Monat: Oktober 2021 (Seite 2 von 3)

Schotter am Ufer der Saale

Sehr geehrter Herr Hirz,

vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalts erhielt ich die Auskunft, dass Ihre Behörde den „Ausbau“ des Saaleufers im Bereich Peißnitzinsel genehmigt hätte. Gelinde gesagt ist dies eine Katastrophe!

Von der malerischen Saale ist nichts mehr übrig, ganz zu schweigen von den ökologischen Auswirkungen dieser Maßnahmen. Der Eisvogel – weg, zahlreiche selten Insekten der Ufersäume – verschwunden (ich bin Entomologe und kann dies belegen!) – welche Lobbyisten stehen dahinter? Die Zeichen der Zeit werden nicht verstanden!
Der Leiter unserer Einrichtung, Herr Dr. Steinheimer hatte hierzu einen Text verfasst, den ich mit einfüge!

Haben Sie die Maßnahmen vor Ort in Augenschein genommen? Falls nicht, hänge ich zwei Fotos an, die nur einen kleinen Eindruck vermitteln können. Die ganze Verfahrensweise ist absolut unzeitgemäß. Als Bürger der Stadt Halle erwarte ich eine Stellungnahme zu diesem Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Stark

Vom Urwaldfluss zum kanalisierten Gewässer: Die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Saale

Gastbeitrag von Dr. Frank Steinheimer, Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) wundern sich seit einigen Wochen über die Baumfäll- und Uferbereinigungsarbeiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes entlang der innerstädtischen Saale. Eine konkrete Antwort der zuständigen Behörde, also die Stadt Halle (Saale) als Auftragsgeberin unter Genehmigung des oben erwähnten Amtes, auf eine Anfrage im Frühling 2020, als die Arbeiten starteten, zum Sinn und Zweck der Maßnahme, blieb bis heute unbeantwortet. Allerdings sind aus früheren Pressemitteilungen der Stadt Halle (Saale) in Folge des Hochwassers im Jahre 2013 und den damit ausgeschütteten Hochwassergeldern immer zwei wesentliche Maßnahmen für die innerstädtische Saale als Prävention gegen ein neues Hochwasser genannt worden: Das Ufer zu befestigen und die Durchflussgeschwindigkeit der Saale im Stadtbereich zu erhöhen. Als drittes Argument kommt zudem die erhöhte Sicherheit für die Schifffahrt hinzu.

Näher betrachtet macht allerdings das Säubern des Ufers von aller Vegetation und der aufwendige Auftrag von teuren Porphyrsteinen wenig Sinn: Bäume bzw. allgemein Vegetation verfestigen Ufer wesentlich besser, als lose Steine. Wir brauchen dafür nur mal kurz ins Ahrtal zu schauen. Dort haben Bäume den massiven Fluten vom Sommer 2021 getrotzt und stehen dort wie eh und je, aber die Häuser nebenan sind komplett weggespült worden. Bei einer starken Flut, wie im Jahre 2013 mit erheblichen Druckwasser, werden auch die schweren Porphyrsteine aufgespült und in die Fahrrinne geschwemmt werden. Zusätzliche Kosten der Beseitigung dieser Steine (oder wenn man es böse sagen will, eine weitere Selbstbeschäftigung des Wasserwirtschaftsamtes) steht dann an. Bäume hingegen mögen bei Sturm umgerissen werden, seltener bei Hochwasser, aber haben immerhin den natürlichen Vorteil, nicht in der Fahrrinne der Saale zu verschwinden, sondern oberflächlich wieder abfischbar zu sein. Die Durchflussgeschwindigkeit, die die Bäume angeblich ausbremsen, ist ja in Halle nicht durch die wunderbaren Gewächse am Saaleufer limitiert, sondern durch die beiden Felsen der Bergschänke und der Burg Giebichenstein. Und hier fordert niemand ernsthaft deren Sprengung! Die Saaleschifffahrt beschränkt sich im Moment auf wahrscheinlich nur zwei Personen, die überhaupt größere Passagierschiffe in Halle steuern dürfen, die kleineren Sportboote oder gar Paddelboote betrifft ein überhängender Baum am Ufer nicht. Und auch die Schiffspassagiere wünschen sich sicherlich einen anderen Uferanblick, als auf Geröll zu schauen. Güterschiffsverkehr gar ist in Halle nicht vorhanden. Daher darf man fragen: Für welchen Schiffsverkehr wird hier das Ufer saniert?

