Monat: Februar 2024 (Seite 4 von 5)

Stellungnahme zur Planfeststellung Bahnhof Görlitz

I. Grundsätzliches

Im Zusammenhang der Bedeutung der Neiße und ihrer Aue sowie der sich anschließenden bzw. sich fortsetzenden Bestandteile von Umwelt, Natur und Landschaften gilt es auf folgende grundsätzliche Aspekte hinzuweisen und dabei sei aus folgender Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 02.09.2021 zitiert:

AHA hält Lausitzer Neiße und ihre Aue auch in den Städten Görlitz und Zgorzelec für besonders schützenswert

Die im 11. und 12. Jahrhundert erstmals erwähnte Stadt Görlitz, welche im Ergebnis der Befreiung vom mörderischen Hitlerfaschismus am 08.05.1945 und der darauf beruhenden Ergebnisse der Potsdamer Konferenz vom 17.07. bis 02.08.1945 nun eine deutsch-polnische Doppelstadt Görlitz und Zgorzelec darstellt, ist u.a. sehr stark von der Lausitzer Neiße und ihrer Aue geprägt. Der Fluss, welcher mit Längen zwischen 252 und 254 km angegeben ist, entspringt mit seinen Quellflüssen Wiesentaler Neiße, Weiße Neiße, Schwarze Neiße und Gablonzer Neiße im Isergebirge in Tschechien und mündet bei Ratzdorf/Kosarzyn in die 854 km lange Oder. Nach der 808 km langen Warthe, welche auf polnischer Seite einmündet, ist die Lausitzer Neiße der zweitlängste Nebenfluss der Oder. Ihr Einzugsgebiet beträgt insgesamt 4.460 km², wovon das deutsche Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße 1.411 km² umfasst und die Gewässerlänge in Sachsen 74,2 km sowie in Brandenburg 74,6 km beträgt. Die Flusslänge in Tschechien beläuft sich auf 55,1km und das dortige Wassereinzugsgebiet 375,3km².
Das Dokument „Hydrologische und ökologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-WRRL unter Berücksichtigung des Braunkohlenbergbau-Rehabilitationsgebietes im sächsischen Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße“ enthält folgende sehr wichtige Charakterisierung des Flusses und seiner Aue, Zitat:
Die ökologische Durchgängigkeit der Lausitzer Neiße und ihrer Nebengewässer ist in Folge vielfältiger Nutzungen, z.B. durch Wasserkraftanlagen für die Stromerzeugung, stark eingeschränkt. Trotzdem besitzen die Gewässer ein hohes ökologisches Potenzial. Das Neißetal wird durch Mäander und Terrassenstufen geprägt. Hier befinden sich zahlreiche zum Teil verlandete Altgewässer mit naturnahen Resten der Weich- und Hartholzaue, Feucht- und Nasswiesen sowie Sand- und Schotterbänke. Im Unterlauf bestimmen Flachlandauen das Landschaftsbild.“, Zitat Ende
Weiter führt das Dokument zur Hydrologie sowie den Ein- und Auswirkungen des Bergbaus folgendes aus, Zitat:
Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohlenbergbau der Tagebaue Nochten und Reichwalde verursachen mengenmäßige Grundwasserdefizite, welche das Neiße-Einzugsgebiet beeinträchtigen. Außerdem bestehen Auswirkungen auf die Durchflussmenge durch die Entnahme von Wasser im Zusammenhang mit der Flutung ehemaliger Braunkohletagebaue….
Einleitungen und Entnahmen in bzw. aus der Lausitzer Neiße haben Bedeutung für die Wasser- und Stoffbilanz des Vorfluters….Hinzu kommen Wasserentnahmen durch die Wasserwerke Leuba, Görlitz, Forst und Guben, die Agrarentnahmen Rothenburg und Brandenburg sowie industrielle Nutzer in Guben. Einleitungen werden durch die Kläranlagen Hirschfelde, Görlitz, Rothenburg und Bad Muskau realisiert…
In der Perspektive werden diese Nutzungsinteressen weiter zunehmen, da u. a. erhebliche Wasserentnahmen zur Flutung von Restseen im Einzugsgebiet und darüber hinaus die Leistungsfähigkeit des Gewässers determinieren werden. Gleichzeitig besteht das Erfordernis an der Lausitzer Neiße die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fortzusetzen und die durch die EU vorgegebenen Fristen einzuhalten. Dies hat zur Folge, dass nach derzeitigem Erhebungszustand der Großteil der Wasserkörper der Lausitzer Neiße nicht den „guten Zustand“ erreichen wird. Da die ökologische Durchgängigkeit der Lausitzer Neiße und ihrer Nebengewässer in Folge vielfältiger Nutzungen stark eingeschränkt ist, ergibt sich fast durchweg eine hohe Gefährdung für die Fischfauna. Trotzdem besitzen die Gewässer ein hohes ökologisches Potenzial.“, Zitat Ende.
Naturschutzfachlich gibt man folgende sehr wichtige Einschätzungen ab, Zitat:
Wertgebende Merkmale des Einzugsgebietes Lausitzer Neiße aus naturschutzfachlicher Sicht sind Vorkommen von fließgewässerabhängigen §26-Biotoptypen, Vorkommen von Biotoptypen der „Rote Liste Biotoptypen Sachsen“, Vorkommen mehrerer gefährdeter Fischarten sowie Hinweise auf weitere gefährdete Arten. Auch ist das „Neißegebiet“ als FFH-Gebiet gemeldet (EU-Nr. DE4454-302), erstreckt sich bei einer Größe von 2450 ha von Zittau bis Bad Muskau und von den 14 FFH-Lebensraumtypen (darunter drei prioritäre) sind die Hälfte grundwasserabhängige Lebensraumtypen. Unter den acht Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie dieses FFH-Gebiets sind als typische Fließgewässerarten die Grüne Keiljungfer, Biber und Fischotter und die Fischart Schlammpeitzger zu nennen.“, Zitat Ende
Im Rahmen einer ganztägigen Fahrradexkursion nahmen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 01.09.2021 große Teile des ca. 15,5 km langen Verlaufs der Lausitzer Neiße zwischen den beiden Städten Görlitz und Zgorzelec in Augenschein. Besonders auffällig war im ersten Eindruck, dass die Lausitzer Neiße naturnahere und naturfernere Verläufe zwischen beiden Stadtgebieten aufzuweisen hat. Im Bereich des 35 Meter hohen und 475 Meter weiten, in den Jahren zwischen 1844 und 1847 errichteten, am 07.05.1945 gesprengten und am 22.05.1957 wiedereröffneten Neiße-Viadukts, lassen sich sehr naturnahere Gewässerabschnitte erkennen. Sie zeichnen sich außerhalb des Viaduktes durch unverbaute Ufer- und Sohlbereiche sowie einer ausgeprägten Entwicklung einer aus Weidenarten bestehenden Weichholzaue und einer sich entwickelnden Hartholzaue aus Stieleiche, Gemeiner Esche sowie Feldulme aus. Die Krautflora bestehend z.B. aus Großer Brennnessel, Weißer Taubnessel, Roter Lichtnelke und Waldvergissmeinnicht runden das Bild ab. Flussabwärts lassen sich unterhalb der Altstadtbrücke wieder naturnahere Elemente erkennen, welche sich im weiteren Verlauf deutlich erkennen lassen.
Jedoch wirken Barrieren wie das Steinkastenwehr an der Obermühle in Görlitz grundsätzlich entwicklungshemmend für die Durchlässigkeit des Flusses, seiner morphologischen Entwicklungsmöglichkeiten sowie im Stauraum einer mit höherer Fließgeschwindigkeit verbundenen Aufnahme von Sauerstoff. Nach Auffassung des AHA gilt es hier in Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und in Würdigung der Gewinnung von Elektroenergie wissenschaftliche Möglichkeiten zu erarbeiten, um beide Erfordernisse und Bedürfnisse befriedigen zu können. Gleiches trifft für die Wasserkraftanlage zwischen Ludwigsdorf und Jedrzychowice zu.
Der Flussabschnitt zwischen den Innenstädten von Görlitz und Zgorzelec sowie Jedrzychowice bis zur Einmündung eines „namenslosen“ Fließgewässers in die Lausitzer Neiße ist von einer sukzessiven Aue mit Weichhölzern aus verschiedenen Weidenarten und Hartholzaue mit einem guten Aufwuchs von Stieleiche und Gemeiner Esche sowie Bereichen mit Wiesen, nitrophilen Hochstaudenkulturen und intensiver genutzter Ackerflächen gekennzeichnet. Den sich entwickelnden Auenwaldbestand scheint u.a. Bibern als Nahrung und zur Baustoffgewinnung zu dienen. Diese naturnahere, sukzessive Auenentwicklung gilt es daher nach Auffassung des AHA unbedingt zu schützen und zu sichern.
Auf der sächsischen Seite sind zudem in Richtung Ludwigsdorf noch deutlich zahlreiche Flussschlingen zu erkennen. Hier schlägt der AHA vor, wissenschaftlich zu untersuchen, ob die Ausstattung von Fauna und Flora sowie Hydrologie und Struktur eine Wiederanbindung an den Neißeverlauf möglich bzw. sinnvoll erscheinen lässt.
Jedoch mit großer Sorge beobachteten die AHA-Exkursionsteilnehmer, die massive Ausbreitung des Staudenknöterichs. Diese Pflanzenarten verdrängen massiv die standortgerechte Flora. Nach Auffassung des AHA ist ein Einschränken und Zurückdrängen dringend geboten. Der AHA ist selbstverständlich bereit, seine diesbezüglich erlangten Erfahrungen und Erkenntnisse nutzbringend einzubringen.
Offenbar im Rahmen des Projektes „Abenteuer Neiße – touristische Bewirtschaftung der deutsch-polnischen Grenzregion – 2. Etappe – Verbesserung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur“ erfolgte eine umfassende Asphaltierung von Fahrrad- und Wanderwegen. Was einerseits durchaus eine Verbesserung der Fahrqualitäten für das Fahrrad zur Folge hatte, bewirkte aber andrerseits weitere umfassende Flächenversiegelungen und Zerschneidungen in Landschaft und natürlicher Umwelt. Damit eng verbunden ist die Tatsache, dass derartig versiegelte Flächen, eine häufig unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere darstellt, welche sich bei starker Sonneneinstrahlung und damit verbundener Erhitzung des Asphalts weiter verschärft. Ferner beobachteten die AHA-Exkursionsteilnehmer eine teilweise Nutzung als Straße für Autos.

Für den AHA ergibt sich die dringende Notwendigkeit und das damit verbundene Interesse sich für den Schutz, die Entwicklung, den Erhalt und Betreuung der Lausitzer Neiße und ihrer Nebengewässer, ihrer Aue sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile einzusetzen.
Nach Auffassung des AHA könnte eine sehr wichtige Grundlage dafür die Berücksichtigung des Dokumentes „Hydrologische und ökologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-WRRL unter Berücksichtigung des Braunkohlenbergbau-Rehabilitationsgebietes im sächsischen Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße“ bilden.
Ferner könnte sich der AHA die Bildung einer ehrenamtlichen, gemeinnützigen Regionalgruppe Görlitz und Zgorzelec vorstellen.
Wer mehr zu den Zielen und Aktivitäten des AHA sowie zu seinen Vorstellungen zur Bildung einer Regionalgruppe Görlitz und Zgorzelec erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.09.2021 “, Zitat Ende

II. Erläuterungsbericht

Zu 2.1. Rechtsgrundlagen und Zweck der Planfeststellung, Seite 8
Zu 8.5. Baustellenlogistik, BE-Fläche 2, Seite 30
Zu 9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen, Seiten 31 – 42

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölzbestand zu sichern sowie die Bereiche der Aue der Neiße vor baulichen Eingriffen zu schützen. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.02.2024

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises AnhaltBitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte. Ferner hielt es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass der gemeinnützige und ehrenamtliche Verein Mitwirkungsrechte als vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung besitzt.

Im Rahmen einer Neujahreswanderung am 10.02.2024 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das schon deutlich frühlingshaft geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist. Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können. Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen.
Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen, Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
In dem Zusammenhang hält es der ehrenamtliche, gemeinnützige und gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 für 50.000 Euro aus öffentlichen Finanzmitteln erstellte Pflege- und Entwicklungskonzept „Fasanerie Köthen“ öffentlich zugänglich sein muss. Dazu gehört ebenfalls die öffentliche Bereitstellung des Verordnungstextes samt Karte.

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/naturschutz/pflege-und-entwicklungskonzept-fasanerie-koethen.html

Der AHA bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:

Samstag, den 01.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg

über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Dauer: ca. 5 Stunden

Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.02.2024

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Bitte bringen Sie ihr eigenes Fernglas mit. Leider können wir Ihnen keine Ferngläser zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 03.02.2024, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Vor Beginn der Exkursion stellte der AHA der Exkursionsgruppe seine Sichtweise zum gegenwärtigen Zustand des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der AHA erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren. Angesichts des möglicherweise sich anbahnenden Hochwassers in diesem Februar 2021 bekommt das Thema eine neue Aktualität.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.

Laut der vorliegenden Planungsunterlagen ist nun vorgesehen eine Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ zu bebauen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,68 ha. In der Tat handelt es sich um eine mit Gebäuden und versiegelten Flächen überbauter Raum, indem jedoch vereinzelt Bäume und Sträucher sowie krautige Pflanzenstandorte eingebettet sind. Entlang des Kotgrabens befindet sich ein 1 – 18,86 m breiter Gehölzstreifen, welcher auf der östlichen Seite auf der Salinehalbinsel seine Fortsetzung findet. Laut „Karte der Wasserspiegeldifferenzen zwischen Ist-Zustand mit Bruch und Planzustand mit Neubau des Gimritzer Dammes – Wasserspiegeldifferenz bei HQ100 (m) geht man von einem Anstieg von 0,02 – 0,04 m aus. Dabei sei vermerkt, dass die Messungen auf der Basis der 2-D-Methode und nicht auf der wesentlich genaueren 3-D-Methode beruhen. Ferner kann niemand vorhersagen, ob künftige Hochwasser das Niveau des Sommerhochwasser überschreiten und in zeitlich enger gesteckten Zeiträumen als 100 Jahre in Erscheinung treten können. Wie bereits die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Sommer 2013 aufzeigten gehört das Plangebiet eindeutig zum Überschwemmungsgebiet der Saale. Somit ist das Gebiet als Neubaugebiet nicht nur fachlich gesehen auszuschließen, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020 geht unter Punkt 5.2 Wohnungsleerstand auf den Seiten 39 – 41 von 12.170 leerstehenden Wohnungen in Halle aus. Des Weiteren haben die jüngsten Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 zu massiven Schäden in der Wohnbausubstanz im Bereich der Hafenstraße geführt. Die Klausvorstadt ist ein weiteres beredtes Beispiel dafür.

Die im „Baugrundgutachten“, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgutbezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen eine Wohnungsbebauung komplett aus. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen. Das Umweltbundesamt gibt folgende Gesundheitsrisiken zu Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an:

► Arsen
Zitat:
Arsen kann sowohl über die Lunge als auch über den Magen- und Darmtrakt aufgenommen werden. Nach chronischer Aufnahme über die Luft werden die Schleimhäute und Atemwege geschädigt und es kann Lungenkrebs entstehen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/arsen-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Blei
Zitat:
Blei und seine Verbindungen werden über die menschliche Lunge gut resorbiert. Dennoch nimmt die Allgemeinbevölkerung Blei hauptsächlich über die Nahrung auf. Besonders bei Kindern schädigen schon geringe Mengen das Nervensystem, so dass sie hinsichtlich ihrer mentalen Entwicklung gefährdet sind. Bei Erwachsenen zeigen sich bei chronischer Vergiftung Wirkungen auf das blutbildende System, Bluthochdruck und weitere unspezifische Symptome. Blei und seine anorganischen Verbindungen sind bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise/wahrscheinlich krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/blei-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Cadmium
Zitat:
Cadmium wird hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Bei chronischer inhalativer Aufnahme kann sich ein sogenannter Cd-Schnupfen entwickeln. Cadmium ist vor allem nierentoxisch und führt zu Störungen des Knochenstoffwechsels. Cadmium und seine anorganischen Verbindungen sind als krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/cadmium-im-feinstaub#belastung-der-luft

► polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Zitat:
„⁠PAK⁠ können staubgebunden eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Sie lagern sich dann im Fettgewebe ab. Viele der ⁠PAK⁠, so auch deren bekanntester Vertreter das Benzo(a)pyren, sind krebserregend, wobei die eigentlich schädlichen Substanzen die im Körper gebildeten Stoffwechselprodukte (⁠Metabolite⁠) sind. Bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/benzoapyren-im-feinstaub#belastung-der-luft

Eine fortgesetzte, dauerhafte Belastung mit diesen Schadstoffen verschärft sich, wenn Menschen an derartigen Standorten dauerhaft leben. Daher gilt es eine Bebauung auch schon aus diesen Gründen auszuschließen.

Die selbst unter dem Punkt 2.1.2.4. Wasser angegebenen Wasserbedingungen und damit verbundenen Veränderungen in der Erscheinung des Bodens lassen keine Stabilität durch Pfähle bewirken. Somit ist mit dauerhaften Instabilitäten des Bodens zu rechnen, was somit eine Eignung des Baugrundes auch aus diesem Grund ausschließt.

Daher gilt es den gesamten Standort und benachbarte Areale komplett von fremden Aufschüttungen bis in den Auenlehm hinein zu beräumen und fachgerecht als schweres Gift zu entsorgen. Im Anschluss daran erscheint es sinnvoll zu sein das nunmehr beräumte Gelände einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Dabei ist es vielseitig sehr hilfreich, dass weitere ca. 1,68 ha wieder in das Überflutungssystem der Saale zurückkehrt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mindestens ein temporäres Feuchtgebiet mit Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen den Teil der Saaleaue bestimmt. Das bedeutet eine sehr vielfältige ökologische und hydrologische Aufwertung des Standortes. Zudem findet eine Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes statt.

Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.

Ferner betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Ferner erläuterte der AHA seine „Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf des Stadtbahnprogramms Halle – Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ vom 24.12.2021, welche u.a. folgende Angaben beinhaltet, Zitat:

II. Planungsunterlagen
Zu Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke
Zu 1 Veranlassung

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine Modernisierung eines Verkehrsausbaus für den ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr erfolgt. Jedoch gilt es die Baumaßnahmen unter massiver Schonung des Natur- und Landschaftsraumes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche vorzunehmen. Noch dazu eine Erneuerung der bisherigen Brücke in der Erwägung lag und eine „umfassende Instandsetzung des Bauwerks wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.“ Somit gilt es alle Unterlagen wie Bauwerksprüfungen und sich daraus ableitender Abwägungen hinzuzufügen.
Die gegenwärtig angedachten Planungen gehen jedoch von einem Maximaleingriff in den Natur- und Landschaftsraum der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche aus. Dazu zählen insbesondere folgende Eingriffe:

  • Die umfassende Zerstörung der Gehölzbestande im unmittelbaren Bereich beider Brückenköpfe.
  • Neue Bootsanleger mit umfassender Verschotterung und Versiegelung der Saaleuferbereiche und Zufahrtswege.
  • Die Neuerrichtung eines asphaltierten Fahrradweges im Bereich des früheren Uferbereiches der einstigen Wilden Saale
  • Die Errichtung eines weiteren Schotterweges parallel zur Zuwegung zu den Sportanlagen am Sandanger sowie zum Anglerheim und mitten durch einen aktuellen Gehölzbestand

Zu 3 Ergebnisse der Vorplanung

Der Ausschluss der Sanierung und qualitativen Verbesserung der vorhandenen Brücke erscheint nicht begründet dargestellt und somit verfrüht. Hier gilt es auch diese Variante mit einzubeziehen, insbesondere im Blick auf die verstärkten und massiven Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt im Falle der vorgelegten Neubauvariante. Erst mit der Vorlage einer ordnungsgemäßen Begutachtung aller abzuwägenden Aspekte kann eine transparente, öffentliche Abwägung erfolgen. Zum gegebenen Zeitpunkt ist das jedoch nicht möglich.
Ferner fehlen Entwicklungsvorschläge für ein mögliches Rückbaugebiet der gegenwärtigen Brücke.
Die Schaffung zusätzlicher Bootsanleger, Uferverschotterungen sowie Neu- und Ausbau von asphaltierten und verschotterten Wegen stellen im Falle der Umsetzung massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft dar.
Dazu zählen die neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung und Weiterentwicklung von sukzessiven Wald- und Hochstaudenflächen, führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge.
Uferverschotterungen beeinträchtigen bzw. zerstören die dringend notwendige Prall- und Gleithangwirkungen, Entwicklungsräume für Gehölze und Stauden sowie Rückzugs- und Lebensräume von zahlreichen Tieren. Die Folgen kann man sich u.a. im Bereich der Peißnitz, der Ziegelwiese und des Amselgrundes anschauen.

Zusammenfassung

Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs. Jedoch gilt es auch diese Maßnahmen nach Gesichtspunkten des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft zu prüfen und abzuwägen. Im konkreten Fall ist das offensichtlich nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt. Das gilt es zu ändern.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Dazu zählt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche unbedingt die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale im Blick haben muss.
Aus diesem Grund hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend erforderlich, die Planungen zum „Stadtbahnprogramm Halle – Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ in einem wesentlichen komplexeren Kontext zu betrachten.“, Zitat Ende
Wie so oft in der Stadt Halle (Saale), schafft man nun vollendete Tatsachen, ohne sich ernsthaft mit den Hinweisen und Bedenken auseinandergesetzt zu haben.

Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser. In Anbetracht des sich anbahnenden Hochwassers ist das ein sehr aktuelles Thema.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zwei neue Campingplätze mit Caravan-Stellplätzen auf dem bisherigen Sportgelände auf dem Sandanger sowie am Nordufer des Hufeisensees zu errichten. An beiden Standorten veranschlagt man insgesamt etwa 180 bis 200 Stellplätze.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) missbilligt diese skandalösen Vorhaben.
Der AHA fordert daher erneut und massiv die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale sowie erst einmal das Ende der Tätigkeit des Nachwuchstrainingszentrums. Über die Zukunft des offensichtlich im Jahr 1908 errichteten Standort des Tennisplatzes sowie einer Verlegung des Anglerheimes gilt es nach einer wissenschaftlichen Expertise und umfassenden öffentlichen Diskussion schnell zu entscheiden. Nach Ansicht des AHA ist das gesamte Gebiet der einstigen Sandangerinsel nach Wiederherstellung der Wilden Saale und der Beräumung von Flächenversiegelungen einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen jüngsten Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021, 30.09.2021, 17.12.2021, 16.01.2022, 05.02.2022 und 04.02.2023 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen überhaupt nicht dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen der halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA den nunmehr neugewählten Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die geschäftsführende und spätere neue Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Diese Störungen und Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaft bekräftigt nach Ansicht des AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen die Folgen der flächendeckenden – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün. Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ferner fordern sie die Strafverfolgungsbehörden und die Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz der in Kumpanei von Stadtverwaltung Halle (Saale) und der Elektro Bohnefeld GmbH durchgeführten flächendeckenden, massiven Zerstörungen und Verwüstungen in der Saaleaue der Pulverweiden zu prüfen und ggf. zu ahnden. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Administration des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
Die nunmehrigen und zumeist zwischenzeitlich vertrockneten Baumpflanzungen können diesen Frevel nicht aus der Welt schaffen.
Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der im Jahr 2020 durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15 bis 20 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reih-und-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 1960er und 1970er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative Hochstraße Halle (Saale) e.V. nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
In dem Blickfeld betrachtet sind die fortgesetzten und voranschreitenden Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entlang des bisher weitgehend unberührten Saaleufers für zunächst 8,5 Millionen Euro eine bis zu 3,00 Meter breite, als Fahrradweg getarnte Straße zu errichten. Ferner beabsichtigt man mit zusätzlichen 2,1 Millionen Euro auf etwa 300 m eine großen Spundwand in das Saaleufer zu treiben. Dabei engt man unverantwortlicher Weise den Strömungsraum der Saale ein, zerstört einen sehr wichtigen Landschafts- und Naturraum, welcher als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen dient sowie als wichtiger Retentionsraum für die Saale dient.
Gleiches gilt für die Errichtung einer Asphaltstraße zwischen Pulverweiden und Rabeninsel.
Beide Pläne berühren mehr oder minder einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale), welches vom ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ geprägt ist, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Mit neuen Asphaltstraßen versiegelt man nicht nur Boden, sondern zerschneidet auch Lebensräume. Dabei sind insbesondere Klein- und Kleinsttiere betroffen, welche diese Trassen kaum bis gar nicht mehr überwinden können, da sie u.a. schneller Fraßfeinden, Schnellfahrern aller Art sowie im Sommer der Strahlungshitze zum Opfer fallen.
Bereits der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen ist für Zerschneidung und Zerstörung von Natur und Landschaft verantwortlich.
Außerdem entspricht der geplante und offensichtlich bewilligte Einsatz von umfassenden Steuermitteln nicht den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) – Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MW, MLU, MK, MS vom 2.8.2013 – Az. WAST-04011-HW 2013 in der Fassung vom 23.8.2013
So heißt es bereits unter dem Punkt „1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen“ im letzten Absatz, Zitat:
1.2 Zuwendungszweck ist der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser im Zeitraum 18.5.2013 bis 4.7.2013 (Hochwasser 2013) beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.“, Zitat Ende
Weiter heißt es unter dem Punkt „2. Fördergegenstände“, Zitat:
2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind. Unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge können berücksichtigt werden
2.2 Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen.
Nicht förderfähig sind Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
2.3 Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden sind nicht förderfähig und werden nicht ersetzt.
2.4 Förderfähig sind auch Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Hochwasser 2013 getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Satz 1 sind ebenfalls förderfähig.“, Zitat Ende
Ferner besagt der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuchuntersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Neben den massiven Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet, gehen von einer hoffentlich nie stattfindenden Umsetzung des Vorhabens, eine massive Beeinträchtigung für Landschaft und Natur aus, welche zudem ein umfassendes Entwicklungsgebiet darstellt. Zudem führte ein Campingplatz mit Caravan-Stellplätzen zu einer massiven Mehrung des Motorisierten Verkehrs.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Nunmehr hat der Planungsausschuss des halleschen Stadtrates mit seinem jüngsten Beschluss zur Asphaltierung des ca. 1,00 km langen Weges auf der Rabeninsel zwischen der Brücke zum Böllberger Weg und dem Pulverweidenwehr in Halle (Saale) eine Entscheidung zur Störung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft hingelegt, welcher die Schutzbedürftigkeit des Teils der Saaleaue im Süden Halles missachtet, eine Ursache von schnellen und starken Hochwassern ausblendet und öffentliche Mittel zweckentfremdet einsetzen möchte. Wie pervertiert muss man eigentlich sein, diese Versiegelung von Boden mit Ausspülungen durch Hochwasser bzw. mit besserem Fahrkomfort zu begründen? Dazu möchte man einen Weg mit 1.000,00 m Länge x mindestens 3,50 m Breite = mindestens 3.500,00 m² Fläche neu versiegeln. Haben diejenigen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben, überhaupt die Tragweite ihres skandalösen Handelns im Blick? Daher gilt es sich die Namen dieser Leute zu merken, um sie bei den in ca. zwei Jahren stattfinden Kommunalwahlen nicht wieder in den halleschen Stadtrat zu wählen.
Daher appellierten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Mitglieder von Halles Stadtrat dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfüllen die angedachten Zerstörungsmaßnahmen keinesfalls den obengenannten Kriterien zu Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Somit ist das Land Sachsen-Anhalt gefordert einen möglich erstellten Bewilligungsbescheid zurückzunehmen und somit zudem zum sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beizutragen.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Staatsanwaltschaft Halle und den Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz gemäß § 264 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) zu prüfen und wenn erforderlich zu ahnden.
Ferner gilt es alle Planungen zur baulichen Zerstörung und Vernichtung in und an Halles Saaleaue im mittleren und südlichen Bereich sofort und unwiderruflich einzustellen.

Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der Teilnehmenden an der Exkursion der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der AHA hatte daher immer von einer Fällung abgeraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Im Rahmen der Exkursionen konnten die Anwesenden die Folgen der von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) geplanten und nunmehr umgesetzten Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel in Augenschein nehmen. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Dabei war in der Vergangenheit immer wieder die voranschreitende und jetzt weitgehend zerstörte Sukzession in den von der Abholzung betroffenen beiden Hybridpappelbeständen im Norden der Rabeninsel festzustellen gewesen. Insbesondere Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Winterlinde, Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche und Schwarzer Holunder waren hier prägende Gehölze, welche auen- und standorttypisch sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gaben zu bedenken, dass die Entwicklung und der Bestand der Stieleiche im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme an sommerlicher Hitze und Trockenheit sowie weitgehend ausbleibender Winter stark gefährdet ist. An diesen Ausgangsbedingungen können auch plantagenartig gepflanzte Stieleichenmonokulturen nichts ändern. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware mit gekappten Pfahlwurzeln zur Pflanzung kommen. Diese gekappten Pfahlwurzeln wachsen in der Regel nicht weiter und führen dazu, dass die Wassererschließung in tieferen Schichten nicht mehr möglich und die Standsicherheit gefährdeter ist.
Die nunmehrigen Abholzungen haben den Verdunstungs- und Sonneneinstrahlungsschutz der Baumkronen beseitigt, was nunmehr zur stärkeren Einwirkung von Sonneneinstrahlung und Winden führt und somit verstärkte Aufheizung und Verdunstung von Wasser zur Folge hat. Damit geht die laubmischwaldtypische kühlende und hydrologische Ausgleichswirkung verloren. Darüber hinaus erfolgt eine Beförderung lichtliebender Gehölzarten wie Spitzahorn.
Die durchgeführten Abholzungen mit Einsatz von schwerer Technik haben zudem zu massiven Schäden des angrenzenden Pflanzenbestandes geführt sowie starke Verdichtungen des Bodens hervorgerufen. Ferner ist es vollkommen normal in einem Wald, dass einzelne Bäume umbrechen, kleinere Lichtungen schaffen und das Holz im Rahmen der Wiedereingliederung in den Stoffkreislauf Insekten, Spinnen, Pilzen und Mikroorganismen als Lebensraum bzw. als Nahrung dienen. Ferner dienen diese kleineren Lichtungen u.a. als Sukzessions- und Entwicklungsraum für neue Gehölze. Das befördert nicht nur den Arten- sondern auch den Strukturreichtum.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion sind sich daher einig, dass eine Aufforstung von Stieleichen nicht zielführend ist und zu massiven Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft führen. Nach dem Abholzungsfrevel gilt es nun der Sukzession Raum zu geben und sofort die standortfremden Umzäunungen zu entfernen, welche nicht nur das Landschaftsbild stören, sondern eine ernstzunehmende Verletzungsgefahr für Tiere darstellen. Ferner behindern sie den Eintrag von Saatgut und Pflanzenteilen durch Tiere, welche die Sukzession befördern können.
Zudem haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion den Vorschlag der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 26.08.2020 aufgegriffen, zum richtigen Zeitpunkt auf den Wegen der Rabeninsel Eicheln zu sammeln und in das Gebiet der Hybridpappeln einzubringen oder zu stecken. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, da Stieleichen nicht zur Massenvermehrung neigen, aber eine gewisse Chance naturnah diese Art zu verbreiten. Derartige Einsätze lassen sich sehr gut mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und tragen so noch zur Umweltbildung bei.
Bereits mit dem Betreten der Rabeninsel gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion auf die durchgeführte Aufschüttung des Weges mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege ein. Diese Wege stellen sich nunmehr als naturfern und nicht standortgerecht dar. Es ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist. Das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 hat schon mal für eine Überlagerung mit Schlamm geführt.
Darüber hinaus sind die Folgen der beidseitigen Mahdarbeiten vom Frühjahr bis Herbst 2020 mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m deutlich sichtbar. Nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen hat man abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlichen, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bauwerk in Augenschein, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefiltertem Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen in dem unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projekt des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 17 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.
Zum Abschluss der Exkursion stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Gelände der neuen Schule am Holzplatz stark von hellen Betonsteinen und wenig unversiegelten Flächen geprägt ist. Ferner ist nicht erkennbar, dass zu mindestens an den Stirnseiten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind. Stattdessen prägen vereinzelte Bäume und ebenso separierte Staudenflächen von einer mehr oder minder unglücklichen Anordnung im Gelände. Auf Grund der ungehinderten Einstrahlungsmöglichkeiten der Sonne, bedeutet dies Hitze- und Wasserstress für die auf dem Schulgelände angeordneten Pflanzen in einem Meer aus hellem Betonsteinen. Dabei ist mit massiver Reflektion des Sonnenlichtes zu rechnen, was ebenfalls die Aufenthaltsqualität der Menschen vor beeinträchtigen kann. Ähnliche Standortsituationen wie am Steintorcampus zeigen genau diese Blendwirkungen auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regen daher u.a. eine umfassendere Ersetzung der Betonsteine durch Wiesen- und Rasenflächen und Anordnung von Strauch- und Staudengruppen sowie die Pflanzung von Fassadengrün an. Als selbstklimmende Pflanzen kommen dafür beispielsweise Parthenocissus quinquefolia ‚Engelmannii‘ und Parthenocissus tricuspidata ‚Veitchii‘ in Frage. Diese Pflanzen kennzeichnen nicht nur ökologische Faktoren wie Verbesserung der Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit, sondern grüne Blattfärbung im Frühjahr/Sommer und bunte Laubfärbung im Herbst. Somit bieten beide Weinarten auch für einen sehr positiven Anblick. Die Blüten bilden eine sehr wichtige Insektenweide.

Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives und vielfältiges Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.02.2024

Fotos: Dietmar Hörner

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