Monat: Juli 2024 (Seite 2 von 2)

AHA fordert verstärkt Freihaltung der Ackerflächen in der Landeshauptstadt Magdeburg, in der Stadt Wanzleben-Börde und in der Gemeinde Sülzetal!

Mit verstärkter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu.
Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen.
Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger.
Desweiteren teilt der Mitteldeutsche Rundfunk auf der Basis von Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung folgendes mit, Zitat:
Die geplante Halbleiterfabrik des Chipherstellers Intel in Magdeburg könnte ersten offiziellen Schätzungen des Landes nach rund 18.000 Kubikmeter Wasser täglich nutzen. Das geht laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) (€) aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Laut der MZ ist diese Information als nicht-öffentlich eingestuft und nur über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.

Rechnet man die geschätzten Zahlen aufs Jahr hoch, ergibt sich daraus ein Wasserverbrauch von 6,5 Millionen Kubikmetern Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Mensch in Deutschland verbraucht etwa 46 Kubikmeter Wasser im Jahr. Damit würde Intel laut MZ-Informationen zum größten industriellen Wasserverbraucher Sachsen-Anhalts. Der Verbrauch überstiege sogar den des Tesla-Werks in Brandenburg.“, Zitat Ende

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-wasser-verbrauch-hoch-100.html

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https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110

  • 2018 374,8 l/qm
  • 2019 464,5 l/qm
  • 2020 456,6 l/qm
  • 2021 480,8 l/qm
  • 2022 366,4 l/qm
  • 2023 713,4 l/qm
  • 2024 bis 04.07.2024 271,3 l/qm

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=110

Einst legte man um die 500,00 l/qm jährliche Niederschlagsmenge zu Grunde. Angesichts der Tatsache, dass es nicht nur zu einer schrittweisen Reduzierung der Niederschlagsmenge kommt, gibt es immer längere Zeiträume ausbleibenden Niederschlages und Zeitpunkte von wolkenbruchartigen Niederschlägen, wobei das Wasser auf Grund verfestigter und versiegelter Böden zumeist oberflächlich abfließt.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es unverantwortlich, dass im Regenschatten des Harzes ein derartiger Betrieb, welcher schwindelerregende Massen an Wasser verbraucht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Intel und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt auf sofort, offen, ehrlich und transparent die Öffentlichkeit über die geplanten Wasserverbrauchsdaten, andere massiven Ressourcenverbräuche sowie mögliche Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft zu informieren.
Die bisher fehlende Transparenz zeugt von zu starker Nähe des Managements von Intel zu Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt, welche offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reichen. Diese Tatsache kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet.
Bereits am 18.01.2024 berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ auf Seite 7, dass der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) ankündigte, dass ab Juli 2024 der Abtrag von 40 cm Mutterboden bzw. 1,8 Millionen Tonnen fruchtbaren Bördebodens erfolgen. Dazu veranschlagt man rund 80.000 LKW-Ladungen Mutterboden. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist überhaupt nicht bekannt, dass ein ordnungsgemäßes öffentliches Planungsverfahren begonnen hat und schon gar nicht, dass eine Genehmigung für den Bau ergangen ist. Offensichtlich beabsichtigt man im Vorfeld vollendete Tatsachen zu schaffen. Hier lassen sich durchaus Parallelen zu dem zur geplanten Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14 ziehen, was ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) zu verantworten, wo bisher keine Beteiligung der Bevölkerung und des Landtages erfolgt ist.
Mit wahrer Demokratie, Transparenz sowie sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp der Planungen zum Abtrag des sehr wertvollen Schwarzerdebodens und in dem Zusammenhang gleich das Ende des zerstörerischen Bauvorhabens.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das stark steuerlich subventionierte Vorhaben von Intel auf einer Agrarfläche zwischen BAB 14 und Seerennengraben weiterhin sehr kritisch und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Nunmehr hat erwartungsgemäß das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt eine vorzeitige Genehmigung zu Erdarbeiten gegeben. Ein skandalöser Vorgang, welcher erkennen lässt, dass die Obere Landesbehörde Sachsen-Anhalts nicht unabhängig, sachlich und fachlich fundiert die 13 Einwendungen zu werten und zu wichten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gab mit Datum vom 13.03.2024 eine „Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ ab. Dabei ging der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf die Verluste von wertvollem Boden, seiner Aufgaben als Speicher für Wasser, Luft und Nährstoffen sowie seiner Funktion zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten; der Arten- und Strukturvielfalt ein. Ferner mahnte der AHA den angedachten hohen Wasserverbrauch für die Produktion und nicht zuletzt der Einsatz zahlreicher in der Luftzerlegungsanlage erzeugten Gase wie Stickstoff, Argon, Sauerstoff Krypton/Xenon und Kohlendioxid sowie von Helium, Ammoniak, Stickstofftrifluorid und Silan sowie weitere Spezialgase und Gasmischungen.
Somit ist die Region nicht nur von stark erhöhtem Wasserverbrauch und Totalverlusten an Umwelt, Natur und Landschaften bedroht, sondern ebenfalls von sehr giftigen Stoffen und Verbindungen, welche sich sehr gefährlich auf Mensch, Fauna, Flora, Pilzwelt, Boden, Wasser und Luft auswirken können.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal haben verantwortungslos Profitinteressen eines USA-Konzerns vor den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaften sowie Leben und Gesundheit von Menschen, Fauna, Flora und Pilzwelt gestellt. Die vorzeitige Baugenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt zeigt genau das auf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte nachfolgend genannte Fahrradexkursion nutzen, um großräumig u.a. auf das geplante umwelt-, landschafts- und naturzerstörende Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bau-elementen“ im Land Sachsen-Anhalt, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal einzugehen:

