Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Absicht der Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH (GWG) aufgenommen auf dem Gelände des früheren Ausflugslokals „Heideschlösschen“ eine Trabantensiedlung bestehend aus viergeschossigen Mehrfamilienhäusern mit mehr als 50 Wohnheiten zu errichten. Nach Auffassung des AHA stellt eine derartige Bebauung einen massiven Eingriff in die Struktur des historischen Ortskerns dar. Noch dazu die Notwendigkeit der Errichtung weiteren Wohnraums in Halle (Saale) im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung nicht erkennbar ist. Nach Angaben der halleschen Stadtverwaltung hatte Halle im Jahr 2012 einer Einwohnerzahl in Höhe von 232.535, was zwar gegenüber dem Jahr 2011 eine Erhöhung, ausgehend von 231.639 Menschen, um 896 Personen darstellt, aber trotzdem noch nicht einmal die Einwohnerzahl des Jahres 2006 mit 233.874 erreichte. Laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) für das „Stadtumbaugebiet Neustadt“ aus dem Jahre 2007 hatte alleine Halle – Neustadt bis dahin seit dem 30.06.1990 39.252 Einwohner verloren.
Aus dem Konzept ist folgendes zum Leerstand und Gebäudeabbruch vermerkt, Zitat:
„Leerstand und Gebäudeabbruch
Im Jahr 2002 standen von den vorhandenen 35.500 Wohnungen etwa 7.300, das sind etwa 20 % des Bestandes, leer.
Bis Ende 2005 wurden 2.140 Wohnungen abgebrochen, weitere 3.316 Wohnungen sind für einen Abbruch bis zum Jahr 2010 angemeldet. Nach Umsetzung aller angemeldeten Abbrüche würden den Neustädtern ca. 30.000 Wohnungen zur Verfügung stehen. Entsprechend dem projizierten Einwohnerrückgang auf ca. 44.000 Einwohner im Jahr 2015 und einem Haushaltsfaktor von ca. 1,8 Bewohnern / Wohnung werden aber langfristig nur ca. 24.600 Wohnungen benötigt, so dass auch nach Umsetzung der angemeldeten Gebäudeabbrüche weiterhin mit ca. 5.400 leer stehenden Wohnungen zu rechnen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 18 % entspricht.)“, Zitat Ende
Weiter führt das Konzept aus, dass der GWG mit Stand vom 31.12.2005 in Halle-Neustadt auf einer Fläche von 66,928 ha einen Wohneinheitsteil in Höhe von 11.891 Wohneinheiten (WE) gehört. Das entspricht ein Flächenanteil von 10 % und WE-Anteil von 35,6 %.
Das Konzept führt zum angedachten über KfW-Förderung finanzierte Abbruchvolumen in Halle-Neustadt aus, Zitat:
„Mit der Fortschreibung wird das mit den abbruchbereiten Eigentümern abgestimmte
Abbruchvolumen gegenüber dem 2001 beschlossenen Konzept von 4.500 auf 5.500 WE erhöht. Die Fortschreibung wird notwendig, um die entstandenen Problemlagen vertiefend zu betrachten und das städtebauliche Leitbild für die Neustadt zu schärfen.“
, Zitat Ende. Die GWG zählt eindeutig zu den „abbruchbereiten Eigentümern“. Daraus ergibt sich für den AHA die Frage, wozu ist dann eine Wohnbebauung der GWG in Halle – Dölau erforderlich?
Mit einer Bebauung ist zudem der Bestand des 1870 errichteten Heideschlösschen in Gefahr. Ebenso bedroht eine derartige Bebauung den Altbaumbestand, welcher ebenso ortsprägend ist wie die Altbebauung, der nordwestlich angrenzende Hechtgraben und die sich südöstlich anschließende Dölauer Heide. Bezüglich des Hechtgrabens sowie der angrenzenden Restaue hat der AHA immer wieder gefordert dem ca. 5 km langem Fließgewässer mehr Raum zurückzugeben, um somit Überflutungsflächen und Entwicklungsraum für eine naturnahere Entwicklung von Fauna und Flora zu ermöglichen. Darauf verweisen auch Studien der Martin-Luther-Universtät und des Planungsbüros TRIOPS aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der AHA hatte ebenfalls seit dem Zeitraum die Bedeutung des Hechtgrabens als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftbahn zwischen Dölauer Heide und Saaleaue hingewiesen. Damit verbunden forderte der AHA immer wieder ein, eine Umbauung der Dölauer Heide nicht zuzulassen, um sie nicht noch weiter ihrer ökologisch notwendigen landschaftlichen und räumlichen Verbindungen zum Umland zu berauben.
Für den AHA tun sich massive Parallelen zu der vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Bebauung des Paulusparks auf. Daher appelliert der AHA an den Stadtrat der Stadt Halle (Saale), den halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und nicht zuletzt an die GWG die Planungen zur Wohnbebauung auf dem Gelände des Heideschlösschen in Halle – Dölau sofort einzustellen.
Andreas Liste
Vorsitzender