Schlagwort: Bebauung (Seite 1 von 2)

AHA hält weiterhin Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für sehr dringend geboten

Mit fortgesetzter und verstärkter großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Umsetzung des im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.
Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.
Die nunmehrig sehr intensiven Bauarbeiten zeigen auf, dass man nun offenbar vollendete Tatsachen schaffen möchte.
Der AHA weist an dieser Stelle noch einmal dringlich auf folgendes hin:

Die Planungsunterlagen weisen bekanntlich u.a. folgende sehr wichtige Fakten aus:
Dem Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG stehen 69 standortgerechte Bäume im Weg. Ein Aufwiegen der sehr wahrscheinlichen Abholzung dieser 69 Gehölze durch 69 Baumneupflanzungen ist nicht möglich. Zudem der Pioniergehölzbestand eine entscheidende Etappe in einer naturnaheren Entwicklung des 3,7 ha großen Geländes darstellt.
Die nachgewiesene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) benötigt Randbereiche von Gehölzen als Jagdgebiet, was mit der angedachten Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist.
Bei den nachgewiesenen 9 Vogelarten ist zu mindestens bei einer möglichen Bauphase mit vollständiger Vergrämung zu rechnen. Inwieweit der Total- und Teilverlust von Lebens- und Nahrungsräumen zur Rückkehr einer entsprechenden Avifauna führt ist nicht sicher.

Hinsichtlich der nachgewiesenen 44 Wildbienenarten und 22 Wespenarten sei der entsprechende Passus in den Planungsunterlagen unter Punkt II.2.1.1.2 Tiere auf Seite 35 zitiert: „Alle 44 im Gebiet nachgewiesenen Wildbienenarten stehen in Deutschland unter besonderen Schutz gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung“, Zitat Ende
Daraus ist klar abzuleiten, dass eine Bebauung zum Verlust von besonders geschützten 44 Wildbienenarten führt.
Klimatisch gesehen ist ebenfalls mit Einschränkungen beim Klimaschutz zu rechnen, wenn man nachfolgenden Auszug aus den Planungen, II.2.1.4 Luft und Klima Stadtklima, zu Grunde legt, Zitat: „Die Grünfläche Mauerpark führt einen Kaltluftmassestrom mittlerer Stärke.“, Zitat Ende
Die angedachten baulichen Veränderungen und verkehrlichen Anbindungen führen zu starken klimatischen Verschlechterungen und zusätzlichen Neuversiegelungen. Eine Entwicklung, welche keinesfalls Unterstützung finden kann und darf.
Ferner weist das Planungsgelände zum Teil eine Belastung mit Polycyclischen aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, was einer entsprechenden Sanierung des Bodens bedarf.

Nach Auffassung des AHA gilt es den Mauerpark ebenfalls um diese 3,7 ha zu erweitern, um somit eine Kombination von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Erholung zu sichern bzw. qualitativ und quantitativ auszuweiten. Darüber hinaus sollte der Mauerpark eine verstärkte direkte bzw. zu mindestens indirekte Einbindung in Biotop- und Grünverbundräumen im früheren Grenzgebiet sowie zum Beispiel zum Volkspark Humboldthain erhalten.
Während der Erhalt, Schutz und die räumliche Erweiterung des Mauerparks Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtplanung darstellt, bedeutet die mit der angedachten Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße einhergehende Vernichtung von Gehölzflächen und Kaltluftkorridoren ein rückwärtsgewandtes Herangehen an Stadtentwicklung.

Von daher hält der AHA ein sofortigen Stopp der Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten. Dies wäre zudem auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner ließen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände eingreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt.

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Ein nunmehr errichteter neuer Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle hat zu einer Vernichtung einer Wiese unweit der Ecke Blücherstraße/Begonienstraße geführt. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen.
Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern und Schotter zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsraum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, wäre ein Baustopp und Rückbau dringend geboten. An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt momentan täglich bis 80 ha Flächen einer Neuversiegelung durch Verkehrs-, Wohnungs- und Gewerbebebauung zum Opfer fallen. Das entspricht etwa im Jahr der Fläche der Stadt München.

