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Brandenburg und die Biber

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass das rot-rot regierte Land Brandenburg nunmehr mit der jungen Geografin Undine Schubert aus Berlin eine Biberbeauftragte und am 01.05.2015 eine neue Biberschutzverordnung erlassen hat. Mit dieser Verordnung, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Bibern zulässt, hat das Land Brandenburg einer inakzeptablen Lockerung des Schutzes des Bibers vorgenommen. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen und der jahrhundertalte Aufschrei der Landwirte dafür herhalten, um dem Biber erneut an das Fell gehen zu können. Ferner besteht die Gefahr sich den weniger strengeren Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen anzupassen.
Offenbar hat sich eine politische Mehrheit in Brandenburg nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Brandenburg die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.

Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung Brandenburgs unverzüglich aus der Biberschutzverordnung die Abschusserlaubnis zu entfernen, mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zurückzugeben, damit obengenannte Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine rot-rote Regierung derartig niedrigere Standards im Schutz der Biber orientiert. Somit fügt man dem Schutz von Umwelt-, Natur-, Landschaft und Klima massiven Schaden zu.

Dabei gehen u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen verloren. Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne.
Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr etwa 5 – 6 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Haben wir wirklich zu viel Wild ? – Reaktion auf den Beitrag „Keine neuen Schutzzäune für Bäume“ von Wilfried Neiße, „Neues Deutschland“ vom 10.10.2014, Seite 10 – Brandenburg

Die bestimmt sachlich geschilderte räumliche und flächenmäßige Darstellung der Wälder in Brandenburg sowie deren stockenden Erweiterung der Artenstruktur geben bestimmt die tatsächlichen statistischen Zustände dieser Gebiete wieder. Was aber vollkommen unverständlich erscheint, ist wieder einmal die Einschätzung zu den Wildbeständen, welche sich ausschließlich über die Abschüsse beziffern sowie der gesichteten Bestände in Waldgebieten und angrenzenden Feld- und Siedlungsgebiete definiert. Daraus lassen sich überhaupt keine ernsthaft belastbaren Zahlen zu den Wildbeständen ableiten. Zumeist gelten Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild als explosionsartig ansteigend, weil sich deren Abschüsse steigern, vermehrt Wildunfälle auftreten und die Tiere zunehmend in Siedlungs- und Wohngebiete der Menschen drängen. Was schlägt dazu das Agrarministerium in Brandenburg -im Chor mit den Fachressortkollegen im Bund und anderen Ländern vor? Die Jäger sollen mehr Wild schießen. Als Argumente kommen da immer wieder der Schutz der Gehölzbestände in den Wäldern, Verringerung von Wildunfällen und der Schutz menschlicher Siedlungen. Nun stellt sich die ernsthafte Frage: Haben sich die Bestände an Wild tatsächlich so dramatisch erhöht ? Wer hat den Mal eine ernsthafte wissenschaftlich fundierte Zählung des Wildes vorgenommen ? Auf welchen Flächen fanden bzw. finden derartige Inventuren statt ? Bis jetzt konnte man keine belastbaren Daten finden, außer dass man immer wieder die Bezifferung der Abschüsse als Maß der Dinge ansetzte und zusätzlich die „gefühlte“ Zunahme in Folge von vermehrten Auftreten von Wild in Siedlungsgebieten zu Grunde legte und legt. Nur auf dieser eher dürren und zutiefst unwissenschaftlichen Basis Schlussfolgerungen zu Wildbeständen zu treffen, ist mehr als zweifelhaft. Könnten nicht eher andere Faktoren einen scheinbar extrem steigenden Wildbestand vortäuschen ? Dazu zählen zu aller erst, dass noch immer auf ausgedehnten Agrarflächen Gehölzflächen und –streifen fehlen und somit weitläufig ausgeräumte Industrielandwirtschaftsflächen auch das Bild Brandenburgs prägen. Hinzu kommt die Reduzierung der ackerbaulichen Vielfalt von einst 25 auf maximal 6 Kulturen. Vorrangig prägen aus verschiedenen Gründen Mais und Raps die Agrarlandschaft, da hier am besten der Steuer- und Gebührenzahler eine Schröpfung über EU, Bund und Länder erfahren kann. Um genügend Fläche zu haben stören Gehölzstreifen und –inseln. Nur diese sind auch als Lebensraum für das Wild notwendig. Die meisten Tiere brauchen Feld und Wald auf dem engsten Raum, so dass sie sich verstärkt in den bestehenden Fläche konzentrieren. Auf dem Großteil der Ackerflächen fehlt das Wild weitegehend, was durch massenhaften Mais- und Rapsanbau zudem ebenso wie Greifvögel und Eulen ihres Nahrungsraumes beraubt sind. Dies und Großtechnik ermöglichen auch dem Hasen erschwert Standorte für Schlaf- und Wurfsassen zu finden. Das Schwarzwild, was sich dagegen im Mais pudelwohl fühlt, gelangt durch den großflächigen Anbau von Mais bis an die Siedlungsgebiete heran, wo auf einstigen Nahrungsgebieten und Wanderrouten nun Einfamilienhäuser mit anschließenden Gärten befinden. Als Essenabfalldeponie degradierte Komposthaufen sowie frisches Grün bieten sich zusätzlich als Nahrungsquelle an.

Eine Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen engen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne. Insofern zeigt auch der Beitrag von Wilfried Neiße wieder deutlich auf, dass die falsche Ursachenbestimmung und –bewertung zu verheerenden Schlussfolgerungen führen. Anstatt endlich eine Wiedererhöhung der Artenvielfalt der Agrarlandschaft mit der Wiedererhöhung der Anzahl der Anbaukulturen sowie einer umfassenden Flurholzbegrünung, was übrigens bereits die Volkskammer der DDR sowie die Räte der Bezirke im Frühsommer 1989 in Form von Flurholzprogrammen verabschiedeten, in Gang zu setzen, setzt man die bisherige Praxis der Kultur- und Landschaftsarmut fort. Diese Maßnahmen lassen sich sehr gut mit der Schaffung von mindestens beidseitig 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang von Gewässern verbinden, welche im Komplex mit den vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung von Biotop- und Grünverbünden, zur Verringerung von Wind- und Wassererosion sowie als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten beitragen können.

Hinzu kommt noch die häufig vorhandene märchenhaft begründete Ablehnung der Ausbreitung des Wolfes, welche bei einer Straßendichte in Deutschland im Umfang von durchschnittlich 646 m je km² und in Brandenburg zwar unterdurchschnittlichen 418 m je km², zu massiven Einschränkungen in den Jagdrevieren führt. Jedoch mit dem Vordringen des Wolfes vom Osten und des Luchses von Westen und Südwesten rücken Tiere in einstige Lebensräume vor, wo sie schon einst die Spitze der Nahrungskette bildeten. Hinsichtlich der Waldentwicklung haben Beobachtungen nachgewiesen, dass angepflanzte Gehölze eher als umfassende „Kostproben“ dem Wild zum Opfer fallen, als sukzessiv entstehende und darauf basierend sich entwickelnde Gehölzflächen. Hier lohnt es sich mal alternativ Gedanken zu entwickeln, anstatt dem jahrhundertalten Reflex nachzugehen und nach vermehrter Bejagung zu rufen. Einem Jäger und Heger müsste das im Gegensatz zum Jäger und Geschäftemacher genauso übel aufstoßen, wie Organisationen und Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt annehmen.

Zeitungsausschnitt:

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)