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AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Bedeutung des Natur- und Landschaftsraum zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg sowie der Gemeinde Petersberg. Eingebettet zwischen Saale, Götsche, Fuhne und Rieda stellen die Mötzlicher Teiche, der Gutspark von Seeben, das flächenhafte Naturdenkmal Rätsch, der Bergholz am Petersberg, Abatassinenberg sowie der Burgstetten einen besonders schützenswerten Landschafts- und Naturraum dar. Dies in den Augenschein zu nehmen diente in Fortsetzung der gemeinsamen Exkursion mit dem Burgstettenverein e.V. zum Burgstetten und seines massiv von Gesteinsabbau bedrohten arten- und strukturreichen, schützenswerten und geschützten Umwelt, Natur und Landschaftsraum, eine Fahrradexkursion eines Mitgliedes des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 01.02.2025.
Ein entscheidender Rahmen bietet das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 01.02.2025 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg36.pdf

Als Erstes führte der Weg zur Streuobstwiese in Brachstedt am Westengarten ein. In Anknüpfung vergangener Begehungen des 149,4 m hohen Abatassinenberges und der damit verbundenen in Augenscheinnahmen der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süsskirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt gilt folgendes festzuhalten:

1. Streuobstwiese am Westenteich:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40 % Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel
(Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):

  • Albrechtsapfel
  • Kanadarenette
  • Ontario
  • Herberts Renette
  • Minister von Hammerstein
  • Boskoop
  • Halberstädter Jungfernapfel
  • Landsberger Renette
  • Kaiser Wilhelm
  • Gelber Edelapfel
  • Goldparmene
  • Roter Eiserapfel
  • Rheinischer Bohnapfel

Offenbar findet eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Jedoch sind massiv Obstbäume vor Verbiss zu schützen. Am 01.02.2025 waren deutliche Bissspuren zu mindestens an einem Baum erkennbar. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es erforderlich, dass eine ständige Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend erfolgen muss. Der Zustand der Streuobstwiese verschlechtert sich weiterhin zusehend.
Seit mehreren Jahren bekräftigten immer wieder der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Absicht Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung. Leider blieben bisher Reaktionen vom Saalekreis, der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteiles Brachstedt aus.
Offensichtlich erfolgte zwischenzeitlich eine Verpachtung der Streuobstwiese, welche jedoch bisher augenscheinlich den Verfall der Streuobstwiese nicht gestoppt hat. Vereinzelte, durchaus begrüßenswerte Nachpflanzungen von Obstgehölzen – Birnen – fehlen notwendige Pflanzschnitte. Zudem sind einzelne Jungbäume vertrocknet. Schnittarbeiten an den Altbäumen sind nicht erkennbar.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher die dringende Notwendigkeit, dass der Landkreis Saalekreis als zuständige Naturschutzbehörde sowie die Gemeinde Petersberg als Eigentümerin den Pächter beauflagen, dass endlich alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Streuobstwiese erfolgen. Dazu gehören die fachgerechte und regelmäßige Durchführung von Schnitt- und Mahdarbeiten sowie eine umfassende Nachpflanzung von Jungobstbäumen und deren ordnungsgemäße Pflege. Darüber hinaus bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Mitarbeit und Unterstützung an.
Beim Blick auf den 149,4 m hohen Abatassinenberges verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wiederholt auf die arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteile, welche von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften und Gehölzflächen einen Obstgehölzbestand aus Süßkirschen geprägt sind. Dieser Obstgehölzbestand zeigt eine starke Überalterung auf und ist von Zerfallserscheinungen geprägt. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe bedarf es umfassender Pflegemaßnahmen, wozu Schnittmaßnahmen sowie partielle und unregelmäßige Mahdarbeiten gehören müssen.
Im Bereich des südlichen Überganges der Streuobstwiese zu den Westenteichen und an den Westenteichen selbst, ist es dringend geboten die vielfältige Vegetation aus Trocken- und Unterholz, Wiesen und Stauden zu erhalten und zu schützen sowie einen entsprechenden Übergang zu den Streuobstwiesen zu sichern. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fungieren diese Bereiche Rückzugs- und Lebensräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze sowie haben eine sehr große Bedeutung eines weiter zu entwickelnden und permanent zu schützenden Biotop- und Grünverbundraumes. Angesichts des bekannten voranschreitenden vielfältigen und vielfältigen von Rückzugs- und Lebensräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie der Tatsache, dass bereits im Februar die Brut- und Setzzeit beginnt, sind alle zerstörerischen Eingriffe inakzeptabel und gilt es auszuschließen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Petersberg auf, dafür Sorge zu tragen.
Zudem sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10,00 m einen Gewässerschutzstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ versprechen sich die Exkursionsteilnehmer die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.

Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier haben sich erfreulicherweise auf Anregung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 13.12.2023 Vertreter des Flächeneigentümers und des Landkreises Saalekreises sowie des AHA vor Ort auf Ergreifung von Maßnahmen zum Umbau verständigt, um Unterschlupfmöglichkeiten für Kleinsäuger, Vögel, Insekten und Spinnen zu schützen und zu schaffen. Weitere diesbezügliche Aktivitäten sind geplant. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sinnvoll, wenn sich die Stadt Landsberg an den Aktivitäten beteiligt. Zudem gilt es nunmehr den aktuellen Sachstand zu erörtern.
Im gleichen Gebiet war festzustellen, dass die bereits am 24.02.2024 festgestellte bauliche Erweiterung der Pferdesportanlage weiter besteht. Dabei hat man nicht nur weitere Pappeln gefällt, sondern auch noch massiv Teile des Baches überbaut, welche in Richtung flächenhaftes Naturdenkmal Rätsch in Gutenberg fließt. Diese Be- und Überbauung gilt es sofort und vollständig zurückzubauen und entsprechend zu entfernen.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) sei darauf verwiesen, seit Anfang der neunziger Jahre der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ unterbreitet hat. Mit Sorge stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion fest, dass am Tag der Exkursion am 02.02.2025 sich der Streuobstwiesenbestand nordöstlich des Seebener Busches und der Fasanerie – blau umrandet – massiv im Verfall befindet. Fehlende Pflege und Vandalismus sowie Sommerhitze und fehlende Niederschläge der letzten Jahre haben den Prozess erheblich beschleunigt.
Zudem sei erneut und fortgesetzt darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ – rot umrandet – beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/02/KonzeptionStreuobstwieseSeebenerBusch1.pdf

Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Für den AHA steht auf jeden Fall fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das momentane Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der AHA bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten immer wieder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursionen die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Der AHA informierte, dass am 14.02.2020 die Weiterleitung der Petition Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ mit 105 Unterschriften an den Petitionsausschuss sowie an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags erfolgte.
Ebenfalls möchte der AHA auf die zahlreichen gemeinsamen Exkursionen mit der Initiative Pro Baum“ hinweisen.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu im AHA und im Burgstettenverein mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.02.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 in die öffentliche Runde gegebene „Erste Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt“ auf Seite 214 folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen. In den laufenden Genehmigungsplanungen wurden bereits Kompromisse aufgrund der naturschutzfachlichen Restriktionen eingegangen.“, Zitat Ende

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-3-erster-lep-entwurf-einschliesslich-entwurf-des-umweltberichts-mit-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Textteil-und-Begruendung.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 107 und 209 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Umweltbericht.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10. – 04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 ist die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

https://www.web-conzept-mn.de/54637/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-stellungnahme-des-aha

In dem Zusammenhang hatten der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen aufgerufen, an folgender Exkursion teilzunehmen:

Samstag, den 01.02.2025, um 10.00 Uhr
Protestrundexkursion Niemberg – Burgstetten – Niemberg
gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Erfreulicherweise nahm mit Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) ein Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt und des Kreistages des Saalekreis teil.
Zu Beginn der Exkursion besprachen die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhaltes der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschutzstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschutzstreifen von mindestens 10,00 m Breite, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschutzstreifen als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Diese Gewässerschutzstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Auf dem Weg zum Burgstetten nahmen die Teilnehmenden der Exkursion verschiedene Gehölz- und Staudenflächen in Augenschein, wo u.a. bereits Winterlinge und Purpurtaubnessel blühten.
Vor dem Betreten des eigentlichen Burgstettengebietes wiesen Mitglieder des Burgstettenvereins zusammenfassend auf folgende Punkte und Fakten hin:

  • Abbaufläche ca. 52,00 ha
  • Gesamtflächeninanspruchnahme ca. 68,00 ha, was in etwa 92,00 Fußballfeldern entspricht. ► Schwerz derzeit ca. 31,00 ha
  • Laufzeit 45 – 48 Jahre
  • Nach Beendigung: nach etwa 165 Jahren Entstehung eines neuen Gewässers
  • Geplante Gewässerfläche ca. 34,00 ha.

