Schlagwort: Exkursion (Seite 5 von 18)

AHA hält besonderen Schutz der Ziethe in Köthen dringend erforderlich

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Das bildete die Grundlage für eine am 06.06.2015 im Rahmen des Umwelttages vom AHA in Köthen durchgeführten Exkursion zum Ziethebusch sowie mehr oder minder nah entlang der Ziethe zum Zehringer Busch. Die erste Station bildete der ca. 37,5 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Der erste Anblick beim Abzweig von der Akazienstraße nach Osten zum Südrand des Ziethebusches war, dass die am 23.05.2015 festgestellte massive Ablagerung von Müll und Unrat, vollständig beseitigt war. Ansonsten entwickelt sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.

Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald –wie der Ziethebusch- eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder –steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.

Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 12,5 ha großes Ackerstück zu prüfen. Eine gleiche Prüfung ist ebenfalls für ein ähnlich großes Ackerstück in östlicher Angrenzung als sinnvoll anzusehen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken. Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen. Auf dem Weg zum ca. 5 ha großen Zehringer Busch bot sich ein sehr wechselvolles Landschaftsbild, welches von gut ausgeprägtem Gehölzstreifen entlang des Weges entlang der Ziethe, über guter Gehölzentwicklung entlang eines viel zu schmalen Gewässerschonstreifens bis zur Gehölzarmut entlang der Ziethe und des Weges reichte. Ferner existieren östlich des Ziethebusches naturferne Mündungsbereiche und ein mit Beton eingefasstes Becken, welche eindeutig der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) widerspricht und zudem eine Unfallquelle für Mensch und Tier darstellt. Nach Auffassung gilt es ein Rückbau dieses Betonbauwerkes vorzunehmen und ein Feuchtgebiet zu schaffen, welches mit wechselvoll gestalteten Ufern ausgestattet ist. Ferner sind die Betonteile im Mündungsbereich aus dem Gewässerbett der Ziethe zu entfernen.

Ab der Straße zwischen Klepzig und Porst ist deutlich erkennbar, dass der Ziethe Raum in Form von Gewässerschonstreifen fehlen. Das Südufer lässt den richtigen weg erkennen, während das Nordufer praktisch keinen Gewässerschonstreifen besitzt. Wie bereits erwähnt ist beidseitig ein Gewässerschonstreifen von 10 m erforderlich, um eine naturnahe Entwicklung der Ziethe zu ermöglichen. Dazu zählen Mäandrierungen sowie unfassend ausgeprägte arten- und strukturreiche Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände. Diese dienen u.a. als Lebens- und Rückzugsräume sowie Biotop- und Grünverbundraum u.a. zwischen Ziethebusch und Zehringer Busch. Die entlang der Wege mehr oder minder ausgeprägten Gehölzbestände, u.a. bestehend aus Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche, Silberweide, Steinweichsel, Schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Purgierkreuzdorn und Hundsrose gilt es weiteren sukzessiven Entwicklungsraum zu geben. Einhergehend mit Wiesen- und Staudenbereichen bilden auch diese Abschnitte einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zudem bilden sie einen Gegensatz zu den wenig artenreichen Agraranbau, welcher in dem Raum aus Raps, Weizen und Mais besteht. Nach Auffassung des AHA verdeutlichte sich hier erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf sehr wenige Ackerkulturen einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6-7 Anbaukulturen übrig geblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.

Der Zehringer Busch stellt sich erfreulicherweise als sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe dar. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen. Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch –insbesondere nach Norden und Westen- weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte. Die Exkursion verdeutlichte zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern. Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.

Der AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die Bildung einer Ortsgruppe Köthen gehört. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht nach wie vor umfassende Defizite beim Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern. Diese Feststellung und verbunden mit gemeinsamen Überlegungen zu einer Optimierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern zu beraten, welche hauptsächlich von der Saale, aber auch von den Mündungsgebieten von Fuhne und Wipper, in Alsleben von „Wiesenbach“ und Schlackenbach sowie in Gnölbzig vom „Salzbach“ geprägt sind, bildeten die Basis einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am 16.05.2015.

Die erste Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnitts und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbinden die ExkursionsteilnehmerInnen die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefe und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden. Mit Unverständnis nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen zur Kenntnis, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die ExkursionsteilnehmerInnen die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.

Auf dem Weg zum Dröbelschen Busch in Höhe Am Werder, mussten die ExkursionsteilnehmerInnen feststellen, dass massive Abwassereinleitungen erfolgen, welche auf Grund von aufsteigenden kondensiertem Wasserdampf, von erhöhten Wassertemperaturen sowie Ablagerungen im Auslaufbereich von belastetem Abwasser zeugen. Angesichts heutiger technischer Möglichkeiten von Wasserkreisläufen in Betriebseinrichtungen und der Reinigung von Abwasser waren sich die ExkursionsteilnehmerInnen einig, dass nach einer unverzüglichen Untersuchung der Qualität des Abwassers sofortige Abhilfe zu schaffen ist. Die Saale ist bereits sehr weit über Gebühr mit Nährstoffen, Schwermetallen und Salzen belastet. Ebenfalls diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen über die angrenzenden Kleingartenanlagen, welche sich eindeutig im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befinden und letztmalig im Juni 2013 von einem umfassenden Hochwasser betroffen waren. Perspektivisch, so die ExkursionsteilnehmerInnen, erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein, diese Kleingartenanlagen schrittweise aufzugeben. Dies kann so geschehen, indem leergezogene Kleingartenanlagen künftig ungenutzt bleiben und eine komplette Beräumung erfahren. So unpopulär diese, vom AHA schon häufig benannte Lösungsvorschlag klingen möge, desto notwendig ist er, da jederzeit sowie in jeder Höhe, Schnelligkeit und Dauer Hochwasser auftreten können. In dem Blickfeld betrachtet ist es nach Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen absolut unverständlich, dass trotz umfassender Einsprüche, Hinweise und Mahnungen, der Bau der B6n stattfindet. Nicht nur, dass massive Rückstausituationen von Hochwasser und Einschränkungen von Retentionsflächen stattfindet, erfolgt eine Totalzerschneidung des nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Nienburger Auwald-Mosaik, wozu u.a. das Naturschutzgebiet Sprohne im Mündungsgebiet der Bode in die Saale bei Nienburg und der Dröbelsche Busch gehören. Ein Ziel des FFH-Gebietes ist nämlich den Biotopverbund, den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der einzelnen und zusammenhängenden Auenlandschaften und –biotope sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Erweiterung der Retentionsflächen.

