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AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

Die mit 216.267,00 (Stand: 31.12.2023) Menschen bewohnte, 26.988 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut, Ilm und Weißer Elster zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beträgt die Länge der Gera – einschließlich Zahme Gera – von Quelle bis Mündung in die Unstrut 71,50 km. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00 km². Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,40 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.

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Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und am Samstag, dem 21.09.2024, durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee. Die Fahrradexkursion endete an der Einmündung der Gera in die Unstrut.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt weniger gut mit Wasser gefüllt war. Somit ist deutlich eine Anknüpfung an die Niederschlagsarmut der Jahre 2018 und 2022 erkennbar. Von der ursprünglichen teilweisen Entspannung der Wassersituation in Folge vermehrter Niederschläge im Jahr 2023, zum Jahreswechsel 2023/2024 sowie Anfang des Jahres 2024 ist kaum noch etwas zu erkennen.
Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Die Bauarbeiten im Bereich des Papierwehrs sind sehr groß ausgelegt und haben zu massiven Eingriffen in den Uferbereichen des Flutgrabens geführt. Dabei ist davon auszugehen, dass gewöhnliche Aufenthaltsstandorte von Eisvogel und Wasseramsel in Mitleidenschaft gezogen sind.
Auffällig ist zudem der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglichkeit mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Im Abschnitt der Gera zwischen Krautland/Mühlgraben und Gera nahm die Exkursionsgruppe ein Pflanzgebiet in der Geraaue in Augenschein. Die Beseitigung von baulichen Altlasten ist sehr begrüßenswert. Im Anschluss daran hätte eine sukzessive Entwicklung ausgereicht, um naturnahe Aufwüchse und Ansiedlungen zu ermöglichen. Dazu gehören nitrophile Staudenflächen ebenso dazu, wie sukzessive Gehölzentwicklungen. Somit besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche sowie stabile Auenlandschaften zu erhalten. Daher gilt es nunmehr diese Entwicklungen zu ermöglichen und zu schützen.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Im Bereich der Geraaue existieren zahlreiche Reste von Streuobstwiesen, welche sich häufig in einem schlechten Betreuungs- und Pflegezustand befinden. So weist zum Beispiel eine vorrangig aus Süßkirschen bestehende Streuobstwiese in Erfurt-Gispersleben am Nordwestende der Gisbodusstraße, südlich der Bundesautobahn (BAB) 71 eine gute Entwicklungsmöglichkeit auf. Nur bedarf es umfassender und dauerhafter Pflegemaßnahmen, um diese nach eigenen Messungen ca. 196,32 m lange und ca. 37,96 m breite sowie ca. 7.452,31 m² = rund 0,745 ha große Streuobstwiese nicht nur zu erhalten, sondern auch zum Beispiel mit Neupflanzungen weiter zu entwickeln. Hier sind massiv Eigentümer und zuständige Behörden gefordert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des AHA sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern.
Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
In Walschleben nahm die Exkursionsgruppe den stark begradigten Verlauf des Dorfgrabens in Augenschein. Hier bedarf es mit Hilfe des Eintrages von Störhölzern und -steinen einer Beförderung der Mäandrierung, um das Fließgewässer arten- und strukturreicher entwickeln zu lassen sowie eine weitere Eintiefung – welche u.a. mit Austrocknung des Umlandes einhergeht – zu verhindern. Bereits die stattfindenden Bauarbeiten schränken die Aue des Dorfgrabens ein. Der AHA mahnt eine umfassende Freihaltung der Aue des Dorfgrabens sowie andere Fließgewässer – wie zum Beispiel des Klingergrabens und des Ringelgrabens an. Gleiches trifft natürlich auch auf Gera und Mahlgera zu.
Im Abschnitt der Gera in Gebesee zwischen Gera und Bornklingerbach entdeckte die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein Trafohaus, welches nicht mehr in Betrieb ist und weitgehend einen guten Bauzustand aufweist. Hier sei die Umwidmung und Umgestaltung zu einem Rückzugsgebiet für Tiere wie Fledermäuse, Vögel, Insekten und Spinnen angeregt. Dazu sind gewisse Baumaßnahmen wie Ausbesserung des Dachses sowie spezieller Ein- und Ausflugsbereiche erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Im Stadtgebiet von Gebesee im Bereich des Gera-Radwanderweges und des Bornklingerbaches war zu beobachten wie das Abladen von Bauschutt in der Geraaue erfolgte. Hier gilt es nicht nur den Bauschutt zu entfernen, sondern auch die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Zahlreiche Beobachtungen von Eisvogelflügen bestätigen die Notwendigkeit die Entwicklung zu sichern. Diesen Prozess gilt es daher zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt. Ferner gilt es das Befahren mit Wasserfahrzeugen mit Vorsicht zu genießen, um die Fauna und Flora sowie die Struktur von Ufer- und Sohlbereichen nicht in Gefahr zu bringen.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
  • SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh39-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_039_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/aba-gebiet/id-225-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt-th

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-15-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_15_Myotis_AB_20230123.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-076-herbslebener-teiche

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_076_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Herbslebener_Teiche.pdf

Dazu bedarf es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines grundsätzlichen Wandels im Umgang mit der Agrarlandschaft – auch in und an der Aue von Unstrut und Gera -. Hier sind insbesondere eine vollständige Umwandlung der Landwirtschaft weg von Monokulturen mit Bodenverdichtungen, Massengaben von Mineraldüngern und Pestiziden hin zu arten- und strukturreichen Kulturanbau, Entwicklung von ausgeräumter Landschaft zu mit Feldgehölzen, Wiesen und Stauden geprägten Räumen sowie mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden gekennzeichneten vielfältigen Bergleitgrün an Straßen und Wegen zu sehen.
Das dies dringend geboten ist zeigten die massiven Maismonokulturen in der Unstrut-Gera-Aue im Mündungsgebiet der Gera in die Unstrut, welche zudem zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 21.09.2024 von stark verfestigtem Boden geprägt war.
Gerade in einem derartig, richtigerweise umfassenden geschützten Natur- und Landschaftsraum darf so keine Landschaft und Natur aussehen. Hier sind dringend und unverzüglich grundsätzliche und nachhaltige Änderungen geboten.
Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes.
Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen

Im Stadtgebiet von Erfurt sind ferner zum Beispiel folgende Schutzgebiete zu nennen:

  • geschützter Landschaftsbestandteil „Sulze“ = ca. 9,70 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Dreienbrunnen“ in den Gemarkungen Erfurt und Hochheim = 5,57 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Gispersleben“ = ca.35,00 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Kühnhausen“ = ca. 36,00 ha
  • Naturdenkmal Lössaufschluss „Lösswand“ / Dreienbrunnenpark
  • Naturdenkmal „3-Quellen“ Auslaugung salinarer Schichten des Mittleren Muschelkalkes

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115670.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3217.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115685.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262_-_%C3%9Cbersichtskarte_2.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3262_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115693.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3267.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3267_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115694.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3268.pdf

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3268_-_%C3%9Cbersichtskarte.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115680.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3227.pdf

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/124525.html

https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3251.pdf

Die Ausweisung und der Bestand dieser verschiedenen Schutzgebiete sind sehr zu begrüßen und zu unterstützen. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es jedoch einer flächendeckenden Zusammenführung der einzelnen Schutzgebiete, welche kommunale Grenzen überschreiten und somit den Biotop- und Grünverbund der Gera, ihrer Aue und Nebengewässer noch mehr garantieren, betonen und hervorheben. Zudem erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein ein Landschaftsschutzgebiet „Gera“ von den Quellen bis zur Mündung in die Unstrut auszuweisen.
Ferner mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wesentliche Verbesserung der Transparenz zum Bestand der existenten Schutzgebiete an. Dazu zählen eine optimierte Auflistung und Darstellung in den jeweiligen Medien des Freistaates Thüringen und der Anliegerkommunen sowie eine ordnungsgemäße Ausschilderung vor Ort.

