Monat: August 2022 (Seite 2 von 3)

Der AHA mißbilligt Orchideenvernichtung in Hergisdorf, OT Kreisfeld

Anfang Juli 2021 wurde im Katharinenholz in Kreisfeld ein Bestand von ca. 30 Exemplaren der Orchideenart Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens) festgestellt, welche wie alle Orchideenarten durch das Naturschutzrecht besonders geschützt ist.

Daraufhin informierte der AHA auch die Gemeinde Hergisdorf mit dem Ziel pflichtgemäß geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch wenn es sich um einem sensiblen Bereich, einen Veranstaltungsraum handelt, war und ist die Möglichkeit einer geeigneten Schutzkonzeption gegeben.Veranstaltungen und Orchideenschutz können durchaus miteinander verbunden werden. Innerhalb fast eines Jahres ist für den Orchideenschutz nichts unternommen worden.
Vor den Pfingstfeierlichkeiten 2022 wurden alle Pflanzen beseitigt. Von den ca. 30 Pflanzen steht keine mehr.

Nicht jede Kommune verfügt über solche Naturschätze. Manche können ihre Naturschätze aber offensichtlich nicht schätzen. Der AHA fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, zu klären wer für diesen Rechtsverstoß die Verantwortung trägt. Außerdem hält es der AHA für dringend geboten den Orchideenstandort endlich konsequent zu schützen und eine Lösung im Rahmen von Veranstaltungen zu finden.

Dabei weist der AHA auf die besondere Verantwortung des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra hin.

Halle (Saale), den 22.06.2022.

Dietmar Hörner
1. stellv. Vorsitzender

Kommentar der Mansfelder Zeitung vom 29.07.2022

Mansfelder Zeitung 29.07.2022

Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau der Energietransportleitung ETL 185 vom Elbehafen Brunsbüttel (FSRU-Liegeplatz) bis zum Anschluss an das bestehende Gasversorgungsnetz der SH Netz AG in Brunsbüttel

I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Darüber hinaus ist dringend eine Umstellung der Energieumwandlung erforderlich. Dazu gehört die Abwendung von fossilen und atomaren Energiequellen. Nur so ist das alternativlose Erreichen der Klimaziele und die Umsetzung der Lehren aus Katastrophen der Nutzung von Kernenergie wie in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima möglich.
Alternativ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Einbeziehung von Dächern und Fassaden auf bzw. an Wohngebieten und auf bzw. an gewerblich genutzten Gebäuden zur Nutzung der Sonnenenergie sowie die Errichtung ortsgebundener, dezentraler Windkraftanlagen.

Laut Flüssiggas1.de stehen folgende Vorteile und Nachteile von LNG Gas im Vergleich gegenüber, Zitat:

Vorteile von LNG Gas

  • weltweit gibt es große Gasvorkommen (unter anderem im Mittelmeer, USA, Mittlerer Osten)
  • viel Energie in kleinem Raum speicherbar
  • Gas lässt sich unabhängig von Pipelines über weite Strecken transportieren
  • LNG Gas verbrennt sauberer als Benzin, Diesel oder Heizöl
  • Flüssigerdgas ist in fast jeder Region einsetzbar
  • zahlreiche Anwendungsbereiche sind möglich (Kraftstoff, Prozessenergie, Energiespeicher)
  • große LNG Gas Vorräte können Engpässe in der konventionellen Gasversorgung ausgleichen

Nachteile von LNG Gas

  • Herstellung von LNG Gas ist energieaufwendig
  • Lagerung und Transport mit Schiffen oder Lastkraftwagen erfordert höchste Sicherheitsanforderungen
  • von der Förderung bis zum Einsatz entweicht 0,5 bis 5 % des Methans (Methanschlupf)
  • Methan ist 25-mal klimawirksamer als CO2 und fördert den Treibhauseffekt
  • Tankstellen- und Lagernetz ist nicht weit ausgebaut

Zitat Ende

Selbst der Energiekonzern EnBW führt folgendes aus, Zitat:

Wie umwelt- und klimafreundlich ist LNG?

Grundsätzlich handelt es sich bei LNG um Erdgas und damit um einen fossilen Brennstoff, der bei seiner Verbrennung CO2-Emissionen freisetzt. Doch im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern wie Kohle und Erdöl fallen diese bei Erdgas generell deutlich geringer und damit klimaschonender aus. Ein Problem bei LNG ist, dass die Herstellung (von der Reinigung des Rohgases bis zur Verflüssigung), die Kühlung und der Transport bis hin zur Regasifizierung an den LNG-Terminals selbst einen hohen Energiebedarf aufweisen. Dadurch fallen mehr CO2-Emissionen an als beispielsweise beim Transport über eine Erdgas-Pipeline. 2019 ermittelte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass im Vergleich zu russischem Pipeline-Gas bei LNG aus den USA die 1,5-fache Menge an Treibhausgasen entsteht. Die Emissionswerte für LNG aus Australien lagen, vor allem aufgrund des langen Transportwegs, fast doppelt so hoch (rund 90 Prozent ).

