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AHA führt Exkursion in die Dölauer Heide durch

AHA fordert Freihaltung der Ackerflächen in Halle-Tornau!

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 haben nun umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt.
Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Abgesehen von der Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.
Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.

An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das angedachte Bauvorhaben in Halle-Tornau als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um im konkreten Fall, aber auch generell für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat, bitte sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.09.2024

AHA fordert verstärkten Schutz des Geiseltalseengebietes und der angrenzenden Regionen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten. Nach seiner Auffassung gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dazu ist es aber u.a. dringend notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

Der AHA sieht besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S734

Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.

Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra.
Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/seilbahn-geiseltalsee-gondel-100.html

https://www.thi.de/hochschule/aktuelles/news/entwicklung-eines-integrativen-seilbahnkonzeptes-fuer-die-stadt-muecheln-geiseltal-coal2cable

Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor.
So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/bergbaufolgel_geiseltal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/bergbaufolgelandschaft_geiseltalvo.pdf

Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen.
Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und widerruflich zu stoppen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schmoner-busch-spielberger-hoehe-und-elsloch

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=203&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg67

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=210&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-kayna-sued

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/neue-goehle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=215&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/neue-goehle-und-trockenrasen-noerdlich-freyburg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen

Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.09.2024

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.

Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.saalekreis.de/de/datei/download/id/633970,1002/amtsblatt_nr._27_22.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Hierzu fasst die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Montag, den 02.09.2024 einen Beschluss, welcher mit den Alternativvorschlägen verbunden ist.

Jedoch zeigen Medienberichte, so u.a. die Mitteldeutsche Zeitung am 29.08.2024, Seite 18 auf, dass der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal am 27.08.2024 einstimmig den Beschluss gefasst hat, der Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ zuzustimmen. „Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 42 ha

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/vo0050.asp?__kvonr=104446

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192063&type=do

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192058&type=do

Das bedeutet einen angedachten Flächenverbrauch von gesamt 42,00 ha – rund 43.000,00 m² = 4,3 ha sogenannte „Ausgleichsfläche“ = 37,70 ha. Darin sind Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen mit einbezogen.
Betroffen ist dabei eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Bodenzahl über 75 sowie laut Flächennutzungsplan Teutschenthal Anlage 4 – Bergbau – Vorentwurf 02/2023 zum Einzugsbereich „Steinsalze und Kalisalze einschließlich auftretender Sole, Formationen und Gesteine mit Eignung für behälterlose unterirdische Speicherung“, Nr. der Berechtigung: III-A-d/h-758/90/1043

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/15903,1195/anlage_4_bergbau_vorentwurf.pdf

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Laut Planung sind 240 Stellplätze für PKW sowie mindesten 50 LKW-Stellplätze vorgesehen. Das bedeutet die Möglichkeiten von Fahrten im Umfang von ca. 480 PKW und 100 LKW, was bei Berücksichtigung von beispielsweise 255 Arbeitstagen im Jahr 2027 im Land Sachsen-Anhalt eine jährliche zusätzliche Fahrbelastung mit ca. 122.400 PKW- und ca. 25.200 LKW-Fahrten bedeuten kann. Eng damit verbunden sind Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Lärm sowie der bestehenden Verkehrstrassen.

https://www.arbeitstage.de/wie_viele_arbeitstage_im_jahr_2027_Sachsen-Anhalt.htm

Zudem verdeutlicht sich eindeutig, warum der Ruf nach der Landesstraße (L) 164n und der Bundesautobahn (BAB) 143 so groß war bzw. ist. Es geht darum neuen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen. Diese nie bewiesene Mär von Verkehrsentlastungen der Region ist somit einmal mehr widerlegt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher die Planung und den Beschluss des Gemeinderates vom 27.08.2024 zur „Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ für inakzeptabel, da weiterer Verbrauch von Boden, Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften, die Chance der Entwicklung einer großflächigen, arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, Zerstörung des Landschaftsbildes sowie eine massive Mehrung des Verkehrsaufkommens droht.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen und unwiderruflichen Stopp des Planungsvorhabens.

Ferner unterstützt die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in allen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.09.2024

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzte bzw. nutzt seit Jahrzehnten immer wieder verschiedene Exkursionen, aber auch u.a. mit der Erstellung von Konzeptionen und Stellungnahmen, mit der Arbeit der Umweltbibliothek „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie mit der Teilnahme an den jährlichen Schlossfesten die Möglichkeiten zur Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Dabei erläutert der Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue sowie seine Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser.
Der überwiegende Teil der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna befindet sich in folgenden europäischen Schutzgebieten:

BezeichnungGröße
Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)ca. 1.758,00 ha und im linienhaften Teil Gesamtlänge von ca. 9,00 km.
Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)ca. 4.762,00 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lvwa.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=natura2000bestand&ZOOMTOTABLE=Natura,CO,FFH0141

Dabei spielt die Rischmühleninsel im Stadtgebiet der Saalestadt Merseburg eine sehr wichtige und sehr bedeutsame Rolle.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Dieser Ausgangssituation widerspricht der von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen soll, Zitat:

Zitat Ende

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Im Falle der Umsetzung dieser katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen seiner nachfolgend genannten Exkursion u.a. auf die Schutzwürdigkeit der Rischmühleninsel hinweisen und eigene Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Überflutungsraum der Saale sowie als Ort der sanften Erholung und Umweltbildung unterbreiten:

Samstag, den 23.11.2024, um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna
mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der rechten Saaleseite. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treff: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer generell Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Sprechzeit: Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.08.2024

AHA gab Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee ab

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mit Datum vom 26.09.2022 eine Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee abgegeben, welche auszugsweise folgenden Inhalt hat, Zitat:

„I. Grundsätzliches
I.1. AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich…..

I.2. AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus…..

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern…….

II. zu den Planungsunterlagen
II.1. Gesamtkonzept

Im Gesamtkonzept ist vorgesehen, 2 unterschiedliche Strategien/Radwegekonzepte zu lösen. Einerseits eine sichere und schnelle Fahrradverbindung zum Hochschulcampus Merseburg (südwestlich) an der Geusaer Straße bzw. umgekehrt und andererseits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Ersteres betrifft jedoch den Berufsverkehr (Anreise der Studierenden und Mitarbeiter*innen/Beschäftigten) zur Hochschule. Auch ein sicheres Erreichen von Merseburg-Süd zur Innenstadt bzw. umgekehrt wird damit unterstützt. Zweitens findet der Radfernverkehr zum Geiseltal für die touristische Naherholung bzw. die überregionale Erholung zu ganz anderen Zeiten (je Tag, Woche und Monat) statt und haben andere Konfliktpotenziale. Für den innerstädtischen Berufsverkehr sollte darüber hinaus die An- und Abfahrt zum Gericht und dem Arbeitsamt/Jobcenter sowie zu anderen Einrichtungen in Verbindung mit dem ÖPNV(Busverkehr) betrachtet werden. Deshalb ist die einseitige Betrachtung der Teichstraße (Ende König-Heinrich-Straße, Kreisel und Einfahrt in die Teichstraße) in Frage zu stellen. Ausgangspunkt für die Hochschule und den Radfernweg sollte auch der Hauptbahnhof Merseburg, Ausgang Rosa Luxemburg Straße sein. Für die Fahrt zur Hochschule wäre die Verbindung Eisenbahnstraße, Klobikauer Straße in die Geusaer Straße zu untersuchen. Für die Radfernverbindung zum Geiseltalsee bietet sich der Weg von der Rosa Luxemburg Straße, Lauchstädter Straße, Thielmarstraße bis zur Unterführung der B 91 und weiter zur Klobikauer Straße an. In Verlängerung der Klobikauer Straße beginnt bereits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Die Teichstraße bleibt jedoch für den innerstädtischen Radverkehr bedeutsam. So z.B. für Fahrten zum Kino oder Saalesparkasse sowie in das Zentrum Gotthardstr. usw. für Fahrradfahrer*innen aus Merseburg Süd und West.

II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91

Das Anlegen eines Radschnellweges in den Grünanlagen hinterer Gotthardteich (parallel zur Geusaer Straße) ist grundsätzlich abzulehnen. Dieser Bereich wird intensiv durch Fußgänger*innen/Spaziergänger*innen genutzt. Damit entstehen unweigerlich Konflikte.
Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung. Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wer außer Anlieger, Busverkehr und Kunden des Einkaufzentrums/der Autoreparaturwerkstatt/Gastronomie diese Straße eigentlich im Durchgangsverkehr nutzt? Autofahrer*innen haben ausreichend andere Möglichkeiten die Innenstadt oder den Bahnhof zu erreichen bzw. aus der Innenstadt herauszufahren. Um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, kann diese Straße zur Fahrradstraße erklärt werden (durch Busse und Anlieger nutzbar bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrt). Möglich wäre, in Höhe Gartenstraße (stadtauswärts, Richtung B 91) den Radweg auf den Weg hinterer Gotthardteich, Richtung Querung B 91 zum Ulmenweg zu führen.

