Mit fortgesetzter großer Sorge und Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die nunmehr vier sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens, zweimal auf der Peißnitzinsel sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.
An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.
Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.
Somit dient die Saaleinsel als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in der Stadt Halle (Saale). Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die drei Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Ein VEP hat genau das zu berücksichtigen. Die Aussagen des Leiters des Fachbereiches Planen im Geschäftsbereich II – Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Lars Loebner in der halleschen Beigeordnetenkonferenz vom 25.08.2015 lassen deutlich erkennen, dass die zusätzlichen Verkehrsbelastungen gegenüber dem Entlastungseffekt deutlich überwiegen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 26.08.2015 gab dazu folgende Zahlen an: Eine Brücke im Norden führe an der Giebichensteinbrücke zu einer Entlastung von 18 % und an der Hochstraße sind gerade mal 2 % vermerkt. Dagegen nehme im Brandbergweg das Verkehrsaufkommen um sage und schreibe 72 % zu. Mit einer Brücke im Süden Halles prognostiziert man eine Entlastung für die B 80 um 10 %, dem aber eine zusätzliche Belastung am Böllberger Weg in Höhe von 20 % gegenübersteht. Beide Prognosen sollten auch dahingehend zu Bedenken geben, dass es dadurch verstärkte Verkehrsbelastungen an und in Wohngebieten gäbe.
Darüber hinaus zeigt ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, wie sie die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) darstellt, dass der momentane Bevölkerungsanstieg im Jahre 2013 in etwa das Niveau der Jahre 1980 und 2007 erreicht hat.
1960 | 277.855 |
1970 | 257.300 |
1980 | 232.294 |
1990 | 309.406 mit Zusammenschluss der Städte Halle und Halle-Neustadt im Mai 1990 |
1991 | 305.451 |
1992 | 300.536 |
1993 | 295.741 |
1994 | 289.909 |
1995 | 282.349 |
1996 | 275.604 |
1997 | 267.776 |
1998 | 259.925 |
1999 | 253.224 |
2000 | 246.450 |
2001 | 241.710 |
2002 | 237.951 |
2003 | 238.078 |
2004 | 237.093 |
2005 | 235.959 |
2006 | 233.874 |
2007 | 232.267 |
2008 | 230.900 |
2009 | 230.377 |
2010 | 230.831 |
2011 | 231.639 |
2012 | 232.535 |
2013 | 232.705 |
Nach Auffassung des AHA rechtfertigt die Bevölkerungsentwickung keinesfalls eine derartige Verkehrsplanung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.
An der Stelle möchte der AHA noch einmal betonen, dass die Stadt Halle (Saale) und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund unbedingt die Möglichkeiten der Einführung des „fahrscheinfreien ÖPNV“ prüfen sollte. Dem AHA ist bewusst, dass es dazu bisher recht unterschiedliche Ergebnisse gibt, jedoch verweisen wissenschaftliche Dokumente auf Möglichkeiten der erfolgreichen Einführung. Hierzu zählen die Publikation „Kostenloser ÖPNV: Utopie oder plausible Zukunft?“ von Kai Gondlach in „Internationales Verkehrswesen (66) 3 | 2014“ sowie „FAHRSCHEINFREI IM ÖPNV“, ein Diskussionspapier aus dem Jahre 2014 von den Autoren Marvin Gehrke/Stefan Groß von der Technischen Universität Berlin.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Anhang: