Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte am Samstag, dem 24.04.2021, eine ca. zehnstündige Exkursion u.a. entlang des Saugrundbaches, Goldgrundbaches, des Kliebigbaches und des Dippelsbaches bis zur Bösen Sieben durchgeführt. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigte der AHA die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.
Zu Beginn der Exkursion betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das momentan ausgetrocknete Bett des Saugrundbaches in Wimmelburg. Dabei erörterten sie die besondere geologische Situation und die eng damit verbundene Bergbaugeschichte der Region. Dazu gehören in Folge des Bergbaus veränderte Untergründe und hydrologischer Situationen. In dem Zusammenhang diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch über die Notwendigkeit des Erhaltes und Schutzes der vielfältigen Halden. Dabei sind insbesondere die nunmehrige landschaftsgestalterische Wirkung sowie die Entstehung besonderer, häufig auf Schwermetallen und Salzen beruhender besonders wertvoller Biotope mit ihrer Fauna und Flora zu erwähnen. Diese Bedeutung unterstreicht auch die Unterschutzstellung unmittelbar angrenzender Bereiche im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als FFH0109LSA „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, welches 6 ha umfasst. Daher darf es keinesfalls zur Zerstörung und Beseitigung der Haldenlandschaft kommen. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Im Bereich des Zusammenflusses von Saugrundbach und Wolferöder Graben diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den massiven Verbau der Ufer und Gewässersohle. Hier bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Entsiegelung, um die beiden Fließgewässer naturnaher entwickeln lassen zu können. Dies entspricht u.a. auch dem Ansinnen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA erläuterte die Ergebnisse des Arbeitseinsatzes am Samstag, dem 17.04.2021, im Bereich des Saugrundbaches und des Wolferöder Grabens in Wimmelburg, welcher der Eindämmung der Ausbreitung des Riesenbärenklaus diente, indem die Bekämpfung der Jungpflanzen diente. Alle Anwesenden waren sich im Ergebnis der umfassenden Erläuterungen von Mitgliedern des AHA einig, dass es hier noch umfassender und massiver Anstrengungen bedarf, den Riesenbärenklau nachhaltig zurückzudrängen und seine Ausbreitung womöglich gar zu unterbinden.
Der Verlauf des Goldgrundbaches im Mittel und -oberlauf ist häufig ebenfalls von Sohl- und Uferversiegelung geprägt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Entsiegelung vorzunehmen. Gleichermaßen ist eine Einhaltung des Gewässerschonstreifens dringend vonnöten. Dies ist nicht nur zur Unterbindung von Nährstoffen und Pestiziden erforderlich, sondern ermöglicht eine naturnahe und standortgerechte sukzessive Entwicklung. Dies trägt zur Vielfalt an Biotopen, Arten und Strukturen bei, verhindert das ungehinderte Ablaufen von Niederschlagswasser und nimmt Hochwasser auf.
Noch beim Aufenthalt im Rahmen der Exkursion am 27.04.2019 an der ab Frühjahr 1787 erbauten, im Jahre 1794 vollständig in Betrieb genommenen und am 27.08.1801 stillgelegten „Neuen Hütte“ mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Sicherung des Gebäudekomplexes mit seinen Anlagen an und empfahlen auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes eine bauliche Rekonstruktion an, um so eine sehr bedeutsame Stätte der Bergbaugeschichte für Bildung, Tourismus und Kultur Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dazu ist jedoch ein deutliches Bekenntnis der anliegenden Gemeinden, aber auch das Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz dringend erforderlich.
Der Abbruch der Neuen Hütte, einschließlich der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus ist nun abgeschlossen.
Dabei hatte der AHA im Rahmen einer Presseerklärung vom 28.12.2020 folgende Positionen dargelegt, Zitat: „Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH-Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie festgestellt wurden.
Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
„Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer-wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW -Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).
Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen.
Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen.
Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.
Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW-Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.
Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben,
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.
Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.
Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.
Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.
Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.“, Zitat Ende
Im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.01.2021 gab der AHA seine Position zu dem damals aktuellen Zustand der Neuen Hütte ab, Zitat:
„Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.
Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.“, Zitat Ende
Nach Auffassung des AHA sowie von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Abriss der Neuen Hütte, der Umgang mit Kritik und alternativen Vorschlägen sowie der Missbrauch von öffentlichen Mitteln als skandalös anzusehen und bedarf einer entsprechenden Aufarbeitung, um die dafür Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie in der Gemeinde Wimmelburg zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit großer Sorge erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Zustand der Streuobstwiesen am Hunderücken. Es sind deutliche mechanische Schäden, Vermüllungen und Brandeinwirkungen erkennbar. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist eine dringende Pflege und sachgerechte Betreuung vonnöten. Dazu zählt neben der Beendigung der ebengenannten Beeinträchtigungen, die Klärung der Eigentums- und ggf. Pachtverhältnisse, der Feststellung des bestehenden Gehölzbestandes nach Arten, Sorten und Zustand sowie die Durchführung umfassender Schnitt- und Pflanzarbeiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer entdeckten in unmittelbarer Nähe zur Bahnunterführung, dass weiter massiv Siedlungs- und Gartenabfälle in der Landschaft verbracht worden. Hier fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine unverzügliche Beräumung und Kontrolle des Gebietes, um eine erneute bzw. weitere Vermüllung zu vermeiden. Ebenso zeichneten sich die Wege im Kliebigbachtal durch massive Störungen und Zerstörungen an der Wegestruktur aus, welche deutlich vom Befahren mit Kraftfahrzeugen herrührte und dadurch zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich des Kliebigbaches führten.
Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es ebenfalls diesen Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden. Ferner ist die Ermittlung der Verursacher und Bestrafung der Verursacher zu veranlassen. Diese Eingriffe haben zu massiven Schädigungen in Natur und Landschaft geführt. Dies bedroht den naturnahen und natürlichen Zustand des FFH-geschützten Kliebigbaches im Mittel- und Oberlauf. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Dazu ist es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer aber auch erforderlich keine Abholzungen oder bzw. und Baumaßnahmen in dem Gebiet vorzunehmen. Das Gleiche gilt für den massiv vorgenommen Ausbau der Waldwege. Dabei fungieren Wege auch als Wandergebiet für Tiere aller Arten.
Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellen sich der Ober- und Mittellauf des Dippelsbaches durchaus auch als naturnah dar. Auch hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um dies auch in der Zukunft zu sichern.
Mit Sorge betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem den betonierten Auslauf des Teiches, welcher eine ökologische Durchlässigkeit nicht zulässt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundiert Abhilfe zu schaffen.
Im Bereich der Erholungs- und Bildungsstätte „Dippelsbachgrund“ am Rande der Gemeinde Ahlsdorf sorgte ein massiver Verbau der Aue des Dippelsbaches bei den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern für großes Unverständnis. Nicht nur, dass diese Bauten in der Retentionsfläche des Dippelsbaches stehen, behindern diese die Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, wozu das Mäandrieren gehört. Es ist zudem mit Einspülungen von verschmutzten Niederschlagswasser und Reinigungsmitteln zu rechnen. Daher ist ein unverzüglicher Rückbau der Verbauungen zu prüfen, was letztendlich auch der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entspricht.
Im Anschluss daran zeichnet sich der Verlauf des Dippelsbaches in Ahlsdorf durch massive Begradigungen und Verbauungen bis hin zu streckenweisen Verrohrungen aus. Dies endet auch nicht beim Zusammenfluss mit dem Viethsbach, welcher den Beginn der 15,22 km langen Bösen Sieben darstellt. Ebenso in Hergisdorf ist dann die Böse Sieben in enges Bett gezwängt und von umfassenden Abholzungen im Uferbereich geprägt. In Hergisdorf gelangt dann vollständig verbaut der im Mittel- und Oberlauf von Natürlichkeit geprägte Kliebigbach in die ebenfalls begradigte und befestigte Böse Sieben. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein erschreckender Unterschied. Mit Wohlwollen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mäandrierungsansätze der Bösen Sieben ab Mühlweg bis Wimmelburg auf.
Im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg, wo neben der Wasserarmut durch die Wirkung des Regenschattens des westlich angrenzenden Harzes, kalkbedingtes Karstgebiet in niederschlagsarmen Zeiten zur Versickerung des Baches führen kann, hat man das Fließgewässer in großen Strecken in Sohle und Ufer befestigt, um genau das verhindern zu können. Dies entspricht ebenfalls nicht einer naturnahen Entwicklung, welche u.a. in der WRRL Eingang gefunden hat.
In dem Blickwinkel betrachtet kann sich der AHA vorstellen, nach vollständiger Beräumung der Halde im Bereich Thomas-Müntzer-Straße, Eislebener Straße und Hüttenstraße sowie der Einmündung des Goldgrundbaches, der Bösen Sieben einen großen Teil der Altaue zurückzugeben. Hier könnte sich sukzessiv eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft aus Gehölzen, Wiesen, Hochstauden und Feuchtgebieten entwickeln, welche einer massiven Beeinflussung durch die Wechselwirkung und den Umfang von Hoch- und Niederschlagswasser unterliegen. Somit ließen sich mehrere sehr wichtige Interessen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Hydrologie mit Umgang mit Hochwasser sowie Wohn- und Lebensqualität verbinden.
Der AHA regt daher eine Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Da könnten sich u.a. Wissenschaftler und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg einbringen.
Insbesondere im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg zwischen Abschnitt Verbindungsstraße/Unterdorf und An der B 80/Unterdorf mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass die Uferbereiche mit Haldenschotter und darüber mit Erdeaufschüttungen überprägt und im Gewässerbett massive weniger groben Schotter eingebracht worden ist. Dabei scheinen die Verantwortlichen dieser Baugeschehen die dringend zu befürchtende Belastung des Haldenschotters mit Schwermetallen und zu erwartende Radioaktivität zu massiven bis bedrohlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen auf die Menschen, Umwelt, Natur, Landschaft und das Gewässer führen kann. Diese Zustände wirken womöglich auf die nachfolgenden Gewässer und deren Umwelt ein. Ferner behindert der im Ufer- und Sohlbereich Schotter insbesondere bei Gewässerniedrigständen die vollständige Bespannung mit Wasser. Das hat zum Beispiel massiven Einfluss auf die Fauna im Fließgewässer, wo neben der Verstärkung der Einschränkung der Durchlässigkeit, sich u.a. diese Trockenstellen sich zu tödlichen Fallen entwickeln können. Darüber hinaus behindern derartige Baumaßnahmen die Entwicklung einer Gewässerflora, welche u.a. als Unterschlupf- und Laich- bzw. Eiablageplatz für Amphibien, Fische und Insekten dienen kann. Ein Zustand, welcher auch auf den Nebenfluss Dippelsbach zutrifft.
Ferner erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verbauung der Bösen Sieben nordöstlich des Parkplatzes Kloster Wimmelburg, An der B 80/Platz der LPG im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches. Der AHA erläuterte seine immer wieder vorgetragene Forderung, dass auch die Böse Sieben eines naturnaheren Verlaufs bedarf sowie in dem Zusammenhang alles zu prüfen und zu unternehmen ist, um neben der Schaffung der Rahmenbedingung für eine umfassende sukzessive Eigenrenaturierung, ebenfalls die Rückgabe von verbauten Überflutungsflächen auf der Tagesordnung stehen müssen. Dazu bedarf es der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Stattdessen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Entsetzen und Empörung feststellen, dass im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches massive Begradigungsarbeiten einhergehend mit umfassenden Uferbefestigungen mit vergitterten Steinpackungen stattfinden. Diese Arbeiten zerstören jegliche mögliche naturnahe bis natürliche Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, was u.a. von Mäandrierung mit den typischen Wechselwirkungen von Prall- und Gleithängen und damit verbundenen Sedimentverlagerungen gekennzeichnet sind. Mit der baulichen Schaffung eines verbauten, begradigten und naturfernen Fließgewässers auf Kosten des Steuerzahlers, zeigt das für das Fließgewässer verantwortliche Land Sachsen-Anhalt erneut auf, dass Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, eines ordnungsgenäßen Umgangs mit Hochwasser sowie selbst die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kaum bis gar keine Rolle spielen. Diese Baumaßnahmen reihen sich in das fortgesetzte rein bzw. vorrangig rein wasserbauliche Herangehen an die Betreuung und Entwicklung von Fließgewässern.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher den sofortigen Stopp der Ausbaumaßnahmen, die Entfernung der Uferverbauungen sowie die Schaffung naturnaherer Verhältnisse an und in der Bösen Sieben auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ferner ergeht eine Information an die EU-Kommission, weil nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein klarer Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorliegt.
Ebenso gilt es wissenschaftlich fundierte Überlegungen zum überbauten Bereich von Pfaffengrundbach und dem vollständigen versiegelten Mündungsbereiche des Kliebigbaches und des Goldgrundbaches in die Böse Sieben zu erarbeiten, auszuwerten, öffentlich zu beraten und womöglich umzusetzen.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für die Böse Sieben und ihrer Ursprungs- und Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturbestandteilen dringend interessiert ist. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören.
Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe in Eisleben und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sowie Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 200 27 46
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 25.04.2021
Fotos: Andreas Liste
Fotos: Sabine Schauer