Monat: Februar 2024 (Seite 1 von 5)

AHA fordert Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten. Dabei legen Lobbyverbände und öffentliche Einrichtungen Zahlenwerke vor, welche nicht auf wissenschaftlichen Zählergebnissen beruhen, sondern sich unseriös und makabrer Art und Weise auf Abschüssen und Verkehrsunfällen begründen. Diese vollkommen aussageunfähigen Zahlenangaben sollen dann angebliche Bestandsangaben zu Wildtierbeständen abgeben. Medien von links über konservativ bis rechts verbreiten solche Daten. Diese Zahlenangaben zu Über- oder Unterbeständen dienen dann je nach propagandistischem Erfordernis, der Berechtigung zur Abschlachtung von Wildtieren aller Art. Zudem kommen seltsamerweise zumeist u.a. nur jagdaffine Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung zu Wort.
Die momentan im Land Sachsen-Anhalt geführte Diskussion zu den Ursachen des schlechten Zustandes der Wälder geht von falschen Tatsachen aus, ist daher unverantwortlich und entbehrt jeglicher ordentlichen Fachlichkeit und Vernunft.
Nicht das Wild trägt dafür die Verantwortung, sondern die Umwandlung von Wäldern zu mehr oder minder monokulturellen Baumplantagen, die langanhaltende und immer mehr zunehmende Niederschlagsarmut und Sommerhitze in Folge des vom Menschen mit verursachten massiven Klimawandels, der Bau von Verkehrstrassen durch Waldgebiete sowie die nunmehr verbesserte Möglichkeit des Baus von Windkraftanlagen in Waldbiotopen bilden die zerstörerischen Ursachen für die Waldbestände.
Angesichts der obengenannten Tatsache, dass es auch im Land Sachsen-Anhalt keine wissenschaftlich fundierte und dauerhafte Tierzählung gibt und die Mutmaßungen zu Wildtierbeständen auf Abschüssen und Verkehrsopfern beruht sind die massiven Aufrufe zur vermehrten Bejagung von Wildtieren zutiefst unwissenschaftlich, unqualifiziert, unverantwortlich und gilt es sofort zu beenden.
Eine Erholung der Wälder ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nur möglich, wenn eine sukzessive Erneuerung und Verjüngung stattfinden kann, eine Förderung und verstärkter Schutz von Prädatoren wie Wolf, Luchs, Greifvogel und Eule sowie ein Schutz, ein Erhalt und die Entwicklung einer arten- und strukturreichen Agrar-, Gewässer- und Waldlandschaft erfolgt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des AHA gehört ferner dazu, sofort den ungehemmten Flächenfrass zu stoppen sowie das ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden sowie letztendlich an die gesamte Gesellschaft sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2024

AHA hält wissenschaftlich fundierte und ökologische Wassertourismuskonzeption für den Saalekreis für erforderlich

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider häufig anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen dienen zum Beispiel immer wieder vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchgeführte Exkursionen u.a. im Saaletal im Landkreis Saalekreis.
Die Schutzwürdigkeit in der Saaleaue drückt sich u.a. durch folgende nationale und europäische Schutzgebiete aus, welche räumlich gesehen eine Direktanbindung an die Saale haben:

I. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

► „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)“
► „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle (FFH0118)“
► „Zaschwitz bei Wettin (FFH0246)“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=stadt_land&sort=desc#search

II. Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutz-Richtlinie

► „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

III. Naturschutzgebiete

► „Saale-Elster-Aue bei Halle“
► „Abtei und Saaleaue bei Planena“
► „Pfingstanger bei Wörmlitz“
► „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“
► „Porphyrlandschaft bei Gimritz“
► „Saalehänge bei Dobis“
► „Saaledurchbruch bei Rothenburg“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt

IV. Landschaftsschutzgebiet

► „Saale“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die obengenannten nationalen und europäischen Schutzgebiete bringen diese Bedeutung klar und deutlich zum Ausdruck.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den voranschreitenden flächendeckenden Verbau von Uferzonen der Saale für wassertouristische Anlagen aller Art. Dazu zählen insbesondere die Steganlagen in Merseburg, Schkopau, Halle (Saale), Salzmünde und Brachwitz. Gerade die Steganlagen in Salzmünde und Brachwitz sind besonders umstritten, da deren Errichtung einst illegal erfolgte. Unter Missachtung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser besteht die Gefahr der massiven Neuerrichtung und Erweiterung bestehender Anlegestellen. Der AHA fordert deshalb nunmehr eine wissenschaftlich fundierte natur-, landschafts- und umweltfreundliches Wassertourismuskonzeption zu entwickeln, welches der landschaftlichen und natürlichen Vielfalt der Saale und ihrer Aue sowie dem ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser Rechnung trägt, nicht nur vordergründig dem Profit Einzelner dient und dem baulichen Wildwuchs an Steganlagen aller Art endlich Einhalt gebietet. Dazu gehört aber auch die bestehenden Steganlagen nach rechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überprüfen. Insbesondere die Steganlage in Brachwitz mit dem Aufenthaltsplatz und der Krananlage im Mündungsbereich des Brachwitzer Baches ist zur Disposition zu stellen.
Aber auch solche Standortschwerpunkte wie die Städte Bernburg, Könnern, Halle (Saale), Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Weißenfels und Naumburg sowie die Gemeinde Schkopau sind einer kritischen und umweltverträglichen Prüfung bzw. Betrachtung zu unterziehen.
Dieses Wassertourismuskonzept gilt es unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten zu entwickeln und rechtlich verbindlich zu erklären.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten folgend beabsichtigen Politik und Verwaltung des Landkreises Saalkreises nunmehr den Wassertourismus, gekoppelt mit baulichen Maßnahmen am Fluss und in der Aue der Saale voranzutreiben.
Angesichts der bisherigen, obengenannten negativen Erfahrungen mit derartigen Aktivitäten, verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dies mit sehr großer Aufmerksamkeit und Skepsis.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für den Saalekreis, welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale im Saalekreis nicht bedingungslos dem Tourismus auszuliefern, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA verurteilen Massenabholzungen an Halles Unterberg und Kapellengasse!

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen seit Mai 2018 bis zum 21.02.2024 hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großem Unverständnis Medienberichte aufgenommen, dass Premier Inn ein Hotel auf einer Grundfläche von etwa 4.000,00 m² mit über 113 Zimmern, verteilt auf fünf Etagen im Bereich Unterberg/Kapellengasse errichten lassen möchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Firma GP Papenburg Hochbau als Projektentwicklerin und Generalübernehmerin agieren soll. Eine Tiefgarage mit zwei Etagen lässt einen vermehrten Motorisierten Individualverkehr am Rand von Halles Altstadt erwarten. Das bedeutet somit die Gefahr von weiteren Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub, was eine zusätzliche Verschlechterung des Lebensumfeldes des Menschen und seiner Wohnqualität sowie von Umwelt, Natur und Klima bedeutet.
Erwartungsgemäß klatscht Halles Bürgermeister Egbert Geier dazu Beifall.
Nach eigenen Messungen umfasst die Fläche „nur“ 79,00 m x 29,00 m = 2.291,00 m². Somit ergibt sich schon zu den geplanten ca. 4.000,00 m² eine Differenz im Umfang von 1.709,00 m². Bereits in dieser Hinsicht ist das Vorhaben unschlüssig. Ferner ist für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar, dass ein dringender Bedarf für ein weiteres Hotel besteht. So liegt die langjährige durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt noch nicht einmal bei 50,00 %.

https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Themen/Handel__Tourismus__Gastgewerbe/Berichte/Tourismus__Gastgewerbe/6G401_02_23-A.pdf

Jedoch beabsichtigen Hotel- und Baulobby in trauter Gemeinsamkeit mit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Fläche zwischen Unterberg und Kapellengasse neu zu versiegeln und dafür komplett eine Grünfläche mit einem sukzessiv entstandenen Gehölzbestand u.a. bestehend aus Gemeiner Esche sowie Feld-, Spitz und Bergahorn zu zerstören.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) offensichtlich am Dienstag, den 27.02.2024, trotz des umfassendes fachlich-sachlichen Protestes aus der Bevölkerung, die Massenabholzung vorgenommen und somit weiteren Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zerstört.
Dabei muss es doch auch in der Stadt Halle (Saale) angekommen sein, den besonderen und umfassenden Stellenwert von Umwelt, Natur und Landschaften zu würdigen, und damit entsprechend zu erhalten und zu schützen. Das galt auch für den ca. 2.291,00 m² großen Gehölzbestand zwischen Unterberg und Kapellengasse.
Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist.
Das es die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) anders sehen haben sie wieder einmal im Zuge der Zerstörung des Gehölzbestandes am Unterberg und an der Kapellengasse mehr als deutlich aufgezeigt.

Ferner sei an der Stelle weiterhin darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Immer wieder – auch im konkreten Fall – behauptet der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, dass Baurecht vor Baumschutz geht. Belege und Begründungen bleibt dieser Mann erwartungsgemäß schuldig. Aus dem Baugesetzbuch lassen sich zum Beispiel aus dem § 1a sowie aus dem zweiten Abschnitt anderes ableiten. Insofern stellt sich zum wiederholten Male, bestätigt durch den konkreten Fall der Zerstörung eines weiteren Gehölzbestandes, die Frage der fachlichen, sachlichen und moralischen Eignung dieses Mannes.

Angesichts der fortgesetzten Bedrohung und Zerstörung von Gehölzflächen und -bestände muss endlich eine wissenschaftlich fundierte Grün- und Freiraumkonzeption für Halles Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen.
Dazu zählt der Erhalt und Schutz, die Erweiterung von Grün- und Gehölzflächen im Stadtgebiet von Halle (Saale) sowie die Einbindung in Grün- und Biotopverbundstrukturen.
Leider haben das die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht verinnerlicht, wie u.a. nun wieder die Hotelneubaupläne zeigen.
Angesichts der niedrigen durchschnittlichen Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt sowie des dringenden Schutzes und Erhaltes einer ca. großen 2.291,00 m² Grün- und Gehölzfläche am Rande von Halles Altstadt als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, Ort der räumlichen Aufwertung sowie als Basis der Entstehung von Frisch- und Kaltluft hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gefordert die sofortige und endgültige Einstellung aller Bauplanungen für ein Hotel und Nebenanlagen vorzunehmen und eine sukzessive Neuentwicklung des Gehölzbestandes zuzulassen.
Mit der brutalen Zerstörung des Gehölzbestandes hat die hallesche Stadtverwaltung wieder einmal aufgezeigt, dass sie Profitinteressen Einzelner – hier Premier Inn und GP Papenburg Hochbau – den absoluten Vorrang einräumt und die allgemeinen Interessen der Stadt Halle (Saale), wozu der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften gehört, nachrangig einordnet.

Auf jeden Fall appellieren Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Kommunalwahl am 09.06.2024 genau hinzuschauen, wer Stimmen zur Wahl in Halles Stadtrat bekommen soll.

Ferner rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.02.2024

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme zu Vorhaben Maßnahme E34 zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Bau der Talsperre Leibis/Lichte: Öffnung des Läusebaches bei Beulwitz

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit 44 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der AHA eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Das Gebiet des Stadtteiles Beulwitz der Stadt Saalfeld/Saale und die nähere Umgebung ist agrarisch und von Waldgebieten, aber auch von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Auebach, der Zechenbach und nicht zuletzt der Läusebach. Südöstlich angrenzend im Kernstadtgebiet kommt noch der Siechenbach dazu. Alle genannten Fließgewässer münden letztendlich an unterschiedlichen Standorten in die Saale ein und gehören somit in das direkte Einzugsgebiert dieses Flusses.
Das Grundanliegen auf ca. 101,00 m die Verrohrung des Läusebaches aufzuheben ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lassen die Planungsunterlagen eine Menge ungeklärte Punkte offen, wozu folgende Unklarheiten gehören:

► Warum erfolgte die Auswahl des Läusebaches?
► Die Recherchen für das offenbar temporär mit Wasser befüllte Fließgewässer sind rudimentär, in keiner Weise nennenswert aussagefähig und daher nicht ausreichend um sich ein ordnungsgemäßes und fachlich fundiertes Ausgangsbild zu verschaffen.
► Um was für Rohrmaterial handelt es sich und wann erfolgte aus welchem Grund erfolgte die Verrohrung?
► Was für Zuleitungen gibt es? – zum Beispiel Ab-und Drainagewasser
► Wie sieht die Bodenqualität aus? Wann erfolgten ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis Messungen?
► Die Angaben zur Wasserqualität sind nicht aussagefähig.
► Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, ggf. mit dem Ziel der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption? Wenn nicht, warum nicht?
► Angaben zur Notwendigkeit der angekündigten Gehölzfällungen fehlen komplett und daher erscheinen sie nicht plausibel.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für Fließgewässer im Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) entsteht und natürlich die Saalenebengewässer Auebach, Läusebach, Zechenbach und Siechenbach sowie die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:

► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Ordnungsgemäße Beräumung und Entsorgung der Rohre je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung des Läusebaches sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.
Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2024

Link: Renaturierung des Läusebaches bei Beulwitz

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Im Rahmen einer gemeinsamen ca. vierstündigen Rundexkursion am Samstag, dem 24.02.2024, Niemberg – Burgstetten – Abatassinenberg – Niemberg erläuterten der Burgstettenverein e.V. und der AHA den Teilnehmern der Exkursion die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen. Ferner besprachen die Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhaltes der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Ferner forderten die Teilnehmer der Exkursion den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.
Am Burgstetten nahmen die Teilnehmer der Exkursion zur Kenntnis, dass vom Burgstetten e.V. ausgelegte Gehölzteile, um das Befahren des Burgstetten zu verhindern, beiseite geräumt sind. Ferner war festzustellen, dass die Vermüllung entlang der Brachstedter Straße aus der Ortslage Niemberg heraus bis zum Burgstetten zugenommen hat. Ferner ist auch das ca. 9 ha große Gehölzstück nordwestlich des Burgstetten in der Ortslage Brachstedt der Gemeinde Petersberg davon betroffen.
Bei der Begehung am Rand des Feldgehölzes zwischen Burgstetten, Wurp und Hohen mit den angrenzenden Feldern und Wiesen bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Tatsache, dass immer wieder freiherumlaufende Hunde unterwegs sind. Dabei drohen Bodenbrutvogelarten wie der Feldlerche umfassende Gefahren. Ebenso die im Jahr 2019 erfolgten umfassenden Eingriffe in den Waldsaumenstreifen des Feldgehölzes sind noch deutlich zu erkennen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie der Ordnungsämter der Stadt Landsberg und der Gemeinde Petersberg. Gleiches gilt für das immer weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, welche als Standort für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter dien und somit sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen Niemberger Straße und Wurp zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Eschen geführt.

Ferner stellten die Teilnehmenden der Exkursion fest, dass die Altsteinbrüche im Südostteil und Nordostteil des Gehölzes nordwestlich des Burgstetten insgesamt mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben, aber diesmal die Niederschläge seit Ende des Jahres 2023 zu einer gewissen Entspannung geführt haben. Nach Einschätzung der Anwesenden beträgt die Senkung des Wasserspiegels trotzdem einen Umfang von 1 m. Bei weiteren Senkungen des Wasserstandes oder gar Austrocknung ist mit massiven Einflüssen auf Fauna, Flora und Klima zu rechnen. Die Folge könnten Einbußen der Arten- und Strukturvielfalt sowie der ausgleichende Klimaausgleich durch Verringerung der Luftfeuchtigkeit sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regten zudem an, den Weg zwischen Burgstetten und Wurp wieder beidseitig mit Obstgehölzen zu bepflanzen.
Im Rahmen der Exkursion zählten die Teilnehmer am nördlichen Wegesrand 11 und am südlichen Wegesrand 7 Obstbäume. Somit sind insgesamt 18 Obstgehölze, vorrangig Pflaumen, übriggeblieben. Dabei kann man feststellen, dass bei einer Gesamtlänge des Weges im Umfang von 1.376,62 m eine Wiederbepflanzung auf einer Länge von 922,87 m möglich erscheint. Daraus ergibt sich bei einer zweireihigen Bepflanzung und einem Pflanzabstand von 10,00 m ein Bedarf von ca. 185 Obstgehölzen. Dabei gilt es nicht nur Pflaumen-, sondern auch Apfel-, Birnen- sowie Süßkirschensorten und nicht zuletzt Hasel- und Walnuss zu pflanzen. Nun gilt es, dass sich die jeweiligen Flächeneigentümer sowie die Verantwortlichen im Landkreis Saalekreis sowie in der Gemeinde Petersberg dazu bekennen. Auf jeden Fall haben Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach bekräftigt, dass sie die öffentlichen Pflanzaktion nach Zustimmung der Flächeneigentümer und zuständigen Behörden sowie auf der Basis von öffentlicher und privater finanzieller Unterstützung im Rahmen von Freiwilligentagen umsetzen möchten. Gleiches ist bei der anschließenden Pflege zu sehen.

Zum Abschluss der Exkursion am 24.02.2024 gingen die Teilnehmer auf die Situation der Streuobstwiese in Brachstedt am Westengarten ein. In Anknüpfung vergangener Begehungen des 149,4 m hohen Abatassinenberges und der damit verbundenen in Augenscheinnahmen der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süsskirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt gilt folgendes festzuhalten:

1. Streuobstwiese am Westenteich:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40% Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel
(Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):

  1. Albrechtsapfel – Kanadarenette
  2. Ontario – Herberts Renette
  3. Minister von Hammerstein – Boskoop
  4. Halberstädter Jungfernapfel – Landsberger Renette
  5. Kaiser Wilhelm – Gelber Edelapfel
  6. Goldparmene – Roter Eiserapfel
  7. Rheinischer Bohnapfel

Offenbar findet eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Nach Ansicht des AHA ist es erforderlich, dass eine ständige Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind. Der Zustand der Streuobstwiese verschlechtert sich zusehend. Zudem mussten Mitglieder der Exkursionsgruppen immer wieder vom Küttener Weg aus feststellen, dass im Westzipfel der Streuobstwiese umfassende Ausholzungen stattfanden, welche unqualifiziert und zerstörerisch erfolgten.
Seit mehreren Jahren bekräftigten immer wieder der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Absicht Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.
Offensichtlich erfolgte zwischenzeitlich eine Verpachtung der Streuobstwiese, welche jedoch bisher augenscheinlich den Verfall der Streuobstwiese nicht gestoppt hat. Vereinzelte, durchaus begrüßenswerte Nachpflanzungen von Obstgehölzen – Birnen – fehlen notwendige Pflanzschnitte. Vereinzelt sind zudem Jungbäume vertrocknet. Schnittarbeiten an den Altbäumen sind nicht erkennbar.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe sehen daher die dringende Notwendigkeit, dass der Landkreis Saalekreis als zuständige Naturschutzbehörde sowie die Gemeinde Petersberg als Eigentümerin den Pächter beauflagen, dass endlich alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Streuobstwiese erfolgen. Dazu gehören die fachgerechte und regelmäßige Durchführung von Schnitt- und Mahdarbeiten sowie eine umfassende Nachpflanzung von Jungobstbäumen und deren ordnungsgemäße Pflege.
Im Rahmen der zahlreichen Begehungen des 149,4 m hohen Abatassinenberges nahmen die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion immer wieder neben den Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften und Gehölzflächen einen Obstgehölzbestand aus Süßkirschen in Augenschein. Dieser Obstgehölzbestand zeigt eine starke Überalterung auf und ist von Zerfallserscheinungen geprägt. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe bedarf es umfassender Pflegemaßnahmen, wozu Schnittmaßnahmen sowie partielle und unregelmäßige Mahdarbeiten gehören müssen.
Im Anschluss danach suchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion mit gleicher Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmer die zunehmende Vermüllung der Landschaft und massiven ackerseitigen Beschädigungen von Begleitgrün entlang von Straßen und Wegen – so zum Beispiel entlang der westlichen Verlängerung der Küttener Straße in Brachstedt.
Im Bereich des südlichen Überganges der Streuobstwiese zu den Westenteichen und an den Westenteichen selbst, fanden zum Zeitpunkt der Exkursion massive personen- und technikbasierte Arbeiten statt. Dabei beseitigten die Teilnehmenden des Arbeitseinsatzes Trockenholz und Unterholz und griffen dabei massiv in die Ufer- und Randbereiche der Westenteiche bis hin zu angrenzenden Gehölzbereichen sowie in die Randzone der Streuobstwiese ein. Nach Auffassung des AHA haben diese zerstörerischen Arbeiten zu erheblichen Schädigungen bis Zerstörungen wichtiger Gehölz- und Wiesenbereiche mit entsprechenden Verlusten an Gehölzen, Rückzugs- und Lebensräumen für Tiere sowie zu massiven Bodenverdichtungen geführt. Angesichts des bekannten voranschreitenden vielfältigen und vielfältigen von Rückzugs- und Lebensräumen von Tieren, Pflanzen und Tieren sowie der Tatsache, dass bereits im Februar die Brut- und Setzzeit beginnt, sind solche zerstörerischen Eingriffe inakzeptabel und gilt es auszuschließen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Petersberg auf die Durchführung dieses Arbeitseinsatzes zu mindestens ordnungsrechtlich auszuwerten und künftig dafür Sorge zu tragen, dass solche Zerstörungen und Schädigungen an Umwelt, Natur und Landschaften ausbleiben.
Zudem sehen der Burgstettenverein und der AHA umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ versprechen sich die Exkursionsteilnehmer die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.

Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier haben sich erfreulicherweise auf Anregung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 13.12.2023 Vertreter des Flächeneigentümers und des Landkreises Saalekreises sowie des AHA vor Ort auf Ergreifung von Maßnahmen zum Umbau verständigt, um Unterschlupfmöglichkeiten für Kleinsäuger, Vögel, Insekten und Spinnen zu schützen und zu schaffen. Weitere diesbezügliche Aktivitäten sind geplant. Nach Ansicht des AHA ist es sinnvoll, wenn sich die Stadt Landsberg an den Aktivitäten beteiligt.
Im gleichen Gebiet stellten die Teilnehmenden der Exkursion fest, dass eine bauliche Erweiterung der Pferdesportanlage erfolgte. Dabei hat man nicht nur weitere Pappeln gefällt, sondern auch noch massiv Teile des Baches überbaut, welche in Richtung flächenhaftes Naturdenkmal Rätsch in Gutenberg fließt. Diese Be- und Überbauung gilt es sofort und vollständig zurückzubauen und entsprechend zu entfernen.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) erinnerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion an die Vorschläge des AHA zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Mit Sorge stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion fest, dass am Tag der Exkursion die Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte. Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der AHA hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Für den AHA steht auf jeden Fall fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das momentane Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der AHA bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Der AHA informierte, dass am 14.02.2020 die Weiterleitung der Petition Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ mit 105 Unterschriften an den Petitionsausschuss sowie an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags erfolgte.
Ebenfalls möchte der AHA auf die zahlreichen gemeinsamen Exkursionen mit der Initiative Pro Baum“ hinweisen.

Zum Abschluss der Exkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu im AHA und im Burgstettenverein mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2024

Konzeption Streuobstwiese Seeben
LSG Petersberg

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Bernd Bräuer, Andreas Liste & Bernd Markmann
Quelle: Karte der Fasanerie, Google Maps

AHA führt Exkursion in die untere Geiselaue durch

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