Monat: September 2018 (Seite 1 von 3)

AHA führt Exkursion zum Schillerpark und in das NSG Untere Mulde durch

In langfristiger Anknüpfung an die 3. Muldekonferenz am Samstag, den 30.09.2017 in der Gemeinde Muldestausee, Ortsteil Muldenstein, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 06.10.2018 eine Exkursion teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“ durch.

Im Rahmen der ca. vierstündigen Exkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit der weitgehend unverbauten Mulde als Bestandteil eines weitläufigen Naturschutz- und FFH-Gebietes sowie des weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreiches als einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsraum darzustellen. Darüber hinaus ist seitens des AHA vorgesehen die damit eng verbundene ökologische und kulturelle Bedeutung des Gebietes um die Stillinge und den Schillerpark sowie die umfassenden Bedrohungspotenziale darzustellen. In dem Zusammenhang hat der AHA das dringende und zwingende Bedürfnis seine schweren Bedenken zu den offenbar noch existierenden Plänen der Stadt Dessau-Roßlau eine Nordostumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei.

Ferner beabsichtigt der AHA seine Überlegungen zur Betreuung zweier Streuobstwiesen in dem Gebiet vorzustellen. Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus abgeschlossen. Zwischenzeitlich hatte der AHA in der Streuobstwiese „Am Landhaus“ umfassende Schnittmaßnahmen an den Bäumen und Mahdarbeiten vorgenommen. Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA nunmehr die nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese beraten, diskutieren und der interessierten Öffentlichkeit darlegen.

Der AHA hält es ebenfalls für dringend geboten im Rahmen der Exkursion das Thema Hochwasser sowie seine Vorschläge zum Umgang damit aufzuwerfen.

Darüber hinaus möchte der AHA die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Rosslau sowie das Vorhaben der Entstehung eines Naturerkenntnispfades Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe vorstellen.

Treff ist um 10.00 Uhr in Dessau-Roßlau an der Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)
Wer noch mehr zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO-LSA)

Zu § 2 Lage, Gebietsabgrenzung und Kartendarstellung
Zu Absatz 4

Die Abgrenzung gilt es generell auf 10 Gewässerrandstreifen auszudehnen.
Begründung:
Gewässer benötigen gerade im Uferraum umfassende Entwicklungsmöglichkeiten. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen der Flora und Mäandrierungen. Zudem erhö-hen breitere Gewässerschonstreifen die Pufferungswirkung gegenüber intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Ferner dienen sie zur ökologischen Belebung der häufig ausge-räumten Agrarlandschaften, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbund.
Es gilt Wege in die besonderen Schutzgebiete mit einzubeziehen.
Begründung:
Wege fungieren nicht nur als Verbindungsräume für den Menschen, sondern auch für Fauna und Flora. Krautflora, Pfützen und offener Boden ermöglichen zudem u.a. Nah-rungsgrundlagen, Gewinnung von Nistmaterial (z.B. Schlamm aus Pfützen für Schwal-ben) sowie dienen Pfützen als Tränke für Tiere aller Art. Diese Strukturen sind durch die rasante Versiegelung von Wegeverbindungen massiv bedroht und bedürfen daher ei-nen besonderen Schutz.

Zu § 7 Landwirtschaft

Bekanntlich sorgt eine biologisch – alternativ bzw. biologisch-dynamisch ausgerichtete Landwirtschaft, welche von einer großen und vielfältigen Anbaustruktur sowie ord-nungsgemäßen Fruchtfolge geprägt ist, für die Erzeugung qualitativ hoher Produkte, Erhöhung der Qualität von Boden, Wasser und Luft sowie eine Arten- und Strukturviel-falt von Fauna und Flora. Dies gekoppelt mit dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Flurgehölzen, Feuchtgebieten, Gewässern und Kraut- und Staudenflächen bewir-ken eine Verbesserung von Umwelt, Natur und Landschaft. Dazu gehört auch der Ausschluss des Ausbringens von Düngemitteln und Pestiziden in Gewässernähe. Eine ordnungsgemäße Landwirtschaft muss auf die Ausbringung umwelt-und naturschädigender Düngemittel und Pestizide verzichten.

Zu § 8 Forstwirtschaft

Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist auf Verkehrssicherheitspflichten zu beschränken, um eine naturnahe Entwicklung von Waldgebieten zu ermöglichen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die sogenannte „ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung“ zu starken Schäden am Pflanzenbestand und in der Bodenstruktur geführt haben. Als Beispiele dienen u.a. die unverhältnismäßigen Eingriffe im Hakel, im Plötzkauer Auwald, im Dröbelschen Busch und in der Sprohne. Neben der Zerstörung von Waldstrukturen, Beseitigung von Sukzessionen und umfassender Bodenverdichtungen haben diese Nutzungsformen zur Erhöhung der Windbruchgefahr geführt. Die bisherige weitgehende Verweigerungshaltung vor Ort zu beraten und die ungehinderte Forstsetzung dieser Bewirtschaftsformen sind inakzeptabel und bedürfen eines sofortigen Wandels und Verbots bisheriger Formen der Forstwirtschaft in den Schutzgebieten.

