Monat: November 2023 (Seite 4 von 4)

Das Naturschutzgebiet Forstwerder und das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge sind wichtige Bestandteile vom Saaletal in Halles Norden

Im Rahmen einer Begehung am 01.11.2023 führten Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Begehung in der Saaleaue zwischen Giebichensteinbrücke und Klausberge, zum flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ und zum Naturschutzgebiet „Forstwerder in Halle (Saale)“ durch.
Die Begehung startete am Saaleuferweg zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. Dabei war erneut festzustellen, dass hier eindeutig zu viel von Asphalt und Beton zum Einsatz kamen. Somit haben die Verantwortlichen Stadt Halle (Saale) wieder einmal mit Steuermitteln, nicht Versiegelung beseitigt, sondern zu einer Erweiterung beigetragen. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass diese Steuergelder aus dem Fluthilfefond stammen, welcher sich zu je 50 % aus Bundesmitteln und zu 50 % aus Mitteln aller Bundesländer zusammensetzt. Es ist unverständlich, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) noch immer nicht verstanden haben, dass Flächenversiegelungen die natürlichen Versickerungsfunktionen des Bodens in dem betroffenen Bereich beeinträchtigen bzw. beenden und somit eine Grundlage zur Hochwasserneubildung bilden. Ferner heizen sich Asphaltflächen massiv bei starker Sonneneinstrahlung auf, tragen so auch zur Erwärmung bei und bilden unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere. Abgesehen davon, dass auf Grund stärkerer Stauchungen der Gelenke im Fuß und in den Beinen sportliche Lauftätigkeiten auf derartig befestigten Wegen bedenklicher erscheinen und das Landschafts- und Stadtbild in der Saaleaue Schaden genommen hat. Hier gilt es daher Abhilfe zu schaffen. Außerdem erfordert ein ernsthaftes demokratisches Miteinander endlich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen von Anfang in derartige Planungen einzubeziehen und ernsthaft deren Anregungen, Hinweise und Bedenken aufzunehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Zudem sei daran erinnert, dass am 05.06.2013 das letzte große Hochwasser seinen Scheitelpunkt erreichte. Richtige Schlussfolgerungen und Lehren, wie zum Beispiel Stopp bzw. Verringerung von Bodenversiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen sowie sukzessive Wiederausweitung von Auenwäldern, hat man noch immer nicht gezogen. Obengenanntes Beispiel bestätigt das.
Im Anschluss führte der Weg in das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Klausberge“ auf, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale befindet sowie vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt ist. Dabei waren sich die AHA-Mitglieder einig, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen. Dazu gehört ein Ende der wilden Partys mit Feuer im Hochplateau der Klausberge sowie das Ende aller baulichen Aktivitäten an Saaleuferweg.
Im Rahmen der Begehung fiel erneut deutlich auf, dass insbesondere die heißen und trockenen Sommer seit dem Jahr 2018 zu umfassend erkennbarem Absterben von Gehölzen geführt hat. Insbesondere Feldulme, Gemeine Esche und Schwarzer Holunder sind davon betroffen. Jedoch auch Stieleichen zeigen Schädigungen auf. Die gegenwärtige Wärme- und Trockenphase verschärft diese Stresssituation.
Auf dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“ angekommen, beobachten die anwesenden AHA-Mitglieder wie so oft Personen, welche Wege verlassen. Ein Zustand, welcher insbesondere durch verstärkte Kontrollen und massive Absperrungen, Besserung erfahren kann. In dem Zusammenhang stellten die anwesenden AHA-Mitglieder mit Genugtuung fest, dass die im Rahmen von zahlreichen Arbeitseinsätzen errichteten Absperrungen im Mittelteil sich in einem guten, aber ausbaufähigen Zustand befinden. Diese Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden tragen dazu bei die Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten, zu stabilisieren und zu verbessern bzw. auszuweiten, indem man Bestandteile des Nordteiles des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung überlässt. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Überlegung aus dem Jahre 1996 gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet Brandberge, dem Mündungsgebieten von Hechtgraben und Götsche, dem Saalwerder mit flächenhaften Naturdenkmal Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz sowie dem Fuchsberg ein großes zusammenhängendes Naturschutzgebiet in Anknüpfung an das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zu bilden. Diesen wertvollen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftssraum gilt es so als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu stärken sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu stärken.
Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich ebenfalls in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bilden sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund stehen.
Mit Genugtuung stellten die anwesenden AHA-Mitglieder eine verstärkte Gehölzsukzession entlang der Saaleufer im Exkursionsgebiet fest. Somit entstehen mehr Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Ferner erfährt das Stadt- und Landschaftsbild eine umfassende Aufwertung. Daher fordert der AHA diese Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten einer Ausweitung zu schaffen.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut an, die Mahden der bisherigen Rasenflächen auf unregelmäßige Abstände und partiell zu reduzieren, um so die Entstehung von arten- und strukturreichen Wiesen zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel die bisherigen Rasenflächen in der Saaleaue zwischen Pfarrstraße und Klausberge sowie zwischen Klausberge und Giebichensteinbrücke. Neben der Bedeutung für zahlreiche Tierarten als Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsraum sind hier u.a. die positive Wirkung auf das Stadtbild und der Verdunstungsschutz zu sehen. Als Beispiel können vom Grundsatz her die Wiesen am Saugraben und am Amselgrund sowie die „Märchenwiese“ in der Saaleaue nördlich des Amtsgartens dienen.
Die anwesenden AHA-Mitglieder waren sich zum Abschluss der ca. zweistündigen Begehung einig, dass die Saaleaue und die darin enthalten Schutzgebiete eines massiven Schutzes bedürfen.

Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einem Arbeitseinsatz im Naturschutzgebiet „Forstwerder“ am Samstag, dem 11.11.2023, aufrufen. Treff ist 10.00 Uhr an der Bogenbrücke zum Forstwerder an der Pfarrstraße, in Halle-Trotha
Im Rahmen des Arbeitseinsatzes ist geplant die Absperrungen im Mittel- und Nordteil des Forstwerders auszubessern und zu ertüchtigen.
Hinweis: Die Arbeitseinsätze finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer zudem Interesse hat sich ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.11.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA hält es für unverantwortlich die Bauvorhaben BAB 143/ Westumfahrung Halle und L 159n umzusetzen!

Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Aus dem Grund betrachtet lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzte einseitige und parteiische Berichterstattungen von Medien gegen den Schutz und den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften im Interesse von Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie ihrer Wohn- und Lebensräume ab. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet es abscheulich, dass auch gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Medien wie der Mitteldeutschen Rundfunk – MDR – das Geschäft von Bau- und Autolobbyisten verrichten und mit einseitigen Beiträgen Stimmung für Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen verbreiten. Andere, kritische Stimmen kommen beispielsweise bei dem jüngsten Beitrag vom 02.11.2023 überhaupt nicht zu Wort.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/strassensperrung-westumfahrung-bauarbeiten-sprengung-100.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Medien auf endlich sachlich, faktenorientiert und unparteiisch zu dem Thema zu recherchieren und zu berichten. Dazu ist aber u.a. ebenfalls erforderlich zu dem Thema alle Seiten angemessen und wahrheitsgemäß zu Wort kommen zu lassen.

Ferner fordert der AHA die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nachfolgende Erklärung seines Mitgliedsvereins Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. zum Antrag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. vom 13. Oktober 2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zum sofortigen Stopp der Bauarbeiten an der Autobahn A 143 nordwestlich von Halle sowie zum Verbot der Autobahn-Inbetriebnahme., Zitat:
Die Bürgerinitiative Saaletal unterstützt den Antrag des NABU Halle/Saalkreis beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2023. In dem Antrag fordert der NABU den sofortigen Stopp der Bauarbeiten an der Autobahn A 143 nordwestlich von Halle sowie ein Verbot der Autobahn-Inbetriebnahme.

Grundlage dieses Antrags ist die FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie der Europäischen Union, in der ein Verschlechterungsverbot für besonders geschützte Lebensräume innerhalb von FFH-Gebieten festgelegt ist. Aufgrund der unvermeidbaren Schädigung solcher FFH-Lebensräume durch die Autobahn sind Bau und Betrieb der A 143 nach europäischem Naturschutzrecht nicht zulässig.

Der NABU fordert daher mit Fug und Recht den Stopp der Bauarbeiten an der A 143 und ein Verbot der Inbetriebnahme.“, Zitat Ende
Mehr Angaben sind unter folgendem Link abrufbar:

Der AHA unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Beschwerde bei der Europäischen Kommission und nachfolgender Aktivitäten auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.11.2023

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