Bedauerlicherweise muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine dauerhafte Ignoranz einer Kommunikation durch die Anliegerkommunen der Gera unterhalb der Landeshauptstadt Erfurt feststellen. Die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Erfurt lehnen sogar eine Kommunikation mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – offen ab. Dabei erfordern ein ordnungsgemäßer, fachlich-fundierter sowie schutzorientierter und nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften eher eine Verstärkung eines sachlich-konstruktiven Umganges miteinander. Das ist auch ein Akt des Respektes der Mitwirkung der Bevölkerung und des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Vereinen und Initiativen. Nur so lässt sich schrittweise wahrhafte und echte Demokratie entwickeln und mit Leben erfüllen.
Ein konkretes Beispiel kann die Kooperation bei der „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen“, welche der Freistaat Thüringen für die Antragsteller die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue sowie die Gemeinden Elxleben und Witterda bewilligt hat, sein.

https://gemeinde-elxleben.de/index.php/aktuelles/archiv/erstellung-eines-integralen-hochwasserschutzkonzeptes-fuer-die-gemeinde-elxleben

https://www.vg-gera-aue.de/news/index.php?rubrik=13&news=439765&typ=1

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https://fotos.verwaltungsportal.de/news/4/3/9/7/6/5/gross/252363551.jpg

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem, bergbauliche Eingriffe in und an der Aue der Gera sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt sich zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.09.2024

Fotos & Video: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt des Rossplatzes in Halle (Saale)!

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

AHA fordert verstärkten Schutz des Geiseltalseengebietes und der angrenzenden Regionen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten.
Insbesondere die zerstörerischen Eingriffe in das Geiseltalgebiet durch den Bergbau in dem Zeitraum der Jahre 1834 bis 1993 erfordern eine besondere Verantwortung bei der Entwicklung des heutigen Geiseltalseengebiet.

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/doku-03_Geiseltal.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dabei ist es aber u.a. dringend geboten und notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht u.a. besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.

Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S734

Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.

Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra.
Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/seilbahn-geiseltalsee-gondel-100.html

https://www.thi.de/hochschule/aktuelles/news/entwicklung-eines-integrativen-seilbahnkonzeptes-fuer-die-stadt-muecheln-geiseltal-coal2cable

Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor.
So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/bergbaufolgel_geiseltal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/bergbaufolgelandschaft_geiseltalvo.pdf

Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen.
Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und widerruflich zu stoppen.

Gleiches gilt für die akuteren Pläne der FHG floating house GmbH, Müggelseedamm 70, 12587 Berlin in der Stadt Mücheln am Westufer des Geiseltalsees zwischen dem Einmündungsgebiet der Stöbnitz – früher Dreselbach – und dem Gelände der Marina das Vorhaben „Strandhaus Resort Geiseltal“ umzusetzen. Dazu schreibt das Unternehmen, Zitat:
In der Stadt Mücheln am Geiseltalsee entsteht in Kürze eine neue Attraktion. Mit 30 Ferienhäusern an Land und 16 schwimmenden Ferienhäusern bietet das „Strandhaus Resort Geiseltal“ 184 Übernachtungsplätze (ohne zusätzliche Aufbettungen) in bester Lage direkt am Wasser.

Das Grundkonzept besteht darin, die landseitige Ferienhausanlage im Hangbereich so zu errichten, dass von den seeseitigen Wohnräumen und von allen Terrassen der Ferienhäuser ein freier Blick über den See gewährleistet wird. Das wird durch den Höhenunterschied im Gelände des Plangebiets von ca. 8 Metern und unsere Anordnung der Ferienhäuser ermöglicht. Mit dem direkten Blick nach Osten genießen die Gäste der Anlage entsprechend der Wetterlage einen wunderschönen Sonnenaufgang.

Für das Strandhaus Resort Geiseltalsee haben wir uns für drei Ferienhaustypen entschieden. Die Ferienhäuser verfügen über jeweils zwei Schlafräume mit einmal einem Doppelbett und einmal zwei Einzelbetten. Es gibt zwei WC-Räume, die vom Duschraum getrennt sind. In der unteren Reihe (Häuser 1 bis 16) sind die Terrassen auf der rechten Seite mit Blickrichtung zum See angeordnet und in der oberen Reihe (Häuser 17 bis 30) ist die Terrasse mittig gestellt. Das Raumangebot im Inneren ist gleich. Wegen der unterschiedlichen Anordnungen der Terrassen gibt es lediglich eine Verschiebung bei den Schlafräumen mit den Einzelbetten und einem dazugehörigen WC-Raum.

Jedes Landferienhaus hat im Bereich rechts oder links der zentralen Zufahrtsstraße einen eigenen PKW-Stellplatz.

Damit wird eine komfortable An- und Abreise der Gäste inklusive Be- und Entladen der Ferienausrüstung gewährleistet.

Für die Gäste der schwimmenden Ferienhäuser sind PKW-Stellplätze im vorderen und hinteren Bereich der Zufahrtsstraße angelegt. Vor dort aus können die Reiseutensilien bequem mit Bollerwagen, die an den schwimmenden Ferienhäusern bereit stehen, zur Unterkunft transportiert werden.

Die Ferienhausparzellen sind jeweils größer als 400 m2 und bieten damit Aufenthaltsqualitäten, die mit Anlagen von Einfamilienhäusern vergleichbar sind.

Der Geiseltalsee und seine nähere Umgebung bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Erleben von Natur und Kultur der Region. Etwas abseits der touristischen Hotspots kann man direkt eintauchen in eine Landschaft, in der sich die Wunden des einstigen großflächigen Braunkohleabbaus sukzessive schließen und neue Naturräum entstehen.

In der unmittelbaren Nachbarschaft der Anlage bietet die Marina Mücheln diverse Angebote der Versorgung und zur sportlichen Betätigung. Ein ca. 25 Kilometer langer Rad- und Fußrundweg führt um den Geiseltalsee und bietet neben tollen Ausblicken weitreichende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung in Form von Wandern oder Radfahren.

Der Standort Mücheln liegt darüber hinaus sehr zentral in der mitteldeutschen Region mit einer Vielzahl von historisch bedeutsamen Orten und Stätten sowie einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften. Zu nennen sind hier Städte wie Merseburg, Halle/Saale, Leipzig, Naumburg, Jena und Erfurt oder Landschaften wie der Harz, der Kyffhäuser und der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland oder kulturhistorisch bedeutsame Stätten wir die Arche Nebra, das Kloster Helfta bei Eisleben und die Kaiserpfalz Memleben.“, Zitat Ende

https://www.strandhaus-resort.de/das-resort

https://www.strandhaus-resort.de

Dabei handelt es sich um ein Teil des westlichen Bereiches des Geiseltalsees, was vorrangig von naturnaherer, sukzessiver Entwicklung geprägt ist. Solche Natur- und Landschaftsbereiche bilden sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche durch den direkten Kontakt mit der Wasserfläche des Geiseltalsees eine besondere Aufwertung erfährt. Ferner gehört der nördliche Bereich des Gebietes zum Mündungsgebiet der Stöbnitz/des Dreselbaches, was zudem noch eine sehr wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum ausübt.
Neben dem Verbau eines weiteren Uferbereiches des Geiseltalsees, welcher ebenfalls Bedeutung für den Kalt- und Frischluftaustausch mit dem Umland hat, und der damit verbundenen Zerstörung weiterer Natur- und Landschaftsbestandteile, besteht die Gefahr der Mehrung des Ziel- und Quellverkehrs von Motorisierten Individualverkehrs. Nicht nur Straßen und Stellplätze bilden hier das Problem, sondern weitere Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastungen gehören ebenfalls dazu.
Von dem allen abgesehen, betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es weiterhin für abenteuerlich in solchen Bereichen eines Alttagebaus bauen zu wollen, wo niemand die Garantie geben kann, dass die Setzungen des Bodens vollendet sind. Mahnung müssen weiterhin bleiben, dass am 18. 07. 2009 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in den Concordiasee rutschten und u.a. drei Menschen töteten.
In Kenntnis derartiger Pläne fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und widerruflichen Stopp dieser Aktivitäten und dabei diesen ökologisch, geologisch und hydrologisch sensiblen Bereich des Geiseltalsees von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang fortgesetzt und verstärkt darauf hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schmoner-busch-spielberger-hoehe-und-elsloch

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=203&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg67

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=210&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-kayna-sued

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/neue-goehle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=215&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/neue-goehle-und-trockenrasen-noerdlich-freyburg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen

Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.09.2024

Stellungnahme zum Erläuterungsbericht zum geplanten Vorhaben „Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung und Habitatverbesserung, Mittelgraben Abschnitte 1-3, Bad Tennstedt“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit über 44 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Müll, Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der AHA eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Bad Tennstedt sowie die nähere Umgebung ist agrarisch sowie von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Wilde Graben, der Borntalsbach/Flutgraben, die Öde, der Burggraben, der Saitenraingraben, die Hühnerklinge, der Klunkerbach, der Singerbach sowie Großen und Kleinen Schambach geprägt. Darin eingebettet befindet sich das 23,70 ha große FFH-Gebiet Nr. 37 „Bruchwiesen bei Bad Tennstedt“

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh37-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_037_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwiesen-bei-bad-tennstedt

Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
  • SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh39-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_039_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/aba-gebiet/id-225-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt-th

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-15-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_15_Myotis_AB_20230123.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-076-herbslebener-teiche

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_076_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Herbslebener_Teiche.pdf

Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes, wozu das Planungsgebiet eindeutig dazugehört.
Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen. So auch das konkrete Vorhaben.

Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das Vorhaben vom Grundsatz her zu begrüßen und zu unterstützen. Jedoch gilt es auf folgende Dinge zu achten:

Das Vorhaben erfordert eine Komplettberäumung von Müll, Verrohrungen, Sohl- und Uferbefestigungen, die dauerhafte Einrichtung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante, das Belassen von Holz, Steinen und Kies sowie die Unterlassung von Beräumungen des Fließgewässerbettes von angeschwemmten Naturmaterial. Zudem ist eine Feststellung, Überprüfung und Unterbindung von Abwasser- und ungeklärten Schmutzwassereinleitungen vorzunehmen. Selbstverständlich ist eine dauerhafte Einrichtung eines „mittlere“n „Gewässerentwicklungskorridorbreite des Mittelgrabens ca. 33 m“, wie unter Punkt 7.2.1 Ermittlung Entwicklungskorridor angegeben, als noch optimaler anzusehen. Erstrebenswert ist die Einrichtung derartiger Korridore für alle Fließgewässer in der Region. Je größer die Entwicklungs- und Schutzräume sind, desto mehr naturnahere und sukzessive Entwicklung der Aue ist möglich. Zudem dienen solche Räume als Abpufferung von negativen Umwelteinflüssen, wozu Abdriften von Düngemittel und Pestiziden. Letzteres ist besonders wichtig, solange keine Umstellung auf eine arten- und strukturreiche Landwirtschaft in biologisch-alternativer oder dynamischer Produktionsform erfolgt ist. Andere Negativeinflüsse sind Lärm, Feinstaub und Abgase.
Wichtig ist auch der Erhalt von Gehölzflächen und -standorten entlang der Fließgewässer und im Agrarraum. Gerade in weitgehend ausgeräumten Landschaften haben Gehölze eine noch wichtigere Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pilze und andere Pflanzen. Daher ist keinesfalls ein „Aufbrechen geschlossener Gehölzbestände“ zu begrüßen, wie sie unter den Punkten 7.2.4.1 Allgemeines und 7.2.4.2 Zur Ausführung kommende Bauweisen beschrieben sind. Zudem tragen derartige, bereits bestehende Gehölzbestände zur Bereicherung des Arten- und Strukturreichtumes bei. Eine Mäandrierung lässt sich auch bestens außerhalb derartiger Gehölzbereiche entwickeln. Außer der obengenannten Aktivitäten gilt es keine weiteren Eingriffe, insbesondere bauliche Aktivitäten und Initialpflanzungen, vorzunehmen. Nur so lässt sich eine standortgerechte, ortsbürtige und wechselvolle Auenlandschaft entwickeln, welche Stabilität aufweist, aber auch Wandlungen unterliegen können.
Bei allen Betrachtungen sind Klimaentwicklungen im Auge zu behalten, wozu insbesondere Niederschlagsmengen, Wind und Temperaturen gehören. Ausgetrocknete bzw. gewässerarme Fließgewässer schließen alternative Entwicklungen bzw. verlangsamen diese. Daher sind entsprechende Messungen und Prognosen dringend geboten.

https://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/Unstrut-Hainich-Kreis.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende zusammenfassende Hinweise geben:

  • Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
  • Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
  • Beseitigung von Verrohrungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Einleitungen von Ab- und Schmutzwasser sowie Müll und Unrat.
  • Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
  • Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
  • Keine Eingriffe in bestehende Gehölzbestände vornehmen, da dies zum Verlust an Gehölzen in einer gehölzarmen Landschaft sowie von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Pilzwelt führt.
  • Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und
  • bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
  • Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine „Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung und Habitatverbesserung, Mittelgraben Abschnitte 1-3, Bad Tennstedt“ sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.

Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.09.2024

Stellungnahme zur Erschließung der Kiessandlagerstätte bei Wernshausen

Antrag der Kieswerk Wernshausen GmbH & Co. KG (KWW) auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 23.05.2024
hier: Scopingverfahren

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-111-werra-bis-treffurt-mit-zufluessen

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/werra-bis-treffurt-mit-zufluessen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/spa_18_MaP_AB_Triops_20220111.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/werra-aue-zwischen-breitungen-und-creuzburg

Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht mit der Erschließung der Kiessandlagerstätte bei Wernshausen einen massiven Eingriff in die Fluss- und Auenlandschaften von Werra und Schmalkalde. Laut Punkt 5.2 Schutzgut „Boden und Fläche“ beabsichtigt man für das Vorhaben ca. 19,2 ha Auenland zu beanspruchen.
Laut Punkt 3.3 Gewinnbare Mineralmenge, Fördermenge, Laufzeit gehen die Planer von einer „Vorhabenslaufzeit von etwa 16 Jahren“ und unter „Berücksichtigung von Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten“ von einer „Gesamtlaufzeit von ca. 25 Jahren“ aus. Eng damit verbunden sind Zerstörungen von Natur, Landschaft, Veränderung der Hydrologie, Lärmbelastungen, der Bau von Verkehrstrassen sowie verstärkter Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Somit beschränken sich die Eingriffe nicht auf die Vorbereitung und Durchführung des Abbaus, sondern auch auf Transport und Verkehr.
Insbesondere die Auflistungen unter Punkt „4 Kurzbeschreibung der Umwelt“ lassen massiv die Eingriffe, Bedrohungen und Zerstörungen erkennen.
Ein Kiesabbaugebiet zerstört eindeutig die natürliche Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, des Bodens, als Überflutungsraum von Werra, Schmalkalde und ihrer Nebengewässer, Gebiet der Neuentstehung von Grundwasser, Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes sowie Kalt- und Frischluftentstehungsraumes und -korridors. Zudem ist davon auszugehen, dass die Werra den Auenraum mit Altverläufen durchflossen hat.
Eingebettet in das 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen und dem damit verbundenen Verschlechterungsverbot gilt es also derartige Eingriffe wie die Erschließung einer Kieslagerstätte auszuschließen.
Der „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (DE 5328-305) und für Teile der SPA 18, 19, 26 und 27 – Abschlussbericht bildet dazu momentan den rechtlichen und fachlichen Rahmen, welchen es selbstverständlich immer wieder zu aktualisieren gilt.
Die Darlegungen unter dem Punkt 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung erläutern diesen Aspekt und lassen bereits hier den Widerspruch zu den angedachten Plänen eines Kiesabbaus erkennen.

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH111/ffh_111_spa_18_19_26_27_MaP_AB.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergibt sich daraus alternativ mögliche Standorte von Altverläufen der Werra zu prüfen, diese wieder zu reaktivieren sowie Flächen der Sukzession für Auenwälder und -wiesen sowie Hochstaudenflächen gekoppelt mit einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft zu entwickeln. Ein Kiesabbau ist standort- und landschaftsfremd und hat nichts in der Aue von Werra und Schmalkalde zu suchen.
Zudem ist davon auszugehen, dass eine offene Wasserfläche nicht nur zu massiven Verdunstungsverlusten von Grundwasser verursacht, sondern auch zu einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale mit damit verbundenen Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes führt.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung, wozu definitiv ein mindestens 16 Jahre langer Kiesabbau auf einer Mindestfläche von ca. 19,2 ha Auenfläche nicht dazugehört.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der Planungen.
Ferner bietet der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse für eine naturnahere Entwicklung der Werra-Schmalkalde-Aue an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.09.2024

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

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