A. Grundsätzliches
AHA fordert weiterhin und verstärkt nachhaltigen Schutz des Harzes
Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das weitere und fortgesetzte Festhalten der Stadt Wernigerode an dem Vorhaben aufgenommen, Teile des ihr anvertrauten Harzes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Dazu sei erneut aus dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landtages Sachsen-Anhalt und Vertretern der Stadt Wernigerode am 09.09.2016 zitiert:
Vor Ort diskutierten sie über einen möglichen Ganzjahreserlebnisbereich am Berg inklusive Skipiste, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen für die Region sowie mögliche Gefahren für die Natur.
Skilanglauf und Wandern haben in Schierke eine jahrzehntelange Tradition. Und wenn es nach der Stadt Wernigerode und vieler ihrer Bürger geht, dann könnten Einheimische und Gäste ab Dezember 2017 auch die Skipisten runtersausen. Denn die Stadt plant für ihren seit 2009 eingemeindeten Ortsteil Schierke den „ganz großen Wurf“: Seilbahn auf den Winterberg mit Beschneiungsanlage, Vernetzung des Skigebietes mit Braunlage, Bau einer Fußgängerzone mit Promenadencharakter durch den Ort, Neubau einer Arena mit vielfältiger Winter- und Sommernutzung sowie die Errichtung eines echten Ortszentrums auf dem Gebiet der ehemaligen Grund- und Sekundarschule mit neuen Hotels, Haus des Gastes und alles, was das Herz eines Touristen begehrt. Langfristiges Ziel ist es, „Schierke am Brocken“ als attraktiven Freizeit- und Erholungsort mit überregionaler Bedeutung deutlich zu stärken. Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro.
Das Gesamtinvestitionsvolumen liege bei etwa 25 Millionen Euro, erklärte Andreas Meling, Sprecher der Stadt Wernigerode in seiner Präsentation vor den Abgeordneten. Davon würden etwa 7 Millionen Euro von der Stadt Wernigerode übernommen, die entsprechende Fördermittel beim Land beantragt habe. Die übrigen knapp 18 Millionen übernehme ein privater Investor. „Wenn der Investor im Januar 2017 weiß, dass er bauen kann, fängt er im März an und will am 15. Dezember 2017 das erste Mal Skifahren“ – ein ambitionierter Zeitplan, der aber durchaus realisierbar sei, so Meling.
Christiane Hopstock, Ortsbürgermeisterin von Schierke, erinnerte daran, dass Schierke in den letzten 25 Jahren wegen des angrenzenden Nationalparks Harz kaum Entwicklungsmöglichkeiten gehabt habe. Mit dem privaten Investor gebe es nun eine einmalige Chance, die nie wieder kommen werde. Außerdem sei man bereits mittendrin in der Entwicklung, die bisher vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt worden sei. In den vergangenen Jahren wurde beispielsweise eine Ortsumfahrung mit großem Parkhaus gebaut, ein Konzertpavillon im Kurpark errichtet und mit der Umgestaltung der Schierker Feuerstein Arena begonnen. Die Mehrheit der Schierker stehe vorbehaltlos hinter dem Projekt und fügte sie hinzu: „Wir Schierker lieben unsere Natur und würden einen Teufel tun und sie zerstören.“
Umweltverträglichkeitsprüfung läuft Knackpunkt bei dem Großprojekt dürfte dennoch der Eingriff in die Natur werden, schließlich sollen laut Planung 20 Hektar Wald- und Moorgebiet aus einem geschützten Gebiet des Naturparks entnommen werden – eine Fläche etwa so groß wie 28 Fußballfelder, in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Harz. Als Träger der Planung hat die Stadt Wernigerode im Sommer 2016 bei der obersten Landesentwicklungsbehörde Sachsen-Anhalts ein Zaumordnungsverfahren beantragt, bei dem unter anderem eine Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Bis November 2016 soll das Verfahren abgeschlossen sein. Danach erhoffen sich Stadt und Investor Klarheit, ob es „unüberbrückbare Hürden für das Projekt gibt“ oder „Genehmigungsfähigkeit“, erklärte Stadtsprecher Meling.
