A. Grundsätzliches
Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:
„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes
Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:
„5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?
Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:
- Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
- Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
- Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
- Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
- Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
- Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
- Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende
Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.
Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.
Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Halle (Saale), den 20.12.2018
Andreas Liste
Vorsitzender“
Zitat Ende
B. Zu den Planungsunterlagen
B.1. Begründung des Entwurfes
Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zumindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Zu 4.1. Bisherige Entwicklung
Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.
Zu 4.3. Konzeption zur Standortentwicklung
Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.
Zu 5.4. Flächennutzungsplan
Zu 5.6. Waldumwandlung
Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.
Zu 6.2. Umweltbericht
Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.
Zu 6.7. Immissionsschutz
Zu 6.8. Verkehrserschließung
Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende
Zu 7.1. Analyse regionalökonomischer Effekte und Bedarfsanalyse Infrastruktur
Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 % mit dem PKW und 10 % mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 % mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 % bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 % um 40 % auf mindestens 50 % zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 % um 40 % auf maximal 50 %.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.
B 2 UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre
Zu 2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Die Erfassungen haben offenbar acht Biotopformen in und am Wald festgestellt. Daraus leitet sich zudem ein umfassendes Entwicklungspotential, welches bei einer Überbauung verloren ginge. Gleiches ist aus den Ausführungen zum Bestand der Fauna erkennbar.