Monat: Oktober 2020 (Seite 2 von 6)

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Die Initiative „Pro Baum“ wird auch die Bautätigkeiten im NSG Peißnitznordspitze besprechen

Montag, den 26.10.2020, um 19.00 Uhr
Treffen der Initiative „Pro Baum“
Veranstaltungsort: Versammlungsraum des Reformhauses Halle, Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)

Am Montag, den 26.10.2020 findet mit dem 183., das sechste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2020 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen rechtswidrigen Abholzungen und begonnenen Bauarbeiten für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen Abholzungen und weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die umgesetzte überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland dazu. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten massive Abholzungen und Bauarbeiten. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
In diesem Zusammenhang gilt es den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 „Kröllwitz, Wohnbebauung Untere Papiermühlenstraße“ – Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Medizinerviertel Halle (Saale) zu thematisieren.

Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien stattgefunden haben.
Ebenfalls im Fokus stehen die bisher im Herbst des Jahres 2020 angedachte Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang gilt es die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren.

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.

Als einer der größten angedachten Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum ‚Hufeisensee‘, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss. Dieses Machwerk trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, Gefälligkeitsdiensten für Lobbyisten, Zynismus sowie Ignoranz und fachlicher Inkompetenz.

Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher bei der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 stehen soll und die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet.

Ebenfalls gilt es den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 `Trotha, Solarpark Aschedeponie“ – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ zu thematisieren, welcher auch am 26.09.2018 auf der Tagesordnung des halleschen Stadtrates stand.
Ferner gilt es die massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergehen. Darüber hinaus sind die Abholzungen an der Saaleschleife als Thema aufzugreifen.

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung sowie die Planungen für das Jahr 2021.

Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.

Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am Montag, dem 26.10.2020, beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 24.10.2020

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Berga – Mündungsbereich der Thyra (rechts) in die Helme

Im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der AHA immer wieder heraus, dass die ca. 74 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch -Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut und mit Nachdruck die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen) auf, den Verein endlich zum Runden Tisch -Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.

Darüber hinaus möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:

Samstag, den 31.10., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff : Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.10.2020

Fotos der Peißnitznordspitze (19.10.2020)

Es wirkt wie in einem falschen Film.
Leere Worte und in der Realität wird der Naturraum systematisch zerstört, weil auch grosse Flächen im Innenraum der Nordspitze, Sukzessionsflächen zerstört und beräumt um Bäume zu pflanzen.
Das Unverständliche für den eingeweiht Beobachter ist. Alle bisherigen Pflanzversuche sind gescheitert. Warum versucht man es wieder? Nur weil die Natur sich nicht nach dem Menschen richtet?
Man hat immer noch nicht verstanden, dass die Natur sich selbst entwickelt und sich der Mensch aus dem Schutzgebiet rauszuhalten hat.

Text & Fotos: Werner Zabel

Stellungnahme zum Antrag auf Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse 0 in der Gemeinde Mansfeld, Freiesleben-Schacht

Bearbeiter: Werner Zabel

1. Ausgangslage:

Das Plangebiet auf dem Gelände des ehemaligen Freiesleben-Schachtes befindet sich südlich der Ortslage Großörner, östlich der Stadt Mansfeld und nördlich der Ortslage Klostermansfeld. An der nordwestlichen und nördlichen Grenze verläuft der Fuchsbach und parallel nördlich davon die Wipper. Die B 180 begrenzt den Standort im Westen und Südwesten. Im Süden befindet sich vorrangig bewirtschaftetes Ackerland, sowie eine Wohnbebauung. Die Hauptzufahrtsstraße befindet sich im Süden und erreicht das Objekt etwa in Höhe des Freiesleben-Schachtes II.

Auf einer Fläche von 18,4 ha wurde zwischen 1866 (Beginn der Abteufarbeiten) und 1927 eine 47 m hohe Flach-und Sattelhalde aufgekippt. Das Haldenvolumen betrug ca. 3,02 Mio m³. Seit Mitte der 1980er Jahre wird die Halde für die Sekundärrohstoffwinnung genutzt und zurückgebaut. Dieser Abbauprozess dauert an.

