Monat: April 2019 (Seite 5 von 5)

AHA hält Schutz von Natur und Landschaft im Geiseltalseegebiet für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten. Nach seiner Auffassung gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dazu ist es aber u.a. dringend notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

Der AHA sieht besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?

Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann. Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischen Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann. Jedenfalls ist sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bewusst, dass er sich weiterhin und verstärkt für den Schutz und Entwicklung des Geiseltalsees sowie der Auen der Geisel widmen möchte. Dazu gehört auf jeden Fall u.a. sehr gerne das Angebot des Bürgermeisters der Stadt Braunsbedra Steffen Schmitz vom 27.02.2016 aufzugreifen. Selbstverständlich können sich auch Interessenten an den AHA-Aktivitäten beteiligen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg

/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 05.04.2019 Andreas Liste

Vorsitzender

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf

I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Auenlandschaften der Weißen Elster zwischen Gera und Zeitz verdeutlicht sich in seiner nachfolgenden Presseerklärung vom 24.06.2019, Zitat:

„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 23.06.2018 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling sowie mit Mitgliedern des AHA, von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) und der Naturfreunde Gera die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Bereits bei der Ankunft der Exkursionsgruppe an der Weißen Elster erläuterte der wasserwirtschaftliche Projektleiter Frank Schirmer schwerpunktmäßige Planungen und angedachte Maßnahmen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. Die fachlich fundierten Ausführungen verdeutlichte sich die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten -insbesondere in der Stadt Gera-, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden.
Im Bereich des Elsterwehres im Stadtgebiet von Bad Köstritz berieten die Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Exkursionsteilnehmer beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA, NuKLA und Naturfreunde Gera kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig -insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster- die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In Crossen nahmen die Exkursionsteilnehmer die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elster-floßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Anschluss daran berieten die Exkursionsteilnehmer, unter zeitweiliger Teilnahme eines Mitgliedes der Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“, die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Die Exkursionsteilnehmer von AHA, NuKLA, Naturfreunden und Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“ brachten ihr diesbezügliches Unverständnis zum Ausdruck. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung.

Auf Grund seiner räumlichen Nähe wiesen die Mitglieder des AHA auf die Bedeutung des Zeitzer Forstes hin. Der Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 421 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, erfordert nach Auffassung des AHA ein sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Gebietes und ganz besonders im Hinblick auf die besorgniserregende zunehmende Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster erläuterte der AHA der Exkursionsgruppe, sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in den Städten Gera und Zeitz sowie in angrenzenden Gebieten führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender“

Halle (Saale), den 24.06.2018

Zitat Ende

II. Zu den Verfahrensunterlagen
II.1. Zu Teil I – Allgemeine Beschreibung des Verfahrens

Zu 1.2 Begründung des Bedarfs

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellt somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutz und Erhaltes der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet

Zu 2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hochwasserregimes des Flusses anzuschließen gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem dem Fluss auch Raum umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:

  • Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandenen Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglicht. Eng damit verbunden ist ein Antransport von Saat- und Pflanzgut möglich, um die bereits erwähnte sukzessive Entwicklung zuzulassen.
  • Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch aus Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).
  • Berechtigte Bestrebungen die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutzstellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
  • Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wieder herzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Ein Kiessandtagebau in der Aue der Weißen Elster in Ahlendorf behindert diese Entwicklung und zerstört ortsansässige und entwicklungsfähige Natur- und Landschaftsstrukturen.
Hinzu kommt die ernstzunehmende Befürchtung, dass eine spätere Ausweitung des Kiesabbaus nach Süden erfolgt. Besonders dann, wenn eine Genehmigung des nunmehr beantragten Abbaufeldes erfolgt.

Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse

Zu 2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht erheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszugehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegeln und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

Zu 2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung

Mit einem möglichen Abbau sind nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr.

II.2. Zu Teil II UVP-Bericht

Zu 2.2.1 Wirkungen der Vorbereitungsphase

An der Stelle sei darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 2.2.2 Wirkungen der Abbauphase

Beobachtungen in ähnlichen Anlagen haben aufgezeigt, dass zu Trockenzeiten mit massiven Staubentwicklungen und -verbreitungen zu rechnen ist. Auf Grund der Abbau- und Transportmaßnahmen ist von starker Lärm- und Staubentwicklung sowie Abgasbelastungen auszugehen, welche die gerade mal 30 m entfernte Ortslage Ahlendorf massiv betreffen kann.

