Nutzen Sie noch die Möglichkeit bis zum 04.09.2023 Einwand gegen das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben: „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“, 15. Planänderung, Einspruch zu erheben.
Nutzen Sie gerne eine unseren Musterschreiben dazu.
Frieda Abschnitt 13 und 14 Lengenfeld unterm Stein (Az UWB: 11418-23)
I. Grundsätzliches
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die unter Punkt 1.2 Veranlassung. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheinen die unter den Punkten 2.3.4 Planerische Vorgaben; 2.4 Ermittelte Defizite im Gewässerabschnitt 13 und 2.5 Ausgangssituation Querbauwerke nachvollziehbar, jedoch nicht ausreichend genug um darauf hin Maßnahmen ableiten zu können. Dazu fehlen u.a. Angaben zum früheren Fließgewässerverlauf, einstige Baumaßnahmen zu möglichen Veränderungen des Gewässerverlaufes und wann und warum sie geschahen. Ferner fehlen Angaben zu Gewässereinleitungen. Die unter den Punkten 3 Beschreibung der Einzelmaßnahmen dargelegten geplanten Maßnahmen gilt es auf der Basis der vollkommenen Feststellung und Bewertung der Entwicklung des Fließgewässers vorzunehmen. Da diese Angaben fehlen ist eine Heranziehung nicht möglich. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe auf die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Beseitigung von menschlichen Wassereinleitungen wie für Ab- und Schmutzwasser zu beschränken. Das Einbringen von Störsteinen und -hölzern zur Beförderung der Mäandrierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit verbunden ist jedoch eine wünschenswerte Herausbildung von Prall- und Gleithängen, welche nicht nur die Struktur und Morphologie des Gewässers, die Fließgeschwindigkeit, den Substrattransport etc., sondern auch die Entwicklung von Fauna und Flora beeinflusst. Dafür braucht das Fließgewässer einen entsprechenden räumlichen und standortbedingten Freiraum, wozu die Zubilligung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen, aber auch die Unterlassung von Gehölzpflanzungen gehören müssen. Im Zuge einer wünschenswerten naturnahen Entwicklung, wozu auch die Mäandrierung gehört, muss dem Faulunger Bach die „Entscheidung“ unterliegen, festzulegen wo eine Gehölzentwicklung möglich ist und wo nicht. Eine menschenfestgelegte Gehölzpflanzung kann entweder eine biologische Begradigung oder bzw. und Unterspülung mit Absturz von Gehölzen bewirken. Zudem widerstrebt dies dem Ziel eines naturnahen sowie arten- und strukturreichen Gewässers. Ebenfalls erscheint die Planung einer Umverlegung des Fließgewässers nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe können bei einer Beachtung obengenannter Vorschläge für eine naturnahe Entwicklung unterbleiben. Zudem sind unter dem Blickpunkt der mit dem Klimaveränderungen verbundenen Verknappung die Entwässerung des umliegenden Gebietes zu prüfen.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Faulunger Bach Abschnitt 1 Lengenfeld unterm Stein (Az UWB: 11417-23)
I. Grundsätzliches
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bil-den Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die unter Punkt 2.1.1 Vorgesehene Maßnahmen laut Gewässerrahmenplan aufgeführten Ziele. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheinen die unter den Punkten 2.3.4 Planerische Vorgaben; 2.4 Ermittelte Defizite im Gewässerabschnitt 1 und 2.5 Ausgangssituation Sohlstufe Faulungen 8 (8578) nachvollziehbar, jedoch nicht ausreichend genug um darauf hin Maßnahmen ableiten zu können. Dazu fehlen u.a. Angaben zum früheren Fließgewässerverlauf, einstige Baumaßnahmen zu möglichen Veränderungen des Gewässerverlaufes und wann und warum sie geschahen. Ferner fehlen Angaben zu Gewässereinleitungen. Die unter den Punkten 3 Beschreibung der Einzelmaßnahmen und 5 Landschaftspflegerische Hinweise dargelegten geplanten Maßnahmen gilt es auf der Basis der vollkommenen Feststellung und Bewertung der Entwicklung des Fließgewässers vorzunehmen. Da diese Angaben fehlen ist eine Heranziehung nicht möglich. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe auf die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Beseitigung von menschlichen Wassereinleitungen wie für Ab- und Schmutzwasser zu beschränken. Das Einbringen von Störsteinen und -hölzern zur Beförderung der Mäandrierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit verbunden ist jedoch eine wünschenswerte Herausbildung von Prall- und Gleithängen, welche nicht nur die Struktur und Morphologie des Gewässers, die Fließgeschwindigkeit, den Substrattransport etc., sondern auch die Entwicklung von Fauna und Flora beeinflusst. Dafür braucht das Fließgewässer einen entsprechenden räumlichen und standortbedingten Freiraum, wozu die Zubilligung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen, aber auch die Unterlassung von Gehölzpflanzungen gehören müssen. Im Zuge einer wünschenswerten naturnahen Entwicklung, wozu auch die Mäandrierung gehört, muss dem Faulunger Bach die „Entscheidung“ unterliegen, festzulegen wo eine Gehölzentwicklung möglich ist und wo nicht. Eine menschenfestgelegte Gehölzpflanzung kann entweder eine biologische Begradigung oder bzw. und Unterspülung mit Absturz von Gehölzen bewirken. Zudem widerstrebt dies dem Ziel eines naturnahen sowie arten- und strukturreichen Gewässers. Ebenfalls erscheint die Planung einer Umverlegung des Fließgewässers nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe können bei einer Beachtung obengenannter Vorschläge für eine naturnahe Entwicklung unterbleiben. Zudem sind unter dem Blickpunkt der mit dem Klimaveränderungen verbundenen Verknappung die Entwässerung des umliegenden Gebietes zu prüfen.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 02.09., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion durch die Dübener Aue und Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg Treffpunkt: Bahnhof Radis Dauer: ca. 7 Stunden
Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Gleiches trifft für die Mulde und ihre Aue zu. Dazu führt der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 02.09.2023, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und die Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg durch. Treffpunkt: Bahnhof Radis Endpunkt: Bahnhof Eilenburg
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen. Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen. Dies möchte der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion erläutern und darstellen. Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte am Samstag, dem 26.08.2023, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:
Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf. Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf.
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion begann 10.15 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endete gegen 15.49 Uhr in Magdeburg-Salbke an der Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion führte über den Dodendorfer Weg zu allererst zum 115,00 m hohen Frohser Berg. Zu Anbeginn war festzustellen, dass der Weg leider keine Begleitgehölze hat. Es empfiehlt sich entweder Obstgehölze zu pflanzen oder eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Beispielhaft schätzten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Wegabschnitt am unmittelbaren Fuß des Frohser Berges ein. Der Endmoränen-Berg ist vor ca. 10.000 Jahren im Rahmen der Weichsel-Kaltzeit entstanden und gehört zu einem eiszeitlich entstandenen Höhenzug, wozu auch der westlich gelegene Kreuzberg und die etwas weiter nördlich gelegenen Sohlener Berge gehören. Der Frohser Berg ist zum größten Teil bewaldet, aber ebenfalls von Wiesenbereichen, Streuobstwiesen, offenen Gehölz- und Staudenflächen geprägt. Auf jeden Fall bedarf dieser Höhenzug eines besonderen Schutzes, wozu neben der sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, der Pflege der Streuobstwiesen und Wiesen, aber auch die Verhinderung und Beseitigung von Müll und das Belassen naturnaher Wege gehören muss. Dazu gehört keinesfalls das Massenparken von Kraftfahrzeugen. In Magdeburg-Sohlen gehörte die Sohlener Mühle zur Station. Laut Auskunft einer vom Landschaftspflegeverband „Grüne Umwelt“ e.V. gestalteten Schautafel, befanden sich einst 10 – 15 Mühlen im Sülzetal, wovon mit Busch- oder Weidenmühle, Amtsmühle, Kirchmühle, Stegmühle, Maschmühle, Sohlener Mühle, Rothener Mühle und Vikarienmühle letztendlich acht Mühlen übriggeblieben sind. Nach Auffassung der anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Erhalt dieser Mühlen zu prüfen, wobei die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes sowie des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft Berücksichtigung finden müssen. Der Zustand der Sohlener Mühle erfordert jeden Fall schnelles Handeln, um den künftigen Erhalt zu sichern. Im Bereich des Kuhtränkegraseweg, welcher die Landeshauptstadt-Magdeburg, Stadtteil Beyendorf-Sohlen mit der Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Dodendorf verbindet, befindet sich in der Sülzeaue, südlich der geschützten Salzwiese und eines Gehölzbereiches ein Wiesenkomplex an der Grenze zwischen beiden Kommunen. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder vorgeschlagen, wissenschaftlich die Entstehung einer Gehölzsukzessionsfläche zu prüfen. Nach Auffassung des AHA ist es dringend geboten die Gehölzflächen in der Sülzeaue naturnah zu erweitern, um weitere Waldflächen als vielfältigen und sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen hinzubekommen. Daher nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion mit Genugtuung auf, dass die vorgeschlagene Sukzessiventwicklung begonnen hat und sich momentan in der Staudenphase befindet. Vereinzelt sind u.a. erste Sukzessionen von Eschenahorn und Blutrotem Hartriegel zu erkennen. In der Gemeinde Sülzetal war auf dem Weg zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf noch immer festzustellen, dass neben der Befestigung der Fahrspuren des Weges mit Beton, keine Wegbegleitbegrünung besteht. Hier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit mehreren Jahren die Pflanzung von Obstgehölzen beidseitig des Weges an. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es unverzüglich umzusetzen. Ein ordnungsgemäßer Transport und Fahrt von landwirtschaftlichen Maschinen mit Geräten dürften keinen Konflikt dazu bilden. Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Notwendigkeit des Erhalts von naturnaheren, unbefestigten Wegen, welche keine Barrieren für Klein- und Kleinsttieren bilden, Möglichkeiten für Schwalben eröffnet aus Pfützen Schlamm für den Nestbau zu gewinnen sowie einen ungehinderten Verkehr von Kraftfahrzeugen unterbindet. Ferner gehört der Teil des ca. ca. 20,00 km langen Flusses Sülze zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“. Unter „Schutzgebiete – Natura 2000-Gebiete – Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051“, hat das Land Sachsen-Anhalt folgende „Gebietsbeschreibung“, vermerkt, Zitat: „In der „Magdeburger Börde“ erstreckt sich das FFH-Gebiet in den Tälern von Sülze und Seerennengraben zwischen Sülldorf und Sohlen. Es wird von salzhaltigen Quellaustritten geprägt, die zur Ausbildung von Binnensalzstellen führen. Die Talhänge bestehen aus Muschelkalk, auf denen sich Trockenrasen erhalten konnten.“, Zitat Ende
Ferner sind folgende Angaben zu „Lebensraumtypen und Flora“ enthalten, Zitat: „Im FFH-Gebiet existieren drei Quellaustritte mit salzhaltigem Wasser, die zur Ausbildung von mehreren Salzstellen als FFH-LRT 1340* Salzwiesen (7 ha) in allen typischen Formen führten. An vegetationsfreie Salzschlickflächen grenzen QuellerFluren, in denen der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachia) dominiert und dem sich Salz-Sode (Suaeda maritima), Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata) sowie Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) beigesellen. Mit abnehmendem Salzgehalt folgen die Schuppenmieren-Salzschwaden-Gesellschaft mit Salz-Schwaden (Puccinellia distans) und Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina) sowie die Salzbinsen-Gesellschaft. In dieser artenreicheren Salzwiese treten neben Salz-Binse (Juncus gerardii) auch Milchkraut (Glaux maritima), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Strand-Aster (Aster tripolium), Spieß-Melde (Atriplex prostrata), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Strand-Wegerich (Plantago maritima) und Erdbeer-Klee (Trifolum fragiferum) auf. Auf vernässten Standorten wächst das Strandsimsen-Röhricht aus Strand-Simse (Bolboschoenus maritimus) und GewöhnlichemSchilf (Phragmites australis). Im Seerennengraben siedeln im salzhaltigen Wasser und an den schlammigen Ufern Wasserpflanzengesellschaften, die zum FFH-LRT 3260 Flüsse mit Wasservegetation (< 1 ha) gestellt werden können. Charakteristisch sind Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) und Teichfaden (Zannichellia palustris), zu denen Brunnenkresse (Nasturtium officinale agg.), Blauer Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallisaquatica) und Berle (Berula erecta) treten. An den Muschelkalkhängen ist der FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) in einer eher artenarmen Form ausgebildet. Ihn kennzeichnen Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Furchen-Schwingel (Festuca rupicola), Wiesen-Hafer (Helictotrichen pratense), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus) und Golddistel (Carlina vulgaris)., Zitat Ende Im Oktober 2002 stellte im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt das Ingenieurbüro Wolf Blumenthal „Beiträge zu einer Richtlinie zur Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete, erarbeitet am Beispiel des FFH-Gebietes Nr. 51 „Sülzetal bei Sülldorf“ auf. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – teilt weitgehend u.a. die Zielkonzepte des Managementplanes, wozu die „Ausdehnung der Lebensraumtypen Salzstellen im Binnenland auf Flächen mit geringem Bodensalzkonzentration, Verbesserung der Habitat- und Strukturvielfalt im Bereich des Salzbaches Sülze, Verringerung der Nährstoffeinträge in die Lebensraumtypen“ und die „Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse“ gehören. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das 23,00 ha große Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7,00 ha großen Salzwiese, mit 1,00 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2,00 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen. Daher hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, den angedachten Betonweg im Bereich Sülzetal/Sülldorf nicht bauen zu lassen, um nicht noch weitere Flächen zu versiegeln und das erst recht im Bereich „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ zu unterlassen. Derartig befestigte Wege stellen zudem eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar. Das Anliegen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat man ignoriert und die Baumaßnahme ohne Beachtung der Hinweise und Bedenken umgesetzt. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es zudem die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Sülze in Form der Mäandrierung zuzulassen sowie dabei aber auch die Gewässerschonstreifen beidseitig auf jeweils mindestens 10 m zu sichern. Dabei darf nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es der Entfernung sämtlicher bestehender Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.06.2019 entdeckten Abholzungen in sukzessiv geprägten Gehölzbeständen im Bereich des südwestlichen Teils des Südwestbereiches der Sohlener Berge waren noch zu erkennen. Neben der Tatsache des Erhaltes, Schutzes und Weiterentwicklung von Wiesen- und Staudenflächen, erscheint nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt die sukzessive Entwicklung von Gehölzflächen zuzulassen. Somit besteht eine höhere Strukturvielfalt, welche wiederum eine höhere Artenvielfalt erwarten lässt. Diese Einschätzung ist leider auf die Ackerflächen im Bereich der Sülze nicht übertragbar. Außer Kartoffel- und Weizenfelder im Gemeindegebiet Sülzetal, waren vorrangig Felder mit Raps und Mais prägend. In dem Zusammenhang weist der des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass zu DDR-Zeiten etwa 25 Kulturen zum Anbau kamen und die Fruchtfolge dem Ackerbau zu Grunde lag. Dies trug zur Verbesserung der Bodenstruktur sowie auch der Bereitstellung breiterer Nahrungsangebote für den Feldhasen und Insekten bei. Insofern war es sehr erfreulich festzustellen, dass im Südhangbereich der Sohlener Berge der Anbau von Luzerne erfolgte. Wie bereits im Bereich des Weges zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf festgestellt, fehlt auch entlang der Verbindungsstraße zwischen Magdeburgs Stadtteilen Beyendorf und Salbke ein beidseitig begleitender Gehölzbestand. Die Pflanzung von Gehölzen beidseitig der Straße trägt auch hier zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es ebenfalls unverzüglich umzusetzen. Im Stadtgebiet von Magdeburg im Stadtteil Salbke nahmen Verbauungen und Begradigungen des Flussverlaufes zu. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut, dass es zu prüfen gilt, die massiven Verbauungen im Sohl- und Uferbereich sowie die damit verbundene Begradigung zu beseitigen. Ferner fordern sie das Land Sachsen-Anhalt auf jegliche Pläne zum weiteren Aus- und Verbau, einhergehend mit massiven Verspundungen zu unterlassen und für immer vollständig einzustellen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht im Falle der Umsetzung dieser Baumaßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). In dem Zusammenhang erscheint es unverständlich, dass man einst großzügig gebaute Parkplätze in der Sülzeaue zwischen Faulmannstraße/Abzweig Gabelsberger Straße und Gröninger Straße weiter betreibt. Hier ist eine alternative Planung erforderlich, um diese betonierten Flächen wieder zu entsiegeln und vollständig unversiegelt dem Fluss- und Auenraum zurückzugeben, um eine sukzessive Entwicklungsmöglichkeit zuzulassen. Der Mündungsbereich der Sülze lag einst wesentlich weiter nördlicher. Dabei nahm der Fluss den Bach Klinke noch auf, bevor er in die Elbe mündete. Nunmehr hat die Klinke zentrumsnah einen eigenen Mündungsbereich in die Elbe. Die Verkürzung des Verlaufes der Sülze ging mit Begradigungen und der Errichtung eines Wehres im Mündungsgebiet in die Elbe einher. Im Interesse der Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen der Sülze gilt es entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Zur Klinke sei folgender Beitrag der Landeshauptstadt Magdeburg zitiert:
„Die Klinke entspringt am Rande der Hohen Börde östlich der Hängelsberge und fließt nach der Wegstrecke von 7,7 km an der Benediktinerstraße in die Elbe. Ein Zufluss ist der Eulegraben, in den wiederum der Große und der Kleine Wiesengraben münden. Die Klinke ist von der B81 bis zur Elbe ein Gewässer erster Ordnung.
Im Quellbereich ist die Klinke ein klares, schnellfließendes Gewässer, das aufgrund der starken Beschattung nahezu keine Wasservegetation aufweist. Mit Eintritt in einen Kleingartenkomplex ist der Bachlauf begradigt. In Ottersleben speist die Klinke den Ottersleber Teich. Der weitere Bachverlauf ist überwiegend begradigt und an den Seiten und an der Sohle mit Steinen ausgebaut. Teilweise ist der Bach vollständig verrohrt. Die Klinke ist auf gut der Hälfte ihres Laufes mit Gehölzen bestanden.“, Zitat Ende
Für die Klinke gilt es nach Auffassung ebenfalls zur Wiederherstellung bzw. Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen eine entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Zum Abschluss der Fahrradexkursion war neben einer Feststellung einer umfassenden Vermüllung im großen Teilen des Verlaufes und so auch im Mündungsgebiet der Sülze in die Elbe, ein massives Befahren mit Kraftfahrzeugen zu beobachten. Meistens handelte es sich um Angler, welche sich zahlreich am Elbufer niederließen. Hier sind neben Maßnahmen der Müllvermeidung, eine Entfernung von vorhandenem Müll sowie eine Abwehr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen unverzüglich umzusetzen. Ferner bekräftigt der AHA die ökologische und landschaftliche Bedeutung der Sülze mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie der damit verbundenen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verknüpft schätzt der AHA ein, dass bestehende Biotop- und Grünverbünde zum Frohser Berg, zum Sohlener Berg, zum Heßberg, zur Elbe sowie zum 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ einen besonderen Schutz, aber auch Ausweitungen erfahren sollte. Auf dem Weg in das Zentrum der Landeshauptstadt Magdeburg fielen im Bereich des Südostzuganges zum Hafen Femersleben umfassende Bodenarbeiten und massive Abholzungen auf. Der AHA fordert hier Aufklärung und sieht die Gefahr von Baumaßnahmen. Daher schlägt der AHA alternativ vor, diese Flächen einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin mit verstärkter sehr großer Sorge Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu. Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt zudem mit sehr großer Sorge fest, dass die Flächen von bereits realisierten bzw. geplanten Industrie- und Gewerbegebieten erheblich und bedrohlich zugenommen. So erteilte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg in der Gemeinde Grünheide im Landkreis Oder-Spree für 300,00 ha für eine Tesla-Autofabrik eine Genehmigung, wofür man 173,00 Hektar Kiefernwald in Grünheide gerodet hatte.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen. Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger. Ein derartig stark ausgeprägter Filz zwischen Politik im Bund und im Land Sachsen-Anhalt mit der Intel-Spitze, welcher offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reicht, kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet. Eigentlich zur Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet, haben sie schon ihren klaren Auftrag aus der sachsen-anhaltinischen Landesregierung erhalten, welche für die Förderung und Umsetzung punktueller und flächendeckender Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften bekannt ist. Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt die Notwendigkeit eines massiven Schutzes von Elbe und Sülze sowie ihrer Auen und angrenzender Landschaften. Dazu sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung umfassender, wissenschaftlicher Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ebengenannten Gebiete. Der AHA ist daran interessiert diese Prozesse voranzutreiben und zu begleiten. Dazu sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die Bevölkerung einzubeziehen. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA sein sehr großes Interesse zur Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Magdeburg und Umland sowie einer darin eingebetteten Arbeitsgruppe für die Sülze, um die Mitwirkung von interessierten Teilen der Bevölkerung zu ermöglichen. Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich setzt sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für den Schutz, Erhalt und einer darauf aufbauenden Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie der angrenzenden Gebiete und Landschaften ein. Dem diente auch eine Fahrradexkursion am Samstag, den 23.07.2016 durch die Auen von Elbe und Saale sowie der angrenzenden Agrarlandschaft von Calbe (Saale) Ost bis zur Einmündung der Saale in die Elbe. Das Gebiet der Elbe-Saale-Aue im Raum der Städte Calbe (Saale) und Barby (Elbe) ist vom 1.094,00 km langen Strom Elbe und dem insgesamt 413,00 km langen Fluss Elbe sowie ihren Auenlandschaften mit Auenwäldern, Wiesen, Fließ- und Standgewässern sowie darin eingebetteten Agrarlandschaften und Kiesabbaubereichen geprägt. Zudem existieren umfassende Wohngebiete. Das nunmehrige Seengebiet im Bereich Grube Alfred zeugt nunmehr von dem ebengenannten Zusammenhang im Gebiet der Elbe-Saale-Aue. Zudem drückt dieses Gebiet die dringende Notwendigkeit der Beendigung der Tagebautätigkeiten im Zusammenhang mit dem Abbau von Braunkohle und Kies im mitteldeutschen Raum aus. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es flächendeckend wissenschaftlich Möglichkeiten zu entwickeln, wie die vernässten Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen als ökologisch wertvolle Refugien und zur Verdunstung von Wasser dienen können. Womöglich eingebettet in bestehende und noch zu entwickelnde Flurholzstreifen und -inseln, Seen- und Fließgewässergebieten dienen sie als Lebens- und Rückzugsräume sowie Biotopverbundräume. Eine Umkehr zu einem vielfältigeren Ackerbau trägt zudem dazu bei, dass die zunehmend verfestigten Böden wieder mehr mit Humus ausgestattet sind und so aufgelockert mehr Wasser pflanzenverfügbar speichern können. Damit verbunden verringert sich erheblich die Gefahr der Bodenerosion, wo abgeschwemmte Bodenbestandteile inklusive der eingebrachten zusätzlichen Nährstoffe und Pestizide die Vorfluter verstopfen und verkrauten lassen. In dem Zusammenhang regen die Exkursionsteilnehmer an zu prüfen, ein wissenschaftlich fundiertes Fließgewässerkonzept mit dem Ziel zu entwickeln, Standorte einstiger Vorfluter zu ermitteln und Möglichkeiten der Wiederherstellung zu prüfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist aber auch darauf hin, dass die wissenschaftlichen Prognosen von einer zukünftigen klimatischen Entwicklung von weniger, aber heftigeren Niederschlägen und längeren Trockenperioden ausgehen. Eng damit verbunden hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Rückgabe der Altauen an die Flüsse Elbe sowie Saale und einer damit verbundenen Wiederausweitung der Hochwasserausbreitungsflächen für dringend geboten. Mit der Wiederherstellung alter Funktionen der Altaue als Ausbreitungsraum von Hochwasser ist die Verringerung der Höhe und damit der Wucht der Hochwasserwelle, aber auch eine für Auenwälder und Auenwiesen lebenswichtige Durchströmung mit Schlick und organischem Schwemmgut angereichertem Wasser verbunden. Genau dies macht die Arten- und Strukturvielfalt von Fluss- und Auenlandschaften aus. Das letzte starke Hochwasser im Juni 2013 hatte beispielsweise in Tornitz gezeigt, dass Qualmwasser von den Ackerflächen auf den Ort zuströmte und die bestehenden Saaledeiche den Abfluss behinderten, während das Hochwasser vor den Wasserbauwerken bereits abfloss. Von daher bekräftigten und unterstützten die Exkursionsteilnehmer die immer vorgetragene Forderung des AHA nach Flusssystemen geordnete Hochwasserkonzepte zu entwickeln und dazu die Verantwortlichkeiten entsprechend auszurichten. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zu DDR-Zeiten zuerst 7 und dann später 5 Wasserwirtschaftsdirektionen nach Flusssystemen geordnet, die Verantwortungen wahrnahmen. Eng damit verbunden vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt und verstärkt die Ansicht, dass eine Errichtung eines sogenannten Schleusenkanals Tornitz, was eine klare Ausbaumaßnahme der Saale darstellt, eine weitere erschreckende Ignoranz der klaren Fakten und Tatsachen in Sachen Ökonomie, Ökologie und Klimaschutz zum Ausdruck bringt. Der immer noch angedachte ca. 7,5 km lange sogenannte Schleusenkanal Tornitz soll eine garantierte Tiefe von 3,00 m haben, während die Elbe nur eine garantierte Tiefe von 1,40 m aufweist. Somit ist der nachfolgende Ausbau der Elbe vorprogrammiert, da ansonsten die 1.000 bis 1.350 Tonnen-Schiffe diesen Fluss nicht befahren können. So hat laut Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg in den Jahren 1990 bis 2007 die Elbe durchschnittlich nur an 111 Tagen die erforderliche Fahrrinnentiefe von 2,50 m erreicht. In den Jahren zwischen 1997 und 2012 waren zwischen Saalemündung und Magdeburg 135 Tage und zwischen Tschechischer Republik und Saalemündung waren nur 125 Tage zu verzeichnen. Darüber hinaus wäre auch die Saale zwischen Halle (Saale) und Calbe (Saale) für Begegnungen zu schmal, so dass zumindestens in gewissen Abständen Ausweichstellen und am halleschen Hafen eine Wendestelle zu bauen sind. Außerdem baut in der Bundesrepublik keiner mehr 1.000 und 1.350 t-Schiffe, sondern stattdessen 2.500 t-Schiffe, welche eine garantierte ganzjährige Tiefe von 3,00-4,00 m benötigen. Darüber hinaus gibt es auch ein hydrologisches Problem. Zwar nimmt die Saale mit einem mittleren Abfluss von 115 m³/s zusammen mit der Havel Platz 2 hinter der Moldau als wasserreichster Nebenfluss ein, jedoch durchquert sie ein umfassendes Gebiet im Regenschatten des Harzes. Dieses Gebiet ist von einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge in Höhe von 450 mm gekennzeichnet. Klimaprognosen für den mitteldeutschen Raum lassen eine weitere Verringerung der Niederschlagsmengen auf ca. 300 mm erwarten. Somit ist es als problematisch zu sehen, wie die Saale den eigentlichen Lauf und einen ca. 7 km langen und ca. 3 m tiefen Kanal zusätzlich mit Wasser speisen soll. Des Weiteren gehen weiterhin wertvoller Ackerboden verloren. Schon jetzt sind von 33.000 Hektar großen Acker-Wirtschaftsflächen des früheren Landkreises Schönebeck 9.000 Hektar „bergbaurechtlich“ verkauft. Ein Saale-Elbe-Kanal trägt zur Verschärfung dieser Situation bei. Daran ändert, nach Auffassung des AHA, auch eine vom Schönebecker Diplom-Ingenieur Christian Jung vor etwa zehn Jahren ins Gespräch gebrachte Abkürzung über die Kiesseen zwischen Calbe (Saale) und Barby (Elbe) nichts. Hier besteht sogar noch die Gefahr, dass die Kiesseen durch Eintrag von Auenschlick und Nährstoffen zusehend an Wasserqualität verlieren und verlanden könnten. Dem müsste man mit umfassenden und sehr kostenintensiven Ausbaggerungen begegnen. Auf Grund der Tatsache, dass Saaleschlamm noch immer sehr stark schwermetallbelastet ist, wäre dieser als Sondermüll zu behandeln und könnte nicht einfach im offenen Gelände gelagert oder gar auf Flächen aller Art ausgebracht werden. Und das Ganze soll ja dann bis zu 150 Millionen Euro kosten. Nur immer wieder neue Gutachten und deren Auswertung erhöhen nur noch die Kosten, so dass man bestimmt bald von mehr als 200 Millionen Euro Kosten sprechen muss.
Dabei sind alle diese Tatsachen nun schon oft genug begutachtet worden und somit umfassend und ausreichend bekannt. Sie lassen wenig umweltverträgliches an der Form des Ausbaus und der Saaleschifffahrt erkennen. Außerdem haben z.B. der hallesche Wirtschaftsprofessor Zabel im Jahre 2008 und die einst vom Bundesverkehrsministerium im Auftrag gegebene Studie der Planco Consulting GmbH nachgewiesen, dass ein Saaleseitenkanal wirtschaftlich betrachtet, vollkommen überflüssig erscheint. Bereits die Prognosen der Planco-Studie von 230.000 bis 560.000 Tonnen Transportgut im Jahr erscheinen, angesichts der bisherigen Flaute im Schifffahrtsverkehr auf Elbe und Saale, sehr hoch gegriffen. Wenn selbst, die offenbar mit der heißen Nadel gestrickte Studie der vom Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts beauftragten Dresdner Firma LUB Consulting mit utopischen 1,5 Millionen Tonnen jährlich zum Tragen kämen, ergäbe dies (Zabel 2008) immer noch eine Subventionshöhe von 18,18 Euro/t. Das entspreche bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr eine jährliche Subvention in Höhe von 28.200.000 Euro an Steuergeldern. Somit ist weiterhin weder eine ökonomische, noch eine ökologische Basis für ein derartiges Vorhaben gegeben. Derweil hat die Deutsche Bahn auf der Strecke Halle-Magdeburg nur eine Transportauslastung von 30 %. U.a. auf Grund derartiger Mangelbelastungen haben bei der Deutschen Bahn seit dem Beginn der Bahnreform im Jahre 1994 bundesweit ca. 160.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren.
Der AHA hält es weiterhin für dringend geboten die Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Zudem gilt es die wertvolle, arten- und strukturreiche Natur und Landschaft für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft sowie einen gleichgearteten Tourismus zu nutzen, um hier ernsthaft gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.
Daher hält es der AHA für dringend geboten das Vorhaben Saale-Elbe-Kanal nun endlich sowie endgültig zu stoppen und nicht weiter unnütz Steuermittel und personelle Ressourcen dafür einzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht es daher nur folgerichtig, wenn der Bundesregierung das Vorhaben Saaleseitenkanal aus dem Bundesverkehrswegeplan durch Bundestag und Bundesrat streichen lässt. Ferner wäre es dringend erforderlich, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit der entsprechenden Änderung des Bundesverkehrswegeplans mit dem endgültigen Absehen von den Planungen für den ökologisch unverträglichen und ökonomisch unsinnigen Saaleseitenkanal und in der damit zu beendenden verbundenen weiteren diesbezüglichen Verschwendung von Steuermitteln, alternative Wirtschafts- und Verkehrsvorhaben befördert. Dazu gehören z.B. Regionalisierungen von Wirtschaftskreisläufen sowie Beförderung des Schienenverkehrs. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr verstärkt Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnaheren bis naturnahen Entwicklung der Elbe-Saale-Aue u.a. eingebunden in den Gesamtverlauf von Elbe, Saale und Mulde zu ergreifen. Im Rahmen einer länder- und raumübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es daher Ziele und Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Wiederanbindung der Altaue an die Flusssysteme, eine Wiederausweitung von Auenwäldern und -wiesen, Wiederanbindung an alte Flussverläufe, eine arten- und strukturreiche Agrarentwicklung, den Erhalt und die Entwicklung bestehender und neuer Biotop- und Grünverbundräume, Reduzierung von Verkehren und Stärkung öffentlicher Nahverkehre, eine dem angepasste Wohnqualität sowie damit abgestimmtem Tourismus und abgestimmter Naherholung enthält. Als Basis kann die Tatsache dienen, dass das Gesamtgebiet Bestandteil zahlreicher Schutzgebiete wie des ca. 282.250,00 ha großen, Ende des Jahres 1997 von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“, des 538,00 ha großen Natura 200 Gebietes „Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053)“, des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001)“, des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ sowie des 8.507,00 ha großen Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ ist.
Hier ist auch einzubinden, wie künftig die Angel- und Fischereitätigkeit in der Elbe-Saale-Aue aussehen soll. Am 19.08.2023 war zum wiederholten Male festzustellen, dass der Bereich der Einmündung der Saale in die Elbe zu einem Massenparkplatz für Anglerinnen und Angler aus dem gesamten Bundesgebiet verkommen ist. Gleiches gilt für die Massennutzung an den Ufern von Elbe und Saale. Hier sind massive Veränderungen erforderlich, damit so eine Störung von Umwelt, Natur und Landschaft endlich ihr unwiderrufliches Ende findet.
Im Interesse der Mitwirkung und der Schaffung einer Plattform für Interessenten möchte der AHA eine ehrenamtliche Regionalgruppe Elbe-Saale-Aue bilden, welche Interessenten die Möglichkeit bietet an den komplexen Themen ökologischer und hydrologischer Art mitzuwirken. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11