Die Martin Wurzel HTS Baugesellschaft hat eine Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Inertabfälle der Deponieklasse 0 beantragt.
Die Deponie soll eine Fläche von 10,4 ha einnehmen. Das Volumen des Deponiekörpers wird mit 1.830.000 m³ angegeben. Über einen Zeitraum von 25 Jahren sollen ca. 2.900.000 Tonnen Inertabfälle eingelagert werden. Das heißt die abgebaute Halde soll mit Abfällen wieder aufgebaut werden. Der Standort der Freiesleben-Schächte liegt in einer geologischen Schwächezone und ist subrosiv und tektonisch beeinflusst. Der westliche Haldenfuß reicht bis unmittelbar an den Fuchsbach heran, welcher unweit der Wipper verläuft und in der Ortslage Großörner in die Wipper mündet. So ist z.B. ein Schwermetallaustrag in Verbindung mit Niederschlags-und Sickerwässern aus der Halde in die Vorfluter gut möglich. Im Falle einer Genehmigung einer Deponie ist dieser Vorgang für die eingelagerten Stoffe möglich.

2. Bedarfsfeststellung:

Die Anzahl von Deponien ist in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren rückläufig.
Für das Land Sachsen-Anhalt formulierte am 23.11.2016 im Landtag die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert, Zitat: „Leitendes Ziel der Kreislaufwirtschaft im Allgemeinen und speziell der Abfallwirtschaftsplanung ist die Umsetzung der Abfallhierarchie. Das heißt die Vermeidung und die Nutzung alternativer Verwertungswege stehen im Vorrang zur finalen Beseitigung von Abfällen auf Deponien. Für Deponien der Klasse 0 sehen wir in Sachsen-Anhalt keinen weiteren Bedarf. Mittelfristig, muss ich sagen, sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Deponien der Klasse 0, weil es sich um Material handelt, das man verwerten kann, indem man es aufträgt oder indem man es recycelt. Im Augenblick brauchen wir noch Deponien der Klasse 0.Wir brauchen nach unserer Einschätzung aber keine neuen Deponien der Klasse 0. Mittelfristig denke ich, ist das eine Deponieklasse, von der man sich verabschieden sollte.“, Zitat Ende.

In der Planrechtfertigung zum Antrag auf Planfeststellung einer Deponie der Deponieklasse 0 in der Gemeinde Mansfeld, Freiesleben-Schacht kommt der Auftragnehmer BIANCON zu Schlüssen, welche zum Teil das Gegenteil der Ausführungen der Ministerin und des Abfallwirtschaftsplanes für das Land Sachsen-Anhalt (Fortschreibung 2017)

Dabei geht es um die Begründung des Bedarfes von Deponieraum für mineralische Abfälle.

Es wird u.a. festgestellt:

  • Spätestens ab 2021 stehen nur noch vernachlässigbare Kapazitäten zur Verwertung mineralischer Abfälle auf Altdeponien zur Verfügung -6.1.
  • Völlig unverständlich ist für die Menschen der Region Nr. 7.17. Nach 100 jähriger wirtschaftlicher Nutzung des Bodens an der Stelle des Vorhabens, kann mit einer Halde die Industriegeschichte im Landschaftsbild erhalten werden.“

Anmerkung:

Ja, der Kupferschieferabbau hat die Menschen der Region ernährt und die Deponie?

  • Die Mineralabfallstudie 2015 zeigt, dass das bestehende DK I Deponievolumen im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2025 nicht ausreichen wird.- Nr.8
  • Sollte die Deponie Freiesleben nicht errichtet werden, treten spätesten 2023 massive Probleme für die Beseitigung mineralischer Abfälle im Süden Sachsen-Anhalts auf, die sich zu starken Restriktionen für die Bauwirtschaft entwickeln können. Nr. 8
  • Im Fazit unter Pkt. 9 ist zu lesen „Die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Mansfeld ist aus Gründen der Entsorgungssicherheit und Nachhaltigkeit dringend geboten.“

Bewertung: Es muss festgestellt werden, dass der Antragsteller nicht nachweisen konnte, dass die Deponie notwendig ist.
Darüber hinaus wird unterstellt, dass es nach einer Genehmigung wohl zu einem Antrag auf Genehmigung der Deponieklasse DK I oder höher kommen wird. Die bisherige Antragsstrategie beweist eine Salamitaktik nach der scheibchenweise die Ziele erreicht werden sollen.
Der Antragsteller hat wohl die Absicht die Preisunterschiede am Markt zu nutzen, um im sowieso verseuchten Mansfelder Land noch mehr Abfall zu lagern. Darüber hinaus würde sich eine Sogwirkung für Abfälle aus weit entfernten Regionen und internationalen Gebieten ergeben.

Es wird ein Szenario der zwingenden Notwendigkeit dieser Deponie gezeichnet.

3. Abstände, Schutz der Bevölkerung:

Entsprechend der Deponieverordnung. Anhang 1.Nr.1.1.ist eine notwendige Voraussetzung für die Eignung des Standortes einer Deponie, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht beeinträchtigt wird.
In unmittelbarer Nähe zur Deponiegrenze befinden sich Bereiche der Wohnbebauung und sehr sensible Bereiche des täglichen Lebens teilweise mit nur 50 m Abstand. Es wird darauf verwiesen dass die zurzeit noch bestehenden Resthalden zum Deponiestandort gehören. Ob die Resthalde bestehen bleibt, ist genau wie der Status als Denkmal strittig. Besonders auf Luftbildern ist die Nähe zur schon gegenwärtig genehmigten Deponie gut zu beurteilen. Die schon zurzeit aktive Hochhalde ragt über diese Resthalden hinaus und der Wind verweht deren Bestandteile.
Im direkten Umfeld der Deponie liegen:

1. die Kindertagesstätte
2. die Wohnbebauung von Großörner
3. die Gartenanlage „Wipperzeche“
4. der Sportplatz
5. Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzfläche im Süden
6. das Schwimmbad, welches aus dem Fuchsbach sein Wasser bezieht.

Hinweis: In den Fuchsbach, welcher über weite Strecken ausgebaut ist, sollen die Wässer der Deponie über die Rückhaltebecken mit all den veränderten und belasteten Inhaltsstoffen geleitet werden.

Selbst bei einer Einzelfallprüfung ist die Deponie aus diesen Gründen nicht genehmigungsfähig.

4. Meteorologie:

Zur Beurteilung der meteorologischen Daten des Geländes wird auf Daten der Station Halle – Kröllwitz zurückgegriffen.
Diese Station ist mit ihren Daten für das Gelände nicht ausreichend aussagekräftig.
1. liegt diese Station über 35 km Luftlinie vom Standort entfernt
2. ist der Standort von einer gänzlich anderen Geomorphologie, am Ostrand der östlichen Harzabdachung, im weiteren Umfeld zum Brocken gekennzeichnet
3. zur Beurteilung der Klimadaten ist der Referenzzeitraum von 1961 – 1990 zu nutzen. Vergleiche ergeben sich in Bezug auf den Zeitraum von 1991-2020. Das betrifft besonders die Prognosen zu Regenfällen und Wind. Dabei spielen mögliche Extremereignisse eine zentrale Rolle.

5. Hydrologie/Karst:

Das Gelände befindet sich in der Nähe zum Ausgehenden des Kupferschieferflözes, welches sich nördlich und westlich befindet. Aktuell kann beim Befahren der B 180 die Verortung des westlichen Bereiches an der gemauerten Böschung erkannt werden. „Im westlichen Untersuchungsgebiet streichen… Gesteine der stratigrafischen Einheiten Zechstein (Perm) und Buntsandstein (Trias) aus. Das Schichteinfallen ist flach in Richtung Ost. Die Zechstein-Buntsandsteingrenze ist im westlichen Bereich der Bergehalde zu erwarten.

Der Ausstrich des Zechsteins ist ein exponierter Standort für Karstprozesse.
Der Zechsteinausstrich ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Lage des ehem. Flussbettes der Wipper…identisch. Die zutage tretenden, wasserlöslichen (subrodierbaren) Sulfatgesteine (Gips und Anhydrit) unterlagen in diesem Bereich starken Lösungsprozessen durch die Einwirkung von Oberflächen- und Grundwasser. Der – im Vergleich zum Umfeld – abgesenkte und erodierbare Untergrund im Zechsteinausstrich markiert eine bevorzugte Abflussbahn für Oberflächenwasser und damit auch für die Wipper.

Insbesondere auch bergbaulich indizierte Veränderungen der Grundwasserdynamik (Wipperverlegung, Wasserhaushaltungen) führten darüber hinaus auch zur bruchartigen Karstformen an der Oberfläche (Erdfälle). Für den Zeitraum 1982 bis 2017 ergeben sich keine Hinweise auf Erdfälle bzw. ein aktives Karstgeschehen innerhalb oder im Umfeld der Halde“ Zitat Hy.S.15/16

Anmerkung: Dieser Feststellung wird widersprochen. Möglicherweise sind, warum auch immer, Tagesbrüche dem LAGB nicht zur Kenntnis gelangt.

Der Bereich des Zechsteinausstriches erstreckt sich auf einem großen Teil des westlichen Untersuchungsgebietes und auch nördlich. Dieser große Bereich ist als Karstgebiet weiter aktiv.
Über den Karst können Sickerwässer in tiefere Schichten einfließen.
So gab es z.B. im Februar 2013 mindestens zwei Erdfälle hinter dem Sportplatz von Großörner, welche schnell verfüllt wurden.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 14.02.2013

Karsterscheinungen unterhalb der noch bestehenden Bergehalde können erst nach deren Abbau lokalisiert werden.

Es ist geboten durch geeignete Untersuchungsmethoden, auch Bohrungen, in einem geeigneten Raster diese Karstzone in ihrem Ausmaß zu ermitteln.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit endet die Karstzone südöstlich des alten Wipperverlaufes.
Die Schlussfolgerung ist, dass das gesamte Karstgebiet als Haldenuntergrund gegenüber der Tiefe abgedichtet werden müsste.

Das geologische Profil des Freieslebens-Schachtes II ist nicht für den gesamten Bereich repräsentativ.

Hinweise auf den Altbergbau in diesen Bereich sind eher spärlich.

Im westlichen Teil des Gebietes wurde im 16./17.Jh. der Hundeköpferstollen aufgefahren. Im Gebiet existieren die LL 1 HU – 4 HU. Deren Lage ist kein Zufall. Sie entspricht den Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Zeit in Bezug auf den Abstand zum Kupferschieferausstrich. Weiterhin befindet sich das LL 27 S (Schlüsselstollen) als Wetterschacht im westlichen Bereich.

Über den Zustand des Hundeköpfer Stollens und des LL 27 S ist wenig bekannt. Sollten sie verbrochen sein, sind Auswirkungen auf die Tagesoberfläche sehr wahrscheinlich und spezielle Sicherungsmaßnahmen notwendig. Sollte der gesamte Hundeköpfer Stollen verbrochen sein, sind wesentlich größere Sicherungsmaßnahmen gemäß Stollenverlauf notwendig.
Da der Stollen mit hoher Wahrscheinlichkeit verbrochen ist, sind Sicherungsmaßnahmen zwingend notwendig, um den open windows effekt, das heißt das Abfließen von Sickerwasser in den Untergrund zu verhindern.

Schlussfolgerung: Der gesamte westliche Bereich müsste gegenüber den unteren Schichten abgedichtet werden.

Ein nicht beachteter Fakt im Untergrund des Bereiches sind die 1875 während der Teufe von Schacht II in einer Tiefe von 99,50 m angetroffenen, mit Wasser gefüllten Schlotten. Über die Größe, Ausmaße und Verlauf ist fast Nichts bekannt.
In der Mansfelder Mulde gibt es eine Anzahl von Beispielen über Verbrüche derartiger Schlotten und Hohlräume in diesen Tiefen und tiefer mit enormen Auswirkungen auf die Oberfläche. Verbrüche sind hier jederzeit möglich.

Weiterhin existieren lt. Markscheiderischer Stellungnahme, S 1 vom 04.09.2008 unter dem Kaufgegenstand „Kammern die während des 2.Weltkrieges zu Schutzzwecken aufgefahren wurden. Auch diese befinden sich in Teufen um 100m. Bedingt durch die große Überdeckung werden diese Grubenbaue, selbst wenn sie zu einen späteren Zeitpunkt zu Bruch gehen, keine negativen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche haben.“

„Darüber hinaus befinden sich in Teufen um t – 100 m unter GOK Schutzkammern des 2. Weltkrieges. (Hydrologisches Gutachten für das Planfeststellungsverfahren, S.21,Pkt.4.1.)

In beiden Quellen verzichtet man auf nähere Einzelheiten, wobei sich das Gutachten hier eindeutig auf die Markscheiderische Stellungnahme bezieht.

Vom Schacht II aus wurden Ende des II. Weltkrieges Hallen im Anhydrit aufgefahren, in welche Rüstungsproduktion der Mansfelder Kupfer- und Messingwerke verlagert werden sollte. Die Auffahrung der Hallen erfolgte von 1943 bis 1944 auf der Schlüsselstollnsohle.

Den Darstellungen, dass es bei einem Verbruch keine Auswirkungen auf die Tagesoberfläche haben wird, wird entschieden widersprochen.

Im Mansfelder Land gibt es mehrere Beispiele, wo ein Szenario mit enormen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche, unter ähnlichen Bedingungen geschah.
Nur waren dort keine vom Menschen geschaffenen Hallen existent.

Dazu kommen noch die in diesen Schichten existenten Schichtwässer, welche aus angrenzenden Bereichen wirken.
Die überlieferte Gesteinsbeschreibung des FLS II (lt. Hy S.15 Tabelle 2, lokale Bezeichnung) zeigt die Situation in der Tiefe sehr differenziert.

Es gibt durchaus differierende Angaben (auch zum Hy), je nach Quelle, zu den Schichtstärken.
Ab einer Tiefe von 68 Metern sind blauer Letten, Asche mit Rauhstein, blauer Letten mit Asche und Anhydrit, Asche mit Rauhstein, Stinkstein und wieder Asche in Schichten anstehend. Ab ca. 84 m bis auf Schlüsselstollenniveau (+ 74 m NN) von ca. 116 m folgt Gips.

Durch die Lage der Hallen ist davon auszugehen, dass bei einem Verbruch auch der Schlüsselstollen verschüttet wird, mit Auswirkungen auf die gesamte Mansfelder Mulde.

Die Situation in der Tiefe stellt sich hier entscheidend anders dar, als beschrieben.

1. Welche Erkenntnisse existieren über die Schutzräume in den Unterlagen der Mansfeld AG und deren Nachfolgern sowie aus anderen Quellen?
2. Sind Angaben zu Größe und Ausmaßen und Lage der „Schutzräume“ bekannt?
3. Warum wurden wohl keine weiteren Nachforschungen unternommen?

6. Verwendung von Kupferschlacke:

Bei der Beurteilung der Verwendung ist festzustellen, dass in dem Fall der Deponie es eine Verwendung im Wasserbau wäre.

Natürlich würden auch ihre Eigenschaften, wie die erhöhten Schwermetallgehalte und die höhere Radioaktivität auf die gesamte Deponiefläche in einer Mächtigkeit von 30 cm verteilt.

Die durch die Deponieabfälle und das Eluat der Kupferschlacke belasteten Wässer sollen in die Wipper und den Fuchsbach eingeleitet werden, danach gelangen sie in die Saale und die Elbe.

Die dann nachweisbaren Schwermetallgehalte in den Uferschlämmen in Höhe der Hansestadt Hamburg werden sich im Laufe der Zeit weiter erhöhen.

Über die Auswirkungen auf Algen, Mikroorganismen, Kleinstlebewesen, Pflanzen, Tiere und dem Menschen (u.a. Freibad) wird nicht weiter eingegangen.

Die Wirkung von Kupferionen auf das Algenwachstum ist lange bekannt. Neuere Forschungsergebnisse beweisen, dass verschiedene andere Organismen Schwermetalle in ihrem Gewebe anreichern.

Untersuchungen zum unweltverträglichen Einsatz von Kupferschlacken (Eisensilikatgestein) im Wasserbau. Band 1(2), Endbericht. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz, BfG-1834 vom Oktober 2014 zeigen diesen Fakt deutlich.

Eine Einleitung in Oberflächengewässer im öffentlichen Bereich mit den beschriebenen Parametern verbietet sich. Die Wässer müssen als Sondermüll betrachtet werden.

Zur Verwendung der Kupferschlacke im Wasserbau gibt es unterschiedliche Empfehlungen.

Im Land Sachsen-Anhalt lehnte das Staatliche Amt für Umweltschutz Halle den Einsatz von Schlacken zur Uferbefestigung ab.

Insgesamt geht es darum Lebensräume und Lebensgemeinschaften zu schützen und zu erhalten und Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren, so dass in allen Gewässern ein guter chemischer und ein guter ökologischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potential erreicht und bewahrt sowie Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Die Einleitung von mehr schwermetallhaltigen Eluat in die Gewässer Wipper, Saale und Elbe stellt gegenüber dem vorhergehenden Zustand einen Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dar. Sie verstößt gegen die Ziele der WRRL und insbesondere gegen das Verschlechterungsverbot.

7. Fauna und Flora:

Über die Fauna und Flora des Gebietes ist wenig bekannt. Die durchgeführten Kartierungen sind sehr spärlich gehalten und lückenhaft.

Fast das gesamte Betriebsgelände ist mit einem Krötenzaun ohne Fangeinrichtung umgeben, welcher nicht nur Wanderungen von Amphibien in das Gelände verhindert.

Das Gebiet wird als Jagdgebiet von Rotmilan, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke genutzt.

Durch zielgerichtete Kartierungen sind eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen, besonders im östlichen Teil, zu erwarten.

Die selektive Biotoperfassung in Vorbereitung der Haldenkonzeption war da schon viel aussagekräftiger.. Darauf sei hier verwiesen.

Besonders die gefährdete Pflanzengesellschaft – Armeria halleri mit den Pflanzen Minuartia verna ssp. Herzynia und Silene vulgaris var.humilis waren großflächig vertreten.

Weiterhin muss untersucht werden, ob von den mehreren hundert Exemplaren von Epipactis atrorubens noch Bestände existieren.

In den geplanten Regenrückhaltebecken würden sich Algen, Mikroorganismen Kleinsttiere, an Wasser gebundene Tiergruppen und deren Entwicklungsfomen sowie Pflanzen ansiedeln, welche dann die Kupferionen und anderen Rückstände der Deponie aufnehmen würden.

8. Verkehr:

Die An- und Abfahrten der Kraftfahrzeuge, besonders von LKW, kann nicht vom Verkehrsnetz der Region besonders der B 86 und B 180 getrennt betrachtet werden.

Allein die jetzige Limitierung belastet den Verkehr.

Darunter haben besonders die Ortslagen Mansfeld, Siebigerode und Annarode zu leiden.

Es ist zu erwarten, dass diese Belastungen durch eine Deponie weiter steigen.

Eine Anlieferung aus anderen Bundesländern und ggf dem EU-Ausland widerspricht den ökologischen Notwendigkeiten.

Sehr schnell wird da wieder ein Ruf nach der Nordverlängerung der BAB A 71 laut, welcher ebenfalls an den Notwendigkeiten widerspricht,

9. Zusammenfassung;

1. Der Bedarf einer Deponie auf dem Gelände des Freiesleben-Schachtes konnte nicht begründet werden.
2. Die geologische Barriere ist unterschiedlich wasserdurchlässig.
3. Mächtigkeit und Ausdehnung der geologischen Barriere sind nicht hinreichend bekannt.
4. Sickerwasser kann in unterschiedlicher Menge in den Untergrund und in die Vorfluter gelangen
5. Die im Sickerwasser enthaltenen Stoffe sind mit denen vor der Deponie nicht vergleichbar (Ausnahmen Bergehalde und Ausschlägehalde) und die Belastung der Wässer sind von den Eigenschaften der deponierten Stoffe abhängig.
6. Recycling hat absoluten Vorrang vor Verklappung.
7. Über die Deponie speziell die Wasserführung/Rückhaltebecken würden Schwermetalle und andere Stoffe in den Naturkreislauf gelangen und zu einer Verschlechterung führt und mit der Europäischen Wasserrahmen Richtlinie nicht vereinbar ist.
8. In der Tiefe existieren Hohlräume großen Ausmaßes (Hallen aus 2.WK und Schlotten) welche mit Auswirkungen auf die Oberfläche verbrechen können.
9. Der Einsatz gebrochener Kupferschlacke verbietet sich genau wie die Einleitung der Deponiewässer in den Wasserkreislauf.
10. Der Verkehr in Verbindung mit der Deponie belastet das Verkehrsnetz unverhältnismäßig.

Fazit: Aus den geschilderten Gründen ist die Deponie nicht genehmigungsfähig.

Das Mansfelder Land braucht keine neuen Deponien, sondern wegen der vorhandenen Belastungen ein flächendeckendes Sanierungskonzept.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2020

Die Stellungnahme als PDF

Ein besonderes Biotop – das Naturschutzgebiet Salegaster Forst AHA führte eine Herbstwanderung zum Schlangenberg bei Jeßnitz durch

Mäanderung des Schlangengrabens

von Sabine Schauer

Der Herbst stellt mit seiner Laubfärbung der Wälder immer eine besondere Jahreszeit dar. So hatte auch dieses Jahr der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstwanderung in den Salegaster Forst eingeladen.
Start war am Samstag, dem 17.10.2020, um 10.00 Uhr, der Bahnhof in Wolfen.
Die Wanderung führte zuerst durch den Auen-Restwald „Wolfener Busch“, einer Hartholz-Aue, geprägt u.a. von Stieleiche, gemeiner Esche und Ahorn, sowie gewöhnlicher Schneebeere, rotem Hartriegel und Weißdorn.
Die großflächige komplette Rodung des Busch- und Baumbestandes nordöstlich des Gemeinschaftsklärwerkes Bitterfeld-Wolfen auf dem Weg zum Salegaster Forst, löste Entsetzen und Unverständnis bei uns, den Teilnehmern der Wanderexkursion aus. Mit dieser Rodung wurde eine mögliche ökologische Brückenbildung für ein geschlossenes Waldökosystem „Wolfener Busch“ – Salegaster Forst zerstört.
Die Wanderung im Salegaster Forst und entlang des Wanderweges am Schlangengraben war ein Erlebnis. Überall sichtbar war, neben dem vorhandenen Waldbestand, eine Naturverjüngung u.a. von Hainbuchen, Stieleichen und Ahorn, ebenso dichtes Strauch- und Buschwerk am Waldrand in unterschiedlichster Laubfärbung. Im saftigen Grün der Wiesen auf Lichtungen fanden wir u.a. Spitzwegerich, gewöhnliches Leinkraut, Vogelwicke, Heil-Ziest und Kanadische Goldrute. Wir konnten wunderbare Flugbilder von Kranichen mit ihren markanten Rufen beobachten. Besonders beeindruckend war immer wieder das Pfaffenhütchen mit seiner stellenweise kräftigen roten Laubfärbung.
Entlang des Schlangengrabens konnten wir den Rufen von Grün-, Bunt- und Schwarzspechten lauschen. Der Gesang des Kleibers hat uns streckenweise begleitet. Im freiliegenden Wurzelwerk eines Baumes am Prallhang des Schlangengrabens haben wir einen Zaunkönig aus unmittelbarer Nähe beobachten können. Der Schlangengraben ist geprägt durch eine Vielzahl an Windungen mit seinen steilen Prallhängen, als günstiges Brutgebiet des Eisvogels und Kiesbänken. Je nach Wasserstand waren unterschiedliche Algen, dichte Teppiche der kleinen Wasserlinse und Verockerungen an den Kiesbänken zu sehen. Am Schlangenberg angekommen, führte unser Rundweg nach Wolfen zurück.
Vogelgesang, sanftes Blätterrauschen und Stille – wir wollen diese Wanderung im Frühjahr wiederholen.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Sabine Schauer

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »