Monat: Oktober 2024 (Seite 2 von 2)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern vollständige und transparente Mitbestimmung der Bevölkerung zum Vorhaben zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ein!

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2024 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. zweistündige Exkursion zum Riebeckplatz durch.
Dabei legten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. eigene Entwicklungsvorschläge dar sowie zeigten Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Treff war 17.00 Uhr am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Haus des Lehrers), Riebeckplatz 09, 06110 Halle (Saale)/Ecke Leipziger Straße
Erwartungsgemäß fehlten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale). Insbesondere das Fehlen von Abgeordneten aller politischen Kräfte hinterlässt einen Eindruck, welcher von Ignoranz und Arroganz zeugt sowie von fehlender Bereitschaft und mangelndem Interesse sich vor Ort mit anderen kritischen und konstruktiven Meinungen auseinanderzusetzen. Dabei ist es Ausdruck einer echten und wahren Demokratie bei derartigen Vorhaben die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen früh- und rechtzeitig, transparent, vollumfänglich, respektvoll sowie sachlich-kritisch einzubeziehen.
Im Zusammenhang mit dem obengenannten Ansinnen der Veranstaltung zum „Tag des Baumes“ umrissen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu Beginn der gemeinsamen Exkursion am 25.04.20254 folgende öffentlich bekannte Ausgangssituationen und eigene Ausgangspositionen:

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformations-erfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.

Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums

Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll

  • den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
  • Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
  • einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.

Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach

  • einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
  • einen Kulturbereich (Galerie)
  • einen Dialog- und Begegnungsbereich

vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975236/2059118/2ec2b78f668ef968f08fd00b9a183dc1/pressemitteilung-zukunftszentrum-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/zukunftszentrum-einheit-2059090

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894414

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-zukunftszentrum-deutsche-einheit-894646

https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001764.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001857.pdf

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen. Leider sind derartige Aktivitäten kaum bis gar nicht zu erkennen. Das gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort zu ändern.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinnlose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich.
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Angesichts der Fortsetzung der grünvernichtenden Planungen bekräftigen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Sichtweisen zu den Planungen zum halleschen Riebeckplatz. Besondere Schwerpunkte bilden da die geplante Errichtung des sogenannten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie der damit verbunden Folgen für Stadtgrün, Bebauung und Verkehr.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kritisieren weiterhin die mangelhafte frühzeitige, vollumfängliche, transparente und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung an dem Gesamtprozess zur Entwicklung des Riebeckplatzes. Zudem mangelt es noch immer an einer zukunftsfähigem und ökologisch orientierten Konzeption für den Gesamtplatz sowie das bestehende Potential in Anknüpfung an den Osten mit Hauptbahnhof, Delitzscher Straße, Landsberger Straße, Freimfelder Straße und Schlachthof, nach Süden mit Merseburger Straße, Pfännerhöhe, Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Thüringer Bahnhof, nach Westen mit Franckestraße, Leipziger Straße, Markt und Charlottenviertel sowie nach Norden mit Stadtpark, Magdeburger Straße, Steintor, Medizinerviertel, Paracelsusstraße, Nordfriedhof, Gebiet zwischen Julius-Kühn-Straße, Berliner Chaussee (B 100) und Birkhahnweg sowie Volkmannstraße. Diese Zusammenhänge hatte bereits der frühere Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR in den Jahren 1983 – 1990 angemahnt. Das Stadt Halle (Saale) und Architekten in den letzten nicht untätig waren zeigen u.a. das „Leitbild Riebeckplatz“ vom Mai 2015 und der Beitrag „Zurück zum Platz“ aus Bauwelt 10.20 vom Bauverlag BV GmbH.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Strukturkonzept_Riebeckplatz/Leitbild_Riebeckplatz_Broschuere.pdf

https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv/Riebeckplatz-in-Halle-an-der-Saale-3531817.html

Jedoch eine gezielte, rechtzeitige, demokratische und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen hat eben leider bisher nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Auswahl und inhaltliche Entwicklung des sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Hier sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Nachholbedarf.

Bereits der Blick auf den Westteil des Riebeckplatzes und das sich westlich anschließende Rondell zeigt auf, wie sich praktisch vollständige Flächenversiegelung anschaut – monoton, nicht einladend und anstrengend. Abgesehen von der negativen ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung, was fehlendes Stadtgrün mit sich bringt. Daran ändern auch die 10 Bäume vor dem Hotel nichts, welche zudem vollkommen verloren in dem gepflasterten Meer stehen.
Besonders fehlgebaut und -gestaltet schätzten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das vollständig versiegelte und grünfreie Rondell ein. Dabei bestehen hier zahlreiche Möglichkeiten bis hin zur Fassadenbegrünung, was übrigens für alle Wand- und Mauerflächen am und auf dem Platz zutrifft. Ferner bietet sich mit dem Leerstand am runden Platz zum Beispiel die Einrichtung auskömmlicher Fahrradparkplätze an.
Ebenfalls im Blick auf diese anstrengenden Teile des Riebeckplatzes drücken die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihr Unverständnis über die stiefmütterliche Behandlung der verbliebenden Grünbereiche zwischen Rondell, Bereich des Hauptbahnhofes und Ernst-Kamieth-Platz aus. Am Hang sind Trampelpfade – trotz überdimensionierter Treppen und Zugänge in westlicher und östlicher Angrenzung, Vermüllung und übermäßige Mahd kennzeichnend. Dabei könnten u.a. Heckenumrandung, unregelmäßige und partielle Mahd mit Entwicklung einer arten- und strukturreicher Wiese sowie Gehölzpflanzungen auf der Fläche zur vielfältigen ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung führen. Stattdessen ist diese prägende Fläche von einem gigantischen Neubau bedroht.
Ähnlich nicht einladend sieht die Unterführung unter den Eisenbahnstrecken mit ihren Straßenbahnhaltestellen und chaotisch abgestellten bzw. abgelegten Fahrrädern aus. Teilweise können hier ebenfalls Wandbegrünungen zur vielfähigen Aufwertung des Bereiches führen.
Der Bahnhofsplatz hat zwar erfreulicherweise eine Einrahmung mit 13 Bäumen, aber ansonsten ist er von Kraftfahrzeugen aller Art geprägt. Mehr Grün – zum Beispiel an den Wänden und in zentralen Bereichen – können zur ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen.
Hinsichtlich der Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ sind sich Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einig, dass es angesichts des Leerstandes – zum Beispiel das Gebäude auf dem Markt, wo einst Galerie Kaufhof eingemietet war – unverständlich ist einen Neubau zu schaffen und dabei u.a. einschließlich anderer baulicher Veränderungen, den gesamten prägenden Grünbereich im Norden des Riebeckplatzes in Anknüpfung an Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Gelände der Deutschen Bahnhof zu zerstören. Alleine im Nordwestbereich des Riebeckplatzes sind mindestens 16 Bäume bedroht. Diese Bäume und die dazugehörige übermäßig gemähte Wiese bilden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grünbereichen an Magdeburger Straße sowie Volkmannstaße und Gelände der Deutschen Bahn eine große ökologische und stadtgestalterische Bedeutung. Sie halten weitgehend gegenüber Abgasen, Feinstäuben und Auftaumitteln statt sowie trotzen Niederschlagsarmut und Sommerhitze.
Umfassende Nachpflanzungen sowie unregelmäßige und partielle Mahden mit Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese tragen zum Schutz, Erhalt und nachhaltigen Zukunft dieser und der obengenannten angrenzenden Bereiche bei.
Nun ausgerechnet diese Fläche für die Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ zu beanspruchen ist mit die größte Fehlplanung für Halles Riebeckplatzes. Die offensichtlich fehlende Wertschätzung des Grünbereiches drückt sich u.a. auch mit der erfolgten umfassenden Nutzung und Beanspruchung für die Veranstaltung „Über diese Brücken dürft Ihr gehen – Brückentag am 10. Mai 2024“ aus.

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/zukunftszentrum-transformation-riebeckplatz-stadt-laedt-zum-brueckentag

Im Schlepptau der unzulänglichen und intransparenten Planungen zum sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ ist offenkundig eine Bebauung im südlichen Anschlussbereich der Magdeburger Straße im Übergang zum Riebeckplatz vorgesehen, welche massiv den Bestand von ca. 36 Bäumen, u.a. bestehend aus Rosskastanie und Spitzahorn, sowie eines zur Wiese entwicklungsfähigen Grünfläche bedroht. Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, welche ökologisch und sozial positive Wirkungen von Gewässern sowie Gehölz- und Grünflächen und -standorten auf Umwelt, Natur und Wohlbefinden in urbanen Räumen ausgehen. Dazu sollen nun Planungen zu „Schwammstädten“ neue Wege der angemessenen Würdigung und des nachhaltigen Umganges mit Natur in urbanen Räumen aufzeigen. Dabei sind Bestandsschutz und umfassende Erweiterungen von Gewässerflächen sowie Gehölz- und Grünflächen dringend vonnöten. Nur scheinen solche und andere Aktivitäten in und am Halles Riebeckplatz dies kaum, unzureichend oder bzw. gar nicht im Blick zu haben.

https://www.umweltbundesamt.de/schwammstadt

https://baumbad.de/blogs/baumwissen/schwammstaedte?utm_source=google&utm_campaign=PMax&utm_medium=ad&utm_content=&utm_term=&hsa_acc=5972567292&hsa_cam=16516514111&hsa_grp=&hsa_ad=&hsa_src=x&hsa_tgt=&hsa_kw=&hsa_mt=&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVLRw3VVeparEpobPhIYissJdKtRDk5VwZfvmH6Sbkdyy0QN9MhiJjBoCXjEQAvD_BwE

https://www.klimawandelanpassung.at/newsletter/kwa-nl42/kwa-schwammstadtprinzip

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern hier auch im konkreten Fall zum Umdenken auf.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft sind Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
So hat die Initiative „Pro Baum“ geplant, im Rahmen ihres 124. Treffens am 28.10.2024 das Thema Entwicklung Riebeckplatz in Halle (Saale) auf die Tagesordnung zu bringen.

Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.10.2024

Fotos: Andreas Liste

Untere Mulde in Dessau-Roßlau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und von der 124,00 km langen Vereinten Mulde sowie ihre Auen und Nebenflüsse – wie die zum Beispiel die ca. 25,00 km lange Rossel – geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es immer wieder sehr wichtig die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/1_Vogelschutzgebiete/2_Dokumente/EHM_SPA0001_CH.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saalberghau?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=0&cHash=0445d8e1b1046d73fb421ab7dd196eac

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0125_AB.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/untere_muldevo.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden ca. 282.250 ha großen Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/biosphaerenreservat

https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept%20BR%20Flusslandschaft%20Elbe-fertig-April-07.pdf

Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Muldeaue zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst am 05.Oktober 2024 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, die Streuobstwiesen nördlich der Plankenlinie und des Landhauses und in der „Braunschen Lache“ sowie die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.
Am Gänsewall mit der in den Jahren 1789/90 errichteten Pyramide, welche zur Aufbewahrung von Geräten zum Umgang mit dem Hochwasser bis zum Jahre 1980 diente und heute ein Weltkulturerbedenkmal ist, setzten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit den Themen Hochwasser und Retentionsflächen auseinander. Unübersehbar ist dabei, wie weit Aue man seit der Errichtung der Anlagen weiter aus dem Überflutungsraum der Mulde herausgenommen hat.
Im Bereich des ca. 15,00 ha großen Schillerparks erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteiles im nördlichen Teil des Stadtteiles Dessau der Stadt Dessau-Roßlau. Der Park, welcher Bestandteil der Muldeaue ist, zeichnet sich durch seine Strukturvielfalt mit Auenwald, Wiesen, Einzelgehölzen und mit seinem Teich im mittleren Südbereich aus.
Hier gilt es die Eingriffe auf die Pflege der Wiesen- und Teichbereiche sowie den Rhodondronbestand zu beschränken.
In dem Zusammenhang erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Das nächste Ziel war der Blick auf die Stillinge. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass dieses Gewässer von allen Verbauungen und Verschmutzungen freizuhalten sind. Darüber hinaus gilt es den Silberweidenbestand weiter zu befördern. Ferner zeugen die niedrigeren Wasserstände vom Verlust an Wasser in Folge der jahrelangen Niederschlagsarmut und Sommerhitze. Insbesondere sind da die Jahre 2018 und 2019, aber auch 2020 bis 2023 zu nennen.
Als dritte Station fielen die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das letzte Hochwasser im Sommer 2013 seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Dabei ist festzustellen, dass die Sukzession mit Gehölzen und Stauden massiv vorangeschritten ist und u.a. den aufgetürmten Bauschutt überwuchert hat. Vom Grundsatz her gilt es in dieser Phase der Entwicklung den Gesamtraum der Sukzession zu überlassen, ohne die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen in Frage zu stellen. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und -schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen nun mit dem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Einklang zu bringen, u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.
Im Zusammenhang einer notwendigen Beseitigung von Kleingärten in Hochwasserräumen gilt es aber von Anfang an mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und dem Prinzip der Freiwilligkeit den Vorrang einzuräumen. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, temporäre oder bzw. und ständige Feuchtgebiete, von unregelmäßig gemähten Wiesen sowie Mischbestände aus Allem dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses und an der Braunschen Lache zählen.
Für den AHA gilt es nunmehr alles Mögliche an Maßnahmen zu ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich und nordöstlich an die Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ angrenzenden Deich perspektivisch an zwei Stellen zu schlitzen und den „Restdeich“ als Fluchtinseln für Tiere bereitzustellen. Solche Rückbaumaßnahmen sind dringend erforderlich, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Im Anschluss daran die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Streuobstwiese nördlich der Plankenlinie und des Landhauses in Augenschein.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vereinbart, dass die Pflege, Betreuung und Nutzung der Streuobstwiese am Landhaus durch den ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzverein ab 01.01.2016 beginnen kann. Im Anschluss daran hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. In Folge dessen finden seit Januar 2017 u.a. Schnittarbeiten und zahlreiche Mahdarbeiten statt. Im Rahmen der Exkursion berieten und diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über die nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA auf die dringende Notwendigkeit der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese, welche vorrangig Gäste des Landhauses nutzen. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.
Somit ist es ein Beitrag in der Stadt Dessau-Roßlau am Rande des ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Mulde“ für einen besseren Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu sorgen und den Kraftfahrzeugsverkehr nicht zu fördern, sondern verstärkt zurückzudrängen. Ferner gilt es Bodenversiegelungen und Schotteraufschüttungen aus Natur und Landschaft zu entfernen, um dem Boden wieder seiner eigentlichen Bestimmung zuzuführen. Im Anschluss der Beseitigung des Parkplatzes mit seinen Aufschüttungen, beabsichtigt der AHA entsprechend den Obstgehölzbestand durch Pflanzungen zu erweitern. Der AHA verwies dabei darauf, dass am Samstag, dem 19.10.2024, ein Arbeitseinsatz geplant ist. Im Rahmen dieses Arbeitseinsatzes ist vorgesehen u.a. die ersten Schnittarbeiten fortzusetzen. Hier dankt der AHA für die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 19.10.2024, statt und Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus. Die hoffentlich zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bittet der AHA mit wetterfester Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und Arbeitshandschuhen zu erscheinen. Ferner besteht die Möglichkeit die Aktivitäten des AHA finanziell zu unterstützen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von weiteren Obstbäumen und Arbeitsgeräten – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • BIC: NOLADE21HAL
  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Streuobstwiese Dessau“

Hinsichtlich künftiger Mahden wünscht sich der AHA die Schaffung von Möglichkeiten von Schafbeweidungen und appelliert daher an die Schäfer der Region hier entsprechende Möglichkeiten auszuloten. Hinsichtlich der Apfelsortenbestimmung sucht der AHA nun verstärkt den Kontakt zu Pomologen, um vor der Ernte die Apfelsorten bestimmen lassen zu können. Zur Verwertung der Äpfel setzt der AHA auf Eigenverwendung und -verwertung, aber auch auf Zusammenarbeit mit Mostereien sowie die Prüfung der Zulassung als Lieferant für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Eine erste Zusammenarbeit mit Obst- und Gemüsehändlern zum Angebot von Tafelobst ist bereits erfolgt. Denkbar ist ebenfalls Tafeln mit Obst zu versorgen.
Ferner sind Kontakte zur Volkshochschule vorgesehen, um z.B. im Rahmen von Schnittkursen gleich Schnittarbeiten mit realisieren lassen zu können. Ebenso stellt sich der AHA vor, Schulen der Stadt Dessau-Roßlau in das Vorhaben einzubinden.

Weitere Arbeitseinsätze im Jahr 2024 sind an weiteren folgenden Samstagen geplant: 16.11. 2024 und 07.12.2024
Treff ist jeweils 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1
Wie bereits im Jahr 2024 vorgesehen und umgesetzt, plant der AHA auch für das kommende Jahr 2025 die Durchführung von regelmäßigen Arbeitseinsätzen.

Die Exkursionsgruppe nahm ebenfalls die in der Vergangenheit von umfassenden Schnitt- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen sowie von Neupflanzungen beeinflusste Streuobstwiese an der Braunschen Lache in Augenschein. Dabei berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Folgen der massiven Schnittarbeiten, der Zerstörung von Brombeerbeständen sowie der flächendeckenden und umfassenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Mit der Zerstörung der Brombeerbestände beseitigte man nicht nur Obstbestände, sondern Nahrungsgrundlagen und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tierarten. Ferner fanden die Bodenbearbeitungsarbeiten mit schwerer Landwirtschaftstechnik statt, was u.a. zu erheblichen Bodenverdichtungen führen kann. Darüber hinaus handelt es sich um eine Streuobstwiese und nicht um eine Obstplantage. Die nunmehr erfolgten Neupflanzungen von Obstgehölzen eröffnen nunmehr die Möglichkeit den Charakter einer Streuobstwiese wiederherzustellen. Dazu sind aber u.a. umfassende Schnittarbeiten zur Schaffung ordnungsgemäßer Kronenzuschnitte erforderlich. Insbesondere der Altobstbaumbestand von Äpfeln und Pflaumen bedarf dringend umfassender Pflegeschnittmaßnahmen. Leider sind die ebengenannten Altobstbäume vom massiven Absterben betroffen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass hier schneller Handlungsbedarf besteht.
Ferner erscheint es dringend geboten die Neuanpflanzungen in südwestlicher Richtung und im Bereich abzuschließen, was auf einer sehr großen Arten- und Sortenvielfalt beruhen sollte. Dazu zählen die Pflanzung von Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Apfel- und Birnenquitten sowie im westlichen Bereich von Wal-, Schwarz- und Haselnüssen. Darüber gilt es die Entwicklung der Brombeere wieder zuzulassen, welche neben ihrer Funktion als Obstlieferantin, ebenfalls als Unterschlupf für zahlreiche Tierarten und Insektenweide dient. Im Rahmen der Mahdarbeiten besteht die Möglichkeit die Ausbreitung umfassend zuzulassen, aber eben auch räumlich einzugrenzen.
Der AHA bekräftigte daher sein Interesse und Wunsch – analog der Streuobstwiese Am Landhaus – mit der Stadt Dessau-Roßlau eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Im Bereich der Jagdbrücke nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe in Augenschein.
Die Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“. Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen halten es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.
Der AHA erläuterte in dem Zusammenhang, dass die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Trotz eines besseren Wasserstandes der Mulde kommen immer mehr inselhafte Kies- und Schotterbänke zum Vorschein. Diese Flächen dienen u.a. Flussregenpfeifern als Brutraum. Ferner zeichnen sich mit der möglichen Entwicklung von temporären zu dauerhaften Inseln auch Entwicklungsräume für neue Auenwälder ab. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist daher sehr wichtig, dass z.B. durch ordnungsgemäße Ausschilderung und Kontrollen eine Nutzung derartiger Flächen u.a. als Badeort und Angelplatz ausgeschlossen ist. Immerhin befinden sich diese Flächen im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll ein Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die volle Unterstützung des AHA in seinem diesbezüglichen Anliegen.
Im Bereich des flächenhaften Naturdenkmals „Eichendom“, an den Stillingen und am Schillerpark legte der AHA erneut seine Position zum vermehrten Autoverkehr im Bereich der als Fahrradstraße ausgewiesenen Walderseestraße dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es unverständlich, dass es einen derartig umfassenden Autoverkehr in dem Gebiet gibt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es hier endlich Einhalt zu gebieten. Die nunmehrige eindeutige Beschilderung der Fahrradstraße ist dahingehend ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Darüber hinaus halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass nach dem hoffentlich endgültigen Aus der Nordumfahrung keine Neuplanungen anderer Bauprojekte erwachsen, welche ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, die auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betreffen sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde beeinträchtigen.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar- und Februar 2011 sowie Juni 2013 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der AHA sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Roßlau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.

Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau-Roßlau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.
Ferner soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.10.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA hält besonderen Schutz der Natur und Landschaft in Halles Nordwesten sowie der angrenzenden Bereiche von Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal für dringend notwendig!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widmet sich nunmehr seit 44 Jahren u.a. dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft im Raum Stadt Halle (Saale), Gemeine Petersberg, Stadt Wettin-Löbejün und Gemeinde Salzatal.
Zur Entstehung großer Teile dieses Landschaftsraumes und der Einschätzung der geologisch-hydrologischen Beschaffenheit beinhaltet u.a. der Beitrag „Der Wettin-Rhyolith-Beitrag zur Oberflächenverbreitung und Entstehung eines Halleschen Quarzporphyrs“ von Mark Exner und Max Schwab, SSN 0018-0637 Hercynia N. F. 33 (2000): 173-190 173 eine sehr gute Darstellung und Einschätzung.

In dem Blickwinkel betrachtet nahmen am 03.10.2024 Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit dem Fahrrad diesen Natur- und Landschaftsraum in Augenschein.
Die Fahrradexkursion begann im Bereich der 15,14 km langen Götsche und deren direkten Einzugsgebiet. Dazu zählen neben der Auenlandschaft, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. In mehreren Konzeptionen aus den Jahren 2003 und 2004 hebt der AHA das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Einzugsbereich des Fließgewässers hervor. Nur so lässt sich das Götschegebiet als Lebens-, Rückzugs-, Biotopverbund- und Frischluftzufuhrraum sichern und weiterentwickeln. Das entspricht zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen ist.
Die zwischen Magdeburger Chaussee und Götsche aufgestellten Solaranlagen haben zu einer massiven standortfremden Übernutzung von einstigem Feldraum geführt. Ferner hat diese Bebauung zum Verlust eines wertvollen Kaltluft-Entstehungsgebietes für die Bewohnerinnen und Bewohner von Sennewitz geführt. Anstatt endlich verstärkt Dach- und Wandflächen als Standorte für solche Solaranlagen zu nutzen hat man diesen flächendversiegelnden Weg gesucht. Der AHA hält es daher für notwendig im Rahmen eines Energiekonzeptes der Region, geeignete Standorte zu suchen und zu prüfen um Konflikte mit dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz auszuschließen.
Ferner befasst sich der AHA weiterhin mit der sehr kontrovers geführten Diskussion zur Entwicklung der früheren Kaserne an der Grenze zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für das einst militärisch genutzte Gelände im Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zu erarbeiten, welche alle Befindlichkeiten und Interessen aufgreift.
Der AHA hält es in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken. Darüber hinaus schlägt der AHA vor der Götsche die Grünbereiche im nordöstlichen Bereich der einstigen Kaserne als Teil seiner Aue zurückzugeben.
Die Bebauung ist daher nach Meinung des AHA auf die bereits verbaute Fläche zu beschränken.
Nach Auffassung des AHA bestehen ggf. zudem Altlasten auf dem Gesamtgelände der Kaserne, welche es zu untersuchen und bei Vorkommen unverzüglich und vollständig zu beseitigen gilt.
Ferner besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Pläne zur Errichtung eines Gewerbegebietes vermehrte Ziel- und Quellverkehre entstehen.
Angesichts der kontroversen Diskussionen ist es nach Meinung des AHA wenig hilfreich, wenn der Flächeneigentümer Finsterwalder Transport und Logistik GmbH nun Unterlassungsschreiben versendet und somit den Konflikt noch weiter anheizt. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass Eigentum verpflichtet und es dazu gehört, dass weitere Verbauungen im Einzugsbereich der Götsche inakzeptabel sind.
Daher sind die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg als Planungsbehördenden gefordert einer weiteren Flächenversieglung unverbauten Landes Einhalt zu gebieten. Ferner müssen die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis als untere Umwelt- und Wasserbehörden agieren.
Dazu gehört auch, dass transparent und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten die Vorbereitung und Erstellung einer Gestaltungs- und Nutzungskonzeption stattfindet. Ggf. kann das nach Meinung des AHA auch in Form einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümer, der Stadt Halle (Saale), dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Petersberg, Anwohnern sowie Organisationen vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Darüber hinaus bekräftigt der AHA sein Interesse an der Bildung einer Arbeitsgruppe.
Zum Schutz, zum Erhalt und naturnahen Entwicklung der Götsche. Als Handlungsgrundlagen können dazu der „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 dienen.