Der Dröbelsche Busch ist jedoch noch von weiteren Beeinträchtigungen geprägt. So verursachten vergangene und im Januar 2014 durchgeführte Abholzungen massive Eingriffe, welche den sich durchaus naturnah entwickelnden Auenwald nachhaltig geschädigt haben. So führten die nun entstandenen Lichtungen zu Lichtverhältnissen, welche auf den nährstoffreichen Böden die Entwicklung von nitrophilen Stauden befördern und zudem die gut vorankommene Sukzession der Stieleiche massiv behindern. Daran können auch die Nachpflanzungen von Stieleichen nichts ändern, welche beispielsweise womöglich nunmehr an Standorten stehen, wo die Natur die Entwicklung der Stieleiche nicht zulassen würde, durch Unterschneidungen in den Forstbaumschulen keine weiterwachsenden Pfahlwurzeln besitzen, welche die Wasseraufnahme und die Standfestigkeit beeinträchtigen sowie zudem umfassender Pflege und damit verbundener Eingriffe bedürfen. Zudem stellt der Dröbelsche Busch ein sehr wichtiges Brutgebiet von Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan dar. Schwankende Brutbestände zeugen von der Sensibilität dieser Greifvögel auf Veränderungen in ihrem Brutraum, wo womöglich auch Brutbäume betroffen waren. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die seit Jahrzehnten aufgestellte Forderung des AHA endlich diese Abholzungen zu beenden und den Dröbelschen Busch einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Ferner regten sie an, dass es dringend wissenschaftlich zu prüfen gilt, inwieweit eine sukzessive Ausweitung des Dröbelschen Buschs möglich und ökologisch sinnvoll erscheint.
Einer intensiven Betreuung bedarf es nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen der Streuobstwiese, welche sich westlich des Dröbelschen Buschs und nordöstlich der Saale, direkt an der Straße „Am Felsenkeller“ zum Kläranlage befindet. Der AHA erklärte dabei sein Interesse, an dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung, der Betreuung und der Pflege der Streuobstwiese mitzuwirken und dazu u.a. Interessenten aus der Bevölkerung sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg, die Schulen und die Kreisvolkshochschule mit einzubeziehen.

Im Innenstadtbereich der Stadt Bernburg nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen vom Rosenhag mit großem Interesse die Entwicklung der Kies- und Schotterflächen mit teilweisem Bewuchs aus Silberweidenweichholzaue sowie Stauden- und Grasflächen auf. Diese Flächen gilt es unbedingt zu erhalten, da die Dynamik der Saale zur Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beiträgt. Ferner thematisierten die ExkursionsteilnehmerInnen die Frage der Zukunft des Tierparks am gegenwärtigen Standort in der Saaleaue. Wie das Hochwasser im Juni 2013 klar aufzeigte, ist immer wieder damit zu rechnen, dass die Saale ihr angestammtes Überflutungsgebiet in Anspruch nimmt. Im besonderen Interesse des Schutzes der Tiere, aber auch des Tierparks als feste Größe in Bernburg, halten es die ExkursionsteilnehmerInnen für dringend geboten einen hochwasserfreien, ökologisch verträglichen Standort zu suchen und zu finden.
Im Bereich des alten Saalealtarms, welchen nun der Wipper als Einzugsgebiet im nach Süden verlegten Mündungsgebiet in die Saale dient, führten Ab- und Ausholzungsarbeiten im direkten Flussbereich, welcher von einem naturnaheren Landschafts- und Naturraum geprägt ist, zu maßgeblichen Beeinträchtigungen des besonders geschützten Elbebibers. So erfolgte eine Beräumung einer Biberburg. Eine entsprechende Anzeige prüft der AHA gegenwärtig. Die ExkursionsteilnehmerInnen waren sich jedenfalls schnell einig, dass der naturnahe Entwicklungsprozess unbedingt zu schützen und zu gewährleisten ist. Mit Entsetzen und Unverständnis nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die voranschreitende Versiegelung der Wege ab dem Südwestteil des Kesselbuschs in Bernburg in Augenschein, welche auch offenbar auch zu den umfassenden Abholzungen am West- und Südwestufer des Saalealtarmes zwischen Bernburg und Aderstedt führte. Der AHA erläuterte, dass derartige Wege zur Erhöhung der Flächenversiegelung beitragen, Barrieren in der Landschaft bilden da Kleinsttiere häufig diese nicht mehr überwinden können sowie überwiegend als Straße für Kraftfahrzeuge aller Art und Rennstrecke für rücksichtslose Fahrradfahrer dient. Somit tragen derartige Baumaßnahmen eher zu weiteren Störungen in Umwelt, Natur und Landschaft bei. Somit seien ein Stopp der steuerfinanzierten Baumaßnahmen und Rückbau auf Kosten der Verursacher dringend geboten.

