Monat: Februar 2021 (Seite 1 von 4)

Erste Schritte für eine erfolgreiche Apfelernte

Es war ein warmer Samstag Vormittag, an dem sich die Mitglieder des AHA auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ trafen. Ihr Anliegen: die Schnittarbeiten vom vergangenen Monat fortzusetzen. Seit Dezember 2015 betreut der AHA die 1,8 ha große Streuobstwiese. Dank eines Zuschusses der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ konnte der AHA im darauf folgenden Jahr die Pflege beginnen. In den ersten beiden Jahren galt es, die jahrelang vernachlässigte Streuobstwiese zu revitalisieren. Die Mitglieder des AHA mähten die Streuobstwiese, pflanzten neue Apfelbäume und am wichtigsten, sie führten Schnittarbeiten an den bestehenden Apfelbäumen durch. Schon bald zeigten sich erste Erfolge. Die Apfelbäume blühten auf und die Arbeit trug erste reife Früchte. Leider war es dem AHA einmal nicht vergönnt, seine Ernte einzuholen. Dreiste Diebe haben die gesamten Apfelbäume abgeerntet. Der AHA ließ sich nicht davon abschrecken, weiterhin intensiv sich um die Streuobstwiese zu kümmern. Im vergangenem Jahr konnte eine Ernte eingefahren werden, die etwa 280 Liter Apfelsaft ergaben. 2021 soll ebenfalls ein erfolgreiches Jahr werden. Nach Beendigung der Ernte begann der AHA im November 2020 mit den Schnittarbeiten, die bei den folgenden Arbeitseinsätzen fortgesetzt wurden. Am Samstag, dem 20.02.2021, erfolgte der letzte Arbeitseinsatz.
Die Dessauer Mitglieder des AHA werden in den kommenden Monaten weitere Pflegemaßnahmen durchführen, die Streuobstwiese mähen und wenn es sich wieder anbietet, etwas Pferdedung verteilen, Obacht auf die Streuobstwiese haben. Wenn dann das Wetter in den nächsten Wochen mitspielt, können die ersten Resultate bei der ersten großen Mahd am 19.06.2021 gesehen werden.

Der AHA bemüht sich seit Beginn der Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ ebenfalls die Streuobstwiese „Braun’sche Lache“ pflegen zu können. Es war lange nicht bekannt, wer verantwortlich für diese Streuobstwiese ist. 2020 scheint sich etwas getan zu haben, das aber dieser Streuobstwiese nicht gut getan hat. Im Dezember 2020 fanden radikale Schnittmaßnahmen statt, die Entsetzen beim AHA auslösten. Von einfacher Mahd kann keine Rede sein, wenn gleichzeitig Brombeerhecken entfernt wurden. Von den Obstbäumen blieben nur mehr Stümpfe zurück. Ob sich die Streuobstwiese von dieser Radikalkur erholen kann, wird der AHA beobachten und unterbreitet weiterhin das Angebot, die Streuobstwiese „Braun’sche Lache“ unter die Pflege zu nehmen.

Der AHA freut sich um jeden Mitstreiter, der Interesse hat, bei den Pflegemaßnahmen teilzunehmen. Für den Erhalt der Apfelbäume, zu Pflanzung neuer Obstbäume und Anschaffung weiterer Gerätschaften freut sich der AHA auf jede Geld-, auch Sachspenden. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
    Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Streuobstwiese Dessau“

oder sicher und einfach Spenden via PayPal:
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Postalisch ist der AHA unter folgenden Anschrift erreichbar

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Telefon: 0345 200 27 46
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67

Termin unseres nächsten Arbeitseinsatzes:

Samstag, den 19.06., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Fotos der Streobstwiese „Am Landhaus“ von Januar 2021

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Esther Zalm

Fotos von der Streuobstwiese „Braun’sche Lache“, Januar 2021

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos von der Streuobstwiese „Braun’sche Lache“, September 2020

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos der Streuobstwiese „Am Landhaus“ von Februar 2021

Fotos: Ester Zalm

Stellungnahmen des AHA zur Schweinehaltungsanlage Cochstedt

Stellungnahmen zum

  • Entwurf der 1. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Schweinehaltungsanlage Cochstedt und
  • Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“

Zum Einstieg der Stellungnahme rügt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die fehlerhafte bzw. erst nach Aufforderung erfolgte Beteiligung als vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Daran ändern auch nichts die unsachkundigen Ausführungen der BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH. Inwieweit diese Unregelmäßigkeit Einfluss auf das Planungsvorhaben gilt es ggf. zu prüfen.

