 gerodeten westlichen Mittelteiles des Bergholzes. Die dabei entstandene „große Saubucht“ ist noch heute Ackerland. Der AHA legte dazu am 02.06.2008 entsprechende konzeptionelle Vorschläge vor. Seit Schriftwechsel und Begehungen mit der damaligen sachsen-anhaltinischen Umweltministerin Petra Wernicke bzw. Vertretern des Forstes herrscht Schweigen seitens des beauftragten Landesverwaltungsamtes. Der AHA fordert daher die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt auf, sich endlich ernsthaft des Themas anzunehmen. Anschließend führte der Weg in das großflächige Tal der Fuhne, welche im Bereich des Ortsteiles Ostrau auch von der ca. 25 km langen Rieda durchquert wird. Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Kiessandgewinnung Ostrau – Mösthinsdorf“ des Kieswerkes Ostrau GmbH & Co. KG“ vom 06.08.1997 gab der AHA folgendes an, Zitat:
„Bekanntlich befinden sich die Saalkreisorte Ostrau und Mösthinsdorf in einem ökologisch und landschaftlich wertvollem Gebiet. Dazu tragen insbesondere die Auenlandschaften entlang der Fuhne, der Riede und des Riedagrabens bei. In den Bereichen entwickelten und bestehen wertvolle Naturbestandteile, wozu in Ostrau das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Riedewald bei Werderthau und der Geschütze Park in Ostrau sowie in Mösthinsdorf die FND Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf, Wild-Tulpenwiese bei Mösthinsdorf und Feuchtwiese bei Mösthinsdorf gehören. Hinzu kommt das das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Fuhneaue den landschaftlichen Schutz im direkten Einzugsbereich der Fuhne sichern soll. Alle besagten Schutzgebiete benötigen Wasser um ihren arten- und strukturreiche Existenz beibehalten zu können. Damit verbunden ist der Erhalt eines recht gut ausgeprägtem Biotopverbundes, welchen es gilt zu erhalten oder gar auszuweiten. Ferner stellt der Geschützte Park in Ostrau und sein näheres Umfeld ein kulturhistorischdenkmalgeschütztes Kleinod dar. Jegliche von natürlichen Wasserschwankungen abweichenden hydrologischen Veränderungen können zu Störungen oder gar zu Zerstörungen dieser wertvollen Landschaftsbestandteile führen. Das betrifft Grundwasserabsenkungen ebenso wie Erhöhungen von Grundwasserständen. Der angedachte Kiestagebau würde genau das bewirken, ebenso lang- oder kurzfristig Schäden an Bauwerken wie Wohnbauten, Schloß Ostrau etc. befürchten lassen. Mit der Errichtung bzw. Erweiterung der Kiesabbauflächen gingen wichtige Lebens- und Nahrungsräume zahlreicher Tiere (z.B. Greifvögel, Hasen) verloren. In dem Zusammenhang wird vorgeschlagen den im Abbau befindlichen Kiessandtagebau nach Herstellung einer entsprechenden Wasserfläche und Beendigung erforderlicher Stabilisierungsmaßnahmen als Feuchtbiotop zu entwickeln und in den Natur- und Kulturraum der Riede einzugliedern. Dabei sollten die menschlichen Eingriffe nach den Abbau- und Sicherungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen bleiben.“ Zitat Ende.
Im Schlussatz führte der AHA aus, Zitat:
„Aber auch Park und Schloß Ostrau sind als besonderes Kultur- und Sachgut zu erhalten. Veränderungen am Grundwasser könnten lang- oder kurzfristig zu Störungen an Grundmauern des Schlosses führen, welche auf entsprechende Veränderungen des Baugrundes zurückzuführen wären. Das Gleiche trifft auf eventuelle Veränderungen an den Teichen im Park zu.“, Zitat Ende