Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass große Waldgebiete wie die 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden, welche sich länderübergreifend im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg befindet sowie in die Auen von Elbe und Schwarzer Elster und ihrer jeweiligen Nebengewässer eingebunden ist, einen besonderen Schutz erfahren. Die Bedeutung des arten- und strukturreichen und somit sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes zeigen die zahlreichen Schutzgebiete auf. So führt das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, im Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm – Naturraum und Landnutzung – Steckbrief „Königsbrück-Ruhlander Heiden“ | 13 unter dem Punkt 22 Königsbrück-Ruhlander Heiden (KRH) folgendes zu den Schutzgebieten an, Zitat:
„Anteil an Schutzgebieten
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Schutzgebiete nach nationalem Recht
Sechs Landschaftsschutzgebiete belegen 22,2 % dieser Landschaft. Zentral liegen die LSG Bernsdorfer Teichlandschaft (d 50, 876 ha), Biehla-Weißig (d 06, 552 ha) und „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau (d 51, 4 038 ha), welche typische Ausschnitte der Teich- und Heidelandschaft repräsentieren. Nur mit geringen Anteilen im Gebiet befinden sich die LSG Mittlere Röderaue und Kienheide (d 68, 8 620 ha), Westlausitz (d 05, 29 387 ha) und Knappensee (d 54, 1 127 ha).
Als Naturschutzgebiete stehen 18,7 % der Königsbrück-Ruhlander Heiden unter Schutz. Damit führt diese Landschaft bezüglich des NSG-Anteils in Sachsen. Herausragende Bedeutung hat die Königsbrücker Heide als größtes sächsisches Wildnisgebiet (D 98). Mit einer Fläche von 7 000 ha im ehemaligen Militärgelände gelegen, bietet sich hier die einmalige Chance, einen weitgehend unzerschnittenen Raum mit vielgestaltigen Lebensräumen erhalten und in seinen natürlichen Prozessen zu verfolgen. Um dies zu gewährleisten, wird die Kernzone mit ca. 5000 ha als Naturentwicklungszone streng geschützt.
Besonders wertvoll sind die an verschiedenen Stellen erhaltenen naturnahen Waldzellen, welche als NSG eine Vorstellung vom ursprünglichen Aussehen der Waldgesellschaften vermitteln können. Naturräumliche Besonderheiten stehen im Gebiet relativ großflächig unter Naturschutz. Dazu zählen das NSG Dubringer Moor (D 78, 1 700 ha) und das Teichgebiet Biehla-Weißig (D 94, 824,6 ha). Im Westen dieser Landschaft steht das Zschornaer Teichgebiet (D 04, 347 ha) unter Naturschutz, in dessen Wäldern, Feucht- und Wasserflächen eine Vielzahl von seltenen Amphibien-, Fisch- und Wasservogelarten beheimatet ist. Kleinere verstreute Naturschutzgebiete repräsentieren Trittsteinbiotope in den Wäldern, Auen und Feuchtgebieten des Gebietes. Dazu gehören die NSG Lugteich bei Grüngräbchen“ (D 05, 53 ha) und Erlenbusch – Oberbusch Grüngräbchen (D 06, 146,55 ha). Die NSG Moorwald am Pechfluss bei Medingen (D 97, 84 ha) und Waldmoore bei Großdittmannsdorf (D 99, 93,5 ha) schützen grundwasserabhängige Feuchtbiotope am Rande der Schotterflächen der Laußnitzer Heide, welche durch den Kiesabbau besonders gefährdet sind.
Der Flächenanteil der unbewirtschafteten Kernzone des NSG Königsbrücker Heide beträgt derzeit ca. 9,3 %.
Natura 2000
Aus dieser Landschaft wurden 21 FFH-Gebiete gemeldet, die 23,0 % ihrer Fläche ausmachen. Hierzu zählen alle o. g. NSG, wobei die Namen von FFH- und Naturschutzgebieten teilweise voneinander abweichen. Zusätzlich unter diese Schutzkategorie fallen die FFH-Gebiete „Dammmühlenteichgebiet“ (218 ha, anteilig), „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (96 ha, anteilig), „Buchberge bei Laußnitz“ (200 ha), „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (416 ha, anteilig), „Rödertal oberhalb Medingen“ (770 ha, anteilig), „Pulsnitz- und Haselbachtal“ (265 ha, anteilig), Ruhländer Schwarzwasser“ (54 ha), „Teichgruppen Cosel-Zeisholz“ (185 ha), „Großer Rohrbacher Teich“ (47 ha), „Otterschütz“ (210 ha), „Feuchtgebiete Leippe-Torno“ (199 ha) und „Bergbaufolgelandschaft Laubusch“ (350 ha,anteilig).
Teilweise sind die FFH-Gebiete so abgegrenzt, dass sie NSG einschließen, diese jedoch überragen oder mehrere miteinander verbinden. Dies trifft zu auf die Meldegebiete „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (227 ha, anteilig), „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (267 ha), „Saleskbachniederung unterhalb Grüngräbchen“ (147 ha), Erlenbusch-Oberbusch Grüngräbchen“ (311 ha), „Cunnersdorfer Teiche“ (104 ha) und „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha).
Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) bedecken 24,2 % des Gebietes. Gemeldet wurden die Einheiten „Dubringer Moor“ (1849 ha), „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha), „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (5075 ha, anteilig), „Teiche nordwestlich Kamenz“ (417 ha, anteilig), „Königsbrücker Heide“ (6931 ha, anteilig), „Laußnitzer Heide“ (1439 ha), „Teiche bei Zschorna“ (1506 ha, anteilig) und „Mittleres Rödertal“ (1942 ha, anteilig).“, Zitat Ende
Die Bedeutung für den Wasserhaushalt findet im gleichen Beitrag folgendermaßen Eingang, Zitat:
„Wasserschutzgebiete
Im Gebiet belegen Wasserschutzgebiete 8,9 % seiner Fläche. Die größten unter ihnen gehören zu den Grundwasserfassungen Tauscha, Schwepnitz und Zschornau-Schiedel. Im äußersten Südwesten wird das Einzugsgebiet des Speichersystems Radeburg auf 37,2 km² Fläche geschützt (Wasserwerk Rödern).“, Zitat Ende
Diese länderübergreifende ökologische und hydrologische Bedeutung 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden erfordert besonders hohe Verantwortungen zum Schutz und Erhalt sowie zur Entwicklung des Gesamtgebietes und einzelner Teile des Gesamtraumes als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verbunden ist die großräumige Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebensraum und Stätte einer dem entsprechend angepassten Naherholung und touristischen Nutzung.
In dem Blickfeld betrachtet erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge das Vorhaben in der 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide einen weiteren Kiessandtagebau aufzuschließen. Im „Obligatorischen Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BbergG für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kiessandtagebau Würschnitz-West“ ist dazu 04.12.2018 ist dazu im Erläuterungsbericht unter dem Punkt „0 Vorbemerkung“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Der Abbau soll auf einer Fläche von 122,3 ha innerhalb einer beantragten Gesamtfläche von rd. 134,7 ha erfolgen, die sich über das BWE Radeburg, das BWE Laußnitz 2 und die Bewilligung Laußnitz 2 erstreckt. Die Berechtsamkeiten, die alle innerhalb des Lagerstättenkomplexes liegen, befinden sich alle in der Verfügbarkeit der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co KG…..
Gegenstand des vorliegenden Rahmenbetriebsplanes ist die Gewinnung von Sanden und Kiessanden inkl. Transport per Bandanlage bis zur Anschlussstelle an die bereits genehmigte Bandanlage entlang der Straße K 9261 in einer Rahmenbetriebsplanfläche von 134,7 ha mit anschließender Wiedernutzbarmachung.“, Zitat Ende
In dem gleichen Rahmenbetriebsplan gibt man unter dem Punkt „1.5 Konfliktanalyse“ selbst u.a. folgendes an, Zitat:
„Für folgende FFH- und SPA-Gebiete im Umfeld des Vorhabens:
– EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“ (DE 4748-451)
– FFH-Gebiet „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (DE 4748-301),
– FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (DE 4748-303) sowie
– FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (DE 4647-301).“, Zitat Ende
In der „Pressemitteilungen 2016 [054/2016 – 24.06.2016] – Raumordnungsverfahren für Kiesabbau im Thiendorfer Ortsteil Würschnitz abgeschlossen – Kiesgewinnung nur eingeschränkt möglich“ führt die Landesdirektion u.a. folgendes an, Zitat:
„Unmittelbar westlich und südlich der geplanten Abbaufläche schließen ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Vogelschutzgebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an….Es muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Natur, Tiere und Pflanzen, das Wasser, den Boden und das Klima gerechnet werden.“, Zitat Ende
Dem ist in der Tat so. Auch wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ versucht ihr Image aufzupolieren und die Zerstörung von Natur und Landschaft in Salamitaktik präsentiert, sind mindestens ca. 134,70 ha Wald erneut vor der Vernichtung bedroht. Dabei gilt es zu beachten, dass der Aufschluss von „Lausnitz 1“ und der genehmigte Aufschluss „Würschnitz 1“ zu Waldverlusten geführt haben bzw. führen.
Hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser sei erwähnt, dass es sich in einem größeren Korridor bewegt und im Rahmen der Kapillarwirkung in einen umfassenden Austausch mit den angrenzenden Bodenschichten befindet. Anhand der zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitze – so insbesondere in den Jahren 2018 – 2022 – ist mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Wasseraustausch mit den Wald- und Moorgebieten, Fließ- und Standgewässern bis hin zur Aue der ca. 105,00 km langen Große Röder – einem Nebenfluss der Schwarzen Elster – umfassende Störungen erfährt, wenn der weitere Kiessabbau erfolgt. Somit haben wir es auch mit umfassenden Verstößen mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu tun, welche besonderen Augenmerk auf den Schutz der Gewässer aller Art und des Grundwassers legt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ folgendes aufführt, Zitat:
„Rund um das gesamte Abbaugebiet werden 25 Messstellen kontinuierlich überwacht und regelmäßig durch externe Labore überprüft (Grundwassermonitoring). Dieses wird behördlich festgelegt und kontrolliert. Damit es zu keinerlei Beeinträchtigung der Moore kommt, werden wir einen Trockenabbau durchführen und bleiben deutlich über dem Grundwasserspiegel.“
Im Zusammenhang mit der obengenannten Ausgangssituation erscheint es makaber, wenn laut Medienberichten nun das Ordnungsamt des Landkreises Bautzen bis zum 23.01.2023 eine Beräumung der Baumhäuser und Feuerstellen der Protestierenden einfordert. Anstatt sich für das Ende der weiteren Bedrohung der Radeburger-Laußnitzer Heide einzusetzen, wendet sich der Landkreis Bautzen gegen diejenigen Menschen, welche ihn vor Raubbau schützen möchten.
Daher fordert der den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen massiven, länder- und raumübergreifenden Schutz und Erhalt der 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden ein, wozu die 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide gehört. Dies lässt für weitere massive Eingriffe wie den Aufschluss des Kiessandtagebaus Würschnitz-West“ nicht zu.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seiner Erfahrungen und fachlich-inhaltlichen Aufstellung und Ausstattung sowie der angedachten Bildung einer Regionalgruppe Dresden und Umland einbringen die in die Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Schwarzer Elster eingebetteten Königsbrück-Ruhlander Heiden zu schützen und zu erhalten.
Wer Interesse hat sich mit einzubringen und mehr zu den Vorstellungen des AHA zu erfahren, kann sich an folgende Anschriften wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 08.01.2023
Links:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=11401&art_param=755&reduce=0&search=Würschnitz
https://www.bigdata.sachsen.de/oba/2018_12_04_RBP_KiesWuerschnitzWest.pdf
https://www.natur.sachsen.de/download/22_Koenigsbrueck_Ruhlander_Heiden.pdf