Im Rahmen einer Stellungnahme des AHA zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001, beinhaltet u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche am Heidesee sowie sogar recht ausführlich Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben beinhaltet. Diese Überlegungen dienen einem intensiven Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Saalegebiet und Dölauer Heide; um Lebensraum und Rückzugsgebiete sowie um Biotop- und Grünverbundsysteme zu sichern und bestenfalls zu erweitern.

Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck das Saugrabental zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art freizuhalten und endlich einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu gewährleisten!

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Fotos Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz und Erhalt der Parkanlage in der Schopenhauerstraße

Bereits mit großer Abscheu und Ablehnung hat die Initiative „Pro Baum“ die massenhaften Abholzungen von Bäumen und Sträuchern im einstigen Pauluspark durch die aus der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) und der Günter Papenburg AG bestehenden Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung (HGWS) aufgenommen. Das Vorgehen der HGWS, welches trotz massiver Proteste der Bevölkerung das Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine Tiefgarage und weitere Wohnbebauung bebauen möchte, hat somit zu umfassenden Verlusten an gewachsenem Grün im Paulusviertel beigetragen. Ferner führen diese Abholzungen nicht nur zu massiven Verlusten von Brutgehölzen, sondern zur Störung von Brutmöglichkeiten im näheren Umfeld. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ stellen diese Änderungen das falsche Signal in Sachen Schutz von Umwelt und Natur sowie Sicherung von gesunden Lebens- und Wohnqualitäten dar.
Eine Bebauung der Parkanlage in der Schopenhauerstraße in Angrenzung an den Gebäudekomplex des halleschen Jugendamtes ist eine Fortsetzung der Politik der Vernichtung von Grün im halleschen Paulusviertel und somit auch in der gesamten Stadt Halle (Saale). Offenbar ist bei der HWG noch immer nicht angekommen, dass nicht Zerstörung, sondern Schutz, Erhalt und Mehrung von öffentlichem Grün mit seinen Gehölz- und Wiesenbeständen die Zeichen der Zeit darstellen. Die Initiative „Pro Baum“ fordert nunmehr die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) in ihrer Eigenschaft als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, sich für den Schutz und Erhalt dieser sehr wertvollen Grünanlage als öffentlichen Park sowie Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, Ort der grünen Aufwertung des Paulusviertels und Teils eines offensiven Schutzes von Umwelt und Natur einzusetzen. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ sollte sich die HWG verstärkt für die Sanierung bestehender Bausubstanz ins Zeug legen und an die diesbezüglichen positiven Ansätze im Medizinerviertel anknüpfen.

AHA fordert Stopp jeglicher Bebauungsplanung am Saaleufer Halle-Böllbergs

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit Unverständnis und großer Sorge Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) aufgenommen, einen Bebauungsplan für den Bereich westlich des Böllberger Weges aufzustellen, welcher eine Wohnbebauung in den Industriebrachen sowie eine massive touristische Erschließung des Saaleufers vorsieht.

Vom Grundsatz her ist es zu begrüßen, wenn man beginnt Überlegungen und Planungen zu den nunmehr über 20 Jahre leerstehenden einstigen Industrieflächen anzustellen. Jedoch gilt es derartige Überlegungen auch immer unter den Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu tun. Insbesondere ist das auch dann dringend geboten, wenn derartige Überlegungen massive Eingriffe in das Saaleufer mit einbezieht, weil diese Landschafts-und Naturbereiche mit ihren Auenwaldrestbeständen einen wichtigen Bestandteil in dem Grün- und Biotopverbund entlang der Saale und in das hallesche Stadtgebiet darstellen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum, sorgen für eine klimatische Verbesserung durch Frisch- und Kaltluft sowie verbessern das Landschafts- und Stadtbild. So dienen diese Auenwaldreste als Quartiere für Fledermäuse, was eigene Beobachtungen immer wieder bestätigten. Ebenso suchen hier zahlreiche Vogel-, Insekten- und Spinnenarten ihren Lebensraum, welche zudem eine sehr wichtige Bedeutung für einen gut funktionierenden Naturhaushalt besitzen. Die jahrzehntelangen leerstehenden Gebäude in den Industriebrachen dienen häufig nunmehr auch als Quartier für Fledermäusen und Eulen. Insofern gilt es eine Bebauungsplanung eher dahingehend zu orientieren, dass es genau abzuwägen gilt, welche Maßnahmen möglich erscheinen und welche vornherein auszuschließen sind. So könnten z.B. Gebäude, welche als Quartier für Fledermäuse und Eulen dienen aus jeglicher intensiven baulichen Nutzung ausgeklammert sein und dem Schutz der Natur dienen. Ebenso erscheint es dann sinnvoll zu sein, die bauliche und öffentliche Nutzung des Umfeldes daraufhin abzustimmen. Die Einbeziehung der Rohrbrücke über die Saale zur unteren Aue gilt es u.a. unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, dass dieses Gebiet Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ ist, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-FloraHabitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Eine Errichtung von asphaltierten oder betonierten Radwanderwegen in diesen sehr sensiblen Abschnitten führt unweigerlich zur Zerstörung dieser sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsräume. Ferner ist dieser Raum in enger Verbindung zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ zu sehen. Zudem verweist der AHA auf seine „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“ vom 03. Juli 1996, welche Vorschläge zu Maßnahmen zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders sowie seines näheren Umfeldes beinhaltet.