Ein weiterer Faktor in der Klimabilanz ist die Herkunft von LNG. Gefördert wird es hauptsächlich in den USA, Australien und Katar. Australisches LNG stammt zum Großteil aus Erdgas, das als Nebenprodukt beim Abbau von Kohle freigesetzt wird. In Katar wird Erdgas direkt aus dem Boden unter dem Persischen Golf gewonnen. US-amerikanische Unternehmen fördern Gas zur Herstellung von LNG vor allem mittels Frackings. Die Methode ist aber mit größeren Auswirkungen auf die Umwelt und Emissionswerten als in Katar oder Australien verbunden.“, Zitat Ende

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspolitik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Rohstoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Darüber hinaus ist eine Frist von knapp anderthalb Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme unverantwortlich und berücksichtigt in keiner Weise, dass die meisten Umwelt- und Naturschutzvereine ehrenamtlich agieren. Echte Demokratie und Meinungsteilhabe sehen anders aus.

II. Zu den Verfahrensunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben
Zu 1.3 Antragsgegenstand

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspoli-tik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Roh-stoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Zu allen weiteren nachfolgenden Punkten

Laut den Punkten 4.1.2 Technische Daten und 4.4 Flächenbedarf benötigt man baulich eine Fläche von 2.900,00 m Länge x 30,00 m = 87.000,00 m² = 8,7 ha. Im Bereich dieser Fläche finden auch Eingriffe auf Grünflächen in der Elbaue statt, welche später von Aufwuchs freigehalten werden sollen. Abgesehen von dem zerstörerischen baulichen Eingriff während der Bauzeit, geht laut Punkt 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben geht auf einer Fläche von 2.900,00 m Länge x 10,00 m = 29.000,00 m² = 2,9 ha somit Raum für eine potentielle naturnahere Entwicklung von Natur und Landschaft verloren, wozu mögliche Lebens- und Rückzugsräume sowie Überflutungsräume gehören. Im Punkt 3.2 Umweltrecht ist folgendes vermerkt, Zitat: „Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens (Vgl. Kapitel 1.2) wird im LNG-Beschleunigungsgesetz § 4 geregelt, dass hierfür das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anzuwenden ist.“ Hier sei vermerkt, dass die zunehmende antirussische Sanktionspolitik zu diesem Zustand geführt und somit diesen Zustand selbst entscheidend verursacht hat. Diese Politik begann endgültig mit den Ereignissen in der sogenannten „Orangenen Revolution“ im Jahr 2004 und hat nunmehr ihren vorläufigen Höhepunkt in dem barbarischen Krieg in der Ukraine gefunden. Anstatt durch ernsthafte Diplomatie den Krieg um Ende zu führen, greift man jetzt u.a. wiederholt nachteilig in das Umweltrecht und das Beteiligungsrecht ein. Demokratie und ernstgemeinter Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sehen anders aus. Somit fehlen u.a. Angaben zum gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie somit zu Artenstruktur und -vielfalt. Eine ordnungsgemäße Einschätzung möglicher Schäden sind somit ausgeschlossen und lässt das Beteiligungsverfahren zur Farce verkommen. Selbstverständlich stellen schon die Beseitigung der Vegetation und die Schachtarbeiten einen massiven Eingriff in Natur, Umwelt und Landschaft dar. Eine vollumfängliche Einschätzung ist aus ebengenannten Gründen nicht möglich.
Zu einem weiteren Verbau und Eingriff in einem Teil der Elbaue findet allemal statt und geht mit einer weiter zu erwartenden Verarmung eines speziellen Landschafts- und Naturraumes einher.

III. Schlussbemerkungen

Die gegenwärtige politische Situation in Europa hat zum wiederholten Male zur Beeinträchtigung der mühsam erarbeiteten Nachkriegsordnung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 geführt. Einhergehend mit der momentanen katastrophalen Friedens- und Energiepolitik nimmt weiterhin verstärkte Eingriffe und Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft in Kauf. Dazu zählen bauliche Eingriffe mit Folgen für Fauna, Flora, Hydrologie und Klima. Der nunmehrige gesetzliche Rahmen, welcher auf der Basis eines Gesetzentwurfes der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) vom 10.05.2022, Drucksache 20/1742 sowie der zustimmenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 19.05.2022 sowie des Bundesrates vom 20.05.2022, bestätigt diese verheerende Entwicklung. Daran ändert folgende zitierte Festlegung nichts „Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden.“

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-lng-beschleunigungsgesetz-894668

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0201-0300/0221-22.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) findet u.a. aus oben genannten Gründen diese Entwicklung und somit das angedachte Vorhaben verheerend und sieht sie im Widerspruch zu einer notwendigen lebenserhaltenden, ökologischen, friedlichen und sozialen Entwicklung auf unserer Erde, welche nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, als einziger Planet die Bedingungen für Leben aufweist und somit eines besonderen Schutzes bedarf.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.08.2022

Die erste Apfelernte im Jahr

Am 30.07.2022 trafen sich Mitglieder des AHA und Helfer aus Dessau zur ersten Apfelernte in diesem Jahr. Es galt Klar-oder Augustäpfel auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau zu pflücken. Leider lag schon eine große Menge der Äpfel am Boden, die nur noch für eine rasche Weiterverarbeitung genutzt werden können. Aber darüber hinaus hingen noch so viele Äpfel an den Bäumen, dass gar nicht alle geerntet und abtransportiert werden konnten.
Nach getaner Arbeit ließ man auch diesmal das Ganze bei einem gemütlichen Picknick ausklingen.
Der nächste Arbeitseinsatz ist für den 15.10.2022 geplant. Dann sollen die anderen Apfelsorten zum Mosten geerntet werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer früheren Ernte, falls die Äpfel schon vor dem geplanten Termin reif sind. Dies muss dann kurzfristig entschieden werden.

Fotos: Esther van Zalm & Christine Fröhlich

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und der Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich weit fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht schaffen und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte das Land Sachsen-Anhalt, der Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Dabei ist allgemein bekannt, dass ein ganz anderer Umgang mit Hochwasser bei Ausbreitung und Abfluss von Hochwasser dringend erforderlich ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Der unnatürliche Flächenverbrauch mit eingebundenen Flächenversiegelungen führen unweigerlich zum oberflächigen Abfluss von Niederschlagswasser. Gleiches gilt für Agrarlandschaften, welche im zunehmenden Maße von Monokulturen und fehlender Arten- und Strukturvielfalt in der Fläche geprägt sind.
Während noch zu DDR-Zeiten ca. 25 Ackerkulturen für Anbauvielfalt und Fruchtfolge zwischen Humusmehrern und Humuszehrern sorgten, kommen heutzutage ca. 5-6 Ackerkulturen auf den Feldern zum Anbau. Nicht nur der Verlust an Arten- und Strukturvielfalt mit nachteiligen Folgen für Fauna und Flora kommen so zum Tragen, sondern Humusverluste und der Einsatz schwerer Technik führen zu massiven Bodenverdichtungen, welche u.a. die zunehmenden Starkniederschläge nicht versickern lassen, sondern zum oberflächigen Abfluss mit Bodenerosionen führen. Dabei gelangen nicht nur Boden, sondern auch ausgebrachte Mineraldünger und Pestizide in die Vorfluter und Fließgewässer mit den bekannten Umweltfolgen und -schäden. Ähnliches trifft bei Winderosionen zu.
Ebenfalls problematisch ist die Vernichtung von Wäldern in Folge von Hitze, Trockenheit, Massenabholzungen und nicht zuletzt durch Waldbrände. Dabei gehen nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Produzenten von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid sowie Erholungsraum, sondern auch nachhaltige Wasserspeicher verloren.

Alles Fakten und Ereignisse, wo nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), keine umfassenden und nachhaltigen, wissenschaftlich begründete Antworten in Form von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen vorliegen.
So erscheint es nach Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dringend geboten, unverzüglich zu prüfen, wo Rückbaumaßnahmen von Flächenversiegelungen erfolgen können. Gleiches gilt für Rückverlegung des Deiches an der Saale und ihrer Nebengewässer – zum Beispiel im Nordostteil des Naumburger Stadtteiles Bad Kösen sowie im Bereich der Saaleaue zwischen den Weißenfelser Stadtteilen Schkortleben und Großkorbetha.
Außerdem ist nach Auffassung des AHA der Wiederanschluss von Altverläufen der Saale sowie die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu prüfen.
Darüber hinaus setzt sich der AHA weiterhin und verstärkt für länderübergreifende, wissenschaftlich-konzeptionelle Arbeit sowie die Einbeziehung der Nebengewässer -zum Beispiel im Raum Stadt Bad Sulza bis Weißenfels- ein. Hier seien insbesondere Ilm, Unstrut und Wethau genannt.
Ferner gilt es beidseitig mindestens 10 m breite Gewässerschutztreifen zu bewahren, um so naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dies entspricht zudem dem Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche u.a. auf Verbesserung und Überprüfung der Wasserqualität sowie biologische Durchlässigkeit orientiert.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, ist die Bildung einer Regionalgruppe Weißenfels-Bad Sulza vorgesehen.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.07.2022

Initiative „Pro Baum“ und AHA rufen zum Gießen von Bäumen und Sträuchern auf!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch bedrohen zum Beispiel nicht nur Fällungen sowie Beschädigungen im Wurzel-, Stamm-, und Kronenbereich durch mechanische Maßnahmen und chemische Mittel wie Auftausalze, Schmier- und Kraftstoffe den Bestand von Bäumen und Sträuchern, sondern im zunehmenden Maße auch Hitze und Trockenheit.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung auf, Bäume und Sträucher zu wässern.
So besteht die Möglichkeit den Trocken- und Hitzestress von Bäumen und Sträuchern zu mindern und so deren Überleben und Gedeihen zu sichern.
Bei technischen und fachlichen Fragen können sich Interessierte an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.07.2022

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