Monat: Februar 2020 (Seite 1 von 4)

Der Mündungsbereich der Weißen Elster, die Saaleaue und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz!

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und –vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.
Entlang der angedachten Neubaustrecke formierten daher Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümer ein Netzwerk, um den Forderungen nach Schutz und Erhalt der Landschafts- und Naturräume Thüringer Wald, Unstrut-Trias-Land und Saale-Elster-Luppe-Aue, Schutz vor Zwangsenteignung und Lärm sowie nach Erhalt eines flächendeckendes, bezahlbaren Eisenbahnnetzes und einer damit verbundenen Änderung der nationalen und internationalen Verkehrs- und Baupolitik Nachdruck zu verleihen.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr über 24jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Von daher hält der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft für dringend erforderlich. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.
Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium genießt zudem teilweise den Schutz nach europäischem Recht als Vogelschutzgebiet und nach der FFH-Richtlinie. Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, findet gegenwärtig die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin statt.
Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient dem Biber, Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebiet für verbesserte Lebensbedingungen.
Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von Schädigungen an Fauna und Flora. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt. Plänen der Stadt Halle (Saale) hier einen Partyplatz einzurichten gilt es klar und deutlich endlich eine Absage zu erteilen.
Um die Schutzwürdigkeit dieses sehr wichtigen Teils der Saale-Elster-Aue und des Gebietes des Pfingstangers darstellen zu können führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgende Exkursion durch:

Samstag, den 07.03., um 10.00 Uhr
Winterexkursion durch die Saale-Elster-Aue
zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale sowie zum Naturschutzgebiet Pfingstanger bei Halle-Wörmlitz
Treffpunkt: Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2020

AHA führte Exkursion in das NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ durch

Am 22.02.2019 führte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt mit Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine öffentliche Exkursion in das Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ mit 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch.
Das ca. 52 ha große Gebiet, das seit 2003 als solches unter Schutz steht, stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Es bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens und besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion.
Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes.
Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Folgende Stationen beinhaltete die Exkursion:

  1. Station: Überlauf des Vorderen Gotthardteiches in die Klia, welche naturnah und barrierefrei sein müsste.

  2. Station: früherer Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich.

Auch nach jahrelanger Kritik ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen den bestehenden Müll und die angetriebenen Äste zu beräumen. Trotz allem tummelten sich zahlreiche Enten, Möwen und Blesshühner auf dem Teich. In der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 hat sich schrittweise eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Der Spielplatz in der temporären Feuchtsenke kann wirkungsvoll den spielenden Kindern Kontakt zur Natur vermitteln, wenn man die alten Bäume erhalten und die Strauchschicht bei der Pflege schonen würde.

  1. Station. Eingang Südpark.

In dem Waldstück am Absetzbecken der Geisel gab es Sturmschäden. Die Stadt hat genügend Geld, um die gefallenen Bäume zerkleinern zu lassen, obwohl dort keine Wege durchführen.

  1. Station: hinter dem Südpark beginnt an der Brücke zur Fachhochschule das NSG.

Ein Hinweisschild darauf suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in diesem Bereich vergeblich. Massive Vermüllung im Bereich der Fachhochschule beeinträchtigt den Schutzstatus erheblich. Auch die Mahd des Schilfs in und am Ufer der Geisel behindert die notwendige Vernässung des Gebietes. Die Sukzession mit Erlen und Weiden am Klyegraben schreitet anscheinend trotzdem fort.

  1. Station: Klyegraben zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben.

Der AHA brachte schon 2006 „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ ein, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielten. Mit Sorge stellten wir fest, dass von der einst deutlich erkennbaren Streuobstwiese in der Klyegrabenaue südwestlich der Merseburger Straße zwischen Zscherben und unweit Atzendorf nur noch fünf Obstgehölze vorhanden sind. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich den Eigentümer bzw. die Eigentümerin zu ermitteln, um hier Maßnahmen zum Erhalt der bestehenden Obstgehölze mit Ermittlung der Sorten und Durchführung von Pflegemaßnahmen sowie einer darauf abgestimmten Neupflanzung von Obstgehölzen vornehmen zu können. Hier stehen insbesondere das Umweltamt des Landkreises Saalekreis und die Stadt Merseburg in der Verantwortung. Der AHA erklärte seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

  1. Station. Dorfteich in Zscherben.

Die Entwicklung des seltenen Milzfarns an der Teichmauer hat sich fortgesetzt.

  1. Station: Salzwiesen an der Straße zwischen Zscherben und Merseburg Süd.

Vergangene Niederschläge sorgten für ausreichende Vernässung, so dass im Frühjahr die dort heimischen Halophyten wie z.B. die Salz-Schuppenmiere oder die Strandaster gedeihen können.

Höhepunkt zum Exkursionsabschluss war die Sichtung eines frühen Kranichpärchens.

Auch zwei weniger willkommene Nilgänse sichteten wir.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es nicht nur den Auengehölzbestand südwestlich und südlich des Klyegrabens zu schützen, sondern die Möglichkeit einer sukzessiven Erweiterung zuzulassen. Ferner bedürfen die Feuchtgebiete eines besonderen Schutzes

  1. Station: Umweltbibliothek Merseburg UBM. Hier fand die Exkursion ihren thematischen und gedanklichen Abschluss zur Entwicklung der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2020

Fotos: Sabine Schauer

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung zur Schutz und Entwicklung der Helme und ihrer Aue, die Auenlandschaften ihrer mindestens 26 Nebengewässer, wozu u.a. die Salza, die Zorge, die Thyra, die Leine, die Gonna und die Rohne gehören, sowie nicht zuletzt der Helmestausee zählen. Dazu führt der AHA u.a. immer wieder Fahrradexkursionen in diesen Gebiet durch, um sich vor Ort ein jeweils aktuelles Bild verschaffen zu können und letztendlich mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen.
Dabei gilt es folgende grundsätzlichen Ausgangsbedingungen heranzuziehen:
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz -Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier u.a. Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Rohne zu nennen.
Ferner gilt es die Anknüpfungen über den Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg an das Umland zu betrachten und zu beachten. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Ferner zählen die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ dazu, welche eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd bedürfen. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Für den Bereich der Helme bekräftigt der AHA immer wieder seine Auffassung, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählt neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen und der gegenwärtig sehr massiven Auseinandersetzung zum Wasserregime des Helmestausees, hält es der AHA für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die zum Beispiel die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, der weiteren 24 Helmenebengewässer und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Verantwortliche in Politik und Verwaltung sind der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt sowie die jeweiligen Landkreise, Städte und Gemeinden zu sehen und als wissenschaftliche Partner können dazu u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen.
Schwerpunktaufgaben einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption müssen u.a. die Prüfung des Ist-Zustandes des Flusssystems der Helme, der aktuelle Bestand von Fauna, Flora und Pilzen, der aktuelle Zustand von Biotop- und Grünverbundräumen, die Benennung von Konfliktmöglichkeiten und aktuellen Beeinträchtigungen sowie Vorschläge zur künftigen Entwicklung enthalten. Im Rahmen der Betrachtung der künftigen Entwicklung gilt es u.a. Möglichkeiten der naturnahen Wiederherstellungen der Struktur und Rückgabe der Auenlandschaften und Überflutungsräume der Helme, Notwendigkeiten der Einrichtung und Benennung von Schutzzielen neuer Schutzgebiete sowie die Nutzung des Gebietes als Wohn- und Lebensraum für zahlreiche Menschen, für Landwirtschaft, Forst, Tourismus, Wissenschaft und Bildung unter dem Aspekt des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes.
Der AHA bekräftigt immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Dazu ist es aber auch erforderlich, dass der AHA alle Unterlagen erhält, wozu auch die Entscheidungsgrundlagen des Landes Sachsen-Anhalt zur vollständigen Entleerung des Helmestausees von Wasser gehören. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass der AHA auf Antrag im Juni 2019 vom Umweltbundesamt die Anerkennung die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung erhalten hat.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende zwei Fahrradexkursionen im Jahr 2020 hinweisen:

Samstag, den 08.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
in der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra

Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer Interesse an einer Mitwirkung im AHA hat und diesbezüglich mit dem Verein Kontakt aufnehmen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2020

Mitteldeutsche Zeitung:

AHA für mehr Helmeschutz

Thüringer Allgemeine:

Naturschützer fordern eine Helme-Konferenz

NNZ-Online:

AHA: Helme, Zorge und Thyra schützen

kyffhäuser-Nachrichten:

Die Helme braucht mehr Schutz

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten nachhaltige Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale für erforderlich!

Mit fortgesetztem großem Interesse verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms aufgenommen.
Auf der Basis des klaren und eindeutigen Beschlusses des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife, aufhob, waren neue Planungen erforderlich.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut und mit Nachdruck, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee angeprangert. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen forderten immer wieder den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen mit der Umsetzung der Baumaßnahmen, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hatte man massiv den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, fast komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und einen wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.
Zwischenzeitlich behauptete der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und hatte damit die Genehmigung der Fortsetzung der Massenfällungen begründet. Diese 39 „Ersatz“-Pflanzungen können jedoch die erheblichen und flächendeckenden Gehölzverluste durch die Massenabholzungen und Flächenversiegelungen niemals ersetzen. Ferner haben Trockenheit und Hitze zum Absterben zahlreicher gepflanzter Bäume geführt.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen!
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor dienen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ Aktenzeichen: 404.6-62211-0202 vom 11.03.2018 haben beide Organisationen u.a. unter Punkt Zu 100 und 100_TZ bis 200 folgendes vermerkt, Zitat:

„Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung. Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht. Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen. Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu. Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde. Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.“, Zitat Ende

Leider haben der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt sind, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Zuvor führten beide Organisationen in ihrer Stellungnahme aus, Zitat:

Zu 1.1.4. Wasser

Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist der Verlauf des südlichen Kolonistengrabens nicht erkennbar. Diese unvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen Zusammenhängen in dem Untersuchungsgebiet nicht zu.

Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.

Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw. Zerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013. Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild. Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale-Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechenden Prüfungen erfolgt.“, Zitat Ende

Diese Stellungnahme und die darin geäußerten Bedenken und Vorschläge hat das planungsführende Land Sachsen-Anhalt offenbar mehr oder minder komplett ignoriert.

Ebenso unbeirrt hat man bisher folgendes nicht berücksichtigt, Bebauungen und neue Flächenversiegelungen vorgenommen bzw. plant diese neu:

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unter-schätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA müssen daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, halten Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Nunmehr vermelden immer wieder Medienberichte, dass es Pläne gibt ab Frühjahr 2021 bis 2023/2024 eine neue Eisporthalle in der Blücherstraße sowie nördlich davon weitere Parkplätze zu errichten. Dafür stellt die Landesinvestitionsbank zu 100 % öffentliche Gelder aus dem Fluthilfefond im Umfang von 22 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nunmehr diese Planungen zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu bitten. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA befürchten weitere massive bauliche Einschränkungen im Saugrabental, welche offensichtlich von einem von der von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland auf einer Fläche im Umfang von 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd geplanten Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler ausgeht. Hier plant man eine Fertigstellung im Jahr 2023. Diese geplante betrifft den Unterlauf des Saugrabens, welcher ein sehr wichtiger Überflutungsraum der Saale darstellt.
Jedoch führen alle Baumaßnahmen im Saugrabental und auf den Weinbergwiesen zu weiteren räumlichen Einschränkungen dieses sehr wichtigen Verbindungskorridors zwischen Dölauer Heide und Saaleaue mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stau-den-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten. Dieses Gebiet hat nicht nur eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für eine sehr vielfältige Fauna und Flora sowie Erholungsraum insbesondere für die Menschen aus Halle-Neustadt und Heide-Süd, sondern dient zudem als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Angesichts der zunehmenden Aufheizung von Natur, Landschaft und urbanisierten Gebieten eine sehr wichtige Funktion.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der AHA den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung nicht zuzulassen.

Ebenfalls mit sehr großer Sorge betrachten Initiative „Pro Baum“ und AHA die auf seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Entscheidungen des halleschen Stadtrates zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt auszuweiten und zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind großräumige Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Ebenfalls Besorgniserregend sind Pläne der Stadt Halle (Saale) Uferzonen der Saale mit weiteren Ufertreppen zu versiegeln und zu verschandeln sowie womöglich Einfamilienhäuser in die Stadtteile Seeben, Bruckdorf, Reideburg, Dautzsch und Dölau bauen zu lassen. Alles Maßnahmen, welche weiter zur Versiegelung von Flächen beiträgt und durch weiteren Rückgang der Speicherungsfunktion häufiger und schneller Hochwasssersituationen auszulösen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung Stadt Halle (Saale) knüpfen so an die massiven Fehler der neunziger Jahr des vergangenen Jahrhunderts an.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.
Dazu gehört auch, weitere Verbauungen – wie die Baupläne der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland im Saugrabental sowie den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ – endlich zu unterbinden.
Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs herauszuarbeiten. Ferner gilt es bessere Schutzmöglichkeiten und Perspektiven für die Fußgänger zu schaffen.

