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Stellungnahme zu den Bauvorhaben Erneuerung Eisenbahnüberführung Bornaer Straße km 56,931 in Chemnitz (Az.: 521ppw/024-2024#009-753)

I. Grundsätzliches

Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

II. zu Erläuterungsbericht
Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölz- und Wiesenbestand zu sichern sowie gar Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu untersuchen. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.

Im Zusammenhang mit den Punkten „5.1 Beschreibung“ und „9.4.2 Schutzgut „Boden und Fläche“ des Erläuterungsberichtes ist unter Punkt „1.2. Beschreibung des Vorhabens“ des Landschaftspflegerischen Begleitplans auf den Seiten 7 – 8 folgendes vermerkt, Zitat:

Ausbau Bornaer Straße:
Der gesamte Ausbauabschnitt der Bornaer Straße beträgt ca. 542,766 m (vom Knoten Wittgensdorfer Straße / Bornaer Straße (Kreuzung), bis Grundstückseinfahrt Nr. 147a).
Der Ausbaubereich auf die neue Gesamtbreite der Verkehrsanlage (15,50 m) erfolgt ca. zwischen Bau-km 0+025 und 0+515 (Zufahrt Möbel Boss auf Bornaer Straße), davor und danach wird die Straße auf die Bestandsbreite verzogen, der Querschnitt wird somit auf einer Länge von 540 m verbreitert.
Die Bornaer Straße wird von 5,5 m Fahrbahnbreite auf 6,5 m aufgeweitet und beidseitig zusätzlich Radfahrstreifen von 2,0 m hergestellt (aktuell keine Radverkehrsanlagen).
Zudem werden beidseitig Gehwege mit je 2,5 m Breite angeordnet (statt einem einseitigen im Bestand). Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster und die Einfahrten/Überfahrten mit Kleinpflaster aus Granit, über Frostschutz- und Schotterschichten, gepflastert. Die Zufahrt zum Möbelmarkt Möbel Boss wird mit den vorhandenen Banketten auf ca. 8 m an den Bestand angepasst.
Es erfolgt keine Neuprofilierung von Straßengräben an Nordseite der neuen Straße, da das anfallende Oberflächenwasser von den angrenzenden Flächen mittels Muldeneinläufen an Tiefpunkten gefasst und über Abläufe unter der Bornaer Straße dem zentralen Mischwasserkanal zugeführt wird. Neu profiliert werden geringfügig Dammböschungen neben den neu herzustellenden Straßenbanketten zur Angleichung an das Bestandsgelände.
Zwischen der Bornaer Straße südöstlich der EÜ (bei Bau-km 0+180) und der Sandstraße wird ein neuer Geh- und Radweg mit einer Gesamtbreite von 5 m hergestellt (2,5 m jeweils).“, Zitat Ende

Daraus ergibt sich nach eigener Berechnung die Gefahr einer Mindestneuversiegelungsfläche: 15,5 m neue Gesamtstraßenbreite – 5,5 m bisheriger Gesamtstraßenbreite = 10,00 m x 540,00 m Baulänge = 5.400,00 m² = 0,54 ha neuversiegelte Fläche.
Angesichts der unter Punkt I. Grundsätzliches dargelegten Bodenverbrauchszahlen eine unverantwortliche Situation. Daher gilt es folgendes zu klären:

Welche Probleme gab es mit der bisherigen Wegeverbindung?
Warum sind keine Angaben zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h in den Planungen enthalten?
Gibt es Angaben zur bisherigen Unfallgefahr und welchen Einfluss kann dabei ebengenannte Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit sein.
Welchen Verkehrscharakter besitzt die Sandstraße? Vorschlag: Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße

Die unter Punkten „9.4.1 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ und „9.6 Schall- und Erschütterungsschutz“, des Erläuterungsberichtes aufgeführten Lärmbelastungen sind insgesamt, aber besonders in der Nacht als problematisch anzusehen. Hier sei auf folgendes hingewiesen, was zwar sich eher auf Fluglärm bezieht, aber durchaus auch hier anwendbar ist:
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3153.pdf

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/115DAETBeschlussprotokollfinal20120702LZ.pdf#%5B%7B%22num%22%3A379%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C0%2C756.85%2Cnull%5D

https://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/Deutscher_Aerztetag2012_Entschliessung.pdf

Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.

Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/515/publikationen/umid0207.pdf

Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein.
In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm?anfrage=Kennummer&Suchwort=3774

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm-0?anfrage=Kennummer&Suchwort=3775

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3775.pdf

Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/110/1711081.pdf

Daher sind Nachtruhezeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr einzuhalten und somit weniger lärmintensive Arbeiten durchzuführen.
Unter Punkt „5.1 Beschreibung“ des Erläuterungsberichtes auf Seite 29 und 47 sind allgemein und unter Punkt „3.1.1. Anlagebedingte Auswirkungen“ des Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind auf Seite 62/63 die Zerstörung von mindestens folgenden Gehölzbeständen vorgesehen, Zitat:

Insgesamt gehen rund 1.600 m2 Feldgehölze auf den Bahndämmen um die EÜ.
Davon entfallen ca. 120 m2 für die Herstellung von Böschungstreppen und Raubettmulden zum Abfluss von Niederschlagswasser auf den Bahndämmen an der neuen EÜ, sowie für den Ablauf vom Durchlass, welche mit Feldgehölzen bestanden sind, diese werden im Konflikt B/Bo1 nicht zusätzlich bilanziert.
Es müssen 25 Stück der noch jungen Straßenbäume für den Ausbau der Bornaer Straße gefällt werden (Gemeine Eschen und drei Winter-Linden östlich der EÜ, sowie Gemeine Eschen und Spitz-Ahorne westlich der EÜ v. a. Bereich neue Bohrpfahlwand).
Für die Bohrpfahlwand sind weiterhin Laubbaumreihen (Straßenbäume) und -gruppen an der Böschung zur Bornaer Straße, mit hauptsächlich Gemeiner Esche und Spitz-Ahorn, betroffen.
Ebenso sind im Ausbaubereich der Bornaer Straße Gemeine Fichten und zwei Obstbäume, sowie eine Koniferenhecke mit Kiefer, betroffen.
Östlich der Einfahrt zum Möbelmarkt sind weiterhin zwei schmale Gebüschreihen und ein Teilbereich einer Baumreihe betroffen.
Außerdem ist 1 alter Berg-Ahorn am Weg entlang Flurstück 35, und auf der Gartenfläche dieses Flurstückes eine Koniferenhecke betroffen.
Entlang der Bornaer Straße sind im Ausbaubereich auch andere Gehölze in den Privatgrundstücken und Gärten betroffen. Es handelt sich oftmals um Koniferen und Nadelbäume, aber teils auch heimischen Laubbaumarten.
Die nicht standortgerechten, nicht autochthonen Ziergehölze und Nadelbaumarten in den Gärten sind bspw. Magnolien, Rhododendron, Fächer-Ahorn, Thuja, Lawsons Scheinzypresse, Serbische Fichte.“, Zitat Ende