Daher verfolgt der AHA ferner mit großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg im Bereich Magdeburger Chaussee, Binnenhafenstraße und Brachwitzer Straße eine bisher unversiegelte Ackerfläche als Gewerbefläche neuverbauen möchte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich.
Anstatt bereits versiegelte Flächen für solche Vorhaben und erst einmal die tatsächliche Auslastung vorhandener Gewerbegebiete zu überprüfen, beabsichtigt man im Widerspruch zur Agenda 21 und jeglichen umweltpolitischer Vernunft Bodenfläche neu zu versiegeln. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg dringend auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Im Falle einer nicht mehr angestrebten landwirtschaftlichen Nutzung der über 7 ha großen Flächen in Halle (Saale) und der ca. 21 ha großen Flächen in der Gemeinde Petersberg, hat der AHA immer wieder seine Bereitschaft erklärt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Flächen zu erstellen und vorzulegen.
Im Mündungsbereich der Götsche in die Saale hält der AHA die erfolgten Baumaßnahmen für vollkommen ungeeignet. Der begradigte und befestigte Gewässerverlauf erfüllt zudem keinesfalls das Kriterium der ökologischen Durchlässigkeit. Somit entspricht der gegenwärtige Zustand keinesfalls den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines angemessenen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Stattdessen schlägt der AHA die Beförderung der Mäandrierung anzugehen bzw. maximal mit einer Sohlgleite den Mündungsbereich zu gestalten.
Ferner beobachten Mitglieder des AHA immer wieder, dass Angler und andere Personen immer wieder mit dem Auto direkt an die Saale heranfahren und dabei noch Umwelt und Natur beschädigen und vermüllen. Das muss endlich, konsequent und unwiderruflich sein Ende finden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Gemeinde Petersberg, in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstück fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152,00 ha großen Naturschutzgebietes „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Im Bereich der Saaleaue bei Brachwitz hat der AHA immer wieder seine Positionen zu in den Jahren 2000 und 2005 errichteten Wasserwanderrastplätzen bzw. Steganlagen in Salzmünde und in Brachwitz dargelegt. Einst illegal, mit nachträglicher Genehmigung errichtet, wirken sich derartige Anlagen nachteilig auf das Landschaftsbild und den Entwicklungsraum der Fließgewässer aus sowie bilden Hindernisse bei Hochwasserereignissen. Eng damit verbunden zeigt sich besorgniserregend die Zunahme des Motorbootverkehrs auf der Saale, welche neben der Uferverbauungen zu verstärkter Belastung mit Abgasen, Lärm und Wellenschlag sowie eine Zunahme des illegalen Campierens am Ufer der Saale führt. Häufig bleibt zudem eine Unzahl von Müll zurück. Infolgedessen sind deutliche Beeinträchtigungen der Ufervegetation erkennbar, welche u.a. auch als Brutrevier und Rückzugsgebiet für Wasservögel dient. Hier fordern die Exkursionsteilnehmer eine massive Veränderung. Zudem bekräftigt der AHA immer wieder, dass die Errichtung des Saaleseitenkanals und die Forstsetzung des Baus des Saale-Elster-Kanals diesen Prozess nur verschärfen kann.
Das Saaletal zwischen Halle (Saale) und Rothenburg ist von umfassenden und vielfältigen Auenlandschaften, Saalealtarmen, kleineren Fließgewässern, Feuchtgebieten, Wiesen- und Hochstaudenflächen, Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind jedoch leider von anbaukultureller Verarmung geprägt. Von einst ca. 25 sind 5 bis 7 Ackerkulturen übriggeblieben, von denen ein Großteil Humuszehrer sind sowie unmögliche Lebensbedingungen z.B. für Feldhasen, Feldhamster und Bodenbrütern sowie Jagdbedingungen für Greifvögel und Eulen bestehen. Eine Umstellung der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, was u.a. die Rückkehr zum Anbau von ca. 25 Ackerkulturen mit ordnungsgemäßer Fruchtfolge, Erhöhung des Gehölzanteils auf den Ackerflächen und Einhaltung von mindestens 10,00 m Gewässerschonstreifen beinhalten muss.
Mit den Naturschutzgebieten ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“ (221,00 ha), „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00 ha) sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Saale“ (36.755,50 ha) sind sehr wichtige Schutzgebiete entstanden, welche sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen sowie bedeutsame Biotopverbundräume darstellen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saaledurchbruch-bei-rothenburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-gimritz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-brachwitz

Die Naturschutzgebiete „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00ha) sind zusammen mit dem 64,00 ha großen Naturschutzgebiet „Lunzberge“ Bestandteil im ca. 822,00 ha großem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ (EU-Code: DE 4437-302, Landescode: FFH0118)