Die Vernässungsgebiete nordwestlich des Hauptsaalealtarmes und südlich der Strenge haben in den letzten 10 Jahren eine umfassende Entwicklung erhalten. Der damit verbundene Verlust eines Hartholzauenwaldteils findet hier einen Ersatz durch offene und teils mit Wasserpflanzen bewachsenen Wasserfläche. Womöglich ist perspektivisch mit einer Verlandung und einer Entwicklung eines neuen Waldgebietes zu rechnen. Bereits im östlichen Eingangsbereich des Naturschutzgebietes (NSG) Auwald Plötzkau, welcher zudem nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt ist, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Empörung und Entsetzen fest, dass die seit über 10 Jahren stattfindenden Massenabholzungen ihre Fortsetzung findet. Offenbar ignoriert die Landesforstverwaltung weiterhin die mahnenden, schweren wissenschaftlich-fachlichen Bedenken zu den massiven Eingriffen in einer der bedeutsamsten und wertvollsten Saaleauenwälder. Im Zusammenhang mit den massiven, deutlich sichtbaren Zerstörungen der Auenwaldzusammensetzungen zu Ungunsten der Stieleiche und der Auenwaldstrukturen mit seinen Schichtungen und Lichtverhältnissen, haben diese Eingriffe z.B. zu starken Rückgängen an Brutpaaren von Schwarz- und Rotmilan geführt. Während noch im Jahr 1992 jeweils noch 26 bzw. 31 Brutpaare brüteten, waren es im Jahre 2013 nur noch 12 bzw. 4 (!) Brutpaare. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen ist das eine vollkommen inakzeptable Entwicklung, welche es sofort sowie ohne Ausreden und Ausnahmen zu stoppen gilt. Weiter vertreten sie die Meinung, dass das NSG- und FFH-Gebiet Auwald Plötzkau sich nunmehr naturnah entwickeln muss und zwar frei von jeglichen Störungen und Beeinträchtigungen, wozu eindeutig die forstwirtschaftliche Nutzung dazugehört. Das sind alles Forderungen, welche der AHA nunmehr seit dem Jahre 2002 aufwirft und ebenso Inhalt von Protestexkursionen vom AHA mitgetragener Protestexkursionen einer eigens dafür gegründeten Bürgerinitiative. Insbesondere im Jahr 2005 fanden die Proteste ihren Höherpunkt. Die Brisanz, der Verstoß gegen das Verschlechterungsgebot und die konsequente Einhaltung der Schutzbestimmung bestehen jedoch unvermindert fort. Im dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, dass der Auwald Plötzkau die Möglichkeit von Raum zu einer sukzessiven Wiedererweiterung des Auenwaldes zurück erhält. Dazu zählt insbesondere u.a. der vom Saalealtarm und Saaledurchstich umflossene Zinkenbusch dazu. Damit wäre eine gewisse Wiederausdehnung der Saaleauenwälder im Bereich des NSG- und FFH-Gebietes Auwald Plötzkau sowie des Pfuhl`schen Busch am östlichen Saaleufer und nördlich von Kustrena verbunden. Eine derartige Wiederausweitung von Auenwäldern bedeutet nicht nur eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, auf Grund ihrer besonderen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, sondern hat auch eine sehr wichtige Funktion im Umgang mit Hochwasser. Auenwälder nehmen Hochwasser auf, nehmen das Wasser wie ein „Schwamm“ auf und geben es schrittweise wieder ab. Somit tragen sie eine sehr wichtige Wasserfunktion gegenüber dem Fluss und seiner Aue aus und übt auf die nachfolgenden Ortschaften wie die Stadt Bernburg und ihre Stadtteile eine Hochwasserschutzfunktion aus.

Mit großer Sorge beobachteten die ExkursionsteilnehmerInnen die ungehinderte Ausdehnung sowie die Art und Weise der Angeltätigkeiten entlang der Saale. Immer mehr und größere Zeltplätze entstehen und entwickeln sich in den Flussuferbereichen. Häufig sind Zerstörungen und Störungen der Ufervegetation und von Bruträumen von Vögeln und Amphibien verbunden. Selbst Angelverbote, wie im Bereich des Saalealtarms am Zinkenbusch, finden keine Beachtung. Hier ist dringend Abhilfe geboten, so die einhellige Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen. Hinsichtlich der Deichsysteme sind auch hier Änderungen dringend geboten. Die ExkursionsteilnehmerInnen vertraten auch hier die klare Position, dass der Saale weitere Retentionsflächen zurückzugeben ist. Dies ist wichtig, um die Auenlandschaften wieder mehr und besser dem Hochwasser auszusetzen und zeugt zudem von einem besseren Umgang mit Hochwasser.

Ebenfalls sehen die ExkursionsteilnehmerInnen massiven Nachholebedarf bei der Wiederherstellung von naturnahen Strukturen von kleineren Fließgewässern. So sind in den Mündungsbereichen von „Wiesenbach“ bzw. Schackenthaler Bach und Schlackenbach in der Stadt Alsleben wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich, um diese Zustände wieder herzustellen, was auch der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ein weiteres kleineres Nebengewässer der Saale, stellt der „Salzbach“ bei Gnölbzig dar. Dieses kleine, weitgehend ausgebaute Fließgewässer führt steinsalzhaltiges Wasser aus den Kupferschieferstollen bei Strenznaundorf ab. Das einst häufig von den Bewohnern zum Einlegen von Gurken genutzte Salzwasser, könnte nach Auffassung des AHA im direkten Mündungsbereich zwischen der L 153 und der Saale als Basis für ein salzhaltig beeinflusstes Feuchtbiotop dienen. Nach den ersten Überlegungen bietet sich dazu eine Erdmulde zwischen dem alten und neuen Verlauf des „Salzbaches“ dem Vorhaben bestens an. Dazu möchte der AHA ein Konzept erstellen, woran beispielsweise interessante Bürgerinnen und Bürger der Region sowie Professoren, Dozenten, Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg mitwirken können. Daher nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen mit Sorge in Augenschein, dass man offenbar beabsichtigt den „Salzbach“ zwischen Strenznaundorf bis zur L 153 zu verrohren. Ein derartiger Vorgang widerspricht der Wassserrahmenrichtlinie der EU und gilt es daher zu unterlassen!

In Bezug auf die L 153 im Bereich zwischen Alsleben und Gnölbzig, halten es die ExkursionsteilnehmerInnen für sehr sinnvoll und notwendig die beidseitige Baumallee in seinen Resten zu erhalten und unverzüglich durch Neuanpflanzungen –z.B. mit Schwarzpappeln, Stieleichen und bzw. oder Linden wieder herzustellen. Beim Blick zum Abschluss der Fahrradexkursion zum Severin erläuterte der AHA den ExkursionsteilnehmerInnen seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und Entwicklung des sehr bedeutsamen und wertvollen Saaleauenwaldes. Der Severin hat nach schriftlicher Auskunft des damaligen Landrates des Landkreises Salzlandkreis Ulrich Gerstner vom 27.11.2006 eine Größe von ca. 9 ha und gehört zur Stadt Könnern (Saale) im Landkreis Bernburg und liegt im Bereich des Bernburger Triasgebietes. Eingerahmt ist der Auenwaldrest von Nordwest bis Südost von einem Saalealtarm, welcher im Rahmen eines Durchstiches („Begradigung Gnölbzig“) in den Jahren 1934/35 von der Saale abgetrennt wurde. In nordöstlicher und östlicher Richtung bildet die Saale die Abgrenzung. Der alte Saalearm stellt zugleich die Grenze zwischen den Städten Könnern (Saale) und Alsleben (Saale) dar. In direkter Angrenzung befinden sich die Ortsteile Gnölbzig (Stadt Alsleben) und Trebnitz (Könnern). Der Auenwaldrest Severin ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Saaletal. Eigentümer des gesamten Auenwaldrestes ist Hartmut Bohnefeld aus Löbejün-Schlettau. Der Severin ist zu fast Zweidrittel als Hartholzauenwald ausgeprägt. Davon zeugen insbesondere in der Baumschicht u.a. Gemeine Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea L.) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in der Krautschicht u.a. mit Waldgelbstern (Gagea lutea L.), Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides L.), Buschwindröschen (Anemone nemorosa L.), Wald-Veilchen (Viola reichenbachania Jord.), Scharbockskraut (Ranunculus ficaria L.), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Große Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifte Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind. Im östlichen Teil gedeihen in der Krautschicht des weiteren Bär-Lauch (Allium ursinum L.) und Hohler Lerchensporn (Corydalis sava L.). Neben der typischen Hartholzauenwaldzusammensetzung sind im nordwestlichen Teil mehrere Reihen Hybridpappelbestände zu erkennen, welche aber von hartholzauentypischen Pflanzen durchsetzt sind. Im östlichen Teil existiert ein kleiner Bestand von Rotbuche (Fagus silvatica L.). Im nördlichen Bereich erfolgt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung des Severins. Einzelne Solitärstieleichen lockern die sonst scharfe Abgrenzung zum Hartholzauenwald auf.