Die massiven Zerstörungen von so viel Gehölz- und Grünflächen sind inakzeptabel und im Zusammenhang mit der Prüfung der gegenwärtigen Verkehrssituation und obengenannter Alternativplanungen umfassend zu überarbeiten.

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.12.2024

Genehmigungsplanung – Unterlagen für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Inhaltsübersicht
Erläuterungsbericht – Deckblatt
Unterlage 1 – Erläuterungsbericht
Unterlage 2 – Übersichtskarten und Übersichtslagepläne
Unterlage 3 – Lagepläne
3.1 Lageplan Strecke 6385, EÜ km 56,942
3.2 Lageplan Straße, Bornaer Straße – Blatt 1
3.2 Lageplan Straße, Bornaer Straße – Blatt 2

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Zum Schutz und Erhalt der jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, des ca. 6.438,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie des ca. 1.340,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg33

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt

An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr große Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten folgender angrenzender Schutzgebiete: die jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Unverständnis und Aufmerksamkeit mögliche weitere Pläne die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass die jeweils ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) nur die Möglichkeit besitzen nachhaltig ihrer Schutzfunktionen zu entfalten, wenn sie ihre ökologischen und landschaftlichen Schutz- und Entwicklungsfunktionen weit in das Umland ausdehnen können. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2025 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 04.01.2025, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des vielfältig europäisch und national geschützten Hakels einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Ende des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wirkt sich der vernichtende und zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft massiv nachteilig auf Arten- und Strukturvielfalt sowie Artenumfang von Fauna und Flora aus sowie trägt zum umfassenden negativen Wandel des Klimas bei. Ein sehr entscheidender Faktor für diesen Zustand ist der Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art. Entsiegelungsmaßnahmen finden praktisch überhaupt nicht statt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Gleiches trifft für den Umgang mit Umwelt und Natur zu, welches sich in vielfältiger Form als innerstädtisches Grün manifestiert. Dabei gilt es nicht nur Umwelt und Natur zu erhalten und zu schützen, sondern verstärkt in Form von Biotop- und Grünverbünden miteinander und dem Umland zu vernetzen. Bereits der Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hatte in dem Zeitraum seiner Existenz in den Jahren 1983 bis 1990 das umfassende und ökologisch sehr wichtige Thema aufgegriffen und an die Verantwortlichen auf der zentralen Ebene, im Bezirk Halle und in der Stadt Halle (Saale) herangetragen.
Jedoch kennzeichnen in der Stadt Halle (Saale) sorgloser Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften das Planen und Geschehen. Beispielhaft seien hier Wegeversiegelungen auf Peißnitzinsel und Ziegelwiese, der Bau einer Grundschule in die Aue des Saugrabens, die Massenabholzungen in der Dölauer Heide, auf der Rabeninsel, im Trothaer Wäldchen und am Unterberg/Kapellengasse sowie der Bau einer Promenade in die Saaleaue am Robert-Franz-Ring.
Die nunmehrige Zustimmung des halleschen Stadtrates in seiner Sitzung vom 18.12.2024 zu den Vorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss“ und „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Satzungsbeschluss“ haben aufgezeigt, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht bereit sind umzudenken.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20772

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei orientiert sich moderne, zeitgerechte Stadtplanung auf mehr und nicht auf weniger Grün, weil sich gezwungenermaßen der Gedanke durchsetzt, dass urbane Räume nur noch lebenswert in Erscheinung treten, wenn mehr Flächenentsiegelungen stattfinden, mehr und nicht weniger Stadtgrün Planung und Realität prägen. Im zunehmenden Maße, aber noch viel zu langsam, setzt sich die Erkenntnis und Herangehensweise durch, dass Stadtgrün mit Gewässern, Gehölzen, Wiesen- und Blumenflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga darstellen, als Speicher für Kohlendioxid, der Produktion von Sauerstoff, Frisch- und Kaltluft, der Reduzierung von Temperaturen und dem Wohlbefinden der in der Stadt lebenden Menschen dienen sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen fungieren können.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/stadtentwicklung/gruene-stadt/gruene-stadt-node.html

https://www.gruen-in-der-stadt.de

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/gruenbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/gruen-in-der-stadt/gruen-in-der-stadt-node.html

https://gruen-in-der-stadt.de/integrierte-planung-foerdern/stadentwicklung

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-503-gruene-infrastruktur-im-urbanen-raum-grundlagen

https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript503.pdf

Die Stadt Halle (Saale) geht stattdessen den vollkommen entgegensetzten Weg wie es die Ausführungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“
Satzungsbeschluss unter Punkt „1. Anlass und Ziel der Planung, Planungsanlass“, aufzeigen, Zitat:

Planungsanlass
Hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße liegen unbebaute zusammenhängende Flächen mit einer Größe von ca. 4.000 m². Die Flächen sind die größte potentielle Baufläche in der Altstadt von Halle (Saale) und werden derzeit hauptsächlich als Parkplatz genutzt. Während die umliegenden Bestandsgebäude weitestgehend saniert sind, stellt die große Brachfläche des Plangebietes einen städtebaulichen Missstand dar, der sich negativ auf die Umgebung auswirkt. Der Antrag der Vorhabenträgerin Brauhaus Halle Projektgesellschaft mbH vom 11.10.2016 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt der Stadtverwaltung vor.
Die Vorhabenträgerin will das Areal entwickeln und mit Wohn- und Geschäftshäusern bebauen und damit die Brachfläche einer dem Standort entsprechenden Nutzung zuführen. Die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Alle weiteren Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin bzw. der Stadt Halle (Saale).“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei bestehen noch nicht einmal der Bedarf und das Erfordernis für ein derartiges Bauvorhaben.

