Seite 2 von 428

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

Der ca. 11,00 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 11,60 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ das ca. 23,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH 0120) bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=186&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.

Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 16.11.2024, teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2024

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:
– Flächenbedarf ca. 150- 200 m² je Bohrung
– Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
– Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen
Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Nunmehr führen am Samstag, den 21.12.2024 der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Exkursion soll der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes dienen.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der kombinierten Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz am 21.12.2024 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2024

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.11.2024 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Begrüßenswert hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzte sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr bedeutsam die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar.
Jedoch beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Ferner ruft der stark begradigte Zustand der Helme immer wieder große Bedenken hervor.
Einst gehörte die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im 3.368,00 ha großen FFH-Gebiet 011 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ (DE 4632-302) und 3.781,00 ha großen EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee sowie im Land Sachsen-Anhalt im 785,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie im 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“, „mit einer Gesamtgröße von ca. 117,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122,00 km“.

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/Liste_VS_Gebiete_TH_b.pdf

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA_04_RANA_Text_20220310.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=342&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppe nahm die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 541,50 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Somit forderten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fortgesetzt bzw. erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Mitglieder der Exkursiongruppe war erfreulich zu sehen, dass die Natur verstärkt sukzessiv diesen massiven Eingriff heilt.
Mit Sorge nahm die Exkursionsgruppe fortgesetzt die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe berieten auch zu dem von der Stadt Heringen in Auftrag gegebenen und vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaates Thüringen aus Steuermitteln finanzierte „Bau des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue“, welches man als „Klimaschutzprojekt“ bezeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalt- und Betontrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge die Planungen und bereits erfolgten baulichen Umsetzungen im Zusammenhang des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in allen Abschnitten. Neben der Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten weitere Landschafts- und Naturbestandteile mit weiteren Fahrradstraßen zu verbauen bzw. zu zerschneiden.
Alleine die durchgeführte Asphaltierung des Fahrradweges zwischen Auleben und Aumühle entlang der L 2079 mit entsprechenden Unterbauten führte, nach eigenen Messungen zur Folge, zu folgenden Mindestneuversiegelungen:

Länge der Gesamtstrecke: ca. 1,78 km = 1.480 m
Mindestbreite: ca. 2 m

1.480 m x 2 m = 2.976 m² = 0,2976 ha.

Eine öffentliche Beteiligung mit Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen ist dem AHA nicht bekannt. Damit fehlt dem Vorhaben die angemessene Transparenz und Würdigung von Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Daher ist der Begriff „Klimaschutzprojekt“ als nichtzutreffend anzusehen und unverzüglich die Entfernung bereits vollendeter Bodenversiegelungen vorzunehmen.

Eine dreieckige, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 4.204,34 m² = 0,420434 ha große Streuobstwiese entlang der L 2079 zwischen Auleben und Aumühle, eingebettet zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Aulebener Bach/Flutgraben, weist augenscheinlich eine sehr große Schutz- und Pflegebedürfigkeit aus. Jedoch bedarf diese Streuobstwiese umfassender Pflege- und Schutzmaßnahmen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten kann sich der AHA vorstellen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Dies erfordert aber die Zustimmung der nunmehr bekannten Eigentümer sowie einer aktiven Mitwirkung und positiver Bekenntnisse des Landkreises Nordhausen sowie der Stadt Heringen (Helme) und seines Ortsteiles des Europadorfes Auleben. Nicht zuletzt ist die Mitwirkung interessierter Personen erforderlich, um die Pflege- und Erntearbeiten umsetzen zu können.
Mit Sorge hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzten Auswirkungen der wasserbaulichen Beräumungen im Hammaer Bach kurz vor der Einmündung in Aulebener Bach/Flutgraben aufgenommen. Neben den massiven Störungen im Gewässerbett und in der Streuobstwiese, behindern derartige Arbeiten unweigerlich eine naturnahe Entwicklung und beschleunigen Abfluss des Wassers. Der nunmehr rasant stattfindende Klimawandel, welcher mit häufiger Niederschlagsarmut und Sommerhitze verbunden ist und zu flächendeckenden Austrocknungen führen können, besteht die Gefahr der massiven Eintiefung des begradigten Baches mit einhergehender Verschärfung dargestellter klimatischer Folgen. Daher sind Störhölzer dringend erforderlich, um u.a. die dringend erforderliche Mäandrierung zu befördern.
Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßte die Exkursionsgruppe den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen.

https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen-details/schutz-des-kranichs-in-der-goldenen-aue

https://www.kelbra.de/images/downloads/Allgemeinverfgung_zum_Schutz_des_Kranichs_2015.pdf

Jedoch hat die Exkursionsgruppe auch im Rahmen dieser Fahrradexkursion festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.