Es ist vollkommen unverständlich, warum die Stadt Halle (Saale) immer wieder Planungen vorantreibt, welche auf massive Störungen bzw. Zerstörungen von Natur, Landschaft, Umwelt und städtischem Grün abzielen. Als markante Beispiele seien hier die Errichtung der Rabeninselbrücke zwischen Böllberger Weg und Rabeninsel, die Zerstörungen im Bereich des Gesundbrunnenbades und des angrenzenden Parks, die Planungen am Steintor, die Planungen und der Umbau von Otto-Stomps-Straße/FieteSchulze-Straße, die Einschränkung des Auenraumes durch die Errichtung eines neuen Hochwasserdeiches am Gimritzer Damm sowie Planungen zur Errichtung eines neuen Saaleübergangs genannt.

Bezüglich des Bereiches des Böllberger Weges erscheint es eher sinnvoll, endlich Planungen in Angriff zu nehmen, welcher wesentlich mehr Grün in den öffentlichen Raum bringt. Als Beispiel könnten die Veränderungen in der Ludwig-Wucherer-Straße dienen. Derartige Planungen und Aktivitäten führen unweigerlich zur Aufwertung des Stadtbildes, der stadtökologischen Funktionalität und tragen somit zur Steigerung der Attraktivität des Straßenraumes bei. Auf Grund der gegenwärtigen Zielstellungen der Bebauungsplanung westlich des Böllberger Weges hält es der AHA für dringend geboten, die gesamte Zielstellung und somit auch die Inhalte komplett auf den Prüfstand zu stellen. Ferner empfiehlt der AHA rechtzeitig und allumfänglich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen in entsprechende Planungen einzubeziehen.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen seiner Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel am Samstag, den 21.02.2015, seine Überlegungen und Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieses Raumes einer interessierten Öffentlichkeit darzulegen. Die Exkursion startet 10:00 Uhr an der Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke früherer Karstadt und dauert ca. vier Stunden.

Artikel von Halle Spektrum:

http://hallespektrum.de/nachrichten/vermischtes/industriebrachen-boellberger-weg-sollen-neues-wohngebiet-werden/137012/

Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Zu Begründung

Zu 1.4. Geländeverhältnisse im Gelände, Seite 8

Die Einschätzung der LMBV ist hier nicht dokumentiert und ist mit großer Skepsis zu betrachten, da durch die Bergbautätigkeit eine umfassende Zerstörung der Grund- und Schichtwasserleiter erfolgte. Mit dem Neuanstieg der Alttagebaue ist mit umfassenden Veränderungen im Fließverhalten des Wassers zu rechnen, da damit zu rechnen ist, dass es sich neue Abflussleiter sucht.