Skepsis seitens des Umweltministeriums In der anschließenden Diskussionsrunde im Rathaus Schierke gab es neben vielen positiven Stimmen auch kritische Fragen einzelner Abgeordneten. Zum Beispiel zum geplanten Naturspeichersee für die Beschneiungsanlage und die Auswirkungen auf die Kalte Bode, aus dem das Wasser entnommen werden soll. Ebenfalls kritisch hinterfragt wurden die Auswirkungen durch die Fragmentierung der Landschaft auf Flora und Fauna sowie die anvisierten Auslastungszahlen der Skianlage vor dem Hintergrund des Klimawandels.
Und natürlich wurde auch die Frage diskutiert, ob es der richtige Weg sei, für das Projekt 20 Hektar Wald und Moorgebiete zu opfern. Eher skeptisch äußerte sich auch ein Vertreter des Umweltministeriums. Dort werde das Projekt nicht als prioritär angesehen, es müssten eine ganze Reihe an Fragen gelöst werden, bis sich das Ministerium damit anfreunden könnte. , Zitat Ende
Zwischenzeitlich hatte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, mit ihrer Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an der Spitze, ihre berechtigten Einwände gegen die geplanten massiven Eingriffe am Rand des Nationalparkes Harz dargelegt, welche zusammengefasst sich insbesondere auf die besonders schützenswerten 20 Hektar Wald- und Moorgebiet sowie der anderen Auswirkungen auf Kalte Bode und einen Schlag gegen den Klimaschutz beziehen. Das dabei der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU), der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel (CDU) und der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes als unbeachtlich ansehen, ist dabei nicht verwunderlich, sondern zeugen von verheerender Kontinuität in der Landesregierung. So wie sich diese Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalt u.a. zum Verbau des Landes mit Autobahnen und Straßen, zum Umgang mit dem Wolf sowie zu dem Ausbau von Elbe und Saale verhalten, verherrlichen diese Leute auch die Vorhaben in Schierke. Dabei spielen offenbar EU-Regelungen zum Umgang mit Natur und Gewässern sowie das Klimaschutzabkommen von Paris keine oder maximal eine untergeordnete Rolle.
Nunmehr scheint der sogenannte Investor Gerhard Bürger aus Hildesheim ein weiteres Ass aus dem Ärmel zu ziehen – den sachsen-anhaltinischen Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Hartmut Möllring im Zeitraum von 2013 bis 2016 und davor in Niedersachsen 10 Jahre von 2003 bis 2013 Finanzminister. Dieser Mann mit dem Parteibuch der CDU ist bisher immer wieder und deutlich mit seiner Abneigung gegenüber Arbeitnehmerrechten sowie in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz in Erscheinung getreten. Daher verwundert es nicht, dass der steuerlich finanzierte Pensionär nun sein Insiderwissen aus seiner dreijährigen Zeit in Sachsen-Anhalts CDU/SPD-Regierung und seine bestimmt noch sehr guten Kontakten zu den gegenwärtigen Regierenden in Magdeburg -insbesondere zur CDU- , aber auch zur SPD nutzt, um private Profitadressen über das Allgemeinwohl zu stellen. Der AHA fordert daher, dass derartige Verquickungen sofort und unwiderruflich zu unterbinden sowie andere bisherige bzw. gegenwärtige Seilschaften offenzulegen und endgültig zu kappen sind.
Ferner stellt sich die Stadt Wernigerode noch immer ein Armutszeugnis aus, indem sie aufzeigt mit Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen an touristische Attraktivität gewinnen zu wollen. Anstatt mit den bestehenden Schön- und Besonderheiten der Natur und Landschaft des Harzes zu locken und darauf einen vielfältigen und sanften Tourismus abzustimmen und zu entwickeln, möchte man stattdessen landschafts- und naturfremde Verbauungen vornehmen.
Der nunmehrige Gipfel des Unvermögens des sachsen-anhaltinischen CDU-Ministerpräsidenten mit Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes umzugehen, ist die Anweisung an die grüne Umweltministerin, im Rahmen eines Flächentausches, die für das Seilbahnprojekt wichtigen Waldflächen, der Stadt Wernigerode zu übertragen. Somit verstärkt sich das skandalöse Bild der tiefen und offenbar unerschütterlichen Kumpanei von CDU-Mitgliedern in der Landesregierung mit dem im privaten Profitinteresse agierenden „Investor“ und eine Duldung und Unterstützung durch den SPD-Wirtschaftsminister erkennt. Dass da die Umweltministerin Dalbert hier von „Harz-Mafia“ spricht, ist da mehr als verständlich !
Dabei müsste auch bei der überwiegenden Zahl der Abgeordneten des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesregierung und der Stadt Wernigerode sowie anderer Befürworter des Vorhabens ferner angekommen sein, dass die Schneewahrscheinlichkeit auf Grund des Klimawandels sinkt. Dem dann mit Schneekanonen gegensteuern zu wollen ist ein weiterer Beitrag zum Klimawandel. Somit verstößt dieses Vorhaben nicht nur gegen jegliche rechtliche Grundlagen auf internationaler und europäischer Ebene und in Verantwortung von Bund und Land Sachsen-Anhalt, sondern auch gegen wissenschaftlich-fachliches Verständnis sowie einem Mindestgebot von Vernunft und Anstand.
Der AHA regt stattdessen ein länderübergreifendes Tourismuskonzept zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welche den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Der AHA ist erfreut, dass sich bisher schon 5.405 Personen mit ihrer Unterschrift der Petition „Keine Naturzerstörung – für den Erhalt eines `NATÜRLICHEN Schierke`“ angeschlossen haben. In dem Zusammenhang ruft der AHA weitere Bürgerinnen und Bürger auf, die Petition zu unterzeichnen, welche unter folgendem Link zu finden ist:
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
B Verfahrensunterlagen
Zu Präambel
Vom Grundsatz her ziehen eine intakte natürliche Umwelt und eine vielfältig ausgeprägte Landschaft Menschen an, um sich zu erholen und zu entspannen. Neben der Bedeutung einer vielfältigen natürlichen Umwelt und Landschaft als Lebens- und Rückzugsraum hat daher die Naherholung und der Tourismus eine nachgeordnete Rolle einzunehmen. Besonders, wenn massive bauliche und strukturelle Eingriffe, wie im konkreten Fall geplant, zu befürchten sind.
Von daher gilt es unverzüglich und komplett diese Planungen einzustellen, um so weitere Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft auszuschließen.
Zu 1.1 Aufgabenerstellung einschließlich Begründung des Bedarfs bzw. Erfordernis der Planung
Es ist unverständlich, wie eine starke Beeinträchtigung bis Zerstörung von Teilen der Umwelt, Natur und Landschaft des Oberharzes im öffentlichen Interesse liegen kann, um unverantwortlicherweise Flächen teilweise oder vollständig zu verbauen und so noch die Auffassung zu vertreten, etwas für den Tourismus zu tun. Daher gilt es die im Landesentwicklungsplan festgelegte Ausweisung als Vorranggebiet Natur und Landschaft unangetastet zu lassen.
