Monat: Oktober 2018 (Seite 4 von 5)

Untere Mulde in Dessau – Roßlau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der Muldeaue zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst am 06.Oktober 2018 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, auch die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.

Das erste Ziel war der Blick auf die Stillinge. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass dieses Gewässer von allen Verbauungen und Verschmutzungen freizuhalten sind. Darüber hinaus gilt es den Silberweidenbestand weiter zu befördern.

Als zweite Station fielen die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.

Hier verdeutlichte sich, dass das letzte Hochwasser im Sommer 2013 seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Mit Unverständnis stellten sie jedoch fest, dass man offenbar beabsichtigt Bauschutt auch aus anderen oberflächlich beräumten Kleingartenanlagen –z.B. an der Braunschen Lache- herangeschafft, zu verwenden, um Baustraßen zu errichten. Neben der Frage zu dem nicht erkennbaren Sinn derartiger Baustraßen, stellt sich sofort die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen, wozu nicht nur die Oberbauten gehören. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und –schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen alternativlos und unverzüglich vollständig u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen. Weiterlesen

Bäume pflanzen statt abholzen

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum elften Mal auch am Karfreitag, den 19.04.2019 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).

Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, auf der Peißnitzinsel sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee, am Riveufer und am Universitätsring massiv bedroht.

Erst jüngst holzte man u.a. massiv entlang des Gimritzer Dammes bis zur Heideallee ab, um somit ein Festhalten an einer falschen falschen Umwelt- und Verkehrspolitik der Stadt Halle (Saale) zu manifestieren.

In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

• Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
• Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
• Saalesparkasse
• Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA begrüßt Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines ca. 8.509 ha großen Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Damit besteht eine noch bessere Möglichkeit die Auenlandschaften der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale zu schützen. Ferner kann dieses Naturschutzgebiet nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren sowie die Arten- und Strukturvielfalt befördern, sondern auch dem Schutz und Weiterentwicklung des Biotop- und Grünverbundes dienen. Ein den Schutzzielen angepasster Tourismus, gekoppelt mit kluger Umweltbildungsarbeit ermöglicht ein Kennenlernen von Umwelt, Natur und Landschaft im Naturschutzgebiet.
Erwartungsgemäß und reflexartig kommen insbesondere von ewiggestrigen Jägern, Anglern und Landwirten massive Widerstände, welche jedoch hauptsächlich von unangemessenen Egoismen und Verantwortungslosigkeit geprägt sind.
Nach Auffassung gilt es diese unsachlich und unfachlich vorgetragenen Widerstände im Interesse eines nachhaltigen Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft zu überwinden.
Der AHA hat zu dem Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 am 24.09.2018 folgende Stellungnahme abgegeben, Zitat:

„Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Inteesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen –Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „, Zitat Ende

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken, dass geplante Naturschutzgebiet zu entwickeln.
Wer Interesse daran hat im Rahmen seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg sowie Ortsgruppe Dessau – Roßlau daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele,

Zitat:

„3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Der hallesche Stadtrat hat im Rahmen seiner Sitzung offenbar dieses Machwerk in die Ausschüsse verwiesen.

Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.

Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. In dem Zusammenhang ruft der AHA auf die Wahlen in Halle (Saale) zum Stadtrat und zum Oberbürgermeister im Jahr 2019 zu nutzen, verantwortungsvolle Personen zu wählen und solche Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche sich offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend Umwelt, Natur und Landschaft zu vernichten.

Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale und Stopp von Massenabholzungen für erforderlich

Mit fortgesetztem großem Interesse verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms aufgenommen. Offenbar war der Auslöser der Planungen der Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife bestätigt hat. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den
Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee aufgenommen. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tierund Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen fordern den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man massiv damit begonnen den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und einen wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.

Nunmehr behauptet der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und meint damit die Fortsetzung der Massenfällungen genehmigen zu können. Offenbar hat sich dieser Mann überhaupt keinen Überblick über die bisherigen Massenabholzungen und Zerstörungen an Umwelt und Natur entlang des Gimritzer Dammes verschafft. Dann wäre ihm bestimmt aufgefallen, dass 39 „Ersatz“-Pflanzungen eine reine Verhöhnung in Sachen Schutz und Entwicklung von Umwelt und Natur darstellt.

Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen! Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und –korridor dienen. Leider hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen. Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs herauszuarbeiten.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern. Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0345 – 2002746

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern weiterhin Erhalt des Gehölzbestandes am Riveufer in der Stadt Halle (Saale) und rufen zur Protestexkursion auf

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf hat eine Beschlussvorlage „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ dem halleschen Stadtrat zur seiner Sitzung am 26.09.2018 vorgelegt.

Dieser hat nun offensichtlich die Vertagung beschlossen, was aber bedeutet, dass die Pläne nicht vom Tisch sind.

In den Planungsunterlagen gibt man als Bestand der Baumallee 146 Linden und 9 Rosskastanien, also gesamt 155 Bäume an. Im Zuge von geplanten Baumaßnahmen beabsichtigt man insgesamt 99 Bäume, davon 28 Alleebäume zu fällen. Das sind 18.06 % der Alleebäume. Als Gründe gibt man den Zustand und Sanierungserfordernisse für den Abwasserhauptsammler sowie die Sanierung des „Senkgartens“ nördlich des Heinrich-Heine-Felsens sowie die fehlende Vitalität von zahlreichen Bäumen an.

Nunmehr liegt laut Medienberichtern ein Gutachten des Inhabers der Universitätsprofessur für Geobotanik im Institut für Biologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. rer. nat. habil. Helge Bruelheide sowie des Herbarkustos / curator vom Bereich Geobotanik und Botanischer Garten, Herbarium im Institut für Biologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. rer. nat. habil. Uwe Braun vor, welches durchaus zu gegenteiligen Ergebnissen kommt.

Auf Grund dieser momentanen Faktenlage fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ nunmehr eine gutachterliche Transparenz ein und somit die unverzügliche vollständige Veröffentlichung aller existierenden Gutachten zum Zustand der Bäume im Bereich des halleschen Riveufers.

Ferner besteht aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ hier noch sehr viel Raum einer alternativen Entwicklung des Riveufers. So sehen beide Organisationen das dringende Erfordernis die stark befestigten Standräume aufzulockern oder gar auszutauschen, da u.a. die Verwendung von Auftausalzen zu starken Bodenbelastungen geführt haben. Mangelnde Durchlüftung, schlechte Zufuhr von Wasser und Salzbelastungen haben unweigerlich zur Schwächung des Baumbestandes mit entsprechenden Infektionen geführt. Daher sind auch fach- und sachgerechte Schnittmaßnahmen erforderlich, um den Bäumen bei dem „Abstoß“ angeblich infizierter Kronenteilen zu helfen.

Im Bereich des Hauptsammlers halten es Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ für erforderlich selektive Rückschnitte von Wurzelbereichen zu prüfen und den Hauptsammler so zu gestalten und zu ertüchtigen, dass ein Eindringen von Wurzeln künftig ausgeschlossen ist. Zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erscheint es sinnvoll zu sein,dort wo es möglich ist, den obengenannten Bodenaustausch zu realisieren.Im Zuge der Sanierung des „Senkgartens“ nun eine „Steinschlagsicherung“ vorzunehmen erscheint beiden Organisationen vollkommen überflüssig zu sein. Der bestehende Gehölzbestand hat bisher hervorragend diese „Steinschlagsicherung“ übernommen. Eine ordnungsgemäße langjährige Beobachtung des Standortes im Vorfeld der Maßnahmeplanung ist offenbar ausgeblieben. Daher ist das Vorhaben auf ca. 800 m² ca. 30 Bäume zu fällen vollkommen überflüssig und daher zu unterlassen. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weisen an der Stelle darauf hin, dass die Vermehrung von Bäumen über Samen die natürliche, generative Vermehrungsform ist und versteht daher nicht die geringe Wertschätzung durch die Verwaltung der Stadt Halle (Saale).

Auf Grund der unzureichenden fachlichen und sachlichen Betrachtung halten es daher Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ für dringend geboten die Planungen vollständig neu zu starten und so zu gestalten, dass eine umfassende öffentliche Beteiligung stattfindet. Hinsichtlich der Planung weisen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ darauf hin, dass nach eigenen Angaben der Stadt Halle (Saale) unter Natur- und Denkmalschutz stehen und weist auf das Zitat aus dem Denkmalschutzverzeichnis in der Beschlussvorlage, auf Seite 4 hin: „

Dem gewundenen malerischen Verlauf des Flusses folgende Straße, die saaleseitig von einer Promenade mit Lindenallee begleitet wird. Die Straße wird durch das Saaleufer mit dem reichen Baumbestand, die aufragenden Porphyrfelsen und die freistehenden, repräsentativen Villen landschaftlich und architektonisch geprägt.“ Zitat Ende

Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ widerspricht jedoch die gegenwärtige Beschlussvorlage „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ eindeutig dieser Darstellung und Erhaltungsziel. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern daher Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, eine transparente, fachlich fundierte Stadtplanung im Bereich des Riveufers vorzunehmen, wo der Schutz, der Erhalt und die Verbesserung von Umwelt, Natur sowie Landschafts- und Stadtbild das Primat haben. In dem Zusammenhang bekunden Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv zu sein.

Aus diesen Gründen rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ zu einer gemeinsamen Protestexkursion am Mittwoch, den 31.10.2018 zum halleschen Riveufer auf und appellieren an die interessierte Bevölkerung, aber auch an die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung sowie die Gutachter an der Veranstaltung teilzunehmen. Treff: 11:00 Uhr Ecke Burgstraße/Riveufer

Ferner sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen eingeladen im AHA und in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) & Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail „Initiative Pro Baum“: initiativeprobaum@yahoo.de

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