So ist in meinen Augen der ganze Aufwand aus den falschen Gründen betrieben worden – umso dramatischer ist dabei die Bereinigung des Uferstreifens entlang des einmaligen innerstädtischen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ zu werten: Nicht nur verlieren hier bedrohte Arten wie der Eisvogel, der in diesem Bereich mehrmalig Brutversuche unternommen hat, oder Zwergtaucher, der sich nachts in dem Wasser unter den überhängenden Zweigen im Winter versteckt, ihren Lebensraum, sondern die Menschen eine gelebte Anschauung, wie ungebändigte Natur aussieht.

Zusätzlich kommt der Verdacht auf, dass die verantwortlichen Mitarbeitenden der beteiligten Ausführungs- und Genehmigungsbehörden einfach von Haus aus eine falsch verstandene Ästhetik innewohnt, alles „ordentlich“ halten zu müssen. Vielleicht sind auch deren Gärten mit weißen Kieselsteinen ausgelegt, anstatt ein bisschen Wildwuchs zuzulassen.

Mir zumindest wurde mit dieser Baumfäll- und Uferbefestigungsmaßnahme nicht nur ein bisschen meiner morgendlichen und abendlichen Lebensqualität beim Entlangradeln an einem nahezu unangetasteten Auwaldufer genommen, sondern ich sehe hier auch Steuergelder nicht für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt.

 

Dr. Andreas Stark

Wissenschaftlicher Mitarbeiter ||| BMBF-Projekt „Sprache der Objekte“ – Konchylien |||
Zentralmagazin Naturwissenschaftl. Sammlungen (ZNS)

Stellungnahme zum Vorhaben Herstellung der Durchgängigkeit der Zorge am Hundeheimwehr in Nordhausen

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3.1 Lage des Vorhabens
Zu 3.6 Landschaftsbild
Zu 3.7 Schutzgebiete
Zu 4. Art und Umfang des Vorhabens

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Durchlässigkeit von Fließgewässern und somit auch in der Zorge. Dazu gilt es vorrangig zu prüfen, inwieweit eine Wiederherstellung von Mäandrierungen möglich ist. Im genannten Planungsbereich befindet sich jedoch bereits eine umfassende Sohlgleite, welche sich umfassend in das Gewässersystem eingebettet hat. Diese Lösung ist nicht das Optimum zur Entwicklung der Zorge, aber eine am Standort akzeptable Alternative. Die vorhandene verrostete Spundwand und die Betoneinbettung bedürfen in der Tat einer Beseitigung. Nach Auffassung des AHA ist es jedoch nicht zielführend die bestehende, eingebettete Sohlgleite zu entfernen und durch die angedachten Maßnahmen zu ersetzen, da diese Steine bereits durchaus als Störsteine fungieren. Stattdessen empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit eine durch eine Erweiterung der Sohlgleite flussaufwärts Abhilfe schaffen kann. Zudem weist der AHA darauf hin, dass sich in großen Teilen der Stadt Nordhausen entlang der Zorge ein mehr oder minder umfassender Gehölzsaum entwickelt hat, welcher sehr schützenswert und sukzessiv erweiterungsfähig ist. Daher verbietet sich ein Eingriff in den Uferbereichen und den dazugehörigen Gehölz-, Wiesen und Staudengürtel von selbst, um den vielfältigen Pflanzenbestand sowie der dazugehörigen Uferzonen sowie deren vielfältigen ökologischen Funktionen erhalten zu können. Dazu zählt neben der strukturellen Vielfalt auch die entsprechende bestehende Artenvielfalt. Ein Großteil der in der Unterlage 3, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung aufgeführten Arten benötigen die bestehende Strukturvielfalt. Dies gilt es zu erhalten und weiter zu befördern.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die Beseitigung von Restbauten im Gewässerbett der Zorge. Ansonsten sind jedoch weitere bauliche Eingriffe aller Art zu vermeiden. Ferner bedarf es eines Bestandsschutzes sowie fortgesetzter Rückgabe von Retentionsflächen an entlang der gesamten Zorge.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung.

