Die Halde des Eduard-Schachtes (Betriebszeit 1864-1905) gehört zu den letzten noch weitgehend erhaltenen Tafelberghalden der 2. Schachtreihe. Die Halde hat eine mittlere Höhe von 37 m, bedeckt ca. 15,5 ha Fläche und hat ein Volumen von 2,17 Mio. m3. Mit ihrer exponierten Lage ist sie – vor allem für das Wippertal – ein dominierendes Landschaftselement. Den besonderen naturschutzfachlichen Wert der Halde machen die unterschiedlichen Sukezessionstadien der Vegetationsentwicklung aus. Von offenen Haldenbereichen mit einer ausgeprägten Krustenflechtenvegetation über Schwermetallrasen auf Ausschlägen, Furchenschwingel-Trockenrasen auf Zechsteinkalk, Trockengebüsche und Pionierwaldbereiche finden sich auf der Halde eine Vielzahl von Biotoptypen mit zum Teil seltenen und gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten. Besonders zu nennen sind die Charakterarten der Schwermetallvegetation, die Frühlingsmiere (Minuartia verna ssp. hercynica) und die Galmei-Grasnelke (Armeria maritima s. l.), die nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt ist, aber auch die Orchideenarten Braunroter und Breitblättriger Sitter (Epipactis atrorubens, Epipactis helleborine). Aktuell kommen auf der Halde mindestens 130 Blütenpflanzenarten vor. In der Haldenkonzeption der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen wurde die Halde 1995 als naturschutzfachlich hochwertig eingestuft. An besonders bemerkenswerten Vogelarten der Halde sind dort u. a. Braunkehlchen, Steinschmätzer, Neuntöter, Goldammer, Dorn- und Gartengrasmücke aufgeführt. Von den Reptilien ist insbesondere die Zauneidechse (Lacerta agilis) zu nennen.
Halde des Eduardschachtes mit der Ortslage Großörner (Juli 2006).
Auf die artenreiche, vor allem auf den offenen Gesteinsflächen ausgebildete Krustenflechtenflora hat bereits Huneck (2006) hingewiesen. Insgesamt wurden durch ihn auf den Bergbau- und Schlackehalden im Mansfelder Revier 96 Flechtenarten (davon 68 Krusten-, 14 Strauch- und 14 Laubflechten) nachgewiesen. Einige dieser Flechtenarten, wie zum Beispiel Acarospora rugulosa, Lecidea inops, Stereocaulon nanodes und Stereocaulon vesuvianum, sind an metallhaltige Substrate angepasst und deshalb vor allem auf den Ausschlägebereichen zu finden, andere kommen auf den Halden vor allem wegen der offenen, konkurrenzarmen Wuchsorte vor.
Eine artenreiche Krustenflechtenvegetation ist vor allem auf den Ausschlägen anzutreffen, hier im östlichen Haldenbereich (Mai 2007).
Die auf der Halde verbreitet und in verschiedenen Sukzessionsstadien vor allem auf Ausschlägen vorkommenden Schwermetallrasen sind entsprechend der FFH-Richtlinie (Anhang I, Lebensraumtyp 6130) geschützt und gehören zu den nach § 30 BNatSchG und § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotoptypen. Verbreitungsschwerpunkte von Schwermetallstandorten im außeralpinen Mitteleuropa sind in Deutschland die ehemaligen Erzbergbaugebiete in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt und hier insbesondere der Landkreis Mansfeld-Südharz eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Schwermetallrasen.
Schwermetallrasen mit der Frühlingsmiere (Minuartia verna) als Charakterart im östlichen Bereich der Halde (Mai 2023).
Auf dem westlichen Haldenplateau, das schüttungsbedingt großflächige, flache Senken aufweist, in denen sich Feinerde sammeln kann, ist auf Zechsteinkalk der Furchenschwingel-Rasen (Festucetum rupicolae) sehr großflächig ausgebildet (ca. 2 ha).
Furchen-Schwingel-Rasen auf Zechsteinkalk im westlichen Bereich der Halde (September 2009).
Furchenschwingel-Rasen mit Blühaspekt der Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) auf Zechsteinkalk im mittleren Bereich der Halde (Mai 2007).
In den 1930er Jahren wurden in mehreren Teilbereichen der Halde Begrünungsversuche durchgeführt und Robinie, Berg- und Feld-Ahorn, Schwarz- und Pyramidenpappel, Lärche, Stiel- und Trauben-Eiche sowie verschiedene Wildrosenarten angepflanzt. Die bepflanzten Haldenteile sind heute locker mit diesen Gehölzen bestockt, die Krautschicht hat überwiegend Trockenrasencharakter, stellenweise sind artenreiche Schwermetallrasen ausgebildet.
Renaturierter Bereich am östlichen Rand des Plateaus (Mai 2023).
Renaturierter Plateaubereich der Halde, im Vordergrund natürliche Sukzession auf Ausschlägen (September 2009).
In Teilbereichen des Osthanges und im sich anschließenden Haldenfußbereich bis an die B180 reichend ist ein gut entwickeltes Birken-Espen-Vorwaldstadium ausgebildet. Birke (Betula pendula) und Espe (Populus tremula) sind hier zu etwa gleichen Teilen bestandsbildend. Die nur lückig ausgebildete Krautschicht wird vor allem durch Fragmente der Schwermetallrasen gebildet.
Birken-Espen-Pionierwald am Osthang der Halde (September 2009).
Golddistel (Carlina vulgaris)…
und Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) – xerotherme Elemente der Haldenflora des Eduardschachtes.
Literatur: Baumbach, H. (2000): Beitrag zur Flora und Vegetation von Bergbau-, Hütten- und Stollenhalden im Mansfelder und Sangerhäuser Revier. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 105-118.
(2005): Genetische Differenzierung mitteleuropäischer Schwermetallsippen von Silene vulgaris, Minuartia verna und Armeria maritima unter Berücksichtigung biogeographischer, montanhistorischer und physiologischer Aspekte. Dissertationes Botanicae 398: 1-128.
(2008): Zur Situation der Schwermetallrasen und ihrer Standorte im östlichen und südöstlichen Harzvorland. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 40 (2): 3-19.
(2013): Der Mansfelder und Sangerhäuser Kupferschieferbergbau. In: Baumbach, H., H. Sänger & M. Heinze (2013): Bergbaufolgelandschaften Deutschlands, Weissdorn-Verlag Jena: 312-372 Huneck, S. (2006): Die Flechten der Kupferschieferhalden um Eisleben, Mansfeld und Sangerhausen. Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt Sonderheft 4: 1-62. Mansfeld Kombinat (1981): Haldenkonzeption für die Kreise Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen sowie prognostische Betrachtungen zur landeskulturellen Entwicklung in den Jahren nach 1980. VEB Mansfeld Kombinat Wilhelm Pieck, Lutherstadt Eisleben. Wege, F.-W. (2000): Das Haldenkonzept der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 2-13.
Erfurt, den 28.05.2023
Dr. Henryk Baumbach,
Aktuelle Situation Mai 2023
Bilder: Werner Zabel
Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 06.06.2023
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken. In dem Monat Mai 2023 ist folgende ca. vierstündigeErfassung der Avifauna geplant:
Samstag, den 27.05., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwalds „Reudener Busch“ Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Bitte bringen Sie ihr eigenes Fernglas mit. Leider können wir Ihnen keine Ferngläser zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter. Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Dienstag, den 30.05., um 17.00 Uhr 40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ Treffpunkt: Peißnitzhaus Dauer: ca. 3 Stunden
Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt – GNU. Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz – AKUS – gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt. Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück. Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten. Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet. Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung. Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten. Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit. Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause. Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden. Um an das Wirken des vor 40 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 20. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet am 30.05.2023 folgende Veranstaltung statt:
Dienstag, den 30.05.2023, um 17.00 Uhr 40. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus) Dauer: ca. 3 Stunden
Wer noch mehr zu der Geschichte des AKUS und den gegenwärtigen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widmet sich nunmehr seit 43 Jahren u.a. dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft im Raum Stadt Halle (Saale), Gemeine Petersberg, Stadt Wettin-Löbejün und Gemeinde Salzatal. In dem Blickwinkel nahmen am 18.05.2023 Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit dem Fahrrad diesen Natur- und Landschaftsraum in Augenschein. Die Fahrradexkursion begann im Bereich der 15,14 km langen Götsche und deren direkten Einzugsgebiet. Dazu zählen neben der Auenlandschaft, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. In mehreren Konzeptionen aus den Jahren 2003 und 2004 hebt der AHA das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Einzugsbereich des Fließgewässers hervor. Nur so lässt sich das Götschegebiet als Lebens-, Rückzugs-, Biotopverbund- und Frischluftzufuhrraum sichern und weiterentwickeln. Das entspricht zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen ist. Die zwischen Magdeburger Chaussee und Götsche aufgestellten Solaranlagen haben zu einer massiven standortfremden Übernutzung von einstigem Feldraum geführt. Ferner hat diese Bebauung zum Verlust eines wertvollen Kaltluft-Entstehungsgebietes für die Bewohnerinnen und Bewohner von Sennewitz geführt. Anstatt endlich verstärkt Dach- und Wandflächen als Standorte für solche Solaranlagen zu nutzen hat man diesen flächendversiegelnden Weg gesucht. Der AHA hält es daher für notwendig im Rahmen eines Energiekonzeptes der Region, geeignete Standorte zu suchen und zu prüfen um Konflikte mit dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz auszuschließen. Ferner befasst sich der AHA weiterhin mit der sehr kontrovers geführten Diskussion zur Entwicklung der früheren Kaserne an der Grenze zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für das einst militärisch genutzte Gelände im Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zu erarbeiten, welche alle Befindlichkeiten und Interessen aufgreift. Der AHA hält es in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken. Darüber hinaus schlägt der AHA vor der Götsche die Grünbereiche im nordöstlichen Bereich der einstigen Kaserne als Teil seiner Aue zurückzugeben. Die Bebauung ist daher nach Meinung des AHA auf die bereits verbaute Fläche zu beschränken. Nach Auffassung des AHA bestehen ggf. zudem Altlasten auf dem Gesamtgelände der Kaserne, welche es zu untersuchen und bei Vorkommen unverzüglich und vollständig zu beseitigen gilt. Ferner besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Pläne zur Errichtung eines Gewerbegebietes vermehrte Ziel- und Quellverkehre entstehen. Angesichts der kontroversen Diskussionen ist es nach Meinung des AHA wenig hilfreich, wenn der Flächeneigentümer Finsterwalder Transport und Logistik GmbH nun Unterlassungsschreiben versendet und somit den Konflikt noch weiter anheizt. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass Eigentum verpflichtet und es dazu gehört, dass weitere Verbauungen im Einzugsbereich der Götsche inakzeptabel sind. Daher sind die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg als Planungsbehördenden gefordert einer weiteren Flächenversieglung unverbauten Landes Einhalt zu gebieten. Ferner müssen die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis als untere Umwelt- und Wasserbehörden agieren. Dazu gehört auch, dass transparent und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten die Vorbereitung und Erstellung einer Gestaltungs- und Nutzungskonzeption stattfindet. Ggf. kann das nach Meinung des AHA auch in Form einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümer, der Stadt Halle (Saale), dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Petersberg, Anwohnern sowie Organisationen vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Darüber hinaus bekräftigt der AHA sein Interesse an der Bildung einer Arbeitsgruppe Zum Schutz, zum Erhalt und naturnahen Entwicklung der Götsche. Als Handlungsgrundlagen können dazu der „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 dienen. Daher verfolgt der AHA ferner mit großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg im Bereich Magdeburger Chaussee, Binnenhafenstraße und Brachwitzer Straße eine bisher unversiegelte Ackerfläche als Gewerbefläche neuverbauen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich. Anstatt bereits versiegelte Flächen für solche Vorhaben und erst einmal die tatsächliche Auslastung vorhandener Gewerbegebiete zu überprüfen, beabsichtigt man im Widerspruch zur Agenda 21 und jeglichen umweltpolitischer Vernunft Bodenfläche neu zu versiegeln. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg dringend auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Im Falle einer nicht mehr angestrebten landwirtschaftlichen Nutzung der über 7 ha großen Flächen in Halle (Saale) und der ca. 21 ha großen Flächen in der Gemeinde Petersberg, hat der AHA immer wieder seine Bereitschaft erklärt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Flächen zu erstellen und vorzulegen. Im Mündungsbereich der Götsche in die Saale hält der AHA die erfolgten Baumaßnahmen für vollkommen ungeeignet. Der begradigte und befestigte Gewässerverlauf erfüllt zudem keinesfalls das Kriterium der ökologischen Durchlässigkeit. Somit entspricht der gegenwärtige Zustand keinesfalls den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines angemessenen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Stattdessen schlägt der AHA die Beförderung der Mäandrierung anzugehen bzw. maximal mit einer Sohlgleite den Mündungsbereich zu gestalten. Ferner beobachten Mitglieder des AHA immer wieder, dass Angler und andere Personen immer wieder mit dem Auto direkt an die Saale heranfahren und dabei noch Umwelt und Natur beschädigen und vermüllen. Das muss endlich, konsequent und unwiderruflich sein Ende finden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Gemeinde Petersberg, in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstück fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152 ha großen Naturschutzgebietes „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt. Im Bereich der Saaleaue bei Brachwitz hat der AHA immer wieder seine Positionen zu in den Jahren 2000 und 2005 errichteten Steganlagen in Salzmünde und in Brachwitz dargelegt. Einst illegal, mit nachträglicher Genehmigung errichtet, wirken sich derartige Anlagen nachteilig auf das Landschaftsbild und den Entwicklungsraum der Fließgewässer aus sowie bilden Hindernisse bei Hochwasserereignissen. Eng damit verbunden zeigt sich besorgniserregend die Zunahme des Motorbootverkehrs auf der Saale, welche neben der Uferverbauungen zu verstärkter Belastung mit Abgasen, Lärm und Wellenschlag sowie eine Zunahme des illegalen Campierens am Ufer der Saale führt. Häufig bleibt zudem eine Unzahl von Müll zurück. Infolgedessen sind deutliche Beeinträchtigungen der Ufervegetation erkennbar, welche u.a. auch als Brutrevier und Rückzugsgebiet für Wasservögel dient. Hier fordern die Exkursionsteilnehmer eine massive Veränderung. Zudem bekräftigt der AHA immer wieder, dass die Errichtung des Saaleseitenkanals und die Forstsetzung des Baus des Saale-Elster-Kanals diesen Prozess nur verschärfen kann. Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welcher momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig sehr lange als Kleingartenanlage diente, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Porphyrlandschaft bei Brachwitz, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten. Die nunmehr erfolgte Beräumung der bisherigen, im Jahre 1932 gegründeten Anlage des Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. in der Uferstraße in Halle-Lettin mit Mitteln aus dem Fluthilfe-Fond im Umfang von insgesamt 4,2 Millionen Euro fand immer grundsätzlich die Zustimmung des AHA. Jedoch hatte der AHA immer wieder bekräftigt die Nachnutzung der 173 Gärten mit einer Fläche von 86.224 m² = 8,6 ha einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen. So könnte sich der AHA vorstellen, dass z.B. die Obstbäume und Wiesen gemeinsam oder in Angrenzung zueinander die Basis einer neuen und umfassenden Streuobstwiese bilden könnte. So erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein die Finanzen für eine vollständige Beseitigung der Bauten, Versorgungsleitungen, Verkehrstrassen und anderen Bauten zu nutzen sowie für die Einrichtung und Erhalt ebengenannter Streuobstwiese, standortgerechter Gehölzflächen und von Auenwiesen zu verwenden. Jedoch bedarf der Abriss der Bauten einer umfassenden Vorabuntersuchung, ob z.B. Fledermäuse und verschiedene Vogelarten hier Unterschlupf gefunden haben. Für die weitere Entwicklung der Flächen des bisherigen Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. schlägt der AHA noch immer auch hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption vor, welche eine Abstimmung zu einer Gesamtentwicklung der Saaleaue Roitzschwerder/Die Aue in Einbettung zu den Naturschutzgebieten „Lunzberge“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ enthalten sollte. In dem Zusammenhang betont der AHA das Erfordernis eines sorgsamen Umgangs mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten, sondern auch mit allen angrenzenden Gebieten mit ihren sehr wichtigen Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum. Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich. Die nunmehr angedachte Nutzung der Flächen für den Ausbilder für Pferd und Reiter Christian Schurig ist aus Sicht des AHA ungeeignet, um eine nachhaltige Entwicklung dieses Teils der Saaleaue zuzulassen. Die in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 praktizierten Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicher Weise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten. Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Saaleradwanderweges zwischen Halle-Lettin und Neuragoczy zu einer Asphaltstraße. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft eine Fortsetzung der flächendeckenden Zerschneidung wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten. Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstanden weitere fast unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinstlebewesen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Landschaft, Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück. In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden. Der AHA weist darauf hin, dass derartige Baumaßnahmen zur weiteren Zerschneidung von Landschaft und Natur sowie Aufheizung der offenen Landschaft beitragen. Dabei tragen im zunehmenden Maße nicht nur Politik und Verwaltungen die Verantwortung, sondern auch die Befürworter einer Beförderung des Fahrradverkehrs mit umwelt- und naturfeindlichen Mitteln und Methoden. Somit haben diese Kräfte vereint, auf Kosten der Steuerzahler, den Fahrradtourismus im Widerspruch zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gesetzt. Eine sehr verhängnisvolle Entwicklung, welche es schnell, konsequent und unverzüglich zu stoppen gilt. Am Hechtgraben am Südrand von Heide-Nord verweist der AHA auf seine zwischen den Jahren 2000 und 2001 vorgelegten drei konzeptionellen Vorschläge. Im Interesse der ökologisch positiven Gesamtentwicklung des Gewässers als Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Dölauer Heide und der Saale bzw. zu den Lunzbergen sowie den Wohngebieten in Heide-Nord und Dölau sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits vorliegenden Unterlagen der MLU und von TRIOPS bilden dazu bereits fundierte Grundlagen. Ebenso die bereits angelaufenen Planungen seitens der Stadt Halle (Saale). Der AHA möchte diese Aktivitäten fachlich und schöpferisch-kritisch begleiten und unterstützen. Auf Grund des notwendigen schnellen Handlungsbedarfes ist eine alsbaldige Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung des Schachtgrabens und des Haßgrabens erforderlich. Mit Hilfe von Wissenschaftlern, Studenten, Schülern und interessierten Bürgern soll dies erfolgen, wobei neue Bestandserfassungen an vorhandenen Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht und deren Auswertung anknüpfen müssen. Als wichtigen Nebeneffekt sieht der AHA die schnelle und umfassende Sensibilisierung und Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort. Das Interesse besteht, hat die Veranstaltung am 27.02.1999 deutlich und viel versprechend gezeigt. Darauf gilt es nunmehr entsprechend aufzubauen. Dazu gehört aktuell auch den Raum des Hechtgrabens im Abschnitt der früheren Lettiner Kaserne räumlich auszuweiten. Hinsichtlich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz erinnert der AHA immer wieder daran, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und ein weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder darauf hin, dass der Bruchwald im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt, das Naturschutzgebiet „Brandberge“ sowie der Hechtgraben und seine Aue eines umfassenden Schutzes bedürfen. Bereits jetzt beeinträchtigen Dölauer Straße, Brandbergweg, Nordstraße und Waldstraße einen dringenden und ungehinderten Biotop- und Grünverbund der obengenannten Gebiete untereinander und mit der Saaleaue. Jedoch führt eine Ausweitung der Nordstraße für eine Straßenbahnstrecke nach Halle-Lettin zu weiteren massiven Schädigungen des Bruchwaldes im Bereich der Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“, des Naturschutzgebietes „Brandberge“ sowie des Hechtgrabens und seiner Aue. Daher hält der AHA die gegenwärtigen Planungen für die Straßenbahn für sehr problematisch. Bereits jetzt zeigen die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße den bedrohlichen Umfang der angedachten Bauarbeiten auf, welche u.a. wieder einmal auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Ebenso gilt es endlich den Hechtgraben und seine Aue von Bebauungen freizuhalten und von negativen Eingriffen aller Art zu verschonen. Hier gilt es der sukzessiven Entwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geben immer wieder in dem Zusammenhang zu bedenken, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende
Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete. Bereits zu Beginn nahmen die die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. , Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide. Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen. Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide. So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt! Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt. Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei. Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge. Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können. Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen. Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel. Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald. Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat. Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung. Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an. Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern. Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“ Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen. In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen. Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben. Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt. Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus. Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören. Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern nunmehr ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen. Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns. In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt. Nach fortgesetzter Auffassung des AHA nimmt das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche eine sehr bedeutsame Funktion in Halles Natur- und Landschaftsraum ein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung. Der AHA drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. In Gesamtbetrachtung der Fahrradexkursion sieht der AHA die dringende Notwendigkeit den Natur- und Landschaftsraum im Nordwesten Halles sowie der angrenzenden Gebiete in Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal flächendeckend zu schützen und zu erhalten, die naturnahe und sukzessive Entwicklung zu befördern, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen zu betrachten sowie ihrer Rolle als Biotop- und Grünverbundraum mit Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu sehen. Nur eng damit verbunden und dem angepasst können vernünftige Lebens- und Wohnqualitäten sowie damit verbundene Aktivitäten zur Erholung funktionieren. Dazu gehört aber auch, dass Zerschneidungen dieses sehr wertvollen Landschafts- und Naturraumes mit Verkehrstrassen wie die Bundesautobahn 143 unterbleiben müssen.
Der AHA sieht daher die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an. Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren. Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten. Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 20.05.2023 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern und Gästen des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind. Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des AHA dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier- und Pflanzenarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter. Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen. Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen. Der AHA gibt dabei zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen. Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein. Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“ Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt. Nach Auffassung des AHA dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen. Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen. Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen. Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der AHA folgende Flächen vor:
► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ Größe nach eigenen Messungen: Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha
► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße Größe nach eigenen Messungen: Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha
Hier gilt es nach Auffassung des AHA wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der AHA gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzen-den Wohngebieten ermöglichen können. Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen. Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat: „Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinander-grenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert. Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der AHA die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht. Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der AHA zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren. Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche. Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m. Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den AHA ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen. Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen. Die „Sozialstatistik der Stadt Gera, Redaktionsschluss: 28.02.2020“ weist unter den Punkten 3.1/3.1.1. folgendes aus, Zitat: „3. Wohnen in Gera 3.1. Wohnungen und Leerstand Der Gesamtbestand an Wohnungen in Gera sank von 2010 zu 2018 um etwas über 2000 Wohnungen. Ebenso verhielt es sich mit Wohnungen, welche für Wohnzwecke genutzt werden. Gab es im Jahr 2010 noch 62.641 Wohnungen, die für Wohnzwecke genutzt wurden, waren es im Jahr 2018 nur noch 60.508 Wohnungen. Der marktaktive Leerstand nimmt tendenziell ab. So lag dieser 2010 noch bei 13,7 Prozent und sank im Jahr 2018 auf 10,2 Prozent.“, Zitat Ende Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse. Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes. Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien. Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom AHA am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer. Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen. Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen. Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den AHA unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der AHA bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der AHA für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen. Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen). Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein. Nach Ansicht des AHA kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten. Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der AHA im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten. Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen. Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen: Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden). Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete. Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat: „entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte. Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben. Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar. In Anknüpfung an die Fahrradexkursion vom 23.06.2018 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang mit dem Elsterwehr im Stadtgebiet von Bad Köstritz Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen. In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig – insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster – die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich sind. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet. Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern. In der Gemeinde Crossen ging der AHA auf die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen. Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben. Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Der AHA wies erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant. Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zum Neuaufschluss des Kiessandtagebaus Ahlendorf“ vom 15.04.2023. Beim Aufenthalt im Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 327,4 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, nahm die Exkursionsgruppe die Vorstellung des AHA zur Kenntnis, dass eine weitere militärische Nutzung des Gebietes nicht dazu passt und zudem angesichts der zunehmenden Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik sehr besorgniserregend ist. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich. Im Bereich der Johannismühle nahm die Exkursionsgruppe den naturnahen Entwicklungsraum des Katersbaches in Augenschein, welchen es unbedingt in dieser Form und Struktur zu erhalten gilt. Die Exkursionsgruppe war sich einig, dass dieses naturnahe Erscheinungsbild in Verlauf und Einmündung in die Weiße Elster Schule machen sollte. Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster bekräftigt der AHA sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben. Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen. Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den AHA, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen häufig keine Abstimmung zueinander aufweisen, sondern auch konträr stattfinden. Dazu zählen Planungen für Wohnneubebauungen an der Fasaneninsel in der Stadt Gera und der einst durchgeführte Brückennneubau über die Weiße Elster in der Gemarkung der Stadt Bad Köstritz. Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten. Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet. Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Gera-Zeitz
Gera – Ackerfläche südlich der Kleingarten Huth (markiert)Gera – Ruinen zwischen Weißer Elster & Ruckdeschelstraße (markiert)Gera – Mündungsgebiet Brahme in die Weiße Elster (markiert)Gera – Mühlgraben & Leibnizstraße (markiert)
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Dazu möchte man 500 Millionen Euro investieren. Zu den angedachten Maßnahmen der DHL gehören die Erhöhung von 60 auf 95 Stellplätzen und der Flugbewegungen im Jahr von 100.000 auf mögliche 118.000 Starts. Ferner möchte die Wolga-Dnepr-Gruppe an dem Standort ihr Wartungsgeschäft ausbauen sowie ein Cargo-Zentrum errichten. Ferner beabsichtigt das Unternehmen Dornier am Standort Schkeuditz Flugzeuge montieren. Das ist wiederum womöglich damit gekoppelt Flugzeuge oder Teile davon – wie Triebwerke – zu testen. Darüber hinaus beabsichtigt der Flughafen Leipzig/Halle im Zeitraum bis zum Jahr 2032 die Starts und Landungen von Flugzeugen von heute rund 80.000 Flügen auf bis zu 120.000 Flüge zu erhöhen. Der AHA gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davongejagt hat. Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach. Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten. Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen. Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.
Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert: „Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen. Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlungerhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effektewaren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten. Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hatte einst mit Schreiben vom 11. Juli 2019 für das Vorhaben „Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 13. Änderung“ einen Planfeststellungsbeschluss beantragt und offenbar bereits unmittelbar vor dem 19. Juli 2019 erhalten, was die Genehmigungsbehörde – die Landesdirektion Sachsen – erst am 05.08.2019 der Öffentlichkeit mitteilte.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – war und ist es unverständlich wie zu dem damaligen Zeitpunkt die Landesdirektion Sachsen innerhalb einer Woche alle relevanten Fakten für die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusammentragen und prüfen konnte. Dazu zählen nach Auffassung des AHA nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:
„Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:
Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.
Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin. Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen. Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können. Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite die Naturschutzgebiete „Werbeliner See“, „Luppeaue“ und „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere die Naturschutzgebiete „Saale-Elster-Aue bei Halle“ und „Elsteraue bei Ermlitz“ zu benennen. Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht. Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen. Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD. Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen. Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt. Nach Ansicht Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid. Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hat die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt. Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines Stellvertreters, dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden. An dem Problem kann auch die Einführung eines Entgeltes nach Lärmklassen seit dem 01.04.2023 durch den Flughafen Leipzig/Halle nichts ändern, weil davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit des Freikaufens besteht. Die neue Entgeltordnung von Lärm- und Nachtzuschlägen tritt nicht nur vollkommen intransparent in Erscheinung, sondern stellt eine reine Augenwischerei dar, weil sich am Problem der Nachtflüge nichts ändert. Daher ruft der AHA die Bevölkerung dringend auf, verstärkt Widerstand gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu leisten und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen und so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:
Der AHA sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.
Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11