Monat: September 2024 (Seite 5 von 5)

AHA fordert verstärkten Schutz des Geiseltalseengebietes und der angrenzenden Regionen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten. Nach seiner Auffassung gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dazu ist es aber u.a. dringend notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

Der AHA sieht besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S734

Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.

Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra.
Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/seilbahn-geiseltalsee-gondel-100.html

https://www.thi.de/hochschule/aktuelles/news/entwicklung-eines-integrativen-seilbahnkonzeptes-fuer-die-stadt-muecheln-geiseltal-coal2cable

Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor.
So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/bergbaufolgel_geiseltal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/bergbaufolgelandschaft_geiseltalvo.pdf

Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen.
Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und widerruflich zu stoppen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schmoner-busch-spielberger-hoehe-und-elsloch

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=203&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg67

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=210&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-kayna-sued

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/neue-goehle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=215&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/neue-goehle-und-trockenrasen-noerdlich-freyburg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen

Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.09.2024

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.

Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.saalekreis.de/de/datei/download/id/633970,1002/amtsblatt_nr._27_22.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Hierzu fasst die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Montag, den 02.09.2024 einen Beschluss, welcher mit den Alternativvorschlägen verbunden ist.

Jedoch zeigen Medienberichte, so u.a. die Mitteldeutsche Zeitung am 29.08.2024, Seite 18 auf, dass der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal am 27.08.2024 einstimmig den Beschluss gefasst hat, der Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ zuzustimmen. „Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 42 ha

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/vo0050.asp?__kvonr=104446

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192063&type=do

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192058&type=do

Das bedeutet einen angedachten Flächenverbrauch von gesamt 42,00 ha – rund 43.000,00 m² = 4,3 ha sogenannte „Ausgleichsfläche“ = 37,70 ha. Darin sind Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen mit einbezogen.
Betroffen ist dabei eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Bodenzahl über 75 sowie laut Flächennutzungsplan Teutschenthal Anlage 4 – Bergbau – Vorentwurf 02/2023 zum Einzugsbereich „Steinsalze und Kalisalze einschließlich auftretender Sole, Formationen und Gesteine mit Eignung für behälterlose unterirdische Speicherung“, Nr. der Berechtigung: III-A-d/h-758/90/1043

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/15903,1195/anlage_4_bergbau_vorentwurf.pdf

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Laut Planung sind 240 Stellplätze für PKW sowie mindesten 50 LKW-Stellplätze vorgesehen. Das bedeutet die Möglichkeiten von Fahrten im Umfang von ca. 480 PKW und 100 LKW, was bei Berücksichtigung von beispielsweise 255 Arbeitstagen im Jahr 2027 im Land Sachsen-Anhalt eine jährliche zusätzliche Fahrbelastung mit ca. 122.400 PKW- und ca. 25.200 LKW-Fahrten bedeuten kann. Eng damit verbunden sind Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Lärm sowie der bestehenden Verkehrstrassen.

https://www.arbeitstage.de/wie_viele_arbeitstage_im_jahr_2027_Sachsen-Anhalt.htm

Zudem verdeutlicht sich eindeutig, warum der Ruf nach der Landesstraße (L) 164n und der Bundesautobahn (BAB) 143 so groß war bzw. ist. Es geht darum neuen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen. Diese nie bewiesene Mär von Verkehrsentlastungen der Region ist somit einmal mehr widerlegt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher die Planung und den Beschluss des Gemeinderates vom 27.08.2024 zur „Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ für inakzeptabel, da weiterer Verbrauch von Boden, Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften, die Chance der Entwicklung einer großflächigen, arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, Zerstörung des Landschaftsbildes sowie eine massive Mehrung des Verkehrsaufkommens droht.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen und unwiderruflichen Stopp des Planungsvorhabens.

Ferner unterstützt die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in allen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.09.2024

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