Monat: Mai 2020 (Seite 2 von 2)

Reparaturmaßnahmen auf der Ziegelwiese – Der AHA und die IPB ersetzten Stützpfosten

Am 25.03.2020 mussten Mitglieder des AHA leider wieder feststellen, dass durch Vandalismus 3 Pfosten an einer Eiche unserer Karfreitagspflanzungen auf der Ziegelwiese, komplett abgebrochen und entfernt worden waren. Da das Bäumchen noch sehr jung und der Stamm entsprechend dünn ist, bedarf er noch dringend Schutz und einer Stütze. Ein zeitnaher Einsatz war durch die Corona bedingten Einschränkungen leider nicht möglich. Um trotzdem einen kleinen Schutz vor eventuell zu dichten Mahdarbeiten des halleschen Grünflächenamtes auf der Wiese zu haben, wurden größere Steine und kleine Holzpfosten provisorisch um den Baum gelegt und gesteckt. Am 06.05.2020 konnten dann endlich, unter Einhaltung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen, die Pfosten ersetzt und somit der Eiche den nötigen Halt und Schutz gegeben werden.

****************

In Vorbereitung künftiger Aktionen rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, –  z.Bsp. für den Kauf von Bäumen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume
  • oder Sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Wer mehr zu Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: AHA

AHA fordert mit Nachdruck Fach- und Sachkompetenz beim Schutz und Erhalt der Dübener Heide mit ihrer Fauna und Flora!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Die Auseinandersetzung zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide hat hierbei eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit den vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat:

„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Der AHA fordert mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Nunmehr verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die geplante Veräußerung einer ca. 1.400 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hat diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft.
Für den AHA ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“. Neben der Tatsache, dass es für den AHA unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem AHA sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, das Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen.
Zudem empfiehlt der AHA eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 958 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.05.2020

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Bodetals

Mit großer Sorge hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits im Rahmen einer Presseerklärung vom 02.10.2011 das Vorhaben der Stadt Thale aufgenommen, Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg herauslösen zu wollen, um einen ca. 622 m langen „Baumwipfelpfad Roßtrappe“ im Ergebnis eines vorgezogenen Bebauungsplans durchsetzen zu können. Offenbar ist den Verantwortlichen schon bewusst, dass ein derartiger Pfad das Landschaftsbild stark beeinträchtigt. Ansonsten würde eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet keinen Sinn ergeben.
Der AHA sieht nach wie vor in solchen Vorhaben einen weiteren Schritt Landschafts- und Naturschutz dem Tourismus unterzuordnen. Insbesondere in einem ökologisch sensiblen Raum, wie einerseits die Steinabbrüche im Bodetal aufzeigen und andrerseits dessen Nähe zum ca. 475 ha großem Naturschutzgebiet „Bodetal“ und nunmehrige 5.773 ha große europäische Schutzgebiet „Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale“ gemäß der Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Union aufzeigen. Das Bodetal gehört bekanntlich zu den bedeutsamsten, aber auch sensibelsten Naturlandschaften Europas. Dieser arten- und strukturreiche Bestandteil des 157 611 ha großen Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Harz am Nordrand des Harzes gelegen, bedarf daher eines massiven und räumlich komplexen Schutzes sowie einer entsprechenden Behandlung.
Die Stadt Thale müsste eigentlich wissen, dass es gerade die derartig schöne und interessante Natur und Landschaft ist, welche zahlreiche Touristen anzieht.
Daher gilt es alles zu vermeiden, was Landschaft, Umwelt und Natur in Form von Verbauungen, Vermüllungen und Trittschäden, beeinträchtigen bzw. schädigen könnte.
In dem Zusammenhang hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine generelle und grundsätzliche Überprüfung der touristischen Nutzung dieses Teils des Bodetals für unbedingt notwendig. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Lösung zu finden, welche das Primat beim Natur- und Landschaftsschutz sieht und den Tourismus, welcher ja von der Besonder- und Schönheit des Gebietes profitiert, entsprechend einordnet.
Folgerichtig betrachtete daher der AHA die damalige Bebauungsplanung für den Baumwipfelpfad mit sehr große Sorge, aber auch mit umfassenden Unverständnis, da derartige Eingriffe immer massive Nachteile für Natur, Landschaft und Umwelt zur Folge haben. Entscheidend ist es, dass keine Eingriffe in dem Schutzgebiet erfolgen, welche die Natur und Landschaft, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, schädigen, stören oder gar zerstören. Zudem ist nach Meinung des AHA davon auszugehen, dass die Gefahr von Felsabbrüchen, insbesondere nach solchen Wintern sich weiter erhöht. Somit auch die Gefahr für Touristen und weitere Bebauungen.
Der AHA hält in dem Zusammenhang eine Erarbeitung einer aktuellen und umfassenden ökologisch orientierten Tourismuskonzeption für das Bodetal, aber auch für den gesamten Harz für dringend geboten. Eine derartige Konzeption sollte unbedingt darauf basieren, dass der Schutz von Landschaft und Natur einen primären Status eingeräumt bekommt und der Tourismus dem anzupassen ist.