Zu 2.3 Nullvariante

Es besteht kein Anspruch auf Gewinnerwirtschaftung für private Interessen auf Kosten des überwiegenden öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse liegt im Erhalt und positiver Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnbedingungen sowie des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora, der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser.
Von daher ist der Abbau von Kies im angedachten Bereich nicht akzeptabel.

Zu 4.5.6 Vorbelastungen

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Umsetzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie der zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

Zu 4.6.5.2 Oberflächengewässer

Die Weiße Elster entspringt nicht im Freistaat Sachsen, sondern im tschechischen As.

Zu 4.6.6 Vorbelastungen

Die dargestellte starke Nitratbelastung gilt es massiv abzubauen und ggf. mit Stillegungen von einzelnen Agrarflächen zu erreichen. Der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt das richtigerweise vor. Ein Aufschluss des Kiessabbaus und die Schaffung eines Folgekiessees können zur starken Algenbelastung der Wasserflächen führen.

Zu 4.7.5.2 Klima

Die vor Ort gemessenen jährlichen Niederschlagsmengen gehen von einem Umfang von 549 mm aus, was eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m² darstellt. Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr.
Somit ist bei einem Kiessabbau mit massiven Wasserverlusten zu rechnen.
Die Niederschlagsmengen im Jahr 2018 gehen von Mengen bis noch nicht einmal 500 mm im Jahr aus. Mit einer derartigen Niederschlagsarmut ist in den nächsten Jahren verstärkt zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft

Das Ergebnis ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Folgebedingungen sind vollkommen anders. Abgesehen von Wirkungen wie die Gefahr der Eutrophierung, Versalzung und Versauerung des Wassers hat der Mensch die gewachsenen Strukturen vor Ort ge- bzw. gar zerstört. Die gegenwärtige Ackerfläche bietet sich gegenwärtig als sukzessiver Entwicklungsraum für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräutern an. Eigene Beobachtungen haben zudem gezeigt, dass das Gebiet Jagdraum u.a. des Mäusebussards und des Rotmilans ist.

Zu 6.4.3 Veränderung des Bodenwasserhaushaltes im Auenbereich durch Entstehung des Abbaugewässers

Die prognostizierten Grundwasserunterschiede von 0,1 m nach einem Kiessabbau sind spekulativ und nicht durch klare Berechnungen unterlegt. Insofern sind die Aussagen nicht zielführend. Daraus lässt sich ableiten, dass die Unterschiede auch wesentlich höher sein können.

III. Schlussbemerkungen

Eigene mehrjährige Beobachtungen vor Ort und langjährige Erfahrungen sowie allgemeine und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen gehören. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihrer sehr wichtigen hydrologischen und geologischen Basis aus Kies und Sand, welcher für eine weitgehend ungestörten Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte verschiedene Stillgewässer- und Feuchtgebietsentstehung und -entwicklung etwas. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet dazu seine Unterstützung an und ist bestrebt dazu vor Ort eine entsprechende Orts- oder Regionalgruppe zu bilden. Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender“

Halle (Saale), den 24.06.2018

ad_rov_teil_i_vorhabensbeschreibung_20190205
ad_rov_teil_ii_uvu_2019020

ad_rov_teil_iii_anlagenteil_20190314_kompr
ad_rov_teil_iv_avz_2019020
OTZ 26.3.2019 BM zum Kiesabbau
OTZ 29.03.2019 BI zum Kiesabbau
StellungnahmeROVKiessandtagebauAhlendorf14.04.2019

AHA führte Fahrradrundexkursion in den nördlichen Saalekreis durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 30.03.2019, eine ca. sechsstündige Fahrradrundexkursion in den nördlichen Saalekreis mit Aufenthalt in der Fasanerie am geschützten Landschaftsbestandteil Seebener Gutspark; im Bergholz mit Naturschutzgebiet Bergholz am Petersberg; im Schlosspark Ostrau; an der Riede; im flächenhaften Naturdenkmal Feuchtwald bei Werderthau sowie im flächenhaften Naturdenkmal Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf „Schlossfuhne“ durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des Trothaer Wäldchen, der Mötzlicher Teiche, des Seebener Busches, seine Vorstellungen zur Errichtung einer Streuobstwiese in der angrenzenden Fasanerie, des Petersberges mit seinem Waldgebiet Bergholz, der Auenlandschaften von Rieda und Fuhne, des Ostrauer Parks, des Burgstetten und des Abatassinenberges sowie der großräumigen Agrarlandschaft darstellen.
Dabei möchte der AHA seine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ vom 03.03.2008 sowie seine Konzeptionellen Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis vom 02.06.2008 erläutern.
Ferner ist vorgesehen, dass der AHA seine Positionen zu einer Nordtangente und zu einem Gewerbegebiet in Halle-Tornau darlegt.
Die erste Station bildete in der Stadt Halle (Saale) am Franzosensteinweg das Gebiet zwischen Trothaer Wäldchen, Mötzlicher Teichen und Seebener Busch.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion teilten die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vielfach geäußerten großen Sorgen, die u.a. in Medienberichte enthalten sind, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden statt. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber hinaus verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Fortsetzung bzw. Forcierung der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigt man offenbar eine 175 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Hinsichtlich der begonnenen und vorerst ausgesetzten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. in Augenschein genommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollst ändige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Ebenfalls im Bereich der Stadt Halle (Saale) berieten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion an die Vorschläge des AHA zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Mit Sorge stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion fest, dass am Tag der Exkursion die Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte. Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der AHA hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Mit Sorge nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion zudem die Existenz einer Feuerstelle im Nordostbereich der Streuobstwiese am Seebener Busch in Augenschein. Neben der bestehenden Vermüllung und Vandalismus, hat man offensichtlich Holz aus den umliegenden Gehölzbeständen zum Verfeuern genutzt.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Etwa 12 km nördlich von Halle (Saale) befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Petersberg und angrenzend an die Ortslage Petersberg das 240 ha große, im Landesbesitz befindliche Waldstück Bergholz. Innerhalb des Waldgebietes existieren ein über 79 ha großes NSG, welches in 2 Teilflächen geteilt ist: Teilfläche 1 im Südosten ca. 36 ha groß, seit 1961 und im Nordosten Teilfläche 2 Erweiterung 1983 um ca. 43 ha; Das Naturschutzgebiet ist das Vorschlagsgebiet 116 für Schutzgebietssystem NATURA 2000 Land Sachsen-Anhalt. Die genaue Lage der „großen Saubucht“ kann der beiliegenden Karte entnommen werden.
Der geologische Untergrund ist von einer Schichtenfolge von saalekaltzeitlichen Grundmoränenmaterial aus Geschiebemergel; Glazialsanden und -kiesen sowie oberen Anschluss einer 0,1 bis 1,5 m dicken Lössschicht gekennzeichnet.
Durch Niederschläge an Oberfläche treten Auswaschungen des Kalkes auf. Ferner setzt eine starke Verlehmung ein. Aus bodenkundlicher Sicht wird diese verlehmte Schicht als Tonanreicherungshorizont der Fahlerde angesehen.
Das Bergholz ist ein Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum-betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist. Bezeichnend sind ferner u.a. das Vorkommen von Wald-Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Veilchen (Viola riviniana),Maiglöckchen (Convallaria majalis), Waldmeister (Galium odoratum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Schwarze Platterbse (Lathyrus niger), Wald-Reitgras (Calamagrotis arundinacea), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon), Vielblütigem Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Moschuskraut (Adoxa moschatellina) und Zwerg-Lerchensporn (Corydalis pumila). Neben Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) ist u.a. die Winterlinde (Tilia cordata) bestandsprägend. Häufig sind auch Haselnuss (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Feldulme (Ulmus minor) und Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie an feuchteren Stellen u.a. die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) anzutreffen. Vereinzelt kommen Stieleiche (Quercus robur) und Hängebirke (Betula pendula) vor. Zudem erfolgten Pflanzungen von Rotbuche (Fagus sylvatica), Roteiche (Quercus rubra), Zitterpappel (Populus tremula) und von Bergahorn (Acer pseudo-platanus). In der Strauchschicht gesellen sich ferner Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacanha) dazu.Vom bekannten und erfahrenen Botaniker Dr. Eberhard Große wurden allein im Naturschutzgebiet Bergholz von 1978 bis 1980 sowie 1987 rund 200 Pflanzenarten ermittelt.
Die in Beispielen genannte Vegetation lässt eine vielseitige, arten- und strukturreiche Zusammensetzung erkennen, welche auch zahlreichen Tierarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Hervorzuheben ist dabei u.a. die Brutvogelfauna, wovon 55 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgeführt sind.
Zusammengefasst sei angemerkt, dass das Bergholz ein Restgehölz in einer anthropogen bedingt sehr waldarmen, intensiv genutzten Lößackerlandschaft darstellt. Auf Grund seiner Lage auf der Wettiner Rumpfplatte hat das Bergholz sehr vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Das Waldstück Bergholz bremst die aus östliche, insbesondere aus westlicher Richtung wehenden Winde und verringert so die Austrocknung der im jeweiligen Lee befindlichen Ackerflächen. Gleichzeitig ist damit die Verhinderung der Winderosion verbunden.
Aus diesem Grund betrachtet der AHA mit großer Sorge bereits geschehene umfassende Holzungen im Bergholz sowie weitere umfassende Holzungs- und Wegeausbaumaßnahmen auf und an dem Petersberg. Wie mehrfach geschehen, erfolgten bisherige Holzungen und Ausbaumaßnahmen (z.B. Sommerrodelbahn, Wegeausbau) ohne die eigentlich zwingende Beteiligung der bundesweiten und in Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzverbände. Das darf im konkreten Fall nicht wieder geschehen.
Angesichts der vorangegangenen Ausführungen ist eine Erweiterung des Bergholzes unbedingt erforderlich. Als Raum dafür bietet sich unweigerlich der in den Jahren 1825 und 1839 gerodete westliche Mittelteil des Bergholzes an, welcher heute als ackerbauliche genutzte „große Saubucht“ bekannt ist.
Im Interesse einer naturnahen und stabilen Entwicklung sowie eines geringen technischen, materiellen und finanziellen Aufwandes sollte die Wiederbewaldung in Form einer Sukzession erfolgen. Auf Grund der waldnahen Lage ist ausreichend Saatgut vorhanden, welches durch Wind und Tiere in das Gebiet gelangen kann. Es ist zu rechnen, dass sich eine gleichartig strukturierte Waldlandschaft entwickelt, wie sie im umliegenden Bergholz bereits existent ist. Jegliche Pflanzarbeiten sollten dagegen unterbleiben.
Neben den ökologischen und auch ökonomischen Vorzügen, besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen der Forschung, Lehre und Umweltbildung eine dauerhafte Wirksamkeit zu entfalten. Somit ließen sich umfassende wissenschaftliche Beobachtungen des sukzessiven Entwicklungsgebietes und Verbesserung des Kenntnisstandes in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie das damit einhergehende Verständnis sinnvoll und logisch miteinander verbinden.
Der AHA beschloss dazu im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2008 „Konzeptionelle Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis“.
Bekanntlich gehören Schloss und Park Ostrau zu den bedeutsamsten historischen Orten und Denkmalen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Park zählt mit seinen zahlreichen botanischen Besonderheiten und als Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten aber auch zu den wertvollsten Naturdenkmalen, welchen es gilt mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Beeinflusst und durchflossen vom Fuhnenebengewässer Rieda hat der Park auch eine wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundra um der Region.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit gewisser Sorge und Skepsis, wenn immer wieder umfassende Ausholzungen im Park stattfinden, um u.a. Altbäume und Mauern freizulegen sowie Sichtachsen zu schneiden. Derartig auf eine rein denkmalpflegerische Entwicklung und Gestaltung orientierte Aktivitäten, führen zu unverantwortlichen Eingriffen in die Natur des Parks.
Daher teilen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Ansicht des AHA, dass es dringend und zwingend geboten ist, auch dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz einen grundsätzlichen Raum bei der Zukunftsvision des Ostrauer Schlossparks einzuräumen. Nach der Auffassung des AHA gilt es den gesamten Tier- und Pflanzenbestand des Parks, seine vielfältige ökologische Funktion –u.a. als Biotopverbundraum im Rahmen der Fließgewässer Rieda und Fuhne- zu erfassen, zu werten und zu berücksichtigen.
In dem Blickfeld betrachtet, fordert der AHA immer wieder mit Nachdruck mehr ökologischen Sach- und Fachverstand bei der Zukunftskonzipierung des Parks. Dazu zählt nach Meinung des AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche dann einer breiten öffentlichen Beratung und Diskussion zu unterziehen ist.
Der AHA sieht hier ganz besonders den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Naturschutzbehörde, in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass der auch naturschutzrechtlich geschützte Park keinen weiteren Schaden nimmt und besagte Schutz- und Entwicklungskonzeption die Richtlinie des Handelns bestimmt.
Im Riedaabschnitt zwischen Ostrau und unmittelbarem Mündungsgebiet der Rieda in die Fuhne sowie im unmittelbaren Einzugsgebiet des Flächennaturdenkmals „Feuchtwald bei Werderthau“ stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer umfassende Abholzungen in an die Aue angrenzenden Waldgebieten fest. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer drückten ihr Unverständnis zu diesen Maßnahmen aus und forderten eine sofortige Einstellung der Massenabholzungen. Ferner forderten sie die naturnahere Entwicklung der Rieda und ihrer Aue besser zu schützen, indem Mäandrierungen verbessert möglich sein müssen sowie zur besseren Entwicklung der Ufervegetation eine Gewässerschonstreifen von mindestens jeweils 10 Metern dringend erforderlich ist. Das trifft auch für die Fuhne zu. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Erfreulicherweise stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer fest, dass das Flächennaturdenkmal „Feuchtwald bei Werderthau“ eine gute Entwicklung als Restauenwald mit Feuchtgebieten aufzeigt. Eine Ausweitung der Entwicklung für den Gesamtraum zwischen Ostrau und zur Mündung der Rieda in die Fuhne gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer unbedingt voranzutreiben. Nur so ist eine Sicherung bzw. Ausweitung der Arten- und Strukturvielfalt des Gebietes, die Entwicklung und der Schutz von Biotop- und Grünverbünden sowie die Ausweitung des Potenzials als Lebens- und Rückzugsraums für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten möglich.
Innerhalb des 3.683 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Fuhneaue“ befindet sich in einer kleinen Waldung bei Mösthinsdorf im Landkreis Saalekreis, der „Schlossfuhne“ ein Bestand von 34 Sumpfzypressen, welcher als Flächennaturdenkmal geschützt ist. Ein so großer Bestand dieser Baumart gilt in Mitteldeutschland als einmalig. Die Sumpfzypresse ist im südlichen Nordamerika und in Mexiko beheimatet. Pädagogische Attraktivität gewinnt der Bestand dadurch, dass die Bäume bei Mösthinsdorf ihren natürlichen Ansprüchen gemäß auf dem Standorteines Erlenbruchwaldes gepflanzt wurden.
Mit Entsetzen stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer jedoch fest, dass große Teile des Waldgebietes massiven Fällungen bzw. Ausholzungen zum Opfer fielen. Auch mögliche Windbrüche können keine Rechtfertigung für diese Verwüstungen sein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer fordern daher eine schnelle und umfassende Aufklärung dieses Frevels und Prüfung der strafrechtlichen Relevanz durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer gilt es nunmehr weitere Fällungen zu unterlassen und dem Wald eine Genesung durch Sukzession zu ermöglichen.
Im Bereich des Kieswerkes Ostrau der Firma Papenburg halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer für bedeutsam jegliche Abbaumaßnahmen einzustellen und die Entwicklung eines vielfältigen Biotops zuzulassen. Neben der erfreulichen Entwicklung von Gehölz-, Schilf- und Staudenflächen haben u.a. Wassergeflügel und Uferseeschwalben Einzug gehalten. Darüber hinaus halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer für dringend geboten, wissenschaftlich die hydrologischen Auswirkungen, insbesondere auf den Park von Ostrau mit seiner Riedaaue, zu untersuchen.
Zum Beispiel entlang des Weges zwischen Ostrau und Kütten stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer umfassende Abpflügungen entlang des Wegsaumbereiches fest. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie des Ordnungsamtes der Gemeinde Petersberg. Dieses weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, führen zu Zerstörungen, Schädigungen und räumlichen Einschränkungen von Standorten für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter. Diese fungieren als sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen zwischen Ostrau und Kütten zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Süßkirschen geführt.
In Kütten nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die naturnahere Entwicklung des Küttener Baches in Augenschein, welche unbedingt zu schützen ist. Ferner regen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Pflege und Erweiterung der angrenzenden Streuobstwiese für dringend geboten.

die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer teilen die großen Sorgen von Burgstettenverein e.V. und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachten zu dem noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte -wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer das jahrzehntelange Engagement von Burgstettenverein e.V. und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. zum Schutz des Burgstetten.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Zudem sehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ versprechen sich die Exkursionsteilnehmer die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier hatte der AHA bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, über Vögeln, bis hin zu Kleinsäugern zu lassen. Leider haben weder der Landkreis Saalekreis, noch die Stadt Landsberg zu dem Vorschlag Stellung bezogen. Der AHA fordert daher beide kommunalen Körperschaften auf, nun endlich zu reagieren.
Zum Abschluss der Exkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und –räume zu ermitteln und zu sichern. Dabei gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg und des Seebener Busches sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu im AHA und im Burgstettenverein mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.03.2019

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Fahrradexkursion zum NSG Saalberghau und zum NSG Untere Mulde durch

am Samstag, den 06.04.2019 eine Fahrradexkursion zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe mit Vorstellung der Projektes Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ und des geplanten Naturerkenntnispfades durch.

Treff ist um 10.00 Uhr Bahnhof Roßlau

Im Rahmen der ca. sechsstündigen Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet Saalberghau zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

Die vielfältigen Bedeutungen und Schutzwürdigkeiten aufzuzeigen ist eine entscheidende Basis des Vorhabens zur Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe. Im Rahmen der Fahrradexkursionist daher seitens des AHA vorgesehen die Vorstellungen zu Inhalt und Stand zu den umfassenden Planungen zur Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe einer interessierten Öffentlichkeit darzulegen und Möglichkeiten der Mitarbeit aufzuzeigen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) appelliert hier mit Nachdruck an die seit dem 07.02.2017 amtierende Direktorin und Vorstand der öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang endlich eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde umzusetzen.

Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte. Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung , ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum Anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.

Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.

Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.

Das hängt leider zurzeit an der unverständlichen Verweigerungshaltung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.

Ferner hat der AHA das dringende und zwingende Bedürfnis seine ablehnende Haltung zu den noch nicht ganz eingestellten Plänen der Stadt Dessau-Roßlau eine Nordumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei.

Ebenso hält es der AHA für dringend geboten erneut und verstärkt auf die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Waldentwicklung im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ hinzuweisen. Die vergangenen und gegenwärtig stattfindenden Abholzungen an Teilen der Exkursionsstrecke werden seitens des AHA massiv kritisiert und als ungeeignet angesehen die Gehölzstruktur ökologisch vernünftig entwickeln zu lassen, was zudem zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte beiträgt. Ferner sieht der AHA durch diese flächendeckenden Abholzungen und damit verbundenen Folgeschäden die Arten- und Strukturvielfalt der Auenlandschaften an Elbe und Mulde bedroht, wozu die Auenwälder dazu gehören.

Mit der Vorstellung der Umsetzung des mit der Stadt Dessau-Roßlau abgestimmten und von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt geförderte Vorhaben zum Schutz, Betreuung und Pflege der Streuobstwiese „Am Landhaus“ sei ein weiteres Hauptthema der Exkursion benannt. Dabei beabsichtigt der AHA auch die Notwendigkeit des Schutzes, der Betreuung und der Pflege der unweit davon gelegenen Streuobstwiese an der „Braunschen Lache“ zu erläutern. Hierzu beabsichtigt der AHA Interessenten zu gewinnen, welche daran Interesse haben mitzuwirken.

Darüber hinaus möchte der AHA die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Roßlau vorstellen.

Wer noch mehr zur Fahrradexkursion und zu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau

Internet: http://www.aha-halle.de

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 29.03.2019 Andreas Liste

Vorsitzender

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