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthers- dorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerb- liche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Auto- verkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastun- gen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belas- tungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher ver- baute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäl- dern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hoch- staudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Bi- otopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ kei- nesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflus- sung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bo- denversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit hö- heren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rech- nen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tage- baue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluf- tentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Ver- bauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entspre- chenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH- Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Ver- schlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Verän- derung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehe- maligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 16 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinläng- lich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und be- darf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht. Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 17 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädti- schen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Um- setzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu be- trachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Be- bauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Beste- hende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 19 bis 21

Alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche ange- geben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versie- gelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flä- chen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3.1. Sicherung des Einzelhandelsstandortes, Seiten 23 und 24

Wie bereits unter 2.5. erwähnt erfolgt bei einer Erweiterung der vorhandenen Verkaufs- flächen im Umfang von 27.740 m² = 2,77 ha um 17.260 m² = 1,73 ha auf 45.000 m² = 4,5 ha eine weitere Verschärfung des Versiegelungsgrades mit seinen negativen öko- logischen Folgen, wie vermehrte Erhitzung, Ausbleiben des Versickerns von Wasser im Boden und oberflächiger Abfluss sowie Vernichtung von Acker-, Grün- und Gehölzflä- chen. Dies auf einer Fläche, welche einen Umfang von etwa 4,167 Fußballfeldern ent- spricht und etwa die Hälfte der versiegelten Fläche pro in tag in Deutschland ausmacht. Nicht erkennbar ist die Anzahl der angedachten Flächen für Parkplätze und Aufenthalts- bereichen außerhalb der Verkaufsflächen.

Zu 3.2. Entwicklung des Gewerbegebietes, Seiten 24 bis 26

Die hier getroffenen Aussagen lassen ebenfalls keine Angaben zur Notwendigkeit des Vorhabens erkennen. Es handelt sich hier offenbar nur um Privatinteressen derjenigen, welche ihre Handelsflächen auf Kosten der Umwelt, Natur und der Landschaft erweitern möchten. Die bereits in den 90er Jahren begangenen Fehler gilt es daher planerisch und räumlich nicht noch auszuweiten. Von daher ist eine Umwandlung von Wald- und Ackerland in Bauland die Zustimmung zu verweigern, da dafür das öffentliche Interesse fehlt. Alle diese Aspekte begründen das Erfordernis auf eine Bebauung aus überwiegendem Interesse der Öffentlichkeit zu verzichten.

Zu 3.3. Privatstraßen und Wege, Seiten 27 und 28

Die Angaben sind nicht überzeugend. Eine Ausgliederung aus der Bebauungsplanung kann daher nur bedeuten, dass man sich eine weitere Erweiterung von Stellflächen of- fenhalten möchte, ohne dafür Anhörungsverfahren durchführen zu wollen. Abgesehen davon, dass das Konzept der Verkaufsanlage sehr stark auf MIV orientiert ist.

Zu 4.1. Erfordernis der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB), Seiten 28 bis 30

Die Begründung des fachlichen Erfordernisses ist in keiner Weise erkennbar. Wenn die Attraktivität des Standortes sinkt ist es schon aus dem Grund schwer nachvollziehbar noch weitere 1,73 ha zu versiegeln. Das Vorhaben in Günthersdorf war von Anfang an sehr umstritten und ein Zeugnis einer verheerenden Raumordnungspolitik, welche zu Spitzenversiegelungen bis zu 130 ha pro Tag beitrugen. Dabei sind die Folgen von sol- chen großflächigen Versiegelungen hinlänglich bekannt.

Zu 4.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB), Seiten 31 bis 40

Insbesondere die Behauptung unter b), dass neue Arbeitsplätze entstehen sollen ist we- der in Qualität und Quantität unterlegt und bewiesen. Auf Grund der unter 4.1. geschil- derten momentanen unternehmerischen Problemen ist daher keinesfalls mit der Schaf- fung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Auch spätere Äußerungen zur Definition des Standortes, um daraus Vorteile versor- gungs- und verkehrstechnisch abzuleiten sind von längst vergangen geglaubten Gedan- kengut behaftet und erscheinen fachlich nicht nachvollziehbar. Wie bereits mehrfach vorhergehend dargelegt stellen derartige Gewerbeanlagen ökologisch gesehen in Folge von Versiegelungen und Beförderung des MIV sowie ökonomisch gesehen einen mas- siven Abzug von Kaufkraft aus den Städten Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg dar. Diesen Zusammenhang haben die Planer in keiner Weise ordnungsgemäß untersucht. Somit kann man davon ausgehen, dass örtliche und regionale Auswirkungen nicht aus- reichend untersucht worden sind.

