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AHA zieht negative Bilanz nach Bauabschluss und Eröffnung der Waldschlösschenbrücke

Am 24.08.2013 erfolgte die Eröffnung der hochgradig umstrittenen Waldschlösschenbrücke, nachdem zuvor nach sechs Jahren der skandalöse Bau seinen Abschluss fand.

Es ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut der Anlass darauf hinzuweisen, welchen Stellenwert offenbar der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie des Gutes Kulturlandschaft im nunmehrigen 21. Jahrhundert einnimmt. Die Brückenplaner und –bauer haben dabei immer u.a. ausgeblendet, dass ein bedeutsamer Teil der Kultur- und Naturlandschaft Elbe sowie Fluss, Auen und Hochwasser eine ökologisch und hydrologisch lebensnotwendige Einheit darstellen. Sie bilden eine wichtige Wechselbeziehung. Hochwasser formen zudem die Auen und Flüsse immer neu, durchfeuchtet das Auengebiet und versorgt sie mit neuem Schlick sowie führt genetisch frische Fauna und Flora heran. Vergessen haben diese Verantwortlichen aber auch, dass vermehrte Hochwasser durch zunehmende Versiegelungen, Fließgewässerausbau und –begradigungsmaßnahmen sowie Einengung von Hochwasserausbreitungsräumen an Heftigkeit und Unberechenbarkeit zu nehmen. Dazu tragen auch solche skandalösen Bauwerke wie die Waldschlößchenbrücke bei. Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt, erfolgt täglich eine Versiegelung von 81 ha Boden, was einer Fläche von etwa 116 Fußballfeldern entspricht bzw. in einem Jahr der Fläche der Stadt München gleichkommt.

Außerdem weist der AHA darauf hin, dass jegliche derartige Bebauungen selbstverständlich Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Fora sowie Biotopverbundräume stört bzw. gar zerstört. Unberücksichtigt haben die Verantwortlichen auch, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie auch europäisches Recht tangiert wird. Somit gilt es gar eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nach Auffassung des AHA zeigt sich immer wieder, dass die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees vom 25.06.2009 im spanischen Sevilla das Dresdner Elbtal aus der Liste des Weltkulturerbes zu streichen nicht nur zu erwarten und folgerichtig, sondern auch konsequent war. Ein eindeutiges Warnzeichen an alle, welche denken in solchen Denkmalgebieten derartige oder ähnliche Bauwerke zu errichten, wie die nun im Bau befindliche Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal.

Die Abererkennung des Weltkulturerbetitels ist aber nicht nur ein Ergebnis einer kleinkarierten, wenig weltoffenen sowie gegen Natur-, Landschafts- Umwelt- und Denkmalschutz gerichteten Politik des Freistaates Sachsen und letztendlich auch der Stadt Dresden geschuldet, sondern auch der duldenden und inkonsequenten Herangehensweise des Bundes anzulasten.

Das die Planung, der Beginn, die Fortsetzung und der bevorstehende Abschluss des Baus zu einer Zerschneidung eines ökologisch, landschaftlich und historisch bedeutsamen Teils des Dresdner Elbtals führt und somit unweigerlich eine Aberkennung des durch die UNESCO verliehenen Weltkulturerbetitels droht, war oft genug angemahnt worden und somit allen Beteiligten und Verantwortlichen bekannt. Dies stellt nicht nur ein Verlust für die Stadt Dresden und den Freistaat Sachsen, sondern auch für die ganze Bundesrepublik und die Europäische Union dar. Zudem ist die Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Weltkulturerbeabkommens nachhaltig erschüttert. Das berufen auf einen Bürgerentscheid, welcher genau diese Tragweite ausblendete und das Verhindern eines umfassenderen und aktuelleren Bürgerentscheides, war bzw. ist unverantwortlich und erfordert nun eine entsprechende Reaktion des Bundes, welche im nationalen Maßstab eine besondere Verantwortung in der Umsetzung internationaler Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten wahrzunehmen hat.

Bereits das bisher 160 Millionen Euro und nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro teure Vorhaben an sich ist schon skandalös genug. Anstatt schon aus Gründen des Klimawandels und der damit eng verbundenen Verschmutzung der Luft sowie der massiven Verschwendung von Energie nun endlich eine sofortige grundlegende und radikale Wende der Verkehrs- und Baupolitik einzuleiten, setzt man weiter auf den Kfz.-Verkehr.

Im konkreten Fall zeichnet sich zudem eine massive Zerschneidung des landschaftlich einmaligen und wertvollen Elbtales ab. Schon alleine das ist eigentlich ein entscheidender Grund die Brücke nicht zu bauen. Von gewissen Einschränkungen als Hochwassergebiet und Frischluftkorridor gar nicht zu reden. Gerade auch die Hochwasserereignisse im August 2002 und im September 2010 sowie die gegenwärtig steigenden Wasserstände müssten noch genug Sensibilität hervorrufen, um Verbauungen in bzw. an Retentionsflächen zu unterlassen.
Der Verlust des UNESCO-Titels Weltkulturerbe birgt somit nach Auffassung des AHA noch andere Gefahren für das Elbtal in sich, welche darin liegen könnten, dass man nunmehr womöglich noch mehr Baumaßnahmen planen und umsetzen möchte, welche gleichartige oder ähnliche Ausmaße wie die Waldschlösschenbrücke aufweisen.

Die bestehenden Naturschutzgesetze sind vor dem Hintergrund des fortgesetzten Artensterbens und der schleichenden Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen entstanden. Dass private Investoren oft diese Dimension nicht im Blick haben und meinen, ihre Bauvorhaben seien „halb so schlimm“, ist bereits problematisch. Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit all ihren Naturschutzverwaltungen und -behörden ist eine derartige Haltung jedoch ein Eklat.

Nunmehr hat auf Basis einer Klage der Grünen Liga Sachsen das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 06.03.2014, dass gegen die Planungen und den Bau der Waldschlösschenbrücke Bedenken bestehen sowie die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, zur Auslegung von Fragen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bereits in dieser ist deutlich absehbar, dass die in der Planungs- und Bauphase verantwortlichen sächsischen Staatsregierungen sowie Gremien der Stadt Dresden offenbar Rechtsbeugung begangen haben und dabei der Kultur- und Naturlandschaft Dresdens schweren Schaden zufügten. Der AHA fordert daher bereits jetzt, dass politische und womöglich auch juristische Konsequenzen daraus abzuleiten gilt. Als nächsten Schritt ruft der AHA die Wahlberechtigten auf am 31.08.2014 bei der Landtagswahl für mehr Achtung für Kultur sowie Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur abzustimmen.
Auf Grund der ggf. grundsätzlich nicht gebannten, sondern eher steigenden Bedrohung des Elbtals mit seiner ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung ruft der AHA zudem zur generellen zumindestens europa- und bundesweiten Unterstützung des Wirkens zum Erhalt dieses Landschafts- und Naturbestandteiles sowie praktisch einstigen UNESCO-Weltkulturerbes auf. Nur so lassen sich der Landschafts- und Lebensraum sowie die optisch einmalige Verknüpfung mit den Kulturgütern der Stadt Dresden sichern. Dazu möchte der AHA mit beitragen, in dem er entsprechende Aktivitäten im Einzugsgebiet der Elbe mit bündeln hilft.

Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2013 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken.

Wer Interesse hat generell ehrenamtlich mitzuwirken, kann zudem in der im Aufbau befindlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland mitarbeiten. Der AHA ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
(AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaft in den Städten Leipzig und Markkleeberg

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen. Diese Entscheidung des Landtages zeugt von einer ökologischen Instinktlosigkeit der gegenwärtig in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Darüber hinaus zeugt dies von Ignoranz gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten, von einem latent vorhandenen falschen Demokratieverständnis und einer damit eng verbundenen Missachtung des Willens von sehr zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Einen derartig unmöglichen Umgang mit der Demokratie bewies Ministerpräsident Tillich u.a. mit seiner Presseerklärung vom 06.06.2013 mit dem Wunsch zur weiteren Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Hochwasserschutz, ohne auf die eigentlichen Ursachen solcher Hochwasser einzugehen.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Desweiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.
Neben einem generellen Engagement für die Sache des Schutzes von Natur, Landschaft und Umwelt sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus, ruft der AHA die wahlberechtigte Bevölkerung in Sachsen auf, entsprechend am 31.08.2014 für den Sächsischen Landtag ihre Stimme abzugeben!