Samstag, den 17.08.2024 um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen
mit folgender Route:
Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. 
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe
Treffpunkt: Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse.
Endpunkt: Einmündung der Sülze in die Elbe
Dauer: ca. 8 Stunden

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.07.2024

AHA führte Fahrradexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel, und entlang der Bode durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 29.06.2024, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Am Bahnhof Gatersleben berieten die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion über Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürger aus Gatersleben zur Sauberhaltung des Bahnhofsgeländes. Darüber hinaus schlugen Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe vor, dass Gelände des früheren Bahnhofsgebäude in eine unregelmäßig und partiell gemähte Wiese umzuwandeln.
Die nächste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:
Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163 – 1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende

Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.
Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studierende für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen der Selkeaue im Bereich der Ortschaft Gatersleben legte der AHA noch einmal seine allseitig bekannte Position dar:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser nicht ausgeschöpft. Dazu gehört der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Im Rahmen der Fahrt nahmen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe einen Kompostierplatz in Augenschein. Am Standort waren Erdablagerungen erkennbar, welche mit deutlich und übersehbar mit Plasteteilen unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung durchsetzt waren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich schnell einig, dass dieses Material nichts in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit ebenfalls nichts auf den Feldern zu suchen hat, um eine Verschmutzung der Boden zu verhindern zu können. Darüber hinaus ist unbedingt auszuschließen, dass die Plastebestandteile über Nahrungskreisläufe in den Körper von Menschen und Tieren gelangen können sowie niederschlags- und windbedingte Abdriften zur Ausbreitung in Wasserbereichen und -schichten und Siedlungsbereichen erfolgt.
Daher ist die Entfernung dieses Plasteabfalldurchsetzten Bodens dringend und sofort erforderlich.
Rätselhaft und unverantwortlich ist auch der Neubau einer ringförmigen, mehrere Meter tiefen Anlage südlich der ebengenannten Kompostanlage zu sehen. Neben der unverantwortlichen Baumaßnahme an sich, welche zu massiven Eingriffen in der Agrarlandschaft am Fuße des Hakels führte, stellt diese Bauanlage eine massive Gefahr für Menschen und Tiere durch Sturz dar. Daher ist ein sofortiger Rückbau erforderlich.
Auffällig sind zudem die Abholzungen von Trockenholz der Hybridpappeln. Erfreulicherweise treiben die Baumstümpfe wieder aus, was es auch zuzulassen und zu schützen gilt. Darüber hinaus empfiehlt es sich die unweit der L 73 abgelagerten Trockenstämme in der Landschaft als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze zu belassen.
Ferner warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genommen, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee bewegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abgerutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungsfließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Concordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeitpunkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA dringend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel anzugehen. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkenntnispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Die Wiederöffnung des insgesamt ca. 350 ha großen Concordia Sees in der Stadt Seeland mit einer Seefläche von ca. 220 ha am 13.07.2019 für die touristische Nutzung hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – noch immer für ein vollkommen falsches Signal. Eine solche Maßnahme erfordert nämlich neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät gegenüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem AHA ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingriffen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölkerung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Auf dem Weg zwischen Gatersleben und Hakel entdeckte die Exkursionsgruppe die fortgesetzte verstärkte Präsenz von Jagdhochständen, welche neben ihrer sehr fragwürdigen Existenz, den Gehölz- und Krautsaumen beschädigen.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass der Reitweg im Südbereich mit scheinbar wahllos abgeschnittenen und abgerissenen Teilen von Hainbuchen, Flatterulmen, verschiedenen Ahornarten, Traubeneichen etc. belegt war. Hier fordern die Mitglieder der Exkursionsgruppe klare und sofortige Aufklärung zu den unverantwortlichen Eingriffen in das national und europäisch geschützte Hakelgebiet.
Der Hakel ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich schnell einig, dass die nunmehr jahrzehntelange naturnahere Entwicklung des Waldgebietes und ein damit verbundener nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall das Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die sehr wertvoll erscheinende, eigenen Messungen zu Folge 14.427,71 m² = 1,44 ha große Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Der AHA ist grundsätzlich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Pflege und Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Hier sind ganz besonders das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Ferner diskutierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung einer Konzeption in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion regten erneut an, dass große Teile des ca. 2.22 km langen Wartweges zwischen Hakel und Hakeborn auf einen Mindeststrecke von 1,75 km eine zweite Obstgehölzreihe erhalten sollte. Bei einem Pflanzabstand von mindestens 10 m besteht der Bedarf an zu pflanzenden Obstbäume 175 Stück. Nach Auffassung des AHA empfiehlt sich die Pflanzung von Obstgehölzen – zum Beispiel Süßkirschen, Birnen, Äpfeln und Pflaumen – in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen. Auch hier sind wieder das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Auf dem fortgesetzten Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmenden die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies – z.B. in der Egelner Südmulde – eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichte die Exkursionsgruppe die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Mit Entsetzen musste die Exkursionsgruppe außerdem feststellen, dass die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.07.2023 festgestellten massiven Abholzungen in Boderestauenwäldern noch deutlich erkennbar sind. Erkennbar betroffen waren bzw. sind bei Egeln der ca. 149.057,30 m² = 14,91 ha große Auenwald zwischen Alter Bode und Bode, das ca. 199.232,46 m² = 19,92 ha umfassende fast rundförmige Große Holz in Unseburg sowie der nordwestliche Teil des Bodealtverlaufes am Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle. Dabei hat man im Auenwald bei Egeln und im nordwestlichen Teil des Bodealtverlaufes am begradigten Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle massiv Hybridpappeln gefällt, während im Großen Holz vorrangig Trockenstämme der Gemeinen Esche der Fäll- und Beräumungstechnik zum Opfer fielen. Dabei beseitigte man nicht nur die betreffenden Bäume, sondern zerstörte ebenfalls die betreffenden Waldbestände in allen Teilschichten von Baum- über Strauch- bis zur Feldschicht, den sukzessiven Jungaufwuchs sowie nahm massive Bodenverdichtungen durch den mutmaßlichen Einsatz von motorisierter Fäll- und Räumtechnik. Diese zerstörerischen Eingriffe in die Waldbestände befördern zudem durch die verstärkte Sonneneinstrahlung Verdunstung und Austrocknung sowie Windbrüche in Folge der Zunahme von Stürmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert mit Nachdruck und fortgesetzt um Aufklärung dazu, wer diese zerstörerischen Aktivitäten in den Boderestauenwäldern veranlasst, genehmigt und letztendlich durchgeführt hatte. Dabei gilt es auch die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Ferner gilt es diese Auenwälder einer sukzessiven Neuentwicklung zu überlassen und weitere forstwirtschaftliche Eingriffe komplett zu unterlassen. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an in Egeln wissenschaftlich zu prüfen den Auenwald zwischen Alter Bode und Bode mit dem ca. 365.996,73 m² = 36,60 ha großen Auenwald im Bereich Alte Bode/Mühlgraben, wo das Waldbad eingebettet ist, wieder sukzessiv zusammenwachsen zu lassen. Somit findet eine Wiedererwerweiterung einstig flächendeckender Bodeauenwälder statt, was zur Stabilisierung von waldgebundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora beiträgt und zusammen mit angrenzenden Stauden- und Wiesenlandschaften sowie kultur-, arten-, sorten- und strukturreichen Agrarflächen zur Stabilisierung und Aufwertung der Bodeaue führen kann.

Zudem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Gebiet der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg die Möglichkeit des sukzessiven Wiederzusammenwachsens von Großem und Kleinem Holz zuzulassen. Eine Erhöhung des Auenwaldbestandes hat positive Folgen für die Verbesserung der Entwicklung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze, erweitert Flächen zur besseren Entstehung von Kalt- und Frischluft, sorgt für eine Verbesserung des Wasserhaushaltes der Gesamtregion in der Aue der Bode sowie trägt zur Verbesserung von Naherholung bei.
Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Ein verstärkter Schutz und Erhalt der Bodeaue erfordert jedoch Baumaßnahmen an der Bode – wie z.B. mit Blick von der Brücke Breite Straße Bode flussaufwärts am Ostufer der Bode sowie im Bereich des Rothenförder Wehr festgestellt – nicht nur zu unterlassen, sondern unverzüglich zurückzubauen. Der AHA fordert hier von Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue Aufklärung, ob hier eine Genehmigung vorliegt und wenn Ja, wer sie wann und warum erteilt hat. Ferner eignet sich die Bodeaue nicht als Partyort, so wie es im unmittelbaren Bereich der Ehle geschehen ist. Förderlich für solche Aktivitäten ist der massive Ausbau des Weges im Bereich der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg. Auch hier sieht der AHA massiven Aufklärungs- und Handlungsbedarf seitens Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue. Insbesondere im Hinblick der Tatsache, dass umfassend Kraftfahrzeuge den nunmehr breit asphaltierte Weg am Tag der Fahrradexkursion nutzten. Zudem stellt der Baufrevel eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar. Überfahrene Frösche und Insekten sind traurige Beispiele dafür. Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue sei zudem auf folgendes hingewiesen:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Zum Ende der Fahrradexkursion beobachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Stadt Staßfurt im Bodeabschnitt an der Ecke Schöner Blick/Pfännerhöhe in unmittelbarer Höhe der Eisenbahnbrücke eine massive Einleitung von ockerfarbigen, offensichtlich salzhaltigem Wasser in die Bode. Diese Einleitung roch auffällig und verbreitete Wärmewellen. Zudem war eine deutlich ockerfarbene Fahne in der Bode erkennbar.
Die ehrenamtliche, gemeinnützige und im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert jetzt eine sofortige Einstellung der Umweltverschmutzung, Untersuchung der Umweltbelastungen, von Boden und Wasser an und in der Bode sowie Ahndung des Skandals. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz.

Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe erscheint es sehr sinnvoll zu sein, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für den Hakel sowie für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass endlich das Land Sachsen-Anhalt, die Landkreise Harz und Salzlandkreis, die Städte Seeland, Hecklingen und Staßfurt sowie die Verbandsgemeinden Selkeaue, Börde-Hakel und Bördeaue mit ihren jeweiligen Mitgliedsgemeinden sich ihren jeweiligen und gemeinsamen Aufgaben stellen, die schriftlich dargelegten Ergebnisse der Fahrradexkursion – so auch der Darlegungen zu der Fahrradexkursion am 29.06.2024 – endlich ernst nehmen und nicht fortgesetzt ignorieren, sondern nunmehr bereit sind entsprechende Verantwortungen zu übernehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten seine fachlich-inhaltlichen Erkenntnisse und Erfahrungen einzubringen.
Daher bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung sowie damit verbunden zur Erstellung von wissenschaftlich-fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einzubeziehen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.06.2024

Fotos: Mathias Gellfart


Fotos & Videos: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA führen gemeinsame Fahrradrundexkursion in Halles zentraler Saaleaue durch

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Dabei gilt es ebenfalls zu betrachten, dass Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Die am 11.05.2005 gegründete Initiative „Pro Baum“ hat sich zum Ziel gestellt nicht nur den Gehölzbestand zu erhalten und zu schützen, sondern sich ebenfalls für vielfältige Formen der Ausweitung bzw. Wiederausweitung von Bäumen und Sträuchern einzusetzen.
Auf Grund der Tatsache, dass Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, möchten beide Organisationen am Mittwoch, den 31.07.2024 eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durchführen. Dabei ist folgende Route vorgesehen:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17:00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Hinweise: Die Fahrradrundexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Fahrradrundexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradrundexursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zu der Fahrradrundexkursion am Mittwoch, dem 31.07.2024, sowie zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2024

AHA hält Schutz der Auenlandschaft im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und von der 124,00 km langen Vereinten Mulde sowie ihre Auen und Nebenflüsse – wie die zum Beispiel die ca. 25,00 km lange Rossel – geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es immer wieder sehr wichtig die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe zählt unweigerlich dazu. Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachtet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Einen sehr wichtigen Teil der Elbe-Mulde-Aue bildet das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet und zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ gehört. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein.
Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Fischadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens- und Nahrungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigt sich immer wieder, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde zählen. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altverläufen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Der AHA legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau (2009) vor.
Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe lassen sich immer wieder interessante Eindrücke zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe verschaffen. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind.
Zum Unterluch sei seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Aspekte hingewiesen:
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau-Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und im 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnahes entwickelndes Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.
Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Ufer-bereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauen-waldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor.
Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.:

Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen der zahlreichen Aufenthalte im Naturschutzgebiet „Saalberghau“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe und Mulde ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.
Im Bereich Oberbruch/Eichenwiesen war im Rahmen der Fahrradexkursion am 06.04.2024 festzustellen, dass ein großer Teil aus einer rund ausgeprägten Birne herausgebrochen war. Hier empfiehlt der AHA die große Bruchstelle glatt nachzuschneiden und die Schnittstelle mit Baumwachs zu verschließen. Somit verringert sich die Infektionsgefahr und verbessert sich die Wundheilung. Den abgebrochenen Baumteil gilt es als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze vor Ort zu belassen.
Mit großem und fortgesetztem Interesse verfolgt der AHA die Entwicklung nach der Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen.
Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Der AHA sieht trotz zunehmender Übernahme durch die Natur die dringende Notwendigkeit der Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe.
Ebenfalls sieht der AHA die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der AHA könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Zusammenhang der Fahrradexkursion am 06.05.2024 erfolgte eine Besichtigung der Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der AHA beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau als Flächeneigentümern und zuständige untere Naturschutzbehörde erforderlich. Zwar haben sich die Neuanpflanzungen gut entwickelt, aber der Verlust mehrerer größerer Brombeerbestände als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten ist noch deutlich erkennbar. Ferner dienen auch Brombeerbestände während ihrer Blütephase als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Früchte bieten Nahrungsgrundlage zum Beispiel für Säugetiere und Vögel. Daher ist eine derartige Entwicklung wieder zuzulassen.
Ebenfalls erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses.
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf eine Pflege und Nutzung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR – anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung ab 01.01.2016 verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank Zuschüsse der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit den Förderungen durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Seit dem 14.01.2017 finden umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und seit dem Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten statt. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung fast aller insgesamt momentan 43 Apfelbäumen.

Der AHA hält es weiterhin bzw. verstärkt für dringend erforderlich einen vollständigen Rückbau des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese vorzunehmen, welcher vorrangig Gästen des Landhauses nutzen. Die Beräumung des Parkplatzes dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Am Tag der Fahrradexkursion hatte die Exkursionsgruppe festgestellt, dass zum einen massive Spuren des Befahrens der Streuobstwiese mit Kraftfahrzeugen sowie umfassende Abholzungen am Südostrand des Parkplatzes erfolgte. Dem abgestellten Container zur Folge, haben Beschäftigte des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau diese zerstörerischen Aktivitäten durchgeführt. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich zu erreichen, dass der Parkplatz eine Komplettberäumung erfährt sowie hier eine Neupflanzung von etwa 5 Obstbäumen erfolgen kann.
Der AHA bedauert zudem, dass die am 01.04.2019 in der Streuobstwiese Am Landhaus vorgenommenen Pflanzungen von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zu keinem dauerhaften Engagement für die Streuobstwiese geführt hat. Daher bekräftigt der AHA seinen dringenden Wunsch einer dauerhaften Partnerschaft mit der Schüler- und Lehrerschaft des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und zur Entwicklung der Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache. Auf dieser Basis lassen sich gemeinsam Arbeitseinsätze, Exkursionen und Erfassungen planen, organisieren und umsetzen.

Der AHA teilt ferner mit, dass an den Samstagen am 20.07.2024, 24.08.2024 und 14.09.2024 Arbeitseinsätze zur Mahd auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Treff: jeweils 10:00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass die Arbeitseinsätze grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert.
Ferner beunruhigt den AHA das in beiden ebengenannten Streuobstwiesen weiterhin Hochstände existieren. In dem Zusammenhang gilt es darauf hingewiesen, dass sich diese Jagdeinrichtungen in einem Naturschutzgebiet sowie FFH- und Vogelschutzgebieten befinden. Der AHA fordert daher wiederholt und mit Nachdruck, dass eine flächendeckende Beräumung der Jagdhochstände erfolgt, von denen einige – zum Beispiel in einer Silberweide in den Großen Mückenbergen – direkt fest in Bäumen eingebaut sind. Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der AHA streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde.
Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet die Fällungen von Hybrid- und Balsampappel und Stieleiche abgeschlossen. Es sind nunmehr Aufforstungen von Stieleiche und Winterlinde erkennbar. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. In dem Zusammenhang dienen bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten- und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion. Zudem zerstörte man die sukzessive Entwicklung von naturnahen Auenwäldern.
Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfanden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Ebenfalls erfolgten eine massive Zerstörung und Verdichtung des Waldbodens mit schwerer Technik. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken. Ferner gilt es nun das gesamte Auengebiet wieder der sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entwicklung eines standortgerechten, arten- und strukturreichen Auenwaldes zu ermöglichen.
Mit großer Sorge war auch wieder im Rahmen der Fahrradexkursion zu beobachten, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.
Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.
Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte.
Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich mit der Amtseinführung der damaligen Direktorin und einstigen Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des AHA war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der AHA mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt.
Nach Auffassung des AHA sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerung und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der AHA endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.

Nunmehr hat sich die Stadt Dessau-Roßlau um die Bundesgartenschau beworben. Unter der Überschrift „Eine Stadt wird BUGA!“ ist dazu auf der entsprechenden Homepage vermerkt, Zitat:

Am 15. Juli 2023 hat die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) in ihrer Verwaltungsratssitzung entschieden, die Bewerbung Dessau-Roßlaus als Austragungsort der Bundesgartenschau 2035 anzunehmen. Das Ergebnis fiel einstimmig aus.“, Zitat

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/eine-stadt-wird-buga.html

Grundsätzlich kann sich eine Bundesgartenschau dazu beitragen, eine massive Durchgrünung von Ortslagen zu bewirken, Biotop- und Grünverbünde zu schaffen bzw. zu erhalten und zu schützen, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore zu schützen und zu erhalten bzw. auszuweiten, das Ortsbild zu verbessern sowie zur Umweltbildung beitragen.
In der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ sind dazu durchaus gute Ansätze von Vorhaben enthalten, wozu auf den Seiten 40/41 „Waggonhalle“ sowie auf den Seiten 48 bis 52 „Schade-Brauerei“ gehören.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Hinsichtlich der Parkanlagen, hier seien insbesondere der Georggarten, das Areal der Wallwitzburg, der Schillerpark, der Friedrichsgarten und der Stadtpark genannt, gilt es deren Bedeutung für den Umwelt, Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Der Stadtpark hat übrigens mit dem Neubau des Bauhausmuseums umfassend Fläche verloren, worauf der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Jahren 2013 bis 2017 in zahlreichen Presserklärungen hingewiesen hat.
Sehr bedenklich sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Vorhaben zum Areal Wallwitzhafen, welches zum Teil der WSC-Wassersportclub Wallwitzhafen e.V. als Vereinshafen nutzt.