Zu § 9 Jagd

Die Jagd in den besonderen Schutzgebieten ist komplett auszuschließen, um eine geschützte naturnahe Entwicklung der Fauna zu ermöglichen. Insbesondere diese besonderen Schutzgebiete müssen als störungsfreie und geborgene Rückzugsgebiete fungieren. Über Ausnahmefällen gilt es im Einzelfall nach Prüfung und Abwägung aller Umstände sowie unter Ansetzung sehr strenger Gesichtspunkte zu entscheiden.

Zu § 10 Gewässerunterhaltung

Neben der grundsätzlichen Neudefinition von „Gewässerunterhaltung“ nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen von Naturschutz, Hydrologie und Gewässerökologie sowie nach Gesichtspunkten der Wasserrahmenrichtlinie der EU gilt es Eingriffe nur zur Beseitigung von Havarien und deren Folgen zu beschränken. Ansonsten ist der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von mindestens 10 m breiten Gewässerschon sowie des Verbleibs von sukzessiv entstanden Gehölzen und Althölzern in den Gewässern zu belassen. Diese dienen Tierarten –z.B. Eisvogel und Beutelmeise sowie zahlreichen Fischarten, Insekten und Spinnen- als Lebens- und Nahrungsräumen. Abbruchkanten stellen wichtige Bruträume z.B. für die Uferseeschwalbe und den Bienenfresser dar. Darüber hinaus befördern Störsteine und –hölzer die Mäandrierung und die damit verbundene Erhöhung der Gewässerstruktur und –vielfalt. Diese Sedimentsverschiebungen verringern Fließgeschwindigkeiten. Kleine Wasserfälle ermöglichen den Eintrag von Sauerstoff. Der Wechsel von Beschattung und Licht erhöhen ebenfalls die Arten- und Strukturvielfalt des Gewässers, der Fauna und der Flora. Auch oder gerade zu Abflussgräben und –rinnen degradierte Fließgewässer benötigen diese naturnahen Umgestaltungsprozesse.

Zu § 11 Angel- und Berufsfischerei

Die Vergangenheit hat immer wieder aufgezeigt, dass diese Form der Bewirtschaftung zu massiven Schäden an und in den Gewässern geführt hat. Dazu zählen insbesondere Trittschäden an Ufern, Zerstörung bzw. Störung von Schilf- und Röhrichtbeständen und Gehölzbereichen, das Aufstellen von Zelten und umfassende Vermüllung. Abgesehen von der Störung der Fauna. Darüber hinaus verbinden sich häufig damit Forderungen nach Errichtung von Baulichkeiten wie Steg- und Bootsanlegeanlagen. Daher sind in den besonderen Schutzgebieten das Angeln und die Berufsfischerei auszuschließen.

Abschließende Anmerkungen

Im Rahmen einer zügigen Umsetzung von Schutzmaßnahmen und in Ergänzung bereits genannter Vorschläge und Anregungen gilt es im Rahmen von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen folgende Aktivitäten zu prüfen:

  • Umfassende Wiederherstellung von Überflutungsräumen durch Rückgabe von
    Auen an Fließgewässer in Form von Deichrückverlegungen und –aufhebungen.
    Einhergehend damit gilt es neben der Sicherung von Gewässerschonstreifen,
    Feuchtgebieten, Wiesen- und Staudenflächen die sukzessive Wiederentstehung
    von Auenwälder zu prüfen.
  • Die umfassende Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art, um die
    Arten- und Strukturvielfalt wieder zu erhöhen, eine naturnahe Entwicklung zu
    ermöglichen sowie eine barrierefreie hydrologische Verbindung zwischen Gewässer
    und Umland wiederherzustellen bzw. zu ermöglichen.
  • Prüfung des Rückbaus von Bodenversiegelungen
  • Keine Neuversiegelungen von Wegen unter dem Vorwand der Entwicklung und
    des Ausbaus des Radwegenetzes sowie des ländlichen und forstwirtschaftlichen
    Wegebaus.
  • Naturnahe Wiederherstellung alter Wegeverbindung einhergehend mit der Entstehung
    von Wegebegleitgrün in Form von Gehölzstreifen, Obstalleen und Kopfweidenbeständen,
    gekoppelt mit Saumstreifen aus Stauden, Gräsern und Kräutern
  • Stilllegung von Splitterflächen in Hangbereichen, um eine naturnahe Entwicklung
    zu ermöglichen und Erosionen zu unterbinden.
  • Kein Aufschluss für bergbauliche Aktivitäten
  • Keine Überplanung und Zerschneidung für Verkehrstrassen und Ausschluss von
    Energieerzeugungsanlagen in den besonderen Schutzgebieten.

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen –Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können.

Karte NSG Mittelebe PDF(3MB):Karten NSG Mittelebe

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) führte am Samstag, den 22.09.2018 planmäßig eine Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Weiterlesen

Peißnitz

Die Peißnitzinsel ist für alle Hallenser ein beliebtes Ausflugs- Erlebnis- und Entspannungsziel.

Sie wird auch gern für Spontanparties genutzt.

Foliekonfetti

Foliekonfetti

Leider bleiben die geleerten Behältnisse und, so schön es aussieht, geworfenes Foliekonfetti für alle Besucher erkennbar liegen.

Die Reinigungskräfte der Stadt sehen ihre Zuständigkeit nur für das Einsammeln der großen Stücke. Das Konfetti bleibt auf der Rasenfläche liegen und löst sich, da es aus Alufolie ist, nicht in Luft auf.

Zusammen mit den unzähligen, stark nikotinhaltigen Zigarettenresten und Kronkorken auf der Liegewiese des Saalebadestrandes, gibt das eine gefährliche und giftige Mischung für den Boden, wo kleine Kinderfüße gern barfuß laufen.

Die Gesundheit für alle ist nicht nur beim Lebensmittelkauf im Bioladen wichtig.

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern Erhalt des Gehölzbestandes am Riveufer in der Stadt Halle (Saale)

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf hat eine Beschlussvorlage „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ dem halleschen Stadtrat zur seiner Sitzung am 26.09.2018 vorgelegt.

In den Planungsunterlagen gibt man als Bestand der Baumallee 146 Linden und 9 Rosskastanien, also gesamt 155 Bäume an. Im Zuge von geplanten Baumaßnahmen beabsichtigt man insgesamt 99 Bäume, davon 28 Alleebäume zu fällen. Das sind 18.06 % der Alleebäume. Als Gründe gibt man den Zustand und Sanierungserfordernisse für den Abwasserhauptsammler sowie die Sanierung des „Senkgartens“ nördlich des Heinrich-Heine-Felsens sowie die fehlende Vitalität von zahlreichen Bäumen an.

Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ besteht hier noch sehr viel Raum einer alternativen Entwicklung des Riveufers. So sehen beide Organisationen das dringende Erfordernis die stark befestigten Standräume aufzulockern oder gar auszutauschen, da u.a. die Verwendung von Auftausalzen zu starken Bodenbelastungen geführt haben. Mangelnde Durchlüftung, schlechte Zufuhr von Wasser und Salzbelastungen haben unweigerlich zur Schwächung des Baumbestandes mit entsprechenden Infektionen geführt. Daher sind auch fach- und sachgerechte Schnittmaßnahmen erforderlich, um den Bäumen bei dem „Abstoß“ infizierter Kronenteilen zu helfen.

Im Bereich des Hauptsammlers halten es Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ für erforderlich selektive Rückschnitte von Wurzelbereichen zu prüfen und den Hauptsammler so zu gestalten und zu ertüchtigen, dass ein Eindringen von Wurzeln künftig ausgeschlossen ist. Zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erscheint es sinnvoll zu sein, dort wo es möglich ist, den obengenannten Bodenaustausch zu realisieren.

Im Zuge der Sanierung des „Senkgartens“ nun eine „Steinschlagsicherung“ vorzunehmen erscheint beiden Organisationen vollkommen überflüssig zu sein. Der bestehende Gehölzbestand hat bisher hervorragend diese „Steinschlagsicherung“ übernommen. Eine ordnungsgemäße langjährige Beobachtung des Standortes im Vorfeld der Maßnahmeplanung ist offenbar ausgeblieben. Daher ist das Vorhaben auf ca. 800 m² ca. 30 Bäume zu fällen vollkommen überflüssig und daher zu unterlassen. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weisen an der Stelle darauf hin, dass die Vermehrung von Bäumen über Samen die natürliche, generative Vermehrungsform ist und versteht daher nicht die geringe Wertschätzung durch die Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Auf Grund der unzureichenden fachlichen und sachlichen Betrachtung halten es daher Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ für dringend geboten die Planungen vollständig neu zu starten und so zu gestalten, dass eine umfassende öffentliche Beteiligung stattfindet. Hinsichtlich der Planung weisen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ darauf hin, dass nach eigenen Angaben der Stadt Halle (Saale) unter Natur- und Denkmalschutz stehen und weist auf das Zitat aus dem Denkmalschutzverzeichnis in der Beschlussvorlage, auf Seite 4 hin:

„Dem gewundenen malerischen Verlauf des Flusses folgende Straße, die saaleseitig von
einer Promenade mit Lindenallee begleitet wird. Die Straße wird durch das Saaleufer mit dem reichen Baumbestand, die aufragenden Porphyrfelsen und die freistehenden, repräsentativen Villen landschaftlich und architektonisch geprägt.“ Zitat Ende

Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ widerspricht jedoch die gegenwärtige Beschlussvorlage „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ eindeutig dieser Darstellung und Erhaltungsziel. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern daher Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, eine transparente, fachlich fundierte Stadtplanung im Bereich des Riveufers vorzunehmen, wo der Schutz, der Erhalt und die Verbesserung von Umwelt, Natur sowie Landschafts- und Stadtbild das Primat haben. In dem Zusammenhang bekunden Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv zu sein. Daher sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen aufgerufen im AHA und in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) & Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail „Initiative Pro Baum“: initiativeprobaum@yahoo.de

Fotos: Andreas Liste

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