Auf jeden Fall hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großer Sorge die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hecklingen zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hecklingen, Teilplan Cochstedt, für den Bereich „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ der Stadt Hecklingen aufgenommen. Die bisher getätigten Angaben, dass die bereits ansässige Hederslebener Zucht & Mastbetriebe GmbH & Co. KG die Stallanlage von einst vier und nunmehr fünf auf zwei Hektar zu reduzieren, alte durch moderne Stallanlagen zu ersetzen sowie die Kapazität im Umfang von 4.032 Tieren beibehalten möchte erschienen wenig glaubhaft. In den gegenwärtigen Planungsunterlagen tauchen die Zahlen zur Flächenreduzierung nicht mehr in dem Umfang auf. Man spricht nunmehr von einer Entsiegelungsfläche von 1.984 m² = 0,1984 ha. Insofern ist hier von einer geringeren Entlastung auszugehen. Bereits die angedachte Änderung des Planungsraums von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu sonstiges Sondergebiet „gewerbliche Tierhaltung“ lässt die Vermutung aufkommen, dass perspektivisch eine Erweiterung der Anlage vorgesehen ist. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eröffnet sich zu mindestens diese Möglichkeit. Ferner ist die Umwandlung von einer Ferkelaufzuchtanlage zu einer Schweinemastanlage geplant.
Für den AHA stellt sich ohnehin die Frage, inwieweit der dringende Bedarf zur Errichtung einer weiteren Anlage zur Schweinemast besteht.
Das Statistische Bundesamt gab mit Stand Mai 2020 in einer Presseerklärung vom 25.06.2020 folgende Zahlen zum Schweinebestand in Deutschland an, Zitat:

Zum Stichtag 3. Mai 2020 wurden in Deutschland 25,4 Millionen Schweine gehalten. Damit ist die Zahl der Schweine seit der letzten Erhebung im November 2019 um 2,6 % oder 678.800 Tiere gesunken. Gegenüber dem Vorjahreswert zum 3. Mai 2019 ist der Bestand um 2,3 % oder 584. 000 Tiere zurückgegangen.

Die Zahl der Mastschweine ging besonders stark zurück. Zum Stichtag 3. Mai 2020 wurden 11,1 Millionen Mastschweine in Deutschland gehalten, das waren 5,6 % beziehungsweise 654.700 Tiere weniger als vor einem halben Jahr.

Dagegen ist bei den Ferkelbeständen ein Zuwachs um 2 % (150.000 Tiere) auf derzeit 7,8 Millionen Tiere zu verzeichnen.

Zum 3. Mai 2020 gab es 20.400 schweinehaltende Betriebe. Das sind 3,8 % oder 800 Betriebe weniger als noch im November 2019. Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Rückgang bei 5,7 % (1.200 Betriebe).

Im Zehnjahresvergleich ging sowohl die Anzahl der gehaltenen Schweine als auch die Anzahl der Betriebe zurück. Die Zahl der Schweine sank um 4,3 % oder 1,1 Millionen Tiere, während die Anzahl der Betriebe um 39 % oder 13.000 Betriebe abnahm. Da die Zahl der Betriebe also stärker abnahm als die Zahl der gehaltenen Schweine, erhöhte sich der durchschnittliche Schweinebestand in den letzten zehn Jahren von 794 auf 1.244 Schweine je Betrieb.. Zitat Ende

Das bedeutet bei einer Gesamtbevölkerungszahl in Deutschland im Umfang vom 83,1 Millionen Einwohnern (Stand: Ende des 12.02.2021) 0,31 Schweine pro Einwohner.
Laut Statistischem Bundesamt hat das Land Sachsen-Anhalt mit Stand vom Mai 2019 einen Gesamtbestand von 1.075.000,2 Millionen Schweinen, davon 239.000,4 Mastschweine und 471.000,5 Ferkeln. Bei einer Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt im Umfang von 2.182.000 Menschen (Stand: 31.12.2020) kommen somit ca. 0,49 Schweine pro Einwohner.

Nach Auffassung des AHA existieren in Deutschland bzw. Sachsen-Anhalt umfassende Schweinebestände, welche keiner Steigerung bedürfen.
Dabei besteht nicht nur das Problem einer tierunfreundlichen Haltung, sondern auch der Anfall von Gülle.
Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet bei 4.032 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.419,20 m³. Bei einer Umstellung auf Schweinemast mit ebenfalls 4.032 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.048 m³ zu rechnen. Das bedeutet eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 3.628,80 m³ bzw. 40 %.
Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.
Die Angaben zu der sehr bedenklich zu betrachtenden Erhöhung des jährlichen Transportaufkommens von 390 Fahrten um 181 Fahrten auf 571 Fahrten zeugen von einer vermehrten Verkehrsbelastung. Die Steigerung umfasst nämlich 68,30 %. Inwieweit diese Angaben einer Korrektur unterliegen oder ganz auszuschließen sind fehlen vollständig.
Auf alle diese Probleme gehen die Planungsunterlagen überhaupt nicht oder nur rudimentär ein.
Laut „Beurteilung der Ammoniakimmissionen und Ermittlung der Stickstoffdepositionen im Umfeld des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ am Standort Hecklingen OT Cochstedt“, Punkt „3 Beschreibung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plangebiet“, „Haltung und Klimatisierung“ ist vorgesehen, Zitat: „Die Haltung der Schweine erfolgt einstreulos auf Spaltenböden.“, Zitat Ende. Neben der Tatsache, dass die Haltungsform keinesfalls als tierschutzgerecht anzusehen ist, kann man von einem, wie bereits erwähnten höherem Gülleanfall rechnen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist nicht erkennbar, mit welcher fachlichen Kompetenz die Erstellung von Umweltbericht sowie FFH- und SPA-Prüfungen erfolgten. Es ist nicht erkennbar, dass ordnungsgemäße Messungen und Erfassungen zum Ist-Zustand und nachvollziehbare Ableitungen und Prognosen erfolgten. Insofern sind deren Einschätzungen als fachlich-inhaltlich wertlos und nicht relevant anzusehen. Der Verdacht von Gefälligkeitsdarstellungen drängt sich auf. Somit schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin ein, dass eine Umsetzung des Vorhabens „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ eher zur Verstärkung der Umweltbelastungen in Luft, Boden und Wasser beiträgt. Das belastet ferner die Wohnlage Cochstedt, stellt aber auch eine Bedrohung der Gewässer sowie des westlich gelegenen ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora dar.
Der AHA plädiert eher dafür zu prüfen, inwieweit der vollständige Rückbau der Stallanlage mit anschließender kompletter baulicher Beräumung, nicht eher zur Schaffung einer sukzessiven Gehölz- und Staudenfläche führen sollte. Neben der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten auf ca. 4 ha, trägt das zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität und des Orts- und Landschaftsbildes bei, befördert den Rückhalt von Wasser sowie dient als Teil eines weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundes mit dem Hakel, dem angrenzenden Nesseltal und sowie mit dem Umland.

Daraus ist zu schlussfolgern, dass der AHA sowohl dem „Entwurf der 1. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Schweinehaltungsanlage Cochstedt“, als auch nicht dem „Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ zustimmen kann.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit an den geschilderten Alternativmöglichkeiten mitzuwirken. Daher ruft der AHA Interessenten auf daran mitzuarbeiten. Wer Interesse hat in einer möglichen, speziellen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe mitzuwirken wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2020

Stadt Hecklingen – Bekanntmachungen

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaft in Gera für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
In Anknüpfung an die Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.09.2020 entlang der Weißen Elster und in ihrer Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz, fand nunmehr am Samstag, den 12.12.2020 eine Exkursion in der Stadt Gera statt. Dabei nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion das Gebiet der Weißen Elster und des Mühlgrabens zwischen Untermhäuser Brücke und Stadtbahnbrücke in Augenschein.
Dabei regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahere Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Zu letzterem schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem.
Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen.
Dabei hatte die Stadt laut Stadtverwaltung Gera mit Stand vom 30.09.2020 eine Einwohnerzahl von 93 833 Personen. Mit Stand vom 31.12.2018 waren es noch 95.474 Einwohnerinnen und Einwohner. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 1.641 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zudem weist die „Sozialstatistik Leben in der Stadt Gera in Zahlen, Stand: 10. Februar 2017“ unter den Punkten 3.1/3.1.1. für das Jahr 2015 einen Wohnungsleerstand von 8.480 in Gebäuden mit Wohnungen aus. Wenn man den Bestand von 60.862 Wohnungen für Wohnzwecke zu Grunde legt, besteht somit ein Leerstand von 13,9%. Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 9 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und –klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und –räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
‚Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Weitere ganz besondere Augenmerke in der Stadt Gera sind dabei ebenfalls auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach zu lenken. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass das Fließgewässer und seine Aue zum 102 ha großen Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den AHA unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vogel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerten Artensterbens kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der AHA bekräftig erneut, dass nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Für den AHA ist sehr wichtig der Weißen Elster und der Brahme nicht nur Retentionsfläche zu belassen, sondern naturnahen Entwicklungsraum in Form von sukzessiver Entwicklung von Auenwald und von Auenwiesen, welche einer unregelmäßigen Mahd oder Beweidung unterliegen sollte. Solche Entwicklungsräume sind nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund entlang Weißer Elster und Brahme sowie Hochwasserraum wichtig, sondern dienen auch als Kaltluftentstehungsgebiet. Angesichts der zunehmend heißen und trockenen Sommer sowie zahlreich versiegelten Flächen, welche sich stark erhitzen und somit auch zur Erwärmung der Luft beitragen, haben Kaltluftentstehungsgebiete eine immer mehr zunehmende Bedeutung. Daher sind hier Bebauungen aller Art, auch eines Campingplatzes, vollkommen ungeeignet für den Standort. Stattdessen hält es der AHA für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben. Insofern ist es unverständlich und unverantwortlich, wenn der 1. Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der SPD in Geras Stadtrat Tilo Wetzel in aller Öffentlichkeit mit diesen Plänen hausieren geht. Bereits im Rahmen der Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.09.2020 entlang der Weißen Elster und in ihrer Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz hatte man ihn auf die Bedenken hingewiesen. Offensichtlich und bedauerlicherweise sind sie bei dem Stadtpolitiker nicht angekommen.

Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.02.2021

Fotos: Harry Bück

Stellungnahme zum Antrag Hochwasserschutz Model GmbH zum B-Plan „Gewerbegebiet auf der Dornenhecke“

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes ver-merkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomi-schen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Den Planungsunterlagen ist zwar zu entnehmen, dass man beabsichtigt, dass im Jahr 1992 entstandene Werksgelände um weitere 17,5 ha zu erweitern, aber es fehlen Angaben zu Flächenangaben des bereits bebauten Gebiet. Ferner gehört es zu einer ordnungsgemäßen Beurteilung dazu, dass der ursprüngliche Bebauungsplan und seine 6 Änderungen Bestandteil der Planungsunterlagen sind. An der Stelle verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf, dass keine Beteiligung an den Bebauungsplanungen erfolgte und somit davon auszugehen ist, dass diese nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen sind.
Schon die Errichtung des Werksgeländes im Jahr 1992 in den Überflutungsraum von Werra und Suhl sind vollkommen inakzeptabel. Dabei zeigen die Angaben und Fotos unter Punkt 3. Wasserwirtschaftliche Belange sehr eindrucksvoll auf, welche Folgen das auf die bisherige Bebauung hat. Diese Bebauung um weitere 17,5 ha zu erweitern ist nicht nur fachlich-inhaltlich inakzeptabel, sondern in jeglicher Hinsicht vollkommen unverantwortlich. Angesichts der bestehenden massiven Bebauung ist es zudem nicht ausreichend mit einer hydraulischen 2D-Modellmessung Aufschluss über eine weitere Verschärfung der Hochwasser bei fortgesetzter Einschränkung des Hochwasserraumes zu erhalten. Auf Grund der der bestehenden Bauten und geplanter weiterer Bebauung kann man nur mit dem 3D-Modell ordnungsgemäßere Angaben ermitteln.
Bekanntlich befinden sich in dem Mündungsgebiet der Suhl in die Werra noch zahlreiche Altverläufe der Werra. So bezeichnet man in zahlreichen Unterlagen die letzten 500 m der Suhl vor der Einmündung in die Werra als „Kleine Werra“, weil sich hier einst ein Altverlauf der Werra befand. Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Aktivitäten zur Wiederherstellung von Mäandrierungen und ggf. den Wiederanschluss von Altverläufen der Werra. Jedoch bedarf dies einer gesonderten und umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen, welche eine Erfassung der Fauna, Flora, Struktur und der momentanen hydrologischen Verhältnisse beinhalten müssen. Daraus ist dann eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche als planerische und praktische Diskussions-, Planungs- und Umsetzungsgrundlagen dienen muss.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann man in der Suhl eine Mäandrierung durch das Belassen bzw. Einbringen von Störhölzern und –Steinen in Gang setzen. Auf Grund der Wiederherstellung bzw. Schaffung von Verlaufsverlängerungen ermöglicht man in der Tat eine erhöhte Aufnahmefähigkeit von Hochwasser. Nur benötigt man –wie oben bereits erwähnt- korrekte Messverfahren. Zudem rechtfertigt das keine bauliche Erweiterung einer ohnehin räumlich fehlplatzierten Produktions- und Vertriebsstandort.
Die vorliegenden Planungsunterlagen können daher erwartungsgemäß nicht überzeugen, dass man im Zuge der baulichen Erweiterung Produktions- und Vertriebsstandortes der Model GmbH um 17,5 ha sogar noch zusätzliche Retentionsflächen schaffen kann.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es u.a. basierend auf den Hochwasserereignissen des Sommers 2013 sogar dringend erforderlich den seit dem Jahr 1992 bestehenden Produktions- und Vertriebsstandortes der Model GmbH in Frage zu stellen. Nicht nur, dass Hochwasserausbreitungsräume schon jetzt eine empfindliche Einschränkung erfahren haben, sondern zudem garantiert Veränderungen Hochwasserströmungsverhältnisse eingetreten sind sowie verstärkte und veränderte Rückstausituationen in Richtung der Ortslage Berka bestehen. Diese bisher entstandenen Auswirkungen fehlen in den vorliegenden Planungsunterlagen. Man vermittelt den Eindruck, dass die bisherigen baulichen Einschränkungen des Hochwasserraumes von Werra und Suhl vollkommen normal sind. Nach Einschätzung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist das mitnichten so.
Die Feststellungen unter Punkt 2.5 Naturräumliche Gliederung gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als Ausgangspunkt für die bereits erwähnten wissenschaftlichen Betrachtungen zur naturnaheren und naturnahen Entwicklung von Werra und Suhl sowie ihrer Auen dienen.
Insofern ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur das bestehende Planungsverfahren abzulehnen, sondern ernsthaft zu prüfen für die Model GmbH einen anderen, unbedenklicheren Standort zu suchen.

III. Schlussbemerkungen

Das angedachte Vorhaben zur baulichen Erweiterung des Produktions- und Vertriebsstandortes der Model GmbH stellt einen weiteren massiven Eingriff in die Auen von Werra und Suhl im Bereich der Ortslage von Berka dar und schränkt unnötigerweise die Entwicklungsmöglichkeit der Fluss-und Auenlandschaften von Werra und Suhl in Richtung einer Stärkung und Verbesserung einer arten- und strukturreichen Landschaft ein. Dabei bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die bestehende bauliche Situation und ihre geplante Erweiterung steht jedoch solchen Entwicklungen entgegen. Während die Schaffung bzw. Wiederherstellung von Mäandrierungen diskussionswürdig sind, bedarf es einer Ablehnung der baulichen Erweiterung des Produktions- und Vertriebsstandortes der Model GmbH. Darüberhinaus gilt es den Standort des Produktions- und Vertriebsstandortes der Model GmbH in Frage zu stellen und ernsthaft ein Alternativstandort zu suchen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.02.2021

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 13.02.2021, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt. Leider ist weder seitens des Landes Sachsen-Anhalt, noch des Landkreises Saalekreises und der Stadt Merseburg dazu erkennbar. Daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer endlich eine konstruktive Reaktion dieser drei öffentlichen Einrichtungen ein.
Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von gezählten 12 Silberweiden und Hybridpappeln in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Strauchschicht. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.

Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis auch diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.

Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des NSG konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung –insbesondere in den Sommermonaten- stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und -bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst im höheren Schnee begeben sich die Waidleute mit Autos bis an ihre Hochstände heran.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen.

Im Bereich der Aue des Klyegrabens in der Stadt Merseburg zwischen den Ortsteilen Zscherben und Atzendorf nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die weitgehende naturnahere Entwicklung des Fließgewässers und der angrenzenden Vegetation in Augenschein. Jedoch unverständlich ist die bereits teilweise Beräumung von Windbruch einer Silberweide zu sehen. Anstatt dieses Gehölz als Bereicherung in der Aue zu belassen, entnahm man Teile des Gehölzes und richtete mit Fahrrinnen auch noch Schaden am Boden an. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die Notwendigkeit der weiteren naturnahen Entwicklung der Klyegrabenaue und der Fortsetzung in der südwestlichen Richtung des Fließgewässers. Das muss mit der Eindämmung der Pferdenutzung stehen.
Mit Sorge stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass von der einst deutlich erkennbaren Streuobstwiese in der Klyegrabenaue südwestlich der Merseburger Straße zwischen Zscherben und unweit Atzendorf nur noch acht Obstgehölze vorhanden sind. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich den Eigentümer bzw. die Eigentümerin zu ermitteln, um hier Maßnahmen zum Erhalt der bestehenden Obstgehölze mit Ermittlung der Sorten und Durchführung von Pflegemaßnahmen sowie einer darauf abgestimmten Neupflanzung von Obstgehölzen vornehmen zu können. Hier stehen insbesondere das Umweltamt des Landkreises Saalekreis und die Stadt Merseburg in der Verantwortung. Der AHA erklärte seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es nicht nur den Auengehölzbestand südwestlich und südlich des Klyegrabens zu schützen, sondern die Möglichkeit einer sukzessiven Erweiterung zuzulassen. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer führen die zunehmende Austrocknung des Gebietes zur Verstärkung der Sukzession. Insbesondere die Trockenjahre 2018-2020 haben dazu beigetragen. In dem Blickfeld betrachtet bedürfen die Feuchtgebiete eines besonderen Schutzes.

Die Exkursion fand ihren thematischen und gedanklichen Abschluss zur Entwicklung der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“. Hier bekräftigten die Anwesenden, dass der umweltbildende Charakter der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ einen weiteren Ausbau erfordert und dazu eine verstärkte Einarbeitung neuer Literaturbestände dringend geboten ist. Hier besteht auch die umfassende Möglichkeit der Mitwirkung von Interessenten.

Für Geldspenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Verfügung:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „UBM
  • oder Sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Treff zum nächsten Arbeitseinsatz

Samstag, den 08.05., ab 10.00 Uhr
Büroeinsatz in der Umweltbibliothek Merseburg
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33, Merseburg

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA ferner die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Ferner bietet der AHA die Möglichkeit sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg einzusetzen und dabei an der Gestaltung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 629 45
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.02.2021

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Sabine Schauer

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz der Bäume in Halle-Neustadts Fuhnestraße

Mit sehr großer Sorge hat die Initiative „Pro Baum“ Informationen aus der Anwohnerschaft in Halles-Neustadts Fuhnestraße aufgenommen, dass eine aktuell etwa 4.000 m² große Grünfläche dem Bau eines Parkplatzes zum Opfer fallen soll. Dabei beabsichtigt man zudem ca. 30 Bäume im geschätzten Alter von 40 bis 50 Jahren zu fällen. Als Flächeneigentümer ist der Bauverein Halle & Leuna eG benannt.
Für die Initiative „Pro Baum“ ist diese geplante massive Zerstörung von Gehölzbeständen und die umfassende Flächenversiegelung im Interesse der Beförderung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) ein klares, aber vollkommen inakzeptables Signal zur fortgesetzten Vernichtung von Umwelt, Natur und Grün in der Stadt Halle (Saale).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:
Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Insofern fordert die Initiative „Pro Baum“ den sofortigen und unwiderruflichen Stopp sämtlicher Planungen zur Errichtung des Parkplatzes in Halle-Neustadts Fuhnestraße.

Ferner regt die Initiative „Pro Baum“ an, den Einsatz für das Grün mit seinem Gehölzbestand fachlich-inhaltlich und organisatorisch auf Dauer zu koordinieren und ruft daher die Bevölkerung zur Mitarbeit auf.

Wer mit der Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 15.02.2021

Fotos: Anwohner Fuhnestraße

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