Monat: November 2023 (Seite 1 von 4)

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten und bereits durchgeführten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 25.11.2023, in die ca. 277,00 ha große Burgaue eingeladen. Das schneeregnerische Spätherbstwetter mit seinen nasskühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell ein spätherbstliches Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter annehmen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der AHA sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des AHA böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der AHA nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und auf Der Möckernsche Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten und sehr entwicklungsfähigen Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der AHA bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den arten- und strukturreichen Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Die Teilnehmenden an der Exkursion stellten mit Genugtuung fest, dass im Deich im Nord- und im Westteil des Auengebietes erste Schlitzungen erfolgten. Nach Ansicht des AHA kann das jedoch nur der Anfang sein, da eine Beräumung des Deiches für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für die Ausbreitung des Hochwassers sinnvoller erscheint. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der AHA sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stand der Eindruck der Brückenbaustelle im Vordergrund, welcher mit massiven Eingriffen in den Auenwald verbunden ist. Dazu gehören Massenabholzungen ebenso wie Bodenverdichtungen durch Baumaschinen.
Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe – Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³“, Zitat Ende
Für den AHA ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben den korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der AHA immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und das Auengebiet Teil des etwa 2.825,00 ha großen europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ (Landesinterne Nr.: 50E, EU-Meldenummer: 4639-301), welches das Gebiet der Stadt Schkeuditz im Landkreis Nordsachsen, der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig umfasst, im Westen an das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) im Land Sachsen-Anhalt angrenzt, welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- Pflanzen- und Pilzarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.
Der AHA verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Bauerngraben wirft der AHA immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der AHA auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten.
Dieses Thema greift der AHA immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo ein nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der AHA verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der AHA statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der AHA nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der einstigen Flutrinne und nunmehrigen Teil als Frischwiese Am Hundewasser, eingebettet zwischen Reitweg und Auenwald bekräftigt der AHA seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der AHA schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete. Der AHA hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Totholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa drei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmenden waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der AHA noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der AHA sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte AHA in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des AHA gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der AHA Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.11.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Exkursion durch die Saaleaue in Halles Nordwesten durch

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes

I. Grundsätzliches

Eine Behörde wie das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt, welche sich als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt definiert ist muss ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen haben, um seine umfassenden Aufgaben am Scharnier zwischen Kommunen und dem Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die Belange der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen nicht aus dem Auge zu verlieren. Zeitliche Straffungen von Verwaltungsverfahren sind grundsätzlich zu begrüßen, dürfen aber nicht zu qualitativen Verlusten führen. Eine sehr wichtige Vereinfachung ist dabei die elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu verbessern, wozu zum Beispiel die Zustellung von Anliegen, Stellungnahmen und anderen Verfahren per E-Mail gehört.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Mit besonderer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Aussage im Entwurf mit Stand vom Stand: 11.10.2023 der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes auf Seite 5 auf, Zitat:

Ein weiteres Ziel neben der Entlastung des LVwA ist die Straffung von Verwaltungsverfahren. In Zeiten immer knapper werdender Ressourcen und der Notwendigkeit, rechtsverbindliche Entscheidungen so schnell wie möglich zu erhalten, ist insbesondere in den für die Wirtschaft bedeutsamen Genehmigungsverfahren, wie im Abfallbeseitigungs-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt zu erwarten.“, Zitat Ende

Hier ist schnell im Zusammenhang mit der Politik der gegenwärtigen regierenden Koalition von CDU, SPD und FDP zu vermuten, dass eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen erkennen lässt, welche sich zumeist fachlich fundiert und ehrenamtlich organisiert für den Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften und der Qualität ihrer Wohn- und Lebenseigenschaften einsetzen.
Eine Einschränkung außergerichtlicher Einspruchsmöglichkeiten bis hin zu dem ausgiebigen Recht der Widerspruchsmöglichkeit beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt zeugt nicht nur von der Einschränkung demokratischer Möglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Organisationen in Sachen Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften sowie Wohn- und Lebensqualitäten im Land Sachsen-Anhalt, sondern ist ein Ausdruck der immer weiter voranschreitenden und sehr bedenklichen Verquickung von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung mit Wirtschaftsbossen aus aller Welt. Als Beispiel dient die Verquickung der INTEL-Führung mit Vertretern der Landesregierung und den Kommunen, wo dieses mit Steuergeldern unterstützte umwelt-, natur- und landschaftszerstörerische Vorhaben der Ansiedlung im Großraum Magdeburg stattfinden soll. Gleiches ist im jüngst u.a. von der Bürgerinitiative Saaletal e.V. an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgetragenen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren zum katastrophalen Vorhaben Westumfahrung Bundesautobahn (BAB) 143 mit den damit verbundenen Bauaktivitäten zu sehen.
Eine Einschränkung eines ordnungsgemäßen außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren bevorteilt zu Unrecht das vorrangige Profitinteresse einzelner oder mehrerer zumeist sehr vermögender Personen und Personengruppen und birgt die Verstetigung, Mehrung und verstärkte Fortsetzung der Gefahr in sich Privatinteressen vor öffentliches Interesse zu stellen. Hier seien u.a. auf die Artikel 1 und 20a des Grundgesetzes sowie Präambel und Artikel 35 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Im Falle der Umsetzung der Einschränkung der bürgerlichen und demokratischen Rechte der Bevölkerung reduzieren sich mögliche außergerichtliche Einsprüche immer mehr auf kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren, welche zum Einem vorrangig finanzstarken Personen und Organisationen offenstehen und immer größere Teile der Bevölkerung und ihre Organisationen von Einspruchs- und Widerspruchsmöglichkeiten ausschließt sowie zum anderen zur verstärkten Überlastung der Justiz beiträgt. Darüber hinaus birgt das angedachte Vorhaben die Gefahr massiver Qualitätseinbußen in sich, da zum Beispiel die Beurteilung von Ereignissen in der Umwelt, Natur und Landschaften die Betrachtung im Zeitraum mindestens einer Vegetationsperiode erfordert. Zudem sind bei ordnungsgemäßen und fachlich fundierten Einspruchs- und Widerspruchsverfahren Anhörungs- und Beratungsteile dringend geboten.
Ferner sei aus der Sicht der Bewahrung von Umwelt, Natur und Landschaften an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Auf Grund der obengenannten Tatsachen sieht der AHA die angedachte Gesetzesänderung sehr kritisch an und lehnt daher das Vorhaben ab.

III. Schlussbemerkungen

Der AHA vertritt immer die Auffassung, dass die Entwicklung einer echten demokratischen Ordnung mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen beinhalten muss. Eine Beförderung von profitorientierten Lobbyinteressen einzelner Personen und damit verbundener zweifelhafter Verquickungen mit Vertreterinnen und Vertretern in Politik und Verwaltungen bewirken das reine Gegenteil und gilt es zu unterbinden. Ein Schritt dahin ist, alle Aktivitäten zur Einschränkung von Wider- und Einspruchsmöglichkeiten beim Landesveraltungsamt Sachsen-Anhalt zu unterlassen. Besser sind sogar die Möglichkeiten zu erweitern und transparenter zu gestalten.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.11.2023

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/Anhoerungsschreiben.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/GE-mit-Begruendung-Stand-111023.pdf

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Stellungnahme zum geplanten Ersatzneubau der Ersatzneubau Mariannensteg über die Schwarza bei Schwarzburg H22-163 – Aktenzeichen 5070-5- 4544/5455-1

I. Grundsätzliches

Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größeren Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
Im Raum Schwarzbach sind naturnahere Strukturen und Entwicklungen erkennbar, welche es zu schützen gilt.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Die unter Punkt 3 Planung im Erläuterungsbericht sowie unter Punkt 4 Beschreibung und Bewertung des Eingriffs des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg gilt es so einzuordnen, dass keine Fällung von Gehölzen oder derartige Eingriffe stattfinden. Der Raum, welcher der Rückbau der bisherigen Brücke schafft muss ausreichen, um den Neubau der Brücke innerhalb dieses räumlichen Korridors vornehmen zu können. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein unterhalb der Brücke Nistgelegenheiten bzw. -möglichkeiten für Vögel und Insekten anzubringen.
Alle Aktivitäten gilt es unter dem Aspekt zu planen und durchzuführen, dass die vielfältigen Schutzbedingungen sowie dargelegten Schutzgebiete und -bestimmungen für die unter Punkt 3.4 Schutzgebiete und -objekte des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg sowie in der FFH- und SPA-Erheblichkeitsabschätzung „Ersatzneubau Mariannensteg, Schwarzburg“ Beachtung und Berücksichtigung finden. Das gilt auch für die Verwendung von Baumaterial und Schutzanstrichen.
Die unter Punkt 5 Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg hält der AHA in Form nicht für zielführend. Der AHA plädiert für naturnah, sukzessiv entwickelnde Pflanzen- und da insbesondere Wald- und Gehölzbestände. Nur so lassen sich standortgerechte, arten- und strukturreiche sowie stabile Bestände entwickeln, welche sich hoffentlich besser den künftigen Klimabedingungen besser anpassen können. Zudem gilt es derartige Wald- und Gehölzbestände der forstwirtschaftlichen Pflege zu entziehen.
Stattdessen gilt es offene Wegestandorte im urbanen bzw. agrarischen Raum zu ermitteln, wo die Pflanzung von Wegbegleitgrün erfolgen kann. Während entlang von Wegen die Verwendung von starken Heistern ausreichen dürfte, empfiehlt sich entlang von Straßen Starkbäume zu pflanzen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Schwarzburg bedeutet das, Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt naturnaherer Bestände und Entwicklungen zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zu erarbeiten.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.11.2023

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