Im Rahmen einer Exkursion am 08.05.2020 nahmen nun Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bodeaue zwischen den Städten Thale und Quedlinburg in Augenschein.
Im Bereich An der Hütte stellten die anwesenden AHA-Mitglieder fest, dass im Bereich der Bode sehr große Flächen versiegelt sind. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit eine Entsiegelung und Rückbau von versiegelten Flächen im Bereich der Bode möglich sind. Der Vorschlag liegt darin begründet, Lebens- und Rückzugsraum, die Retentionsfläche, den Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore wieder auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein zu prüfen die vorhandene Wehranlage zu beseitigen und entweder durch die Wiederherstellung von Fließraum der Bode zu gewährleisten oder durch eine Sohlgleite zu ersetzen. Derartige Bauwerke behindern die Wanderbewegung von Fischen sowie stören das Landschafts- und Naturbild.
Ähnliche Prüfungen halten die anwesenden AHA-Mitglieder für alle Wehre in der Bode für erforderlich.
Östlich der Friedensbrücke in Thale hatten im Jahr 2019 am Nordufer der Bode Fällarbeiten an Silberweiden stattgefunden, welche keinesfalls notwendig erschienen. An dieser Auffassung hält der AHA weiter fest. Nach immer wieder bekräftigter Auffassung des AHA müssen naturnahe und sukzessive Entwicklungsprozesse Vorrang haben. Im Großen und Ganzen ist das durchaus im engeren Stadtgebiet von Thale gewährleistet. Jedoch bestehen noch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten.
Besonderen Schutzbedarf ist im Bereich des ca. 198 ha großen Naturschutzgebietes „Teufelsmauer und Bode nordöstlich Thale“ erforderlich. Dieses Naturschutzgebiet beinhaltet das 18 ha große FFH-Gebiet „Teufelsmauer nördlich Thale“ (DE 4232-301, FFH0091) sowie einen Teil des insgesamt ca. 151 ha großen und ca. 104 km lange FFH-Gebietes „Bode und Selke im Harzvorland“ (DE 4133-301, FFH0172).
Nach Auffassung der anwesenden AHA – Mitglieder sind der Schutz und Erhalt des Natur- und Landschaftsraumes Bode und ihre Aue, Teufelsmauer sowie Mühlenberg massiv und umfassend zu schützen und zu erhalten. Die Bode und ihre Aue sind unbedingt aus allen menschlichen Eingriffen herauszuhalten. Bei Neinstedt entdeckte die Exkursionsgruppe vereinzelte Holzungseingriffe, welche es unbedingt auszuschließen gilt. Im Bereich des Mühlenberges erscheint die Wiederherstellung der Streuobstbestände und eine teilweise bzw. vollständige Erweiterung auf das Feld zur Bodeaue zu prüfen.
In Quedlinburg nahmen die anwesenden AHA-Mitglieder den Unterlauf des Quarmbaches in Augenschein, welcher von massiver Begradigung und teilweiser Befestigung von Sohle und Ufer geprägt ist. Die Exkursionsgruppe war sich einig, dass eine Beseitigung von Sohl- und Uferverbauungen sowie eine Beförderung der streckenweisen Neumäandrierung mit Störsteinen und -hölzern vorzunehmen. Der Quarmbach und seine Aue bedürfen einer naturnaheren Entwicklung, um sich arten- und strukturreicher entwickeln zu können sowie eine Stärkung als Biotop- und Grünverbundraum zu erfahren. Dieses Anliegen deckt sich auch mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Die AHA-Gruppe begrüßte im Brühl und seinem näheren Umfeld, dass man die Entwicklung von Wiesen zulässt. In dem Zusammenhang regt der AHA eine naturnahere Entwicklung des ca. 15 ha großen Teils der Bodeaue an. Der AHA hatte zudem am 05.01.2004 einen „Rahmenplan für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Der Brühlpark in Quedlinburg im Blickfeld von Ökologie, Denkmalpflege und Tourismus“ beschlossen, welcher u.a. folgendes Anliegen beinhaltet, Zitat:
„Der Brühl bietet ein sehr wertvolles Betätigungsfeld für interessierte Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern gebündelt Themenfelder des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, der Denkmalpflege, der Geschichte, der Geografie und Geologie sowie des Tourismus und der Naherholung zu bearbeiten und konzeptionell auszuwerten und entsprechende Ideen zu entwickeln. Dabei gilt es neben den ebengenannten Themenkreisen ein gesundes Heimatbewusstsein herauszubilden und Zusammenhänge zu erfahren und zu erkennen.“, Zitat Ende
Nur eine intakte Landschaft und Natur ist Garant für einen Tourismus, welcher u.a. Einkommen zahlreicher Menschen der Region sichern kann.
Im Anschluss daran ist nach Vorstellung des AHA eine breite öffentliche Diskussion und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Konzeption erforderlich.
Nach Ansicht des AHA ist dieses Thema noch immer sehr aktuell.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bestrebt seine Aktivitäten im Raum Thale und Quedlinburg zu verstärken. Dazu möchte der AHA ehrenamtliche Interessenten einbinden, um sich noch besser für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in der Region einsetzen zu können.
Wer Interesse hat in einer AHA-Regionalgruppe Quedlinburg-Thale mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.05.2020

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA führte Exkursion zu den Steinbrüchen in Blankenheim und Umgebung durch

Am 14.03.2020 um 10.00 Uhr trafen sich Interessenten am Bahnhof Blankenheim zu einer gemeinsamen Wanderung unter der Führung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LABG) und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA). Die einführenden Worte zu der Exkursion sprachen der Regionalhistoriker Dieter Vopel und Werner Zabel, Mitglied des Vorstandes des AHA.

Die Gemeinde Blankenheim gehört territorial zum Landkreis Mansfeld-Südharz und liegt südwestlich der Lutherstadt Eisleben. In Blankenheim beginnt der nach Westen abfließende Rohrgraben.
Das Mansfelder Land ist seit Jahrhunderten geprägt durch den Bergbau (Kupferschiefer), aber auch durch fruchtbare Ackerflächen und Obstanbaugebiete.
Der Südharz wird über zahlreiche Bäche in das Mansfelder Land entwässert.
Die Bergbautradition geht zurück bis ca. 1200, als die ersten Schächte zur Erzgewinnung entstanden. Ab der Mitte des 19.Jahrhunderts bis zur Mitte des 20.Jahrhunderts kam es zu einer aktiven Entwicklung des Bergbau- und Hüttenwesens.

Ziel der Exkursion war es, ein Verständnis für die Veränderung des Landschaftsbildes durch diese Art des Eingriffs in die Natur zu erlangen. So führte der Weg von Blankenheim aus Richtung Klosterrode zu Restlöchern des ehemaligen Lehmabbaus. Zahlreiche Ziegeleien waren Zeugnisse der Verarbeitung des Rohstoffes Lehm zu Rotziegeln, Forstziegeln, Biberschwänzen und Pflastersteinen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Bedeutung von Lederkalk eingegangen, einem sehr wasserhaltigen Kalk, der mit ausreichend Sand gemischt werden muss, um das Wasser zu binden.
Auf einer Anhöhe mit Blick auf Klosterrode konnte man ebenfalls in der Ferne die Spitzkegelhalde „Hohe Linde“ sehen. Blankenheim wurde 1181 erstmals urkundlich erwähnt und ist eng verbunden mit der Geschichte des Prämonstratenserklosters St. Albini zu Klosterrode.
In der Nähe von Blankenheim befinden sich stellenweise noch sehr gut erkennbare Anhydritgruben. In ihrer chemischen Zusammensetzung sind Anhydrite Calciumsulfate, die geologisch durch hohen Druck auf Gipsschichten entstehen. Es handelt sich um entwässerten Gips.
Die Vorkommen von Anhydriten werden häufig u.a. von Calciten, Quarzen und Magnesiten sowie Schwefel begleitet, so dass dieser Rohstoff nicht nur als Baumaterial und zur Keramikherstellung zum Einsatz kommt. Bei einem hohen Schwefelgehalt wurde Anhydrit auch zur Schwefelsäuregewinnung abgebaut.
Die historische Anlage einer alten Gipsbrennerei war anhand von Archivmaterial entdeckt worden.
Das Gebiet um Blankenheim ist ebenfalls geprägt durch noch gut erkennbare Restgruben des Sandsteinabbaus. Der Sandstein hat eine markante Rotfärbung. Da seine Druckfestigkeit gering ist, wurde er vorwiegend für Grab- und Mühlsteine verwendet.
Der Weg führte weiter entlang der alten Bahnstrecke zur Obermühle (heute eine Töpferei), entlang des Pfaffenbaches über die Wiese Pfaffenfahrt Richtung Nordmühle und der alten Heerstraße folgend, die von napoleonischen Truppen genutzt worden sein soll, zurück zum Oberdorf.

Es war eine sehr wertvolle Exkursion, den Blick für diese außergewöhnliche Landschaft öffnend, und damit außerordentlich empfehlenswert.

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Sabine Schauer

AHA fordert Schutzmaßnahmen für Vögel an Klausbrücke in Halle (Saale)

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert immer wieder ein, den Schutz von Tieren im Bereich von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehört es in der Stadt Halle (Saale) keine weiteren Brücken über die Saale zu bauen und bestehende Brückenbauwerke so zu gestalten, dass Vögel keinen Schaden nehmen oder gar zu Tode kommen können.
Hinweise und Fotos vom 08.04.2020 haben nun aufgezeigt, dass zwei streng geschützte Eisvögel offenbar die durchsichtigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke in der Mansfelder Straße über den Mühlgraben nicht gesehen haben und die jeweiligen Aufpralle mit dem Leben bezahlt haben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus, dass nicht die einzigen Vögel sind, welche an dem Ort zu Tode kamen und bei Beibehaltung nicht die letzten tödlich verunglückten Tiere waren.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofortige bauliche Veränderungen durchzuführen, um solche Verluste verhindern zu können.
Wer sich noch mehr über den Schutz von Tieren und auch über den AHA informieren und zu ihm den Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem elektronischen Weg tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.05.2020

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme vom 27.01.2019 zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz)

Stellungnahme vom 27.01.2019 zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 02/17
„Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz)
Bebauungsplan Nr. 02/17
Stand: 1. November 2018

A. Grundsätzliches

Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:

„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:

„5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?

Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:

  • Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
  • Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
  • Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
  • Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
  • Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
  • Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
  • Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.

Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende

Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.

Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.

Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2018 “

Zitat Ende

B. Zu den Planungsunterlagen
B.1. Begründung des Entwurfes

Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875 Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zumindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Zu 4.1. Bisherige Entwicklung

Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.

Zu 4.3. Konzeption zur Standortentwicklung

Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.

Zu 5.4. Flächennutzungsplan
Zu 5.6. Waldumwandlung

Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.

Zu 6.2. Umweltbericht

Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.

Zu 6.7. Immissionsschutz
Zu 6.8. Verkehrserschließung

Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende

Zu 7.1. Analyse regionalökonomischer Effekte und Bedarfsanalyse Infrastruktur

Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 % mit dem PKW und 10 % mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 % mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 % bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 % um 40 % auf mindestens 50 % zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 % um 40 % auf maximal 50 %.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.

B 2 UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre

Zu 2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Die Erfassungen haben offenbar acht Biotopformen in und am Wald festgestellt. Daraus leitet sich zudem ein umfassendes Entwicklungspotential, welches bei einer Überbauung verloren ginge. Gleiches ist aus den Ausführungen zum Bestand der Fauna erkennbar.

Ähnlich sieht die Stellungnahme des AHA vom 27.01.2019 zum Entwurf des Stadt Oberharz am Brocken, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Rübeland (Harz) – Begründung Entwurf Stand: November 2018 aus.

Die offensichtliche Genehmigung des Landkreises Harzes, des nunmehrigen Beschluss des Stadtrates der Stadt Oberharz, welcher beiden Entwürfen zuzustimmen stellt eine verantwortungslose Entscheidung dar, welche die zahlreichen und tiefgreifenden Bedenken ignoriert.
Gerade in einer Zeit, wo auch im Harz der Klimawandel sich u.a. in Form der trockenen und heißen Frühjahre und Sommer in den Jahren 2018 und 2019 sehr tiefgreifend und nachhaltig bemerkbar macht. Insbesondere das Absterben ganzer Fichten- und Rotbuchenbestände sind besorgniserregend. In dem Zusammenhang ist es gerade wichtig zum Beispiel sukzessive Waldbestände, welche weitgehend die standorttypischen Arten beinhalten, zu befördern und nicht für solche unzeitgemäßen Vorhaben von Harzdrenalin zu opfern. Gerade diese sukzessiven Waldbestände zeichnen sich durch Arten- und Strukturvielfalt sowie besseren Anpassung an die sich klimawandelnden Entwicklungen und Zustände aus.
Das offenbar ignorieren nicht nur die Natur- und Landschaftszerstörer von Harzdrenalin, sondern auch die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz. Einseitige, fachlich unqualifizierte und unverantwortliche Berichterstattungen in Medien zu den angedachten Vorhaben verschärfen diese Situationen. Die nunmehr sehr weit fortgeschrittenen Abholzungen und die damit einhergehende Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen, sich einst sukzessiv und somit naturnaher entwickelnden Waldstückes, verstößt nach Ansicht des AHA gegen § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz, welcher festlegt, dass es verboten ist „Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, wovon ja im konkreten Fall kaum die Rede sein kann.
Daher fordert der AHA die zuständige Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz zu prüfen und dazu Ermittlungen gegen den Landkreis Harz, die Stadt Oberharz sowie nicht zuletzt gegen das Unternehmen Harzdrenalin aufzunehmen.
Auf Grund dessen appelliert der AHA, aber auch an Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt die Planungen und Maßnahmen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.05.2020

Fotos vor der Rodung

Fotos der Rodungsarbeiten

Neuere Beiträge »