Zu 7.2. Auswirkungen auf vorhandene Einzelstandorte und zentrale Versorgungs- bereiche in der Stadt Leuna und den Nachbargemeinden, Seiten 75 bis 78

Die Darstellungen können nicht überzeugen. Eine Basis und der Umfang der Untersu- chungen sind nicht erkennbar. Dabei ließe sich analysieren, wie sich die Entwicklung seit der Entstehung der Verkaufseinrichtungen in Günthersdorf Anfang der neunziger Jahre sowie deren Auswirkungen auf die Region bestens analysieren und darstellen. Mit der Erweiterung der Verkaufsflächen ist womöglich eher mit einem weiteren Abzug von Kaufkraft aus den umliegenden Ober- und Mittelzentren zu erwarten. Das begründet sich schon damit, dass man offenbar mit erhöhten Kundenströmen und Gewinnen rech- net. Im Übrigen fehlen bei allen Gewinnberechnungen eigentlich mögliche Verantwortungen für den Verlust an unversiegelten Boden sowie Acker-, Grün- und Waldflächen. Deren Auswirkungen überträgt man wie selbstverständlich auf die Öffentlichkeit, während man beabsichtigt sich die Gewinne aus der Handelstätigkeit einzustreichen. Eine ordnungs- gemäße Berechnung der dauerhaften ökologischen Auswirkungen wäre den beabsich- tigten Gewinnen entgegenzurechnen.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 83 bis

Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 1.180 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 177.000 g = 177 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 23.600 m² = ca. 2,4 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme

Zu 7.4. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 80 und 81

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 1,73 ha und einer jährli- chen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 7.767 m³ pro Jahr = 7.767.000 l pro Jahr, was in etwa 21.279,45 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 82 bis

Entgegen der durchaus nachvollziehbaren Darstellung der gegenwärtigen Situation des Gebietes, erscheinen die Schlussfolgerungen unlogisch. So geht der Bericht auf Seite 104 davon aus, dass bei der Durchführung der Planung keine erhebliche Beeinträchti- gung der biologischen Vielfalt zu erwarten ist. Das ist angesichts der vorangegangenen Schilderungen zum gegenwärtigen Zustand fachlich inkorrekt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 1,73 ha großen Neu- versiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker- flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flä- chenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich ent- wickelt haben können.

Ergebnis

Die Angaben zu den Ursprungsplanungsunterlagen weichen nicht nachvollziehbar ab. Eine zusätzliche Versiegelung von angeblich 1,73 ha kann angesichts der Größe des Vorhabens nicht stimmen. In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neu- versiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 18,70 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 84.150 m³ pro Jahr = 84.150.000 l pro Jahr, was in etwa 230.547,94 Liter = 230,55 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwas- sersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 18,70 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 18,70 ha, was einer Größe von rund 17,31 Fußballfeldern -18,70 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 17,31 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbun- den ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetter- bedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer vo- ranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzu- richten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehnte- langer Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen. Gegenwärtig finden immer wieder Gedenkveranstaltungen zum Herbst 1989 statt. Ge- nau aber da bildete der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine ent- scheidende Rolle. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortst eile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 3.1.1.:

Mit den gegenwärtigen Planungen tragen zu umfassenden Störungen und Zerstörungen der ökologischen Funktionen bei. Insbesondere die Errichtung der Golfanlage im Bereich der Altdeponie und die damit verbundenen Erweiterungsbauten sowie die überdimensionalen Ausweitung der Wassersportanlagen im zentralen Bereich des Hufeisensees/Innenkippe – TG 4- sorgen für massive Einschränkungen der ökologischen Funktion des Gebietes. Somit besteht nicht nur die ernsthafte Gefahr, dass bestehende Rückzugs- und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, sondern auch die Funktion eines Vorbehaltgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.

Zu 3.1.2.:

Die gegenwärtige Flächennutzungsplanung geht richtigerweise von einer besonderen ökologischen und landschaftlichen Bedeutung des Gesamtgebietes aus. Dem haben sich die Planungen für Naherholung/Tourismus und Sport ein- bzw. unterzuordnen. Das ist nicht nur wichtig, weil sich weitgehend sukzessiv ein vielfältiger Natur- und Landschaftsraum entwickelt hat, sondern in Folge der bergbaulichen Nutzung und teilweisen Nutzung als Mülldeponie bestimmte Gefahren für die Umwelt und Sicherheit bestehen.
Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 3.1.3., 3.2., 6.1. und 11.1:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraums“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind jedoch umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung. In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen. Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.Der gegenwärtige Zustand der einstigen Deponie stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 3.3.:

Bereits aus obengenannten Gründen sind die angedachten Errichtungen eines Golfplatzes sowie eines Campingplatzes planungs- und baurechtlich weiterhin auszuschließen.

Zu 3.4.:
Auf Grund der angedachten massiven Eingriffe in Umwelt und Natur hat eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände zu erfolgen.

Zu 5.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne angemessene Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.
Von daher sind derartige Ausweitungen der sportlichen Nutzungen sowie die Neueinführung der Golfanlage mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und zusätzlichen verkehrlichen Anlagen komplett auszuschließen.

Zu 5.2., 5.3. und 6.3:

In den Planungszeichnungen und –unterlagen ist nicht erkennbar, wie die räumliche Ausdehnung der Badestrände aussehen soll. Die Einrichtung der Bademöglichkeiten gilt es auf jeden Fall insbesondere im Nord- und Westbereich räumlich stark einzuschränken. Jegliche Befestigungen der Wege mit Asphalt oder Beton gilt es auszuschließen, um a) die Landschaft nicht zu zerschneiden, b) unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen und c) nicht den Verkehr mit Motorrädern, Mopeds und Motorrollern zu begünstigen. Die Verbindungsmöglichkeit zwischen Hufeisensee und Reide entlang des Überlaufes gilt es auf die gegenwärtig entwickelte Qualität zu belassen, um a) die ebengenannten Situationen herbeizuführen und somit b) den Biotop- und Grünverbundcharakter des Gebietes nicht einzuschränken oder gar zu zerstören. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich, da das Gebiet gut mit dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit den ÖPNV so zu organisieren, dass entlang der Zufahrtsstraßen Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Errichtung einer Fußgängerbrücke am südwestlichen Teil ist aus folgenden Gründen als problematisch anzusehen:

  • Das Gebiet zählt zu dem bedeutsamsten Rückzugsgebiet des Bibers und von verschieden Vogelarten. Der Bau einer Brücke könnte zur Verdrängung beitragen und die Einflugsbahnen behindern.
  • In dem Bereich entwickelt sich sukzessiv ein interessanter, natur- und landschaftsprägender Pflanzenbestand, welcher zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert.
  • Ein derartiges Bauwerk stört bzw. beeinträchtigt nachhaltig das Landschaftsbild und die Sichtachse in Richtung Norden.

Eine Errichtung einer Golfanlage mit Neben- und Anschlussbauten am Hufeisensee an dem Standort ist aus bekannten Gründen aus Sicht des Umwelt- und Landschutzes sowie des mangelnden öffentlichen Interesses nicht akzeptabel. Die bisher getätigten Angaben zu den Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden. Dafür Eingriffe in den Pflanzenbestand vorzunehmen ist nicht akzeptabel, da sich sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Bereiche entwickelt haben. Sie dienen zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten sowie dienen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und tragen zur Verbesserung des Klimas bei.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 7.:
Die hier aufgeführten Angaben begründen schon an sich die Nichtmachbarkeit der angedachten Vorhaben in dem Entwurf des Bebauungsplans. Insofern dienen sie zur Begründung zur Ablehnung der Vorhaben. Nur so kann die Stadt Halle (Saale) ihren allgemeinverpflichtenden Aufgaben und Fürsorgeverantwortungen nachkommen.

Zu 11.2.:
Das die angedachten Maßnahmen zu einem positiven Image der Stadt Halle (Saale) sind unterstellte Vermutungen, welche durch nichts bestätigt erscheint. Angesichts der zu befürchtenden Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur und Landschaft ist eher mit einem negativen Image zu rechnen. Auf Grund der fortgesetzten Unbelehrbarkeit und fehlenden Lernbereitschaft ist es in dem Zusammenhang notwendig die Öffentlichkeit umfassend über die drohenden Gefahren in Kenntnis zu setzen.

Zu 11.3.:
Die angedachten Planungen tragen zu massiven Störungen des Ortsbildes bei. Insbesondere die zu der Golfanlage zugeordneten Bebauungen tragen zu negativen Veränderungen bei. Ebenso die angedachte Brücke über den Südwestteil des Sees. Diese Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind zudem eng mit ökologischen Problemen und Störungen des Landschaftsbildes verbunden.

Zu 11.4. und 11.5:
Schon eine geringe Mehrung des Verkehrs stellt zusätzliche Belastungen der Umwelt dar. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen, Störungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie weitere Zunahmen von Flächenversiegelungen. Angesichts der bekannten Bedrohungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima ist auch mit Beeinträchtigungen für den Mensch sowie des Wertes als Naherholungsraum zu rechnen.

Zu 11.6.:
Inwieweit es wirklich wirtschaftliche Effekte positiver Art geben könnte ist zur Zeit überhaupt nicht erkennbar. Insofern sind die Annahmen spekulativ. Eine genauere Bezifferung und Prognose wäre sinnvoll gewesen.

Zu 12.2.:
Die Auswirkungen der sogenannten Europachaussee sind spekulativer Art und sind durch nichts belegt. Bereits jetzt müsste ja schon der sogenannte Entlastungseffekt erkennbar sein. Diesen gilt es zu bestreiten, da eine fortgesetzte massive Verkehrslenkung in das Stadtzentrum gar keine nennenswerte Entlastung zulassen kann. Zudem sind keine Verkehrseinschränkungen erkennbar.
Ein ökologisches Verbundsystem kann sich mit den geschilderten Maßnahmen nicht ausreichend genug entwickeln. Anstatt weitere Verbauungen vorzunehmen und verstärkt motorisiert Besucherströme heranzuführen, gilt es eher über räumliche Ausweitungen des Gesamtgebietes und der Verbindungsräume nachzudenken. Insbesondere in Richtung Reide gilt es den bestehenden Verbindungsraum räumlich zu erweitern. In diesen Erweiterungsraum ließen sich durchaus auch unversiegelte Wegeverbindungen einbinden. Ebenso gilt es im näheren Umfeld des Hufeisensees weitere Räume zu erhalten, um eine vielfältigen Landschaftsraum entstehen zu lassen. Das könnte in Form einer Mischung von prioritären Sukzessionsgebieten, Schaffung von Streuobstwiesen und einer extensiven Landwirtschaft erfolgen. Darin einzubetten sind touristischen und sportliche Nutzungen.

Zu 13.:
Die dort getätigten Angaben bestätigen nur den bestehenden und entwicklungsfähigen Arten- und Strukturreichtum, welcher noch zu klärender Schutzmaßnahmen und –einstufungen bedarf. Ebenso erfolgt eine Unterstreichung der klimatischen Bedeutung des Gebietes. Im Falle der Umsetzung der Planungen ist jedoch mit massiven Beeinträchtigungen, Störungen bzw. Zerstörungen in vielfältiger Form zu rechnen. Die daraus herausgetroffenen Bewertungen gehen jedoch leider nicht auf die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ein, sondern beschäftigen sich eher damit die Rechtfertigung für die Bebauungsplanung zu geben. Somit besteht ein massiver Widerspruch zwischen Analyse und Bewertung. Die Zusammenfassung der Bewertung bestätigt diesen massiv vorgetragenen Widerspruch.
Eine Einschränkung des Raumes für Baden und Beibehaltung der gegenwärtigen Wassersportnutzung sowie der Ausschluss der Errichtung des Golfplatzes und der Nebenanlagen und der flächendeckenden Versiegelung von Flächen –z.B. für Wegebau- könnten die Grundlage für weitere ökologisch orientierte Entwicklung bilden.

Abschließendes

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

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