Wer sich somit generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert Förderung einer nachhaltigen und regionalproduzierenden Landwirtschaft

Immer wieder hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf die Ursachen des rasanten Anstiegs der Pegel von größeren und kleineren Fließgewässern bei Niederschlägen, Tauwetter und teilweise gefrorenen Böden hingewiesen. Nach Auffassung des AHA vernachlässigt man häufig nach Auffassung ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstatten geht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Neben dem besonderen Schwerpunkt Flächenversiegelung für Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbebauten, welche laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig 80 bis 100 ha pro Tag beträgt und somit im Jahr in etwa die Fläche der Stadt München umfasst, gehören auch eine weiter zunehmende Verarmung der Landwirtschaft und der Ackerflächen dazu.

Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Weitere Belastungen stellen ebenfalls die zunehmende Industrialisierung und Zentralisation der Landwirtschaft im Rahmen der Tierhaltung dar. Immer mehr Bestrebungen und Pläne treten zu Tage, welche Massentierhaltungsanlagen beinhalten und mit vagen sowie fadenscheinigen Arbeitsplatzprognosen versuchen Widerstände aus der Bevölkerung zu paralysieren. Leider finden diese Lobbyisten schnellen Anklang bei Landesregierungen, Landkreisen, Städten und Gemeinden.

So scheint es auch in der Stadt Bernburg zu sein, wo der italienische Fleischbearbeitungs- und Großhandelsbetrieb Bresaole Pini eine Großschlachtanlage mit einer stündlichen Schlachtkapazität von 1.000 Schweinen errichten möchte.

Die bereits mehrfach aufgeworfenen Fragen, wo und wie die Unterbringung der täglich 24.000 Tiere aussehen soll, von wo und wie die 2.000 LKW die Anlieferung erfolgt sowie im welchem Umfang an wen die Lieferung erfolgen soll, haben bisher keine Antwort erhalten, welche eindeutig den Kriterien des Umwelt-, Tier- und Klimaschutzes entsprechen. Schon die Vorstellung, was die Tiere bei Transport, Unterbringung und Fließbandschlachtung zu erleiden und zu ertragen haben, müsste schon Anlass genug sein, einem derartigem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.

Darüber hinaus bedarf es ferner der Betrachtung, welche Zusatzbelastungen an Abgasen, Feinstaub und Lärm die LKW-Transporte bedeuten, wo die anfallende Gülle verbleiben soll sowie welcher Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort entsteht. Dieses Vorhaben zeigt eindeutig auf, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung von Umwelt-, Tier- und Klimaschutz sowie die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Unternehmen noch immer nur bzw. eher Thema für Sonntagsreden von profilierungssüchtigen Politikern ist. Es sind immer wieder die gleichen Leute, welche nach Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Straßen rufen, um noch mehr und größere LKW auf die Trassen zu schicken sowie die Landwirtschaft immer deutlicher in die Hände einzelner profitgieriger Personen bzw. Unternehmen treiben. Wie deckt sich das mit den Plänen der gegenwärtigen Landesregierung Sachsen-Anhalt im allgemeinen und die ländlichen Regionen im Speziellen für Menschen attraktiv zu gestalten und zu entwickeln ? Wie soll das geschehen, nachdem bereits Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts zahlreiche Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verschwanden, die bestehenden regionalen Betriebe immer mehr in Bedrängnis bzw. gar ins Aus geraten und somit eine Regionalisierung der Wirtschaft eher ein Stop als Beförderung erfährt?

