Im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise immer wieder die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm fest. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen ist.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Der AHA hält es auch immer wieder für sehr bedeutsam, dass die Nahtstellen zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“, wozu u.a. ein Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg gehört, nicht nur erhalten und geschützt bleiben, sondern einer weiteren Förderung der sukzessiven Entwicklung bedarf.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:
„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende
Somit forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Im Bereich der Helme bei Aumühle erläutert der AHA immer wieder seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen immer wieder die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch stellen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar sind. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Mit großen Interesse nehmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss mit fortgesetztem Unverständnis feststellen, dass trotz jahrzehntelanger Anmahnung der Erarbeitung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer sehr wenig in dieser Richtung geschehen ist. Dabei haben insbesondere der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt eine sehr große Verantwortung zu tragen. Nur eingebettet in einer wissenschaftlichen Gesamtbetrachtung der Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer ermöglichen nach Ansicht des AHA eine nachhaltige Lösung der Zukunft des Helmestausees Berga-Kelbra, Für den AHA gilt es eine Zukunft des Gebietes des gegenwärtigen des Helmestausees Berga-Kelbra ohne wasserbauliche Anlagen in Betrachtung zu ziehen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Helme ihre umfassenden Mäander und den durchaus damit verbundene Fischreichtum komplett zurück erhält und wieder ihren Platz als einer der arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands bekommt.
Nunmehr hatte offenbar die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert am 25.06.2020 zum Auftakt zum Runden Tisch Kelbra: „Gordische Knoten lassen sich lösen“ geladen.
Nach welchen Kriterien die Ministerin die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Beratung ausgewählt hat erschließt sich für den AHA in keiner Weise. Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA hatte man dazu nicht eingeladen. Für den AHA ist das ein skandalöser Vorgang und als Affront gegen einen ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzverein anzusehen, welcher sich seit Jahrzehnten auch für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer einsetzt. Der AHA fordert daher die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert auf diese ignorante Herangehensweise unverzüglich zu korrigieren.
Darüber hinaus möchte der AHA auf folgende zwei Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:
Samstag, den 08.08.2020, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Auen der Zorge
ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treff: Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden
Samstag, den 31.10.2020, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 30.06.2020