Monat: September 2019 (Seite 2 von 4)

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale und Stopp von Massenabholzungen für erforderlich!

Halle – Gimritzer Damm in Höhe Keuzung mit Blücherstraße, Blick nach Nordwesten

Mit fortgesetztem großem Interesse verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms aufgenommen. Offenbar war der Auslöser der Planungen der Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife bestätigt hat. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee angeprangert. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen fordern den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen mit der Umsetzung der Baumaßnahmen, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hatte man massiv den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, fast komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und einen wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.
Nunmehr behauptet der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und hatte damit die Genehmigung der Fortsetzung der Massenfällungen begründet. Diese 39 „Ersatz“-Pflanzungen können jedoch die erheblichen und flächendeckenden Gehölzverluste durch die Massenabholzungen und Flächenversiegelungen niemals ersetzen. Ferner haben Trockenheit und Hitze zum Absterben zahlreicher gepflanzter Bäume geführt.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen!
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor dienen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ Aktenzeichen: 404.6-62211-0202 vom 11.03.2018 haben beide Organisationen u.a. unter Punkt Zu 100 und 100_TZ bis 200 folgendes vermerkt, Zitat:

„Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung. Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht. Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen. Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu. Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde. Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.“, Zitat Ende

Leider haben der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt sind, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Zuvor führten beide Organisationen in ihrer Stellungnahme aus, Zitat:

Zu 1.1.4. Wasser
Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist der Verlauf des südlichen Kolonistengrabens nicht erkennbar. Diese unvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen Zusammenhängen in dem Untersuchungsgebiet nicht zu.

Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.
Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw. Zerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013. Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild. Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale-Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechenden Prüfungen erfolgt.“, Zitat Ende

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.
Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs herauszuarbeiten. Ferner gilt es bessere Schutzmöglichkeiten und Perspektiven für die Fußgänger zu schaffen.

Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt mögliche Kläger gegen den noch nicht vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses bei ihrer Nutzung der ihn zustehenden rechtsstaatlichen Mittel Unvernunft unterstellen. Besonders im Blickpunkt der massiv anhaltenden Versäumnisse und Fehlplanungen im Umgang mit Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt, welche hauptsächlich auf höhere und breitere Deiche und Polder setzt, anstatt mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen den Flüssen und Bächen umfassende Retentionsflächen vollumfänglich zurückzugeben.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.09.2019

AHA fordert Schutz der Fluss- und Auenlandschaften in der Stadt Halle (Saale) und Stopp des Bootsverkehrs in der Wilden Saale!

Blick in die Wilde Saale

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Nur in welchem Umfang kann diese besondere, sensible Natur und Landschaft menschlichen Tourismus verkraften? Ab welcher Intensität fängt der Mensch an Fluss und Aue zu schädigen? Kann ich die Saale in Halle (Saale) überhaupt „vermarkten“?
Wie Medienmeldungen seit März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Biwak- und Zeltplatz für Wasserwandernde auf der Jungfernwiese mit Anlegesteg , eine Umtragemöglichkeit Elisabethsaale am Pulverweidenwehr, Die Anlegestegs unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an und in den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.
Ebenso unverantwortlich sind Pläne der Stadt Halle (Saale) ab dem Jahr 2022 den Mühlgraben für den Bootsverkehr zu öffnen sowie an Neumühle und Steinmühle Bootsumtragestellen zu errichten. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ignorieren dabei, dass der weitgehend unberührte Mühlgraben mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten gewässerbegleitenden Gehölzsaumen nicht zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt, sondern das städtische Klima positiv beeinflusst, zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dient und nicht zuletzt als Biotop- und Grünverbund fungiert. So dient der Mühlgraben zum Beispiel im Winter als Überwinterungsplatz für Wassergeflügel und man kann auch den Eisvogel beobachten. Zu erwartende zerstörerische Eingriffe in Gehölzbestand und bauliche Uferversiegelungen für Anlegestege und Bootsumtragestellen führen zu weiteren zerstörerischen Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft.
Die Tourismuspläne im Bereich der halleschen Saaleaue zeugen wieder einmal davon, dass es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollkommen egal ist, ob Naturschutzgebiete oder Schutzgebiete der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) davon betroffen sind.
Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.
Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.
So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, dass man den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder gekippt hat. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr ab 08.06.2019 beenden muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Im Vorfeld der rechtswidrigen und skandalösen Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr am 08.06.2018, hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes im Auftrag der Stadt Halle (Saale) massive Aus- und Abholzungen in der Wilden Saale vorgenommen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)verletzten somit Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes und Stadt Halle (Saale) mit diesen Eingriffen massiv die Schutzziele des ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gegen geltendes Naturschutzrecht der EU, der Bundesrepublik Deutsch-land und des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Eingriffe führten zu unzulässigen Verschlechterungen im und am NSG und FFH-Gebiet.
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und die im Vorfeld der Öffnung der Wilden Saale durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel zeigen die verantwortungslose Umwelt- und Naturschutzpolitik der Stadt Halle (Saale) erkennen. lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner hatte der AHA bereits die Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft betrachtet, da die bisherigen Asphaltierungen und der bereits stattfindenden massiven Störungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der Schiffbarmachung seit dem 08.06.2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“.
Angesichts der bereits erfolgten Ausholzungen in der Wilden Saale sowie des immer wieder zu beobachtenden Anlegen am und des Betretens der Uferzonen des Naturschutzgebietes Nordspitze Peißnitz fordert der AHA die EU-Kommission, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und auch die Staatsanwaltschaft Halle auf, endlich diesen Frevel von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zu stoppen sowie die strafrechtliche Relevanz dieser Handlungen zu prüfen.

Darüber hinaus ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.09.2019

Was passiert im Nordteil der halleschen Peißnitzinsel?

Das Raumflugplanetarium ist oberflächlich beseitigt und es entstanden Gedanken, stattdessen mit dem vollständigen Aushub des Fundamentes und der Beräumung aller Baureste ein Kleingewässer entstehen zu lassen. Typisch für eine Auenlandschaft können hier  verschiedene Tier- und Pflanzenarten ihr Lebens- und Rückzugsraum finden. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Festigung bzw. Ausweitung des Arten- und Strukturreichtums in der halleschen Saaleaue auf der Peißnitzinsel.
Wie man jedoch am Freitag, dem 13.09.2019, feststellen musste, scheinen sich hier Andere mit anderen Bauwerken und Bodenarbeiten zu betätigen. Dabei gehört auch dieser Teil der Saaleaue zum Landschaftsschutzgebiet und ist Hochwasserausbreitungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es weiterhin für sehr sinnvoll ein Kleingewässer zu schaffen. Ferner fordert der AHA den Rückbau aller Bauwerke, die Beendigung der Bodenarbeiten und Aufklärung darüber, wer für diese Aktivitäten verantwortlich ist.

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA

Fotos: Andreas Liste, Dietmar Hörner

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren: Hochwasserschutz an der Weißen Elster Abschnitt I: HWS Crossen-Ahlendorf

Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)zur Auenlandschaften der Weißen Elster zwischen Gera und Zeitz verdeutlicht sich in seiner nachfolgenden Presseerklärung vom 24.06.2019, Zitat:

„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 23.06.2018 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling sowie mit Mitgliedern des AHA, von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) und der Naturfreunde Gera die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und –beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Bereits bei der Ankunft der Exkursionsgruppe an der Weißen Elster erläuterte der wasserwirtschaftliche Projektleiter Frank Schirmer schwerpunktmäßige Planungen und angedachte Maßnahmen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. Die fachlich fundierten Ausführungen verdeutlichte sich die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten -insbesondere in der Stadt Gera-, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden.
Im Bereich des Elsterwehres im Stadtgebiet von Bad Köstritz berieten die Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Exkursionsteilnehmer beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA, NuKLA und Naturfreunde Gera kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig -insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster- die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In Crossen nahmen die Exkursionsteilnehmer die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elster-floßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Anschluss daran berieten die Exkursionsteilnehmer, unter zeitweiliger Teilnahme eines Mitgliedes der Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“, die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Die Exkursionsteilnehmer von AHA, NuKLA, Naturfreunden und Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“ brachten ihr diesbezügliches Unverständnis zum Ausdruck. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung.

Auf Grund seiner räumlichen Nähe wiesen die Mitglieder des AHA auf die Bedeutung des Zeitzer Forstes hin. Der Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 421 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, erfordert nach Auffassung des AHA ein sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Gebietes und ganz besonders im Hinblick auf die besorgniserregende zunehmende Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster erläuterte der AHA der Exkursionsgruppe, sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in den Städten Gera und Zeitz sowie in angrenzenden Gebieten führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.06.2018 “

Zitat Ende

Zu den Verfahrensunterlagen

II.1.. Zu Erläuterungsbericht

Zu 4.1.3. Sanierung Deich am Floßhaus
Zu 4.1.3.1. Allgemeine Hinweise zur Vorzugslösung

Das Ansinnen und die Begründung den Deich am Floßgraben zu erhalten und auszubauen, statt zu beseitigen erscheinen nicht schlüssig.
Im „Gesamthydraulik Weiße Elster Nord I Kurzbericht Retentionsraumbilanz“ geht man unter Punkt 2, auf den Seiten 5-8 von einem Plus der Retentionsflächen bis zu 276.625 m² = 27,7 ha aus. Bereits unter diesen Gesichtspunkten ist davon auszugehen, dass die Notwendigkeit dieses Deiches noch weniger erforderlich erscheint.

Zu 4.1.4. Rückbau Leitdeich

Es gilt das Ansinnen einer vollständigen Beseitigung des Leitdeiches umzusetzen. Den eingangs angeführten Begründungen kann man daher folgen.
Die Schlussfolgerung den Deich auf eine Höhe des sogenannten HQ 10 abzusenken erscheint daher nicht nachvollziehbar. Hier erfolgt ein unnötiger Rückstau, anstatt vornherein heranströmende Wassermassen weiterläufiger zu verteilen.

Zu 4.1.5. Umverlegung Hauptgewässer als Umgehung Crossener Wehr

Dieser Maßnahme ist grundsätzlich zu folgen. Dabei gilt es einer naturnahen Entwicklung dieses Abschnittes der Weißen Elster absolut den Vorrang einzuräumen. Dabei ist zu empfehlen, dass Schotterbereiche einer gewissen Abschirmung bedürfen, um eine Entwicklung von Brutrevieren der Flussregenpfeifer zu ermöglichen. Der vom Flussschotter bietet auch Amphibien, Fischen und Insekten guten Raum zur Laich- und Eiablage.
Als bedenklich ist daher die weitere Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr, die offensichtlich schon gegenwärtig die Weiße Elster quert und das womöglich auch bei dem umverlegten Hauptgewässer beabsichtigt zu tun. Neben den allgemeinen Belastungen wie Bodenverdichtungen, Lärm und Luftverschmutzungen ist mit Eingriffen einen sich naturnaher bis naturnah entwickelnden Fluss- und Auenlandschaft beim Befahren zu rechnen. Dabei besteht die Gefahr der Zerstörung bzw. Störung von potentiellen Laich- und Eiablagebereichen und Gebieten des Rückzuges verschiedener Tierarten. Eine massive Aufwirbelung von Sedimenten kann zudem zur Überdeckung von Laich- und Eiablagegebieten führen, was womöglich ein Absterben dieser bewirken kann. Hinzu besteht die Gefahr von Eintrag von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Munitionsresten.

II.2. Gesamthydraulik Weiße Elster Nord I Kurzbericht Retentionsraumbilanz

Vorgehensweise

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, fanden die Messungen auf der Basis 2D-hydrodynamisch-numerischen Modelle statt. Im konkreten Fall erscheint die Anwendung von 3D-hydrodynamisch-numerischen Modellen genauer und daher sinnvoller zu sein, da sich zahlreiche Bauwerke an und in der Weißen Elster und ihrer unmittelbaren Nebengewässer befinden.
Dazu folgende Links mit entsprechenden diesbezüglichen Informationen:

https://d-nb.info/102431281X/34
https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-32125.pdf
https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/07_Heyer_Hochwasserrisikoanalyse.pdf

III. Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf

Leider sind keine Angaben und Positionen zum angedachten Kiessandtagebau Ahlendorf zu erkennen. Daher sei auszugsweise die Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf vom 14.04.2019 beigefügt:

II.1. Zu Teil I – Allgemeine Beschreibung des Verfahrens

Zu 1.2 Begründung des Bedarfs

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellt somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutz und Erhaltes der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet
Zu 2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hochwasserregimes des Flusses anzuschließen gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem dem Fluss auch Raum umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:

  • Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandenen Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglicht. Eng damit verbunden ist ein Antransport von Saat- und Pflanzgut möglich, um die bereits erwähnte sukzessive Entwicklung zuzulassen.
  • Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch aus Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).
  • Berechtigte Bestrebungen die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutzstellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
  • Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wieder herzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Ein Kiessandtagebau in der Aue der Weißen Elster in Ahlendorf behindert diese Entwicklung und zerstört ortsansässige und entwicklungsfähige Natur- und Landschaftsstrukturen.
Hinzu kommt die ernstzunehmende Befürchtung, dass eine spätere Ausweitung des Kiesabbaus nach Süden erfolgt. Besonders dann, wenn eine Genehmigung des nunmehr beantragten Abbaufeldes erfolgt.

Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht erheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszugehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegeln und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

Zu 2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung

Mit einem möglichen Abbau sind nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr.

II.2. Zu Teil II UVP-Bericht

Zu 2.2.1 Wirkungen der Vorbereitungsphase

An der Stelle sei darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 2.2.2 Wirkungen der Abbauphase

Beobachtungen in ähnlichen Anlagen haben aufgezeigt, dass zu Trockenzeiten mit massiven Staubentwicklungen und –verbreitungen zu rechnen ist. Auf Grund der Abbau- und Transportmaßnahmen ist von starker Lärm- und Staubentwicklung sowie Abgasbelastungen auszugehen, welche die gerade mal 30 m entfernte Ortslage Ahlendorf massiv betreffen kann.

Zu 2.3 Nullvariante

Es besteht kein Anspruch auf Gewinnerwirtschaftung für private Interessen auf Kosten des überwiegenden öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse liegt im Erhalt und positiver Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnbedingungen sowie des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora, der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser.
Von daher ist der Abbau von Kies im angedachten Bereich nicht akzeptabel.

Zu 4.5.6 Vorbelastungen

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Umsetzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie der zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

Zu 4.6.5.2 Oberflächengewässer

Die Weiße Elster entspringt nicht im Freistaat Sachsen, sondern im tschechischen As.

Zu 4.6.6 Vorbelastungen

Die dargestellte starke Nitratbelastung gilt es massiv abzubauen und ggf. mit Stillegungen von einzelnen Agrarflächen zu erreichen. Der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt das richtigerweise vor. Ein Aufschluss des Kiessabbaus und die Schaffung eines Folgekiessees können zur starken Algenbelastung der Wasserflächen führen.

Zu 4.7.5.2 Klima

Die vor Ort gemessenen jährlichen Niederschlagsmengen gehen von einem Umfang von 549 mm aus, was eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m² darstellt. Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr.
Somit ist bei einem Kiessabbau mit massiven Wasserverlusten zu rechnen.
Die Niederschlagsmengen im Jahr 2018 gehen von Mengen bis noch nicht einmal 500 mm im Jahr aus. Mit einer derartigen Niederschlagsarmut ist in den nächsten Jahren verstärkt zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft

Das Ergebnis ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Folgebedingungen sind vollkommen anders. Abgesehen von Wirkungen wie die Gefahr der Eutrophierung, Versalzung und Versauerung des Wassers hat der Mensch die gewachsenen Strukturen vor Ort ge- bzw. gar zerstört. Die gegenwärtige Ackerfläche bietet sich gegenwärtig als sukzessiver Entwicklungsraum für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräutern an. Eigene Beobachtungen haben zudem gezeigt, dass das Gebiet Jagdraum u.a. des Mäusebussards und des Rotmilans ist.

Zu 6.4.3 Veränderung des Bodenwasserhaushaltes im Auenbereich durch Entstehung des Abbaugewässers

Die prognostizierten Grundwasserunterschiede von 0,1 m nach einem Kiessabbau sind spekulativ und nicht durch klare Berechnungen unterlegt. Insofern sind die Aussagen nicht zielführend. Daraus lässt sich ableiten, dass die Unterschiede auch wesentlich höher sein können.

III. Schlussbemerkungen

Eigene mehrjährige Beobachtungen vor Ort und langjährige Erfahrungen sowie allgemeine und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen gehören. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihrer sehr wichtigen hydrologischen und geologischen Basis aus Kies und Sand, welcher für eine weitgehend ungestörten Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte verschiedene Stillgewässer- und Feuchtgebietsentstehung und -entwicklung etwas. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet dazu seine Unterstützung an und ist bestrebt dazu vor Ort eine entsprechende Orts- oder Regionalgruppe zu bilden. Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Zitat Ende

Diese Stellungnahme hat keinesfalls an Gültigkeit und Brisanz eingebüßt.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.09.2019

Hochwasserschutz in Crossen-Ahlendorf an der Weißen Elster im Bereich Fluss-km 103+950 bis Fluss-km 107+200
Blickpunkt Elster
Blickpunkt Geraaue

Arbeitseinsatz am Forstwerder

von Isabell Schneider

Am Samstag, dem 14.09.2019, hatte der AHA zum Arbeitseinsatz im NSG Forstwerder eingeladen. Die Zielstellung war, Trampelpfade, die durch verantwortungslose Spaziergänger mit und ohne Hund, Jogger, Angler oder sogar Party feiernde Jugendliche entstanden sind, zu schließen. Am Treffpunkt Trothaer Bogenbrücke fanden sich 10.00 Uhr vier Mitglieder und zwei interessierte Mitstreiter ein, sodass wir zu Sechst an die Aufgabe gingen.

Im nördlichen Teil des Gebietes war über die Sommermonate der Boden gut mit Brenneseln, sogar mit Knöterich dicht bewachsen. Nur an wenigen Stellen mussten die Lücken mit Geäst verschlossen werden.
Im Inneren der Insel wurden an den bereits in Vorjahren begonnenen Aufschichtungen entlang des Weges, kleine Ausbesserungen vorgenommen.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, das trotz deutlicher Ausweisung des Naturschutzgebietes sowie eindeutige Hinweise auf die Benutzung der Wege, vielen Hallensern die Inhalte dieser Botschaften unbekannt oder völlig egal sind. Es müssten von Seiten der Stadt Kontrollen stattfinden, auch mit entsprechenden Konsequenzen.

Die Arbeitseinsätze auf diesem Areal werden im nächsten Jahr fortgesetzt. Dazu sind wieder alle Interessierte herzlich eingeladen.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Parthe durch

Leipzig – Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster

Samstag, den 21.09., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Wei­ße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha

Dauer: ca. 5 Stunden

Die insgesamt ca. 48 km lange Parthe gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe.
Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien.
Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jeder umwelt- und klimapolitischen Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiteren Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie massive und voranschreitende Bodenversiegelungen nicht schon genug Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anrichten.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha statt, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.
Der AHA fordert daher eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt in dem Zusammenhang am Samstag, den 21.09.2019 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Der AHA lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.

Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
https://www.web-conzept-mn.de/kontakt/

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.09.2019

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