Monat: Juli 2021 (Seite 3 von 4)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Erhalt des Grüns des halleschen Rossplatzes!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nehmen mit sehr großer Sorge Medienmeldungen wahr, welche von einer massiven Bebauung des ca. 1 ha großen Rossplatzes in Halle (Saale) berichten. Dabei nimmt ein angedachter 39,00 Meter langer x 26,00 Meter breiter = 1.014 m² = 0,101 ha großer Turnhallenneubau bereits etwa 1 % des grünen Bereiches ein. Da sind die Angaben für einen gewünschten Zirkusbau gar nicht enthalten.
Dass die hallesche Stadtverwaltung solche Zerstörungen von Umwelt und Natur begrüßt verwundert nicht. Hier scheinen jegliche Verantwortung für Umwelt und Natur nur aus dem Blickpunkt Beseitigung von Gehölzen und Wiesen für Beton und Asphalt zu liegen. Eine katastrophale Herangehensweise.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen aber auch die Planer des Postsportvereins und des Zirkus „Klatschmohn“ in der Verantwortung. Diesen Einrichtungen darf nicht entgangen sein, dass eine weitere Vernichtung von Umwelt und Natur, wozu der von Bäumen, Sträuchern und potentieller Wiese geprägte Rossplatz gehört, nicht nur zur weiteren Einschränkung von Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Tieren führt, sondern mit einer weiteren Verringerung von Frischluftentstehung und CO2-Bindung auch den Klimawandel vorantreibt und somit auch die Lebens-und Wohnqualität in der Stadt Halle (Saale) massiv einschränkt.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt findet eine Flächeninanspruchnahme Boden für Verbauungen aller Art im Umfang von 1 ha pro Tag darstellt. Auch wenn der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 eine Obergrenze von 1,3 ha/Tag beinhaltet, ist diese Tatsache sehr besorgniserregend. Solche angedachten Bauvorhaben auf Halles Rossplatz tragen im Falle der Umsetzung unverantwortlicher Weise dazu bei.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Gehölzbestand nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern. Ferner halten beide Organisationen die Umwandlung des Rasens in unregelmäßig und partiell gemähte arten- und strukturreiche Wiesen umzuwandeln. In dem Zusammenhang halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Prüfung von Flächenentsiegelungen.
Als Alternativstandorte für die Planungen Postsportvereins und des Zirkus „Klatschmohn“ gilt es u.a. das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße und der Industriebrachen im halleschen Stadtgebiet zu prüfen.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich für den Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.07.2021

AHA fordert naturnahere Entwicklung und Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art!

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand bzw. findet eine schrittweise weitere Heranführung neuer Wohnbebauungen von Heide-Süd an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Ferner versiegelte man grundlos und großzügig eines Wiesenbereiches für eine nunmehr eröffnete Wasserstofftankstelle. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, hält der AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Zwischenzeitlich zeichnet sich offensichtlich die Umsetzung einer weiteren Bedrohung für den freien Raum im Saugrabental ab. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hat man Baugelände für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau abgesteckt. Dafür hatte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd, zur Verfügung gestellt. Die evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland möchte auf der Fläche eine Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler zu bauen, welche im Jahr 2023 fertiggestellt sein soll.
Medienberichten vom 10.07.2021 zur Folge, hat man nun den offiziellen Baustart des vermutlich 12,8 Millionen Euro teuren Vorhabens begonnen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist das Vorhaben vom Grundsatz her als sehr begrüßenswert anzusehen, da es nicht weniger, sondern mehr Standorte für gute und qualifizierte Bildung geben muss.
Jedoch haben bereits die Vorbereitungen zum Bau auf den Weinbergwiesen zu massiven Schäden und Zerstörungen im Gehölzbestand geführt. Weitere räumliche Einschränkung des Saugrabentals mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten ist zu erwarten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist darauf hin, dass das Baugebiet Bestandteil der Altaue der Saale ist und zum Überflutungsgebiet der Saale gehört. Das Hochwasser im Juni 2013 hatte sich hier umfassend ausgebreitet.
Jedoch ignorieren in bekannter Manier das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) derartige Bedenken. Im konkreten Fall haben sich der Evangelische Kirchenkreis und die Schulstiftung dieser Ignoranz angeschlossen. Dabei müssten gerade Bildungseinrichtungen sich dem Schutz, dem Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft stellen und nicht deren Zerstörung vorantreiben. Immerhin möchte man auch Kinder unterrichten, welche womöglich die Folgen auch dieser falschen und zerstörerischen Investitions-, Planungs- und Baupolitik ausbaden.
Nach gefestigter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dient offensichtlich der brachial und rechtswidrig begonnene Neubau eines Deiches entlang des Nordostrandes des Gimritzer Dammes der beschleunigten Umsetzung des kirchlichen Skandalneubaus. Das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) tragen entscheidende Mitverantwortung für die Herangehensweise. Bereits die Planung des Gimritzer Dammes, welche ein klassisches Stückwert beim falschen Umgang mit Hochwasser darstellt und man inmitten eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt begann, beruht somit auf einem Konstrukt aus Unwahrheiten und Ignoranz. Nicht die Zurückhaltung des Hochwassers aus Halle-Neustadt scheint der Motor des Geschehens zu sein, sondern die Schaffung von neuem Bauland im Saugrabental/Weinbergwiesen.
An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind die Errichtung der Deichmauer an der Gimritzer Damm und der begonnene Schulneubau eine Seite der Medaille und Beispiele für einen unsachgemäßen und unverantwortlichen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale), welchen es endlich zu beenden gilt.
Daher fordert der AHA den Landtag und die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt sowie den halleschen Stadtrat sowie den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung und Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zuzulassen. Ferner gilt es sukzessive Gehölzentwicklungen nicht nur im Bestand zu erhalten, sondern auch deren Ausweitung zu fördern und zu schützen.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Evangelischen Kirchenkreis und die evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland auf, sich nicht am Verbau von Altaue und Überflutungsraum von Saale sowie am zerstörerischen Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaft zu beteiligen. Ein erster Schritt ist der sofortige Stopp des Neubaus Grundschule im Bereich der Weinbergwiesen im Saugrabental und die umfassende Sanierung der bisherigen Räumlichkeiten im Grasnelkenweg in Heide-Nord.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.07.2021

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (VLH), Vorhabenträger: Prof. Schuh Securites GmbH – 2. Planänderung vom Mai 2021 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Technischer Erläuterungsbericht

Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie
Zu 3.1 Liegenschaften

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist.
Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt.
Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
Die Antragsunterlagen basieren zumeist auf nicht aktuellen Datengrundlagen. Die Jahre 2018 bis 2020, welche von massiver Niederschlagsarmut sowie Sommerhitze und somit von starker Wasserarmut geprägt waren, haben offensichtlich keinen Eingang in die Betrachtungen zu den Planungen gefunden.

Zu 2.3. Zweck des Vorhabens

Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.

Zu 3.1.3 Dienstbarkeiten

Hier fehlen Angaben zur geplanten Zuwegung. In der Planänderungen vom November 2017 wies man noch eine Zuwegung über die Obere Papiermühlenstraße, während in der Abbildung 9 der Umweltverträglichkeitsprüfung die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen war. Hier gilt es Klarheit auch diesen Dokumenten herzustellen!

II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung

Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen keine Aktualität und bedürfen einer kompletten aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.
In der Abbildung 9 ist keine Zuwegung mehr über die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen, während man im Technischen Erläuterungsbericht u.a. unter Punkt 3.1.3. eine Zuwegung keine Angaben mehr enthalten sind. Hier gilt es auch diesen Dokumenten Klarheit herzustellen!

Zu 2.1.1. Biotoptypen

Auf Seite 11 hat man die Wildtulpe (Tulipa sylvestris) als gefährdet herausgestrichen, aber versäumt einzufügen, dass sie in der Bundesartenschutzverordnung in der Anlage 1 als besonders geschützte Art aufgeführt ist.

Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.
Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.
Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten.
Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzenarten, Meisenarten und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.

Zu 3.1. Landschaftspflegerisches Leitbild
Zu 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden.
Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz vom 21.06.2010 und vom 30.12.2017 verwiesen:
Vom Grundsatz her wird eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz begrüßt. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und – teilweise schwere – Bedenken:

1. Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt.

2. Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Vorschlagsgebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.

3. Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.

4. Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz abzusperren. Dies würde die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seine sukzessive Entwicklung befördern. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ferner wird die Wiederaufnahme der Mahdarbeiten im mittleren Bereich der Insel empfohlen, welche ursprünglich bereits zu einer artenreicheren Veränderung des Bereiches führte. Siehe auch Punkt 6.1. besagten Planes auf Seite 29. Bei Bereitstellung entsprechender Geräte (z.B. Spaten, Sägen, Sensen) wäre der AHA bereit diese Arbeiten durchzuführen bzw. wieder aufzunehmen. Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.

5. Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 3 Jahre als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.07.2021

Anlage:

Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz

Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste

I. Einführung mit kurzem geschichtlichen Abriss

Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen.
Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein.
Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte.
Auf Grundlage von weltweiten Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität – vor allem aus Holland- begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes.
In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte.
Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übel riechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“.
Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug.
Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und –protesten. Daraufhin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen.
Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen.
Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.

II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehört auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.
Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „ was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.
Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigen und attraktiven Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden.
Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

III. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an.
Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld.
Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie.
Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

1. Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst

Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenen thematischen Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.

Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.

Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.

2. Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche

Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.

3. Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“

Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

V. Zusammenfassung

Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen.
Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.02.2003

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Magdeburg und Umland ein

Die mit 239.091 Menschen (Stand: Mai 2021) Menschen bewohnte, 201,84 km² große sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr stark durch den insgesamt 1.094 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung.
Im Biosphärenreservat „Mittelelbe“ gelegen, drücken insbesondere das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“, die drei Landschaftsschutzgebiete „Barleber-Jersleber See und Elbniederung“, „Zuwachs-Külzauer Forst“ und „Mittlere Elbe“ sowie die vier Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH_0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Magdeburg“, FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg, FFH-Gebiet 0050_LSA_Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg und FFH-Gebiet LSA Sülzetal bei Süllorf die umfassende, zum Teil territorial übergreifende Schutzwürdigkeit der Elbe und ihrer Aue aus.
Jedoch ist insbesondere im Bereich der Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen.
Eine Fahrradexkursion am Samstag, den 10.07.2021 in den Biederitzer Busch, in das Niederholz sowie in die Auen im Bereich von Elbe, Alter Elbe, Ehle und Polstrine verdeutlichte erneut die umfassende Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch zeigen andrerseits starke Nährstoffeinträge aus der Luft und von den angrenzenden Äckern auf den Wiesenflächen, in den Waldgebieten und ganz besonders auch in das Furkationsgebiet der Elbe ihre Wirkung in Form von massiver Verkrautung und Veralgung.