Laut Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 besteht noch immer massiver Wohnungsleerstand, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Somit ist zurzeit kein weiterer Neubaubedarf an Wohnraum in der Stadt Halle (Saale) erkennbar.

Hinsichtlich Bedarfes ein Gewerberaum fehlen konkrete und aktuelle Angaben zum Leerstand. Hier sei jedoch auf die Beantwortung der Anfrage der Anfrage der Fraktion Hauptsache zum Leerstand von Ladenflächen vom 9. Juni 2021 verwiesen, wo u.a. folgendes enthalten ist, Zitat:

Antwort der Verwaltung:

Wie hat sich der Leerstand von Ladenflächen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

Der Leerstand von Ladenflächen ist in den letzten 3,5 Jahren nahezu gleichgeblieben.

  • Welche Gründe für die Schließung von Geschäften sind der städtischen Wirtschaftsförderung bekannt?

Die Gründe für Ladenschließungen sind jeweils unterschiedlich.

Maßgeblich beeinflusst ein verändertes Konsumverhalten der Kunden die Entwicklung der Geschäfte vor Ort. Der Online-Handel hingegen ist erfolgreich und wächst. Die Corona-Pandemie beschleunigt diesen Prozess.

  • Welche Branchen sind betroffen?

Branchenübergreifend gibt es Rückzüge sowohl in Bereichen des Einzelhandels als auch im Bereich der Dienstleistungen.

  • In welchen Teilen der Innenstadt wurde der Leerstand verzeichnet?

Leerstand gibt es vor allem in Bereichen der oberen Leipziger Straße und in Teilbereichen der Großen Ulrichstraße.“, Zitat Ende

Im Entwurf der Begründung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“, Planungsstand vom 18.08.2023 ist unter dem Punkt 3. Planverfahren ist zudem folgendes auf Seite 10, Absatz 10 vermerkt, Zitat:

Aus Sicht des Handelsverbands Sachsen-Anhalt besteht kein Bedarf für einen weiteren Lebensmittelmarkt und die Ausweisung von weiteren Handelsflächen sollte vermieden werden.“, Zitat Ende

Warum selbst dieser mahnende Hinweis keine Berücksichtigung gefunden hat, ist schleierhaft.

Stattdessen bleibt folgendes Vorhaben aus den damaligen Planungsunterlagen, Punkt „5.7. Natur und Landschaft/natürliche Gegebenheiten“ weiter erhalten, Zitat aus den Planungsunterlagen vom 18.08.2023:

Aktuelle Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen
Innerhalb des Plangebiets befinden sich 4 Bäume von denen drei nach der Baumschutzsatzung der Stadt Halle geschützt sind und gefällt werden müssen.

“, Zitat Ende

Unter Punkt 2.1.10. Zusammenfassende Bewertung ist auf Seite 76 im letzten Absatz u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Durch die Umsetzung der Planung erfolgt die Fällung von insgesamt fünf Gehölzen.“, Zitat Ende

Eine moderne und zukunftsorientierte Stadtplanung orientiert nicht darauf 0,4 ha Planfläche zu verbauen, sondern ermöglicht nicht nur den Erhalt und den Schutz der genannten Bäume, sondern die Errichtung bzw. die Entstehung eines innerstädtischen Parkes. Dies verbessert nicht nur das Stadtbild und die Lebenssituation von Fauna, Flora und Funga, sondern trägt zudem zur Verbesserung des Klimas bei. Dazu ist es erforderlich weitere Gehölze zu pflanzen und eine Blühwiese einzurichten, welche es mit Aufenthaltsbereiche zu koppeln gilt.
Die vorliegenden, nunmehr vom halleschen Stadtrat am 18.12.2024 beschlossenen Planungsunterlagen sowie die zu erwartenden Belastungen für Umwelt und Natur sowie Stadtbild lassen keine Notwendigkeit der Umsetzung dieser Baumaßnahmen erkennen. Daher ist das Gesamtvorhaben abzulehnen.
Zudem erwarten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und fachlich fundierte Abwägung der zahlreichen Einwendungen, welche weitgehend die moderne Stadtplanung zum Ausdruck bringen. In dem Zusammenhang haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht erkennen können, dass ihre Stellungnahme vom 02.10.2023 Eingang und Berücksichtigung in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss gefunden haben.

https://www.web-conzept-mn.de/45164/vorhabenbezogenen-bebauungsplan-nr-180-grosse-kleine-brauhausstrasse

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern nunmehr den halleschen Stadtrat, aber auch das Land Sachsen-Anhalt auf die Entscheidung des Stadtparlamentes Halles vom 18.12.2024 aufzuheben und eine ökologisch orientierte Stadtplanung für die ca. 4.000,00 m² große „unbebaute zusammenhängende Flächen“ im „Areal hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße anzugehen.

Beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattformen für Menschen und Organisationen fungieren, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten.
Interessenten wenden sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.12.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. eine aktuelle Protestexkursion durchgeführt am 21.12.2024:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Kritik an der Zutrittsverwehrung von VertreterInnen des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei er Veröffentlichung des Beschlusses zu den Probebohrungen am 05.12.2024 in der Mammuthalle in Sangerhausen.
  • Einladung für eine Folgeveranstaltung am Samstag 25.01.2025, 09.30 Uhr, Fahrrad- und Fußwanderexkursion ab Bahnhof Berga-Kelbra durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – Dauer: ca. 5 Stunden.

Wer ist der AHA?
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15 m hohen und ca. 100 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3 – 23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt „1.1 Anlass“ folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt „3 Beschreibung des Vorhabens“ aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“ ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt „4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse“ auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Fluchtdistanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nach ffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind verheerend genug, aber die benötigten Gerätschaften bedürfen ja auch der Nutzung von An- und Abtransportwegen. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant sind, lässt sich anhand dieses Dokumentes ebenfalls nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade weil jeder derartige oder ähnlich geartete Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen ist und somit gänzlich zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit einem Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Das ihm das fachlich fundierte Ansinnen der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Verbände wenig Wert ist, zeigte schon die Verwehrung des Zutrittes von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Lediglich der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ hatte der Landrat fünf Sitze zugestanden. Es fehlt an Respekt gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Natur und der Landschaften sowie fehlender demokratischer Denk- und Handlungsweisen. Das da der geballte Fach- und Sachverstand des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. sowie von Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, der Naturschutzbund Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei solcher Vorgehensweise nicht gegen die „Fachexpertisen von Landesämtern“ ankommen können, liegt doch da klar auf der Hand.

Die hervorragende Beschreibung dieser Veranstaltung am 05.12.2024 durch die fünf anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ bedarf daher keiner weiteren Ergänzung.

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und weiter unserer aller Wachsamkeit fordern, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) erneut auf, den der Firma KNAUF offiziell zugestellten Bescheid, zu veröffentlichen.
Ferner haben u.a. Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA) beobachtet, dass die Probebohrungen bereits begonnen haben.
Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte.

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Die vorhersehbare Bedrohung des Karstlandschaft Südharz durch die Knauf Gips KG, welche „beabsichtigt durch die Durchführung von“ 7 „Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen.“, bildete die Notwendigkeit zur Durchführung folgender Veranstaltung:

Samstag, den 21.12.2024 führten der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle vier Veranstalter hatten alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Ein Teil der Exkursionsgruppe startete ab dem Bahnhof Bennungen mit dem Fahrrad entlang von Leine und ihrem Nebengewässer Nasse über Wickerode nach Questenberg. Auf dem Weg dahin, wie später auf dem Rückweg, war deutlich zu erkennen, dass Leine und Nasse auffällig viel Wasser führten. Was einerseits Genugtuung auslöste, ließ andrerseits die Befürchtung aufkommen, dass die Speicherungsvermögen in Wald und Flur im Einzugsgebiet beider Fließgewässer an Rückhaltevermögen eingebüßt haben könnten. Dies genauer zu prüfen, gilt es wissenschaftlich umzusetzen.
In Questenberg am Parkplatz an der Dorfstraße angekommen, fanden sich bis 11.00 Uhr weitere Teilnehmende an der Protestexkursion ein.
Vertreterinnen und Vertreter der Veranstalter Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßten die Anwesenden und wiesen einführend auf die eingangs geschilderte massive Bedrohungslage sowie die umfassende und vielfältige Schutzwürdigkeit der Karstlandschaft Südharz hin.
Auf dem sehr interessanten Weg zur Schönen Aussicht gab es sehr fachlich, fundierte Erläuterungen zum Karst allgemein sowie speziell zu Haselborn- und Dinsterbachschwinde und zum Dinsterbach selbst, welcher in seiner kurzen Freilaufstrecke naturnah durch Natur und Landschaft fließt.
Mit Sorge erfüllte einige Teilnehmenden der Exkursion die Erhaltungszustände der sehr schützenswerten und pflegebedürftigen Streuobstwiesenbestände. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeitnahe, umfassende und fachlich fundierte Pflegemaßnahmen dringend erforderlich.
Kurz vor der Ankunft an der Schönen Aussicht eröffnete sich ein sehr beeindruckender Blick über die Goldene Aue zum Kyffhäusergebirge, welches zudem den engen räumlichen, strukturellen und ökologischen Zusammenhang dieser Natur- und Landschaftsräume verdeutlichte.
An der Schönen Aussicht angekommen und nach Stärkung der Teilnehmenden an der Protestexkursion erfolgte die Übergabe von fünf Ergebnissen der Besenbindekunst aus Hainrode an verdienstvolle Akteure zum Schutz der Karstlandschaft Südharz. Diese lobenswerte Geste hatte die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ organisiert und durchgeführt.
Weitere wichtige Diskussionsthemen umfassten die Alternativen im Gipsrecycling, generelle ökologische Alternativen im Trockenbau, die Einordnung der Gebr. Knauf KG, Arbeitsplatzfragen und den angestrebten Umgang mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien.
Inhalte und Befassungen zu den Themen lassen sich u.a. nachfolgenden Links entnehmen:

https://mueg.de/leistungen/gipsrecycling

https://mueg.de/fileadmin/user_upload/2017-04-24_texte_33-2017_gipsrecycling.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/dokumente/factsheet_gips_fi_barrierefrei.pdf

http://naturgips-im-harz.de/wirtschaftliche-bedeutung-der-gipsindustrie-im-suedharz-gestiegen/

https://diw-econ.de/wp-content/uploads/DIW-Econ_Gipsindustrie-im-Harz_update-2021_v2.0.pdf

https://www.nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=185385

http://blog.baunativ.de/gips-da-nicht-noch-was-anderes-oekologische-alternativen-im-trockenbau/

https://www.vbhg.de/index.php/nachrichten/223-trockenbaustoffe-fuer-den-innenausbau-klassische-baustoffe-und-oekologisch-sinnvolle-alternativen

https://www.baunetzwissen.de/daemmstoffe/tipps/produkte/schuettdaemmung-aus-hanf-7996049

Auf jeden Fall waren sich die Anwesenden einig, dass diese Themen weiter im Blick bleiben müssen und einer Vertiefung bedürfen. Ferner gilt es den Dialog mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien zu suchen, um keine Konfrontation an der Stelle zu haben. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil für die Hebung der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Auf die Frage, ob Gemeindevertreter anwesend sind, meldete sich ein Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen.
Außer einem Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen nahmen keine politisch Verantwortlichen aus dem Bund, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz, einschließlich der Bürgermeister und die Gemeinderäte der Gemeinde Südharz, trotz mehrfacher Einladungen, an der Protestexkursion teil.
Zum Abschluss der erfolgreichen und sehr lobenswerten Protestexkursion bat der BUND um finanzielle Unterstützung für das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Halle gegen die Genehmigung der Probebohrungen durch den Landkreis Mansfeld-Südharz. Ferner dankten die Anwesenden der Polizei für die Unterstützung der Veranstaltung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies auf folgende anknüpfende Veranstaltung:

Samstag, den 25.01.2025, um 09.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 25.01.2025 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2024

Fotos: Andreas Liste

Der Wolf gehört zur Fauna in Europa!

Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die zahlreichen Mitteilungen aus allen Teilen der Europäischen Union und des Bundesgebietes zur Kenntnis, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen zum Beispiel Politik, Behörden, Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr hat die angestrebte flächendeckende, europaweite Vertreibung und Tötung des Wolfes eine neue Eskalationsstufe erreicht.
In einer Pressemitteilung vom 03.12.2024 verkündet die Europäische Kommission schon in der Überschrift, Zitat: „Berner Konvention: Flexiblerer Umgang mit Wolfspopulationen“, Zitat Ende
Weiter führt man aus, Zitat:
„Der Ständige Ausschuss des Berner Übereinkommens hat für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von wichtigen Nachrichten für die ländlichen Gemeinschaften und Bäuerinnen und Bauern in Europa: „Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Schutz wildlebender Tiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen.“

Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte: „Die EU-Politik in den vergangenen Jahrzehnten zum Schutz des Wolfes und ihre Bemühungen um den Wolf waren ein Erfolg. Die Realität vor Ort verändert sich jedoch. Ständig wachsende Wolfspopulationen und das damit verbundene Risiko haben es gerechtfertigt, den rechtlichen Schutzstatus des Wolfes anzupassen.“, Zitat Ende

Die weiteren Folgen und Verheerungen zeichnen sich jedoch schon ab, Zitat:

„Diese Änderung tritt am 7. März 2025 in Kraft, dann wird die EU in der Lage sein, die entsprechenden Anhänge der Habitat-Richtlinie anzupassen. Die Kommission wird eine gezielte Änderung der Rechtsvorschriften vorschlagen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muss.

Durch diese Änderung können die EU-Mitgliedstaaten lokale Wolfspopulationen flexibler bewirtschaften. Der Wolf bleibt eine geschützte Art, die Mitgliedstaaten müssen weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen bzw. aufrechterhalten.“, Zitat Ende

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/berner-konvention-flexiblerer-umgang-mit-wolfspopulationen-2024-12-03_de

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/09/26/bern-convention-eu-will-propose-changing-the-conservation-status-of-wolves

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13258-2024-INIT/de/pdf

https://rm.coe.int/1680078b1b

https://rm.coe.int/168078e2da

An Stelle sei noch einmal das Zitat von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angeführt:

Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Schutz wildlebender Tiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen.“, Zitat Ende

An Inkompetenz und Ignoranz in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften ist diese Aussage kaum zu übertreffen.
Alleine der Mensch hat über Jahrhunderte u.a. durch Kriege, Rohstoffabbau, Flächenfrass, Plünderungen von Wäldern, Gewässern und Feldern, Vergiftung von Böden, Luft und Wasser, brutalen und mörderischen Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen und Funga sowie daraus entstandenen Verheerungen in der Klimaentwicklungen, Arten- und Strukturverarmungen und somit zur Verschlechterung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Funga zu verantworten. Kein Tier trägt dafür die Verantwortung, also somit auch nicht der Wolf.
Verschiedenartige Interessen der Lobbyisten der Agrarindustrie, der Jagd und der Waldeigentümer haben zum verstärkten Halali gegen den Wolf geführt. Dabei bleibt offensichtlich das Ziel der Wiederausrottung des Wolfes fest im Blick. Welche Tierart ist dann die nächste?: Luchs, Biber, Fischotter, Fuchs, Kormoran etc.
Auf jeden Fall scheinen die personellen und strukturellen amigohaften Verquickungen von Lobbyisten aus Agrarindustrie, Jagd sowie Waldeigentümern mit Politik und Verwaltungen in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten bestens zu funktionieren.
Nun ist der verstärkte Bejagungswunsch zum Beispiel ganz massiv im Land Sachsen-Anhalt angekommen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt verkündete nun am 18.12.2024, Zitat: „Konfliktarmes Leben mit dem Wolf: Neuer Erlass zu „Schnellabschüssen“ ist in Kraft“, Zitat Ende. „Diese Regelung ermöglicht unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe“. In der Erklärung führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt weiter aus, Zitat:

Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden.

Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich.“, Zitat Ende

Eine deutliche Eskalation im Umgang mit dem Wolf und ein Teil der fortgesetzten Salamitaktik im Umgang mit dem bedrohten Tier.

Daran ändert auch diese unsinnige Verklärung nichts, Zitat:

Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“, Zitat Ende

Das eigentliche Ziel ist deutlich im nächsten Absatz zu erkennen, Zitat:

Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe.“, Zitat Ende

Die Ermahnung an die Nutztierhalter erscheint dabei mehr oder weniger im Nebensatz, Zitat:

Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister., Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/konfliktarmes-leben-mit-dem-wolf-neuer-erlass-zu-schnellabschuessen-ist-in-kraft

Dabei gibt selbst das gleiche Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt folgendes zum Bestand des Wolfes an, Zitat:

Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus, seine Population wächst allerdings nur noch moderat an. Die Zahl der Tiere ist im Monitorjahr 2022/23 um 14 auf 201 gestiegen. Hinzu kommen 36 Tiere, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 24 auf 27 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,5.

Bis auf wenige Ausnahmen befindet sich der Großteil der Wolfsreviere im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. Sieben Reviere verlaufen grenzübergreifend mit Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf

Ferner führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zur Auswirkung der Ausbreitung des Wolfes auf die „Nutztiere“ aus, Zitat:

Trotz moderatem Populationswachstum gingen die Übergriffe auf Nutztiere um 21,3 Prozent auf 59 zurück; im Vorjahreszeitraum wurden 75 Übergriffe registriert. Rückläufig war dabei auch die Zahl getöteter Tiere; sie nahm um 40,1 Prozent auf 176 ab. Im Vorjahreszeitraum wurden bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen oder waren nicht auszuschließen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2018. Eine Übersicht zu Nutztierrissen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Die meisten Nutztierrisse ereigneten sich dort, wo wolfsabweisender Herdenschutz fehlte oder der wolfsabweisende Mindestschutz der Zäunung nicht eingehalten wurde. Die meisten registrierten Übergriffe gab es im Jerichower Land (22{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}) und Salzwedel (20{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}). Das Monitoringjahr 2022/23 macht deutlich: Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Übergriffe auf Nutztiere entscheidend, sondern ob wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden ist.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/wolf

Also selbst diese Aussagen verhindern leider nicht, dass immer wieder die Mär vom bösen Wolf die Runde macht. Die obengenannten Fakten ignorieren immer wieder Funktionäre von Landwirtschaft und Sachsen-Anhalt
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

WashingtonerArtenschutzübereinkommen (WA)AnhangII

https://cites.org/sites/default/files/eng/app/2023/E-Appendices-2023-11-25.pdf

EG-Verordnung338/97 AnhangA

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810&from=LT

FFH-Richtlinie 92/43/EWGAnhangII;prioritäreArt

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}3A52021XC1209{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}2802{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}29

FFH-Richtlinie92/43/EWG AnhangIV

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}3A52021XC1209{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}2802{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}29

FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang V

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}3A52021XC1209{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}2802{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}29

BernerKonvention AnhangII

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:21979A0919(01)

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig – nie wissenschaftlich begründet – von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Der AHA sieht in dem Zusammenhang die fortgesetzte und zunehmende Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht. Abgesehen davon, dass es eine fortgesetzte und durchaus verstärkte Anmaßung des Menschen darstellt, über Leben und Tod von Tieren zu entscheiden.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik und Verwaltungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen. Angesichts der vielfältigen Hasspredigen in Richtung des Lebewesens Wolf, seiner Wichtigkeit für die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der erneuten massiven Bedrohung der Tierart, hochgradig unverantwortlich. Dabei führt zum Beispiel das dichte Verkehrsnetz in Deutschland, immer wieder zu schweren bis tödlichen Verletzungen bei von Verkehrsunfällen betroffenen Wölfen. Gleiches trifft leider auch für andere Tierarten zu. Hier trägt insbesondere die in dem Beitrag der Mitteldeutschen Zeit vom 04.04.2024 einseitig und privilegiert erwähnte CDU und ihre wolfsfeindlichen Meinungen eine entscheidende Mitverantwortung.
Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch d er ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung -insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.12.2024

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt Freihaltung der Ackerflächen in der Landeshauptstadt Magdeburg, in der Stadt Wanzleben-Börde und in der Gemeinde Sülzetal!

Mit verstärkter und fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.

https://invest.magdeburg.de/Intel

Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6-7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu.
Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition im Land Sachsen-Anhalt plant 250 Millionen Euro Steuergelder für das Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
Zudem zeigte bzw. zeigt die einstige rot-grün-gelbe bzw. nunmehrige rot-grüne Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze.
Desweiteren teilt der Mitteldeutsche Rundfunk auf der Basis von Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung folgendes mit, Zitat:

Die geplante Halbleiterfabrik des Chipherstellers Intel in Magdeburg könnte ersten offiziellen Schätzungen des Landes nach rund 18.000 Kubikmeter Wasser täglich nutzen. Das geht laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) (€) aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Laut der MZ ist diese Information als nicht-öffentlich eingestuft und nur über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.

Rechnet man die geschätzten Zahlen aufs Jahr hoch, ergibt sich daraus ein Wasserverbrauch von 6,5 Millionen Kubikmetern Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Mensch in Deutschland verbraucht etwa 46 Kubikmeter Wasser im Jahr. Damit würde Intel laut MZ-Informationen zum größten industriellen Wasserverbraucher Sachsen-Anhalts. Der Verbrauch überstiege sogar den des Tesla-Werks in Brandenburg.“, Zitat Ende

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-wasser-verbrauch-hoch-100.html

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110

Für die letzten sechs Jahre liegen folgende Niederschlagswerte vor:
2018 374,8 l/qm
2019 464,5 l/qm
2020 456,6 l/qm
2021 480,8 l/qm
2022 366,4 l/qm
2023 713,4 l/qm
2024 bis 18.12.2024 544,4 l/qm

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=110

Einst legte man um die 500,00 l/qm jährliche Niederschlagsmenge zu Grunde. Auf Grund der Tatsache, dass es zu massiven Schwankungen des Umfanges der Niederschlagsmengen kommt, gibt es immer längere Zeiträume ausbleibenden Niederschlages und Zeitpunkte von wolkenbruchartigen Niederschlägen, wobei das Wasser auf Grund verfestigter und versiegelter Böden zumeist oberflächlich abfließt.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es unverantwortlich, dass im Regenschatten des Harzes ein derartiger Betrieb, welcher schwindelerregende Massen an Wasser verbraucht, in Produktion gehen soll.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte immer wieder Intel und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt aufgefordert sofort, offen, ehrlich und transparent die Öffentlichkeit über die geplanten Wasserverbrauchsdaten, andere massiven Ressourcenverbräuche sowie mögliche Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft zu informieren. Das gilt auch für mögliche, ebenfalls ablehnungswürdiger Ansiedlungen derartiger oder ähnlich gelagerter und strukturierter Unternehmen.
Die bisher fehlende Transparenz zeugt von zu starker Nähe des Managements von Intel zu Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt, welche offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reichen. Diese Tatsache kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet.
Bereits am 18.01.2024 berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ auf Seite 7, dass der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) ankündigte, dass ab Juli 2024 der Abtrag von 40 cm Mutterboden bzw. 1,8 Millionen Tonnen fruchtbaren Bördebodens erfolgen. Dazu veranschlagt man rund 80.000 LKW-Ladungen Mutterboden. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist überhaupt nicht bekannt, dass ein ordnungsgemäßes öffentliches Planungsverfahren begonnen hat und schon gar nicht, dass eine Genehmigung für den Bau ergangen ist. Offensichtlich beabsichtigt man im Vorfeld vollendete Tatsachen zu schaffen. Hier lassen sich durchaus Parallelen zu dem zur geplanten Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14 ziehen, was ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) zu verantworten, wo bisher keine Beteiligung der Bevölkerung und des Landtages erfolgt ist.
Mit wahrer Demokratie, Transparenz sowie sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp der Planungen zum Abtrag des sehr wertvollen Schwarzerdebodens und in dem Zusammenhang gleich das Ende des zerstörerischen Bauvorhabens.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das stark steuerlich subventionierte Vorhaben von Intel auf einer Agrarfläche zwischen BAB 14 und Seerennengraben weiterhin sehr kritisch und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Nunmehr hat erwartungsgemäß das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt eine vorzeitige Genehmigung zu Erdarbeiten gegeben. Ein skandalöser Vorgang, welcher erkennen lässt, dass die Obere Landesbehörde Sachsen-Anhalts nicht unabhängig, sachlich und fachlich fundiert die 13 Einwendungen zu werten und zu wichten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gab mit Datum vom 13.03.2024 eine „Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ ab. Dabei ging der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Verluste von wertvollem Boden, seiner Aufgaben als Speicher für Wasser, Luft und Nährstoffen sowie seiner Funktion zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten; der Arten- und Strukturvielfalt ein. Ferner mahnte der AHA den angedachten hohen Wasserverbrauch für die Produktion und nicht zuletzt der Einsatz zahlreicher in der Luftzerlegungsanlage erzeugten Gase wie Stickstoff, Argon, Sauerstoff Krypton/Xenon und Kohlendioxid sowie von Helium, Ammoniak, Stickstofftrifluorid und Silan sowie weitere Spezialgase und Gasmischungen.

