Monat: November 2020 (Seite 2 von 2)

AHA hält naturnahere Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue in Leipzig für dringend geboten

Stempel – die Einmündung der Mühlpleiße in die Pleiße

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 07.11.2020 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmenden das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
An erster Stelle fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion erörterten auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass mit zunehmender Intensität Privatpersonen aus dem Auenwald Holz gewinnen und offenbar dabei auch Fällungen vornehmen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es derartige Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden.
In dem Zusammenhang erklärten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass der Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ sowie die darauf beruhenden jährlichen Forstwirtschaftspläne – so auch der am 24.10.2018 vom Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich beschlossene „Forstwirtschaftsplan 2018“ – keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden vorangetrieben und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben. Eine ohnehin naturgemäß gering ausgeprägte Keimfähigkeit der Stieleiche, aber durchaus stattfindende Sukzession, erfährt durch Fällungen und Rücketätigkeiten aller Art eine massive Einschränkung bzw. gar Unterbindung. Zudem ist eine prozentuale Zielstellung, wie nachfolgend in der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen, nicht möglich:

Baumart Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Zum Beispiel die global stattfindenden Klimaveränderungen und regional zurückgehende Gesamtniederschlagsmengen führen zudem auch zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung und in der Struktur der Auenwälder Leipzigs.
Zudem ist keine wissenschaftlich fundierte Basis dieser artenbezogenen Zielbestandsplanung erkennbar.
So können sich die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade das „Mastjahr“ im Jahr 2018 hatte die Möglichkeit geboten, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der AHA bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Die Offene Stellungnahme von 11 Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, als sehr scharfe Gegenreaktion auf den ebengenannten Offenen Brief von NuKLA, kann momentan nicht überzeugen. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

„Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).
  • Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mahnen diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehört nach deren Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlagen die Teilnehmer der AHA-Exkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.
Weiterhin sollte nach Auffassung der Teilnehmenden der AHA-Exkursion zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Mit sehr großer Sorge haben die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Mitglieder des AHA erläuterten eigene jahrelange Erfahrungen im Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen.
Daher bietet der AHA erneut dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig an diese Erfahrungen im Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) einzubringen und einsteigend im Unterlauf der Pleiße in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen auch praktisch umzusetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bitten daher den Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig diese Angebote des AHA anzunehmen und gemeinsam über die Art und Weise sowie den Zeitpunkt und die Orte der praktischen Umsetzung zu beraten.
Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von weiteren Exkursionen vor Ort darlegen.

Der AHA ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2020

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA immer wieder Exkursionen in dem länderübergreifenden Gebiet durch.
Am Samstag, den 07.11.2020 führte der Weg wieder in diesen sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraum zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum Teil zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen vieler Fahrradexkursionen mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder mit Entsetzen flächendeckende Ausweitungen der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckt man auch vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläutert immer wieder den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant.
Für den AHA steht schon seit Jahrzehnten fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA bekräftigt erneut seinen dringenden Vorschlag, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die immer wieder stattfindenden Fahrradexkursionen klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichten. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso ruft der AHA zur Mitwirkung zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue auf und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.11.2020

Fotos: Andreas Liste

Bauarbeiten auf der Peißnitznordspitze werden fortgesetzt

Trotz massiven Protesten werden die Bauarbeiten am Weg auf der Peißnitznordspitze fortgesetzt. In Laufe von zwei Arbeitstagen wurde auf der Ostseite der Nordspitze bereits Schotter aufgebracht.

Vergangene Woche, am Mittwoch, dem 28.09.2020, fand eine Begehung der Peißnitznordspitze unter Beteiligung der Stadt Halle (Saale) statt. Leider konnten wir uns nicht dieser anschließen und kennen daher das Ziel und das Ergebnis dieser Begehung nicht.

Ein Kritikpunkt bei diesem Wegebau ist die Breite des Ausbaus. Der Weg soll eine Breite von 2,5 m erhalten. Bei Nachmessung von uns wurden Stellen ausgemacht, wo die Arbeiten eine Breite von 3 m erreichten. Die bei der Vorbereitung gemachten Wegbegrenzungsmarkierungen (blaue Linien) wurden anscheinend Pi mal Daumen gezogen.

Fotos von den Messungen, die wir am Donnerstag, dem 29.09.2020, durchgeführt haben.
Fotos: Dietmar Hörner

Die folgenden Fotos wurden am 03.11.2020 gemacht, Laufrichtung ist nach Norden.
Fotos: Dietmar Hörner

Der Anblick, wie der Radlader ständig vom Peißnitzhaus zur Baustelle durchs NSG fährt (und dabei 5 Leute beschäftigt sind), hat zu einer kurzen Überschlagsrechnung verleitet.
Nur für die östliche Seite fährt dieser schätzungsweise 190 km mit einem schönen Dieselfahrzeug umher … wirklich unschön.
Fotos: von einem Freund des AHA

 

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Ende Oktober eine blühendes Feld vorzufinden, war für uns überraschend

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 31.10.2020 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Jedoch fiel der Exkursionsgruppe auf, dass mehrere Angler in dem Bereich mit Zelten, Feuerstellen und Vermüllung das Gebiet nachhaltig beeinträchtigen. Derartige Aktivitäten sind unverzüglich zu unterbinden.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nahmen die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zu-zurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Somit forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer war erfreulich, dass die Natur begonnen hat diesen massiven Eingriff zu heilen.
Mit Sorge nahmen griffen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können.
In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat.
Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen.
Mit großen Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen.
Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd-Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand.
Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten.
Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz.
Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut und mit Nachdruck die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen) auf, den Verein endlich zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.
Die Exkursionsgruppe bekräftigte diese Forderung.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345  200 27 46
Telefon (Handy) & WhatsApp: 0176 643 623 67

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.11.2020

Fotos: Dietmar Hörner

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