Im Rahmen einer Presseerklärung vom 17.10.2023 hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großem Unverständnis Medienberichte aufgenommen, dass Premier Inn ein Hotel auf einer Grundfläche von etwa 4.000,00 m² mit über 113 Zimmern, verteilt auf fünf Etagen im Bereich Unterberg/Kapellengasse errichten lassen möchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Firma GP Papenburg Hochbau als Projektentwicklerin und Generalübernehmerin agieren soll. Eine Tiefgarage mit zwei Etagen lässt einen vermehrten Motorisierten Individualverkehr am Rand von Halles Altstadt erwarten. Das bedeutet somit die Gefahr von weiteren Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub, was eine zusätzliche Verschlechterung des Lebensumfeldes des Menschen und seiner Wohnqualität sowie von Umwelt, Natur und Klima bedeutet. Erwartungsgemäß klatscht Halles Bürgermeister Egbert Geier dazu Beifall. Nach eigenen Messungen umfasst die Fläche „nur“ 79,00 m x 29,00 m = 2.291,00 m². Somit ergibt sich schon zu den geplanten ca. 4.000,00 m² eine Differenz im Umfang von 1.709,00 m². Bereits in dieser Hinsicht ist das Vorhaben unschlüssig. Ferner ist für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar, dass ein dringender Bedarf für ein weiteres Hotel besteht. So liegt die langjährige durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt noch nicht einmal bei 50,00 %.
Jedoch beabsichtigen Hotel- und Baulobby in trauter Gemeinsamkeit mit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Fläche zwischen Unterberg und Kapellengasse neu zu versiegeln und dafür komplett eine Grünfläche mit einem sukzessiv entstandenen Gehölzbestand u.a. bestehend aus Gemeiner Esche sowie Feld-, Spitz und Bergahorn zu zerstören. Dabei muss es doch auch in der Stadt Halle (Saale) angekommen sein, den besonderen und umfassenden Stellenwert von Umwelt, Natur und Landschaften zu würdigen, und damit entsprechend zu erhalten und zu schützen. Das gilt auch für den ca. 2.291,00 m² großen Gehölzbestand zwischen Unterberg und Kapellengasse. Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist.
Ferner sei an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Daher muss eine wissenschaftlich fundierte Grün- und Freiraumkonzeption für Halles Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen. Dazu zählt der Erhalt und Schutz, die Erweiterung von Grün- und Gehölzflächen im Stadtgebiet von Halle (Saale) sowie die Einbindung in Grün- und Biotopverbundstrukturen. Leider haben das die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht verinnerlicht, wie u.a. nun wieder die Hotelneubaupläne zeigen. Angesichts der niedrigen durchschnittlichen Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt sowie des dringenden Schutzes und Erhaltes einer ca. großen 2.291,00 m² Grün- und Gehölzfläche am Rande von Halles Altstadt als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, Ort der räumlichen Aufwertung sowie als Basis der Entstehung von Frisch- und Kaltluft fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und endgültige Einstellung aller Bauplanungen für ein Hotel und Nebenanlagen.
Nunmehr veröffentlichte die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 30./31.10.2023 auf Seite 7 auszugsweise Reaktionen des Vorsitzenden der halleschen FDP-Stadtratsfraktion Torsten Schaper und des halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, welche von dem Unvermögen geprägt ist, die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt und Natur im Interesse der Allgemeinheit zu erkennen und über die Profitinteressen Einzelner zu stellen. Dass die FDP, hier in der Person von Torsten Schaper und der Beigeordnete René Rebenstorf gleiche Auffassungen im zerstörerischen Umgang mit Umwelt und Natur vertreten, ist dabei nicht verwunderlich. Was an der Kritik von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar sein soll, kann Herr Schaper offenbar nicht plausibel erklären. Offensichtlich hat er die Presseerklärung beider Umweltorganisationen nicht oder nicht vollständig gelesen. Wenn sich Herr Schaper darauf beruft, dass bei dem Freiraumkonzept der Stadt Halle (Saale) diese Grünfläche keine Rolle spielt, dann sollte sich der Mann fragen lassen, welche Qualität das Papier in Sachen Umwelt und Natur besitzt. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits im Rahmen ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 21.12.2022 eine „Veröffentlichung des momentanen Entwurfes des sogenannten Grün- und Freiraumkonzeptes Altstadt“ eingefordert hatten. Diese Aufforderung bleibt weiter bestehen. Dass die Abholzung von Bäumen einen Eingriff in die Natur darstellt, sollte auch einem eingefleischtem FDP-Mann klar sein, anstatt davon zu lamentieren, dass „unter dem Deckmantel des Naturschutzes ein unliebsames Projekt torpediert werden“ soll. Es ist schon schlimm genug, dass man Politiker darauf hinweisen muss, dass es gilt mit Umwelt und Natur sorgsam, schützend und wertschätzend umzugehen. Auf jeden Fall appellieren Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Kommunalwahl im Jahr 2024 genau hinzuschauen, wer Stimmen zur Wahl in Halles Stadtrat bekommen soll. Die Aussagen des halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf sind nicht minder katastrophal. Eine Gehölzfläche misst sich nicht danach, wieviel Personen sie nutzen, sondern dass sie zum Beispiel Schutz für die Gehölze als Lebewesen bietet, eine positive Wirkung auf das Klima und optisch auf das Wohngebiet und das Stadtbild besitzt sowie u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dient. Das wilde und ungesteuerte Parken in unmittelbarer Angrenzung an den Gehölzbestand ist ein Ausdruck katastrophaler Verkehrspolitik in der Stadt Halle (Saale). Dies dann aber auch noch als „Argument“ zur Befürwortung einer Zerstörung der Gehölzfläche heranzuziehen ist abenteuerlich sowie unverantwortlich und dient als weiteres deutliches Zeugnis für eine dauerhaft umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Politik in der Stadt Halle (Saale). Hier fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schnellstmögliche Abhilfe in jeglicher Hinsicht ein. Im konkreten Fall bedeutet das nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen uneingeschränkten Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes an Halles Unterberg und Kapellengasse sowie Stopp jeglicher Bebauungsvorhaben!
Ferner rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf. Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:
Initiative „Pro Baum“ Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Große Klausstraße 11
Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 28.10.2023 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt. Begrüßenswert hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzte sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr bedeutsam die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen. Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Jedoch beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen. Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben. Ferner ruft der stark begradigte Zustand der Helme immer wieder große Bedenken hervor. Einst gehörte die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie im 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren. Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen. In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen. Die Exkursionsgruppe nahm die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist. Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:
„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende
Somit forderten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fortgesetzt bzw. erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Mitglieder der Exkursiongruppe war erfreulich zu sehen, dass die Natur verstärkt sukzessiv diesen massiven Eingriff heilt. Mit Sorge nahm die Exkursionsgruppe fortgesetzt die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art. Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe berieten auch zu dem von der Stadt Heringen in Auftrag gegebenen und vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaates Thüringen aus Steuermitteln finanzierte „Bau des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue“, welches man als „Klimaschutzprojekt“ bezeichnet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss. Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalt- und Betontrassen zu verantworten. Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück. In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich. Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge die Planungen und bereits erfolgten baulichen Umsetzungen im Zusammenhang des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in allen Abschnitten. Neben der Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten weitere Landschafts- und Naturbestandteile mit weiteren Fahrradstraßen zu verbauen bzw. zu zerschneiden. Alleine die durchgeführte Asphaltierung des Fahrradweges zwischen Auleben und Aumühle entlang der L 2079 mit entsprechenden Unterbauten führte, nach eigenen Messungen zur Folge, zu folgenden Mindestneuversiegelungen:
Länge der Gesamtstrecke: ca. 1,78 km = 1.480 m Mindestbreite: ca. 2 m
1.480 m x 2 m = 2.976 m² = 0,2976 ha.
Eine öffentliche Beteiligung mit Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen ist dem AHA nicht bekannt. Damit fehlt dem Vorhaben die angemessene Transparenz und Würdigung von Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Daher ist der Begriff „Klimaschutzprojekt“ als nichtzutreffend anzusehen und unverzüglich die Entfernung bereits vollendeter Bodenversiegelungen vorzunehmen. Eine dreieckige, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 4.204,34 m² = 0,420434 ha große Streuobstwiese entlang der L 2079 zwischen Auleben und Aumühle, eingebettet zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Aulebener Bach/Flutgraben, weist augenscheinlich eine sehr große Schutz- und Pflegebedürfigkeit aus. Jedoch bedarf diese Streuobstwiese umfassender Pflege- und Schutzmaßnahmen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten kann sich der AHA vorstellen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Dies erfordert aber die Zustimmung der nunmehr bekannten Eigentümer sowie einer aktiven Mitwirkung und positiver Bekenntnisse des Landkreises Nordhausen sowie der Stadt Heringen (Helme) und seines Ortsteiles des Europadorfes Auleben. Nicht zuletzt ist die Mitwirkung interessierter Personen erforderlich, um die Pflege- und Erntearbeiten umsetzen zu können. Mit Sorge hat die Exkursionsgruppe die wasserbaulichen Beräumungen im Hammaer Bach kurz vor der Einmündung in Aulebener Bach/Flutgraben aufgenommen. Neben den massiven Störungen im Gewässerbett und in der Streuobstwiese, behindern derartige Arbeiten unweigerlich eine naturnahe Entwicklung und beschleunigen Abfluss des Wassers. Der nunmehr rasant stattfindende Klimawandel, welcher mit häufiger Niederschlagsarmut und Sommerhitze verbunden ist und zu flächendeckenden Austrocknungen führen können, besteht die Gefahr der massiven Eintiefung des begradigten Baches mit einhergehender Verschärfung dargestellter klimatischer Folgen. Daher sind Störhölzer dringend erforderlich, um u.a. die dringend erforderliche Mäandrierung zu befördern. Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält. Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßte die Exkursionsgruppe den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch hat die Exkursionsgruppe auch im Rahmen dieser Fahrradexkursion festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können. Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahm die Exkursionsgruppe die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können. Im Bereich des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, auf der Seite des Freistaates Thüringen in unmittelbarer Nähe der Grenze zum östlich angrenzenden Land Sachsen-Anhalt stellte die Exkursionsgruppe fest, dass die Aue des momentan ausgetrockneten Hungerbaches eine gut entwickelte Weichholzaue mit Sal- und Silberweide bestanden aufweist. Jedoch sind deutliche Aktivitäten zur Einschränkung des Gewässerschonstreifens mit zum Teil massiven Eingriffen in den Gehölzbestand sowie Kraut- und Staudensaum erkennbar. Der AHA bekräftigt an dieser konkreten Stelle erneut, dass alle Fließgewässer einen beidseitigen 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen, um sich besser, naturnaher entwickeln zu können. So können sie arten- und strukturreich als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dienen sowie tragen ferner zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des sich immer mehr lückig darstellenden Gehölzbestandes sowie von Biotop- und Grünverbünden und Bereicherung des Landschaftsbildes bei. In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat. Darüber hinaus nahm die Exkursionsgruppe mit Entsetzen zur Kenntnis, dass mit öffentlichen Mitteln eine Asphaltpiste entstanden ist. An beiden Seiten des Weges verkünden gleichlautende Schilder u.a., dass die Förderung für den „Weg zum Dienstberg“ auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr erfolgte, zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ gehört und offenbar der Entwicklung der Gemeinde Berga in der Verbandsgemeinde Goldene Aue dienen soll. Mit diesem baulichen Monstrum ist eine neue Zerschneidung der Landschaft und Natur entstanden, welches in Folge von Erhitzung und Verkehr sowie Verlust der Möglichkeiten zur Tarnung und zum Versteck, sich zur unüberwindlichen Hürde für Klein- und Kleinsttiere entwickeln kann. Ferner fehlt die Möglichkeit der Entstehung von Pfützen als Tümpel, welche als Trinkmöglichkeit für zahlreiche Tiere dient. Die Funktion zur Gewinnung von Baumaterial zur Errichtung von Tierbauten aller Art ist somit komplett verloren gegangen. Trotz umfassender Verbotsbeschilderung ist mit der Zunahme von Motorisiertem Individualverkehr zu rechnen, welcher neben den Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaften durch Abgase, Lärm und Feinstaub, Gefahren für Fahrradfahrer, Fußgänger und Tiere darstellen können. Darüber hinaus ist zwischen möglichen längeren und kürzeren Trockenphasen von einer Zunahme kürzerer oder längerer Starkniederschlagsphasen und -momenten auszugehen. Somit erhöht sich die Flutungsgefahr einerseits in Richtung der Gemeinde Berga, Ortsteil Bösenrode über die Alte Nordhäuser Straße sowie ebenfalls in Richtung L 3080/L151. Der Ausbau der Querrinnen und schotterverfüllter wegbegleitender Grabenbauwerke in Richtung Bösenrode lassen da wenig Milderung erwarten. Daher ist aus ebengenannten Gründen dringend ein kompletter Rückbau der Asphaltdecke anzuraten. Abgesehen davon, dass – wie obengenannt und beschrieben – der Obstgehölzbestand am und auf dem Dienstberg noch immer im Abgang begriffen ist sowie keine Pflege und Nachpflanzung erfährt. Hier sieht der AHA schon seit Jahrzehnten Handlungsbedarf. Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsgruppe mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen. Mit großen Interesse nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben – wie bereits seit der Fahrradexkursion am 31.10.2020 beobachtet – sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen. In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus! Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da immer wieder Niedrigwasserstände der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt haben bzw. führen können und die gegenwärtig im Neubau begriffene Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber in Niedrigwasserphasen ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ferner gilt es dem Ansinnen und der Zielstellung des ca. 21,00 km langen bzw. 20.60 ha großen FFH-Gebietes „Thyra im Südharz (FFH0121)“ Rechnung zu tragen. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel. Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen. Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an. Als Arten können zum Beispiel die Erweiterung der bestehenden Bestände von vier Winterlinden, einer Sommerlinde und einer Hängebirke sowie ein Feldahorn dienen. Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd-Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand. Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten. Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Bund, im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz. Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf. Der AHA hält zudem den Schutz und eine naturnahe Entwicklung der Gonna für dringend geboten. Die ca. 17,00 km lange Gonna entspringt zwischen Grillenberg und Wippra, südlich der Pferdeköpfe, durchfließt auf einer Länge von etwa 6,00 km von der Walkmühle bis zum Martinsriether Weg das Gebiet der Kernstadt Sangerhausen und mündet östlich des Ortsteils Martinsrieth der Gemeinde Wallhausen auf dem Gebiet von Sangerhausen in die ca. 74,00 km lange Helme ein. Die Gonna ist leider deutlich erkennbar von umfassenden Begradigungs- und Ausbaumaßnahmen geprägt. Insbesondere im zentralen Bereich der Kreisstadt Sangerhausen ist das Gewässerbett der Gonna im Sohl- und Uferbereich naturfern ausgebaut. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, um der Gonna eine naturnahe Entwicklung im Gesamtverlauf zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem damaligen Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren. Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig. Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 04.11., um 10.00 Uhr Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“ (Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“) Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig Dauer: ca. 3,5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 04.11.2023, eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Wissenschaft, Bildung, Naherholung und Tourismus zu beraten. Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählen die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen. Ebenfalls ist vorgesehen Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen. Treff ist 10.00 Uhr an der Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig-Connewitz in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion am „Leipziger Eck“ – Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbecken. Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer mehr zu der Exkursion und den Aktivitäten des AHA in der Stadt Leipzig und ihrem Umland erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat November 2023 ist folgende drei, ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:
Samstag, den 04.11., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwalds „Reudener Busch“ Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 18.11., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 25.11., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“ Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81 06766 Bitterfeld-Wolfen
Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:
I. Technischer Erläuterungsbericht
Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie Zu 3.2 Liegenschaften
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist. Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt. Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Antragsunterlagen basieren zumeist auf nicht aktuellen Datengrundlagen. Die Jahre 2018 bis 2020, welche von massiver Niederschlagsarmut sowie Sommerhitze und somit von starker Wasserarmut geprägt waren, haben offensichtlich keinen Eingang in die Betrachtungen zu den Planungen gefunden. In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt das Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH, dass das Thema Eigentumsverhältnisse „Nicht relevant.“ sei. Warum nicht, begründet das vom Planer finanzierte Unternehmen leider nicht. Es ist schon sehr erheblich, wer und wie Eigentumsverhältnisse und damit verbundene Rechte erhält. Danach richtet sich auch die Planung und die angedachte Umsetzung aus. Also warum ist die Frage zu den Eigentumsverhältnissen „Nicht relevant.“? Die Antwort bleibt der Planer erwartungsgemäß schuldig.
Zu 2.3. Zweck des Vorhabens
Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.
Zu 3.2.3 Dienstbarkeiten
Die Angaben zu den zu den geplanten Zuwegungen widersprechen sich.
In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt das Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH vermerkt man, Zitat: „Die Zuwegung erfolgt während der Bauarbeiten und später für Wartungsarbeiten über die „Obere Papiermühlenstraße“.“, Zitat Ende. Dagegen ist unter Punkt 4.2.1 Bauliche Anlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung folgendes angegeben, Zitat: „Die Zufahrt erfolgt hauptsächlich über eine Verlängerung der Oberen Papiermühlenstraße. Nur für die Errichtung des Fangedamms im Einlaufbereich erfolgt die Andienung der Baustelle für die Arbeiten vom Ufer aus über die Untere Papiermühlenstraße.“, Zitat Ende
Hier gilt es endlich Klarheit herzustellen und die Widersprüche auszuräumen.
II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung
Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen noch immer keine Aktualität und bedürfen einer kompletten aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.
Die Punkt „6.1. Erfassungen besitzen keine Aktualität (S. 2 / II)“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ angebenden Thesen, warum keine aktuelle Inventarisierung von Fauna, Flora und Pilzen erfolgte ist zutiefst unwissenschaftlich und angesichts der Ernsthaftigkeit des Themas und der Sensibilität des Naturschutzgebietes „”Forstwerder“ als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Saale und zusammen mit dem NSG Peißnitznordspitze das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet.
In den Antworten auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Stand vom 06.06.2023 schreibt die Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen mbH, Zitat: „Die Zuwegung erfolgt während der Bauarbeiten und später für Wartungsarbeiten über die „Obere Papiermühlenstraße“.“, Zitat Ende. Dagegen ist unter Punkt 4.2.1 Bauliche Anlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung folgendes angegeben, Zitat: „Die Zufahrt erfolgt hauptsächlich über eine Verlängerung der Oberen Papiermühlenstraße. Nur für die Errichtung des Fangedamms im Einlaufbereich erfolgt die Andienung der Baustelle für die Arbeiten vom Ufer aus über die Untere Papiermühlenstraße.“, Zitat Ende
Hier gilt es endlich Klarheit herzustellen und die Widersprüche auszuräumen.
Zu 2.1.1. Biotoptypen
Auf Seite 11 hat man die Wildtulpe (Tulipa sylvestris) als gefährdet herausgestrichen, aber versäumt einzufügen, dass sie in der Bundesartenschutzverordnung in der Anlage 1 unter Flora als besonders geschützte Art aufgeführt ist, Zitat: „Tulipa spp. 3) 8) – Tulpen +
– alle Arten“, Zitat Ende
Insofern ist die unter „Punkt 6.2.1. Biotoptypen: Wildtulpe (S. 2 / II)“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ als nicht korrekt anzusehen. Daher ist endlich eine korrekte Angabe zu vermerken.
Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild
Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.
Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.
Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten. Die bisherige Entwicklung zeigt genau dies auf, dass eine gewisse Erholung der nunmehr abgesperrten Bereiche des NSG „Forstwerder“ eine verstärkte sukzessive Entwicklung in Gang gesetzt haben und zwar mit den Pflanzen, welche die Natur am Standort zulässt und nicht was der Mensch gedenkt einbringen zu wollen.
Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzen-, Meisen- und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.
Zu 3.1. Landschaftspflegerisches Leitbild
Zu 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden. Dieser Prozess hat sich gerade in den letzten Jahren massiv verstärkt, wozu die Absperrmaßnahmen im Nordwestbereich unweigerlich beigetragen haben. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begleitet seit dem Jahr 1983 den Entwicklungsprozess auf dem Forstwerder und kann somit über nunmehr einen Entwicklungsprozess von 40 Jahren verfolgen.
Die Darlegungen zu den Punkten „6.3. Maßnahmenvorschläge auf Forstwerder (S. 2 / II)“ und „6.4. Maßnahme A1“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ sind daher in keiner Weise nachvollziehbar und zeugen von ausreichend vorhandener fachlicher und örtlicher Kenntnis. Da hilft auch nicht die vollkommen fachlich irrelevante Feststellung „Maßnahme und Maßnahmenbereiche wurden mit der zuständigen Naturschutzbehörde und der Forstbehörde vor Ort abgestimmt.“ etwas. Gerade im Planungsverfahren hat so etwas maximal Informationswert, aber keine fachlich-inhaltliche Relevanz.
Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz vom 21.06.2010, 30.12.2017 und vom 12.07.2021 verwiesen:
Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und – teilweise schwere – Bedenken:
Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt. Insofern sind die Ausführungen unter „Punkt 6.5. Verweis auf alte Stellungnahme von 2010 und 2017“ der „BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) ZUM 2. PLANÄNDERUNGSVERFAHREN für das Wasserkraftwerk am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (Anpassung der Planfeststellungsunterlagen)“ in keiner Weise nachvollziehbar, da der Mangel und die Bedenken noch immer bestehen.
Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Gebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.
Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.
Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Absperrung der früheren Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz fortzusetzen. Dies befördert die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seiner sukzessiven Entwicklung. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.
Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 5 Jahren als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.
Andreas Liste Vorsitzender
Halle (Saale), den 22.10.2023
Anlage:
Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz
Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste
I. Einführung mit kurzem geschichtlichem Abriss
Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen. Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein. Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte. Auf Grundlage von weltweitem Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität – vor allem aus Holland – begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes. In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte. Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übelriechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“. Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug. Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und -protesten. Daraufhin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen. Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen. Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.
II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände
Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehört auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung. Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können. Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigem und attraktivem Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden. Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.
III. Mögliche Ausstellungsthemen
Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an. Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld. Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie. Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.
IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten
Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenem thematischem Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut. Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll. Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.
Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.
Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“ Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.
V. Zusammenfassung
Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen. Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat Oktober 2023 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:
Samstag, den 28.10., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“ Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81