Ferner regt der AHA die Einrichtung eines länderübergreifendenden Landschaftsschutzgebietes Zorge an.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2021

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese in Dessau

von Isabell Schneider

Am 16.10.2021 trafen sich gegen 10.00 Uhr sechs Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (AHA) an der Streuobstwiese/Landhaus in Dessau, zum angekündigten Arbeitseinsatz.
Mit Leitern, Apfelpflückern und vielen Kisten ausgerüstet, wurde der Hauptteil, der im Herbst reif werdenden Äpfel von den Bäumen gepflückt. Um an die besonders reifen und großen Exemplare in den oberen Bereichen der Bäume zu gelangen, kam es sogar zu kleinen Klettereien im Geäst.
Deutliche Wühlspuren von Wildschweinen ließen darauf schließen, dass auch sie dem Geschmack dieser Bioäpfel sehr zugetan sind.
Gegen 13.00 Uhr konnten wir am naheliegenden Gartenhäuschen des AHA bei einem mittäglichen Imbiss den Einsatz ausklingen lassen.
Am Abend wurde die umfängliche Ernte gleich zur Mosterei in Nietleben gebracht, die für uns – wie schon im Vorjahr – leckeren Apfelsaft pressen wird.
Der nächste Arbeitseinsatz auf dieser Streuobstwiese, wird am Samstag, dem 20.11.2021 stattfinden, bei der die verbliebenen, noch nachgereiften Früchte geerntet werden sollen.
Ab 10.00 Uhr kann jeder Interessierte sich am Landhaus Dessau einfinden und mitmachen.

Fotos: Esther Zalm

Fotos: Christine Fröhlich

Stellungnahme zum Antrag der Kreuzung des Deiches der Werra und des Gewässers Werra

Stellungnahme zum Antrag der Kreuzung des Deiches der Werra und des Gewässers Werra im Rahmen der Errichtung eines Überleitungssammlers Belrieth-Einhausen zur Abwasserbeseitigung Belrieth

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu Erläuterungsbericht & FFH-Vorprüfung für die FFH-Gebiete „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ und „Trockenhang am Halsberg“

Zu 1. Zweck des Vorhabens

Vom Grundsatz her ist die lückenlose Beseitigung von Schmutz- und Abwasser zu begrüßen. Somit besteht die Möglichkeit die Belastung von Wasser und Boden zu mindestens stark zu vermindern. Andere Einflussfaktoren wie Landwirtschaft und Lufteintrag aus dem Verkehr fallen hier nicht mit darunter. Leider sind jedoch in den Planungsunterlagen die Entwässerungskonzeption für die Ortsteile Belrieth und Einhausen nicht zu finden. Nach Ansicht des AHA sind diese Unterlagen aber sehr wichtig, um die Zusammenhänge der Planungen besser einordnen zu können.

Zu 3.6 Natur und Landschaftsschutz
Zu 3.7 Überschwemmungsgebiete
Zu 3.8 Hochwasserschutzanlagen
Zu 3.9 Binnenentwässerung
Zu 3.10 Stellungnahme der Gemeinde
Zu 1.1 Anlass und Aufgabenstellung der FFH-Vorprüfung für die FFH-Gebiete Seite „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ und „Trockenhang am Halsberg“
Zu 1.4 Eingriffsbereich – FFH-Vorprüfung für die FFH-Gebiete Seite „Werra bis Treffurt mit Zu-flüssen“ und „Trockenhang am Halsberg“

Die besondere Lage in den unter dem Punkt geschilderten Schutzgebieten sowie im Überschwemmungsgebiet der Werra und ihrer Nebengewässer in der Region erfordern ein sensibles Herangehen. Dazu gehört im konkreten Fall die Verlegung eines Überleitungssammlers mit Nebenbauten. Ebenfalls gilt es massiv die Rückgabe von Auen der Werra und ihrer Nebengewässer als direkten Überflutungsraum des Flussgebietes anzugehen. Die gegenwärtigen Zustände sind inakzeptabel. Ferner gilt es die Aufhebung von vorhandenen Verrohrungen des Hofteichgrabens wissenschaftlich zu prüfen.

Dazu passt überhaupt nicht der Plan der Gemeinde im Bereich Lindenstraße/Werratalweg im Überschwemmungsgebiet eine Wohngebietserweiterung vorzunehmen. Dem Vorhaben gilt es unverzüglich Einhalt zu gebieten.

