Monat: Juni 2021 (Seite 1 von 3)

Dresden, Pirna und Heidenau brauchen eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regelmäßig Fahrradrundexkursionen mit folgender Route durch:

Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz des Eisenbornbaches, des Loschwitzbaches und des Wachwitzbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Müglitz und Lockwitzbach in die Elbe mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Ende: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden

So fand die jüngste und aktuelle derartige Fahrradrundexkursion am Samstag, den 26.06.2021 statt.
Als erste Stationen der Fahrradexkursion, welche an der Carolabrücke startete, nahm die Exkursionsgruppe die Elbaue zwischen Pieschener Allee und Mündung der Weißeritz in Augenschein. Der Schutz und die Entwicklung der Vierreihenallee von Winterlinde in der Pieschener Allee findet bei der Exkursionsgruppe Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch dahingehend fortzufahren. In der nordöstlich angrenzenden Auenzone gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe die Entwicklung früherer Kleingärten hin zu Streuobstwiesen sowie den Erhalt und Schutz der Wiesen- und Hochstaudenflächen mit Auenwaldsukzessionsflächen zu befördern. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich übrigens auf einem Großteil der Elbaue zwischen Dresden und Pirna ausweiten.
In Anknüpfung der vergangenen Jahren und entgegen der Beobachtung am 30.06.2018 war in der Elbaue zwischen Nordwestende Pieschener Allee und der Einmündung der Vereinigten Weißeritz in die Elbe diesmal wieder eine partielle Mahd der Wiesen erkennbar. Hier gilt es nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei einer partiellen Mahd zu bleiben und darüber hinaus eine unregelmäßige Mahd zu praktizieren. Damit besteht die Gelegenheit z.B. für Bodenbrüter ihre Brut aufzuziehen sowie eine arten- und strukturreiche Wiese entstehen zu lassen. Leider musste die Exkursionsgruppe in dem Teilabschnitt bis zum Hafenweg feststellen, dass am Elbufer massive Einkürzungen an Pappeln und Silberweiden erfolgten. Der Grund und die Notwendigkeit dieser massiven Eingriffe waren nicht erkennbar. Nicht nur der Verlust von Brut- und Rückzugsraum von Tierarten sind als problematisch anzusehen, sondern die vermehrte Schaffung von Infektionsmöglichkeiten kann zum Absterben der Gesamtbäume führen. Stattdessen ist nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe eine sukzessive Ausweitung des Gehölzbestandes zu befördern. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, schafft wieder mehr Räume für Rückzug und als Lebenstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie bricht Hochwasserwellen in Stärke und Höhe.
Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz stellte die Exkursionsgruppe den hohen und massiven Verbauungsgrad des Mündungsgebietes fest. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von dem menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden (Hauptbahnhof) und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollten die Aufhebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören.
Nach der Betrachtung der unverständlichen baulichen Eingriffe im Rahmen der Fahrradexkursion am 02.07.2016, nahm die Exkursionsgruppe den nunmehrigen Zustand des einst naturnaheren Mündungsbereichs des Zschonerbaches in die Elbe in Augenschein. Erfreulicherweise haben sich umfassende nitrophile Staudenbereiche bestehend z.B. aus Kratzdistel, Rübenkälberkropf, Wilder Möhre, Kornblume und Brennnessel gebildet, welche u.a. Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Die offensichtliche biologische Befestigung der letzten Uferabschnitte mit Weidensteckhölzern ist so offenbar überwunden, während aber die Schotterung des Mündungsbereiches mit Großsteinen weiterhin massiv die Mäandrierungen des Fließgewässers behindern. Dabei gehört es zum Allgemeingutwissen, dass es Bestreben sein muss Fließgewässern ihre natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten behalten und – wo nicht mehr vorhanden – unbedingt zurückerhalten muss. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Auenlandschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Retentionsfläche für Bäche und Flüsse erhalten, schützen, sichern und entwickeln. Es ist daher unverständlich warum immer wieder Steuermittel für Baumaßnahmen Einsatz finden, während die Natur dies gratis und wesentlich besser tut.
Ferner haben nunmehrige bauliche Eingriffe im Nordwestbereich des Zschonerbaches zur Errichtung einer Abwasserüberleitung Wilsdruff-Kaditz durch den Abwasserzweckverband Wilde Sau und mit Unterstützung des Freistaates Sachsen zu massiven Eingriffen in die Weichholzaue von Elbe und Zschonerbach geführt. Wer die Fällung einer großen Silberweide zu verantworten hat gilt es zudem immer noch zu klären.
Eine grundsätzliche Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion. Sie regten aber an, diese Sanierung mit einer Entsiegelung des angrenzenden Ufers der Elbe zu verknüpfen.
Nach Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
In dem Zusammenhang ist das Anliegen des Einbringens von Störhölzern in den Mündungsbereich der Prießnitz in die Elbe nicht nachvollziehbar, während die massiven Sohlbefestigungen erhalten geblieben sind. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es wissenschaftlich fundierte Pläne zur Beseitigung dieser Sohlbefestigungen zu erarbeiten. Gleiches ist auch für Loschwitzbach und Lockwitzbach. Für die Mitglieder waren die massiven Einkürzungen der Silberweidenbestände nicht nachvollziehbar. Neben der massiven und unnötigen Beschädigungen der Bäume und des Verlustes von Lebens- und Rückzugsraum von Tierarten, führt die nunmehr fehlende Beschattung zur verstärkten Verkrautung des noch immer befestigten Gewässerlaufes.
Im Bereich der Elbaue am Körnerweg, Höhe Wasserwerk Saloppe entdeckte die Exkursionsgruppe Aufgrabungen und Betonierungen im bisherigen Wiesenbereich. Hier bedarf es noch einer massiven Aufklärung. Dem nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist dieses Vorhaben nicht bekannt. Daher fordert der AHA Aufklärung zu den massiven baulichen Eingriffen in der Elbaue bzw. Ende und Rückbau der Eingriffe.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Der Umbau der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe bietet zudem die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos – im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna-Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Bedenklich ist auch, dass durch das sommerliche Wetter, selbst bei der extremen Trockenheit, noch immer Menschen an den Ufern der Elbe grillen. Ein Brand bedroht Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen.
Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Mit fortgesetzter Sorge betrachtete die Exkursionsgruppe die Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Mit ähnlicher Sorge nahm die Exkursionsgruppe den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Der Obstbestand bedarf unbedingt einer Pflege sowie umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt die Exkursionsgruppe an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 840 019 24

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.06.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider

AHA führt Fahrradexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel und entlang der Bode durch

Hakeborn – Blick auf die Alte Warte

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Biotop- und Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der AHA vertritt ferner die Auffassung, dass das ca. 1.400 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.

Der AHA möchte somit einen massiven Prozess zum Schutz, zum Erhalt und Weiterentwicklung des Hakels und seines Umfeldes in Gang setzen, begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen. Als einen wichtigen Bestandteil dieser Aktivitäten sieht der AHA dabei folgende ca. sechsstündige Fahrradexkursion:

Samstag, den 03.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Auf­enthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.06.2021

Die Initiative Pro Baum trifft sich wieder

Montag, den 28.06.2021, um 19.00 Uhr
Treffen der Initiative Pro Baum
Ort: Versammlungsraum Reformhaus e.V., Große Klausstraße 11 Halle (Saale)

Die Initiative Pro Baum lädt zu seinem Treffen am Montag, dem 28.06.2021, um 19.00 Uhr ein.

Am Montag, dem 28.06.2021, findet mit dem 191. Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2021 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen rechtswidrigen Abholzungen und begonnenen Bauarbeiten für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen Abholzungen und weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die umgesetzte überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle-Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland dazu. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten massive Abholzungen und Bauarbeiten. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.
Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle-Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien stattgefunden haben.
Ebenfalls im Fokus stehen die angedachten Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang gilt es die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren. Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet. Ferner gilt es die Folgen der massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze und an der Halle-Saale-Schleife zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergingen.
Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung sowie bereits der Veranstaltungsplan für das Jahr 2022.

Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.
Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 28.06.2021 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 18.06.2021

Dresden braucht eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Dresden – Blick zur Frauenkirche

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Der insgesamt 1.094 Kilometer lange Strom Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet von Dresden und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste der sächsischen Landeshauptstadt. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Ein Beispiel des Negativhandelns ist, laut AHA, in der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führte und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuerten.
Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie z.B. die bereits erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung im Stadtgebiet von Dresden mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.
Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2021 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken. Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 26.06., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna
u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschorner­bach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum NSG Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmün­dungen von Gottleuba, Muglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreis­stadt Pirna.
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer, Dresden
Dauer: ca. 7 Stunden

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in Dresden und seiner näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentraler Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

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Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.06.2021

Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

I. Zu Begründung

Zu 1.3 Lage im Raum und Geltungsbereich, Seiten 7 – 9
Zu 2.1.1 Landesentwicklungsplan, Seiten 17

Die positive, unbegründete Darstellung der Bauentwicklungen der Bundesautobahmen 2, 14, 19 und 24 entspricht keinesfalls einer modernen und dringend notwendigen Herangehensweise an Fragen des Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer daraus resultierenden Entwicklung des Klimas, einer Bau- und Verkehrspolitik. Dazu gehören die Reduzierung des Ausstoßes von CO2, NOx, Feinstaub und nicht zuletzt die Belastung mit Lärm. Dazu zählen Reduzierung von Transporten sowie die Stärkung des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Erhalt, Wiederherstellung und Herstellung der Anbindung in der Fläche. Ganz besonders zu nennen sind Fragen der Flächenversiegelung.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Nach Auffassung des AHA ist keine Neuversiegelung von Flächen zu rechtfertigen. Unversiegelter Boden ermöglicht Wasseraufnahme, lässt Gasaustausch zu, bietet für Fauna sowie Flora Lebensraum und ermöglicht Abkühlung der Luft. Insofern gilt es die Flächennutzungsplanung danach auszurichten.

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Zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3):

Die hier unkommentierten Darstellungen widersprechen eindeutig den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Da die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck davon direkt betroffen ist gilt es unbedingt und mit Nachdruck Protest und Einspruch gegen solche Planungen zu erheben.

Zu 2.2.2 Bebauungspläne, Seiten 30 – 31

Die Auflistung von 28 rechtskräftigen Bebauungsplänen und Vorhabens- und Erschließungsplänen zeugen davon, dass für eine nunmehrige Flächennutzungsplanung umfassende Rahmenwirkungen eingeschränkt sind.

Zu 2.5 Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Zu Landschaftsnahes Wohnen – gute Nachbarschaft – ordentliche Versorgung, Seite 36
Die Angaben unter 3.1.1Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen keine Neuausweisung von Neubaugebieten. Abgesehen davon die Wirkungen von Flächenneuversiegelungen und der Erhöhung von Ziel- und Quellverkehren von Motorisierten Individualverkehren.

Zu 3.3 Wirtschaft und Gewerbe

Die Ausweisung von Gewerbeflächen gilt es auf die mit Rechtskraft festgelegten Flächen zu beschränken, um weitere Flächenversiegelungen und Verstärkung von Verkehrsströmen zu vermeiden. Ggf. sind nicht genutzte Gewerbeflächen rechtskräftig wieder aufzuheben, um Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Gartenbau Flächen zurückzugeben.

Zu 4.1.4 Sondergebiete

Eine Verlagerung von weiteren Transportkapazitäten auf die Elbe ist nur mit Schiffen möglich, welche dem Fluss angepasst sind und nicht umgekehrt. Bereits die die erwähnten unkommentierten Darstellungen zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3) widersprechen den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Daher gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen, ökologisch orientierten Entwicklung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck die Entwicklung des Hafens davon abhängig zu machen, dass ein Ausbau der Elbe und ihrer Aue unterbleibt.

Im Interesse einer dezentralen, ortsnahen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen aus Wind- und Sonnenkraft sowie der Beachtung des Schutzes von Vogelarten und des Landschaftsbildes sowie der Unterlassung neuer Bodenflächen ist auf eine gezielte Förderung der Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen und grundstücksbezogen Windkraftkleinanlagen zu orientieren. Eine andere Herangehensweise ist nicht nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.

Zu 4.2.4 Kulturelle Einrichtungen, Seite 68

Der Bevölkerung und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen muss eine kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen möglich sein. Eine gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht im öffentlichen Interesse sich für vielfältige Belange einzusetzen und ist in der Regel nicht mit einer wirtschaftlichen Einnahmequelle verbunden. Dies kommt der Verbandsgemeinde zugute.
Nur so ist eine Umsetzung wahrer demokratischer Beteiligungsformen möglich. Was auch mit einer Erhöhung der Attraktivität der Verbandsgemeinde einhergehen kann.

Zu 4.3 Verkehr, Seiten 69 – 74
Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung
Zu 4.3.2.2 Radwegenetz

Möglichkeiten der sicheren Nutzung von Wegen und Straßen für Fußgänger und zum Fahren mit dem Fahrrad gilt es zu intensivieren. Dazu gehört es Fußgängerüberwege zu schaffen, Beschilderungen vorzunehmen und Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen sowie auch Verkehrsbeschränkungen für Kfz. Zu prüfen.
Wichtig ist aber, diese Erschließungen nicht mit der Versiegelung von Wegen zu verbinden. Neben der Tatsache der zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen zumeist unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. Sie fallen nicht nur der menschlichen Nutzung zum Opfer, sondern sind mangels der Wirkung ihrer Tarnung schneller Opfer für Fraßfeinde und gerade Asphaltflächen erhitzen sich bei massiver Sonneneinstrahlung. Zudem bedeutet das auch Verletzungsgefahren für Haustiere wie Hunde.
Zudem regt der AHA an, anhand alter Katasterkarten alte, insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts umgepflügte Wege zu ermitteln und als unversiegelte Verbindungswege wieder zu aktivieren. Diese gilt es mit Begleitgrün bestehend aus Wiesen- und Saumstreifen sowie Obstgehölzen, Kopfweiden bzw. sukzessiven Gehölzstreifen aufzuwerten.

Zu 4.5.1 Innerörtliche Grünbereiche und Parkanlagen

Hier regt der AHA an, diese Grünbereiche und Parkanlagen als Biotop- und Grünverbünde groß- und kleinräumiger miteinander zu vernetzen. Ferner gilt es verstärkt Wiesenbereiche durch unregelmäßige, partielle Mahden entwickeln zu lassen. Die entstehenden Blühwiesen, welche die Möglichkeit der Ausreifung und Aussamung erhalten müssen, dienen Insekten als Nahrungs- und Lebensraum, reduzieren die Verdunstung und verbessern das jeweilige Ortsbild.
Eine Einbindung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen scheint sinnvoll zu sein.

Zu 4.6 Wasserflächen und Häfen, Seiten 78 – 79

Im Interesse einer besseren Entwicklungsmöglichkeit von Fließgewässern, der besseren Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zur Nutzung als Achsen von Biotop- und Verbundräumen gilt es Gewässerschutzstreifen beidseitig von mindestens 10 m zu belassen.

Zu 4.7 Flächen für die Landwirtschaft, Seiten 79 – 80

Die Landwirtschaft ist momentan häufig von Monokulturen, Anbaukulturarmut, mangelhafter Fruchtfolge sowie fehlender Strukturvielfalt geprägt.
Während zu DDR-Zeiten noch ca. 25 Anbaukulturen zur Anwendung kamen und diese in eine entsprechende Fruchtfolge eingebunden waren, greift man heutzutage auf etwa 7 Anbaukulturen zurück. Ferner gilt es in Form von sukzessiver Möglichkeiten die Entwicklung von Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen zuzulassen. Wie unter Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung und zu 4.3.2.2 Radwegenetz können dazu wiederhergestellte Wege beitragen.

Zu 4.8 Wald, Seite 80

Hier sollte die Einflussnahme auf sukzessive Waldentwicklung liegen. Das sollte nicht nur bei den bestehenden Beständen, sondern auch in Erweiterung bestehender Waldbestände finden. Insbesondere als Begleitgrün von Fließgewässern und Wegen. So lassen sich arten- und strukturreiche Wälder entwickeln, welche Entwicklungsmöglichkeiten entlang von Fließgewässern haben sollten.
Wälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt.

Zu 5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Seite 86

Hier gilt vorrangig die sukzessive Entwicklung der Natur zu befördern und menschliches Eingreifen auf Beseitigung von Flächenversiegelung, Schadstoffen und anderen naturfernen Bestandteilen beschränkt bleiben. Ferner sind bei Pflegemaßnahmen und Streuobstwiesen und Wiesen menschliche Eingriffe erforderlich. Dieser Grundsatz sollte das Handeln der Verbandsgemeine bestimmen.

Zu 5.4 Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz, Seiten 87 – 89

Es ist korrekt, darauf zu orientieren, Bebauungen und Ablagerungen von Schadstoffen aller Art aus Überschwemmungsgebieten fernzuhalten. Jedoch gilt es aber auch verstärkt den Rückbau bestehender Bauten, von Flächenversiegelungen sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Daher ist es unzureichend dies zu erwähnen, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Daher schlägt der AHA vor, dies nachzuholen.
Ferner regt der AHA an, Standorte einstiger Auenwälder festzustellen und hier wieder Sukzessionen zuzulassen. Auenwälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt. Ferner reinigen sie Hochwasser und brechen Hochwasserwellen in ihrer Wucht.
Im Übrigen ist der Begriff „Hochwasserschutz“ irreführend. Auen und Fließgewässer sind eng miteinander verbunden und benötigen einander. Dazu gehört auch Hochwasser. Hochwasser zur Katastrophe hat der Mensch mit seinen Einschränkungen der Auen, Flächenversiegelungen, Beseitigung von Wäldern und fehlender Arten- und Strukturvielfalt mit Fruchtfolge und Bodenverdichtungen gemacht. Daher ist der Begriff „Umgang mit Hochwasser“ als korrekter anzusehen.

II. Zu Umweltbericht

Leider ist der Umweltbericht, trotz einiger richtiger Anregungen und Vorschläge zu allgemein gehalten. Konkrete Erfassungen zu Fauna und Flora fehlen. Somit ist nur eine bedingte Zustandsanalyse möglich. Gleiches gilt zu Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten. Hier ist entsprechende Nacharbeit anzuraten.
Ansonsten sei auf die Ausführungen zur Begründung verwiesen.

III. Abschließendes

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat das Potential einer arten- und strukturreichen Natur und Landschaft, in der eine entsprechende Wohn- und Lebensqualität und Landwirtschaft eingebettet ist. Insbesondere der Einfluss der Elbe, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiet sind hier prägend und als Chance zu sehen. Das erfordert aber eine der angepassten Entwicklungspolitik in Sachen Verkehr, Bau und Gewerbe.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Dies gilt es auf 0,00 ha zu reduzieren, um einer nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten.
Daher hält es der AHA für erforderlich nicht nur die Neuversiegelung zu stoppen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen, mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen zu erhalten bzw. wieder einzurichten sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Mit der damit verbundenen Möglichkeit naturnahe Entwicklungen zuzulassen, dies mit bestehenden und neuen Biotop- und Grünverbundräumen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu koppeln sowie den Schutz, die Pflege, Betreuung und Erweiterung von Streuobstwiesen voranzutreiben, besteht so die Möglichkeit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima besser zu schützen und zu entwickeln.
Daraus entwickelt sich eine verbesserte Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität, höhere Arten- und Strukturvielfalt von Fauna und Flora, ein verbesserter Umgang mit Hochwasser sowie Verbesserung der Klimasituation.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.06.2021

Stellungnahme zum Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG – Ausbau eines Gewässers im Naherholungsgebiet „Nordstrand“ im Rahmen der Entwicklung eines Sondergebietes „Sportanlagen und Freizeit“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist grundsätzlich darauf hin, dass der anstehende massive Klimawandel zu starker Überhitzung und Mangel von Niederschlägen beiträgt. In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Will- roder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.

Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.

Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.

Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu TEIL I ERLÄUTERUNGSBERICHT

Zu 2.3.1 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 3.2 Größe und Begrenzung der Antragsfläche
Zu 4 Wasserwirtschaftliche Planung

Diese bisherigen Beschlüsse und Planungen der Landeshauptstadt Erfurt berücksichtigen in keiner Weise die massiven Veränderungen des Klimas, welche sich auch im Raum Erfurt zeigen. Folgende Fakten zeigen auf, dass hier eine massive Veränderung der Beschlüsse und Planungen erfolgen müssen:

In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Willroder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.
Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.
Darüber hinaus ist bei einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale von Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes auszugehen, was erkennbar in den Planungsunterlagen keine Berücksichtigung gefunden hat.
Zudem weist das hydrologische Gutachten u.a. unter Punkt 7.1. auf erhöhte Nitratwerte sowie erhöhte Schwermetallwerte von Blei, Chrom, Kupfer und Nickel im Grundwasser hin. Während man als Verursacher der höheren Nitratwerte offensichtlich die Landwirtschaft sieht, ist die Herkunft der höheren Schwermetallwerte in der Deponie Galgenberg zu sehen.
Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem 11,4 ha großen Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.
Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

III. Schlussbemerkungen

Das Vorhaben berücksichtigt keinesfalls den in der massiven Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft begründeten Klimawandel. Gerade die Jahre ab 2018 zeigen das deutlich auf. Neben zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Veränderungserfordernissen sind Standortplanungen und Rohstoffgewinnung keinesfalls auszuschließen. Wasser ist ein sehr kostbares und so wie der Boden kein vermehrbares Gut. Daher ist ein umfassendes Umdenken in der Stadtplanung erforderlich.
Das angedachte Abbauvorhaben ist daher abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021

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