Die Uferzonen des Saalealtarmes sind überwiegend als Weichholzaue ausgeprägt. Insbesondere der Aufschüttungsbereich zwischen Saale und Altarme zeichnet sich als Standort der Silberweide (Salix alba L.) aus.Der Saalealtarm ist außer dem südöstlichen Bereich ab dem Brückenzugang offen. Dieser südöstliche Bereich ist stark verlandet und mit Röhricht bewachsen. Im Bereich des Brückenüberganges mündet ein Bach in den Saalealtarm. Die Uferzonen im offenen Gewässerbereich sind häufig von Folgen der Anglertätigkeit gekennzeichnet. Dazu zählen zertretene Uferzonen, abgebrochene Zweige und häufig Müllreste. Das Wegenetz ist schmal und unversiegelt. Alle Wege sind durch die ackerbauliche Nutzung unterbrochen, was eine Rundwegmöglichkeit praktisch verhindert. Um den Auenwald zu erhalten, zu schützen und sukzessiv weiterentwickeln zu lassen, erscheinen daher auf den ersten Blick folgende Maßnahmen bzw. Vorhaben dringend vonnöten zu sein:

  • Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes zum Beispiel aus Saatguteintrag des angrenzenden Hartholzauenwaldes
  • Unterbindung bzw. Verhinderung jeglicher Holzentnahme und Fällungen, um den ebengenannten Prozess nicht zu gefährden, Nahrungs- und Lebensräume (z.B. für Bodenbrüter) zu erhalten sowie Stoffkreisläufe zu befördern
  • Unterbindung jeglicher Störungen an Fauna und Flora, wozu Tötung und Verletzung von Tieren sowie die Beschädigung und Entnahme von Pflanzen und deren Teile gehören muss
  • Unterbindung der Angeltätigkeit und des Verlassens der Wege, um die Boden- und Ufervegetation nicht weiter zu schädigen, sondern eher deren Weiterentwicklung zu befördern
  • Beibehaltung des pfadähnlichen Wegenetzes und Verhinderung von Wegeversiegelungen und –aufweitungen
  • Fortsetzung des ebengenannten Wegesystems im Nordteil der Insel unter Beachtung der sukzessiven Entwicklung
  • Wiedereinrichtung eines Naturerkenntnispfades
  • Festlegung eines Leinenzwanges für Hunde
  • Verhinderung einer Vermüllung des Gebietes
  • Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen

Leider erfolgte mit dem Bau eines Stichkanals im Sommer 2011 eine bis zu einen bis anderthalb Meter Absenkung des Wasserspiegels in dem Saalealtarm, was zum Absterben von Fischen führte und zudem die Alteichenbestände im Severin gefährden. Im Interesse einer nachhaltigen naturnahen Entwicklung des Restauenwaldes Severin und eng damit verbundener Schutzmaßnahmen, gilt es so schnell wie möglich eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplom- Beleg- oder Praktikumsarbeit erfolgen kann. Die im Ergebnis der wissenschaftlich-fachlichen Bearbeitung entstandene Schutz- und Entwicklungskonzeption stellt eine grundsätzliche Basis zum weiteren Umgang mit dem Severin dar. Ferner gilt es sie als Handlungsgrundlage für Eigentümer, Nutzer und zuständige Behörden zu verwenden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es als Aufgabe an, die Konzeption in enger Abstimmung mit Eigentümer und zuständigen Behörden umzusetzen. Besonders die im Aufbau begriffene AHA-Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg hat sich das Ziel gestellt, hier die Arbeit vor Ort wahrzunehmen. Eine eng damit verbundene Umweltbildungsarbeit soll zur dringend erforderlichen öffentlichen Akzeptanz und Mitwirkung beitragen.

Der AHA hat hierzu am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Severin, Stadt Könnern (Saale) im Landkreis Bernburg, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ verabschiedet.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA sieht hier die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen. Interessenten können sich unter folgender Anschrift melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt.

Fotos:
Andreas Liste
(80a) – Heidi Wunderlich

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.

Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die ExkursionsteilnehmerInnen den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.

Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugs-raum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.

Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.

Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sach-sen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasser-baulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert verstärkten Schutz des Forstwerders in Halle-Trotha

Der ca. 11 ha große Forstwerder in Halle-Trotha gehört zu den bedeutsamsten Auengebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Erkenntnisse sind dahingehend nicht neu. Nachdem die Feudalherren des Rittergutes Trotha den Teil der Saaleaue nutzten, übernahm das reiche Augustinerkloster Neuwerk 1455 das Gebiet. Nach dessen Auflösung fiel der Forstwerder an das Amt Giebichenstein. Dabei müssen die Pachterträge nicht unerheblich gewesen sein, da der Forstwerder als Jagdgelände sowie Standort für Wiesen, Obstbäume und Weiden diente.
Im Jahre 1790 tauchten Pläne des halleschen Postmeisters Wilhelm von Madeweis auf, welcher die Insel kaufen und durch gärtnerische Anlagen „verschönern“ wollte. Jedoch zerschlugen sich die Pläne. Besonders gerne nahmen die Studenten der 1694 gegründeten Universität den Forstwerder als Ort der Austragung von Duellen und für Ausflüge an. In den 1794 erschienen „Briefen zur näheren Kenntnis von Halle“ fand der Forstwerder als Ausflugsort „Elysium“ Erwähnung.

Im Sommer 1927 bekam der Norden Halles sein erstes Freibad. Auf Grund der schwierigen Erreichbarkeit, errichtete man im gleichen Jahr einen Brückenzugang als Eisenbetonbogen mit einer Spannweite im Umfang von 47 Metern.
Die weitgehend bewaldete Insel lässt sich nunmehr grob in vier Teile einteilen. Beginnend im Norden sei der Gehölzbestand aus großen Hybridpappeln erwähnt, welcher in seinen Hohlräumen und Kronen Unterschlupf für zahlreiche Tierarten bietet. In dem Gebiet ist eine deutliche Sukzession in Richtung eines naturnahen Hartholzauenwald z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört voranschreiten zu lassen.

Weiter nach Süden schließt sich eine savannenartige Hochstaudenfläche an, welche mit Sträuchern wie Weißdorn, Europäisches Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel und Kreuzdorn durchsetzt sowie weitgehend von Hybridpappeln und u.a. vereinzelten alten Stieleichen umsäumt ist. Hier befindet sich auch eine sich ausbreitende, selbstangesiedelte Kolonie der Grauerle. Diese Zusammensetzung entstand in Folge der vielfältigen Wiesennutzung, wozu die Nutzung als Liegewiese für das Freibad dazugehört. Zu DDR-Zeiten nutzte man die Fläche bis Anfang der Achtziger Jahre als Einspülfläche von Saaleschlamm, welchen man u.a. aus dem benachbarten Schleusengraben ausbaggerte.

Im südlichen Anschluss befindet sich eine Aufforstungsfläche, welche aus Bergahorn besteht. In dem Bestand eingebettet sind vereinzelte ältere bis alte Stieleichen. Ferner ist eine deutliche Hartholzauenwaldsukzession z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört zu voranschreiten zu lassen. In dem Teil der Insel gedeihen auch die in Sachsen-Anhalt bestandsbedrohte Wildtulpe und seit etwa 15 Jahren ein voranschreitender Bestand an Bärlauch.

An der Südspitze existiert ein Hartholzauenwald, wie er in etwa einst auf der gesamten Insel bestanden haben muss. Dieser setzt sich z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen zusammen. Für Auenwälder typisch existiert ein umfassender Bestand aus Frühjahrsblühern wie Wildtulpe, Bärlauch, Gelbes Windröschen, Scharbockskraut, Goldsternchen und Waldveilchen. Im Sommer setzen sich zudem z.B. die Große Brennnessel, Distelarten und besonders wegbegleitend das Aufrechte Glaskraut durch.

Das Westufer ist im Bereich des Wehrs als Kies- und Sandfläche mit ausgeprägter Weichholzaue –u.a. bestehend aus Silberweide und Pappelarten- sowie nitrophiler Hochstaudenflächen gekennzeichnet. Die Kies- und Sandflächen verändern sich nach Überflutungen immer wieder aufs Neue. Ferner eignen sich diese Flächen als Sukzessionsfläche für einen ausgedehnteren Weichholzauenwald im Anschluss an die westlich in der Saale befindlichen Insel. Weiter nördlich schließen sich Steilhänge an, welche der Flussdynamik des weitgehend unberührten Teils der Saale ausgesetzt ist. Dieser Saalealtarm bietet zahlreichen Wasservögeln Lebens- und Rückzugsraum an. Darüber hinaus verbindet er den Forstwerder mit dem Saalwerder und da ganz besonders zum 2,73 ha großem flächenhaften Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“.

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betreut den Forstwerder seit dem Jahre 1983. Bereits damals unternahm alles um freiherumlaufenden Hunden und den rasant zunehmenden Trampelpfade entgegenzuwirken. Im Jahre 1988 erhielt das Gebiet den Status eines „Ökologisch Bedeutsamen Bereichs“.
Im Jahr 1993 erstellte der AHA eine Konzeption, welche am 10.09.1993 zur einstweiligen Sicherstellung als Naturschutzgebiet (NSG) durch die damalige Bezirksregierung Halle führte. In Folge dessen erstellte das Planungsbüro „BIANCON“ im Auftrag des AHA eine fachlich-inhaltlich sehr fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption. Diese Konzeption beinhaltet neben der Gesamtschutzwürdigkeit des Gesamtgebietes auch Punkte wie die Notwendigkeit der Ungestörtheit der Saaleuferstreifen am West-, Nord-west- und Nordrand des Forstwerders, was die Beseitigung des Nordwestweges ab Mittelteil der Insel und aller Trampelpfade beinhaltet. Mit Verordnung des damaligen Regierungspräsidiums Halle vom 09.12.1998 bekam der Forstwerder seinen endgültigen NSG-Status. Nunmehr ist die Aueninsel ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Richtlinie (FFH) unter Schutz gestellt.

Der AHA begrüßt den nunmehrigen Schutzstatus. Immerhin gehört der Forstwerder zu den bedeutenden Restauenwäldern Halles entlang der Saale und in der Saale-Elster-luppe-Aue, wozu insbesondere die NSG und FFH-Gebiete Burgholz, Pfingstanger, Rabeninsel und Nordspitze Peißnitzinsel dazugehören. Um seiner Bedeutung als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraumes hervorzuheben, hatte der AHA im Jahre 1996 ein größeres NSG vorgeschlagen, welches das NSG Brandberge, den Fuchsberg in Kröllwitz, die Mündungsbereiche von Hechtgraben und Götsche, Kröllwitzer Kiesgruben sowie selbstverständlich den direkt westlich angrenzenden Saalwerder mit einbezieht. Leider haben diese Vorschläge noch keine Umsetzung gefunden. Der AHA beabsichtigt jedoch weiter dranzubleiben.

Das derzeitige praktische Engagement des AHA im Forstwerder bezieht sich auf die Absperrung der umfassend vorhandenen Trampelpfade. Diese haben dazu geführt, dass ganze Bereiche im und am Waldgebiet sowie am Westufer stark in Mitleidenschaft gezogen sind. Insbesondere das Westufer im Anschluss dient immer wieder als Ort für Spontanpartys und illegalen Campens. Lärm und Feuer mit aus dem NSG gesammeltem und gefälltem Holz sind die Erstauswirkungen und zurückgelassener Müll und Unrat sind die weiteren Folgen. Diese Beeinträchtigungen schädigen massiv Fauna und Flora. Zudem ermöglicht die gegenwärtige Verordnung, „die ordnungsgemäße Ausübung der Sportangelfischerei am westlichen Saaleufer, jedoch nur auf einem am Wehr beginnenden, 50 m in nördlicher Richtung verlaufenden Flussabschnitt und ausschließlich in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Oktober eines jeden Jahres.“ Der AHA ist der Auffassung, dass diese Freistellung zu massiven Störungen und Zerstörungen in dem betreffenden Bereichen beiträgt und das unerlaubte Betreten anderer Besucher befördert. Somit fordert der AHA diesen Passus aus der Verordnung zu streichen.
Ferner sieht der AHA große Gefahren in der Nichtbeachtung des Leinenzwangs für Hunde, voranschreitende Vermüllung und die Zerschneidung durch immer neue Trampelpfade. Zudem mäht das Wasser- und Schifffahrtsamt auch zu Zeiten der Brut die Ufer des Schleusengrabens, nachdem man schon am Ostufer in den neunziger Jahre große Bäume fällte.

Leider führt die lobenswerte klare Beschilderung der Stadt Halle (Saale) zu Bestimmungen und der Wegeführung im NSG und FFH-Gebiet nur dann zum richtigen Erfolg, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden. Das trifft auch auf die Absperrbeschilderung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Ufer der Saale zu. Hier ist nach Auffassung des AHA, eine enge Abstimmung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Polizei dringend geboten.
Angesichts der der obengenannten zunehmenden massiven Bedrohung des NSG und FFH-Gebietes Forstwerder in Halle-Trotha hält es der AHA für erforderlich über eine zeitweise ein- oder mehrjährige Absperrung der Aueninsel ernsthaft nachzudenken.
Der AHA möchte zudem seine Aktivitäten für den Forstwerder weiter verstärken. Dazu zählt auch eine für den Freiwilligentag am Samstag, den 19.09.2015 gemeinsam mit der Initiative „Pro Baum“ angedachte Großaktion zur Absperrung aller Trampelpfade. Ein Antrag auf Zustimmung der Stadt Halle (Saale), als seit dem 01.01.2014 zuständige Naturschutzbehörde, ist gestellt. Im Vorfeld dazu ist für den Umwelttag am Freitag, den 05.06.2015 eine ca. dreistündige Exkursion durch die Klausberge zum Forstwerder vorgesehen.

Treff: 18:00 Uhr Ecke Wasserweg/Emil-Eichhorn-Straße

Wer noch mehr zu den AHA-Aktivitäten erfahren und in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Forstwerder mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

AHA und Initiative „Pro Baum“ führten Exkursion zum Tag des Baumes durch

Zum Tages des Baumes führten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ am Samstag, den 25.04.2015 eine ca. fünfstündige Exkursion ab Peißnitzinsel durch das NSG Peißnitznordspitze, entlang von Teilen des Gimritzer Dammes und der Heideallee sowie des Saugrabens bis zum Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ in Halle (Saale) durch.
Das Ziel der Exkursion war die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der gehölzreichsten Regionen in der Stadt Halle (Saale) darzulegen. Als erste Station nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Peißnitzinsel in Augenschein.
Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte.

Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.
Der Gutspark Gimritz im Süden war schon zu slawischer Zeit Siedlungsgebiet. Die Bewohner des Dorfes gingen dem Fischfang und der Viehhaltung nach. Aus Letzterem leitet sich auch die älteste Namensform „Gumnisti“ ab, was übersetzt „Platz, wo die Rinder Getreide treten“ lautet. Der Amtsrat und Großgrundbesitzer Bartels, welcher die Peißnitzinsel 1821 für 22.530 Taler von der Stadt Halle (Saale) kaufte, gestaltete große Teile der Insel um. So auch den Südteil der Insel, wo nun ein Gutspark mit dendrologischen Besonderheiten entstand.

Bereits die am 29.05.1983 gegründete Peißnitzgruppe des Arbeitskreises Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund (KB) der DDR schlug vor, diesen besonderen Baumbestand zu erhalten und zu erweitern, den Auenwald in unmittelbarer Umgrenzung sukzessiv entwickeln zu lassen, die Wiesen unregelmäßig zu mähen sowie die Schaffung eines besonderen Teils im Rahmen des in gemeinsamer Arbeit vom Rat der Stadt Halle (Saale) und KB im Jahre 1976 geschaffenen Naturlehrpfad „Hallesches Saaletal“.

Angesichts der realen Hochwassersituationen im Januar 2011 und Juni 2013 hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass im Jahr 2008 vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene sogenannte Leitbild zur Peißnitz komplett zu überarbeiten sowie tiefgründiger und auf einer breiteren Basis zu diskutieren. Das bisher vorgelegte Leitbild der Stadt Halle (Saale) zeugt nach Auffassung des AHA davon, dass es der komplexen ökologischen, hydrologischen, kulturellen und touristischen Bedeutung der Peißnitzinsel nicht im erforderlichen Umfang gerecht wird. Die angedachten Brückenneupläne und Holzungsmaßnahmen im Ufergehölzbestand haben im Falle einer Umsetzung, massive Störungen bzw. Zerstörungen zur Folge. Dabei hat sich der Auengehölzbestand an den Saaleufern in einem Zeitraum von 30 Jahren erfreulicherweise sukzessiv naturnaher und standortgerechter entwickelt. Diese Entwicklung gilt es aus ökologischen, aber auch aus finanziell-materiellen Gründen nicht durch massive menschliche Eingriffe zu behindern bzw. zu stören. Darüber hinaus gilt es die Versiegelungen im unmittelbaren Hochwassereinzugsgebiet zu verringern und den Kfz.-Verkehr weiter auf den Liefer- bzw. Versorgungsverkehr zu beschränken. Andere Entwicklungen widersprechen auch dem mehrheitlichen Willen von 6.000 befragten Hallensern im Rahmen einer Studie des Institutes für Soziologie aus dem Jahre 2006.

In dem Zusammenhang verweist der AHA nochmals auf eigene konzeptionelle Vorschläge, wozu die sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes auf dem Gelände der früheren Ausstellungshallen, in der früheren Gartenanlage nördlich des Gutes Gimritz, die Wiederherstellung eines wechselfeuchten Gebietes im Nordteil der Peißnitz, die umfassende Entsiegelung der asphaltierten Flächen im zentralen Teil der Insel, unweit des Peißnitzhauses sowie die Stellungnahmen zum Entwurf des Leitbildes zur Umgestaltung der Peißnitz“ vom 08.09.2008 und 08.12.2013 zählen.