Somit ist die Region nicht nur von stark erhöhtem Wasserverbrauch und Totalverlusten an Umwelt, Natur und Landschaften bedroht, sondern ebenfalls von sehr giftigen Stoffen und Verbindungen, welche sich sehr gefährlich auf Mensch, Fauna, Flora, Pilzwelt, Boden, Wasser und Luft auswirken können.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal haben verantwortungslos Profitinteressen eines USA-Konzerns vor den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaften sowie Leben und Gesundheit von Menschen, Fauna, Flora und Pilzwelt gestellt. Die vorzeitige Baugenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt zeigt genau das auf.

Zahlreichen Medienberichten zu Folge sieht es nun danach aus, dass Intel aus dem Vorhaben aussteigen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt voll und ganz ein Ende des landschafts-, umwelt- und naturzerstörenden Unternehmens, welches in Folge selbst verursachter Milliardenverluste durch Managementfehler, nun weltweit 15 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} seiner Belegschaft, also 15.000 Arbeitsplätze abbauen möchte, zudem ein sozial unmögliches Verhalten zeigt. Das Gerede von 3.000 neuen Arbeitsplätzen bei Intel in Magdeburg und von 7.000 Arbeitsplätzen, alles garantiert künstlich hochgerechnete Zahlen, erscheint da wie Hohn. So etwas dann auch noch mit astronomisch hohen Zuschüssen aus Steuergeldern zu subventionieren ist skandalös.
Laut Medienberichten hat zudem zum Beispiel die Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2022 mit dem Verhökern von zuvor teuer erworbenen Bodens an INTEL, was zuvor im Dezember 2021 der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil beschlossen hatte, offensichtlich keine Rückkaufmodalitäten vertraglich geregelt. Somit besteht die akute Gefahr, dass der massiv in Bedrängnis geratene USA-Konzern INTEL sein nunmehriges Flächeneigentum für Bodenspekulationen nutzen kann. So geht man bereits im März 2024 von Bodenpreisen in Höhe von 25 Euro je Quadratmeter, also 250.000 Euro je Hektar aus. Auf Grund des hohen Wertes des Bodens und der Zunahme der Knappheit dieses sehr wertvollen Gutes ist mit einer Steigerung der Bodenwerte zu rechnen.

https://www.agrarheute.com/management/250000-euro-pro-hektar-intel-ansiedlung-macht-acker-eigner-reich-618126

In „Pressemitteilungen der Landesregierung“ vom 12.11.2024, mit der Überschrift „Gutachten prognostiziert deutliche Zunahme aller Verkehrsarten durch Industrieansiedlungen am High-Tech Park Sachsen-Anhalt“, herausgegeben vom Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, sinniert die Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens (FDP) folgendes, Zitat: „Um diesen enormen Zuwachs aufnehmen zu können, muss die Infrastruktur für den motorisierten Individual- und Güterverkehr, den Fuß- und Radverkehr sowie nicht zuletzt für den öffentlichen Personennahverkehr ausgebaut werden“, Zitat Ende
Das Ganze basiert auf dem Bericht „Integriertes Verkehrskonzept für den High-Tech Park (HTP)“, welches die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH in Auftrag gab. Auftragnehmer war PTV Transport Consult GmbH in Kooperation mit Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Eisenbahnwesen mbH.
Zu dem Preis für das „Konzept“, gezahlt aus der Steuerkasse, gibt die „Pressemitteilungen der Landesregierung“ vom 12.11.2024 folgendes an, Zitat: „Die Kosten dafür belaufen sich auf 460.000 Euro.“, Zitat Ende

Letztendlich plant man folgendes, Zitat:

Um einer Überlastung des Straßennetzes im Umfeld des HTP vorzubeugen, empfehlen die Experten konkrete Maßnahmen, wie den vierstreifigen Ausbau der Landesstraße (L) 50 zwischen der A 14-Anschlussstelle Wanzleben und der Kreuzung mit der Kreisstraße (K) 1163 bei Schleibnitz. Sie bestätigen damit die Notwendigkeit der bereits laufenden Arbeiten an der L 50. Darüber hinaus werden neun neue Knotenpunkte (Straßenkreuzungen) an der Bundesstraße (B) 81, der L 50 und der K 1163 gebaut, um den HTP leistungsfähig anzuschließen.

An der B 81 wird in Höhe der Bielefelder Straße eine neue Anschlussstelle eingerichtet. Außerdem empfehlen die Gutachter hier ein Verkehrsmanagementsystem, um punktuelle Überlastungen abzufangen. Auch für die A 14 sollte aus Sicht der Experten eine Stauwarnanlage installiert werden.

Hinzu kommt ein großer Bedarf an gut ausgebauten und sicheren Radwegen sowie einem erweiterten Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Den Gutachtern zufolge sind insgesamt rund 20 Kilometer neue Radwegstrecken erforderlich, um den HTP mit den umliegenden Kommunen Magdeburg, Sülzetal und Wanzleben zu verbinden. Auch auf dem Areal des HTP selbst sind straßenbegleitende Radwege vorgesehen.

Die ÖPNV-Anbindung umfasst Buslinien unter anderem nach Magdeburg, Sülzetal oder Wanzleben sowie On-Demand-Verkehre in den Landkreis Börde und den Salzlandkreis. Langfristig müssen die Pendelverkehre mit der leistungsstarken Eisenbahn von Magdeburg in den HTP befördert werden. Dafür schlagen die Gutachter ein S-Bahnsystem vor, das mit einer Eisenbahnstichstrecke bis direkt in den HTP reichen kann. Eine Direktverbindung zwischen Magdeburg Hauptbahnhof und dem HTP mit der S-Bahn und der Transport von Gütern auf der Schiene ist dann in unmittelbarer Nähe zu den Unternehmen möglich.

Unser Ziel ist ein ÖPNV-Anteil von bis zu 25 Prozent am gesamten Pendelverkehr“, sagte Lydia Hüskens. Dadurch würden weniger Parkplätze gebraucht, die Umwelt entlastet und die Menschen sparten Geld. „Damit aber Pendlerinnen und Pendler den täglichen Weg zur Arbeit mit Bahn und Bus zurücklegen, brauchen wir nun mal ein attraktives Angebot“, betonte die Ministerin.

Die Gutachter schätzen, dass die Unternehmen im HTP langfristig mehr als 8.000 Parkplätze auf ihren Grundstücken vorhalten müssten. Dabei wurden auch innovative Konzepte, wie zum Beispiel eine Seil- und Magnetschwebebahn oder autonome Shuttlebusse, mitgedacht. Für die Umsetzung solcher Systeme, um das Stadtgebiet Magdeburgs mit dem HTP zu verbinden, spricht das Konzept keine Empfehlungen aus, da Kosten und baulicher Aufwand als zu hoch eingeschätzt werden.

Ein autonomes Busshuttlesystem kann künftig durchaus eine wichtige Rolle für die ÖPNV-Erschließung spielen. Davon ausgehend, dass auf der Fläche eine Fabrik mit rollendem Schichtsystem wächst und punktuell sehr hohe Belastungen für die Infrastruktur entstehen, empfiehlt das Gutachten unter anderem die Einrichtung eines übergeordneten Mobilitätsmanagements um Überlastungen abzufangen.“, Zitat Ende

Mit folgender Aussage sei zu viel Euphorie in Richtung ÖPNV eingefangen, Zitat: „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können….“Zitat Ende

Zu den veranschlagten Kosten ist der „Pressemitteilungen der Landesregierung“ vom 12.11.2024 folgendes enthalten, Zitat:

Kosten:

Straße: Mittelfristig fallen Investitionskosten in Höhe von etwa 34 Millionen Euro an; für die langfristigen Maßnahmen noch einmal 11 Millionen Euro.

Die vorgeschlagenen ÖPNV-Konzepte werden mittelfristig jährlich rund 8 Millionen Euro kosten; langfristig 21 Millionen Euro.

Der ÖPNV-Investitionsbedarf für Fahrzeuge und Haltestellen beläuft sich mittelfristig auf etwa 20 Millionen Euro; langfristig (für ÖPNV und Eisenbahn) auf rund 216 Millionen Euro.

Die Kosten der S-Bahn-Stichstrecke werden in einer gesonderten Machbarkeitsstudie erarbeitet.“, Zitat Ende

https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/service/politik-aktuell/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5Baction{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5D=single&tx_tsarssinclude_pi1{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5Bcontroller{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5Buid{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}5D=527324&cHash=507aa7f8dd3f13a71d4b8c9e026add94

https://cloud.nasa.de/index.php/s/rTjNYmoj8BydNXP

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier einen erschreckenden und katastrophalen Umgang mit einer ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaft mit sehr wertvollem Schwarzerdeboden und angrenzenden Fließgewässern. Anstatt eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft zu entwickeln und zu befördern, hält das Land Sachsen-Anhalt an kostspieligen, zerstörerischen Planungen auf Flächen fest, welche nunmehr INTEL gehören. Gleiches gilt natürlich ebenfalls für angrenzenden Flächen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert weiterhin und verstärkt, nicht nur den endgültigen und unwiderruflichen Stopp der Skandalvorhaben, sondern ein sofortiges Ende und Rückbau aller bisher getätigten Baumaßnahmen.
Zudem gilt es zu öffentlich prüfen und aufzuarbeiten, inwieweit unzulässige Verquickungen zwischen Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen- Anhalt sowie der drei betroffenen Kommunen einerseits und dem Intel-Management und Pat Gelsinger andrerseits bestanden bzw. weiter bestehen. Das der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und der nunmehr frühere Intel-Chef Pat Gelsinger auch sehr privat miteinander aktiv sind, haben zahlreiche Medien immer wieder berichtet. Dabei gehören angemessener Abstand von öffentlich finanzierter Politik und Verwaltungen zu derartigen Managern zu den absoluten Notwendigkeiten, um objektiv und sachlich Abwägungen treffen zu können. Insbesondere, wenn das der Landesregierung Sachsen-Anhalts unterstellte Landesverwaltungsamt die Planungsverfahren durchführte und über das Ergebnis entscheiden muss. Dass dies nicht geschehen sein kann, lässt sich u.a. aus den erteilten Vorgenehmigungen ableiten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher nicht nur eine umfassende und öffentliche Aufarbeitung dringend geboten, sondern ebenfalls die geplante und schon begonnene Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.
Dazu gehört auch das sofortige und unwiderrufliche Ende der Beratungen und Beschlussfassungen zu dem Antrag der früheren Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz vom 19.03.2024, Nummer A0079/24 „Umgehungsstraße für Südost und Beyendorf-Sohlen“.

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.12.2024

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