Die nunmehrigen Klagen zeigen erneut auf, dass die bisherige arrogante und ignorante Herangehensweise der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) auf vermehrten Widerstand stoßen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, welche Gründe zu den Klagen führten.
Es ist aber vollkommen inakzeptabel, wenn jetzt das CDU-geführte Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger gegen den nun vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses missachten und den nunmehrigen Baubeginn erlaubt haben.
Dieses Vorgehen einer öffentlichen Behörde bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, was die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne im Land Sachsen-Anhalt von echter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Für die Initiative „Pro Baum“ und dem AHA ist die Vorgehensweise nicht verwunderlich, da die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung immer wieder die angebliche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur zur Durchsetzung der Interessen ihrer Lobbygruppen und zum eigenen Vorteil nutzen möchten.
Daher ist es wichtig und verständlich, wenn die Kläger auch gegen diese skandalöse Entscheidung der Pleye-Behörde rechtlich vorgehen, was letztendlich zur Aufhebung der Bauerlaubnis dieses teuren Placebobaus führt.
Stattdessen gilt es endlich die massiv anhaltenden Versäumnisse und Fehlplanungen im Umgang mit Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt, welche hauptsächlich auf höhere und breitere Deiche und Polder setzt, anstatt mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen den Flüssen und Bächen umfassende Retentionsflächen vollumfänglich zurückzugeben.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2020

Fotos: Andreas Liste

AHA im Gespräch mit dem Hauseigentümer der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“

Am 15.02.2020 fand die Fortsetzung des bereits am vergangenen Samstag durchgeführten Arbeitseinsatzes durch Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM) statt. Es mussten noch Reste von Leim und Farbe an den Wänden entfernt werden. Des Weiteren war ein Gespräch mit dem Hauseigentümer geplant.
Die Arbeiten gingen gut voran. Wir konnten die Vorbereitung für die Sanierung der Wände und der Decke abschließen.
Das Gespräch mit dem Hauseigentümer war sehr konstruktiv. Es mussten Eckpunkte festgelegt werden, die es dem AHA ermöglichen, die Räumlichkeiten als Bibliothek einem breiterem Publikum zugänglich zu machen und sich überregional zu präsentieren. Dazu sind u.a. noch bauliche Veränderungen erforderlich. Die Anliegen des AHA wurden von dem Hauseigentümer unterstützt. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es nun möglich, gezielt weitere Planungen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang möchten die Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. Interessierte herzlich um Hilfe, sei es in Form einer Spende oder aktives Mitarbeiten bitten.

Die nächsten geplanten Termine sind:

Samstag, den 09.05., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in den Räumen der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM)
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33

Samstag, den 19.09., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in den Räumen der Umwe
ltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl“ (UBM)
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33

Es werden noch weitere außerplanmäßige Arbeitseinsätze im März und April 2020, u.a. für weitere Vorbereitungsarbeiten für die Renovierung und zur Entrümplung der UBM, stattfinden. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Neben der praktischen Unterstützung vor Ort, besteht auch die Möglichkeit mit Geld- und Sachspenden hilfreich zu sein.

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
    BIC: NOLADE21HAL
    Saalesparkasse
    Verwendungszweck „Umweltbibliothek
  • Oder sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Wer Interesse hat in der UBM mitzuwirken, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Sitz des AHA

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Sabine Schauer

AHA hält Schutz des Burgstetten für dringend geboten!

Samstag, den 29.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. der Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Im Rahmen einer gemeinsamen ca. vierstündigen Rundexkursion am Samstag, den 29.02.2020 Niemberg – Burgstetten – Abatassinenberg – Niemberg möchten AHA und Burgstetten e.V. die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen darlegen. Ferner beabsichtigen beide Organisationen darzulegen, wie Interessierte zum Schutz und Erhalt des Burgstetten und der angrenzenden Regionen mitwirken können.
Der Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Niemberg, wo die Exkursion dann auch wieder endet.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2020

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