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=184&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0118.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppenlandschaft-nordwestlich-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lunzberge

Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von BAB 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
In dem Blickwinkel betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitfortgeschrittene Schandbaustelle als klares Versagen von Politik und Verwaltungen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt, welche im Gleichschritt mit Lobbyverbänden, angepassten Medien und vereinzelten Kommunen. Diese Kräfte sind verantwortlich für die Zerstörung und Zerschneidung wichtiger Landschafts- und Naturräume, welche als Lebens- und Rückzugsräume, Biotop- und Grünverbundräume, Kalt- und Frischluftkorridore sowie eine vielfältiges Landschaftsbild darstellen. Darüber hinaus fungieren die Auen von Saale und Salza sowie ihre Nebengewässer als sehr wichtige Überflutungsräume. Anstatt für dieses skandalöse Verkehrs- und Bauprojekt Natur und Landschaft zu zerstören und zu zerschneiden sowie Siedlungsgebiete zu beeinträchtigen gilt es Agrarräume und Wege wieder mehr aufzuwerten. Dazu gehören neben Anbau einer größeren Vielfalt von Ackerkulturen mit verbundener Fruchtfolge und Umsetzung der Kriterien von biologisch-ökologischer bzw. biologisch-dynamischer Produktion, die Wiederentwicklung von Grün in Form von Gehölzstreifen und -inseln mit Wiesen- und Staudenflächen sowie Wegbegleitgrün. So empfiehlt es sich zum Beispiel entlang des Verbindungsweges zwischen den Stadtteilen Brachwitz und Döblitz der Stadt Wettin-Löbejün mit dreireihigen Gehölzpflanzungen – vorrangig bestehend aus Obstgehölzen wie Apfel, Birne, Süßkirsche, Nussarten etc. – sowie Gehölzen wie Stieleiche, Gemeine Esche und Hainbuche zu bepflanzen.
All zu dem steht das Bauvorhaben BAB 143 und L 159n eindeutig entgegen. Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das erneute gemeinsame Klageverfahren seines kooperativen Mitgliedsvereins Bürgerinitiative Saaletal e.V. und des Naturschutzbundes Halle-Saalkreis e.V.

Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welcher momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig sehr lange als Kleingartenanlage diente, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Porphyrlandschaft bei Brachwitz, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten.
Die nunmehr erfolgte Beräumung der bisherigen, im Jahre 1932 gegründeten Anlage des Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. in der Uferstraße in Halle-Lettin mit Mitteln aus dem Fluthilfe-Fond im Umfang von insgesamt 4,2 Millionen Euro fand immer grundsätzlich die Zustimmung des AHA. Jedoch hatte der AHA immer wieder bekräftigt die Nachnutzung der 173 Gärten mit einer Fläche von 86.224 m² = 8,6 ha einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen. So könnte sich der AHA vorstellen, dass z.B. die Obstbäume und Wiesen gemeinsam oder in Angrenzung zueinander die Basis einer neuen und umfassenden Streuobstwiese bilden könnte. So erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein die Finanzen für eine vollständige Beseitigung der Bauten, Versorgungsleitungen, Verkehrstrassen und anderen Bauten zu nutzen sowie für die Einrichtung und Erhalt ebengenannter Streuobstwiese, standortgerechter Gehölzflächen und von Auenwiesen zu verwenden. Jedoch bedarf der Abriss der Bauten einer umfassenden Vorabuntersuchung, ob z.B. Fledermäuse und verschiedene Vogelarten hier Unterschlupf gefunden haben.
Für die weitere Entwicklung der Flächen des bisherigen Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. schlägt der AHA noch immer auch hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption vor, welche eine Abstimmung zu einer Gesamtentwicklung der Saaleaue Roitzschwerder/Die Aue in Einbettung zu den Naturschutzgebieten „Lunzberge“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ enthalten sollte.
In dem Zusammenhang betont der AHA das Erfordernis eines sorgsamen Umgangs mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten, sondern auch mit allen angrenzenden Gebieten mit ihren sehr wichtigen Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum.
Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich.
Die nunmehr angedachte Nutzung der Flächen für den Ausbilder für Pferd und Reiter Christian Schurig ist aus Sicht des AHA ungeeignet, um eine nachhaltige Entwicklung dieses Teils der Saaleaue zuzulassen.
Die in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 praktizierten Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicher Weise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Saaleradwanderweges zwischen Halle-Lettin und Neuragoczy zu einer Asphaltstraße. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft eine Fortsetzung der flächendeckenden Zerschneidung wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstanden weitere fast unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinstlebewesen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Landschaft, Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.
Der AHA weist darauf hin, dass derartige Baumaßnahmen zur weiteren Zerschneidung von Landschaft und Natur sowie Aufheizung der offenen Landschaft beitragen. Dabei tragen im zunehmenden Maße nicht nur Politik und Verwaltungen die Verantwortung, sondern auch die Befürworter einer Beförderung des Fahrradverkehrs mit umwelt- und naturfeindlichen Mitteln und Methoden. Somit haben diese Kräfte vereint, auf Kosten der Steuerzahler, den Fahrradtourismus im Widerspruch zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gesetzt. Eine sehr verhängnisvolle Entwicklung, welche es schnell, konsequent und unverzüglich zu stoppen gilt.
Am Hechtgraben am Südrand von Heide-Nord verweist der AHA auf seine zwischen den Jahren 2000 und 2001 vorgelegten drei konzeptionellen Vorschläge. Im Interesse der ökologisch positiven Gesamtentwicklung des Gewässers als Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Dölauer Heide und der Saale bzw. zu den Lunzbergen sowie den Wohngebieten in Heide-Nord und Dölau sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits vorliegenden Unterlagen der MLU und von TRIOPS bilden dazu bereits fundierte Grundlagen. Ebenso die bereits angelaufenen Planungen seitens der Stadt Halle (Saale). Der AHA möchte diese Aktivitäten fachlich und schöpferisch-kritisch begleiten und unterstützen. Auf Grund des notwendigen schnellen Handlungsbedarfes ist eine alsbaldige Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung des Schachtgrabens und des Haßgrabens erforderlich. Mit Hilfe von Wissenschaftlern, Studenten, Schülern und interessierten Bürgern soll dies erfolgen, wobei neue Bestandserfassungen an vorhandenen Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht und deren Auswertung anknüpfen müssen. Als wichtigen Nebeneffekt sieht der AHA die schnelle und umfassende Sensibilisierung und Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort. Das Interesse besteht, hat die Veranstaltung am 27.02.1999 deutlich und viel versprechend gezeigt. Darauf gilt es nunmehr entsprechend aufzubauen.
Dazu gehört aktuell auch den Raum des Hechtgrabens im Abschnitt der früheren Lettiner Kaserne räumlich auszuweiten.
Hinsichtlich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz erinnert der AHA immer wieder daran, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und ein weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder darauf hin, dass der Bruchwald im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt, das Naturschutzgebiet „Brandberge“ sowie der Hechtgraben und seine Aue eines umfassenden Schutzes bedürfen. Bereits jetzt beeinträchtigen Dölauer Straße, Brandbergweg, Nordstraße und Waldstraße einen dringenden und ungehinderten Biotop- und Grünverbund der obengenannten Gebiete untereinander und mit der Saaleaue.
Jedoch führt eine Ausweitung der Nordstraße für eine Straßenbahnstrecke nach Halle-Lettin zu weiteren massiven Schädigungen des Bruchwaldes im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“, des Naturschutzgebietes „Brandberge“ sowie des Hechtgrabens und seiner Aue.
Daher hält der AHA die gegenwärtigen Planungen für die Straßenbahn für sehr problematisch. Bereits jetzt zeigen die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße den bedrohlichen Umfang der angedachten Bauarbeiten auf, welche u.a. wieder einmal auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Ebenso gilt es endlich den Hechtgraben und seine Aue von Bebauungen freizuhalten und von negativen Eingriffen aller Art zu verschonen. Hier gilt es der sukzessiven Entwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen.

Im Bereich der Brandberge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Sorge die Bauarbeiten „Neubau der Fernwärmleitung Trasse 15, 1. Bauabschnitt zwischen Äußerer Lettiner Straße und Zum Teich“. Die Arbeiten, welche in dem ca. 90,00 ha großen FFH-Gebiet „Brandberge in Halle“ (EU-Code: DE 4437-309, Landescode: FFH0179) und 92,00 ha großen Naturschutzgebiet Brandberge

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=241&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0179.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/brandberge-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/brandberge

Ferner gehört das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ (LSG0034HAL).

Diese Eingriffe zeigen flächendeckend zerstörerische Eingriffe in nordwestlichen, nördlichen und nordöstlichen Bereichen des vielfältig europäisch und national geschützten Landschafts- und Naturbestandteils. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die Arbeiten sofort zu beenden und neu wissenschaftlich zu planen und darauf beruhend umzusetzen.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion nehmen die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. , Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=186&idcat=33&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.
Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.
Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern nunmehr ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Nach fortgesetzter Auffassung des AHA nimmt das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche eine sehr bedeutsame Funktion in Halles Natur- und Landschaftsraum ein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.
Der AHA drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt.
In Gesamtbetrachtung der Fahrradexkursion sieht der AHA die dringende Notwendigkeit den Natur- und Landschaftsraum im Nordwesten Halles sowie der angrenzenden Gebiete in Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal flächendeckend zu schützen und zu erhalten, die naturnahe und sukzessive Entwicklung zu befördern, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen zu betrachten sowie ihrer Rolle als Biotop- und Grünverbundraum mit Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu sehen. Nur eng damit verbunden und dem angepasst können vernünftige Lebens- und Wohnqualitäten sowie damit verbundene Aktivitäten zur Erholung funktionieren.
Dazu gehört aber auch, dass Zerschneidungen dieses sehr wertvollen Landschafts- und Naturraumes mit Verkehrstrassen wie die Bundesautobahn 143 unterbleiben müssen.
Der AHA sieht daher die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.10.2024

Fotos: Andreas Liste

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