Deshalb betont der AHA nochmals, dass es dringend erforderlich ist, dass ein öffentlich diskutiertes Leitbild angemessen Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, Kultur und Naherholung in Einklang bringen muss. Dazu gehört neben dem Schutz, Erhalt und der Erweiterung naturnaherer Bereiche und der Eindämmung des Autoverkehrs auf notwendige Lieferfahrten u.a. auch die Einrichtung eines alters- und interessenübergreifenden Bürgerhauses im früheren Pionierhaus, ein fundierter Naturerkenntnispfad und umwelt- und naturfreundliche Kulturveranstaltungen im Bühnenbereich. Der AHA warnt davor, Aktivitäten anzugehen, welche der Bedeutung der Peißnitz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Hochwasserausbreitungsraum sowie ihrer Funktion als naturbezogener Erholungsraum für die Hallenser und Hallenserinnen und ihren Gästen entgegensteht. Im Anschluss an der Begehung der Peißnitzinsel, führte der Weg zur Saaleaue westlich der Wilden Saale bis zum Gimritzer Damm.

Hier drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihre Unterstützung für das immer wieder mit großer Sorge von der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorgetragene Unverständnis aus, dass das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt den Bau der gesamten 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife genehmigt hat. Diese Entscheidung ist eine skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m hat. Somit beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt das einst am 12.07.2013 vom halleschen Oberbürgermeister widerrechtlich, auf Kosten des Steuerzahlers baulich begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale rechtlich zu legitimieren.
Daher nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer genauso wie die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zum Eilantrag auf Baustopp zum auf.

Diese Entscheidung stoppt erst einmal die skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m hat. Somit hat das Verwaltungsgericht Halle dem vom Land Sachsen-Anhalt nachträglich legitimierten illegal und widerrechtlich vom halleschen Oberbürgermeister einst am 12.07.2013 auf Kosten des Steuerzahlers baulich begonnenen Vorhaben zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale ein Stoppzeichen gesetzt.
Nach Auffassung beider Organisationen beruhen die nunmehr seit einiger Zeit laufenden Bauarbeiten für den skandalösen Deich, auf Grundlage falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen. Wie Initiative „Pro Baum“ und AHA bereits immer wieder betont haben, bedarf der angedachte Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Argumentation ist das Verwaltungsgericht Halle verständlicher- und richtigerweise in seiner Stattgabe zu dem Eilantrag gefolgt.
Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt.
Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten.

Ferner hat das Land Sachsen-Anhalt bisher zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.
Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA Zeit, dass sich nunmehr der Bundestag, der Landtag, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt.
Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind entgegen jeglicher Vernunft, offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle bietet dazu eine weitere, sehr wichtige Basis.

In dem Zusammenhang drücken die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihren dringenden Wunsch, Hoffnung und Appell aus, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle bestätigt.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Heideallee. Dabei erhielten die Exkursionsteilnehmerrinnen und Exkursionsteilnehmer Informationen zu den geplanten Massenfällungen in der Heideallee, welcher letztendlich 63 Bäume zum Opfer fielen. Damit verbunden waren die Erinnerungen und Erläuterungen zu der Begehung am 21.06.2006 sowie zu den Protestaktionen am 10.10.2006, 11.10.2006, 12.10.2006 und am 19.10.2006. Das damalige Vorgehen der Stadtverwaltungen hätte fast den kompletten Verlust einer vierreihigen sowie stadtprägenden und damit sehr wertvollen vierreihigen Platanenallee bedeutet. Auf Grund dessen drückten die Exkursionsteilnehmerrinnen und Exkursionsteilnehmer ihre Sorge aus, dass es noch immer Planungen zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße gibt, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen sollen. Derartige Planungen gilt es unbedingt zu stoppen.

Der Weg führt im Anschluss daran zum Tal des ca. 5 km langen nördlichen Kolonistengrabens, welcher umgangssprachlich den Namen Saugraben trägt, der einst in Nietleben-Granau entsprang und einen großen Teil durch den Aufschluss der Grube „Neuglück“ als Braunkohletagebau. Dieser Tagebau betrieben bis zum Jahr 1875, fand bis zum Jahr 1931 seine Fortsetzung als Untertagebau. Der nunmehr geflutete Tagebau ist nun allgemein als Heidesee bekannt.
Das Tal des Saugrabens war u.a. Bestandteil des von 1934 bis 1945 als Heeres- und Luftnachrichtenschule und vom Sommer 1945 bis 1991 von der Sowjetarmee bzw. von Truppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) genutzten Garnisonsgelände.
Während der militärischen Nutzung war der Saugraben weitgehend verrohrt und er durchfloss ein u.a. durch Treibstoffe, Öle und Munitionsreste verseuchten Boden. Folgen, welche noch heute nachwirken.

Bereits im Juli 1991 beschloss die hallesche Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes 32 Heide-Süd, welche die Nachnutzung und die Revitalisierung des Gebietes zum Ziel hatte. Die zwischenzeitlichen Kaufverhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland führte zum Ankauf einer 135 ha großen Teilfläche der Garnison durch die Stadt Halle (Saale). Der hallesche Stadtrat beschloss im April 1995 Entwicklungssatzung Heide-Süd eine Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd auf einer Fläche von 210 ha. Nach zum Teil heftigen kontroversen und zähen Beratungen und Diskussionen blieb das Tal des Saugrabens von flächendeckender Verbauung verschont. Es erfolgte eine flächendeckende Beräumung des Gebietes von Altlasten, Unrat und Müll aller Art. Dabei befreite man den Saugraben von Verrohrungen. Eine Vertiefung des Gewässers und Verschotterung des Gewässerbettes zerstörte jedoch den sukzessiv entstandenen Gehölz- und Röhrichtbestand. Das Gleiche geschah wieder im Winter 2015. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer halten es daher für dringend geboten, derartige Arbeiten künftig zu unterlassen.

Der AHA erläuterte zudem seine in der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale)“ 06.08.2001 nachfolgend zitierten Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung zur Entwicklung des Saugrabens,

Zitat:
„Die Überlegung den Anstieg des Grundwassers des Heidesees durch Ableitung des Wassers über den Saugraben abzuleiten wird eindeutig unterstützt. Jedoch erfordert diese Möglichkeit eine intensive Untersuchung des gesamten Laufes des Saugrabens nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für den Saugraben und seiner Aue
  • Vorschläge zur Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Untersuchung der Möglichkeiten der Wiederherstellung eines offenen Gewässerbettes und Beräumung des bestehenden Gewässerverlaufes von Schlamm und Unrat unter weit gehendem Erhalt des gewässerbegleitenden Pflanzenbestandes
  • Prüfung der Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Wiederherstellung von gewässerbegleitenden Feuchtbiotopen
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Feststellung von Abwassereinleitungen
  • • Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Saugraben“ und vereinzelter Naturdenkmale, flächenhafter Naturdenkmale (FND) bzw. Geschützter Landschaftsbestandteile (GLB) mit Grenzziehung und inhaltlichen Schwerpunkten“

, Zitat Ende

Ferner veranlassten die obengenannten Arbeiten am Saugraben den AHA zu einem Schreiben vom 19.08.2006 an die damalige hallesche Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Hierzu sei folgender Auszug Inhalt zitiert:

  • Ab der Kurve Lise-Meitner-Straße, wo ein Weg zum Wohngebiet Heide-Süd über eine Brücke über den Saugraben verläuft, haben sich umfassende gewässerbegleitende Röhricht- und Sukzessionsbereiche gebildet, welche es unbedingt zu erhalten gilt und somit einer baulichen Bearbeitung zu entziehen sind. Das Gleiche trifft für den Bereich der Brücke Begonienstraße zu.
  • Die Ufer- und Sohlbereiche dürfen keinesfalls befestigt werden, sondern gilt einer naturnaheren Gewässerentwicklung zu überlassen. Ggf. erscheint es sinnvoll zu sein den unmittelbaren Gewässerbereich weiter und tiefer zu fassen, um Grund- bzw. Schichtwasserbereiche als natürliche Gewässeranbindung zu erreichen. Der Raum ist existent und sollte dann einer sukzessiven Entwicklung überlassen werden.
  • Eng damit verbunden gilt es die Wiesen extensiver zu bearbeiten und nur unregelmäßig partiell zu mähen. So ließe sich eine größere Artenvielfalt entwickeln. Ferner können Pflanzen länger blühen und böten somit Insekten Nahrung und verbesserten das Landschaftsbild. Darüber hinaus müssen diese Pflanzen Zeit und Raum zur Samenbildung und Aussaat haben. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Wiesen entwickeln, was auch den Erholungswert für die BesucherInnen des Gebietes erhöht
  • Perspektivisch möchte der AHA einen Naturerkenntnispfad anregen bzw. initiieren, welcher sich an die vorhandenen Pfade am Graebsee, in der Dölauer Heide und im Saaletal anbinden könnte. Der Pfad an der Saale sollte auf den im Jahre 1976, also vor 30 Jahren, geschaffenen und nunmehr nicht mehr zu erkennenden Naturlehrpfad „Hallesches Saaletal“ aufbauen. Auch der bestehende Naturlehrpfad „Dölauer Heide“ könnte entsprechend erweitert werden.

,Zitat Ende

Bisher kommt die Hauptwasserzufuhr durch Zuleitung aus dem Graebsee. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten diese Stellungnahmen und halten eine Umsetzung der Anliegen für dringend geboten.
Allen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer war bewusst, dass das Tal des Saugrabens ein sehr bedeutsamer, mit zahlreichen Feuchtgebieten, Wiesen- und Gehölzflächen durchzogenes Gebiet, dem Biotop- und Grünverbund zwischen Saale, Graebsee und Dölauer Heide sowie als Kaltluftentstehungsgebiet und –bahn dient. Daraus abgeleitet halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend geboten alles zu tun, um das Gebiet nachhaltig zu schützen und zu erhalten sowie mehr Räume für naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zu lassen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölzflächen und –bereichen, aller Wiesenflächen sowie der Feuchtgebiete. Ferner gilt es den gegenwärtigen Standort der Hundewiese an einem Weiher im Nordteil zu überdenken und die Ausweitung von Streuobstwiesen zu prüfen.

Das Saugrabental, was im Unterlauf schon immer Bestandteil der Saaleaue war, dient als sehr wichtiger Überflutungsraum der Saale. Im Rahmen des Sommerhochwassers 2013 war das deutlich zu erkennen.
Somit lassen sich der Arten- und Strukturreichtum und damit die Optimierung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten umsetzen. Nur eine attraktive Natur und Landschaft besitzt zudem eine hohe Beliebtheit als Naherholungsraum der Bevölkerung.
Den Abschluss bildete schließlich die Dölauer Heide. Bekanntlich ist das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großem Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden 16 ha großem Naturschutzgebiet Lintbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.

Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Der AHA hält daher weiterhin die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben beispielsweise Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.

Darüber hinaus stellten AHA-Mitglieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutz- und FFH-Gebiet Lintbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.

Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlichwissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten einhellig die Überlegungen von Initiative „Pro Baum“ und AHA.
Im Ergebnis der Exkursion rufen daher die Initiative „Pro Baum“ und der AHA zur aktiven Mitwirkung zum Schutz von Natur und Landschaft auf. Wer dazu z.B. in den ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppen Peißnitz und Dölauer Heide/Lintbusch mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt.

Fotos Dietmar Hörner

AHA führt Fahrradexkursion in Auenlandschaften zwischen Halle und Leipzig durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 02.05.2015 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Dabei ist folgende Route vorgesehen:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Treffpunkt: 10.00 Uhr Kreuzung Otto-Stomps-Straße/Reideburger Straße/Fiete-Schulze-Straße in Halle (Saale)
Ende: Hauptbahnhof Leipzig, Ausgang Kurt-Schumacher-Straße

Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe darzulegen. Ferner ist aber auch vorgesehen Bedrohungspotenziale wie Verbauungen, Fluglärm und Raubbau aufzuzeigen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften zu erläutern.
Ebenso beabsichtigt der AHA auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue darzulegen und für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe werben.
Darüber hinaus möchte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzeigen und in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vorstellen.

Im Zusammenhang mit der Fahrradexkursion bittet der AHA dringend darum wetterfeste Kleidung und Schuhe zu tragen sowie Rucksackverpflegung mitzunehmen.
Wer Interesse hat sich mehr über die AHA-Aktivitäten in der Region zu informieren, kann sich auch an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

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