https://www.wallwitzhafen.de

Unter Berücksichtigung der Aspekte des ordnungsgemäßen Umgangs von Umwelt, Natur und Landschaft und hier mit der Elbe und ihre Aue gilt es das angedachte Vorhaben einer verstärkten Nutzung unter Einbeziehung des Flusses und seines Ufers als sehr bedenklich zu betrachten. Die Elbe und ihre Auen sind bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume von Tieren, Pflanzen sowie Pilzen geprägt und von dynamischen Wasserschwankungen gekennzeichnet, was die Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturräumen in den gemäßigten Zonen entwickeln lässt.
Daher erscheint es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr wichtig zu sein u.a. unter den Aspekten Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt sowie des Denkmalschutzes, eher ein Rückbau von ungenutzten Hafenanlagen zu prüfen und zu thematisieren.
Vollkommen inakzeptabel ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die auf den Seiten 28 und 31 – 40 aufgezeigte Überlegung zur Errichtung des Bauwerkes „Neue hochwassersichere Verbindung Georggarten und Wallwitzhafen“. Hier besteht die Gefahr eines massiven baulichen Eingriff in einen vielfältig geschützten Landschafts-, Natur- und Hochwasserraum. Zudem besteht die Gefahr einer Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes.
Ähnlich zu sehen ist das mit dem auf den Seiten 31 bis 35 geschilderten „Elbbalkon“. Hier sind Eingriffe in die mit Gehölzen und Stauden bewachsenen Hanglagen und das sich naturnaher entwickelte Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe mit dazugehöriger Auenlandschaft zu befürchten. Ebenfalls ist eine Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes zu erwarten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine dringende Überarbeitung der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, eine rechtzeitige und vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen sowie eine Berücksichtigung des „Positionspapiers der DBG für das Weißbuch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“, welche durchaus positive Aspekte einer ökologischen Entwicklung durch eine Bundesgartenschau enthält.
Unter diesem Aspekt hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Prüfung folgender Themenschwerpunkte für sinnvoll:

► Umgang mit Kleingärten im Blickfeld der Verringerung der Gartennutzungen
► Schaffung und Erhalt von Biotop- und Grünverbundachsen innerhalb des bebauten Stadtgebietes und ins Umland unter Nutzung von Parks, Grünanlagen, Baumalleen sowie Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde
► Rückbau von Bodenversiegelungen und Eröffnung der Schaffung bzw. der sukzessiven Entwicklung von Gehölz-, Kraut- und Staudenflächen
► Dauerhafte Umwandlung von öffentlichen Mahdrasen in unregelmäßig und partiell gemähte standortgerechte, arten und strukturreiche Wiesen
► Schutz, Entwicklung und ggf. Neuanlagen von Streuobstwiesen
► Entstehung von Naturerkenntnispfaden

Im Rahmen folgender Exkursionen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft und darin eingebetteten Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde hinweisen sowie Möglichkeiten zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklungen aufzeigen.

Samstag, den 05.10.2024, um 10.00 Uhr
Exkursion in Dessau-Roßlau
teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“
Treffpunkt: Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 26.10.2024, um 10.00 Uhr
Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau
mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Dauer: ca. 5 Stunden

Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG – im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Planung und Vorbereitung einer ökologisch, sozial und kulturell geprägten Bundesgartenschau im Jahr 2035 in Dessau-Roßlau mitzuwirken. In dem Zusammenhang bietet er sich auch als Mitwirkungsplattform für Interessenten an.
Er wirbt dazu weiter für eine ehrenamtliche Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Rossel sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 vorantreiben.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2024

Mähen auf der Streuobstwiese

Am 15.6.2024 war es wieder soweit. Mitglieder des AHA trafen sich auf der Streuobstwiese, Am Landhaus 1 in Dessau , um dem fast mannshoch gewachsenen Gräsern zu Leibe zu rücken.
Diesmal galt es aber, entgegen der Mahden in den Vorjahren, lediglich einen Saum von ca. 1 m um die Wiese herum zu mähen. Dieser Saum ist zum Aufstellen eines Elektrozaunes gedacht.
Grund dafür ist die geplante Beweidung durch eine kleine Gruppe von Schafen.
Der AHA freut sich sehr über das Angebot eines Schäfers aus der Region, da diese Art der „Mahd“ wesentlich schonender für Insekten ist, die sich in der Wiese aufhalten. Gleichzeit erfolgt auch eine Düngung der derselben.

Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 20.07.2024, statt.
Treffpunkt ist am Landhaus 1 in Dessau um 10.00 Uhr.

Fotos: Esther van Zalm

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