Im Zusammenhang mit dem Schutz und Betreuung des Kranichs fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte sowie gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – um vollumfängliche Transparenz zu den Planungen zu einem sogenannten „Naturerlebniszentrum am Stausee Kelbra“, welches bis zu 8 Mio. Euro Steuergelder kosten soll.

https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/zukunft-mitgestalten/news-detail/bis-zu-8-mio-euro-fuer-neubau-und-moderne-ausstellung-hotspot-fuer-kranichzug-land-ebnet-weg-fuer-naturerlebniszentrum-am-stausee-kelbra

https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/entwicklung-foerdern/landesfoerderung/regelfoerderung-ueber-die-landesrichtlinie

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat jedenfalls das Vorhaben im Rahmen seines Schwarzbuches 2024/25 aufgegriffen und heftig kritisiert.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/kohlemittel-fuer-kranicherlebniszentrum

Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahm die Exkursionsgruppe die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, auf der Seite des Freistaates Thüringen in unmittelbarer Nähe der Grenze zum östlich angrenzenden Land Sachsen-Anhalt stellte die Exkursionsgruppe fest, dass die Aue des momentan ausgetrockneten Hungerbaches eine gut entwickelte Weichholzaue mit Sal- und Silberweide bestanden aufweist. Jedoch sind deutliche Aktivitäten zur Einschränkung des Gewässerschonstreifens mit zum Teil massiven Eingriffen in den Gehölzbestand sowie Kraut- und Staudensaum erkennbar. Der AHA bekräftigt an dieser konkreten Stelle erneut, dass alle Fließgewässer einen beidseitigen 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen, um sich besser, naturnaher entwickeln zu können. So können sie arten- und strukturreich als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dienen sowie tragen ferner zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des sich immer mehr lückig darstellenden Gehölzbestandes sowie von Biotop- und Grünverbünden und Bereicherung des Landschaftsbildes bei.
In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat.
Darüber hinaus nahm die Exkursionsgruppe mit Entsetzen zur Kenntnis, dass mit öffentlichen Mitteln eine Asphaltpiste entstanden ist. An beiden Seiten des Weges verkünden gleichlautende Schilder u.a., dass die Förderung für den „Weg zum Dienstberg“ auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr erfolgte, zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ gehört und offenbar der Entwicklung der Gemeinde Berga in der Verbandsgemeinde Goldene Aue dienen soll. Mit diesem baulichen Monstrum ist eine neue Zerschneidung der Landschaft und Natur entstanden, welches in Folge von Erhitzung und Verkehr sowie Verlust der Möglichkeiten zur Tarnung und zum Versteck, sich zur unüberwindlichen Hürde für Klein- und Kleinsttiere entwickeln kann. Ferner fehlt die Möglichkeit der Entstehung von Pfützen als Tümpel, welche als Trinkmöglichkeit für zahlreiche Tiere dient. Die Funktion zur Gewinnung von Baumaterial zur Errichtung von Tierbauten aller Art ist somit komplett verloren gegangen. Trotz umfassender Verbotsbeschilderung ist mit der Zunahme von Motorisiertem Individualverkehr zu rechnen, welcher neben den Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaften durch Abgase, Lärm und Feinstaub, Gefahren für Fahrradfahrer, Fußgänger und Tiere darstellen können. Darüber hinaus ist zwischen möglichen längeren und kürzeren Trockenphasen von einer Zunahme kürzerer oder längerer Starkniederschlagsphasen und -momenten auszugehen. Somit erhöht sich die Flutungsgefahr einerseits in Richtung der Gemeinde Berga, Ortsteil Bösenrode über die Alte Nordhäuser Straße sowie ebenfalls in Richtung L 3080/L151. Der Ausbau der Querrinnen und schotterverfüllter wegbegleitender Grabenbauwerke in Richtung Bösenrode lassen da wenig Milderung erwarten. Daher ist aus ebengenannten Gründen dringend ein kompletter Rückbau der Asphaltdecke anzuraten. Abgesehen davon, dass – wie obengenannt und beschrieben – der Obstgehölzbestand am und auf dem Dienstberg noch immer im Abgang begriffen ist sowie keine Pflege und Nachpflanzung erfährt. Hier sieht der AHA schon seit Jahrzehnten Handlungsbedarf.

Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsgruppe mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen.
Mit großen Interesse nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben – wie bereits seit der Fahrradexkursion am 31.10.2020 beobachtet – sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da immer wieder Niedrigwasserstände der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt haben bzw. führen können und die gegenwärtig im Neubau begriffene Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber in Niedrigwasserphasen ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ferner gilt es dem Ansinnen und der Zielstellung des ca. 21,00 km langen bzw. 20.60 ha großen FFH-Gebietes „Thyra im Südharz (FFH0121)“ Rechnung zu tragen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=187&idcat=33&lang=1

Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.

Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Im Rahmen seiner Presseerklärung „AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich“ vom 13.10.2024 hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen.
Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an. Als Arten können zum Beispiel die Erweiterung der bestehenden Bestände von vier Winterlinden, einer Sommerlinde und einer Hängebirke sowie ein Feldahorn dienen.
Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd-Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand.
Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten.
Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Bund, im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz.
Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Der AHA hält zudem den Schutz und eine naturnahe Entwicklung der Gonna für dringend geboten. Die ca. 17,00 km lange Gonna entspringt zwischen Grillenberg und Wippra, südlich der Pferdeköpfe, durchfließt auf einer Länge von etwa 6,00 km von der Walkmühle bis zum Martinsriether Weg das Gebiet der Kernstadt Sangerhausen und mündet östlich des Ortsteils Martinsrieth der Gemeinde Wallhausen auf dem Gebiet von Sangerhausen in die ca. 81,00 km lange Helme ein.
Die Gonna ist leider deutlich erkennbar von umfassenden Begradigungs- und Ausbaumaßnahmen geprägt. Insbesondere im zentralen Bereich der Kreisstadt Sangerhausen ist das Gewässerbett der Gonna im Sohl- und Uferbereich naturfern ausgebaut.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, um der Gonna eine naturnahe Entwicklung im Gesamtverlauf zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem damaligen Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.11.2024

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält verstärkten Schutz der Landschafts- und Naturräume zwischen Gera und Zeitz für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Ein- und angebunden dazu ist das länderübergreifende, arten- und strukturreiche, vielfältige Waldgebiet Zeitzer Forst zu sehen. Den Schutzcharakter unterstreichen im Freistaat Thüringen das Europäische Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet DE 5038-304 mit der Landesnummer 43 „Zeitzer Forst“ mit einer Fläche von 401,05 ha, einem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Gebiet 133
„Zeitzer Forst“ (DE 5038-304) mit einer Fläche von 421,00 ha und das 327,40 ha große Naturschutzgebiet „Zeitzer Forst“.

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-43-zeitzer-forst

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh133-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_43_AB_MonitBericht_Myotis_20171120.pdf

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_133_map_ab.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-341-zeitzer-forst

Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Schutzgebiete zu nennen:

Das ca. 1.712,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL SPA), das ebenso ca. 1.712,00 ha große FFH-Gebiet “Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL FFH) sowie das ca. 5.100,00 ha große Landschaftsschutzgebietes „Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst“ mit der Codierung: LSG0043BLK

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=931&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_SPA.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=68&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_FFH.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst-0

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg43

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/VO/LSG0043BLK_VO-1998.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg43.pdf

In der Gebietsbeschreibung zum FFH-Gebiet “Zeitzer Forst“ ist zu dem Waldgebiet folgendes aufgeführt, Zitat:

Das großflächige Waldgebiet des Zeitzer Forstes im „Zeitzer Buntsandsteinplateau“ liegt südwestlich von Zeitz und östlich der Weißen Elster. Im hügeligen Gebiet wird der geologische Untergrund von Mittlerem Buntsandstein gebildet, der östlich davon von Unterem Buntsandstein abgelöst wird. Das Gestein wird flächig von Löss überdeckt. Große Teile dieses FFH-Gebietes gehören zum militärischen Standortübungsplatz Zeitz.“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=68&idcat=33&lang=1

In der Gebietsbeschreibung zum Zeitzer Forst (SPA0031) ist weiterhin und umfassender folgendes vermerkt, Zitat:

Das EU SPA wurde im Jahr 2003 per Kabinettsbeschluss als Vogelschutzgebiet gemeldet, flächengleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet. Es liegt vollständig innerhalb des LSG „Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst“ und, bis auf den aktiven Truppenübungsplatz, auch innerhalb des Naturparkes Saale-Unstrut-Triasland. Südlich der Landesgrenze schließt sich in Thüringen das EU SPA Zeitzer Forst (DE 5038 420) mit einer Größe von 397 ha an.

Naturräumlich gehört das Gebiet überwiegend zur Saale-Elster-Sandsteinplatte, im Osten erfolgt der Übergang zum Altenburg-Zeitzer Lössgebiet. Es ist der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau zugeordnet und befindet sich am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Mit einem jährlichen Niederschlag von 575 mm ist die Region relativ niederschlagsarm.

Der Zeitzer Forst ist das größte zusammenhängende Waldgebiet im südlichen Burgenlandkreis. Es wird durch das Rauschebachtal, den Kupferborn und den Forstgraben morphologisch gegliedert. Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts war der „Zeitzer Forst“ von Buchenwäldern bedeckt, in denen die Weißtanne eine vorherrschende Baumart war. Ab 1800 wurden die artenreichen Bestände durch wirtschaftlichere Nadelhölzer ersetzt. Um 1900 lag der Nadelholzanteil bei ca. 80 %, das früher abwechslungsreiche Waldbild bot einen uniformen und düsteren Anblick (UNRUH 2010a). Die militärische Nutzung des Gebietes lässt sich bis ins Jahr 1939 zurückverfolgen. Von 1950 bis 1989 wurde der Zeitzer Forst durch die Sowjetarmee als militärischer Schieß- und Übungsplatz für Panzer, Artillerie, Pioniere und später auch für die Flugabwehr genutzt (UNRUH 2010b). Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen übernahm die Bundeswehr das Gelände, das auf verringerter Fläche als Standortübungsplatz v. a. durch das in Gera stationierte Panzerpionierbataillon genutzt wird. Der als Militärischer Sicherheitsbereich abgegrenzte Übungsplatz der Bundeswehr darf wegen des Übungsbetriebes und noch vorhandener Munitionsbelastung nicht betreten werden.

Das Gebiet ist überwiegend bewaldet. Die Wälder befinden sich größtenteils unter Bundesforstverwaltung. Neben Nadel- und Mischwaldkomplexen dominieren im Nordwesten Hainsimsen-Rotbuchenwälder und im Südwesten Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwälder. Auf den staunassen Plateaustandorten kommen pfeifengrasreiche Honiggras-Eichenwälder vor. Entlang von Bachtälern finden sich kleinflächige Winkelseggen-Eschenwälder. An einigen Flachmoorbereichen vereinzelter Weiher stehen verarmte Walzenseggen-Erlenbrüche (PSCHORN 2008b). Größere Offenlandflächen gibt es nur im Bereich des militärischen Übungsgeländes, das durch Landreitgras-Gesellschaften und kleinflächige Ginster-Heidekraut-Heiden charakterisiert ist. Durch fortschreitende Sukzession kommt es jedoch zunehmend zu Birkenaufwuchs, der die Offenlandgesellschaften verdrängt. Westlich und nordwestlich des Waldgebietes befinden sich entlang der Weißen Elster auch größere Grünlandflächen mit Baumreihen und kleineren Wäldchen. Im Norden und Osten sind auch kleinere Acker- und Wiesenfl­ächen sowie Streuobstwiesen in das EU SPA integriert, die direkt an den Wald angrenzen.

Im Zuge der langjährigen Nutzung als militärischer Übungsplatz, aber auch durch großflächige und tiefgehende Munitionsräumungen nach 1994, entstanden ökologisch wertvolle Nischen für Fauna und Flora (UNRUH 2010b). Typische Arten für diese Offenlandbereiche sind z. B. Landreitgras, Ginster und verschiedene Heidearten. Durch eine fortlaufende militärische Nutzung werden einige dieser Bereiche auch weiterhin offen gehalten. Im Mittelteil des EU SPA gibt es daher auch noch offene Sandbodenflächen. Im Südosten des Gebietes befinden sich kleine angestaute Teiche. Daneben finden sich v. a. im militärisch genutzten Offenland, aber teils auch, im Norden des Gebietes, Tümpel, Weiher und Staunässebereiche (PSCHORN 2008b). Im Südwesten gibt es außerdem Reste eines kleinen Niedermoores, welches sich durch das Vorkommen von Grauseggen und Hundsstraußgras auszeichnet. In der Elsteraue sind noch Elemente der ursprünglichen Weichholzaue zu finden, vor allem Pappeln und Weiden.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht trotz der positiven Darstellung von ökologischen Entwicklungen in Folge der jahrzehntelangen militärischen Nutzung, welche mit der „Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf den militärisch genutzten Flächen des Bundes“, (Vereinbarungsgebiete), Bek. des MLU vom 3.11.2011 – 44.322404, MBl. LSA Nr. 38/2011 vom 28.11.2011, S. 508 einen rechtlichen Rahmen besitzt, ein Ende dieser Form der Beanspruchung des vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes als dringend geboten an.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/407/militaerischeFlaechen_mbl.pdf

Eine militärische Nutzung gehört nicht in einen Raum, wo eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts und im Freistaat Thüringen möglich sein kann. Neben der bedrohlich und besorgniserregend zunehmenden Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik sind als Ausschlussgründe die Belastungen durch Lärm, Abgase, Kampfmittel und Chemikalien zu sehen.
Die durch die bisherige militärische Nutzung entstandenen und offengehaltenen Bereiche gilt es weiter zivil zu schützen und zu betreuen. Eine Rechtfertigung für eine fortgesetzte militärische Nutzung lässt sich daraus keinesfalls ableiten.
Um Alternativen auszuloten gilt es zum Beispiel Projekte und Vorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundesamtes für Naturschutz wissenschaftlich fundiert zusammenzutragen, auszuwerten und die Anwendbarkeit auf den Zeitzer Forst zu prüfen.

https://www.bundesimmobilien.de/das-offenland-im-wandel-5b4d43b7cd0f3c62

https://www.bundesimmobilien.de/schaedlich-im-wald-nuetzlich-im-offenland-b35adb06e2ab89af

https://www.bfn.de/pflege-und-verbund

Eine weitere, entwicklungsfähige waldbezogene Alternative zeigt sich im Freistaat Thüringen mit der Sicherung von 191,00 ha unter dem Begriff „Nationales Naturerbe“ (NNE).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Zeitzer Forst | Fläche: 191 Hektar

Kreisfreie Stadt / Landkreis: Gera

Der in Thüringen liegende Bereich der Naturerbefläche bildet zusammen mit dem nördlich in Sachsen-Anhalt angrenzenden Teil einen zusammenhängenden Laubwaldkomplex am östlichen Rand der Saale-Sandsteinplatte, mit hohem Alt- und Totholzanteil, naturnahen Bachläufen und Standgewässern. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den rechtsseitigen, lebhaft reliefierten Talhang der Weißen Elster, der von mehreren Seitentälchen zerschnitten wird. Darüber hinaus finden sich in größeren Bereichen auch Fichten- und Kiefernforste sowie Birken-Pionierwälder. Prägend im thüringischen Teil der Naturerbefläche sind sehr heterogene Strukturen. Auf der Hälfte der Fläche dominieren Nadelbaumarten. Als naturschutzfachlich wertvoll gelten die vorhandenen Eichenmischwälder. Von besonderer Bedeutung für das Gebiet sind unter anderem die Brutnachweise aller in Thüringen vorkommenden Spechtarten. Die Naturerbefläche ist Bestandteil des Naturschutzgebiets, Fauna-Flora-Habitat-Gebietes und Vogelschutzgebiets „Zeitzer Forst„.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/gebietsschutz-und-vernetzung/nationales-naturerbe/flaechen-des-nationalen-naturerbe-ost

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) führt dazu aus, Zitat:

Hier handelt es sich um eine vom Bund in einer ersten Tranche für Naturschutzzwecke bereitgestellte, ehemals militärisch genutzte Fläche des Nationalen Naturerbes. Sie ist vollständig Bestandteil des NSG Zeitzer Forst und des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und liegt zum größten Teil im Naturraum Saale-Sandsteinplatte, im Osten auch mit einem kleineren Anteil im Altenburger Lössgebiet. Das Gebiet umfasst stark reliefierte Hänge und Plateaubereiche zwischen dem Forstgraben im Norden an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Lichten Au im Süden, beides rechtsseitige Seitentäler der Weißen Elster, innerhalb eines großen unzerschnittenen Laubwaldkomplexes mit hohem Alt- und Totholzanteil. Z. T. prägen Rotbuchen, Trauben- und Stieleichen den Wald, auf größere Flächen sind aber auch Fichten- und Kiefernforste sowie Birken-Pionierwälder enthalten. Erst der Naturerbe-Entwicklungsplan wird festlegen, welche Waldbestände wann aus der forstlichen Nutzung genommen werden.“, Zitat Ende

Die beteiligte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt allgemein zu dem Gesamtprojekt aus, Zitat:

Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Im Jahr 2005 wurde die Sicherung naturschutzfachlich wertvoller Bundesflächen unter dem Begriff „Nationales Naturerbe“ (NNE) erstmals in die Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien aufgenommen und in den nachfolgenden zwei Legislaturperioden mit einer 2. und 3. Tranche fortgesetzt. Der Bund verzichtet auf den Verkauf wertvoller Naturflächen im Bundeseigentum und gibt sie stattdessen in die Hände des Naturschutzes. Rund 156.000 Hektar Naturschutzflächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau Verwaltungsgesellschaft (LMBV) und mit dem größten Flächenanteil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden ausgewählt.

Der Bund überträgt das Nationale Naturerbe unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt sowie Naturschutzverbände und -stiftungen, die künftig für die Pflege und Entwicklung der Flächen zum Schutze der Natur verantwortlich sind. Ein Teil des Naturerbes verbleibt im Besitz der Bundesanstalt. Für diese sogenannte Bundeslösung übernimmt der Bund selbst die Naturschutzaufgaben.

Die Wälder des Nationalen Naturerbes sollen mittel- bis langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Viele Lebensgemeinschaften von geschützten Arten im Offenland oder in Feuchtgebieten sollen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft erhalten werden.“, Zitat Ende

https://www.bundesimmobilien.de/der-bundesforst-als-dienstleister-im-nationalen-naturerbe-1ccfcbce87971f38

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Vorhaben ebenfalls im Land Sachsen-Anhalt umzusetzen, um für die bisher militärisch genutzten Flächen im Zeitzer Forst zukunftsfähige, nachhaltige und ökologische Alternativen bieten zu können.
Insofern kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in keiner Weise nachvollziehen, warum der Landkreis Burgenlandkreis eine Aufnahme des militärisch genutzten Teils des Zeitzer Forstes im mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 verabschiedeten Ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt als Teil der „Vorranggebiete für militärische Nutzung“ wünscht. Unter dem besagten Punkt Z 7.1.5, auf Seite 220 sind bisher vier Vorranggebiete für militärische Nutzung ausgewiesen. Der Zeitzer Forst gehört richtigerweise nicht zu und eröffnet somit die dringende und schon längst überfällige Möglichkeit die militärische Nutzung dort für immer zu beenden.
Auf Grund der länderübergreifenden Schutzwürdigkeit sowie der damit verbundenen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze, als arten- und strukturreicher Landschafts- und Naturraum, als Erholungsraum, als Entstehungsgebiet für Kalt- und Frischluft, als Sauerstoffproduzent, Kohlendioxid- und Methanspeicher sowie Teil eines umfassenden und ebenso bedeutsamen Biotop- und Grünverbundes gehört der Zeitzer Forst nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt nicht nur zum auf der Seite 230 aufgeführten Punkt „G 7.2.2-5 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems“, sondern auch zu den auf den Seiten 228/229 aufgeführten Punkt „Z 7.2.2-2 Vorranggebiete für Natur und Landschaft“.

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-3-erster-lep-entwurf-einschliesslich-entwurf-des-umweltberichts-mit-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Gleiches gilt für den länderübergreifenden Zeitzer Forstes In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.11.2024

Stellungnahme zur Neuverordnung des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“

Im Ergebnis der Begehung vor Ort am 31.10.2024 und der damit verbundenen Beobachtungen und Feststellungen sowie weiterer Kenntnisse zu den Bedingungen am Standort erfolgt folgende Stellungnahme:

I. Zu Verordnungstext

Zu §§ 1 und 2:


Die Veränderungen der Flächen findet durchaus Zustimmung. Besonders begrüßenswert sind die Flächenausweitungen. Jedoch gilt es insbesondere im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Nordwestbereich des Goldberggebietes ein Parkverbot in der Goldbergstraße zwischen Verlängerter Landrain und Frohe Zukunft einzurichten. Der Parkplatz hat ausreichend Fläche und war am 31.10.2024 nur sehr gering ausgelastet. Dafür standen zahlreiche Autos beidseitig der Goldbergstraße bis in die künftigen Flächen des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ hinein.

Foto 1: Halle-Goldbergstraße – Abschnitt zwischen Verlängerter Landrain & Frohe Zukunft –
Blick nach Südosten auf Parkplatz im Nordwestbereich Gelände Goldberg
Foto 2: Halle-Goldbergstraße – Abschnitt zwischen Verlängerter Landrain & Frohe Zukunft – Blick nach
Südwesten in Richtung Verlängerter Landrain
Foto 3: Halle-Goldbergstraße – Abschnitt zwischen Verlängerter
Landrain & Frohe Zukunft – Blick nach Südwesten in Richtung
Verlängerter Landrain

Zu § 3

Das Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Goldberg“ hat zudem eine sehr große Bedeutung als Bestandteil eines zu schützenden und zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraumes. Dabei seien insbesondere das großräumige Gebiet im Umfeld der Posthornteiche sowie die Biotope im Bereich Goldbergweg, Mühlrain, Zöberitzer Straße, Posthornweg und Dessauer Straße zu betrachten. Ferner gilt es ebenfalls u.a.im Bezug auf den Verlauf des Zöberitzer Grabens und angrenzender Landschafts- und Naturbestandteile.
Daher erscheint es sinnvoll zu sein als weiteren Schutzzweck zu formulieren:

6. Bestandteil eines zu schützenden und zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundes zum Beispiel zur großräumigen Bergfolgelandschaft im weitläufigen Umfeld der Posthornteiche sowie zum Verlauf des Zöberitzer Grabens und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile

Zu § 4:

Unter Absatz 2, Nummern 2 und 7 gilt es Pilze gesondert mit aufzunehmen, da diese Organismen auf Grund ihrer Lebensweise nicht zu Tieren und Pflanzen gehören, aber sehr wichtig für die Entwicklung von arten- und strukturreichen Naturräumen sind.
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

In den Schutzgebieten, so auch im konkreten Fall, ist das entnehmen von Pilzen durchaus zudem mit dem Verlassen der Weg verbunden.

II. Schlussbemerkungen

Nach Vornahme und Umsetzung der Neuverordnung des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ gilt es eine entsprechende umfassende Beschilderung vorzunehmen. Dazu gehört eine eng damit gekoppelte Öffentlichkeitsarbeit.

In dem Zusammenhang sind gezielte und bessere Absperrungen von Trampelpfaden dringend erforderlich. Dazu lässt insbesondere Altholz gut verwenden. Dies kann zudem als Unterschlupf dienen und die Sukzession am jeweiligen Standort befördern. Nach einer vollständigen Müll- und Unratberäumung ist dringend dafür Sorge zu tragen, dass keine Neuansammlung stattfindet.

Foto 4: Halle-Goldbergstraße – Abschnitt zwischen Verlängerter Landrain &
Frohe Zukunft – Blick nach Nordosten auf Gelände Goldberg
Foto 5: Halle-Goldbergstraße – Abschnitt zwischen Verlängerter Landrain &
Frohe Zukunft – Blick nach Nordosten auf Gelände Goldberg

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ mitzuwirken.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.10.2024

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »