Monat: November 2022 (Seite 1 von 3)

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der fehlende flächendeckende nachhaltige Umgang mit den Wäldern sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom damaligen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des einst vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:
5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftraggegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?
Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:
Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt, Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich, Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder, Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch , sowieZug- und Wasservögeln (Literatur), Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet, Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in §1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in §2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende
Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlichen Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.
Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf die Jahre 2018 – 2022 zu sehen sind und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Gleiches gilt für das skandalöse Verhalten des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode im Umgang mit den Wäldern im Oberharz. Nicht genug, dass diese sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturbestandteile massiven Stress durch Hitze und Trockenheit sowie der damit verbundenen Waldbrände ausgesetzt sind, haben diese drei Akteure unter großer Druckausübung gemeinsam mit dem Land Niedersachsen auf die Nationalparkverwaltung Harz begonnen massiv Trockenholz aus den Waldgebieten zu räumen. Als Begründung soll die Brandbeschleunigungsfunktion dieses Holzes herhalten. Dabei gilt es andere Maßnahmen zum Brandschutz in und an den Wäldern umzusetzen, wozu während hoher Waldbrandgefahrstufen der Stopp der Fahrten von Dampflokomotiven der Harzer Schmalspurbahnen sowie des Betretens und Befahrens mit Kraftfahrzeugen aller Art gehören muss. Bereits die widersprüchlichen Angaben zur Brandfläche, welche man zuerst mit 160,00 ha bezifferte und nun mittlerweile mit 12,00 bis 16,00 ha angibt, zeugt davon, dass man kein klares Konzept im Umgang mit den Wäldern, ihrer Entwicklung und ihren Schutz hat.
Zu einem ordnungsgemäßen Umgang und Schutz der Wälder und seiner Bestandteile – wie zum Beispiel Trockenholz – gehört, zu begreifen, dass er ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist, als Sauerstoff- und Frischluftproduzent und Kohlendioxidspeicher dient. Um eine dafür erforderliche Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen gilt es die sukzessive Verjüngung zuzulassen und dazu u.a. Trockenholz in allen Größen und Umfang in den Wäldern zu belassen. Dieses Trockenholz dient als Lebensraum und Deckung für zahlreiche Tierarten wie zum Beispiel Wildkatze, Baummarder, Insekten, Spinnen und Pilzen. Ferner befördern sie die Sukzession., indem sie als Ruheplatz und Versteck für Tiere fungiert und somit Saatgut vor Ort belässt bzw. heranträgt. Gleiches gilt für Wind. Zudem verhindert Trockenholz – besonders in Hanglagen – jegliche Form von Erosion. Angesichts der Zunahme von Stürmen und plötzlichen Starkniederschlägen eine sehr wichtige Eigenschaft.
Alles Fakten, welche dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Harz und der Stadt Wernigerode schon seit Langem bekannt sein muss.
Es zeugt von fehlendem Verständnis für einen ernsthaften sowie wissenschaftlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, wenn man derartig rabiat in Wälder eingreift und mit schwerer, bodenverdichtender und Jungwuchs zerstörender Technik Waldbestandteile entfernen möchte bzw. entfernt.
Es ist skandalös, dass sich am 02.11.2022 der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt gezwungen sehen musste, einen Antrag beim Verwaltungsgericht Magdeburg zu stellen, um die Entnahme des „Totholzes“ und die Baumfällungen zu stoppen. Der nunmehrig vom Verwaltungsgericht Magdeburg verfügte vorläufige Stopp dieser zerstörerischen Arbeiten ist ein sehr wichtiger Schritt, um im Zuge des Hauptsacheverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu beseitigen. Auf jeden Fall begrüßt und unterstützt der AHA diesen Schritt, welcher bei fachlich und rechtlich korrektem Handeln der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen nicht notwendig wäre.
Die ersten Reaktionen aus Politik und Verwaltungen zeugen von fehlendem Verständnis im Umgang mit gerichtlichen Entscheidungen, wenn es ihnen nicht in ihr unökologisches Denken und Handeln passt. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen auf, diese vorläufige Entscheidung zu respektieren und zu beachten sowie die Gelegenheit zu nutzen in einen breiten gesellschaftlichen Dialog mit der Bevölkerung und ihren Vereinen und Initiativen sowie mit Wissenschaft, Lehre und Forschung zu treten, um nachhaltige und akzeptable Lösungen zu finden.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-gelbe Landesregierung auf, unverzüglich wissenschaftlich und fachlich fundiert mit dem Harz als besonderen Natur- und Landschaftsraum umzugehen und dazu alle skandalösen Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.
Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, in welcher ein entsprechende Tourismuskonzeption einzubetten ist, zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.11.2022

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten und bereits durchgeführten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 26.11.2022, in die ca. 277 ha große Burgaue eingeladen. Das sonnige Spätherbstwetter mit seinen kühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell ein spätherbstliches Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter annehmen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der AHA sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des AHA böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der AHA nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und Möckernschen Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der AHA bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Die Teilnehmenden an der Exkursion stellten mit Genugtuung fest, dass im Deich im Nord- und im Westteil des Auengebietes erste Schlitzungen erfolgten. Nach Ansicht des AHA kann das jedoch nur der Anfang sein, da eine Beräumung des Deiches für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für die Ausbreitung des Hochwassers sinnvoller erscheint. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der AHA sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stand der Eindruck der Brückenbaustelle im Vordergrund, welcher mit massiven Eingriffen in den Auenwald verbunden ist. Dazu gehören Massenabholzungen ebenso wie Bodenverdichtungen durch Baumaschinen.
Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe-Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³“, Zitat Ende
Für den AHA ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben den korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der AHA immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietes Natura 2000 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.
Der AHA verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Tag der Exkursion war das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet durch einen massiven Lärm von Motorsägen erfüllt. Flächendeckend holten sich mit Privatkraftfahrzeugen und Anhängern sowie mit Motorsägen, Beilen und Äxten angereiste und ausgerüstete Personen Unterholz aus den geschützten Flächen. Schon das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist eine enorme Belastung aus Abgasen, Feinstäuben, Bodenbelastung und Lärm. Diese Belastungen verstärken sich, wenn man mit brachialer Gewalt aus Motorsägen, Äxten und Beilen Lebens- und Nahrungsräume aus dem Auenwald zerrt und dabei eine Schneise der Verwüstung hinterlässt. Zu einer Zeit der Suche des Unterschlupfes für den Winterschlaf oder der Winterruhe derartige Eingriffe vorzunehmen verschärft die Eingriffssituation und ist daher verstärkt unverantwortlich. Befragungen betroffener Personen hatte ergeben, dass dafür behördliche Genehmigungen vorliegen. Der AHA fordert daher die Stadt Leipzig auf sich öffentlich dazu zu erklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese zerstörerische Praxis sofort ihr Ende findet. Konkret bedeutet das, die Ausstellung der Genehmigungen sofort zu beenden sowie im gleichen Atemzug bestehende Genehmigungen einzuziehen. Ein derartiger räuberischer und zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft treibt die Störung bzw. Zerstörung des Auenwaldes voran sowie verstößt rechtlich und fachlich gegen das Ansinnen bzw. die Grundlagen eines Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes. Daher bittet der AHA die zuständige Staatsanwaltschaft die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz aufzunehmen.
Am Bauerngraben wirft der AHA immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der AHA auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten.
Dieses Thema greift der AHA immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo ein nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der AHA verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der AHA statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der AHA nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der Frischwiese zwischen Reitweg, Der Polenz und Am Hundewasser bekräftigt der AHA seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der AHA schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete. Der AHA hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Totholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa zwei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100-jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der AHA noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der AHA sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte AHA in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des AHA gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der AHA Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.11.2022

Fotos & Videos: AHA

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue in Gera ein!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
In dem Rahmen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wiederholt zu einer Fahrradexkursion entlang der Weißen Elster eingeladen. Nachdem die erste Exkursion im Mai des Jahres 2022 flussabwärts bis nach Milbitz/Franzosenweg führte, folgten am 03.09.2022 Interessierte der zweiten Exkursion in diesem Jahr flussaufwärts nach Zwötzen. Auf der Basis des Aufrufes von Initiative „Pro Baum“ und AHA zum Gießen von Bäumen und Sträuchern vom 29.07.2022, waren der Exkursion intensive Bemühungen der AHA-Regionalgruppe Gera-Zeitz vorausgegangen, die von der monatelangen Trockenheit standortgefährdeten Jungbäume zu wässern und öffentlich auf deren Bedrohung durch die extreme Hitze aufmerksam zu machen. Die Aktion selbst beinhaltete das Anbringen von Flugblättern an die entsprechenden Jungbäume mit dem allgemeinen Aufruf zur Mithilfe beim Wässern der Bäume und Sträucher, das Bereitstellen von Schöpfeimern im Stadtteil Untermhaus und die Veröffentlichung des Gießaufrufs im digitalen Köstritzer Amtsblatt. 
Zum Abschluss der Gießaktion fand Anfang September eine Fahrradexkursion entlang der Strecke statt, wo Jungbäume mit Stützpfeilern gepflanzt wurden und von der Stadt Gera gepflegt werden. Die Strecke führte die Exkursionsteilnehmer vom Geraer Hbf. über den Küchengarten und die Kastanienallee direkt zum Elsterufer im Bereich Untermhäuser Brücke, um einerseits die Jungbäume auf dem Biermannplatz/Mühlgraben hinter der Schutzmauer zu begutachten, andererseits den Baumbestand flussaufwärts sowohl vor- und hinter der Mauer, als auch ohne Mauer zu dokumentieren.
Zum Abschluss der Radexkursion wurde ein Treffen vor Ort in Zwötzen mit Betroffenen arrangiert.
Ablauf:

  • Bestimmung der Bäume mittels der App „flora inkognito“ – bevor es mit der Exkursion los ging, gab mir Herr Lorenz (Baumsachverständiger und Treeworker) eine umfassende Auskunft über den Zustand der Jungbaumbepflanzung. Baum- und Landschaftspfleger Lorenz berichtete, dass junge Bäume in den Monaten Juni, Juli, August 2022 ausschließlich dem Stress ausgesetzt gewesen sind. So sind die wenigsten Jungbäume kaum bis gar nicht vor extremer Sonneneinstrahlung geschützt; Beschattung durch größere Bäume mit ausladender Baumkrone sind nicht vorhanden.
  • Uferstraße – Biermannplatz: 6 Buchen, eine Weide, 1 Buche tot vermutlich vertrocknet
  • Gries: keine gefährdeten Jungbäume
  • Gries/Wasserstraße:
  • Mühlgraben: 3 Eichen, 2 Weiden, 1 Buche – 2 Eichen gefährdet
  • Textimasteg/Tschaikowskistraße in Heinrichsgrün – 54 Winterlinden, 3 gefährdet; alle Bäume sind standortgefährdet, da Sie nur 2,00 – 2,50 Meter neben der Hochwasserschutzmauer gepflanzt wurden, welche massiv und 2015/16 bis zu 4 Meter tief neuerrichtet wurde, welche dadurch eine horizontale Sperre im Wurzelraum darstellen. Trotz der Anpassungsfähigkeit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese neu gepflanzten Bäume ab dem zwanzigsten Lebensjahr entfernt werden müssen aufgrund zu extremer Standortbedingungen. Die an dieser Stelle des Ufers gepflanzten Jungbäume werden nach bisherigem Erkenntnisstand keine Normalgröße eines ausgewachsenen Baumes erreichen.
  • Stadion am Steg bis Zwötzener Wehr: 52 Bäume (Eiche, Hainbuche), 1 Baum tot

Durch Bodentrockenheit und Dürre sind insbesondere städtischen Jungbaumbepflanzungen den besonderen Belastungen erlegen, da der zur Verfügung stehende Boden höchstwahrscheinlich nicht genug Nährstoffe bietet.
Junge Bäume brauchen mindestens zweihundert Liter täglich, insbesondere bei den Neubepflanzung entlang der Hochwasserschutzmauer müssen Jungbäume oftmals ohne zusätzlichen Schatten auskommen, vor allem in der Tschaikowskistraße und im Bereich Gera-Zwötzen entlang des Elsteradweges ist dies der Fall. Aber auch im Bereich am Gries zwischen Wasserstraße und Otto-Dix Brücke zeigt sich der erhöhte Wässerungsbedarf.

  • Ein Schutzanstrich ist generell zu empfehlen, da an problematischen sonnenexponierten

Standorten sich unter der Rinde im Kambium mit Temperaturen bis zu achtzig Grad bilden und die Rinde reißen kann, bis zum Alter von zehn Jahren.

Dabei fällt auf, dass Neupflanzungen von städtischer Seite nur dort vorgenommen wurden, wo der technische „Hochwasserschutz“ in Form einer Schutzmauer vor der unmittelbaren Fertigstellung steht oder bereits fertiggestellt wurde. Hier seien u.a. der Bereich Textimasteg bis Heinrichbrücke auf westlicher Uferseite genannt. Dort, wo von städtischer Seite keine technischen Schutzvorrichtungen geplant wurden oder werden, befinden sich keine Neupflanzungen, wie z.B. zwischen Untermhäuser Brücke und Textimasteg an beiden Uferseiten.

Auffallend ist zudem, dass die Jungbäume hinter der Mauer sehr standortgefährdet sind (z.B. entlang der Tschaikowskistraße), da zum einen der Abstand zur Mauer nicht annähernd ausreichend ist, damit die Jungpflanzen ihr Wurzelwerk in gewohnter Weise gleichmäßig unterirdisch ausbreiten können. Zum anderen setzt der hohe Versiegelungsgrad des Bodens und die Wahl des Standortes direkt an der westlichen Schutzmauer erheblich zu: junge Pflanzen benötigen ausreichend Schutz durch ihre „Mutterbäume“, indem diese Schatten spenden bei extremer Sonneneinstrahlung und Hitzeeineinwirkung, und sie außerdem den Jungbaumbestand vor starken Orkanböen, Sturm und Hagel schützen. Die neugepflanzten und durch Stützpfosten gestützten Jungbäume entlang der Tschaikowskistraße sind allesamt als standortgefährdet einzustufen, da sie ohne Schutz allen Wetterextremen ausgesetzt sind, was dazu führt, dass diese Bäume nur durch intensive Pflege von Menschenhand Überlebenschancen besitzen. Die hohe Versiegelungsdichte in diesem Bereich der Stadt dient zusätzlich als Katalysator für das vorzeitige Absterben der Bäume, bevor diese ihre maximale Höhe und Baumkronenvolumen erreicht haben werden. Beton und Asphalt auf Straßen, Mauer und Gebäuden lassen die Umgebungstemperatur um mehrere Grad zusätzlich ansteigen, indem die Wärme durch intensive Sonneneinstrahlung gespeichert und nur langsam wieder abgegeben wird. Somit ist auch nachts nicht mehr von einer notwendigen Kühlungsfunktion für Mensch und Tier auszugehen, weil die Wärmespeicherung und -abstrahlung die funktionale Abkühlungsfähigkeit von jungen Laubbäumen um ein Vielfaches übersteigt.

Die Exkursion führte weiter in Richtung Debschwitz bis zum Zwötzener Wehr am östlichen Ufer der Weißen Elster entlang. Auch dort ist festzustellen, dass vorrangig „Ausgleichspflanzungen“ entlang der schon vorhandenen Schutzmauer vorgenommen wurden, anstatt präventiv dort zu pflanzen, wo bisher keine Mauer gebaut oder geplant wurde.
Die Jungbäume zwischen Stadion am Steg und Zwötzener Wehr sind als weniger standortgefährdet einzustufen, da hier insbesondere der barrierefreie Zugang zum Wasser ins Gewicht fällt. Wurzeln können sich – wenngleich die Bildung eines weitverzweigten Wurzelgeflechts auch hier infrage gestellt werden muss – ungehindert Richtung Flussbett unterirdisch ausbreiten. Gerade in sehr langanhaltenden Trockenphasen sehen wir darin einen Standortvorteil gegenüber Jungbäumen hinter der Mauer. Nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten, welche maximale Höhe diese Bäume erreichen werden. Es ist davon auszugehen, dass nur mit intensiver Unterstützung des Menschen die Bäume überleben können, da Jungbäume über noch kein ausreichend tiefes Wurzelsystem verfügen und auf zusätzliche Wässerungen während der trockenen Sommermonate angewiesen sind.

Blicken wir weiter südlich flussaufwärts, so befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Gartenanlage Huth – welche nach dem Willen von der Stadt Gera und des Freistaates Thüringen konsequent beräumt und abgetragen werden soll – ein natürliches Reservoir an Auenwald, welches mit einer Mischung aus Alt – und Jungbaumbestand als natürliche Retentionsfläche gerade für den Bereich Zwötzen und die anderen direkt an der Elster gelegenen Stadtteile dienlich sein kann. Zwischen dem Ortsteil Liebschwitz und dem Liebschwitzer Bahnhof in Höhe der Zoitzbergmühle befindet sich noch immer ein scheinbar unbeachteter Nebenarm der Weißen Elster auf östlicher Flussuferseite, der über die letzten Jahrzehnte in Vergessenheit geraten ist. Gerade mit Blick auf Schutz von Auenlandschaften und dem Schutz der Weißen Elster als „Flusslandschaft des Jahres“ regt der AHA an, diesen Restbestand von Altaue auch vor dem Hintergrund des natürlichen, präventiven Überflutungsschutzes systematisch zu renaturieren und seiner natürlichen Funktion zu überführen. Gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen und der Stadt Gera möchte der AHA in Arbeitseinsätzen diese Fläche im Geraer Oberlauf der Weißen Elster von Schrott und anderen baulichen Hindernissen befreien, den Nebenarm durchlässig für Fließgewässer machen und somit zu effektiven Natur- und Artenschutz beitragen, indem effektive Hochwasserfläche geschaffen wird. Ungefähr in Höhe des stillgelegten Liebschwitzer Bahnhofs mündet der Seitenarm wieder in das Flussbett der Weißen Elster. Volumen und Geschwindigkeit möglicher zukünftiger Hochwasser können damit flussabwärts bereits viele hundert Meter vor der Flussbiegung im Bereich Zwötzener Brücke minimiert werden. Damit ist es nicht erforderlich, großflächig Erde im Bereich der Gartenanlage Huth abzutragen. Den Abschluss der Exkursion am 03.09.2022 machte eine Ortsbegehung mit einer besorgten Gartenbesitzerin, deren Lebensinhalt sich – wie bei vielen anderen betroffenen Pächtern ebenfalls – gerade seit der Corona-Pandemie verstärkt auf die Pflege ihres Gartens konzentriert. 

Kleingartenanlagen sind natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Gerade Insekten als Bestäuber sind unverzichtbar für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentions- u/o Hochwasserfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.

Der AHA denkt ganzheitlich und nachhaltig und fordert daher einen tragfähigen Kompromiss zwischen Stadt Gera, Freistaat Thüringen sowie Anwohnern und Nutzern. Bisher nützt die Vorgehensweise von Stadt und Land niemandem – am wenigsten dem Natur- und Artenschutz an der „Flusslandschaft des Jahres“. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit über die offizielle Titelvergabe bis 2023 hinaus, die Weiße Elster als Flusssystem zu schützen und zu bewahren. Bisher spricht vieles dagegen, dass der Freistaat Thüringen und die Stadt Gera das auch wollen. Der AHA bekräftigt erneut und mit Nachdruck im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten unter Einbeziehung der Bevölkerung und der Wissenschaft mit der Politik und den Verwaltungen des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera gemeinsame Lösungen zu suchen und zu finden.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.11.2022

AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Samstag, den 26.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 26.11.2022, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277 ha große Burgaue ein.
Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Neubaus des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten bestehen unter folgendem Kontakt.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.11.2022

AHA hält es für unverantwortlich die Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n umzusetzen!

Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2021 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Daher fordert der AHA die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nachfolgende Entscheidung seines Mitgliedsvereins Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), Zitat:
Bürgerinitiative-Saaletal und NABU Deutschland reichen Beschwerde in Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
Die streitbare Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig in Urteilen zum Umweltschutz und die mangelhafte deutsche Rechtslage zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofes haben die Bürgerinitiative Saaletal (BI) mit dem NABU Deutschland systematisch aufgearbeitet. Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt Peter Kremer wurden heute zwei Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die erste Beschwerde richtet sich gegen die aktuelle Rechtslage und Praxis in Deutschland, die Kläger und Beklagte in Prozessen gegen umweltschädliche Projekte ungleich behandelt und damit gegen die Grundrechtecharta der europäischen Union wie den Artikel 47 verstößt. Das meint zum einen, dass nur für die Naturschutzverbände, welche Klage gegen zerstörerische Großprojekte führen, eine 10-Wochen Frist der Klagebegründung gilt und nicht für die Beklagten und sie damit systematisch benachteiligt werden. Dafür wurden eine beachtliche Anzahl an Urteilen und Belegen dokumentiert. Die zweite Beschwerde bezieht sich auf die europäisch geregelte Vorlagepflicht von europarechtlich relevanten Rechtsfragen beim europäischen Gerichtshof. Dies meint im konkreten Fall, dass Klagen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz die europäische Regelungen tangieren wie z.B. wenn die Genehmigung des Baus der A143 durch das untere Saaletal eigentlich gegen das Europäische Verschlechterungsverbot verstoßen, nicht allein in Deutschland geregelt werden dürften. So hätte diese Klage und viele andere dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Statt dieses Vorgehen klar zu regeln, hat Deutschland das Verfassungsgericht als Instanz dafür eingesetzt und verbaut damit de facto eine übergeordnete, europäische Einschätzung in Streitfragen zum Umweltschutz.
Die Beschwerde adressiert unter anderem Rechtsprobleme, die sich in der Verhandlung des Bebauungsplanes der Autobahn 143 im Jahr 2018 und 2019 gezeigt haben. Konkret wurde bei diesem Teilstück der Autobahn, die durch die Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitate (FFH) von besonderem europäischem Rang im Saaletal westlich von Halle führt, FFH-Umweltrecht ignoriert.
Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, sollte dies hunderte weitere FFH-Gebiete in Deutschland besser schützen und Auswirkungen auf den Weiterbau der A143 haben.
NABU und BI Saaletal hoffen, dass so die Zerstörung der Naturschutzgebiete noch gestoppt werden kann.“, Zitat Ende

Der AHA unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Beschwerde bei der Europäischen Kommission und nachfolgender Aktivitäten auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2022

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 12.11.2022, durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.
Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Hochwasserschutz darlegen.
An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.
Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.
Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der AHA seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.
Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage im Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des AHA, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.
Bereits im November 2013 hatte der AHA gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.
Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des AHA drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier stehen, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der AHA versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.
Eng damit gekoppelt sieht der AHA weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom AHA übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand.
Stattdessen setzt man die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem mit Steuermitteln gespeisten sogenannten Programm „Aufbauhilfe Hochwasser 2013“ geförderten „Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme Saale-Region Merseburg Teilprojekt 1.1: Versorgungsleitung Merseburg“ mit der MIDEWA als Bauherrn, welche sehr bedeutsame Teile dieses Teils der Saaleaue tangieren. Als Bauzeit hat man Juli 2020 bis April 2021 angegeben. Der AHA, als seit dem Juni 2018 vom Umweltbundesamt anerkannter Umweltverband, hat nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten und kritisiert daher Vorgehensweise und das Vorhaben. Ein weiteres Beispiel für die unverantwortliche Ignoranz der Vorschläge der im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“.
Gleiches gilt für die teilweise Zerstörung einer naturnah entstandenen und aus Silberweiden bestehenden Weichholzauenwaldgesellschaft im Bereich der Alten Saale südöstlich des Abzweiges des Mittelkanals. Der AHA fordert, dass diese sukzessive und naturnahe Entwicklung dieses Teils der Saaleaue umfassenden Schutz genießt und weitere Eingriffe unterbleiben. Nur so kann dieser Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. In dem Zusammenhang regt der AHA umfassende und dauerhafte Kartierungen dieses Gebietes an, um die Schutzwürdigkeit besser darstellen zu können.
Im Bereich des Abzweiges der Alten Saale von der Saale weist der AHA darauf hin, dass auch am 14.11.2020 wieder Angler mit zwei Kraftfahrzeugen in das Gebiet gefahren und offensichtlich mit mehreren Übernachtungen sich in dem Teil des Landschaftsschutzgebietes aufhalten. Ferner waren zahlreiche Müllablagerungen zu erkennen. In westlicher Angrenzung hat man offenbar mit schwerer Technik umfassend Porphyrsteine am Saaleufer verbracht. Alles Zustände, welche nach Ansicht des AHA vollkommen inakzeptabel sind und einer sofortigen Beendigung der Beeinträchtigungen erfordert. Dazu gehören die Verhinderung neuer und Beseitigung bestehender Vermüllung, das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Entfernung der Steinschüttungen am Saaleufer.
Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regte der AHA bereits mehrfach an, beidseitig des ca. 145 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen vorzunehmen. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Der AHA hält Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der AHA hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll. Eine Reaktion seitens des Landkreises Saalekreises und der Stadt Leuna erfolgte bisher leider nicht.
Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna muss der AHA fortgesetzt feststellen, dass die Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA weist in dem Zusammenhang erneut auf die von ihm am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ hin, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahelegt.
Ferner nahm der AHA mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen.
Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf ist nach fortgesetzter Auffassung des AHA von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.
Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vom AHA vorgetragenen Vorschlag eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 100 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von 620 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen.
Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.
Mit sehr Sorge betrachtet der AHA das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen – Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr –z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg- senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2021- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und –korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raum-ordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen–Wallendorf–Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.
Dem AHA ist zusammenfassend bewusst, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der AHA im Vorfeld den 34. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der AHA die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl.
Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fand eine umfassende datentechnische Sichtung, Aufarbeitung, Sortierung und Registratur der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der AHA möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25
Tel.:0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit: Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.11.2022

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Detlef Proske

« Ältere Beiträge