Zu 5.2 Bauumfang
Zu 5.3.1 Kanalleitung
Zu 5.3.3 Querung Werra
Zu 5.3.4 Querung HWS-Deich
Zu 7.5 Gewässerquerung Werra
Zu 7.7 Abwasserüberleitung
Zu 7.8 Pumpwerk

Nach Auffassung des AHA gilt es die Neuverlegung des Überleitungssammlers in bestehende Verkehrstrassen einzubinden. Dazu gehört auch die Prüfung der Einbindung der Brücke Hofteicherstraße in den Verlauf des Überleitungssammlers, um neue Querungen der Werra ausschließen zu können. Gerade auch aus dem Blickpunkt, dass man Uferbefestigungen im Bereich des Sammlerverlaufes plant. Statt weiterer Befestigungen im Uferbereich der Werra anzugehen, sind stattdessen eher entsprechende Rückbaumaßnahmen anzugehen. Eine weitere Einschränkung der freien Entwicklungsmöglichkeit der Werra ist inakzeptabel.
Gleiches gilt für den asphaltierten, landschaftszerschneidenden Werratal-Radweg, welcher im Anschluss daran als unversiegelter Weg verbleiben sollte. Ebenso ist nach wie vor nicht erkennbar, wozu ein neuen Abwasserpumpwerkes notwendig sein soll. Hier bedarf es zusätzlicher Untersuchungen und Erläuterungen.

III. Zusammenfassung

Grundsätzlich begrüßt der AHA die lückenlose Entsorgung von Schmutz- und Abwasser auch aus den Ortsteilen Belrieth und Einhausen. Die baulichen Maßnahmen gilt es jedoch den Bedingungen der FFH-Gebiete „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ und „Trockenhang am Halsberg“ anzupassen. Das bedeutet eine Prüfung der Möglichkeit der Werraquerung über die Brücke Hofteicherstraße, die Verlegung unter den bisher asphaltierten Radwanderweg mit Hinterlassung eines unversiegelten Weges sowie eine nachvollziehbare Prüfung der Notwendigkeit der Errichtung eines Pumpwerkes auf einer Agrarfläche im Überschwemmungsgebiet der Werra. Hier bedarf es zusätzlicher Untersuchungen und Erläuterungen.
Daher sieht der AHA noch umfassenden Klärungsbedarf.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Erstellung einer wissenschaftlichen Konzeption zur Aufhebung der Verrohrung des Hofteichgrabens dringend geboten ist. Ebenso gilt es eine Unterlassung von Wohnraumerweiterungen in das Überschwemmungsgebiet der Werra zu veranlassen.
Aus der gegenwärtigen Sicht kann daher der AHA die angedachten Baumaßnahmen nicht gutheißen

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.10.2021

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge der Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsbeteiligten immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 09.10.2021, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsbeteiligten den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsbeteiligten für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsbeteiligten den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung sind eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch in Dessau-Roßlau ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten.
Im Rahmen dieser Exkursion war über der Elbe zwischen dem Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau ein Seeadler zu beobachten.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100,00 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Im dem Blickfeld ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertip“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar untersagt werden. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei sollte ganz untersagt und die Jagd nur auf Anforderung beschränkt sein. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopsverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe sowie ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiet es „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen ist.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen, Zitat:

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:

Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.

Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.

Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.

Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.

Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.

Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können.

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.
Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.10.2021

Fotos: Dietmar Hörner

AHA-Kalender „In und um die Peißnitz“ 2022

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gibt das erste Mal ein Fotokalender heraus. Thema dieses Kalenders ist „In und um die Peißnitz“. Gegen einen Unkostenbeitrag von € 12,99 plus Versandkosten* ab € 3,00 ist der Kalender erhaltbar.

Der Kalender kann unter:

aha_halle@yahoo.de

bestellt werden.

Alle Fotos des Kalenders „In und um die Peißnitz“ 2022 stammen von unserem Mitglied Dietmar Hörner.

Konto: 380 302 257
Bankleitzahl: 800 537 62
Saalesparkasse

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL

Verwendungszweck: AHA-Kalender 2022

oder sicher und einfach Spenden via PayPal**:



Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

* Porto (Maxi-Brief-Tarif) + Versandverpackung, bei mehreren Exemplaren kann sich der Porto auf Grund des Gewichts der Sendung erhöhen.
** Bei Bestellung eines Exemplars können Sie direkt den PayPal-Button nutzen, falls Sie bei PayPal angemeldet sind. Möchten Sie mehr als ein Exemplar, bestellen Sie bitte über unseren E-mail-Adresse.
Bitte informieren Sie uns jeweils über Ihre Postanschrift.

 

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »