Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert.
Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. So erklärt man z.B. „Problemwölfe“ zu Freiwild für Jäger oder schießt zum Beispiel bei Gesellschaftsjagden bei Bad Belzig im brandenburgischen Landkreis Potsdam – Mittelmark eine Wölfin ab. Außerdem hatte sich im Herbst 2017 auch der notorische Gegner von Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der promovierte Physiker und Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt sowie CDU-Mitglied seit 1976 Dr. Reiner Haseloff mit vulgären Forderungen nach Abschuss des Wolfes zu Wort gemeldet.
Medienberichten zu Folge hatte man in Deutschland im Jahr 2016 nachweislich mindestens 25 Wölfe getötet. Das in einem Staat, welcher immer wieder nach außen und innen gerne ungefragt Belehrungen in Sachen Rechtsstaat erteilen möchte.
In dieser Hassstimmung gibt Sachsen-Anhalts Ministerium für Inneres und Sport die nächste Eskalationsstufe zum Besten, indem er der Polizei einen Schießbefehl auf Wölfe erteilt. So hatte das Ministerium von Holger Stahlknecht (CDU) am 14.11.2017 einen Runderlass veröffentlicht, in welchem es heißt, dass
„Der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Wölfe ist zulässig, wenn von ihnen entsprechend § 3 Nr. 3 Buchst. b und c des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und diese nicht auf andere Weise zu beseitigen ist.“ Ferner ist darin festgelegt, dass „Aufgefundene durch ein Unfallereignis verletzte Wölfe können durch die Polizei im Rahmen der Eilfallzuständigkeit unmittelbar getötet werden, soweit ein Handeln durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) – die originär zuständige Behörde – sowie die Hinzuziehung tierärztlichen Sachverstandes durch die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Weiterhin wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Wildtiere sonst unter erheblichen Qualen verenden würden.“
Was einige als Schaffung von Rechtssicherheit für Sachsen-Anhalts Polizisten bezeichnen, bedeutet aber eher eine massive fachliche, psychische und moralische Überforderung der Beamten. Somit versucht das Stahlknecht-Ministerium offenbar den strengen Schutz des Wolfes zu umgehen, indem nun nicht mehr die zuständigen Naturschutzbehörden und Tierärzte über das Schicksal der Tiere entscheiden, sondern Polizisten die vor Ort über Leben und Tod eines Tieres richten sollen. Wieder einmal sollen offenbar Polizisten für lobbyhaft geprägter Politiker und Politik ihren Kopf hinhalten. Es ist schon erstaunlich, dass ein Innenminister, welcher ständig Recht und Ordnung als sein Markenzeichen bezeichnet, nun auf seine Art versucht Schutzbestimmungen zu umgehen. Nach Auffassung des AHA gehört der Schutz des Wolfes allein in das Ministerium der Professorin Claudia Dalbert von Bündnis 90/Die Grünen und nicht in das Ressort des CDU-Mannes Holger Stahlknecht. Aus all diesen Gründen ist dieser skandalöse Schießbefehl unverzüglich und ersatzlos zurückzunehmen !
Dabei scheinen diese Leute immer wieder zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Beide Tiere, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten.
Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als natürlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht.
Dabei weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Ferner führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de