Zu 1.2 Planungsvorstellung
Zu 3.3.5 Einzelfachliche Grundsätze zu Landwirtschaft und Forstwirtschaft
„die Schaffung eines attraktiven Wander- und Skigebietes nahe der Ortschaft Schierke.“ auf der Zerstörung bzw. Störung von Umwelt, Natur und Landschaft beruhen zu lassen ist hochgradig unverantwortlich und gilt es ggf. einer strafrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Besonders in dem Blickwinkel, dass hier bereits umfassende öffentliche Mittel der Steuerzahler in die verantwortungslosen Projekte geflossen sind. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundes-amt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden statt. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Land-wirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Bei der Aufführung der Maße für Skipisten und Rodelbahnen sowie der damit verbundenen Einschätzung der gegenwärtigen Ausgangslage ist von einer Rodung von mindestens 71.300 m² = 7,1 ha Waldfläche auszugehen. Darin sind keine weitere Bauten wie zum Beispiel „Parkplätze/Verkehrserschließung: Die vorhandenen Parkplätze im Parkhaus am Projektgebiet (zzt. ca. 715 Stellplätze) sollen durch einen Anbau auf ca. 800 Stellplätze erweitert werden. Südöstlich des Parkhauses ist an der Straße „Am Winterbergtor“ zudem eine Parkplatzerstellung für Busse, Sprinter und Fahr-zeuge > 2.00 m Höhe geplant (ca. 100 Stellplätze für Pkw, 5 für Busse), die gleichzeitig auch als Wendeschleife dienen kann.“ enthalten.
Eigene Angaben enthalten sogar folgende Angaben, Zitat:
„Rahmen des geplanten Vorhabens werden nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 21,6 ha Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt (20,5 ha direktes Projektgebiet + 1,1 ha geplante Parkplatzfläche29). Diese Flächen entfallen somit als Wald.“, Zitat Ende
Nach eigenen Angaben umfasst der Ort Schierke eine Waldfläche von 3.881 ha, was bei einem Mindestverlust von 21,6 ha Wald eine Reduzierung um 0,556 Prozent darstellt.
Darüber hinaus ist mit einer vollständigen optischen Veränderung des eigentlichen Landschaftsbildes zu rechnen, was sich alleine auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt erheblich auswirkt.
Zu 2.3.2 Alternativtrassen/Abgrenzungen des Projektgebietes
Keine der aufgeführten sogenannten 8 Alternativen schließt massive räumliche und strukturelle Eingriffe in den Natur- und Landschaftsraum aus. Das betrifft nicht nur den hoch schützenswerten Moorwald, sondern auch angrenzende Feuchtgebiete, Wiesen und Gehölzflächen. Bereits der Bau von Bauten kann zu massiven Veränderungen oder gar Verunreinigungen in Schicht- und Grundwasserleitern oder bzw. und zur Unterbrechung und Umleitung von Wasserströmen führen, was zur schrittweisen Austrocknung führen kann. Hinzu kommt der Entzug von Wasser für die Beschneiungsanlagen, welche auf Grund der zunehmenden Klimaerwärmung mehr zum Einsatz kommen könnten. Welche Probleme das insgesamt weisen folgende nachfolgenden Dokumente des Umweltbundesamtes und des Bayrischen Landesamtes für Umwelt umfassend aus:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3513.pdf
https://paradigmaps.geo.uni-halle.de/klimawandel/sites/default/files/Beschneiungsanlagen_LfU_Bayern_2008.pdf
Daraus leitet sich ab, dass ein Bau dieser Anlage nicht möglich ist.
Zu 3 Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf räumliche Belange der Raumordnung
Es ist kein plausibler Grund erkennbar, warum die Landes- und Raumordnungsplanungen eine Änderung zu Ungunsten von Umwelt, Natur und Landschaft erfahren soll. Noch dazu eine bisherige touristische Nutzung nicht ausgeschlossen ist, aber eine natur- und landschaftszerstörerische Intensivierung richtigerweise schon.
Zu 3.1.1 Siedlungsstruktur
Zu 3.2.3 Einzelfachliche Grundsätze zu Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen
Die unter „Aus- und Wechselwirkungen“ prophezeiten wirtschaftlichen „Verbesserungen“ beruhen auf reinen Mutmaßungen und nehmen bewusst massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft mit ihren zerstörerischen Folgen bewusst in Kauf bzw. strebt dies vorsätzlich an.
Zu 3.5.1 Ziele und Grundsätze zur Verkehrsentwicklung
Zu 3.5.2 Ziele und Grundsätze zu Verkehrsarten: Schiene, Straße, Rad- und Fuß-verkehr, ÖPNV
Eine selbst prognostizierte Erhöhung des Kfz.-Verkehrs an einem Urlaubswochenenden im Winter von derzeit 4.300 Kfz/24h um 2.200 Kfz/24 h auf 6.500 Kfz/24h ist ein kontraproduktiver Beitrag zur Verkehrsvermeidung und trägt zudem zur weiteren Verschlechterung der Klimasituation bei. Eine weitere Tatsache, welche der Umsetzung des Vorhabens entgegensteht.
Zu 3.6.4 Einzelfachliche Grundsätze zu Energie, Wasserversorgung, Abwasserbe-seitigung, Telekommunikation und Abfallwirtschaft
Jede Entnahme von Wasser, in welchem Umfang auch immer, stellt einen massiven Eingriff in das Gewässersystem dar. Dazu gehören die Wasserentnahme an sich und möglich Bauarbeiten zur Errichtung der Entnahmestelle und nicht zuletzt die Verlegung von Rohrleitungen zum Weitertransport des Wassers. Angesichts der zu erwartenden Verringerung der Niederschlagsmengen benötigt die Kalte Bode selbst das Wasser, um die nachliegende Auenlandschaft mit Wasser versorgen zu können. Ein Verzicht des Gesamtprojektes führt nicht zu möglichen hydrologischen Stresssituationen an der Kalten Bode. Es ist dringend geboten die Auen- und Flusslandschaften von Kalter und Warmer Bode sowie Bremke verstärkt einer naturnaheren Entwicklung bedürfen. Dies entspricht auch dem Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Zu 3.8.2 Vorranggebiet für Natur und Landschaft
Alleine selbst die in den Planungsunterlagen aufgeführten Schutzgebiete, wozu jeweils 5 FFH- und Naturschutz-Gebiete, zwei Landschaftsschutzgebiete, zwei Naturparke, ein Nationalpark, ein Trinkwasserschutzgebiet sowie das Grüne Band gehören und welche direkt oder indirekt betroffen sind, lassen ein derartiges Projekt nicht zu. Hinzu kommen die Bedeutung und das dringende Erfordernis nicht nur den bestehenden Biotopverbund zu erhalten, sondern sogar zu festigen und auszuweiten. Hinzu kommt, dass jegliche Veränderungen an den Bodenverhältnissen auch Änderungen an der Hydrologie zur Folge haben können. Die bestehenden Verhältnisse sorgen momentan offenbar für eine Stabilität einzelner schutzwürdiger Gebiete. Daher sind jegliche bauliche Eingriffe zu unterlassen und stattdessen den Biotopverbund weiter entwickeln zu lassen.
Desweiteren können die angedachten Bauten und Verlärmungen zur Vergrämung von zahlreichen Tierarten führen. Die vorliegenden Lärmprognosen beziehen sich zudem praktisch ausschließlich auf die Wohngebiete.
Die eigenen Ausführungen in den Planungsunterlagen können nur dazu führen von dem Vorhaben sofort und endgültig Abstand zu nehmen.
Zusammenfassung
Die vorliegenden Planungsunterlagen liefern selbst den Nachweis, dass ein Eingriff in diesen äußerst sensiblen Natur- und Landschaftsraum nicht zulässig sein kann und daher auch keine Genehmigungserteilung erfolgen darf. Eine Umsetzung des reinen kommerziellen Tourismusvorhabens hat garantiert eine massive Beeinträchtigung auch des Gesamtgebietes des Oberharzes zur Folge. Die Auswirkungen der Klimaveränderungen wie Abnahme von Schneefällen, Verringerung der Niederschlagsmengen und Erwärmungen blenden die Planer komplett aus. Gleiches trifft für die drohende Gefahr von Umwelt, Natur und Landschaft zu. Naherholung und Tourismus haben sich dem Schutz dieser Umweltfaktoren unterzuordnen.
Anhang: https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und-landesentwicklung/raumordnungsverfahren-schierke/#c193468