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AHA hält weiterhin Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für sehr dringend geboten

Mit fortgesetzter und verstärkter großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Umsetzung des im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.
Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.
Die nunmehrig sehr intensiven Bauarbeiten zeigen auf, dass man nun offenbar vollendete Tatsachen schaffen möchte.
Der AHA weist an dieser Stelle noch einmal dringlich auf folgendes hin:

Die Planungsunterlagen weisen bekanntlich u.a. folgende sehr wichtige Fakten aus:
Dem Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG stehen 69 standortgerechte Bäume im Weg. Ein Aufwiegen der sehr wahrscheinlichen Abholzung dieser 69 Gehölze durch 69 Baumneupflanzungen ist nicht möglich. Zudem der Pioniergehölzbestand eine entscheidende Etappe in einer naturnaheren Entwicklung des 3,7 ha großen Geländes darstellt.
Die nachgewiesene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) benötigt Randbereiche von Gehölzen als Jagdgebiet, was mit der angedachten Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist.
Bei den nachgewiesenen 9 Vogelarten ist zu mindestens bei einer möglichen Bauphase mit vollständiger Vergrämung zu rechnen. Inwieweit der Total- und Teilverlust von Lebens- und Nahrungsräumen zur Rückkehr einer entsprechenden Avifauna führt ist nicht sicher.

Hinsichtlich der nachgewiesenen 44 Wildbienenarten und 22 Wespenarten sei der entsprechende Passus in den Planungsunterlagen unter Punkt II.2.1.1.2 Tiere auf Seite 35 zitiert: „Alle 44 im Gebiet nachgewiesenen Wildbienenarten stehen in Deutschland unter besonderen Schutz gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung“, Zitat Ende
Daraus ist klar abzuleiten, dass eine Bebauung zum Verlust von besonders geschützten 44 Wildbienenarten führt.
Klimatisch gesehen ist ebenfalls mit Einschränkungen beim Klimaschutz zu rechnen, wenn man nachfolgenden Auszug aus den Planungen, II.2.1.4 Luft und Klima Stadtklima, zu Grunde legt, Zitat: „Die Grünfläche Mauerpark führt einen Kaltluftmassestrom mittlerer Stärke.“, Zitat Ende
Die angedachten baulichen Veränderungen und verkehrlichen Anbindungen führen zu starken klimatischen Verschlechterungen und zusätzlichen Neuversiegelungen. Eine Entwicklung, welche keinesfalls Unterstützung finden kann und darf.
Ferner weist das Planungsgelände zum Teil eine Belastung mit Polycyclischen aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, was einer entsprechenden Sanierung des Bodens bedarf.

Nach Auffassung des AHA gilt es den Mauerpark ebenfalls um diese 3,7 ha zu erweitern, um somit eine Kombination von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Erholung zu sichern bzw. qualitativ und quantitativ auszuweiten. Darüber hinaus sollte der Mauerpark eine verstärkte direkte bzw. zu mindestens indirekte Einbindung in Biotop- und Grünverbundräumen im früheren Grenzgebiet sowie zum Beispiel zum Volkspark Humboldthain erhalten.
Während der Erhalt, Schutz und die räumliche Erweiterung des Mauerparks Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtplanung darstellt, bedeutet die mit der angedachten Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße einhergehende Vernichtung von Gehölzflächen und Kaltluftkorridoren ein rückwärtsgewandtes Herangehen an Stadtentwicklung.

Von daher hält der AHA ein sofortigen Stopp der Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten. Dies wäre zudem auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.
Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.

Die nachfolgend zitierten Ausführungen zeigen das auf, Zitat:

„Gemeinsames Ziel von Land, Bezirk und vielen Bürgerinnen und Bürgern ist es, dass der Mauerpark erweitert und damit fertig gestellt wird und den Menschen in Berlin als Parkfläche zum Rückzug aus dem städtischen Alltag zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk Mitte und dem Eigentümer der Erweiterungsflächen, der CA Immo Deutschland GmbH, Ende vergangenen Jahres einen neuen Anlauf unternommen, gemeinsam dieses Ziel der Parkerweiterung um mindestens 2 ha zu erreichen.“, Zitat Ende

Hier erklärt man eigentlich eine Zusage einer Parkerweiterung im Umfang von mindestens 2 ha. Ferner zeigt sich hier wieder einmal, was die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben zur Folge hat, wie das Agieren der CA Immo Deutschland GmbH, als Rechtsnachfolger des früheren Eisenbahnvermögens, zeigt.
Somit erfolgt im gewissen Maße eine deutliche Relativierung der nachfolgenden Aussagen, Zitat:

„Der Mauerpark wird laut diesem städtebaulichen Vertrag durch die Grün Berlin GmbH von heute ca. 8 ha auf zukünftig ca. 15 ha Fläche erweitert, davon rund 13 ha als Grünfläche. Am Rande der Parkfläche, an der Bernauer Straße, werden in diesem Rahmen parkverträgliche Nutzungen, wie der dortige Flohmarkt oder die Gastronomien auf einer Fläche von 2 ha dauerhaft gesichert.“, Zitat Ende

Selbstverständlich ist eine Erweiterung der Flächen des Mauerparks nur zu begrüßen. Nur zu welchem Preis. Hier sei ein Auszug des Artikels von Thomas Trappe in den „Prenzlauer Berg Nachrichten“ vom 30.10.2012 zitiert,

„Das Land Berlin kommt durch den Tausch darum herum, Fläche teuer anzukaufen. Dennoch muss es für die Erweiterung fast 6 Millionen Euro zahlen: Für die Erschließung der Wohngebiets im Norden übernimmt es 600.000 der voraussichtlich 3,5 Millionen Euro Gesamtkosten. Die Deutsche Bahn bekommt zudem 1,5 Millionen Euro, um die „Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel“ zu verbessern. Außerdem werden an die CA Immo 3,82 Millionen Euro als „Kostenerstattung“ gezahlt, da dem Unternehmen durch die Schenkung Einnahmen verloren gehen. Die CA Immo verpflichtet sich im Gegenzug, 40 Kita-Plätze bereitzustellen, „sobald sie erforderlich werden“.“, Zitat Ende

Darüber hinaus weisen die Planungsunterlagen folgende Fakten aus:

Dem Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG stehen 69 standortgerechte Bäume im Weg. Ein Aufwiegen der sehr wahrscheinlichen Abholzung dieser 69 Gehölze durch 69 Baumneupflanzungen ist nicht möglich. Zudem der Pioniergehölzbestand eine entscheidende Etappe in einer naturnaheren Entwicklung des 3,7 ha großen Geländes darstellt.

Die nachgewiesene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) benötigt Randbereiche von Gehölzen als Jagdgebiet, was mit der angedachten Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist.

Bei den nachgewiesenen 9 Vogelarten ist zu mindestens bei einer möglichen Bauphase mit vollständiger Vergrämung zu rechnen. Inwieweit der Total- und Teilverlust von Lebens- und Nahrungsräumen zur Rückkehr einer entsprechenden Avifauna führt ist nicht sicher.

Hinsichtlich der nachgewiesenen 44 Wildbienenarten und 22 Wespenarten sei der entsprechende Passus in den Planungsunterlagen unter Punkt II.2.1.1.2 Tiere auf Seite 35 zitiert:

„Alle 44 im Gebiet nachgewiesenen Wildbienenarten stehen in Deutschland unter besonderen Schutz gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung“, Zitat Ende

Daraus ist klar abzuleiten, dass eine Bebauung zum Verlust von besonders geschützten 44 Wildbienenarten führt.
Klimatisch gesehen ist ebenfalls mit Einschränkungen beim Klimaschutz zu rechnen, wenn man nachfolgenden Auszug aus den Planungen, II.2.1.4 Luft und Klima Stadtklima, zu Grunde legt, Zitat:

„Die Grünfläche Mauerpark führt einen Kaltluftmassestrom mittlerer Stärke.“ , Zitat Ende

Die angedachten baulichen Veränderungen und verkehrlichen Anbindungen führen zu starken klimatischen Verschlechterungen und zusätzlichen Neuversiegelungen. Eine Entwicklung, welche keinesfalls Unterstützung finden kann und darf.
Ferner weist das Planungsgelände zum Teil eine Belastung mit Polycyclischen aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, was einer entsprechenden Sanierung des Bodens bedarf.

Nach Auffassung des AHA gilt es den Mauerpark ebenfalls um diese 3,7 ha zu erweitern, um somit eine Kombination von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Erholung zu sichern bzw. qualitativ und quantitativ auszuweiten. Darüber hinaus sollte der Mauerpark eine verstärkte direkte bzw. zu mindestens indirekte Einbindung in Biotop- und Grünverbundräumen im früheren Grenzgebiet sowie zum Beispiel zum Volkspark Humboldthain erhalten.
Während der Erhalt, Schutz und die räumliche Erweiterung des Mauerparks Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtplanung darstellt, bedeutet die mit der angedachten Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße einhergehende Vernichtung von Gehölzflächen und Kaltluftkorridoren ein rückwärtsgewandtes Herangehen an Stadtentwicklung.

Von daher hält der AHA ein sofortigen Stopp der Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
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06108 Halle (Saale)
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Internet: http://www.aha-halle.de

AHA mahnt Beachtung von Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft bei Planung und Umsetzung des Berliner Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 an

Mit großer Aufmerksamkeit und ebenso großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Planung und Umsetzung des Berliner Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025. Wenn man den Planungsunterlagen folgen kann, hat das Land Berlin allein in den Jahren 2010 bis 2012 einen Bevölkerungszuwachs von 100.000 Personen zu verzeichnen gehabt. Darauf aufbauend geht man im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2030 von einem Bevölkerungszuwachs im Umfang von 254.000 Personen aus. Bestätigt sehen sich die Planer, weil alleine im ersten Prognosejahr 2012, statt der prognostizierten 39.000 Personen, ein tatsächlicher Zuwachs im Umfang von 42.500 Personen eingetreten war. Für den Zeithorizont des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 in den Jahren 2012 bis 2025 weisen die Planer einen Bedarf von 137.000 Wohnungen aus. Als Große Wohnungsneubaustandorte sind erst einmal 24 Neubaubereiche mit 43.700 Wohneinheiten ausgewiesen.

Der AHA bringt Verständnis auf, dass mit Wohnungsneubauten die Absicht eines Abfangens des rasanten Bevölkerungsanstiegs und eines rasanten Mietanstiegs verfolgt. Nur gibt der AHA zu bedenken, dass laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Zunahme der Versiegelung seit 2005 ca. 78 ha/a beträgt. Das entspricht bei einer Fußballfeldfläche von 68,00 Meter mal 105,00 Meter = 7.140 Quadratmeter = 0,714 ha, 109,24 Fußballfeldern pro Jahr. Dies gilt es bei aller Planungen zu berücksichtigen. Noch dazu, weil u.a. Standorte im Bereich der Spree und des Mauerparks in den Planungen Eingang gefunden haben. Bei letzterem ist eine Bebauung von 3,5 ha mit 700 Wohnungen vorgesehen. Nach Auffassung des AHA passt dazu jedoch nicht, dass das Land Berlin an der Verlängerung der Bundesautobahn (BAB) 100 durch bewohntes Gebiet mit mehr oder minder Grün festhält. Alleine in der Beermannstraße 20 und 22 gehen so über 100 bezahlbare Wohnungen verloren und somit zudem die Mieterinnen und Mieter aus ihrem angestammten Kiez verdrängt.

Hier hält der AHA ein sofortiges Umdenken und damit verbundenen Stopp des Aus- und Weiterbaus der BAB 100 für dringend erforderlich.
Im Interesse einer umweltfreundlichen Stadtentwicklung gehört es ferner dazu, bestehende Natur-, Grün- und Landschaftsräume zu erhalten und vor Überbauung zu bewahren. Derartige Räume dienen nicht nur als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch als Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, als Erholungsräume sowie der Steigerung der Wohn- und Lebensqualität. Fließgewässer, wie die insgesamt ca. 400 Kilometer lange Spree, welche auf 44 Kilometer Länge Berlin durchfließt und in Berlin-Spandau in die Havel mündet, benötigt eigentlich noch mehr Entwicklungsraum. Nur so kann der stadtprägende Fluss seinen sehr vielfältigen ökologischen und hydrologischen Funktionen nachkommen. Zwar sind in Berlin Hochwasser selten, aber der hohe und weiter voranschreitende Versiegelungsgrad kann bei stärkeren Niederschlägen und Schneeschmelzen deren Entstehung massiv befördern. Nach Auffassung des AHA erscheint es daher notwendig zu sein, die Planung und Umsetzung des Berliner Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 noch einmal nach diesen Gesichtspunkten zu überprüfen. Der heutige AHA ist jedenfalls bereit seine nunmehrig 35 Jahre Erfahrungen mit einbringen zu können.

Wer noch mehr über den AHA, seine Ansichten und Aktivitäten erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschriften

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