In Anknüpfung der eingangs aufgeführten Darlegungen führen derartige Aktivitäten zu einer massiven Bedrohung und Zerstörung einzigartiger, standortgerechter, schützenswerter und geschützter Landschaften und Naturbestandteile mit einer besonderen Ausstattung an Fauna, Flora und Funga. Zudem leiden die Lebens- und Naherholungsmöglichkeiten der Menschen.
Daher bekräftigten die Teilnehmenden der Exkursion, dass alles zu tun diese Umwelt, Natur und Landschaft zu schützen und zu erhalten und dabei vor zerstörerischen und bedrohlichen Aktivitäten aller Art zu bewahren. In dem Zusammenhang fordern sie daher die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, des Bundes, des Landes, aber auch des Saalekreises auf das Planungsverfahren sofort und ersatzlos zu stoppen.
Außerdem rufen sie die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Landsberg und des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg auf sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt dieser arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen einzusetzen. Der gleiche Appell richtet sich selbstverständlich ebenfalls an die beiden Bürgermeister Tobias Halfpap und Ronny Krimm.
Auf Grund der großen landschaftlichen und ökologischen Bedeutungen im Biotop- und Grünverbund, aber auch im Rahmen der regionalen Gesamtbetrachtung ist hier auch das Wort und Handeln der Menschen in der Stadt Halle (Saale) gefragt.
Ferner forderten die Teilnehmenden der Exkursion ebenfalls den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.
Am Burgstetten nahmen die Teilnehmer der Exkursion zur Kenntnis, dass vom Burgstetten e.V. ausgelegte Gehölzteile, um das Befahren des Burgstetten zu verhindern, beiseite geräumt sind. Ferner war festzustellen, dass die Vermüllung entlang der Brachstedter Straße aus der Ortslage Niemberg heraus bis zum Burgstetten zugenommen hat. Ferner ist auch das ca. 9 ha große Gehölzstück nordwestlich des Burgstetten in der Ortslage Brachstedt der Gemeinde Petersberg davon betroffen.
Bei der Begehung am Rand des Feldgehölzes zwischen Burgstetten, Wurp und Hohen mit den angrenzenden Feldern und Wiesen bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Tatsache, dass immer wieder freiherumlaufende Hunde unterwegs sind. Dabei drohen Bodenbrutvogelarten wie der Feldlerche umfassende Gefahren. Ebenso die im Jahr 2019 erfolgten umfassenden Eingriffe in den Waldsaumenstreifen des Feldgehölzes sind noch deutlich zu erkennen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie der Ordnungsämter der Stadt Landsberg und der Gemeinde Petersberg. Gleiches gilt für das immer weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, welche als Standort für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter dien und somit sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen Niemberger Straße und Wurp zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Eschen geführt.
Ferner gilt es Wiesenbestände als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, schonend unregelmäßig und partiell zu mähen. Dabei gilt es Brutzeiten, Blühzeiten, Reife- und Aussaatzeiten zu beachten.

Ferner stellten die Teilnehmenden der Exkursion fest, dass die Altsteinbrüche im Südostteil und Nordostteil des Gehölzes nordwestlich des Burgstetten insgesamt mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben, aber diesmal die Niederschläge seit Ende des Jahres 2023 zu einer gewissen Entspannung geführt haben. Nach Einschätzung der Anwesenden beträgt die Senkung des Wasserspiegels trotzdem einen Umfang von 1 m. Bei weiteren Senkungen des Wasserstandes oder gar Austrocknung ist mit massiven Einflüssen auf Fauna, Flora, Funga und Klima zu rechnen. Die Folge könnten Einbußen der Arten- und Strukturvielfalt sowie der ausgleichende Klimaausgleich durch Verringerung der Luftfeuchtigkeit sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regten zudem an, den Weg zwischen Burgstetten und Wurp – rot gekennzeichnet – wieder beidseitig mit Obstgehölzen zu bepflanzen.
Im Rahmen der Exkursion zählten die Teilnehmer am nördlichen Wegesrand 11 und am südlichen Wegesrand 7 Obstbäume. Somit sind insgesamt 18 Obstgehölze, vorrangig Pflaumen, übriggeblieben. Dabei kann man feststellen, dass bei einer Gesamtlänge des Weges im Umfang von 1.376,62 m eine Wiederbepflanzung auf einer Länge von 922,87 m möglich erscheint. Daraus ergibt sich bei einer zweireihigen Bepflanzung und einem Pflanzabstand von 10,00 m ein Bedarf von ca. 185 Obstgehölzen. Dabei gilt es nicht nur Pflaumen-, sondern auch Apfel-, Birnen- sowie Süßkirschensorten und nicht zuletzt Hasel- und Walnuss zu pflanzen.
Das gilt ebenfalls für eine ca. 1.020,00 m langen Abschnitt der Wegeverbindung zwischen dem Burgstetten und Brachstedt – grün gekennzeichnet – sowie ca. 233,78 m langen Verbindungsweg zwischen beiden Parallelwegen – blau gekennzeichnet -.
Der Gehölzbedarf berechnet sich folgendermaßen:

1.020,00 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 204 Gehölze
233,78 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 46,76, rund 47 Gehölze

Nun gilt es, dass sich die jeweiligen Flächeneigentümer sowie die Verantwortlichen im Landkreis Saalekreis sowie in der Gemeinde Petersberg dazu bekennen. Auf jeden Fall haben Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits mehrfach bekräftigt, dass sie die öffentlichen Pflanzaktion nach Zustimmung der Flächeneigentümer und zuständigen Behörden sowie auf der Basis von öffentlicher und privater finanzieller Unterstützung im Rahmen von Freiwilligentagen umsetzen möchten. Gleiches ist bei der anschließenden Pflege zu sehen.

Zum Schluss der Exkursion wies der Burgstettenverein auf folgende gemeinsame Veranstaltung mit den Ortsbürgermeistern Niemberg/ Eismannsdorf, Oppin, Braschwitz/Plößnitz und Brachstedt sowie mit dem Pfarrer des Evangelischen Pfarramtes Hohenthurm Dr. Johannes Thon am Samstag, dem 26.04.2025, unter der Überschrift „’Gipfeltreffen‘ auf dem Burgstetten“ hin:

Auf jeden Fall gilt es verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.02.2025

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 in die öffentliche Runde gegebene „Erste Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt“ auf Seite 214 folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen. In den laufenden Genehmigungsplanungen wurden bereits Kompromisse aufgrund der naturschutzfachlichen Restriktionen eingegangen.“, Zitat Ende

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-3-erster-lep-entwurf-einschliesslich-entwurf-des-umweltberichts-mit-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Textteil-und-Begruendung.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 107 und 209 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Umweltbericht.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10. – 04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 ist die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

https://www.web-conzept-mn.de/54637/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-stellungnahme-des-aha

In dem Zusammenhang rufen der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen auf, an folgender Exkursion teilzunehmen:

Samstag, den 01.02.2025, um 10.00 Uhr
Protestrundexkursion Niemberg – Burgstetten – Niemberg
gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweise: Die Exkursionen findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.01.2025

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, den 25.01.2025 durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag 25.01.2025, 09:30 Uhr, ab Bahnhof Berga-Kelbra durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer

Wer ist der AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15 m hohen und ca. 100 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nachffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führten am Samstag, den 21.12.2024 der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 25.01.2025, durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch zeigte sich für die anwesenden Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf. Erfreulicherweise nahmen mit Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) und Wolfgang Aldag (Bündnis 90/Die GRÜNEN) zwei Mitglieder des Landtages Sachsen-Anhalt anwesend.
Dazu diente die Inaugenscheinnahme eines Gipssteinbruches, um sich einen Eindruck zu verschaffen, was so ein Abbaubereich mit Umwelt, Natur und Landschaft anrichtet. Dabei verdeutlichte sich deutlich und umfassend wie der gegenwärtige Betrieb des Gipssteinbruches sich in die einzigartige, schützenswerte und geschützte Gipskarstlandschaft des Südharzes hineinfrisst und dabei sehr bedeutsamen und einzigartigen Natur- und Landschaftsraum für immer zerstört.
Ferner gilt es dabei im Blick zu haben, dass Zitat, „Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG …“2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG“ beantragte. …Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen.“, Zitat Ende

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8988D42A967F18B8C883B20AC01A8029?docuuid=DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02

Dabei ist vorgesehen ein Gesamtbergwerksfeld von 315,5 ha zu schaffen, worin u.a. ein abgebauter Bereich von ca. 56,00 ha eingebunden ist. Die Flächenzahl entspricht in etwa dem am 24.09.1990 der Treuhandanstalt gemäß der „Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum“ für die Bodenschätze Gips und Anhydrit übertragenen ca. 315,00 ha großen Bergwerkseigentum Rottleberode/Alter Stolberg.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/122/1712229.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/2022.03.10%20Erg%C3%A4nzungsunterlage%20RBP%20Knauf.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/01_RBP_Rottleberode.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/Anlage%20A1.2_Antragsfl%E2%80%9Echen.pdf

https://knauf.com/de-DE/weitere-knauf-unternehmen/knauf-integral/knauf-integral-kontakt/werke

Dabei sind unmittelbar mehr oder minder direkt im Freistaat Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt folgende Schutzgebiete betroffen.

A. Freistaat Thüringen

  • Naturpark Südharz – 267,00 km²
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 623,30 ha
  • FFH-Gebiet Nr. 8 „NSG Alter Stolberg“ – 633,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA001 „Südharz – 2.409,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA 02 „Südharzer Gipskarst“ – 2.872,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Südharz“ – 11.486 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 4.323,00 ha

https://naturpark-suedharz.de

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-S%C3%BCdharzNatPVTHrahmen

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-003-alter-stolberg

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_003_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Alter_Stolberg.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nsg-alter-stolberg

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh8-map

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/spa-nr-01-suedharz

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_01_AB_RANA_MonitBericht_20180831_angepasst_chr.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-02-suedharzer-gipskarst

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_005_spa_02_MaP_AB.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

B. Land Sachsen-Anhalt

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – 30.034,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Heimkehle“ – ca. 66,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“ – ca. 28,00 ha
  • FFH-Gebiet “Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz “ (EU-Code: DE 4431-302, Landescode: FFH0100) – ca. 85,00 ha
  • FFH-Gebiet “Thyra im Südharz“ (EU-Code: DE 4431-304, Landescode: FFH0121) – „Das Gebiet besteht aus linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/gipskarstlandschaft-heimkehle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/naturschutzgebiet-alter-stolberg-sachsen-anhalt-und-grasburger-wiesen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/alter-stolberg-und-heimkehle-im-suedharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/thyra-im-suedharz-.html

Somit verdeutlicht sich die vielfältige Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, welche durch den bereits erfolgten Gipsabbau schon massiv Schaden genommen hat. Eine massive Ausdehnung verstärkt und erweitert die Zerstörung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes.
Der Verlauf der betroffenen ca. 20,00 km langen Thyra und ihres Nebengewässers des etwa 16,00 km langen Krebsbaches verdeutlichen zudem den Biotop- und Grünverbund zur Helme und ihrer Aue sowie letztendlich zu Unstrut und Saale.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/Saale_gesamt_web.pdf

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL11_gesamt_web.pdf

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 15,5 km lange Leine, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

Im Blickfeld der Bedeutung des Gesamtgebietes und der Bedrohung durch bergbauliche Aktivitäten besteht die Möglichkeit die Petition „Kein Abbaggern unserer Naturschutzgebiete! GRIPS STATT GIPS!“ zu unterstützen.

https://innn.it/stoppt-den-geplanten-gipsabbau-rettet-die-sudharzer-karstlandschaft

Bereits zu Beginn und nach dem Abschluss der Exkursion nahmen einzelne Mitglieder der Exkursionsgruppe die Aue der ca. 20,00 km langen Thyra im Bereich der Einmündungsbereiche und Verläufe des ca. 13,18 km langen Krummschlachtbaches, des 11,50 km langen Haselbaches und des ca. 7,12 km langen Breitunger Baches in Augenschein.
Der erste Eindruck zeigte gut mit Wasser gefüllte Fließgewässer. Einerseits erfreulich anzuschauen, dass dies nach mehreren Jahren niedriger Wasserstände seit dem Jahr 2018 in Folge von umfassender Niederschlagsarmut und Sommerhitzen, wieder zu beobachten sind, andrerseits wirft dies die Frage auf, inwieweit Wald- und Feldflächen noch ihrer dringend notwendige Wasserspeicherkapazität nachkommen können.
Während die Thyra als Gewässer I. Ordnung in der Verantwortung des Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt, unterliegen ihre Nebengewässer Krummschlachtbach, Haselbach und Breitunger Bach in der „Unterhaltung“ durch den Unterhaltungsverband Helme

https://lhw.sachsen-anhalt.de/betreiben-unterhalten/unterhaltung-von-oberirdischen-gewaessern

https://lhw.sachsen-anhalt.de/betreiben-unterhalten

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_bilder/4.0/Sangerhausen_A4_quer.jpg

http://www.unterhaltungsverband-helme.de/

http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/karte.png

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bilden das Fließgewässer Thyra sowie ihre Nebengewässer Krummschlachtbach, Haselbach und Breitunger Bach einen schützenswerten, geschützten Landschafts- und Naturraum, welcher als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -bahnen sowie Biotop- und Grünverbundraum zwischen Südharz und Helme mit ihrer Aue fungiert. Dies gilt es nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu optimieren und zu schützen.
So sind zum Bespiel bestehende Begradigungen und Sohlbefestigungen sowie Wehranlagen im Verlauf des Haselbaches im Gebiet der Gemeinde Südharz, Ortsteil Uftrungen sowie im Bereich der Thyra im Gebiet der Verbandsgemeinde Goldene Aue, Berga im Abschschnitt des Wehres „Bösenrode II“ als besorgniserregend anzusehen.
Als positive Entwicklungen können mäandrierende Abschnitte im Bereich des Mündungsgebietes des ca. 13,18 km langen Krummschlachtbaches in die Thyra im Bereich der Heimkehle sowie der Thyra oberhalb von Bösenrode Erwähnung finden.
Derartige Zustände entsprechen eher der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Somit hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Einzugsgebiet der Thyra und ihrer Nebengewässer von den jeweiligen Quellen bis zu den Einmündungen erarbeiten zu lassen. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt und die Hochschule Nordhausen dienen.
Dabei ist es sehr wichtig u.a. die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer herauszuarbeiten, dazu Artenzusammensetzungen von Fauna, Flora und Funga, die Wasserqualität und -menge zu untersuchen, die Breite der Gewässerschutzstreifen, Zustände und Morphologie der Fließgewässer festzustellen, Biotop- und Grünverbünde einzuordnen, Vorschläge für Überarbeitungen bestehender und Erarbeitungen zur Ausweisungen für neue Schutzgebiete zu erstellen sowie letztendlich Vorschläge zu Schutz- und Entwicklungsaktivitäten zusammenzutragen und zu erstellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Zusammenfassend sei zu vermerken, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter länderübergreifend seine Aktivitäten zum vollständigen Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz nicht nur fortsetzen, sondern mit den Bündnispartnern Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau verstärken möchte.
Dazu beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten zum Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Sangerhausen-Nordhausen intensivieren.

In dem Zusammenhang sei u.a. auf folgende Fahrradexkursionen im Jahr 2025 verwiesen:

Samstag, den 02.08.2025, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
ab der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 01.11.2025, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.01.2025

Fotos & Videos: Andreas Liste

AHA fordert nachhaltigen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga. Es ist ungeheuerlich, wenn sich Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie Lobbyverbände der Agrarindustrie, Jagd, Angler und Waldeigentümer hinstellen und immer wieder bestimmten Tierarten die Verantwortung für die katastrophale Entwicklung unserer Umwelt, Natur und Landschaften zuweisen. Ganz besonders im Visier sind momentan dabei Wolf, Biber, Fischotter und Kormoran.
So möchte das Forum Natur Brandenburg e.V., wo sich Landesjagdverband Brandenburg e.V., Landesanglerverband Brandenburg e.V., Landesbauernverband Brandenburg e.V., Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V., Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. und Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. und Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V. zusammengeschlossen haben, die Gelegenheit nutzen auf die neue Landesregierung Brandenburgs aus SPD und BSW einzuwirken und dabei u.a. den behaupteten übertriebenen Artenschutz von Biber und Fischotter beseitigen, weil dieser angeblich die Fischbestände bedroht. Außerdem fabuliert man von zu hohen Wolfsdichten, wo man unterstellt, dass somit inzwischen die Schafhaltung unmöglich sei.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188202.landnutzung-lobbyverband-beschwert-sich-ueber-naturschutz.html

Es ist erschreckend wie Hassreden, fehlende Fach- und Sachkompetenz und damit verbundene Scheinfakten in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Umlauf sind und entsprechend ihr Podium erhalten.
Alleine der Mensch hat über Jahrhunderte u.a. durch Kriege, Rohstoffabbau, Flächenfrass, Plünderungen von Wäldern, Gewässern und Feldern, Vergiftung von Böden, Luft und Wasser, brutalen und mörderischen Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen und Funga sowie daraus entstandenen Verheerungen in der Klimaentwicklungen, Arten- und Strukturverarmungen und somit zur Verschlechterung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Funga zu verantworten. Kein Tier trägt dafür die Verantwortung, also somit auch nicht Wolf, Biber, Fischotter und Kormoran.
Verschiedenartige Interessen der Lobbyisten der Agrarindustrie, der Fischerei, der Angler, der Jagd und der Waldeigentümer haben zum verstärkten Halali gegen den verschiedene Tierarten geführt. Dabei bleibt offensichtlich das Ziel der Wiederausrottung des Wolfes fest im Blick. Andere Tierarten wie Biber, Fischotter, Fuchs, Kormoran etc. sind schon längst im Visier der Jagdwaffen. Da stellt sich die Frage, wann der Luchs auf die Abschussliste kommt.
Auf jeden Fall scheinen die personellen und strukturellen amigohaften Verquickungen von Lobbyisten aus Agrarindustrie, Jagd, Angler, Fischer sowie Waldeigentümern mit Politik und Verwaltungen in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten bestens zu funktionieren.
Auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es Flora, Funga und stellvertretend für die Fauna u.a. den Wolf, den Biber, den Fischotter und den Kormoran weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass zum Beispiel mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig – nie wissenschaftlich begründet – von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
Der AHA sieht in dem Zusammenhang die fortgesetzte und zunehmende Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht. Abgesehen davon, dass es eine fortgesetzte und durchaus verstärkte Anmaßung des Menschen darstellt, über Leben und Tod von Tieren zu entscheiden.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.
Hier erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch mehr Handeln der Politik und Verwaltungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen und nicht zuletzt in den jüngsten Ausführungen des Forums Natur Brandenburg e.V.
In dem Zusammenhang ist es eigentlich unverantwortlich, dass im Land Brandenburg der Landesjagdverband Brandenburg e. V. und Landesanglerverband Brandenburg e.V. jeweils den Status einer gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und § 63 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz von einem Land anerkannten Naturschutzvereinigung erhalten haben.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/landschaftspflege/anerkannte-naturschutzvereinigungen

https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umwelt-und-naturschutzvereingungen-anerkannte

Leider im Bundesgebiet kein Alleinstellungsmerkmal, dass derartige Verbände diesen Status aufweisen können.
Hier ist dringend Veränderungsbedarf erforderlich.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.01.2025

Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder

Am Samstag, dem 18.01.2025, trafen sich AHA-Mitglieder und andere Freiwillige auf dem Forstwerder zu einem Arbeitseinsatz, bei dem es darum ging, die Absperrungen zum Vogelschutzgebiet zu erneuern bzw. zu erweitern.
Leider ist es so, dass Spaziergänger diese Absperrungen immer wieder ignorieren und überqueren, um in das abgesperrte Gebiet zu gelangen.
Aus diesem Grund ist es seit Jahren nötig, diese ehrenamtlichen Arbeiten zu verrichten, die als Hinweis verstanden werden sollen, sich nur auf den ausgewiesenen Wegen zu bewegen. Entsprechende Hinweisschilder sind für alle sichtbar angebracht.
Der nächste Arbeitseinsatz findet, wegen der, im März beginnenden Setz- und Brutzeit, am Samstag, dem 06.12.2025, statt.

Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Bogenbrücke
Helfer sind immer herzlich willkommen.

Fotos: Dietmar Hörner

Parallel zum Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder traf sich die OG Dessau-Roßlau zu einem zusätzlichen Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“.
Ziel dieses Arbeitseinsatzes war die Fortsetzung der Schnittarbeiten an den Apfelbäumen. Bei den geplanten Arbeitseinsatz am 07.12.2024 konnten diese auf Grund einer Drückjagd nicht durchgeführt werden.
Auf Grund von Verbissen wurden Pflegemaßnahmen an einem Teil der Apfelbäume vorgenommen.
Um eine gute Ernte in diesem vorzubereiten finden weitere Arbeitseinsätze in den kommenden Monaten. Dazu werden zahlreiche helfende Hände benötigt.
Der nächste reguläre Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 15.02.2025, statt. Beginn ist 10.00 Uhr.

Fotos: Esther v. Zalm

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