II.3. Ab Knoten E, Abschnitte5, 6 und 7, Weg am Hochschulgelände, Ulmenweg bis westliche Grenze Hochschulgelände sowie Abschnitt 8, Klia-Aue, Jakobspilgerweg

Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.
Der Bau von asphaltierten und bis zu 4,00 m und gesamt 1.071,00 m, wovon 868,00 m unversiegelt sind, führen in den obengenannten Schutzgebieten zu 3.472,00 m² Neuversiegelung. Derartige Wege bilden Barrieren für Klein- und Kleinsttieren und heizen sich in sonnengefluteten Sommertagen stark auf, welche die Barrierewirkung noch verstärken. Bereits eine Bauphase führt zu massiven Eingriffen in Boden, Fauna und Flora, verursachen Lärm und bedrohen die Gebiete mit Kraft- und Schmierstoffen. Die momentan in die Natur und Landschaft eingepassten Wege dienen Tieren als Aufenthalts- und Nahrungsraum sowie bei Erfordernis als Fluchttrasse. Abgesehen davon, dass es Ziel sein muss Flächenversiegelungen zu verringern, statt zu mehren.
Ferner ist es vollkommen unverständlich, dass der Radfernweg vom Ulmenweg durch einen neu anzulegenden Radweg durch natürliches Gelände anstelle durch die Nutzung der vorhandenen Straßen geführt werden soll. Einerseits soll die Hochschule durch Fahrradfahrende schnell erreichbar sein und andererseits sollen Autofahrende nach wie vor die Straßen als Parkplatz benutzen dürfen, obwohl bereits umfangreiche Parkflächen geschaffen wurden bzw. vorhanden sind. Weiterhin wird durch die Streckenführung für Fahrradfahrer*innen die An- und Abfahrt zum Amtsgericht und anderen Einrichtungen in der Geusaer Straße erschwert bzw. verlängert. Die vorhandenen Straßen, so z.B. die Rudolf-Bahro-Straße, können zur Fahrradstraßen erklärt werden. Das erleichtert/unterstützt auch den Fuß- und Fahrradverkehr von bzw. nach Merseburg-Süd.
Von Merseburg-Süd kann durch eine entsprechende Gestaltung ein weiterer Zugang über Zscherben zum Radfernweg verbessert werden.

III. Abschlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Bei richtiger Umsetzung des Anliegens besteht die Möglichkeit der besseren Förderung des Schutzes, des Erhaltes und einer nachhaltigen Förderung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie von Gesundheit und Kondition.
Jedoch hat dies so zu geschehen, dass Umwelt, Natur und Landschaften keine Schäden durch Baumaßnahmen und Flächenverbrauch bzw. -versiegelung erfahren.
Ferner gilt es verkehrsplanerisch komplett umzudenken und dabei gründlich zu prüfen, inwieweit ganze Straßenzüge eine Umwidmung zu Fahrradstraßen erfahren können. Ferner sind ausgezeichnetes Kartenmaterial sowie eine qualitativ und quantitativ hervorragende Ausschilderung dringend erforderlich.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit an entsprechenden Planungen mitzuwirken und dabei seine Erfahrungen und sein Fachwissen einzubringen.
Der Umwelt- und Naturschutzverein ist unter folgenden Kontakt erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Internet: https://www.web-conzept-mn.de/“, Zitat Ende

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA Kenntnis von der am 23.07.2024 erstellten Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erhalten, welche folgende „Beratungsfolge“ durchläuft bzw. durchlaufen soll, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9002307100074

Der dabei mit vorgelegte Entwurf Abwägung zu den Abschnitten des Radschnellweges Merseburg-Geiseltalsee – Abwägung nach Abschnitten bringt zum Ausdruck mit welcher fachlich-inhaltlichen Ernsthaftigkeit die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen erfolgte.
So führt man als Reaktion zum Punkt II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91 der Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 26.09.2022 folgendes aus, Zitat:

Abschnitt 3:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder und mehrere Bürger befürchten eine Gefährdung der Fußgänger im Rosengarten, durch eine gesteigerte Nutzung der Parkanlage durch Radfahrer.
Da der Park über mehrere parallel verlaufenden Wege verfügt, bleibt eine Nutzung und Durchquerung für Spaziergänger und andere Fußgänger sicher möglich. Die Kreuzungspunkte zwischen Fuß- und Radweg werden entsprechend des Beschilderungskonzeptes deutlich gekennzeichnet werden, um auf diesen möglichen Gefahrenstellen hinzuweisen.”, Zitat Ende

Wer so etwas schreibt hat keinen Kenntnisstand von der aktuellen Art und Weise des Fahrradverkehrs. So hat die gegenwärtige Qualität der Fahrräder zu höheren Geschwindigkeiten geführt. Insbesondere Rennräder und E-Bikes tragen dazu bei. Bei E-Bikes erhöht die höhere Masse zusätzlich die Kollisions- und Unfallgefahr. Im konkreten Fall sind die Fußgängerinnen und Fußgänger die schwächeren und gefährdeteren Verkehrsteilnehmenden. So besteht womöglich die unerwünschte Reaktion bzw. Situation, dass Fußgängerinnen und Fußgänger das Areal meiden. Ausschilderungen beruhigen vielleicht das Gewissen und das Rechtsempfinden, tragen aber nur bedingt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, besonders wenn man den angedachten Ausbauzustand berücksichtigt. Auf die Feststellung in der Stellungnahme, Zitat: “Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung.”, Zitat Ende, ist man erst gar nicht eingegangen.
Ferner sei noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass mit befestigten Wegen neue Barrieren für Klein- und Kleinsttiere, neue Hitzequellen sowie neue Zerschneidungen in der Landschaft entstehen. In der offenen Landschaft gehen zudem mit fehlenden Pfützen noch Tränken für verschiedene Tierarten sowie Quellen für Baumaterial für Nist- und Brutstätten für Tierarten wie zum Beispiel Mehl- und Rauchschwalben, Mauerseglern sowie Insekten verloren.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das man diese Problematik offensichtlich überhaupt nicht begriffen hat und somit nicht fach- und sachgerecht damit umgehen möchte, zeigen folgende Abwägungen auf, Zitat:

Abschnitt 5:
Der Arbeitskreis Hallescher Auenwälder spricht sich gegen eine massive Flächenneuversiegelung aus und fordert stattdessen eine Wegführung an der Geusaer Straße, welche auch eine Anbindung weitere Behörden an den Radweg mit sich bringen würde.
Die Wegführung entlang des Sportplatzes am Ulmenweg folgt einem historischen Weg, welcher lediglich baulich aufgebessert werden wird. Eine Führung durch die Geusaer Straße wiederspräche dem Leitbild der Trennung von Kraft- und Fahrradverkehr und wäre auch für Touristische Nutzung die optisch weniger Ansprechende Streckenführung.

Abschnitt 7:
Der Arbeitskreis Hallescher Auerwälder spricht sich gegen weitere Versiegelung entlang des Streckenabschnitts aus, da er durch ein LSG geht.
Der Abschnitt ist bereits mit Betonplatten teilversiegelt. Eine weitere Versiegelung durch den Ausbau zum Asphaltweg stellt somit nur eine geringe Mehrbelastung da.”, Zitat Ende
Auf folgenden Einwand in der Stellungnahme, Zitat: “Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.”, Zitat Ende, erfolgte erfreulicherweise folgende Reaktion, Zitat:

Beschwerde AHA und Landkreis: Neuversieglung im LSG und FFH-Gebiet Beschwerde Pilgerverband: Nutzungskonflikt mit Pilgern auf dem Jakobsweg Problem: Abschnitt führt an flachwurzelnden Erlen vorbei → Rodung von 3 m Streifen neben dem Weg um Zerstörung der Oberfläche durch Wurzeln zu verhindern → 10 m Trasse im Naturschutzgebiet!
Abwägung: Umverlegung der Trasse außerhalb des NSG.”, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt immer wieder Aktivitäten zur Stärkung und Verbesserung des Fahrradverkehrs. Ganz besonders, wenn immer mehr Kraftfahrzeugstraßen eine Umwandlung in Fahrradstraßen erfahren, der Missbrauch von mehr durchgängigen Fahrradwegen als Abstellraum, Park- und Haltefläche endet sowie eine gute und deutliche Fahrbahnmarkierung und Beschilderung erfolgt.
Die bisher und nunmehr vorgelegte “Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erfüllt bei weitem nicht die Kriterien einer nachhaltigen, sozial-ökologischen Verkehrsentwicklung. Eine Beachtung der in der Stellungnahme Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee vom 26.09.2022 ist ein Beitrag dazu den Weg dahingehend einzuschlagen.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung von Interessenten an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit: Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2024

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