Der AHA hält es daher für dringend geboten, eine ländliche Lebens- und Produktionsstruktur zu erhalten und zu entwickeln, welche den sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Bedingungen vor Ort, in der Region und im Regionalverbund entspricht. Dazu gehört interdisziplinär gedacht, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder –hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.

Dieses Gesamtpaket erfordert jedoch ein klares Umdenken auf internationaler und europäischer Ebene, aber auch im Maßstab von Bund, Ländern und Kommunen.Nur eine vielfältige, auf regionaler Produktions- und Handelsbasis beruhende Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturpolitik ermöglicht u.a. die Lösung der obengenannten Probleme.

Von daher fordert der AHA den sofortigen Stop der Planungen dieser katastrophalen Großschlachtanlage in Bernburg. Ebenso ruft der AHA die wahlberechtigte Bevölkerung im Salzlandkreis auf, am 25.05.2014 nur denjenigen Kandidaten für das Europaparlament, den Kreistag, das Amt des Landrates sowie den Stadt- und Gemeinderäten die Stimme zu geben, welche genau diese Ziele vertreten möchten.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit an derartigen Maßnahmen konzeptionell und praktisch mitzuwirken und ruft daher auch die interessierte Bevölkerung zur intensiven Mitarbeit auf. Wer Interesse daran hat, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen.

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Mensch hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.

Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.

Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Nach Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck das 1970 gebaute Auslassbauwerk von der Nahle in die Burgaue für veranschlagte 3 Millionen Euro neu zu errichten liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten. Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.

Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Weißer Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren. Auch der Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.
Der Ansatz zur Wiederherstellung des verschütteten Elsteraltarmes zwischen zwei Abschnitten des Elstermühlengrabens, welche Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal als eine mögliche Hochwasserschutzmaßnahme im Sommer 2013 ins Gespräch brachte, klingt sehr interessant und gilt es gründlich zu prüfen. Dazu zählen neben der Streckenführung, der künftige Zustand, die Schaffung von Gewässerschonstreifen sowie die damit verbundene Einbindung in das Umland. Eine Umsetzung erst im Jahr 2027 anzusetzen, hält der AHA für nicht angemessen. Eine umfassende Konzipierung sollte bereits in diesem Jahr beginnen bzw. Fortsetzung finden und mittelfristig eine Umsetzung bis zum Jahr 2020 erfolgen.

Hinsichtlich der Parthe könnte der AHA sich vorstellen zu prüfen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Vollbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Die Gartenanlagen könnten beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten reduziert werden, bis sie letztendlich komplett beräumt sind und eine Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe möglich ist.

Für die Pleiße gilt es unbedingt den naturnahen Zustand im Bereich des Südlichen Auenwaldes zu erhalten, um dem Fließgewässer seine Strukturvielfalt zu erhalten, verbunden mit der Retentionsfläche ein schnelles Einströmen in das engere Stadtgebiet von Leipzig auszuschließen sowie durch die Wechselwirkung Prall- und Gleithang dem Wasser Energie zu nehmen. Das gleiche muss auch für alle Nebengewässer der Pleiße gelten. Der südliche Leipziger Auenwald, welcher Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwaldes“ ist und wo sich mit den beiden Naturschutzgebieten „Elster-Pleiße-Auwald“ und „Lehmlache Lauer“ zwei besonders bedeutsame Bereiche der Aue befinden, sollte zudem künftig unbedingt noch umfassender wieder mehr der Aufnahme von Hochwasser dienen.

Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller ( *07.09.1929 – 07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.:: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

AHA fordert, dass nicht gut gefüllte private Geldbörsen über Überschwemmungsgebiete entscheiden dürfen

