Monat: Januar 2023 (Seite 3 von 3)

AHA fordert länderübergreifenden Schutz und Erhalt der Königsbrück-Ruhlander Heiden

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass große Waldgebiete wie die 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden, welche sich länderübergreifend im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg befindet sowie in die Auen von Elbe und Schwarzer Elster und ihrer jeweiligen Nebengewässer eingebunden ist, einen besonderen Schutz erfahren. Die Bedeutung des arten- und strukturreichen und somit sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes zeigen die zahlreichen Schutzgebiete auf. So führt das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 61 „Landschaftsökologie, Flächennaturschutz“, im Fachbeitrag zum Landschaftsprogramm – Naturraum und Landnutzung – Steckbrief „Königsbrück-Ruhlander Heiden“ | 13 unter dem Punkt 22 Königsbrück-Ruhlander Heiden (KRH) folgendes zu den Schutzgebieten an, Zitat:

Anteil an Schutzgebieten

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Schutzgebiete nach nationalem Recht
Sechs Landschaftsschutzgebiete belegen 22,2 % dieser Landschaft. Zentral liegen die LSG Bernsdorfer Teichlandschaft (d 50, 876 ha), Biehla-Weißig (d 06, 552 ha) und „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau (d 51, 4 038 ha), welche typische Ausschnitte der Teich- und Heidelandschaft repräsentieren. Nur mit geringen Anteilen im Gebiet befinden sich die LSG Mittlere Röderaue und Kienheide (d 68, 8 620 ha), Westlausitz (d 05, 29 387 ha) und Knappensee (d 54, 1 127 ha).
Als Naturschutzgebiete stehen 18,7 % der Königsbrück-Ruhlander Heiden unter Schutz. Damit führt diese Landschaft bezüglich des NSG-Anteils in Sachsen. Herausragende Bedeutung hat die Königsbrücker Heide als größtes sächsisches Wildnisgebiet (D 98). Mit einer Fläche von 7 000 ha im ehemaligen Militärgelände gelegen, bietet sich hier die einmalige Chance, einen weitgehend unzerschnittenen Raum mit vielgestaltigen Lebensräumen erhalten und in seinen natürlichen Prozessen zu verfolgen. Um dies zu gewährleisten, wird die Kernzone mit ca. 5000 ha als Naturentwicklungszone streng geschützt.
Besonders wertvoll sind die an verschiedenen Stellen erhaltenen naturnahen Waldzellen, welche als NSG eine Vorstellung vom ursprünglichen Aussehen der Waldgesellschaften vermitteln können. Naturräumliche Besonderheiten stehen im Gebiet relativ großflächig unter Naturschutz. Dazu zählen das NSG Dubringer Moor (D 78, 1 700 ha) und das Teichgebiet Biehla-Weißig (D 94, 824,6 ha). Im Westen dieser Landschaft steht das Zschornaer Teichgebiet (D 04, 347 ha) unter Naturschutz, in dessen Wäldern, Feucht- und Wasserflächen eine Vielzahl von seltenen Amphibien-, Fisch- und Wasservogelarten beheimatet ist. Kleinere verstreute Naturschutzgebiete repräsentieren Trittsteinbiotope in den Wäldern, Auen und Feuchtgebieten des Gebietes. Dazu gehören die NSG Lugteich bei Grüngräbchen“ (D 05, 53 ha) und Erlenbusch – Oberbusch Grüngräbchen (D 06, 146,55 ha). Die NSG Moorwald am Pechfluss bei Medingen (D 97, 84 ha) und Waldmoore bei Großdittmannsdorf (D 99, 93,5 ha) schützen grundwasserabhängige Feuchtbiotope am Rande der Schotterflächen der Laußnitzer Heide, welche durch den Kiesabbau besonders gefährdet sind.
Der Flächenanteil der unbewirtschafteten Kernzone des NSG Königsbrücker Heide beträgt derzeit ca. 9,3 %.

Natura 2000

Aus dieser Landschaft wurden 21 FFH-Gebiete gemeldet, die 23,0 % ihrer Fläche ausmachen. Hierzu zählen alle o. g. NSG, wobei die Namen von FFH- und Naturschutzgebieten teilweise voneinander abweichen. Zusätzlich unter diese Schutzkategorie fallen die FFH-Gebiete „Dammmühlenteichgebiet“ (218 ha, anteilig), „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (96 ha, anteilig), „Buchberge bei Laußnitz“ (200 ha), „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (416 ha, anteilig), „Rödertal oberhalb Medingen“ (770 ha, anteilig), „Pulsnitz- und Haselbachtal“ (265 ha, anteilig), Ruhländer Schwarzwasser“ (54 ha), „Teichgruppen Cosel-Zeisholz“ (185 ha), „Großer Rohrbacher Teich“ (47 ha), „Otterschütz“ (210 ha), „Feuchtgebiete Leippe-Torno“ (199 ha) und „Bergbaufolgelandschaft Laubusch“ (350 ha,anteilig).
Teilweise sind die FFH-Gebiete so abgegrenzt, dass sie NSG einschließen, diese jedoch überragen oder mehrere miteinander verbinden. Dies trifft zu auf die Meldegebiete „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (227 ha, anteilig), „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (267 ha), „Saleskbachniederung unterhalb Grüngräbchen“ (147 ha), Erlenbusch-Oberbusch Grüngräbchen“ (311 ha), „Cunnersdorfer Teiche“ (104 ha) und „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha).
Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) bedecken 24,2 % des Gebietes. Gemeldet wurden die Einheiten „Dubringer Moor“ (1849 ha), „Teichgebiet Biehla-Weißig“ (963 ha), „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (5075 ha, anteilig), „Teiche nordwestlich Kamenz“ (417 ha, anteilig), „Königsbrücker Heide“ (6931 ha, anteilig), „Laußnitzer Heide“ (1439 ha), „Teiche bei Zschorna“ (1506 ha, anteilig) und „Mittleres Rödertal“ (1942 ha, anteilig).“, Zitat Ende

Die Bedeutung für den Wasserhaushalt findet im gleichen Beitrag folgendermaßen Eingang, Zitat:

Wasserschutzgebiete

Im Gebiet belegen Wasserschutzgebiete 8,9 % seiner Fläche. Die größten unter ihnen gehören zu den Grundwasserfassungen Tauscha, Schwepnitz und Zschornau-Schiedel. Im äußersten Südwesten wird das Einzugsgebiet des Speichersystems Radeburg auf 37,2 km² Fläche geschützt (Wasserwerk Rödern).“, Zitat Ende

Diese länderübergreifende ökologische und hydrologische Bedeutung 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden erfordert besonders hohe Verantwortungen zum Schutz und Erhalt sowie zur Entwicklung des Gesamtgebietes und einzelner Teile des Gesamtraumes als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verbunden ist die großräumige Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebensraum und Stätte einer dem entsprechend angepassten Naherholung und touristischen Nutzung.
In dem Blickfeld betrachtet erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge das Vorhaben in der 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide einen weiteren Kiessandtagebau aufzuschließen. Im „Obligatorischen Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BbergG für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kiessandtagebau Würschnitz-West“ ist dazu 04.12.2018 ist dazu im Erläuterungsbericht unter dem Punkt „0 Vorbemerkung“ folgendes vermerkt, Zitat:

Der Abbau soll auf einer Fläche von 122,3 ha innerhalb einer beantragten Gesamtfläche von rd. 134,7 ha erfolgen, die sich über das BWE Radeburg, das BWE Laußnitz 2 und die Bewilligung Laußnitz 2 erstreckt. Die Berechtsamkeiten, die alle innerhalb des Lagerstättenkomplexes liegen, befinden sich alle in der Verfügbarkeit der Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co KG…..
Gegenstand des vorliegenden Rahmenbetriebsplanes ist die Gewinnung von Sanden und Kiessanden inkl. Transport per Bandanlage bis zur Anschlussstelle an die bereits genehmigte Bandanlage entlang der Straße K 9261 in einer Rahmenbetriebsplanfläche von 134,7 ha mit anschließender Wiedernutzbarmachung.“, Zitat Ende
In dem gleichen Rahmenbetriebsplan gibt man unter dem Punkt „1.5 Konfliktanalyse“ selbst u.a. folgendes an, Zitat:

Für folgende FFH- und SPA-Gebiete im Umfeld des Vorhabens:
– EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“ (DE 4748-451)
– FFH-Gebiet „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“ (DE 4748-301),
– FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (DE 4748-303) sowie
– FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (DE 4647-301).“, Zitat Ende

In der „Pressemitteilungen 2016 [054/2016 – 24.06.2016] – Raumordnungsverfahren für Kiesabbau im Thiendorfer Ortsteil Würschnitz abgeschlossen – Kiesgewinnung nur eingeschränkt möglich“ führt die Landesdirektion u.a. folgendes an, Zitat:

Unmittelbar westlich und südlich der geplanten Abbaufläche schließen ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Vogelschutzgebiet des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an….Es muss mit erheblichen Auswirkungen auf die Natur, Tiere und Pflanzen, das Wasser, den Boden und das Klima gerechnet werden.“, Zitat Ende

Dem ist in der Tat so. Auch wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ versucht ihr Image aufzupolieren und die Zerstörung von Natur und Landschaft in Salamitaktik präsentiert, sind mindestens ca. 134,70 ha Wald erneut vor der Vernichtung bedroht. Dabei gilt es zu beachten, dass der Aufschluss von „Lausnitz 1“ und der genehmigte Aufschluss „Würschnitz 1“ zu Waldverlusten geführt haben bzw. führen.
Hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser sei erwähnt, dass es sich in einem größeren Korridor bewegt und im Rahmen der Kapillarwirkung in einen umfassenden Austausch mit den angrenzenden Bodenschichten befindet. Anhand der zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitze – so insbesondere in den Jahren 2018 – 2022 – ist mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Wasseraustausch mit den Wald- und Moorgebieten, Fließ- und Standgewässern bis hin zur Aue der ca. 105,00 km langen Große Röder – einem Nebenfluss der Schwarzen Elster – umfassende Störungen erfährt, wenn der weitere Kiessabbau erfolgt. Somit haben wir es auch mit umfassenden Verstößen mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu tun, welche besonderen Augenmerk auf den Schutz der Gewässer aller Art und des Grundwassers legt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Kieswerk Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG in ihrer Broschüre „Kiestagebau „Würschnitz-West“ folgendes aufführt, Zitat:

Rund um das gesamte Abbaugebiet werden 25 Messstellen kontinuierlich überwacht und regelmäßig durch externe Labore überprüft (Grundwassermonitoring). Dieses wird behördlich festgelegt und kontrolliert. Damit es zu keinerlei Beeinträchtigung der Moore kommt, werden wir einen Trockenabbau durchführen und bleiben deutlich über dem Grundwasserspiegel.“

Im Zusammenhang mit der obengenannten Ausgangssituation erscheint es makaber, wenn laut Medienberichten nun das Ordnungsamt des Landkreises Bautzen bis zum 23.01.2023 eine Beräumung der Baumhäuser und Feuerstellen der Protestierenden einfordert. Anstatt sich für das Ende der weiteren Bedrohung der Radeburger-Laußnitzer Heide einzusetzen, wendet sich der Landkreis Bautzen gegen diejenigen Menschen, welche ihn vor Raubbau schützen möchten.
Daher fordert der den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen massiven, länder- und raumübergreifenden Schutz und Erhalt der 47.076 ha = 470,76 km² großen Königsbrück-Ruhlander Heiden ein, wozu die 50,00 km² großen Radeburger-Laußnitzer Heide gehört. Dies lässt für weitere massive Eingriffe wie den Aufschluss des Kiessandtagebaus Würschnitz-West“ nicht zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seiner Erfahrungen und fachlich-inhaltlichen Aufstellung und Ausstattung sowie der angedachten Bildung einer Regionalgruppe Dresden und Umland einbringen die in die Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Schwarzer Elster eingebetteten Königsbrück-Ruhlander Heiden zu schützen und zu erhalten.
Wer Interesse hat sich mit einzubringen und mehr zu den Vorstellungen des AHA zu erfahren, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 2002746

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.01.2023

Links:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wald-besetzung-raeumung-kies-abbau-100.html

https://www.tag24.de/dresden/dresden-wirtschaft/ottendorf-okrilla-proteste-gegen-sandtagebau-wuerschnitz-west-kieswerk-baggert-am-naturschutzgebiet-1011980

https://www.saechsische.de/sachsen/sachsen-umwelt-laussnitzer-heide-matthias-schrack-natur-wirtschaft-kies-oder-wald-5317495-plus.html

https://www.lds.sachsen.de/?ID=11401&art_param=755&reduce=0&search=Würschnitz

https://www.bigdata.sachsen.de/oba/2018_12_04_RBP_KiesWuerschnitzWest.pdf

https://www.natur.sachsen.de/download/22_Koenigsbrueck_Ruhlander_Heiden.pdf

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zwölften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 07.01.2023 ab Heteborn einzuladen. Erschienen waren neben zahlreichen interessierten Personen auch der Leiter des Forstbetrieb Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie der Revierleiter Falko Friedel.
Umrahmt von einer Mischung aus Windstille und durchaus frühlingshaften Bedingungen verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forst- wirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide im Gebiet der Stadt Halle (Saale) an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vor wendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen un weigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bo denfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäu sebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der AHA bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterten der Leiter des Forstbetrieb Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie der Revierleiter Falko Friedel ihre Sichtweise zur forstwirtschaftlichen Nutzung, welche ihrer Ansicht konform mit der gültigen Verordnung zum Naturschutzgebiet “Hakel” ist und auf der Basis der Absprachen mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Harz und Salzlandkreis erfolge. Sie meinten, dass die forstwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich seien, um den Bestand der Eichen dauerhaft zu sichern. Ferner dienen die forstwirtschaftlichen Eingriffe der Sicherung des Saatgutstandortes für die Vogelkirsche. Die umfassende Entnahme von Holz, welche Auskunft beider leitenden Vertreter des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des Revierleiter Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien:
Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus:

– Helm (Kombination mit Gehör- und Sichtschutz)
– Schnittschutzhose
– Schnittschutzschuhe
– Schutzhandschuhe

Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie unter anderem in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalts (FBZ)., Zitat Ende

https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz

Die anwesenden Mitglieder des AHA sowie Teilnehmende der Exkursion teilten keinesfalls die dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.

Im Zusammenhang mit den Nutzungen im Umland des Hakels verwies der AHA zudem darauf, dass zurzeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022- eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Daher waren sich Teilnehmende der Exkursion schnell einig, dass der Einsatz zum Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung des Hakel dringend und verstärkt weitergehen muss. Die fortgesetzte und tiefgründig ausgeprägte Ignoranz, Arroganz und Inkompetenz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen zwingen dazu.
Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemein- den Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See bietet die Möglichkeit der Entwicklung zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zum Harz, zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 01.07.2023, um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben

Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.01.2023

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 14.01., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und vierunddreißigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 14.01.2023, geplant.
Dabei ist vorgesehen mit den Schnittarbeiten zu beginnen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Ferner findet die Teilnahme auf eigene Gefahr statt.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2023

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

Der ca. 7 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, den 14.01.2023 teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Das Mitbringen einer Bügelsäge wäre zum Vorteil.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2023

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide und am Ettersberg sowie in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings und in Brandenburg beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen in angrenzenden Wohngebieten, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen Stopp aller mechanischen und chemischen Einsätze in den gestörten bzw. zerstörten Waldgebieten. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Klima- und Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen bedürfen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale und Mulde sowie in den Wäldern des Harzes, des Hakels, des Flämings, in Brandenburg, der Dölauer Heide, am Petersberg im Saalekreis und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen zu beenden.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in allen Waldgebieten die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie Hakel und Petersberg im Saalekreis an.

Im Rahmen einer Begehung am 30.12.2022 haben nun Mitglieder des AHA festgestellt, dass massive Abholzungen mit Zerstörungen im Gehölz- und Bodenbereich zweier sehr bedeutsamer Waldgebiete erfolgten bzw. womöglich noch erfolgen. Davon sind im konkreten Fall das Plaußiger Wäldchen in der Aue der Parthe im Stadtgebiet von Leipzig sowie das Oberholz im Gebiet der Gemeinde Großpösna im Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig. Zu der Bedeutung beider Waldgebiete sei folgendes erwähnt:

I. Oberholz

Das ca. 600,00 ha große Waldgebiet ist großräumig im Uhrzeigersinn in den Raum des Störmthaler Sees, in das Siedlungsgebiet der Gemeinde Großpösna und in die Aue des Göselbaches eingebettet. Das Bundesamt für Naturschutz schildert das Waldgebiet zusammengefasst folgendermaßen, Zitat: „Naturnahes strukturreiches Waldgebiet mit größeren Eichen-Hainbuchenwäldern und bachbegleitenden Erlen-Eschenwäldern, Pfeifengraswiesen sowie wertvolle, orchideenreiche Nasswiesen“, Zitat Ende
Im Zusammenhang mit dem räumlich und ökologisch eng damit verbundenen 198.00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet führt die Bezeichnung „Oberholz und Störmthaler Wiesen gehen alle Veröffentlichungen, wie Managementplan für das SCI 224 / DE 4740-301 Oberholz und Störmthaler Wiesen (Landkreis Leipzig) Planungsstufe 2 – Abschlussbericht vom November 2011 sowie das Bundesamt für Naturschutz von folgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Habitatflächen für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aus:

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

6510 Magere Flachland-Mähwiesen
9130 Waldmeister-Buchenwälder
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0* Erlen-Eschenwälder
6410 Pfeifengraswiesen

Habitatflächen für Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Das Gebiet ist zudem Bestandteil des ca. 4.135 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Laubwaldgebiete östlich Leipzig“.
Das Waldgebiet ist zudem von den Fließgewässern Pösgraben, Oberholzgraben, Graben aus Oberholz und Schlumperbach durchzogen. Zudem befindet sich das Waldgebiet an der zwischen der Parthe und der Pleiße.
Die Bedeutung des Waldgebietes selbst, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, für eine positive Klimaentwicklung als Speicher für Kohlendioxid, Produzent von Sauerstoff, Kalt- und Frischluft sowie als Bestandteil bestehender bzw. noch zu entwickelnder Biotop- und Grünverbundräume, erfordern einen sensiblen Umgang mit dem sehr bedeutsamen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft. Dazu zählt es den Wald als zusammenhängenden Organismus zu begreifen und nicht als Gehölz- und Forstplantage zu betrachten. Daraus gilt es nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu schlussfolgern, das geschützte bzw. sehr schützenswerte Waldgebiet einer naturnahen und sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Ferner gilt es eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche dann als Diskussions- und Handlungsgrundlage dienen kann. Dabei gilt es weiterhin u.a. die Hebung des Schutzstatus des gesamten Waldgebietes sowie Möglichkeiten einer sukzessiven Erweiterung der Waldfläche zu prüfen.

II. Plaußiger Wäldchen

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
In dem Zusammenhang betrachtet, gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
In den vergangenen Jahren hat der AHA mit sehr großer Sorge die verstärkte forstwirtschaftliche Nutzung des Weinbergholzes zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz aufgenommen. Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna und Flora mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet.
Gleiche Schutzwürdigkeit besitzt das Plaußiger Wäldchen, welches als Auenwald der Parthe fungiert und daher einer naturnahen und sukzessiven Entwicklung bedarf. Die zerstörerischen Abholzungen einhergehend mit der massiven Schädigung der Boden- und Feldschicht müssen endlich ihr endgültiges Ende finden.
Die Bedeutung des Auenwaldes selbst, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, für eine positive Klimaentwicklung als Speicher für Kohlendioxid, Produzent von Sauerstoff, Kalt- und Frischluft sowie als Bestandteil bestehender bzw. noch zu entwickelnder Biotop- und Grünverbundräume, erfordern einen sensiblen Umgang mit dem sehr bedeutsamen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft. Dazu zählt es den Wald als zusammenhängenden Organismus zu begreifen und nicht als Gehölz- und Forstplantage zu betrachten. Daraus gilt es nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu schlussfolgern, das geschützte bzw. sehr schützenswerte Waldgebiet einer naturnahen und sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Ferner gilt es eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche dann als Diskussions- und Handlungsgrundlage dienen kann. Dabei gilt es weiterhin u.a. die Hebung des Schutzstatus des gesamten Waldgebietes sowie Möglichkeiten einer sukzessiven Erweiterung der Waldfläche zu prüfen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.01.2023

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