Im Rotehornpark im Bereich Kleiner Stadtmarsch, in Höhe Hubbrücke stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fest, dass eine umfassende Vermüllung vorherrscht. Eine Tatsache, welche leider nicht nur in dem Bereich festzustellen war. In unmittelbaren Umfeld warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe auch das Thema Zukunft Hyparschale auf. Nach weiter vertretener Auffassung des AHA gilt es sich nun alsbald die bauliche und nutzerische Zukunft des Gebäudes und seines ebenfalls versiegelten Umfeldes mitten in der Elbaue öffentlich zu diskutieren und zu beraten. Der AHA tendiert eigentlich eher zur Beseitigung des Gebäudes, der angrenzenden Flächenversiegelungen und von Bodenaufschüttungen. So kann die Rückgabe von entsiegelter Fläche in der Aue zwischen Elbe und Alter Elbe erfolgen. Offensichtlich hat man sich entschieden die Sanierung des Gebäudes vorzunehmen.
Mit sehr großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den begonnenen Neubau der „Ersatzneubau Strombrückenzug“ über die Zollelbe zur Kenntnis. Laut Baustellenschild erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Bundes aus dem Sondervermögen „Ausbauhilfe“ und der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Nunmehr hat man nach massiven und flächendeckenden „Rodungsarbeiten im Gesamtbereich“ und dem „Rückbau“ einer „Kleingartenanlage“ mit den umfassenden Bauarbeiten begonnen. Laut Medienberichten beziffern sich die vom Steuerzahler zu tragenden Kosten auf nunmehr auf 107 Millionen Euro und überschreiten somit die ursprünglich veranschlagten Kosten um 47 Millionen Euro. Was dieses zusätzliche Zerschneidungsbauwerk in der Elbaue, welche mit umfassender Zerstörung von städtischem Grün einhergeht, mit der Beseitigung von Hochwasserschäden zu tun hat, erschließt sich für den AHA in keiner Weise. Darüber hinaus schränken derartige Bauwerke weiter Hochwasserraum ein, versiegeln zusätzliche Flächen, befördern vorrangig den Motorisierten Individualverkehr und straßengebundenen Transportverkehr. Somit setzt die Stadt Magdeburg ein verheerendes Signal in Sachen Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft, Klima und Naherholung.
Das Gesamtgebiet der Auen von Elbe und Polstrine im Großgebiet des Biederitzer Busches lässt sehr gute Möglichkeiten naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten erkennen. Abgesehen von der Freihaltung der Wiesen – beispielsweise im Bereich Watershorn, Uxthorn, Langes und Schwarzes Loch – zeigt die naturnahe Entwicklung der Auenwaldstrukturen das sehr große Verjüngungspotential, den Erhalt und Schutz der vielschichtigen Auenwaldstrukturen mit seinen Altbaumbeständen der Stieleiche und Schlenken sowie die strukturelle Vielfältigkeit auf. Diese Entwicklung gilt es unbedingt beizubehalten. In dem Blickfeld betrachtet, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Folgen der umfassenden und massiv baulichen Eingriffe Bauarbeiten zur „Hochwasserschadenbeseitigung“ am Herrenkrugdeich auf. Neben den massiven Eingriffen in den sehr wertvollen und vielfältigen Gehölzbestand des Hartholzauenwaldes im südlichen und mittleren Bereich des Biederitzer Busches sowie des Blumenthalswerder und Herrenkrugparkes, erscheint es nicht nachvollziehbar, warum große Teile des Auengebietes vom Hochwasser abgetrennt sein sollen. Hinzu kommen die massiven Flächenversiegelungen mit Beton und Asphalt. Hier ist ein massives Umdenken in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit dringend vonnöten. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten den Bestand des Deiches in dem Abschnitt auf den Prüfstand zu stellen, da er neben des Verlustes von Retentionsflächen einen massiven Rückstau von Hochwasser in Richtung Golfplatz und Pferderennbahn hervorrufen kann.
Wohltuend fanden die Mitglieder der Exkursionsgruppe den praktisch unversiegelten Zustand der Wege im Biederitzer Busch. Dagegen nahmen die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe den hohen Versiegelungsgrad von Wanderwegen mit Asphalt auf. Abgesehen von der unverantwortlichen Zunahme von Bodenversiegelung und der landschaftsuntypischen Erscheinung, bilden diese versiegelten Wanderwege fast unüberwindliche Hindernisse für Kriechtiere, Lurche, Insekten und Spinnen. Darüber hinaus nutzen zahlreiche Fahrradfahrer die betonierten und asphaltierten Wege als Rennstrecken, was unweigerlich zur Gefährdung anderer Rad- und Fußwanderer führt.
Mit sehr großem Unverständnis hatten die Mitglieder der Exkursionsgruppe am Puppenweg im Biederitzer Busch im Bereich der Station des Waldpädagogischem Zentrums Magdeburg e.V. feststellen müssen, dass im Zuge einer Feier von Jägerinnen und Jägern, ca. 12 Autos abgestellt waren. Nach Ansicht des AHA ist eine derartige Handlungsweise in einem schützenswerten Elbauenwald unverantwortlich und inakzeptabel. Dabei dürfte den Teilnehmenden der Veranstaltung nicht entgangen sein, dass der Auenwald massiv an den Folgen der besonders von Trockenheit und Sommerhitze geprägten Jahre 2018 – 2020 leidet und dies auf der Basis des vom Menschen stark beeinflussten bzw. beschleunigten Klimawandels beruht. Ein vom Menschen hervorgerufene Ursache ist der massive Motorisierte Individualverkehr. Daher fordert der AHA die Landeshauptstadt Magdeburg als zuständige Ordnungs-, Umwelt- und Naturschutzbehörde auf, diese Angelegenheit grundsätzlich und die strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe halten es ferner für dringend geboten das deutlich erkennbare sukzessive Erneuerungs- und Verjüngungspotential, vorrangig bestehend aus Gemeiner Esche, Feldahorn und Weißdorn umfassend vor Eingriffen aller Art zu schützen.
Elbe und Alte Elbe weisen erfreulicherweise wieder höhere Wasserstände auf. Im Bereich der Alten Elbe bieten die nunmehr großen Kies- und Sandbänke durchaus Brutmöglichkeiten für Flußregenpfeifer. Ferner sind auch deutliche Entwicklungstendenzen zu nährstoffreichen Auenwiesen und Weichholzauenbeständen erkennbar. Jedoch die Nutzung der Kies- und Sandbänke als Partystätten sowie als Ort für Spaziergänger und Angler führen unweigerlich zu Beeinträchtigungen, Störungen und Schäden. Die Beobachtung eines Eisvogels an der Alten Elbe im Bereich der momentan im Umbau befindlichen Anna-Ebert-Brücke unterstreicht das umfassende Entwicklungspotenzial und den damit verbundenen notwendigen Schutz dieses Teils der Fluss- und Auenlandschaft der Elbe im Stadtgebiet von Magdeburg.
Mit Unverständnis nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Aufschüttungen am Yachthafen zwischen Kleiner Werder und Am Winterhafen auf, welche offenbar als Abstellfläche für Autos dient. Es ist aus Sicht des AHA vollkommen unverantwortlich solche Maßnahmen in der Elbaue vorzunehmen, welche u.a. als Retentionsfläche für Hochwasser fungieren muss.
Ebenfalls unverständlich ist die massive Lärm- und Abgasbelästigung der Elbe durch den umfassenden Motorbootsverkehr. Neben der starken Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaft, stört dies den sanften Bootstourismus und schmälert erheblich den Erholungswert der Elbe und ihrer Aue für die Masse der Besucherinnen und Besucher. Hier sind Änderungen dringend geboten.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe halten den garantiert steuerfinanzierten Neubau des Bootshauses für den Hochschulsport von Otto von Guericke Universität Magdeburg und Universitätssportclub Magdeburg am Niemeyerweg im Südwestteil des Stadtparkes Rotehorn und unweit des Godehardtteiches im Hochwasserreinzugsgebiet der Elbe aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie des ordentlichen Umgangs mit Hochwasser für standortungeeignet. Für den AHA ist es sehr unverständlich, dass eine wissenschaftliche Einrichtung eine derartig falsche Entscheidung getroffen hat und offensichtlich die zuständigen Behörden dafür die entsprechenden Genehmigungen erteilten.
Im angrenzenden Godehardtteich zeichnen sich massive Verlandungstendenzen ab. Hier erscheint es nach Ansicht des AHA notwendig und sinnvoll, wissenschaftlich zu untersuchen, wie die Zukunft dieses Gewässers aussehen kann. Selbstverständlich gilt es auch hier abzuwägen, welche Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft nötig, sinnvoll und tolerierbar sind.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Elbe, Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Sülze, Eulengraben, Klinke, Schrote, Olvenstedter Röthe und von Großer Sülze beitragen, welche von Westen aus dem Landkreis Börde kommend in die Elbe einmünden.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Magdeburgs seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Magdeburg und Umland an.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und struk-turreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.07.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

Initiative „Pro Baum“ und AHA bieten erneut fachlich fundierte Hilfe bei der Umsetzung des Projektes „Ernteweg“ in Halle (Saale) an!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßen alle Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur Umweltbildung, wenn sie auf wissenschaftlich-fachlicher Basis beruhen und in dem Zusammenhang die Standortbedingungen und Selbstentwicklung der Natur beinhalten bzw. berücksichtigen. Jahrzehntelange Erfahrungen beider Organisationen zeigen immer wieder auf, dass bei vollständigem bzw. teilweisem Fehlen dieses Grundsatzes alle diesbezüglichen gut gemeinten Aktivitäten meistens zu einem gegenteiligen Ergebnis führen.
Im konkreten Fall sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge genau eine solche Entwicklung mit dem Start bzw. Fortsetzung des Projektes „Ernteweg“ im mittleren westlichen Bereich der der halleschen Peißnitzinsel. Am 16.04.2021 erstmalig die Aktivitäten entdeckt, wendete sich der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Mail vom 22.04.2021 an den Vorstand des Trägervereins Food Forest Halle e.V. mit folgendem Inhalt, Zitat:

Lieber Vorstand von Food Forest Halle e.V.,

mit sehr großem Interesse haben wir euer Vorhaben Ernteweg aufgenommen. Ein Projekt was grundsätzlich zu begrüßen ist. Jedoch sehen wir Diskussions- und Handlungsbedarf bei der Standortwahl.
So erfüllt uns mit sehr großer Sorge die Umsetzung des Vorhabens im westlichen Mittelteil der Peißnitzinsel.
Die Peißnitzinsel ist bekanntlich Bestandteil der Auenlandschaft der Saale. Auenlandschaften gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturbestandteilen der gemäßigten Zonen und sind von einer engen Korrelation mit einem Fließgewässer geprägt.
Im konkreten Fall existieren auf der halleschen Peißnitzinsel noch Restauenwaldbestände entlang der Uferzonen entlang der Saale und Wilden Saale. Besonders hervorzuheben ist dabei das Naturschutzgebiet Nordspitze Peißnitz, welches mit dem Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha ein gemeinsames FFH-Gebiet bildet.
Daraus ist abzuleiten, dass ein sehr umfassendes Schutzbedürfnis und -notwendigkeit auch für diesen Teil der Saaleaue besteht.
Die Errichtung von Bauten und das Einbringen von nicht standortgerechten Pflanzenmaterial führen noch heute zu massiven Störungen des Gesamtgefüges, was als Hochwasserausbreitungsraum der Saale fungiert. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit bald 41 Jahren für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Peißnitz als naturnähere Auenlandschaft ein. Hierzu haben wir zahlreiche Vorschläge mündlich und schriftlich vorgebracht. Dazu gehört ebenfalls die Mahnung das Einbringen nicht standortgerechter Pflanzen zu unterlassen sowie durch unregelmäßige, partielle Mahden die Entwicklung von auentypischen naturnahen Wiesen zu ermöglichen. Positive Ansätze sind bereits im Nordteil der Insel und im Gimritzer Park erkennbar.
Die bereits begonnene Errichtung eines Gartens auf einer potenziellen und entwicklungsfähigen Wiese im westlichen Mittelteil der Peißnitzinsel mit Anpflanzung von Khakis, Kiwis, Honigbeeren, Jostabeeren etc. können wir daher nicht gutheißen. In dem Blickwinkel betrachtet besteht zudem die Gefahr, dass bei Hochwassersituationen eine Ausbreitung der standortuntypischen Pflanzen bzw. von Teilen und Saatgut in die anderen Teile der Saaleaue erfolgt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Tiere zur Ausbreitung beitragen. Besonders kritisch sind mögliche Einträge in die Naturschutzgebiete Nordspitze Peißnitz und Forstwerder zu betrachten.
Wir sind bereit mit euch über mögliche Standorte für Gärten im Rahmen des Ernteweges zu beraten, möchten aber ebenfalls darum bitten den Standort auf der Peißnitzinsel zu überdenken und nicht weiterzuverfolgen.“, Zitat Ende

Die schriftliche Reaktion des Vorstandes von Food Forest Halle e.V. vom 22.04.2021 beinhaltete eine Erläuterung und Rechtfertigung des Vorhabens, ließ aber kein Eingang auf das fachliche Angebot des AHA erkennen. Ferner deutete man an, dass die untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) den Standort des Projektes genehmigt habe. In Reaktion darauf, schrieb der AHA am 22.04.2021 folgende Bekräftigung seiner Positionen, Zitat:

Guten Morgen Stefano Massa,

recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ihre Reaktion geht keinesfalls auf unsere fachlichen Hinweise und Einwände ein, was wir sehr bedauern. Leider ist es uns erst jetzt möglich sich, zu Ihrem Vorhaben auf der Peißnitzinsel zu äußern, da wir erst mit Feststellung des Beginns der praktischen Arbeiten davon Kenntnis erhalten haben.
In Anknüpfung an unsere Mail vom 22.04.2021 möchten wir uns noch einmal wie folgt äußern:
Der heutige, ehrenamtlich agierende und gemeinnützige AHA ist bereits 41 Jahren aktiv und begann seine Tätigkeit auf Halles Peißnitzinsel. Die Peißnitzinsel gehört zur Saaleaue und hat eine spezielle Fauna und Flora der Hartholz- und Weichholzaue sowie der Hochstauden- und Wiesengesellschaften. Alle anderen Arten und Gemeinschaften sind die nicht autochthon, also nicht standortgerecht und haben dort auch nichts zu suchen. Dazu zählen eben auch die Pflanzenarten, welche Sie dort anpflanzen möchten. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob sie im Norden vorkommen bzw. winterhart sind.
Ein sehr zu begrüßendes Wirken für den Schutz und den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften muss von Fachlichkeit und Wissenschaftlichkeit und nicht von einem, dem widersprechenden Aktionismus geprägt sein. Dazu gehört eben auch sich eingehend und umfassend mit einem Standort auseinanderzusetzen. Offensichtlich ist das im konkreten Fall nicht im erforderlichen Umfang geschehen. Daran ändern auch keine behördlichen Genehmigungen etwas. Hier scheint eine Korrektur dringend erforderlich zu sein.
Noch einmal: Ihr Anliegen ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch bedarf es einer korrekten fachlichen und wissenschaftlichen Grundlage. Ferner darf es nicht zur Verstärkung der Artenüberfremdung beitragen. Daher bieten wir Ihnen erneut an, sich gemeinsam mit uns über alternative Standorte zu verständigen. Wir sind überhaupt nicht daran interessiert den Konflikt mit Ihnen und Ihren Verein zu suchen. Nur gelten fachliche, rechtliche und sachliche Grundsätze für alle Personen und Organisationen. Davon kann bzw. darf es auch im konkreten Fall keine Ausnahmen geben.
Bitte nehmen Sie unser Angebot an und profitieren Sie von unseren in nunmehr 41 Jahren gesammelten Erfahrungen und unserer vielfältigen Fachlichkeit.“, Zitat Ende

Eine erneute Reaktion von Food Forest Halle e.V. blieb jedoch leider aus. In Folge dessen startete der AHA mit Mail vom 14.05.2021 an den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf folgende Anfrage, Zitat:

Sehr geehrter Herr Rebenstorf,

bereits am 16.04.2021 haben wir feststellen müssen, dass im mittleren westlichen Bereich der Peißnitzinsel Aktivitäten für einen „Ernteweg“ begonnen haben. Anbei erhalten Sie aktuelle Fotos vom 14.05.2021.
In dem Zusammenhang möchten wir anfragen, ob dafür eine Genehmigung Ihrer Behörde vorliegt und wenn ja, auf welcher Basis, warum und wann diese erfolgte?
Wir bitten um eine zeitnahe Antwort.“, Zitat Ende

Auf Grund des Ausbleibens einer Antwort, bat der AHA mit Mail vom 16.06.2021 an Herrn Rebenstorf bis zum 21.06.2021 um eine schriftliche Beantwortung seiner Anfrage vom 14.05.2021.
Auch hier erfolgte bisher überhaupt keine Reaktion. Währenddessen findet die Umsetzung des Projektes „Ernteweg“ ihre ungeminderte Fortsetzung. Bedenken, Hinweise und Vorschläge wischt man vom Tisch, Anfragen bleiben unbeantwortet.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) finden diese Vorgehens- und Herangehensweise sehr befremdlich. Beide Organisationen vertreten die Auffassung, dass das grundsätzlich begrüßenswerte Ansinnen des Projektes „Erntweg“ so Schaden nimmt. Zudem bekräftigen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut ihre Bereitschaft fachlich-inhaltlich sich einzubringen, wozu auch die Standortfrage gehören muss. Dazu ist aber ein Moratorium der Aktivitäten auf der halleschen Peißnitzinsel dringend erforderlich.Darüber hinaus mahnen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut und mit Nachdruck einen anderen Umgang mit potentiellen Wiesen in der Stadt Halle (Saale) an. Dazu gehört die Durchführung von unregelmäßigen, partiellen Mahden, um die Entwicklung standortgerechter, arten- und strukturreicher Wiesen zu ermöglichen. Dabei ist es erforderlich während der Blütezeit, aber auch während der Reifezeit von Saatgut keine Mahd durchzuführen. Ferner gilt es Brut- und Setzzeiten von Tieren zu beachten.
Das trifft auch für die potentiellen Wiesen auf der halleschen Peißnitzinsel zu. Die Widersprüchlichkeit des Wirkens der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dokumentiert sich gerade im konkreten Fall. Einerseits tritt sie als Unterstützer des Projektes „Ernteweg“ auf, führt aber in direkter Angrenzung zu dem Vorhaben ständige Mahden durch und hinterlässt so weitgehend sterile Rasen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen ihr Angebot sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich in das Projekt „Ernteweg“, aber auch bei der Entwicklung von Wiesen, einbringen zu wollen.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.07.2021

Fotos: AHA

AHA führte Fahrradexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel, und entlang der Bode durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 03.07.2021, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Die erste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:
Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163 – 1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende

Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.
Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studenten für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen der Selkeaue im Bereich der Ortschaft Gatersleben legte der AHA noch einmal seine allseitig bekannte Position dar:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Dabei warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genommen, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee bewegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abgerutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungsfließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Concordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeitpunkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA dringend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel anzugehen. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkenntnispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Die Wiederöffnung des insgesamt ca. 350 ha großen Concordia Sees in der Stadt Seeland mit einer Seefläche von ca. 220 ha am 13.07.2019 für die touristische Nutzung hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) noch immer für ein vollkommen falsches Signal. Eine solche Maßnahme erfordert nämlich neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät gegenüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem AHA ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingriffen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölkerung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Auf dem Weg zwischen Gatersleben und Hakel entdeckte die Exkursionsgruppe die fortgesetzte verstärkte Präsenz von Jagdhochständen, welche neben ihrer sehr fragwürdigen Existenz, den Gehölz- und Krautsaumen beschädigen.
Der Hakel ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich schnell einig, dass die nunmehr jahrzehntelange naturnahere Entwicklung des Waldgebietes und ein damit verbundener nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine sehr wertvoll erscheinende Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Der AHA ist grundsätzlich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Pflege und Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen.
Ferner diskutierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung einer Konzeption in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Haltung zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Hecklingen, Teilplan Cochstedt, für den Bereich „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ der Stadt Hecklingen. Die angedachte Umstellung von der Aufzucht von 4.000 Ferkeln auf die Mast von 4.000 Schweinen lässt massive zusätzliche Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft erwarten.
Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet bei 4.000 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.400 m³. Bei einer Umstellung auf Schweinemast mit ebenfalls 4.000 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.000 m³ zu rechnen. Daraus errechnet sich eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 3.600 m³ bzw. 150 %.
Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren.
Darüber hinaus gilt es nach Auffassung des AHA die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ mit Stand vom 6. Juni 2017 zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Stopp der angedachten Schweinemastpläne in Cochstedt, Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.
Somit trägt eine Umsetzung des Vorhabens „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ eher zur Verstärkung der Umweltbelastungen in Luft, Boden und Wasser bei. Das belastet ferner die Wohnlage Cochstedt, stellt aber auch eine Bedrohung der Gewässer sowie des westlich gelegenen ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora dar.
Auf dem Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies – z.B. in der Egelner Südmulde – eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichte die Exkursionsgruppe die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutz bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtarme möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Ein verstärkter Schutz und Erhalt der Bodeaue erfordert jedoch Baumaßnahmen an der Bode – wie z.B. mit Blick von der Brücke Breite Straße Bode flussaufwärts am Ostufer der Bode festgestellt – nicht nur zu unterlassen, sondern unverzüglich zurückzubauen. Der AHA fordert hier von Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue Aufklärung, ob hier eine Genehmigung vorliegt und wenn Ja, wer sie wann und warum erteilt hat. Ferner eignet sich die Bodeaue nicht als Partyort, so wie es im unmittelbaren Bereich des Grenzgrabens geschehen ist. Förderlich für solche Aktivitäten ist der massive Ausbau des Weges im Bereich der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg. Auch hier sieht der AHA massiven Aufklärungs- und Handlungsbedarf seitens Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue.

Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode und ihre Aue zu entwickeln. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der AHA bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.07.2021

Fotos: Andreas Liste

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