Im Ergebnis des Hochwassers 2013 übertrumpften sich politische Entscheidungsträger im Bund, in den Ländern und den Kommunen mit Erklärungen, dass man Lehren aus dem Hochwasser ziehen muss. Das geschah schon reflexartig im Ergebnis der Hochwasser in den Jahren 1994, 2002, 2012/2003, 2006 und 2011. Man wollte den Nerv der Bevölkerung wirkungsvoll mit Ankündigungen zur akribischen Suche der Ursachen der Hochwasser sowie von Maßnahmen für nachhaltigen Hochwasserschutz –z.B. durch Ausweitung von Überflutungsräumen durch Deichrückverlegungen- treffen. Wie auch in den Folgezeiten der vergangenen mehr oder minder starken Hochwasser blieben im Ergebnis des Hochwassers im Juni 2013 alle Bekundungen in den meisten Fällen nur öffentlichkeitswirksame Lippenbekenntnisse. Nur geschehen ist eben verhältnismäßig wenig. Gegenwärtig reduziert man wieder sogenannten Hochwasserschutz auf neue, höhere, breitere und stabilere Hochwasserdeiche, Hochwasserrückhaltebecken und neue Polderflächen. Von einer fortschreitenden und verstärkten Wiederanbindung von Altauen an das Überflutungsregime der Fließgewässer hört die Öffentlichkeit dagegen von mal zu mal immer weniger. Ein Lernen aus Fehlern der Vergangenheit stellt sich wieder einmal als riesige und übersehbare Fehlanzeige heraus.
Nun scheinen sich in der Stadt Merseburg, das Land Sachsen-Anhalt vereint mit Oberbürgermeister Jens Bühligen eine neue, aber recht abenteuerliche Variante des Hochwasserschutzes ersonnen zu haben. Betuchte Bewohner von Überschwemmungsgebieten können sich für viel Geld einen Hochwasserdeich oder Hochwasserwand um ihr Anwesen errichten lassen. Die womöglich, aber nicht sichere Hochwasserfreiheit lässt sich das Land Sachsen-Anhalt so bestens bezahlen. Das ist offenbar nicht nur einmalig im Land Sachsen-Anhalt, sondern garantiert auch im gesamten Deutschland.
Nur könnte das nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unerfreulicherweise bundesweit schnell viele, sehr viele Nachahmer finden. Nun hat man scheinbar die Lösung gefunden, wie man Auen, also Überschwemmungsgebiete, ohne lästiges Hochwasser zu Bauland für Wohn-, Gewerbe-, Hotel- und Tourismusbauten umfunktionieren kann. Na ja und wenn doch mal Wasser eindringt, dann gibt es ja steuer- und spendenfinanzierte Flutgelder sowie Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, Feuerwehren und eine ehrlich ernsthaft solidaritätsbewusste Bevölkerung, welche Sandsäcke füllt und die privatfinanzierten Deiche vor den anströmenden und steigenden Fluten verteidigen und somit sichern. Zu guter Letzt findet sich bestimmt dann noch ein Weg das Ganze über Steuerabsetzbarkeit doch noch vom Steuerzahler finanziell ersetzt zu bekommen.
Nach Auffassung des AHA blenden die Blender und Befürworter der Qualität und Quantität des Hochwasserschutzes nach der Größe des Geldbeutels fehlerhaft aus, dass diese Herangehensweise unverantwortlicherweise zu weiteren räumlichen Einschränkungen von Überschwemmungsgebieten führen, was wiederum unweigerlich zur Verschärfung von Hochwassersituationen durch höhere Hochwasserwellen beiträgt und darüber hinaus diese Probleme u.a. einfach zum nicht finanzkräftigen Nachbarn bzw. immer weiter flussabwärts weiter reicht. Sieht so nun zwischenmenschliche Solidarität aus? Des weiteren vernachlässigt dieses Handeln, dass trotz höherer und breiterer Deiche, auch wenn Spundwände in den Boden getrieben sind, die bisherigen Überschwemmungsgebiete durch Qualm- bzw. Druckwasser weiterhin indirekt von Hochwasser beeinflusst bleiben. Beispielsweise die Bewohner der Ortschaft Tornitz unweit der Mündung der Saale in die Elbe haben beim Hochwasser 2013 erleben müssen, dass Qualm- bzw. Druckwasser die gleiche verheerende Wirkung entfalten kann wie hochgestautes Hochwasser. Dabei sollte man noch wissen, dass das Hochwasser einen zeitversetzten, oft dann schnellen Anstieg des Qualm- bzw. Druckwassers zur Folge hat. Nur kann im Unterschied zum Hochwasser, Qualm- bzw. Druckwasser nicht frei zum Fließgewässer abfließen, da die Hochwasserdeiche den ungehinderten Abfluss versperren. Das kann dazu führen, dass die vom Qualm- bzw. Druckwasser überfluteten Flächen noch Monate nach Abfluss des Hochwassers Landunter stehen. So beispielsweise im Ergebnis des Winterhochwassers 2002/2003 im Oberluch in Rosslau vor der Deichrückverlegung geschehen.
Der AHA fordert daher das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautsstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.

Andreas Liste
Vorsitzender

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen.

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Mensch hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.

Zusammenfluss Nahle-Neue  Luppe und Nahleauslaufwerk

Zusammenfluss Nahle-Neue Luppe und Nahleauslaufwerk



Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.

Nahleauslaufwerk-Blick Von Radweg Unweit Brücke Gustav-Esche-Straße

Nahleauslaufwerk-Blick Von Radweg Unweit Brücke Gustav-Esche-Straße


Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Nach Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck das 1970 gebaute Auslassbauwerk von der Nahle in die Burgaue für veranschlagte 3 Millionen Euro neu zu errichten liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten. Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.

Deichanlage Stahmeln Süd unweit  Hundewasser

Deichanlage Stahmeln Süd unweit Hundewasser

Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren. Auch der Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Blick NSG Burgaue und Neue Luppe und Waldwestlich Gustav Esche Straße

Blick NSG Burgaue und Neue Luppe und Waldwestlich Gustav Esche Straße

Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.

Blick Kleingartenanlagen Südlich Stahmeln und Weißer Elster

Blick Kleingartenanlagen Südlich Stahmeln und Weißer Elster

Der Ansatz zur Wiederherstellung des verschütteten Elsteraltarmes zwischen zwei Abschnitten des Elstermühlengrabens, welche Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal als eine mögliche Hochwasserschutzmaßnahme anführt, klingt sehr interessant und gilt es gründlich zu prüfen. Dazu zählen neben der Streckenführung, der künftige Zustand, die Schaffung von Gewässerschonstreifen sowie die damit verbundene Einbindung in das Umland. Eine Umsetzung erst im Jahr 2027 anzusetzen, hält der AHA für nicht angemessen. Eine umfassende Konzipierung sollte bereits in diesem Jahr beginnen bzw. Fortsetzung finden und mittelfristig eine Umsetzung bis zum Jahr 2020 erfolgen. Hinsichtlich der Parthe könnte der AHA sich vorstellen zu prüfen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Vollbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Die Gartenanlagen könnten beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten reduziert werden, bis sie letztendlich komplett beräumt sind und eine Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe möglich ist.

Blick Hundewasser

Blick Hundewasser

Für die Pleiße gilt es unbedingt den naturnahen Zustand im Bereich des Südlichen Auenwaldes zu erhalten, um dem Fließgewässer seine Strukturvielfalt zu erhalten, verbunden mit der Retentionsfläche ein schnelles Einströmen in das engere Stadtgebiet von Leipzig auszuschließen sowie durch die Wechselwirkung Prall- und Gleithang dem Wasser Energie zu nehmen. Das gleiche muss auch für alle Nebengewässer der Pleiße gelten. Der südliche Leipziger Auenwald, welcher Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwaldes“ ist und wo sich mit den beiden Naturschutzgebieten „Elster-Pleiße-Auwald“ und „Lehmlache Lauer“ zwei besonders bedeutsame Bereiche der Aue befinden, sollte zudem künftig unbedingt noch umfassender wieder mehr der Aufnahme von Hochwasser dienen. Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller ( *07.09.1929 – 07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Blick Deich und Brücke Gustav Esche Straße und Neue Luppe und Der Möckernsche Winkel

Blick Deich und Brücke Gustav Esche Straße und Neue Luppe und Der Möckernsche Winkel

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

Andreas Liste
Vorsitzender

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